Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerbefreiung

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Vorbemerkung, Zweck und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 § 4 Nr. 28 UStG regelt eine Steuerbefreiung für Lieferungen von Gegenständen, für die der Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 1a UStG ausgeschlossen ist oder wenn der Unternehmer die gelieferten Gegenstände ausschließlich für eine nach den § 4 Nr. 8 bis 27 und Nr. 29 UStG steuerfreie Tätigkeit verwendet hat. Rz. 2 Wesentlicher Zweck der Vorschrift ist eine Steuervereinfachung...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.1 Vorsteuerausschluss nach § 15 Abs. 1a Nr. 1 UStG

Rz. 33 Nach § 15 Abs. 1a UStG sind Aufwendungen, für die das (Betriebsausgaben-)Abzugsverbot des § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 1 bis 4, 7, Abs. 7 oder des § 12 Nr. 1 EStG gilt, vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen. Das gilt nicht für Bewirtungsaufwendungen, soweit § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 2 EStG einen Abzug angemessener und nachgewiesener Aufwendungen ausschließt.[1] Betroffen vom Vorsteuerau...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.2 Vorsteuerausschluss nach § 15 Abs. 2 Nr. 1 UStG

Rz. 44 Nach § 4 Nr. 28 UStG ist die Lieferung von Gegenständen befreit, die der Unternehmer ausschließlich für Tätigkeiten verwendet, die nach § 4 Nr. 8 bis 27 und Nr. 29 UStG steuerfrei sind.[1] Demzufolge ist der Vorsteuerabzug bei Anschaffung solcher Gegenstände und für die Aufwendungen im Zusammenhang mit der Nutzung dieser Gegenstände nach § 15 Abs. 2 Nr. 1 UStG ausgesc...mehr

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Schlussrechnung: Was bei de... / 2 Wie die Umsatzsteuer bei der Schlussrechnung richtig ausgewiesen wird

Erbringt ein Unternehmen steuerpflichtige Leistungen an einen anderen Unternehmer, kann dieser für die Abschlagszahlungen die Ausstellung einer Rechnung mit gesondertem Steuerausweis verlangen. Die Abschlagsrechnungen sind hinsichtlich des gesonderten Umsatzsteuerausweises wie normale Rechnungen auszustellen. Wichtig hierbei: Aus der Rechnung muss eindeutig hervorgehen, dass ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rückgängigmachung, Rückgabe... / 6.3 Lösung

Sowohl K als auch G sind Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG, die Leistungen im Rahmen ihres Unternehmens ausführen. Da G im eigenen Namen, aber für fremde Rechnung auftritt, ist er Kommissionär, K ist der Kommittent. Damit ergibt sich zwingend aus § 3 Abs. 3 UStG die Folge, dass eine Lieferung von K an G und gleichzeitig eine Lieferung von G an den jeweiligen Kunden vorliegt, ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Lieferungen von Gegenständen

Rz. 27 § 4 Nr. 28 UStG erstreckt sich nur auf die Lieferung von Gegenständen. Für die Auslegung des Begriffs der Lieferung in § 4 Nr. 28 UStG ist der allgemeine Lieferungsbegriff i. S. v. § 1 Abs. 1 UStG i. V. m. § 3 Abs. 1 UStG maßgeblich.[1] Danach verlangt eine Lieferung die Verschaffung der Verfügungsmacht. Von daher kommt § 4 Nr. 28 UStG bei einer entgeltlichen Verpflic...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.3 Keine Möglichkeit des Vorsteuerabzugs aus anderen Gründen

Rz. 49 § 4 Nr. 28 UStG gilt nicht für die Lieferung von Gegenständen, für die der Unternehmer aus anderen Gründen als nach § 15 Abs. 1a UStG oder § 15 Abs. 2 Nr. 1 UStG keinen Vorsteuerabzug hatte, z. B. bei von Privatpersonen erworbenen Gegenständen, die dem Unternehmen zugeordnet und später veräußert werden.[1] Der EuGH hatte im Urteil v. 5.12.1989[2] dargelegt, dass das U...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Steuerfreiheit eines Heisenberg-Stipendiums gemäß § 3 Nr. 44 EStG

Leitsatz Leistungen aus einem Heisenberg-Stipendium können gemäß § 3 Nr. 44 des Einkommensteuergesetzes steuerfrei sein. Normenkette § 3 Nr. 44, § 18, § 22 Nr. 1 Satz 1, Satz 3 Buchst. b EStG Sachverhalt Die Klägerin bezog nach einer Lehrstuhlvertretung ein sog. Heisenberg-Stipendium. Dies soll Wissenschaftlern, die alle Voraussetzungen für die Berufung auf eine Dauer-Professu...mehr

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Rückgängigmachung, Rückgabe... / 2.3 Lösung

B ist Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG. Die Leistungen führt er im Rahmen seines Unternehmens aus. Der Verkauf von Zaunteilen ist eine Lieferung nach § 3 Abs. 1 UStG, da dem Kunden Verfügungsmacht an Gegenständen verschafft wird. Da der Gegenstand der Lieferung befördert wird – unerheblich ist dabei, ob der Lieferer oder der Abnehmer den Gegenstand transportiert –, ist eine ...mehr

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Firmenfitnessverträge in de... / 2.1.1 Vorsteuerabzug des Arbeitgebers?

Die Anbieter der Firmenfitnessverträge werden mangels Steuerbefreiung gegenüber dem Arbeitgeber mit dem Regelsteuersatz von 19 % abrechnen. Die fakturierte Umsatzsteuer kann der Arbeitgeber hingegen im Regelfall nicht abziehen, da bei beabsichtigter Verwendung für unentgeltliche Wertabgaben die Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug im Hinblick auf diese Eingangsleistungen n...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Kein Vorsteuerabzug bei Anschaffung des Gegenstands

Rz. 32 Die Steuerfreiheit der Lieferung eines Gegenstands setzt voraus, dass für diesen Gegenstand der Vorsteuerabzug (bei Anschaffung) nach § 15 Abs. 1a UStG ausgeschlossen ist oder dass der Unternehmer den gelieferten Gegenstand ausschließlich für eine nach § 4 Nr. 8 bis 27 und Nr. 29 UStG steuerfreie Tätigkeit verwendet hat.[1] 2.2.1 Vorsteuerausschluss nach § 15 Abs. 1a Nr....mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rückgängigmachung, Rückgabe... / 4.3 Lösung

V ist Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG, der Leistungen im Rahmen seines Unternehmens ausführt. Dass die Leistung an einen Freund ausgeführt wird, ändert nichts daran, dass die Leistung im Rahmen des Unternehmens erfolgt, wenn sie erkennbar um einer Gegenleistung willen erbracht wird. Hinweis Leistung im Rahmen des Unternehmens auch bei verbilligter Leistung Wird eine Leistung ...mehr

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Rückgängigmachung, Rückgabe... / 5.3 Lösung

F ist Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG, der Leistungen im Rahmen seines Unternehmens ausführt. Die Lieferung des Fahrrads "Puki" im Frühjahr 2022 war eine nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG steuerbare Lieferung, die auch keiner Steuerbefreiung unterlag. Da K insgesamt 299 EUR aufwandte, war aus diesem Betrag die USt mit 19 %[1] herauszurechnen. Die Bemessungsgrundlage nach § 10 Abs....mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rückgängigmachung, Rückgabe... / 3.3 Lösung

Grundsätzlich wird der Erzeuger auch bei dezentraler Stromerzeugung Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG, da er selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht Strom erzeugt. Die Lieferung von Strom führt auch zu einem steuerbaren Umsatz nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG, der keiner Steuerbefreiung im Inland unterliegt. Damit wäre E grundsätzlich zum Vorsteuerabzug aus dem ...mehr

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Innergemeinschaftliches Dre... / 2.1 Warenausfuhr vom Inland in das Drittlandsgebiet

Zum Drittlandsgebiet gehört alles, was nicht zum Gemeinschaftsgebiet gehört.[1] Leider gibt es im Verhältnis zum Drittland keine Vereinfachungsregelung wie für innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte (§ 25b UStG). Bei Drittlandsgeschäften sind – zusätzlich zu den Grundregelungen (vgl. Reihengeschäft) – folgende zusätzliche Regelungen für die zu prüfende Steuerbefreiung für A...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Geldwerter Vorteil / Zusammenfassung

Begriff Zum Arbeitslohn gehören nicht nur Geldleistungen, die dem Arbeitnehmer im Rahmen seines Dienstverhältnisses zufließen, sondern auch Einnahmen in Geldeswert wie z. B. freie Unterkunft, freie Verpflegung und andere unentgeltlich oder verbilligt überlassene Waren- und Dienstleistungen. In Abgrenzung zum Barlohn bezeichnet man diese Form des Arbeitslohns auch als Sachbez...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Null-Prozent-Steuersatz für Fotovoltaik gilt unbefristet

Seit dem 1.1.2023 gilt für die Lieferung von Fotovoltaikanlagen in bestimmten Fällen ein Umsatzsteuersatz von 0 % – bis dahin galt der allgemeine Steuersatz mit 19 %. Dieser Steuervorteil soll dauerhaft bleiben, wie das Bundesfinanzministerium bestätigte, nachdem es zu einer Verunsicherung kam, weil früher als erwartet auf Erdgas wieder eine höhere Mehrwertsteuer erhoben wer...mehr

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Innergemeinschaftliches Dre... / 3.1 Fiktives Reihengeschäft: Allgemeines

Mit Wirkung zum 1.7.2021 wird bei den nachfolgend genannten Warenlieferungen durch einen Unternehmer über eine elektronische Schnittstelle (z. B. elektronischer Marktplatz) der Betreiber der elektronischen Schnittstelle Steuerschuldner für die im Gemeinschaftsgebiet für diese Lieferungen anfallende Umsatzsteuer. Insoweit wird die Lieferkette "Händler an Betreiber der elektro...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Voraussetzungen einer Steuerbefreiung für in mehreren Blockheizkraftwerken erzeugten Strom

Leitsatz 1. Die Versagung der Steuerbefreiung gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 2 des Stromsteuergesetzes für in mehreren Blockheizkraftwerken erzeugten Strom aufgrund fehlender Erlaubnis ist jedenfalls dann nicht unionsrechtswidrig und nicht unverhältnismäßig, wenn dem Betreiber der Anlage das Entlastungsverfahren gemäß § 12a der Stromsteuer-Durchführungsverordnung (StromStV) offensteht...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Steuerbefreiung der innergemeinschaftlichen Lieferung

3.1 Allgemeines Rz. 16 Da sich die EU-Mitgliedstaaten zum 1.1.1993 nicht auf die Einführung des Ursprungslandprinzips einigen konnten, wird im innergemeinschaftlichen Warenverkehr zwischen Unternehmern sowie mit juristischen Personen ein umsatzsteuerlicher Ausgleich nach dem Bestimmungslandprinzip durchgeführt, indem die Ware bei dem Verbringen aus dem Lieferstaat als innerge...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.8 Versagung der Steuerbefreiung bei Beteiligung an einer Steuerhinterziehung

Rz. 115f Sind die materiellen Voraussetzungen der Steuerbefreiung nach § 6a Abs. 1 S. 1 UStG in objektiver Hinsicht erfüllt, ist die Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen zu versagen, wenn der Unternehmer wusste oder hätte wissen müssen, dass die von ihm bewirkten Umsätze mit einer Steuerhinterziehung in der Lieferkette, insbesondere des Erwerbers verknüpft ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 10.3.6 Buchnachweis der Voraussetzungen der Steuerbefreiung nach § 6 Abs. 1 UStG (§ 17d Abs. 2 UStDV)

Rz. 302 Die buchmäßigen Aufzeichnungen sind fortlaufend und unmittelbar nach Ausführung des jeweiligen Umsatzes vorzunehmen. Das bedeutet, dass die in § 17d UStDV vorgeschriebenen Angaben so zeitnah, wie es dem Unternehmer möglich ist, aufzuzeichnen sind. Sind Belege, die Bestandteil des Buchnachweises sind, im Besteuerungszeitraum noch nicht vorhanden, ist grundsätzlich ein...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 10.1 Allgemeines

Rz. 188 Die Voraussetzungen einer innergemeinschaftlichen Lieferung i. S. v. § 6a Abs. 1 und 2 UStG müssen nachgewiesen werden.[1] Dieser Nachweis wird durch den Beleg- und Buchnachweis geführt, die aufgrund der Ermächtigung in § 6a Abs. 3 S. 2 UStG in §§ 17a bis 17d UStDV geregelt sind. Dass der Gesetzgeber diese Regelung dem Verordnungsgeber überlassen hat, ist nicht zu be...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 11 Vertrauensschutz (§ 6a Abs. 4 UStG)

Rz. 311 Liegen die Voraussetzungen einer steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung nach § 6a Abs. 1 UStG nicht vor, wird die Lieferung gem. Abs. 4 für den Unternehmer gleichwohl als steuerfrei angesehen, wenn der Unternehmer sie als steuerfrei behandelt hat, die Inanspruchnahme der Steuerfreiheit auf unrichtigen Angaben des Abnehmers beruht und der Unternehmer die Unrichti...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 10.3.2 Eindeutige und leichte Nachprüfbarkeit des Buchnachweises

Rz. 276 Die Voraussetzungen der Steuerbefreiung müssen eindeutig und leicht nachprüfbar aus der Buchführung zu ersehen sein.[1] Daraus ergibt sich, dass die erforderlichen Aufzeichnungen laufend und unmittelbar nach Ausführung des jeweiligen Umsatzes vorgenommen werden müssen. Ist für die Buchungen z. B. eine Steuerkanzlei beauftragt, muss gewährleistet sein, dass dieser die...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Unionsrecht

Rz. 25 Die Regelung für die Besteuerung des Handelsverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten, zu der die Bestimmungen über die innergemeinschaftliche Lieferung gehören, ist eine Übergangsregelung, die von einer endgültigen Regelung abgelöst wird, die auf dem Grundsatz beruht, dass die Lieferungen von Gegenständen im Ursprungsmitgliedstaat zu besteuern sind.[1] Die Vorschriften ü...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.5 Abnehmer (§ 6a Abs. 1 Nr. 2 UStG)

Rz. 90 Abnehmer (Empfänger) der Lieferung können nur folgende Personen sein: ein in einem anderen Mitgliedstaat für Zwecke der Umsatzsteuer erfasster Unternehmer, der den Gegenstand der Lieferung für sein Unternehmen erworben hat (Rz. 101); eine in einem anderen Mitgliedstaat für Zwecke der Umsatzsteuer erfasste juristische Person, die nicht Unternehmer ist oder die den Gegens...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 10.3.1 Allgemeines

Rz. 270 Nach § 6a Abs. 3 i. V. m. § 17c UStDV müssen die Voraussetzungen der Steuerbefreiung der innergemeinschaftlichen Lieferung im Geltungsbereich der UStG buchmäßig nachgewiesen sein. Diese Voraussetzungen müssen eindeutig und leicht nachprüfbar aus der Buchführung zu ersehen sein. Die Vorschriften über den buchmäßigen Nachweis sind zu unterscheiden von der Aufzeichnungs...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 13 Zusammenfassende Meldung (§ 18a UStG)

Rz. 346 MWv 1.1.2020 wird gem. § 4 Nr. 1 Buchst. b UStG die Steuerbefreiung für eine innergemeinschaftliche Lieferung versagt, wenn der liefernde Unternehmer seiner Verpflichtung nicht nachkommt, für seine Lieferungen rechtzeitig eine richtige und vollständige ZM nach § 18a UStG abzugeben. Auch wenn die Voraussetzungen der Steuerbefreiung nach § 6a Abs. 1 und 2 UStG vorliege...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Umsatzsteuergesetz und UStDV

Rz. 9 Der deutsche Gesetzgeber hat die Richtlinie 91/680/EWG durch das Umsatzsteuer-Binnenmarktgesetz [1] umgesetzt. In der Bekanntmachung als "UStG 1993" wurde der Übergangscharakter der Besteuerung nach dem Bestimmungslandprinzip durch die Einführung von Paragrafen und Absätzen mit dem Buchstabenzusatz a, b usw. gekennzeichnet. Die Richtlinienbestimmungen wurden nicht wörtl...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 10.2.2.2.2 Verbringungsnachweis in Beförderungs- und Versendungsfällen (§ 17b Abs. 2 UStDV)

Rz. 233 Durch die in § 17a UStDV geforderten Belege wird der Nachweis über die Voraussetzungen einer innergemeinschaftlichen Lieferung nach § 6a Abs. 1 Nr. 1 UStG erbracht, nämlich dass der Unternehmer oder der Abnehmer den Gegenstand der Lieferung in das übrige Gemeinschaftsgebiet befördert oder versendet hat. Aufgrund des Wegfalls der Zollkontrollen an den innergemeinschaf...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 10.2.2.2.1 Allgemeines (§ 17b Abs. 1 UStDV)

Rz. 220 Wird keine Gelangensvermutung nach § 17a UStDV geltend gemacht oder wird diese widerlegt, bleibt es bei der bisherigen Nachweisregelung, die nunmehr in den §§ 17b bis d UStDV enthalten ist. Danach hat der Unternehmer im Geltungsbereich des Gesetzes durch Belege nachweisen, dass er oder der Abnehmer den Gegenstand der Lieferung in das übrige Gemeinschaftsgebiet beförd...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.7 Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (§ 6a Abs. 1 Nr. 4 UStG)

Rz. 114 Das Jahressteuergesetz 2019 hat § 6a Abs. 1 Nr. 4 UStG eingefügt. Danach ist für die Steuerbefreiung einer innergemeinschaftlichen Lieferung Voraussetzung, dass der Abnehmer gegenüber dem Lieferer eine ihm von einem anderen Mitgliedstaat erteilte gültige USt-IdNr. verwendet. Die Gesetzesänderung beruht auf Art. 138Abs. 1 Buchst. b MwStSystRL, die für die Steuerbefrei...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.6 Erwerbsbesteuerung (§ 6a Abs. 1 Nr. 3 UStG)

Rz. 111 Eine innergemeinschaftliche Lieferung liegt nur vor, wenn die gelieferten Gegenstände im übrigen Gemeinschaftsgebiet den Vorschriften über die Umsatzbesteuerung, nämlich der dortigen Erwerbsbesteuerung unterliegen. Der Abnehmer muss im anderen EU-Mitgliedstaat den Tatbestand eines innergemeinschaftlichen Erwerbs erfüllen. Ob ein Erwerbsvorgang der Besteuerung in eine...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3 In das übrige Gemeinschaftsgebiet verbringen (§ 6a Abs. 1 Nr. 1 UStG)

Rz. 74 Nach § 6a Abs. 1 Nr. 1 UStG liegt eine innergemeinschaftliche Lieferung nur vor, wenn entweder der Unternehmer oder der Abnehmer den Gegenstand der Lieferung in das übrige Gemeinschaftsgebiet befördert oder versendet hat, die Beförderung oder Versendung im Inland beginnt und im Gebiet eines anderen Mitgliedstaats endet. Der Liefergegenstand muss das Inland physisch ve...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Unionsrecht

Rz. 4 Das in der 1. und 6. EG-Richtlinie ebenso wie in der MwStSystRL vorgesehene Ziel des gemeinsamen Mehrwertsteuersystems sieht die Besteuerung des Handelsverkehrs zwischen Mitgliedstaaten nach dem Prinzip der Besteuerung der gelieferten Gegenstände im Ursprungsmitgliedstaat vor, ohne dass dadurch der Grundsatz angetastet wird, dass die Einnahmen aus der USt auf der Stufe...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Allgemeines

Rz. 16 Da sich die EU-Mitgliedstaaten zum 1.1.1993 nicht auf die Einführung des Ursprungslandprinzips einigen konnten, wird im innergemeinschaftlichen Warenverkehr zwischen Unternehmern sowie mit juristischen Personen ein umsatzsteuerlicher Ausgleich nach dem Bestimmungslandprinzip durchgeführt, indem die Ware bei dem Verbringen aus dem Lieferstaat als innergemeinschaftliche...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 10.2.2.4 Verbringungsnachweis bei Abholung

Rz. 255 Die Abholung ist ein spezieller Fall der Beförderung i. S. v. § 6a Abs. 1 Nr. 1 UStG, bei der der Abnehmer den Gegenstand der Lieferung im Inland zur Beförderung in das übrige Gemeinschaftsgebiet übertragen erhält (Rz. 59). Es gelten die gleichen Nachweisanforderungen wie bei der Beförderung durch den Unternehmer, d. h. der Verbringungsnachweis ist ausschließlich nac...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 10.3.4 Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Abnehmers

Rz. 291 Die Verwendung einer von einem anderen Mitgliedstaat erteilten gültigen USt-IdNr. durch den Abnehmer ist seit 1.1.2020 nach § 6a Abs. 1 Nr. 4 UStG materiell-rechtliche Voraussetzung für die Gewährung der Steuerbefreiung einer innergemeinschaftlichen Lieferung (Rz. 114ff.). Der Unternehmer hat die USt-IdNr. des Abnehmers gem. § 17d Abs. 1 UStG buchmäßig nachzuweisen. ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 12 Rechnungsausstellung (§ 14a UStG)

Rz. 340 Gem. § 14a Abs. 3 UStG ist der Unternehmer verpflichtet, über steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen, die die Voraussetzungen des § 6a Abs. 1 UStG erfüllen, eine Rechnung auszustellen, in der auf die Steuerfreiheit hingewiesen wird. Rz. 341 Der Hinweis auf die Steuerfreiheit dient gleichzeitig als Hinweis auf die erforderliche Erwerbsbesteuerung und die Erleic...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7 Versandhandel

Rz. 160 Die Versandhandelsregelung ist durch das Umsatzsteuer-Binnenmarktgesetz eingeführt worden. Sie betrifft Warenlieferungen, bei denen durch den liefernden Unternehmer der Gegenstand der Lieferung aus dem Inland in das übrige Gemeinschaftsgebiet an Abnehmer befördert oder versendet wird, die der Erwerbsbesteuerung nicht unterliegen. Da im EU-Binnenmarkt grundsätzlich de...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 10.3.5 Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Lieferanten

Rz. 300 Die USt-IdNr. des Lieferanten ist Rechnungsbestandteil.[1] Das Fehlen dieser Angabe oder einer inländischen USt-IdNr. überhaupt (z. B. bei einem ausländischem Lieferanten) schließt die Steuerfreiheit einer innergemeinschaftlichen Lieferung nicht aus.[2] Die Angabe der USt-IdNr. des Lieferanten ist nicht Tatbestandsvoraussetzung für die Umsatzsteuerbefreiung nach § 6 ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.9 Zusammenfassende Meldung

Rz. 159 Gem. § 18a UStG ist der Unternehmer verpflichtet, für die den innergemeinschaftlichen Lieferungen gleichgestellten Verbringensfälle beim BZSt eine ZM abzugeben (Rz. 349).[1] .Die Steuerbefreiung des unternehmerischen Verbringens in einen anderen Mitgliedstaat wird nicht gewährt, wenn der Unternehmer die Zusammenfassende Meldung nicht oder nicht rechtzeitig oder diese ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Voraussetzungen einer innergemeinschaftlichen Lieferung (§ 4 Nr. 1b i. V. m. § 6a Abs. 1 UStG)

Rz. 35 Anstelle der steuerfreien Ausfuhrlieferung von Gegenständen der Ausfuhr[1] tritt im kommerziellen Unionsverkehr die Steuerbefreiung der innergemeinschaftlichen Lieferung.[2] Daneben wird das unternehmensinterne Verbringen in das übrige Gemeinschaftsgebiet wie eine innergemeinschaftliche Lieferung behandelt (§ 6a Abs. 2 UStG; Rz. 119ff.). Um die Erfassung innergemeinsc...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 10.3.8 Buchnachweis bei Lieferungen neuer Fahrzeuge (§ 17d Abs. 4 UStDV)

Rz. 308 Für die innergemeinschaftliche Lieferung neuer Fahrzeuge i. S. v. § 1b Abs. 2 und 3 UStG gelten die gleichen Nachweispflichten wie für andere Gegenstände. Gleichwohl werden wegen der Betrugsanfälligkeit bei dem innergemeinschaftlichen Verkauf von hochwertigen Fahrzeugen von der Rechtsprechung und Finanzverwaltung an den Buchnachweis erhöhte Anforderungen gestellt.[1]...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 10.2.1 Allgemeines

Rz. 200 Das Umsatzsteuerrecht kennt als belegmäßigen Nachweis einer innergemeinschaftlichen Lieferung nur den Verbringungsnachweis und den Be- oder Verarbeitungsnachweis. Wie die Nachweise im Einzelnen zu führen sind, ist in der UStDV geregelt, und zwar a. die Gelangensvermutung (§ 17a UStDV; Rz. 207ff.), b. der Verbringungsnachweis (§ 17b Abs. 2 und 3 UStDV; Rz. 221), in Beför...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1 Allgemeines

Rz. 119 Das Verbringen von Gegenständen des Unternehmens aus dem Inland in das übrige Gemeinschaftsgebiet durch einen Unternehmer zu seiner Verfügung, z. B. zu einer Betriebsstätte in einem anderen EU-Mitgliedstaat, gilt gem. § 3 Abs. 1a UStG als Lieferung gegen Entgelt und gem. § 6a Abs. 2 UStG als innergemeinschaftliche Lieferung. Das unternehmerische Verbringen ist bei Vo...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8 Innergemeinschaftliche Lieferung neuer Fahrzeuge

Rz. 172 Die Besteuerung des innergemeinschaftlichen Warenverkehrs mit neuen Fahrzeugen erfolgt stets, d. h. auch im Privatverkehr, im Bestimmungsland. Dadurch sollen Wettbewerbsstörungen in der Union vermieden werden, die durch Kauf und Verkauf neuer Fahrzeuge durch private Personen entstehen würden. Zwar ist im sonstigen innergemeinschaftlichen Warenverkehr für Nichtunterne...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 10.2.2.7.3 Lieferung von Fahrzeugen (§ 17b Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Buchst. b und Abs. 3 S. 1 Nr. 5 und S. 2 bis 4 UStDV)

Rz. 268 In sämtlichen Verbringungsnachweisen für innergemeinschaftliche Lieferungen von Fahrzeugen ist die Fahrzeug-Identifikationsnummer anzugeben. Das gilt für die Gelangensbestätigung (§ 17b Abs. 2 S. 1 Nr. 2 UStDV) ebenso wie für die in § 17b Abs. 3 UStDV aufgeführten alternativen Verbringungsnachweise (§ 17b Abs. 3 S. 2 UStDV; Rz. 233ff., 251ff.). Wird das Fahrzeug, für...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 10.2.2.5 Nachweis im Reihengeschäft

Rz. 261 Voraussetzung für die Steuerbefreiung der innergemeinschaftlichen Lieferung ist nach § 6a Abs. 1 Nr. 1 UStG die Verbringung des Gegenstands der Lieferung in das übrige Gemeinschaftsgebiet. Der Verbringungsnachweis beim Reihengeschäft wird nach den Regeln des § 17b UStG erbracht. Ausgehend vom maßgebenden Rechtsgeschäft zwischen dem Unternehmer und seinem Vertragspart...mehr