Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerbefreiung

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1 Lieferung eines Gegenstands gegen Entgelt

Rz. 40 Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 1b UStG setzt voraus, dass die Lieferung einen steuerbaren Umsatz darstellt. Eine innergemeinschaftliche Lieferung fällt daher nur dann unter diese Vorschrift, wenn der Gegenstand der Lieferung von einem Unternehmer gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens geliefert wird und der Ort der Lieferung im Inland liegt.[1] Rz. 41 Eine Liefe...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.3 Nur vorübergehende Verwendung

Rz. 130 Die nur vorübergehende Verwendung von Gegenständen in einem anderem Mitgliedstaat gilt nicht als Verbringen in einen anderen Mitgliedstaat i. S. v. Art. 17 Abs. 1 der MwStSystRL (Art. 17 Abs. 2 MwStSystRL). Diese Regelung zielt darauf ab, die Steuereinnahmen für den innergemeinschaftlichen Handel auf den Mitgliedstaat zu verlagern, in dem der Endverbrauch der geliefe...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 10.3.7 Buchnachweis bei unternehmensinternem Verbringen (§ 17d Abs. 3 UStDV)

Rz. 307 Für den buchmäßigen Nachweis der einer Lieferung gleichgestellten unternehmensinternen Verbringungsfälle des § 6a Abs. 2 UStG hat der Unternehmer folgende Aufzeichnungen zu führen: die handelsübliche Bezeichnung einschließlich der Fahrzeug-Identifikationsnummer bei neuen Fahrzeugen und die Menge des verbrachten Gegenstands, die Anschrift und die USt-IdNr. des im andere...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Entstehung und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 9 Die Vorschrift des § 12 Abs. 2 Nr. 4 UStG hängt – was ihre Entstehungsgeschichte betrifft – eng mit der Besteuerung der Landwirtschaft zusammen. Im alten vor dem 1.1.1968 geltenden kumulativen Umsatzsteuersystem waren aus agrarpolitischen Gründen nicht nur die Umsätze der Landwirtschaft selbst befreit[1], sondern auch bestimmte Umsätze an die Landwirtschaft, die von la...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2 Ort der Lieferung im Inland

Rz. 52 Die innergemeinschaftliche (steuerfreie) Lieferung setzt eine steuerbare Lieferung i. S. v. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG und damit voraus, dass der Ort der Lieferung im Inland liegt.[1] Lieferungen, die im Ausland, auch im übrigen Gemeinschaftsgebiet bewirkt werden, sind nicht steuerbar. Diese Bestimmungen finden jedoch nur Anwendung, soweit nicht die Sonderregelungen für de...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Lieferungen von Gegenständen in andere EU-Mitgliedstaaten sind im Ausgangsmitgliedstaat grundsätzlich als innergemeinschaftliche Lieferungen i. S. v. § 6a UStG umsatzsteuerfrei (§ 4 Abs. 1b UStG) und unterliegen im Bestimmungsmitgliedstaat der Umsatzbesteuerung als innergemeinschaftlicher Erwerb.[1] Der Steuerbefreiungstatbestand der innergemeinschaftlichen Lieferung [2...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.3.4 Ausführung von Begutachtung oder Arbeiten am Gegenstand der Lieferung

Rz. 139 Nicht unter den Verbringungstatbestand fällt die Beförderung oder Versendung von Gegenständen, wenn an diesen für den Steuerpflichtigen eine Begutachtung oder Arbeiten erbracht werden und die Gegenstände wieder an den Auftraggeber unmittelbar zurück gelangen.[1] Die letztere Voraussetzung ist zwingend.[2] Die Vorschrift wurde durch die Zweite Vereinfachungsrichtlinie...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.4 Vorübergehende Verwendung von Gegenständen

Rz. 142 Gelangen Gegenstände aus dem Inland in einen anderen Mitgliedstaat, die dort höchstens 24 Monate verbleiben und bei ihrer Einfuhr aus einem Drittland im Rahmen der vorübergehenden Verwendung vollständig von Einfuhrabgaben befreit wären, liegt keine innergemeinschaftliche Lieferung vor.[1] Die Steuerbefreiung für die Einfuhr aus Drittländern (Einfuhrumsatzsteuerbefrei...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.7 Belegaustausch

Rz. 152 § 14a Abs. 1 S. 1 UStG verpflichtet den Unternehmer, der eine steuerfreie Lieferung i. S. v. § 6a UStG ausführt, zur Ausstellung von Rechnungen, in denen er auf die Steuerfreiheit hinweist. Unternehmensinterne Buchungsbelege sind weder als Abrechnungen anzusehen noch entfalten sie eine Außenwirkung und stellen deshalb keine Rechnungen i. S. v. § 14 Abs. 1 UStG dar.[1...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6 Leistungen, die unmittelbar der Leistungs- und Qualitätsprüfung in der Tierzucht und in der Milchwirtschaft dienen

Rz. 46 Der ermäßigte Steuersatz ist auch auf alle Leistungen anzuwenden, die unmittelbar der Leistungs- und Qualitätsprüfung in der Tierzucht und in der Milchwirtschaft dienen. Das bedeutet gegenüber der vor dem 1.1.1968 lediglich begünstigten Milchkontrolle (Milch-Leistungs- und Milch-Qualitätsprüfung) eine Erweiterung auf andere Leistungsprüfungen in der Tierzucht. Rz. 47 A...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 10.2.2.3.2 Nachweis durch andere handelsübliche Belege (§ 17b Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Buchst. b UStDV)

Rz. 248 Erfolgt die Versendung durch den Lieferer oder Abnehmer, kann der Gelangensnachweis auch durch andere handelsübliche Belege geführt werden. Für die Anerkennung von handelsüblichen Belegen als Alternativnachweis verlangt § 17b Abs. 3 Nr. 1 Buchst. b UStDV folgende Angaben: Name und Anschrift des mit der Beförderung beauftragten Unternehmers sowie das Ausstellungsdatum,...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4 Unternehmer

Rz. 88 Die Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen kann nur von Unternehmern i. S. v. § 2 UStG geltend gemacht werden, die damit im Inland eine steuerpflichtige Lieferung bewirken.[1] Lieferungen von Nichtunternehmern sind nicht steuerbar (vgl. aber Rz. 89). Kleinunternehmer sind von der Anwendung des § 6a UStG ausgeschlossen[2], ausgenommen bei der Lieferung ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.9 Vorherige Be- oder Verarbeitung (§ 6a Abs. 1 S. 2 UStG)

Rz. 116 Die Steuerbefreiung der innergemeinschaftlichen Lieferung wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass der gelieferte Gegenstand vor seiner Verbringung ins übrige Gemeinschaftsgebiet be- oder verarbeitet wird. Diese Regelung entspricht den vergleichbaren Vorschriften in § 6 Abs. 1 S. 2 und § 7 Abs. 1 S. 2 UStG. Da es sich bei der Beförderung oder Versendung ins übrige Gem...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Allgemeines

Rz. 1 Nach § 12 Abs. 2 Nr. 4 UStG unterliegen die dort abschließend aufgezählten bestimmten sonstigen Leistungen und Lieferungen für Zwecke der Landwirtschaft dem ermäßigten Steuersatz. Den begünstigten Leistungen ist gemeinsam, dass es sich um Vorleistungen der Land- und Forstwirtschaft handelt. Die Entstehung und Bedeutung der Vorschrift stehen in engem Sachzusammenhang mi...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 9 Innergemeinschaftliches Reihengeschäft

Rz. 178 Der Begriff "Reihengeschäft" findet sich sowohl wieder im UStG i. d. F. des Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften[1] in dem neuen § 3 Abs. 6a S. 1 UStG als auch in der RL 2018/2010 (Erwägungsgründe Abs. 6), mit der Art. 36a MwStSystRL eingefügt wurde. Reihengeschäfte sind in dem neuen § 3...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 10.2.2.3.1 Nachweis durch Versendungsbelege (§ 17b Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Buchst. a UStDV)

Rz. 247 In Versendungsfällen kann zum Nachweis der Steuerbefreiung einer innergemeinschaftlichen Lieferung ein handelsrechtlicher Frachtbrief oder ein Konnossement (z. B. Schiffsfrachtbrief, Warenwertpapier) oder Doppelstücke des Frachtbriefs oder Konnossements verwendet werden. Der handelsrechtliche Frachtbrief muss als alternativer Nachweis zur Gelangensbestätigung nach § 1...mehr

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Unionsrechtmäßigkeit der Fondsbesteuerung nach dem InvStG 2004

Leitsatz 1. Ein nach luxemburgischem Recht errichteter Fonds für gemeinsame Anlagen (fonds commun de placement) in der Ausgestaltung eines spezialisierten Anlagefonds (fonds d'investissement spécialisé) kann als Zweckvermögen im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 5 des Körperschaftsteuergesetzes zu qualifizieren sein und mit seinen inländischen Einkünften der beschränkten Körperschaft...mehr

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Steuerbefreiung für Laborleistungen (zu § 4 Nr. 14 Buchst. a und Buchst. b UStG)

Kommentar Wichtig Das BMF-Schreiben ändert Abschn. 4.14.1 Abs. 1 und Abschn. 4.14.5 Abs. 9 UStAE. Heilbehandlungen und damit zusammenhängende Leistungen sind unter den Voraussetzungen des § 4 Nr. 14 UStG von der Umsatzsteuer befreit. Nachdem der BFH[1] 2017 entschieden hatte, dass medizinische Analysen, die von einem in privatrechtlicher Form organisierten Labor außerhalb der ...mehr

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Vermögensverwaltende Gesell... / a) Einkünfte aus Kapitalvermögen

Kapitaleinkünfte i.S.d. § 20 Abs. 1 Nr. 1, 2, 9 und 10 lit. a EStG: Erzielt die Kapitalgesellschaft Einkünfte aus Kapitalvermögen, so können diese einer vollumfänglichen Steuerbefreiung nach § 8b Abs. 1 KStG unterliegen. Voraussetzung ist, dass es sich um Kapitaleinkünfte i.S.d. § 20 Abs. 1 Nr. 1, 2, 9 und 10 lit. a EStG handelt – wobei hier insbesondere Dividendeneinkünfte ...mehr

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Vermögensverwaltende Gesell... / 2. Steuerbelastung

Die Besteuerung der vermögensverwaltenden Kapitalgesellschaft richtet sich nach § 23 Abs. 1 KStG und beträgt 15 % zzgl. Solidaritätszuschlag. Dies ergibt insgesamt eine Steuerbelastung i.H.v. 15,83 %. Hinzu kommt qua Rechtsform eine obligatorische Gewerbesteuerpflicht nach Maßgabe des § 2 Abs. 2 S. 1 KStG.[66] Unter Berücksichtigung eines durchschnittlichen Gewerbesteuerhebe...mehr

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Vermögensverwaltende Gesell... / a) Einkünfte aus Kapitalvermögen

Auch Stiftungen können die Steuerbefreiung des § 8b KStG in Anspruch nehmen,[92] so dass auf die Ausführungen in Ziff. IV.3.a verwiesen werden kann. Soweit die Stiftung keinen Gewerbebetrieb unterhält, entfällt eine Gewerbesteuerbelastung. Die Steuerbelastung beläuft sich bei vollständiger Freistellung von Dividenden und Veräußerungsgewinnen unter Berücksichtigung der Schach...mehr

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Vermögensverwaltende Gesell... / c) Sonstige Einkünfte

Auch die Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften werden in gewerbliche Einkünfte nach § 8 Abs. 2 KStG umqualifiziert. Infolge der Zuordnung der Grundstücke zu einem Betriebsvermögen scheidet eine Steuerbefreiung im Kontext des § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG aus.[75] Die erweitere gewerbesteuerliche Grundstückskürzung kann auch bei Veräußerungen unter Berücksichtigung des A...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / e) gGmbH: Wegfall der Vermögensbindung für einen begrenzten Zeitraum

Streitig ist, ob die in einem begrenzten Zeitraum (17.8.2012 bis 19.12.2013) fehlende (ausdrückliche) Satzungsregelung zur Vermögensbindung gem. § 61 Abs. 3 AO zu einer rückwirkenden Aberkennung der Gemeinnützigkeit und damit zu einem Wegfall der Steuerbefreiung nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG für die Vorjahre 2005-2008 führen kann. Das FG entschied: Der Grundsatz der Vermögensbin...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Übertragung eines Kommanditanteils und anschließende Übertragung eines GmbH-Anteils

Streitig ist, ob die Übertragung eines Kommanditanteils und die anschließende Übertragung eines GmbH-Anteils grunderwerbsteuerrechtlich als ein "einheitlicher Lebensvorgang" behandelt werden können und ob die Einbringung eines Kommanditanteils in eine GmbH eine freigebige Zuwendung darstellt. Die Steuerbefreiung des § 3 Nr. 2 S. 1 GrEStG ist nach neuer BFH-Rechtsprechung auch a...mehr

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Vermögensverwaltende Gesell... / 2. Steuerbelastung

Die Besteuerung der vermögensverwaltenden Stiftung richtet sich nach § 23 Abs. 1 KStG und beträgt 15 % zzgl. Solidaritätszuschlag. Daraus folgt eine Steuerbelastung i.H.v. 15,83 %. Eine Gewerbesteuerbelastung tritt nur hinzu, soweit die Stiftung einen Gewerbebetrieb unterhält.[82] Soweit die Stiftung ausschließlich vermögensverwaltend tätig ist, verbleibt es daher bei einer ...mehr

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Rund um die Einkommensteuer... / 2 Einkommensteuerliche Rechtsänderungen und Vordruckänderungen 2023

Rz. 5 Gesetzliche Änderungen Die Änderungen ergeben sich im Wesentlichen aus dem Jahressteuergesetz 2022 und dem Inflationsausgleichsgesetz. Im Folgenden die wesentlichen Änderungen: Kinder Der Kinderfreibetrag (§ 32 Abs. 6 Satz 1 EStG) wurde auf 3.012 EUR (bisher 2.810 EUR) für jeden Elternteil erhöht. Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (§ 24b EStG) beträgt jetzt für da...mehr

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Forderungsmanagement: Prakt... / Zusammenfassung

Überblick Das Zahlungsverhalten von privaten und gewerblichen Schuldnern, bedingt durch deren eigene bestehende Überschuldung oder drohende Zahlungsunfähigkeit, ist ein wesentlicher Grund für die finanziellen Schwierigkeiten von vielen Unternehmen. Unternehmer selbst machen allerdings auch oft Fehler, sei es bei Beginn der Vertragsbeziehung, bei der Rechnungsstellung oder im...mehr

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Ermäßigter Steuersatz bei kurzfristiger Vermietung (zu § 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG)

Kommentar Wichtig Das BMF-Schreiben ändert Abschn. 12.16 UStAE . Bei der steuerbaren Vermietung von Grundstücken oder Grundstücksteilen (auch von Gebäuden und Gebäudeteilen) ergibt sich grundsätzlich nach § 4 Nr. 12 UStG eine Steuerbefreiung. Von dieser Steuerbefreiung sind die folgenden Umsätze erfasst: Vermietung und Verpachtung von Grundstücken, von Berechtigungen, für die di...mehr

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RegE des Wachstumschancenge... / 7. Investmentsteuer

§ 2 Abs. 9a InvStG-E soll eine Immobilien- oder Auslands-Immobilienteilfreistellung ausschließen, wenn es aufgrund von Steuerbefreiungsvorschriften zu keiner oder nur einer geringen Steuervorbelastung kommt. Die Neuregelung soll ab 1.1.2024 gelten. Mit § 4 Abs. 2 Nr. 1a InvStG-E soll ab 1.1.2024 geregelt werden, welches FA für die Besteuerung zuständig ist, wenn ein Investmen...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 23... / 2.2.4 Steuerbefreiung für eigengenutzte Wohnungen

Rz. 38 Von der Steuerpflicht ausgenommen sind nach dem auch für Veräußerungen nach dem 31.12.1998 geltenden § 23 S. 1 Nr. 1 S. 3 EStG Wirtschaftsgüter (Grundstück und grundstücksgleiche Rechte oder Teile davon), die im Zeitraum zwischen Anschaffung oder Fertigstellung und Veräußerung ausschließlich oder im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 14.2.4 Hinzurechnungskorrekturvolumen

Begriff Das in § 11 Abs. 3 AStG nomierte Hinzurechnungskorrekturvolumen gibt vor, dass am Schluss des jeweiligen Wirtschaftsjahres ein Hinzurechnungskorrekturvolumen gesondert festzustellen ist. Hierbei handelt es sich um die Summe des für die nachfolgenden Veranlagungszeiträume zur Verfügung stehenden Kürzungsbetrags. Vereinfacht dargestellt handelt es sich um die versteuerte...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 6.4 Objektbegrenzung

Rz. 353 Nach § 13 Abs. 5 EStG kann der Land- und Forstwirt die Steuervergünstigung nur für eine zu eigenen Wohnzwecken genutzte Wohnung und für eine Altenteilerwohnung in Anspruch nehmen. Fälle der Steuerbefreiung nach § 13 Abs. 4 EStG zählen hierbei nicht mit.[1] Rz. 354 § 13 Abs. 5 EStG beinhaltet eine personen- und nicht eine betriebsbezogene Steuerbefreiung. Da die Objekt...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 6.1 Allgemeines

Rz. 335 Nach § 13 Abs. 5 EStG bleibt der bei der Entnahme von Grund und Boden entstehende Gewinn außer Ansatz, der durch die Errichtung einer Wohnung für den Land- und Forstwirt oder den Altenteiler entsteht. Die Steuerbegünstigung kann vom Land- und Forstwirt nur für eine zu eigenen Wohnzwecken genutzte Wohnung und für eine Altenteilerwohnung in Anspruch genommen werden. Di...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 6.2 Grund und Boden

Rz. 337 Die Steuerbegünstigung greift ein, wenn betrieblicher Grund und Boden für eine private Baumaßnahme der in § 13 Abs. 5 EStG genannten Art verwendet wird. Der für die Baumaßnahme entnommene Grund und Boden muss nicht zwangsläufig zum notwendigen Betriebsvermögen des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs gehören, denn der Gesetzeswortlaut schließt die Entnahme einer ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 6.3 Errichtung einer Wohnung

Rz. 344 Steuerbefreit ist die Entnahme des Grund und Bodens durch Errichtung einer Betriebsleiter- oder Altenteilerwohnung. Die Bebauung mit einem Wohnhaus ist nicht erforderlich. Eine Wohnung kann auch durch Baumaßnahmen an einem bereits bestehenden Gebäude hergestellt werden. Dies ist dann der Fall, wenn durch die Baumaßnahmen erstmals eine Wohnung entsteht. Maßgebend ist ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 4 Freibetrag (§ 13 Abs. 3 EStG)

Rz. 275 § 13 Abs. 3 EStG sieht für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft einen Freibetrag vor. Nach § 13 Abs. 3 S. 1 EStG werden die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft bei der Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte nur berücksichtigt, soweit sie den Betrag von 900 EUR übersteigen. Voraussetzung für die Anwendung des Freibetrags ist nach § 13 Abs. 3 S. 2 EStG, dass...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 5.7 Entnahme einer vermieteten Wohnung für den Eigenbedarf (§ 13 Abs. 4 S. 6 Nr. 2 EStG)

Rz. 330 Nach § 13 Abs. 4 S. 6 Nr. 2 EStG bleibt der Entnahmegewinn außer Ansatz, wenn eine vor dem 1.1.1987 einem Dritten entgeltlich zur Nutzung überlassene Wohnung und der dazugehörende Grund und Boden für eigene Wohnzwecke oder für Wohnzwecke eines Altenteilers entnommen wird, soweit nicht Wohnungen vorhanden sind, die Wohnzwecken des Eigentümers des Betriebs oder Wohnzwe...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 5.2.2 Antrag

Rz. 292 Der Land- und Forstwirt kann nach § 13 Abs. 4 S. 2 EStG unwiderruflich beantragen, dass der Nutzungswert bei ihm ab dem Beginn eines Vz nach dem Vz 1998 nicht mehr besteuert wird. Mit der Abwahl der Nutzungswertbesteuerung ist das Wahlrecht für die jeweilige Wohnung verbraucht. Wird ein derartiger Antrag nicht gestellt, ist die Nutzungswertbesteuerung unbefristet for...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 1.6 Persönlicher Geltungsbereich

Rz. 22 Geltung hat § 13 EStG für unbeschränkt stpfl. natürliche Personen hinsichtlich ihrer land- und forstwirtschaftlichen Einkünfte im In- und Ausland. Soweit Einkünfte im Ausland erzielt werden, erfolgt deren Ermittlung nach den Vorschriften des EStG. Handelt es sich bei den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft um Verluste, die aus einem Drittstaat stammen, gilt die V...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 10. Gesetzesänderungen ab 2016

Rz. 46 Der Gesetzgeber hat wichtige Neuregelungen verschiedet. Diese stammen aus dem Steueränderungsgesetz 2015, dem Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags und aus einigen weiteren Änderungsgesetzen. Rz. 47 1. Grundfreibetrag, Kinderfreibetrag und Kindergeld Durch das Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags, d...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 18. INVEST-Zuschuss für Wagniskapital und Exitzuschuss 2017

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§ 1 Einkommensermittlung / 4. Grunderwerbsteuer

Rz. 625 Trotz der Steuerbefreiung von der Grunderwerbsteuer bei Übertragung von Grundstücken unter Ehegatten gemäß § 3 Nr. 4 GrEStG nimmt in allen anderen Fällen die wirtschaftliche Bedeutung dieser Steuerart immens zu. Die Grunderwerbsteuer (GrESt) ist eine Steuer, die beim Erwerb eines Grundstücks oder Grundstückanteils anfällt. Sie wird auf Grundlage des Grunderwerbsteuerg...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 15. Steuerrechtsänderungen 2018

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§ 1 Einkommensermittlung / 6. Außerordentliche Einkünfte und ihre Steuerermäßigung nach § 34 EStG, insb. Veräußerungsgewinne aus Veräußerung von Betriebsvermögen

Rz. 979 ▪ Unterhaltsrelevanz Über das In-Prinzip beeinflusst die zu entrichtende Steuer das Unterhaltseinkommen. Bestimmte außerordentliche Einkünfte, wie beispielsweise Veräußerungsgewinne aus der Veräußerung von Betriebsvermögen, unterliegen einer privilegierten Steuerregelung. Rz. 980 Nach der gesetzlichen Regelung des § 34 EStG werden in dessen Abs. 2 enumerativ die Anwend...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 12. Steuerentlastung 2017/2018

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§ 1 Einkommensermittlung / 9. Gesetzesänderungen 2015

Rz. 44 Die Änderungen durch das StÄnd-AnpG-Kroatien gelten grundsätzlich ab dem 1.1.2015. Soweit eine frühere oder spätere Anwendung vorgesehen ist, wird dies in der nachfolgenden Auflistung explizit erwähnt. Die Lohnsteueränderungsrichtlinien 2015 sind beim Lohnsteuerabzug ab 2015 anzuwenden. Rz. 45 Einkommensteuermehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kindergartenzuschuss / Zusammenfassung

Begriff Zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachte Leistungen des Arbeitgebers (Sach- oder Barleistungen) zur Unterbringung und Betreuung nicht schulpflichtiger Kinder des Arbeitnehmers im Betriebskindergarten, einem privat betriebenen Kindergarten oder einer vergleichbaren Einrichtung sind lohnsteuerfrei. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Lohnsteuer: Di...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kindergartenzuschuss / 1 Begünstigte Arbeitgeberleistungen

Lohnsteuerfrei sind alle zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachten Leistungen des Arbeitgebers zur Unterbringung – einschließlich Unterkunft und Verpflegung – und Betreuung nicht schulpflichtiger Kinder des Arbeitnehmers in (Betriebs)Kindergärten oder vergleichbaren Einrichtungen.[1] Die steuerfreien Arbeitgeberleistungen mindern die als Sonderausgaben abzie...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Steuerbefreiung der Umsätze für die Seeschifffahrt und Luftfahrt

Rz. 14 Steuerbefreit sind nur die in § 8 UStG genannten Umsätze.[1] Dazu gehören aber auch die Umsätze im Rahmen der sog. Dienstleistungskommission gem. § 3 Abs. 11 UStG. Befreit sind sog. Vorstufenumsätze für die Seeschifffahrt und für die Luftfahrt. Hierbei handelt es sich um Umsätze, die auf Wirtschafts- und Umsatzstufen getätigt werden, die der eigentlichen Seeschifffahr...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 1.10 Steuerbefreiung für Pflege des Erblassers

Nach § 13 Abs. 1 Nr. 9 ErbStG bleibt ein steuerpflichtiger Erwerb bis zu 20.000 EUR steuerfrei, der Personen anfällt, die dem Erblasser unentgeltlich oder gegen unzureichendes Entgelt Pflege oder Unterhalt gewährt haben, soweit das Zugewendete als angemessenes Entgelt anzusehen ist. Die Vorschrift regelt nicht den Abzug eines Pauschbetrags, sondern die Berücksichtigung eines...mehr