Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerbefreiung

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Unionsrecht

Rz. 5 Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 2 UStG beruht auf Art. 148 MwStSystRL. Nach der EuGH-Rechtsprechung[1] kann sich die Steuerbefreiung nicht auf Lieferungen von Gegenständen zur Versorgung von Schiffen erstrecken, die auf einer vorhergehenden Handelsstufe bewirkt werden. Die Lagerung der Gegenstände nach ihrer Lieferung und vor dem tatsächlichen Versorgungsvorgang führt...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Rechtsentwicklung

Rz. 10 § 4 Nr. 2 UStG in der zzt. geltenden Fassung ergibt sich aus dem Gesetz v. 26.11.1979[1] und gilt seit dem 1.1.1980. Mit § 4 Nr. 2 UStG 1980 hatte der Gesetzgeber eine gänzlich neue Steuerbefreiung geschaffen, die sowohl Steuerbefreiungen, die vorher in verschiedenen Vorschriften geregelt waren, als auch weitere, neue Steuerbefreiungen vereinigte. Rz. 11 einstweilen fr...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 1.7 Übergang des Familienwohnheims im Erbfall

An Ehepartner (eingetragenen Lebenspartner) kann für den Fall des Todes das selbst genutzte Familienwohnheim steuerfrei zugewendet werden.[1] Allerdings muss der Erblasser darin bis zum Tod gewohnt haben bzw. muss an der Selbstnutzung aus zwingenden Gründen verhindert gewesen sein (Pflegefall mit Pflegestufe III). Auf den Wert und die Größe der Immobilie kommt es dabei nicht...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 4 Nr. 2 UStG bestimmt, dass die Umsätze für die Seeschifffahrt und die Luftfahrt (§ 8 UStG) steuerfrei sind. Die Vorschrift beschränkt sich auf diese Feststellung. Die Definition der Umsätze für die Seeschifffahrt und für die Luftfahrt ergibt sich aus § 8 UStG. In dieser Vorschrift wird auf § 4 Nr. 2 UStG Bezug genommen. Umgekehrt enthält § 4 Nr. 2 UStG den gesetzlic...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Vorsteuerabzug

Rz. 17 Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 2 UStG schließt den Vorsteuerabzug nicht aus (vgl. § 15 Abs. 3 Nr. 1 Buchst. a UStG). Damit führt die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 2 UStG (wie nach § 4 Nr. 1 UStG) zu einer umfassenden Entlastung der Umsätze für die Seeschifffahrt und für die Luftfahrt.mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 3.4 Übertragung des Familienwohnheims zu Lebzeiten

Das zu eigenen Wohnzwecken genutzte Familienwohnheim bleibt nach § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG unabhängig vom Wert steuerfrei, sofern es zu Lebzeiten an den Ehepartner (Lebenspartner laut LPartG) zu Eigentum oder Miteigentum übertragen wird.[1] Als begünstigtes Familienwohnheim gelten dabei inländische und in der Europäischen Union oder einem Staat des Europäischen Wirtschaftsra...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 2.1 Erbschaftsteuer

Die Erbengemeinschaft ist kein Erwerber im Sinne des ErbStG. Erwerber sind die einzelnen Erben nach ihren Erbquoten. Die Auseinandersetzung des Nachlasses ist erbschaftsteuerlich unbeachtlich, unabhängig davon, ob sie auf einer Teilungsanordnung beruht oder freiwillig erfolgt. Die Erbschaftssteuer orientiert sich an den Erbquoten, die durch die Auseinandersetzung nicht berüh...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 2.4 Grunderwerbsteuer

Der Erwerb eines zum Nachlass gehörigen Grundstücks durch Miterben zur Teilung des Nachlasses ist zwar gem. § 1 GrEStG steuerbar, aber gem. § 3 Nr. 3 GrEStG steuerbefreit. Die Vorschrift bezweckt, die Übertragung von Grundstücken zur Teilung eines Nachlasses zu erleichtern.[1] Wird durch die Miterben ein Auseinandersetzungsvertrag geschlossen, mit dem vereinbart wird, dass da...mehr

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Steuerliche Beurteilung des... / a) Steuerbefreiung einer Genossenschaft und eines Vereins

Genossenschaften und Vereine sind von der Körperschaftsteuer befreit, soweit sie Wohnungen herstellen oder erwerben und diese den Mitgliedern zum Gebrauch überlassen (§ 5 Abs. 1 Nr. 10 S. 1 KStG). Die Steuerbefreiung ist aber ausgeschlossen, wenn die Einnahmen des Unternehmens aus anderen als den zuvor genannten Tätigkeiten 10 % der gesamten Einnahmen übersteigen (§ 5 Abs. 1 ...mehr

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§ 3 Nr. 72 EStG: Steuerbefr... / I. Der Weg zur Steuerbefreiung

Idee der Steuerbefreiung: In seiner Stellungnahme zum JStG 2020 schlug der Deutsche Bundesrat erstmals vor, die Einnahmen aus dem Betrieb von kleinen Photovoltaikanlagen mit einer installierten Leistung bis zu 10 Kilowatt peak (kWp) steuerfrei zu stellen.[1] Sein Ziel war es, Steuerpflichtige (Stpfl.) und Finanzbehörden von Bürokratie zu entlasten und so die künftige Versorg...mehr

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Steuerliche Beurteilung des... / b) Steuerbefreiung des Betriebs einer Photovoltaikanlage

Der Betrieb einer Photovoltaikanlage unterliegt als stehender Gewerbebetrieb grundsätzlich der GewSt (§ 2 Abs. 1 GewStG). Der Betrieb einer auf, an oder in einem Gebäude angebrachten Solaranlage bis zu einer installierten Leistung von 10 kW ist aber von der GewSt befreit (§ 3 Nr. 32 GewStG). Geltung des § 3 Nr. 72 EStG: Die Steuerbefreiung durch das JStG 2022 für Einnahmen un...mehr

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Steuerliche Beurteilung des... / b) Steuerbefreiung des Betriebs einer Photovoltaikanlage

Geltung des § 3 Nr. 72 EStG: Die Steuerbefreiung durch das JStG 2022 für Einnahmen und Entnahmen aus dem Betrieb einer Photovoltaikanlage nach § 3 Nr. 72 EStG gilt auch bei der Ermittlung des Einkommens von Körperschaften (§ 8 Abs. 1 S. 1 KStG). Verhältnis zu § 5 Abs. 1 Nr. 10 S. 2 KStG: Die Gesetzesänderung hat keine Auswirkungen auf die Voraussetzungen i.S.d. § 5 Abs. 1 Nr....mehr

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§ 3 Nr. 72 EStG: Steuerbefreiung für Photovoltaikanlagen (estb 2023, Heft 9, S. 352)

Analyse des BMF-Schreibens vom 17.7.2023 RD Dipl.-Kfm., Dipl.-Finw. (FH) Dr. Jan Christoph Schumann[*] Mit dem Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022) schuf der Gesetzgeber eine Steuerfreistellung für Einnahmen und Entnahmen aus dem Betrieb bestimmter Photovoltaikanlagen. Mit BMF-Schreiben vom 17.7.2023 (BMF v. 17.7.2023 – IV C 6 - S 2121/23/10001 :001 – DOK 2023/0659709, BStBl. ...mehr

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Steuerliche Beurteilung des... / a) Steuerbefreiung einer Genossenschaft und eines Vereins

Eine Steuerbefreiung einer Genossenschaft oder eines Vereins ist auch bei der Gewerbesteuer (GewSt) möglich. Genossenschaften und Vereine i.S.d. § 5 Abs. 1 Nr. 10 KStG sind von der GewSt befreit, soweit eine Befreiung von der Körperschaftsteuer besteht (§ 3 Nr. 15 GewStG). Kürzung des Gewerbeertrages: Bei der Berechnung des Gewerbeertrages können sich weitere Besonderheiten e...mehr

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§ 3 Nr. 72 EStG: Steuerbefr... / IV. Umfang der Steuerbefreiung

Einnahmen und Entnahmen aus dem Betrieb einer Photovoltaikanlage sind unter den weiteren Voraussetzungen des § 3 Nr. 72 S. 1 EStG – unabhängig von der Verwendung des von der Anlage erzeugten Stroms[18] – steuerfrei. Als Einnahmen nennt das BMF-Schreiben insbesondere[19] Einspeisevergütung, Entgelte für anderweitige Stromlieferungen, z.B. Mieter, Vergütungen für das Aufladen von ...mehr

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§ 3 Nr. 72 EStG: Steuerbefr... / V. Prüfung der Höchstgrenzen

Objektbezogene Höchstgrenze: Zunächst ist für die Stpfl. oder die Mitunternehmerschaft zu prüfen, welche der von ihnen betriebenen Photovoltaikanlagen unter die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 S. 1 EStG fallen.[25] Subjektbezogene Prüfung: Sodann ist zu prüfen, ob der jeweilige Steuerpflichtige oder die jeweilige Mitunternehmerschaft insgesamt die 100 kWp-Grenze einhält.[26] B...mehr

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§ 3 Nr. 72 EStG: Steuerbefr... / X. Verhältnis § 35a EStG zu § 3 Nr. 72 EStG

Fiktion der Liebhaberei für Zwecke der Steuerermäßigung: Nach Auffassung des BMF soll – ausschließlich für Zwecke des § 35a EStG – gelten, dass auf, an oder in zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden montierte Photovoltaikanlagen, welche die Voraussetzungen des § 3 Nr. 72 S. 1 EStG erfüllen, ohne Gewinnerzielungsabsicht betrieben werden. Auf diese Weise sollen bei Vorliege...mehr

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§ 3 Nr. 72 EStG: Steuerbefr... / VII. Verhältnis § 3c Abs. 1 EStG zu § 3 Nr. 72 EStG

1. Allgemeines Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit: § 3c Abs. 1 EStG regelt insbesondere ein Abzugsverbot für Betriebsausgaben (BA), die in einem unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen stehen. Das Abzugsverbot ist begrenzt auf die Höhe der zugeflossenen steuerfreien Einnahmen. Diese gleichen durch ihren Zufluss insoweit die durch erwerbsbez...mehr

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§ 3 Nr. 72 EStG: Steuerbefr... / XII. Zeitliche Anwendung

Die Auslegungen des neuen BMF-Schreibens gelten für Einnahmen und Entnahmen, die nach dem 31.12.2021 erzielt oder getätigt werden (§ 52 Abs. 4 S. 27 EStG).mehr

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§ 3 Nr. 72 EStG: Steuerbefr... / III. Sachlicher Anwendungsbereich

Marktdatenstammregister maßgeblich: Die Steuerbefreiungen nach § 3 Nr. 72 EStG setzen voraus, dass die begünstigten Photovoltaikanlagen in Abhängigkeit von ihrem Installationsort eine bestimmte Maximalleistung nicht überschreiten (objektbezogene Prüfung). Maßgeblich bei dieser Prüfung ist die für die jeweilige Photovoltaikanlage in das Marktdatenstammregister eingetragene Br...mehr

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§ 3 Nr. 72 EStG: Steuerbefr... / [Ohne Titel]

RD Dipl.-Kfm., Dipl.-Finw. (FH) Dr. Jan Christoph Schumann[*] Mit dem Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022) schuf der Gesetzgeber eine Steuerfreistellung für Einnahmen und Entnahmen aus dem Betrieb bestimmter Photovoltaikanlagen. Mit BMF-Schreiben vom 17.7.2023 (BMF v. 17.7.2023 – IV C 6 - S 2121/23/10001 :001 – DOK 2023/0659709, BStBl. I 2023, 1494 = EStB 2023, 301 [Schumann])...mehr

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§ 3 Nr. 72 EStG: Steuerbefr... / 2. Verwaltungsauffassung

Beim Betrieb ausschließlich nach § 3 Nr. 72 EStG begünstigter Photovoltaikanlagen sind alle BA nach Maßgabe des § 3c Abs. 1 EStG nicht abzugsfähig. Ein BA-Abzug in Veranlagungszeiträumen vor 2022 bleibt jedoch unberührt.[41] Zugehörigkeit der Photovoltaikanlagen zu einem anderweitigen Betriebsvermögen: Sind die nach § 3 Nr. 72 EStG begünstigten Photovoltaikanlagen einem Betri...mehr

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§ 3 Nr. 72 EStG: Steuerbefr... / XIII. Fristverlängerung für das Liebhaberei-Wahlrecht

Trotz erheblicher Zweifel an der Rechtmäßigkeit des BMF-Schreibens vom 29.10.2021 [54] verlängert die Finanzverwaltung die Antragsfrist auf die sog. Vereinfachungsregelung für Photovoltaikanlagen, die vor dem 31.12.2021 in Betrieb genommen worden sind. Eine Antragstellung soll nun bis zum 31.12.2023 möglich sein.[55] Beraterhinweis Wurden Anträge für Photovoltaikanlagen, die b...mehr

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§ 3 Nr. 72 EStG: Steuerbefr... / XI. Verwendung des hergestellten Stroms in anderen Betrieben

Einheitliche oder selbständige Betriebe? Wird der mit der Photovoltaikanlage erzeugte Strom in einem anderen Betrieb des Betreibers verbraucht, ist zu prüfen, ob es sich um zwei selbständige Betriebe oder einen einheitlichen Betrieb handelt. Diese Frage ist im Einzelfall nach dem Gesamtbild der Verhältnisse unter Berücksichtigung der Verkehrsanschauung zu beantworten.[52] Ein ei...mehr

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§ 3 Nr. 72 EStG: Steuerbefr... / XV. Resümee

Die Regelungen des § 3 Nr. 72 EStG sowie deren Folgewirkungen sind komplex. Die Auslegungen der Finanzverwaltung durch das BMF-Schreiben vom 17.7.2023 sind nicht in allen Punkten zweifelsfrei. Manche weitergehenden Aspekte sind bislang zudem ungeklärt. Es wird daher dauern, bis die Praxis alle Facetten der neuen Steuerfreiheit beleuchtet hat. Von der Auffassung der Finanzverw...mehr

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§ 3 Nr. 72 EStG: Steuerbefr... / II. Persönlicher Anwendungsbereich

Die Steuerfreistellung nach § 3 Nr. 72 gilt ab dem Veranlagungszeitraum (VZ) 2022 für natürliche Personen, Mitunternehmerschaften und Körperschaften (§ 8 Abs. 1 KStG).[6] Zu den Körperschaften zählen auch Betriebe gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts nach § 4 Abs. 1 KStG.[7]mehr

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§ 3 Nr. 72 EStG: Steuerbefr... / 1. Allgemeines

Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit: § 3c Abs. 1 EStG regelt insbesondere ein Abzugsverbot für Betriebsausgaben (BA), die in einem unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen stehen. Das Abzugsverbot ist begrenzt auf die Höhe der zugeflossenen steuerfreien Einnahmen. Diese gleichen durch ihren Zufluss insoweit die durch erwerbsbezogene Aufwendu...mehr

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§ 3 Nr. 72 EStG: Steuerbefr... / VIII. Verhältnis § 6 Abs. 3 und 5 EStG zu § 3 Nr. 72 EStG

Buchwertübertragung grundsätzlich möglich: Die Übertragung einer Photovoltaikanlage zu Buchwerten ist nach § 6 Abs. 3 oder 5 EStG nach allgemeinen Grundsätzen möglich. Sichere Besteuerung der stillen Reserven: Nach Auffassung der Finanzverwaltung soll dies nur gelten, wenn die Besteuerung der stillen Reserven sichergestellt ist. Dies sei nach Auffassung der Finanzverwaltung n...mehr

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§ 3 Nr. 72 EStG: Steuerbefr... / IX. Wegfall der gewerblichen Infektion

Gewerbliche Infektion durch eigene Betätigung: Bei im übrigen vermögensverwaltenden Personengesellschaften konnte der Betrieb einer Photovoltaikanlage vor dem VZ 2022 zu einer gewerblichen Infektion nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 Alt. 1 EStG führen. Dies war dann der Fall, wenn die Einnahmen aus Stromerzeugung mehr als 3 % der Gesamtnettoerlöse der Gesellschaft betragen und den Betr...mehr

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§ 3 Nr. 72 EStG: Steuerbefr... / VI. Verhältnis § 7g EStG zu § 3 Nr. 72 EStG

Verwaltungsauffassung: Die Finanzverwaltung unterscheidet zur Beschreibung des Verhältnisses des § 3 Nr. 72 zu § 7g EStG zwei Fälle. Der Betriebszweck erschöpft sich nicht allein in dem Betrieb von Photovoltaikanlagen, welche die Voraussetzungen nach § 3 Nr. 72 S. 1 EStG erfüllen (Fall 1). Die Photovoltaikanlagen erfüllen die Voraussetzungen des § 3 Nr. 72 S. 1 EStG und sind d...mehr

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§ 3 Nr. 72 EStG: Steuerbefr... / XIV. Weitergehende Überlegungen

Handelsbilanz: § 3 Nr. 72 EStG gilt nicht für die Handelsbilanz. Sich ergebende Unterschiede zur steuerbilanziellen Gewinnermittlung sind durch Steuerlatenzen (§ 274 HGB) abzubilden. Anzeigepflicht: Bei Aufnahme des Betriebs einer Photovoltaikanlage besteht eine Anzeigepflicht nach § 138 Abs. 1 AO. Mit der Steuerfreistellung der Einnahmen und Entnahmen nach § 3 Nr. 72 EStG ha...mehr

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Steuerliche Beurteilung des... / 3. Umsatzsteuer

Die Vermietung und die Verpachtung von Grundstücken ist grundsätzlich steuerfrei (§ 4 Nr. 12 S. 1 Buchst. a UStG). Dazu gehören auch die damit in unmittelbarem wirtschaftlichem Zusammenhang stehenden üblichen Nebenleistungen.[2] Die Finanzverwaltung vertritt die Auffassung, dass als Nebenleistung auch die Lieferung von Strom durch Vermietende an Mietende anzusehen ist.[3] Das ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Teilnahme an Leistungsprüfungen für Tiere

Rz. 39 Leistungsprüfungen für Tiere sind tierzüchterische Veranstaltungen, die als Wettbewerbe wertvoller Zuchttiere mit Prämierung durchgeführt werden (z. B. Tierschauen, Pferderennen oder Pferdeleistungsschauen bzw. Turniere). Der ermäßigte Steuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 3 UStG ist nach der Verwaltungsauffassung auf Entgelte anzuwenden, die dem Unternehmer platzierungsuna...mehr

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Steuerliche Beurteilung des... / 5. Zusammenfassung

Dieser zweiteilige Beitrag verdeutlicht, dass Vermietende vor dem Abschluss eines Mieterstromvertrages mit Mietenden neben wirtschaftlichen Erwägungen auch steuerliche Fragestellungen in ihre Entscheidung einzubeziehen haben. Der Gesetzgeber beabsichtigt, die Grenze für die Steuerbefreiung bei der Körperschaftsteuer mit dem Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3 Halten von Vieh

Rz. 17 Unter Halten von Vieh versteht man allgemein die Betreuung von Tieren, die sich in fremdem Besitz befinden. Ebenso wie bei der Aufzucht ist das Halten eigenen Viehs ein nicht steuerbarer Innenumsatz. Unter die Betreuungsleistungen fallen im Wesentlichen die Unterstellung, Fütterung und die Pflege fremden Viehs. Hierbei handelt es sich um die so genannte Pensionsviehha...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2 Von der Steuerbefreiung ausgenommene Umsätze

Rz. 19 Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 5 UStG erstreckt sich zwar auch auf steuerbare Vermittlungsleistungen der Reisebüros. Ausgenommen davon sind jedoch die in § 4 Nr. 5 S. 2 UStG bezeichneten Vermittlungsleistungen, also Leistungen der Reisebüros, mit denen Umsätze für Reisende vermittelt werden.[1] Rz. 20 Nicht unter die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 5 UStG fällt auch die...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3 Nachweis der Steuerbefreiung

Rz. 24 Nach § 4 Nr. 5 S. 3 UStG muss der Unternehmer die Voraussetzungen der Steuerbefreiung nachweisen. § 22 UStDV regelt den buchmäßigen Nachweis bei steuerfreien Vermittlungsleistungen. Zu den Nachweispflichten des Unternehmers vgl. Rz. 96ff.mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7 Nachweis der Steuerbefreiung

Rz. 93 Die Voraussetzungen der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 5 UStG müssen vom Unternehmer nachgewiesen sein. Das BMF kann mit Zustimmung des Bundesrats durch Rechtsverordnung bestimmen, wie der Unternehmer den Nachweis zu führen hat. Das BMF hat von dieser Ermächtigung durch § 22 UStDV für den buchmäßigen Nachweis Gebrauch gemacht. Damit ist der dort geregelte Buchnachweis V...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Rechtsentwicklung

Rz. 3 Schon das UStG 1951 enthielt eine Umsatzsteuerbefreiung für Vermittlungsleistungen, zunächst allerdings nur für die von Schiffsmaklern in einem Seehafenplatz ausgeführten Vermittlungsleistungen.[1] Außerdem konnten Unternehmer einen Freibetrag von 20.000 DM von ihren steuerpflichtigen Umsätzen absetzen, wenn sie Umsätze aus einer Tätigkeit als Handelsvertreter oder Mak...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3 Vorsteuerabzugsverbot bei bestimmten steuerbefreiten Umsätzen (§ 15 Abs. 2 UStG)

Rz. 358 § 15 Abs. 2 UStG ordnet den Ausschluss des Vorsteuerabzugs an in Nr. 1 bei steuerfreien Umsätzen und in Nr. 2 bei Umsätzen im Ausland, die steuerfrei wären, wenn sie im Inland ausgeführt würden. Diese Einschränkung der Neutralität der MwSt im Unternehmerbereich war bereits in der 2. EG-MwSt-Richtlinie v. 11.4.1967 systemkennzeichnend enthalten. Durch dieses Abzugsver...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.5 Vermittlung von grenzüberschreitenden Beförderungen von Personen mit Luftfahrzeugen oder Seeschiffen (§ 4 Nr. 5 S. 1 Buchst. b UStG)

Rz. 48 Die Steuerbefreiung gilt nur für die Vermittlung bestimmter Personenbeförderungsleistungen, nämlich nur solcher mit Luftfahrzeugen oder Seeschiffen. Sie gilt nicht für die Vermittlung grenzüberschreitender Personenbeförderungen mit Bussen, Bahnen oder Binnenschiffen. Rz. 49 Nach § 3b Abs. 1 UStG wird die Beförderung einer Person dort ausgeführt, wo die Beförderung bewi...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.5 Ausnahmen vom Vorsteuerabzugsverbot des § 15 Abs. 2 UStG gem. § 15 Abs. 3 UStG

Rz. 385 Der Ausschluss vom Vorsteuerabzug tritt gem. § 15 Abs. 3 Nr. 1 Buchst. a UStG nicht ein, wenn die erworbenen oder eingeführten Gegenstände sowie die in Anspruch genommenen sonstigen Leistungen der Ausführung von Umsätzen dienen, die nach § 4 Nr. 1 bis 7, § 25 Abs. 2 oder § 26 Abs. 5 UStG steuerfrei sind. Diese Umsätze werden also durch die Steuerbefreiung i. V. m. de...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 4 Nr. 5 UStG befreit nur sonstige Leistungen in Form von Vermittlungsleistungen. Die Steuerbefreiung hängt nicht davon ab, dass ein ausländischer Auftraggeber Leistungsempfänger ist, sondern allgemein in der Mehrzahl der Fälle davon, dass (vorausgesetzt, die Vermittlungsleistung ist im Inland steuerbar) der vermittelte Umsatz ein nicht steuerbarer Umsatz im Drittland...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.7 Vermittlung von Lieferungen, die nach § 3 Abs. 8 UStG als im Inland ausgeführt zu behandeln sind (§ 4 Nr. 5 S. 1 Buchst. d UStG)

Rz. 64 Gelangt der Gegenstand der Lieferung bei der Beförderung oder Versendung aus dem Drittlandsgebiet in das Inland, gilt nach § 3 Abs. 8 UStG der Ort der Lieferung dieses Gegenstands als im Inland gelegen, wenn der Lieferer oder sein Beauftragter Schuldner der EUSt ist. Maßgeblich ist, unabhängig von den Lieferkonditionen, wer nach den zollrechtlichen Vorschriften Schuld...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1 Steuerfreie Umsätze

Rz. 14 Die Vermittlung folgender Umsätze ist stfrei: Umsätze, die unter § 4 Nr. 1a und Nrn. 2 bis 4b, 6 und 7 UStG fallen; vgl. zu den betroffenen Umsätzen Rz. 44; Grenzüberschreitende Beförderungen von Personen mit Luftfahrzeugen oder Seeschiffen[1]; Umsätze, die ausschließlich im Drittlandsgebiet bewirkt werden[2]; Lieferungen, die nach § 3 Abs. 8 UStG als im Inland ausgeführt...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.4 Vermittlung der unter § 4 Nr. 1a, Nrn. 2-4b und Nrn. 6 und 7 UStG fallenden Umsätze (§ 4 Nr. 5 S. 1 Buchst. a UStG)

Rz. 42 Die Vermittlung dieser Umsätze ist nach Sinn und Zweck der Vorschrift sowie wegen ihres unmittelbaren Verweises auf die genannten Befreiungsvorschriften grundsätzlich nur dann steuerfrei, wenn die vermittelten Umsätze selbst gem. § 4 Nr. 1a, Nrn. 2-4b und Nrn. 6 und 7 UStG steuerfrei sind. Stellt sich im Nachhinein heraus, dass die Voraussetzungen der Steuerfreiheit (...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.4.2 Umsätze für Reisende

Rz. 81 Die Ausnahme von der Steuerbefreiung gem. § 4 Nr. 5 S. 2 UStG betrifft alle Unternehmer, die Reiseleistungen für Reisende vermitteln. Es kommt nicht darauf an, ob sich der Unternehmer als Reisebüro bezeichnet. Maßgebend ist vielmehr, ob er die Tätigkeit eines Reisebüros ausübt. Rz. 82 Der Begriff des Reisenden wird in § 4 Nr. 5 UStG nicht näher definiert. I. S. v. § 65...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Unionsrecht

Rz. 9 § 4 Nr. 5 UStG beruht auf Art. 153, Art. 370 i. V. m. Anh. X Teil A Nr. 4 und Art. 371 i. V. m. Anh. X Teil B Nr. 10 MwStSystRL. Rz. 10 Nach Art. 153 MwStSystRL befreien die Mitgliedstaaten Dienstleistungen von in fremdem Namen und für fremde Rechnung handelnden Vermittlern, wenn sie die in den Kapiteln 6, 7 und 8 MwStSystRL genannten Umsätze oder Umsätze außerhalb der ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1 Begriff der Vermittlung

Rz. 25 Der Begriff der Vermittlung ist in § 4 Nr. 5 UStG nicht definiert. Es kann gleichwohl nicht (nur) auf den Begriff des Vermittelns i. S. v. § 652 BGB abgestellt werden. Dieser Terminus verlangt nach der Rspr. des BGH ein Verhandeln mit beiden Vertragsparteien, also mit dem Auftraggeber und dem Dritten, mit dem Ziel, einen Vertrag zustande zu bringen. Vermitteln im umsa...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.6 Vermittlung von Umsätzen, die ausschließlich im Drittlandsgebiet bewirkt werden (§ 4 Nr. 5 S. 1 Buchst. c UStG)

Rz. 56 Die Vorschrift erfasst die Vermittlung aller denkbaren Umsätze, unter der Voraussetzung, dass diese vollständig im Drittlandsgebiet bewirkt werden. Das bedeutet, der umsatzsteuerrechtliche Ort dieser Umsätze muss im Drittlandsgebiet liegen. Rz. 57 § 4 Nr. 5 S. 1 Buchst. c UStG hat in der Praxis nur Bedeutung, wenn der Leistungsempfänger der Vermittlungsleistung ein im ...mehr