Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerberater

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Rechte und Pflichten im Besteuerungsverfahren

a) Mitwirkungspflichten Rz. 34 [Autor/Stand] Im Besteuerungsverfahren haben die FinB (i.S.d. § 6 AO) die Steuern nach Maßgabe der Gesetze gleichmäßig festzusetzen und zu erheben. Insbesondere haben sie sicherzustellen, dass Steuern nicht verkürzt, zu Unrecht erhoben oder Steuererstattungen und Steuervergütungen nicht zu Unrecht gewährt oder versagt werden (§ 85 AO). Nach § 88...mehr

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Die Testamentsvollstreckung / 5.1 Natürliche Personen

Rz. 23 Es kann davon ausgegangen werden, dass jede natürliche Person zum Testamentsvollstrecker ernannt werden kann. Zwingend ist allerdings, dass der Testamentsvollstrecker im Zeitpunkt des Erbfalls voll geschäftsfähig ist und nicht nach § 1896 BGB einen Betreuer zur Besorgung seiner Vermögensangelegenheiten erhalten hat (§ 2201 BGB). Achtung Für den Fall, dass ein Unfähiger...mehr

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Der gesetzliche Güterstand ... / 3.4.33 Steuern

Rz. 161 Ansprüche eines Ehegatten auf Steuererstattung unterliegen regelmäßig dem Zugewinnausgleich. Dabei kommt es nicht darauf an, wann die Steuererklärung abgegeben wurde oder wann der Steuerbescheid erlassen wurde. Vielmehr kommt es darauf an, wann die Forderung entstanden ist. Auch bei Steuerschulden kommt es auf den Zeitpunkt der Entstehung an. Dabei ist zu beachten, d...mehr

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Der gesetzliche Güterstand ... / 3.1.10.3 Wert der Beschwer im Auskunftsverfahren

Rz. 54 Die Bewertung einer Auskunftspflicht erlangt für die Frage der Zulässigkeit eines Rechtsmittels Bedeutung. Gemäß § 61 Abs. 1 FamFG ist eine Beschwerde nur zulässig, wenn der Beschwerdewert 600 EUR übersteigt. Rz. 55 Bei dem Auskunftsberechtigten bestimmt sich die Beschwer nach seinem Leistungsinteresse, welches in der Regel mit 1/3–1/5 des erwarteten Anspruchs festgele...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 7 Weitere Rechte/Pflichten des Vermieters

Rz. 87 Besteht für die gemieteten Räume eine zentrale Warmwasserversorgung, hat sie der Vermieter auch ständig betriebsbereit zu halten. Eine formularmäßige Vereinbarung, dass die Warmwasserversorgungsanlage nur zu bestimmten Zeiten oder nur während der Heizperiode in Betrieb sein muss, erscheint unangemessen, es sei denn, der Mieter hat noch andere Möglichkeiten in der Wohn...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.1 Vermieter

Rz. 10 Vermieter ist derjenige, der den (schuldrechtlichen) Mietvertrag als Vermieter abgeschlossen hat. Beim schriftlichen Mietvertrag ergibt sich die Vermieterstellung aus dem Vertrags"rubrum" im Zusammenhang mit der Unterschrift desjenigen am Ende des Formulars, der im Rubrum als Vermieter bezeichnet ist – vom Abschluss durch einen rechtsgeschäftlichen oder gesetzlichen V...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Auswirkungen des Strafverfahrens auf das Besteuerungsverfahren

Rz. 44 [Autor/Stand] In der Praxis bestehen – wie die Gegenüberstellung zeigt – damit diametrale Unterschiede in beiden Verfahrensarten, insbesondere was die Mitwirkungspflicht bzw. -verweigerung angeht. Während im Strafverfahren der Beschuldigte schweigen kann, ohne dass daraus nachteilige Schlüsse gezogen werden dürfen, können im Besteuerungsverfahren nachteilige Schätzung...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1 Zweckmäßigkeit der verbindlichen Auskunft in Einbringungsfällen

Tz. 13 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 In Einbringungsfällen besteht ein besonderes Bedürfnis nach Rechtssicherheit über die stlichen Auswirkungen einer beabsichtigten Umstrukturierung. Dies liegt zum einen darin begründet, dass es sich bei den §§ 20ff UmwStG um komplexe und komplizierte ertragstliche (Sonder-)Vorschriften (mit zahlreichen ungeklärten Rechtsbegriffen) handelt, be...mehr

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Betriebliche Bewirtungskost... / 3.3.5 Angabe aller bewirteten Personen

Eine Ausnahme gilt für Bewirtungen anlässlich von Betriebsbesichtigungen durch eine größere Personengruppe sowie für vergleichbare Fälle, wenn es dem Betrieb nicht zugemutet werden kann, sämtliche Namen festzuhalten.[1] Nach der Rechtsprechung ist es zulässig, die im amtlichen Bewirtungsvordruck unterbliebene Angabe des Namens der bewirtenden Person nachzuholen. Längstens bis...mehr

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Betriebliche Bewirtungskost... / 3.2.1 Bewirtungskosten zu 70 % als Betriebsausgabe abzugsfähig

Für geschäftliche Bewirtungen gilt, dass die Aufwendungen nur i. H. v. 70 % als Betriebsausgaben abgezogen werden dürfen. Bei einer Bewirtung in einer Gaststätte ist also die Gaststättenrechnung pauschal um 30 % zu kürzen. Anders als bei reinen Arbeitnehmerbewirtungen, ist die Kürzung um 30 % auch für den Teil der Aufwendungen vorzunehmen, der auf den Verzehr des Betriebsinh...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmerbewirtung / 7 Steuerfreie Erstattung von Bewirtungskosten

Bewirtet der Arbeitnehmer Geschäftsfreunde seines Arbeitgebers in einer Gaststätte und erstattet der Arbeitgeber die in der vorgelegten Bewirtungsrechnung ausgewiesenen Bewirtungskosten, ist der Kostenersatz beim Arbeitnehmer als Auslagenersatz steuerfrei. Der auf den Arbeitnehmer entfallende Teil der Bewirtungskosten ist kein steuerpflichtiger geldwerter Vorteil. Allerdings...mehr

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Leitfaden 2023 - Vordruck K... / 11 Schlusserklärung

In der Schlusserklärung ist der Datenschutzhinweis enthalten. Zeilen 28–99 Diese Zeilen bleiben frei. Zeilen 100–102 Durch Eintragen der Ziffer 1 in Zeile 100 ist anzugeben, ob die Steuererklärung unter Mitwirkung eines Steuerberaters, einer zu Hilfeleistung in Steuersachen befugten Person oder einer entsprechenden Vereinigung angefertigt worden ist. Diese sind dann in Zeilen 10...mehr

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Leitfaden 2023 - Vordruck G... / 23 Schlusserklärung

Vor Zeile 200 Der Text vor den folgenden Zeilen enthält die üblichen Datenschutzhinweise. Zeilen 148–199 Diese Zeilen sind frei. Zeilen 200–208 In Zeile 200 ist durch eine Schlüsselzahl anzugeben, ob die Steuererklärung von einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe oder einer entsprechenden Vereinigung angefertigt wurde. Die Zeilen 201–208 nehmen Angaben zu diesem steuerlich...mehr

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Leitfaden 2023 - Erklärung ... / 6 Schlusserklärung

Vor Zeile 100 Der Text vor den folgenden Zeilen enthält die üblichen Datenschutzhinweise. Zeilen 100–108 In Zeile 100 ist durch eine Schlüsselzahl anzugeben, ob die Steuererklärung von einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe oder einer entsprechenden Vereinigung angefertigt wurde. Die Zeilen 101–108 nehmen Angaben zu diesem steuerlichen Berater auf, wobei in Zeile 108 auc...mehr

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Ausschluss der Buchwertüber... / IV. Fazit

Entscheidung des BVerfG ...: Das BVerfG hat sich sehr eingehend und überzeugend mit der verfassungsrechtlichen Benachteiligung personenidentischer Schwester-PersG auseinandergesetzt und einen punktuellen, sachlich nicht einleuchtenden Begünstigungsausschluss gekippt. ... fordert den Steuergesetzgeber: Nunmehr ist der Steuergesetzgeber am Zug. Im Rahmen seiner Gestaltungsfreih...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Coronahilfen richtig buchen / 3.2 Überbrückungshilfe II (Förderzeitraum September bis Dezember 2020)

Im Oktober 2020 verlängerte die Bundesregierung die Förderung der Betriebe, die von der Coronakrise stark betroffen sind. Die Überbrückungshilfe II fördert die anfallenden Fixkosten der Monate September bis Dezember 2020 und schließt damit an die Überbrückungshilfe I an. Die Voraussetzungen für die Antragstellung auf Überbrückungshilfe II wurden gelockert. Antragsberechtigt s...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Coronahilfen richtig buchen / 3.5 Überbrückungshilfe III Plus

Seit dem 23.7.2021 ist für Unternehmen die Beantragung der Überbrückungshilfe III Plus möglich. Das Verlängerungsprogramm zur Ü-Hilfe III unterstützt von den corona-bedingten Schließungen und Beschränkungen auch im III. Quartal 2021 betroffenen Unternehmen im Förderzeitraum Juli-September 2021. Antragsberechtigt sind Unternehmen mit einem Umsatzeinbruch von mind. 30 % im Förd...mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.14 Nachlassverbindlichkeiten (Zeilen 84 bis 114)

Zu den Nachlassverbindlichkeiten zählen insbesondere die Schulden des Erblassers und die durch den Sterbefall entstandenen Kosten. Das sind die aus Rechtsgründen bestehenden Erblasserschulden. Darunter fallen alle vertraglichen, außervertraglichen und gesetzlichen Verpflichtungen, die in der Person des Erblassers begründet worden und mit seinem Tod nicht erloschen sind bzw. ...mehr

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Schenkungsteuererklärung ab... / 5.5 Bekanntgabe des Steuerbescheids (Zeilen 24 bis 27)

Soll der Schenkungsteuerbescheid einem Empfangsbevollmächtigten (z. B. Steuerberater) bekannt gegeben werden, ist dieser in den Zeilen 24 bis 27 einzutragen. Hat der Erwerber in Deutschland keinen Wohnsitz, ist ein in Deutschland wohnender Bevollmächtigter anzugeben, der berechtigt ist, den Schenkungsteuerbescheid, dazu ergehende Rechtsbehelfsentscheidungen und die mit dem Ve...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.14.2 Erbfallkosten (Zeilen 98 bis 103)

In den Zeilen 98 bis 103 sind die Erbfallkosten einzutragen. Eine Eintragung ist aber nur dann erforderlich, wenn diese Kosten höher als 10.300 EUR sind. Anderenfalls wird diese Pauschale vom Finanzamt von Amts wegen gewährt, d. h. auch ohne entsprechenden Nachweis. Voraussetzung ist nur, dass die Kosten dem Grunde nach entstanden sind. Nachzuweisen sind aber die höheren Kos...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Schenkungsteuererklärung ab... / 5.7.5 Betriebsvermögen im Inland oder in EU-/EWR-Staaten (Zeilen 40 und 41)

In den Zeilen 40 und 41 ist einzutragen, ob inländisches oder in EU-/EWR-Staaten belegenes Betriebsvermögen zugewendet wurde (zu Drittstaaten s. nachfolgend). Neben der Anzahl der Betriebe ist auch der selbst errechnete Gesamtwert einzutragen (der sich aus allen Anlagen ermittelt). Gleichzeitig ist die Anlage "Angaben zu Bedarfswerten" auszufüllen und beizufügen. Das der Ausü...mehr

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Umsatzsteuer- und Vorsteuer... / 1.3 Die Verprobung der Eingangsumsätze (Vorsteuerverprobung)

Neben der Verprobung der Umsatzsteuer für Ausgangsumsätze kommt der Verprobung der Vorsteuerbeträge ebenfalls eine große Bedeutung zu, obwohl diese in der Praxis häufig unterbleibt. Dies ist unverständlich, da ein falscher Vorsteuerabzug die gleichen Rechtsfolgen nach sich ziehen kann wie eine unrichtige Besteuerung der Ausgangsumsätze (Steuerverkürzung oder Steuerhinterzieh...mehr

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Unentgeltliche Wertabgaben ... / 3 Unentgeltliche Zuwendungen an das Personal

Wendet der Arbeitgeber seinem Personal (auch ausgeschiedene Mitarbeiter oder Auszubildende) unentgeltlich einen Gegenstand für dessen private Zwecke zu, ist dies der Wertabgabenbesteuerung nach § 3 Abs. 1b Nr. 2 UStG zu unterwerfen, sofern der Gegenstand oder seine Bestandteile bei Anschaffung zumindest teilweise zum Vorsteuerabzug berechtigten.[1] Als Bemessungsgrundlage fü...mehr

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Was ist neu an den neuen AS... / X. Nr. 69 Durchsicht, Nachweis und Rückgabe der Beweismittel (neutral)

Auch die Ergänzung der Nr. 69 um einen Abs. 4 ist durch Zwangsmaßnahmen im Zusammenhang mit elektronischen Medien veranlasst: Bei der gerichtlichen Anordnung oder Bestätigung der Beschlagnahme eines Gegenstandes, den eine nicht beschuldigte Person im Gewahrsam hat, ist der von der Beschlagnahme ebenfalls betroffene Beschuldigte hierüber zu benachrichtigen (§ 35 StPO, zur Zur...mehr

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Gilt § 52d FGO auch bei Anb... / II. Unterscheidung zwischen Form und Frist

Im Ausgangspunkt ist zunächst zwischen Form und Frist zu unterscheiden. Form: Ausgangspunkt für die Form ist § 64 Abs. 1 FGO. Danach ist die Klage bei dem Gericht schriftlich oder zu Protokoll des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu erheben. § 52d FGO ergänzt und modifiziert § 64 Abs. 1 FGO (Schmieszek in Gosch, AO/FGO, § 52d FGO Rz. 6 [125. Lfg. August 2016]). Gemäß § 52d ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Was ist neu an den neuen AS... / XVIII. Fazit

Im Vergleich zu ihrer Vorgängerreglung brachten die AStBV (St) 2022 nichts substantiell Neues. Sie stellten klar oder passten sich an aktuelle Rechtsentwicklungen an. Aus Verteidigersicht durften die Änderungen durchweg als "neutral" bewertet werden. Mit den AStBV (St) 2023/2024 wurden zwar auch eher redaktionelle Änderungen vorgenommen. Überwiegend wurden aber gänzlich neue...mehr

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Zugriff der Fahndung auf Co... / 4. Maßnahmen nach § 100j StPO

Abfragen von Bestandsdaten nach § 100j StPO unterliegen, soweit das Gericht sie angeordnet hat, lediglich dem nachträglichen Rechtsschutz in Form der Beschwerde nach § 304 StPO, da § 100j StPO in § 101 StPO nicht aufgeführt ist. Soweit die Staatsanwaltschaft, BuStra, Steufa oder die Zollfahndung die Anordnung getroffen hat, ist der Antrag auf gerichtliche Entscheidung analog...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
FG Köln zur Anwendung des O... / II. E-Commerce und Umsatzsteuer seit dem 1.7.2021

Sofern derartige Lieferungen und Leistungen an Unternehmer in anderen Mitgliedstaaten erbracht werden, wird die Umsatzsteuerschuld auf die im Ausland ansässigen Unternehmer übertragen, sei es als innergemeinschaftlicher Erwerb bei körperlichen Gegenständen oder als Reverse Charge-Verfahren bei sonstigen Leistungen, analog zu § 13b UStG. Im Leistungsaustausch zwischen Unterne...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.3.4.5.7 Fiktion der Durchführung des Ergebnisabführungsvertrags (Nr. 3 S. 4, 5)

Rz. 445 Die tatsächliche Durchführung des Ergebnisabführungsvertrags hat in der Vergangenheit immer wieder zu Problemen geführt, da schon kleine Fehler bei der Ermittlung des abzuführenden Gewinns dazu geführt hatten, dass der Ergebnisabführungsvertrag nicht durchgeführt worden war. Folge war, dass die Organschaft für das Wirtschaftsjahr, in dem der Fehler aufgetreten war, n...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.2.1 Zu Lebzeiten des Erblassers entstandene Verbindlichkeiten

Rz. 133 Die vom Erblasser herrührenden Schulden sind zunächst solche, die schon zu seinen Lebzeiten entstanden sind. Dazu gehören alle gesetzlichen, vertraglichen und außervertraglichen Verpflichtungen des Erblassers, z. B. aus Kauf, Miete oder unerlaubten Handlungen. Die Verbindlichkeiten müssen dabei zum Zeitpunkt des Erbfalls noch nicht voll wirksam entstanden sein. Zu de...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 12 Verbundvermögensaufstellung (§ 13b Abs. 9 ErbStG)

Rz. 706 Ausgewählte Hinweise auf weiterführende Literatur: Diers, Konzerninterne Einlagen in der Verbundvermögensaufstellung nach § 13b Abs. 9 ErbStG, insb. im Personengesellschaftskonzern, DB 2019, 572; Frühwacht, Konzerninterne Einlagen in der Verbundvermögensaufstellung nach § 13b Abs. 9 ErbStG und ihre Auswirkung auf unternehmerische Entscheidungen, BB 2021, 668; Höne, D...mehr

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Unternehmensnachfolgeberatu... / 1.1 Überblick über das Beratungsfeld

Die klassischen Tätigkeiten des Steuerberaters (Buchführung, Jahresabschluss und Steuererklärung) verlieren durch die fortschreitende Digitalisierung teilweise deutlich an wirtschaftlicher Attraktivität. Die Erschließung neuer, lukrativer Beratungsfelder gewinnt aus Sicht vieler Kanzleien daher immer mehr an Bedeutung. Auch Mandanten erwarten von ihrem Steuerberater immer hä...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Unternehmensnachfolgeberatu... / Zusammenfassung

Überblick Der folgende Beitrag basiert auf dem Haufe Triple D Concept, welches Steuerberater dabei unterstützt, neue Umsatzchancen für ihre Kanzlei zu erschließen und die neuen Angebote gezielt in der Praxis umzusetzen. Der folgende Beitrag basiert auf dem Haufe Triple D Concept, welches Steuerberater dabei unterstützt, neue Umsatzchancen für ihre Kanzlei zu erschließen und d...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Unternehmensnachfolgeberatu... / 3.3 Mandanten-Flyer

Die folgende Arbeitshilfe enthält einen Mustertext, mit dem der Steuerberater auf sein (neues) Beratungsangebot aufmerksam machen kann. Der Flyer kann individuell angepasst werden und enthält ein freies Feld für das Kanzleilogo. Auch wenn hier von einem Mandanten-Flyer die Rede ist, kann der Mustertext natürlich auch auf der Kanzlei-Homepage, als E-Mailing oder im Rahmen von ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Unternehmensnachfolgeberatu... / 3 Deliver: Marketing und Kommunikation

Bei den klassischen Dienstleistungen (Buchführung, Jahresabschluss, Steuererklärung) muss der Mandant diese Leistungen zur Erfüllung seiner gesetzlichen Verpflichtungen in Anspruch nehmen. Bei allen nichtsteuerlichen Beratungsleistungen besteht eine derartige Verpflichtung nicht. Die Nachfolgeberatung muss daher aktiv angeboten und "verkauft" werden. Als Einstiegsfragen z. B...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Unternehmensnachfolgeberatu... / 1.2 Benötigte Fähigkeiten

In der Kanzlei muss zunächst definiert werden, in welchem Umfang Mandanten bei Nachfolgeplanungen unterstützt werden sollen und welches Fachwissen dazu benötigt wird. Neben Kenntnissen über die steuerliche Behandlung von entgeltlichen und unentgeltlichen Unternehmensübertragungen sind insbesondere Kenntnisse des zivilrechtlichen Erbrechts und der Unternehmensbewertung erford...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Unternehmensnachfolgeberatu... / 1.4 Business Case

Die Frage, ob die Nachfolgeberatung für die Kanzlei wirtschaftlich sinnvoll ist, lässt sich meist durch eine Schätzung des zukünftigen Honorarpotenzials beantworten. Praxis-Beispiel Honorarpotenzial abschätzen Eine Kanzlei betreut insgesamt 400 Mandanten. Bei 250 Mandanten handelt es sich um private Mandate. Damit verbleiben 150 betriebliche Mandanten, die potenziell für eine ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Unternehmensnachfolgeberatu... / 2.8 Unternehmensbewertung

Bei Nachfolgeregelungen stellt sich häufig auch die Frage nach der Höhe des angemessenen Kaufpreises für das zu übergebende Unternehmen. Diese kann durch den Steuerberater im Rahmen einer Unternehmensbewertung beantwortet werden. Hierfür sind vertiefte Kenntnisse der wichtigsten Bewertungsverfahren erforderlich. In der betriebswirtschaftlichen Literatur wird eine Vielzahl unt...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Unternehmensnachfolgeberatu... / 2.1 Vorgespräch mit dem Mandanten

Zunächst sollte der Mandant in einem Vorgespräch von der Notwendigkeit und der Bedeutung einer individuellen Nachfolgeregelung für den Fortbestand des Unternehmens überzeugt werden, indem er auf mögliche Konsequenzen einer fehlenden Regelung hingewiesen wird (z. B. Zerschlagung des Unternehmens mangels Nachfolger, erbrechtliche Auseinandersetzungen innerhalb der Familie, Ver...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Unternehmensnachfolgeberatu... / 3.1 Analyse des Mandantenstamms

Der Steuerberater sollte zunächst anhand der Mandantenliste die beratungsrelevanten Mandate aus seinem Mandantenstamm ermitteln. Auswahlkriterien für eine Nachfolgeberatung sind insbesondere: Lebensalter des Mandanten Gesundheitszustand Vermögensverhältnisse Familiäre Verhältnisse Bankabhängigkeit des Mandantenbetriebs (Nachfolgeregelung = Ratingkriterium) Größe des Unternehmens u...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Unternehmensnachfolgeberatu... / 1.5 Rechtliche Rahmenbedingungen

Zusätzliche Beratungsleistungen können als unselbstständiges Geschäftsfeld innerhalb der bestehenden Kanzlei oder durch Gründung einer rechtlich selbstständigen Beratungsgesellschaft angeboten werden. Wenn die Nachfolgeberatung innerhalb der bestehenden Kanzlei durchgeführt wird, verursacht dies die geringsten Zusatzkosten hinsichtlich Räumlichkeiten, Mitarbeitern und Versich...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Unternehmensnachfolgeberatu... / 2.7 Notfallplan

Der Mandant kann anlässlich der Nachfolgeregelung auch einen Notfallplan für den Fall seines plötzlichen, unerwarteten Ausfalls durch Tod, Unfall oder Krankheit erstellen. Ein solcher Notfallplan ist keine Frage des Lebensalters, sondern eine wichtige unternehmerische Vorsorgemaßnahme. Der Mandant kann hier auch festlegen, ob das Unternehmen in Notfällen vorübergehend durch ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internationales Steuerrecht... / 6 Länderspezifika

Unabhängig von den allgemein anerkannten Regelungen der OECD sind im Einzelfall länderspezifische Regelungen zu beachten, deren Spezifika am besten mit einem örtlichen Steuerberater abgestimmt werden sollten. In der Praxis werden folgende Länder als "problematisch" betrachtet: China. Das SAT Bulletin Nr. 16 vom 18.3.2015 enthält neben dem benefit test 5 weitere durchzuführende...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Unternehmensnachfolgeberatu... / 2.4 Erstellung des Nachfolgekonzepts

Bei der Erarbeitung des Nachfolgekonzepts sollte die Verwirklichung der persönlichen Nachfolgeziele des Mandanten im Vordergrund stehen und nicht nur die Optimierung steuerlicher Aspekte. Deshalb sollte mit dem Mandanten besprochen werden, welche vorrangigen Ziele mit der Nachfolgeregelung angestrebt werden. Dabei ist meist das familiäre Umfeld des Mandanten von besonderer B...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Unternehmensnachfolgeberatu... / 2.10 Psychologische Aspekte der Unternehmensnachfolge

Probleme bei der Umsetzung des Nachfolgekonzepts ergeben sich in der Mehrzahl der Fälle aus psychologischen und emotionalen Konflikten zwischen Übernehmer und Übergeber, z. B. durch unterschiedliche, altersbedingte Wertvorstellungen und Lebenseinstellungen ("Generationenkonflikt"), durch unterschiedliche Vorstellungen über kurz- und langfristige Unternehmensziele sowie die A...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Unternehmensnachfolgeberatu... / 1.8 Honorargestaltung

Die steuerrechtliche Beratung anlässlich der Unternehmensnachfolge ist eine Vorbehaltsaufgabe i. S. d. StBerG, die nach der StBVV abzurechnen ist. Soweit daneben eine wirtschaftliche Beratung erfolgt, handelt es sich nicht um eine Vorbehaltsaufgabe i. S. d. StBerG. Honorare für wirtschaftliche Beratungen können daher frei vereinbart werden. Als Orientierungshilfe können Tage...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Unternehmensnachfolgeberatu... / 1.6 Berufsrecht, Frage der Gewerblichkeit

Die betriebliche Nachfolgeberatung ist berufsrechtlich mit der Tätigkeit des Steuerberaters vereinbar (§ 57 Abs. 3 StBerG, § 15 BOStB), denn es handelt sich nicht um eine gewerbliche Tätigkeit (§ 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG). Bei der Nachfolgeberatung sind außerdem die Grenzen der erlaubten Rechtsberatung nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) zu beachten. Eine Rechtsdienstlei...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Unternehmensnachfolgeberatu... / 1.7 Haftung und Versicherung

Die Nachfolgeberatung eröffnet Steuerberatern nicht nur ein zusätzliches Tätigkeitsfeld, sondern vergrößert auch die zivilrechtlichen Haftungsrisiken. Daher ist es notwendig, mit dem Mandanten eine schriftliche Vereinbarung über Art und Umfang des Auftrags und über die Haftung für Beratungsfehler abzuschließen. Eine Haftungsbegrenzung kann durch vorformulierte Vertragsbeding...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Unternehmensnachfolgeberatu... / 1.9 Checkliste zur Entscheidungsfindung

Die nachfolgende Checkliste fasst noch einmal die wichtigsten Fragen zusammen, die zu klären sind, bevor man sich dafür entscheidet, die Nachfolgeberatung in das Leistungsportfolio der Kanzlei aufzunehmen.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 4.2.1 Wirtschaftliche Güter

Rz. 57 Nur wirtschaftliche Güter kommen als Einnahmen in Betracht. Das sind alle Sachen, Rechte oder sonstigen Vorteile, die selbst Geld sind oder einen in Geld bestimmbaren Wert (Geldeswert) besitzen. Anders als der Begriff der Einlage gem. § 4 Abs. 1 EStG umfasst der Begriff der Einnahme i. S. v. § 8 EStG nicht nur bilanzierungsfähige Wirtschaftsgüter, sondern darüber hina...mehr