Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerbescheid

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / X. Rücklagennachweis mit Erläuterungen

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Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 126 – ET: 04/2022 Haftung im steuerlichen Sinn meint das Einstehen für eine fremde Steuerschuld, d. h. jemand muss die Steuerschuld eines anderen gegenüber dem Finanzamt übernehmen und zahlen. Das kommt immer dann in Betracht, wenn der die Steuer eigentlich Schuldende über kein Vermögen (mehr) verfügt und ein anderer für die Vermögenslosigkeit verantwortlich i...mehr

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Bestreiten des Zugangs eines Steuerbescheids

Leitsatz Bestreitet der Steuerpflichtige nicht den Zugang des Schriftstücks überhaupt, sondern den Erhalt innerhalb des Dreitageszeitraums, so hat er sein Vorbringen im Rahmen des Möglichen zu substantiieren, um Zweifel an der Dreitagesvermutung zu begründen. Sachverhalt Fraglich ist, ob die Einsprüche vom 19.7.2018 gegen die Einkommensteuerbescheide 2015 und 2016 vom 13.6.20...mehr

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Zumutbare Belastung bei Krankheits- und Pflegekosten

Kommentar Jahrelang hat die Gerichte die Frage bewegt, ob Krankheits- und Pflegekosten um eine zumutbare Belastung gemindert werden dürfen. Nachdem die Kürzung letztlich bestätigt worden ist, folgen nun die verfahrensrechtlichen Aufräumarbeiten: Die obersten Finanzbehörden der Länder weisen Einsprüche zur Thematik allgemein zurück. Krankheits- und Pflegekosten Krankheits- und ...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 3. §§ 124 Abs. 1 S. 1, 122 Abs. 1 S. 1 u. Abs. 2 Nr. 2 – Bekanntgabe eines Steuerbescheids

Im Fall war der Antragsteller Adressat von zwei Steuerbescheiden, die die Jahre 2018 und 2019 betrafen. Die Bescheide wurden mit Datum vom 7.5.2021 zentral vom Rechenzentrum der Finanzverwaltung versandt und bestanden jeweils aus drei Blättern. Zusätzlich erging für jedes Jahr auf jeweils einem Blatt Papier ein Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verl...mehr

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Roscher, GrStG § 28 Fälligkeit / 1.3 Regelungszusammenhänge

Rz. 8 Nach § 38 AO entstehen die Steueransprüche aus dem Steuerschuldverhältnis, sobald der Tatbestand verwirklicht ist, an den das Gesetz die Leistungspflicht. Die Grundsteuer entsteht nach § 9 Abs. 2 GrStG mit Beginn des Kj., für das die Steuer festzusetzen ist (Entstehung des Steueranspruchs). Zur Verwirklichung des nach § 9 Abs. 2 GrStG abstrakt entstandenen Steueranspru...mehr

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Roscher, GrStG § 30 Abrechn... / 1.1 Regelungsgegenstand

Rz. 3 Die Vorschrift normiert die Abrechnung der nach Maßgabe des § 29 GrStG geleisteten Grundsteuer-Vorauszahlungen (§ 29 GrStG) bei erstmaliger Festsetzung der Jahressteuerschuld, auf die die Vorauszahlungen geleistet wurden, sowie bei Änderung oder Aufhebung der festgesetzten Jahressteuerschuld. Ist die Summe der Vorauszahlungen, die bis zur Bekanntgabe des neuen Steuerbes...mehr

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Roscher, GrStG § 30 Abrechn... / 2 Abrechnung bei zu niedrigen Vorauszahlungen (Abs. 1)

Rz. 10 Nach § 29 GrStG sind an den Fälligkeitsterminen i. S. d. § 28 GrStG Grundsteuer-Vorauszahlungen zu entrichten, wenn die Jahressteuerschuld zwar für ein vorangegangenes Kj., aber noch nicht für das laufende Kj. festgesetzt worden ist. Wird die Jahressteuerschuld für das laufende Kj. festgesetzt, erfolgt eine Abrechnung der bisher entrichteten Vorauszahlungen. Die Voraus...mehr

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Roscher, GrStG § 31 Nachent... / 2 Nachentrichtung der Steuer

Rz. 10 Ist die Grundsteuer für das laufende Kj. und ggf. für vorausgegangene Kj. zwar entstanden, bisher jedoch noch nicht festgesetzt, besteht für den Steuerschuldner keine Verpflichtung zur Entrichtung von Vorauszahlungen nach § 29 GrStG i. V. m. § 28 GrStG. Wird die Grundsteuer gem. § 27 GrStG in diesen Fällen später erstmals festgesetzt, hat der Steuerschuldner die Steuer...mehr

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Roscher, GrStG § 30 Abrechn... / 3 Abrechnung bei zu hohen Vorauszahlungen (Abs. 2)

Rz. 12 Ist die Summe der Vorauszahlungen, die bis zur Bekanntgabe des neuen Steuerbescheids gem. § 29 GrStG entrichtet worden sind, hingegen größer als die Steuer, die sich nach dem bekanntgegebenen Steuerbescheid für die vorangegangenen Fälligkeitstage i. S. d. § 28 GrStG ergibt, so wird der Unterschiedsbetrag gem. § 30 Abs. 2 GrStG nach Bekanntgabe des Steuerbescheids durc...mehr

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Roscher, GrStG § 28 Fälligkeit / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Fälligkeit von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis richtet sich gem. § 220 Abs. 1 AO nach den Vorschriften der Steuergesetze. Die Fälligkeit der Grundsteuer setzt stets die Festsetzung der Grundsteuer bzw. des nach § 9 Abs. 2 GrStG abstrakt entstandenen Grundsteueranspruchs durch Grundsteuerbescheid (§ 27 GrStG Rz. 10ff.) oder öffentliche Bekanntmachung (§ 27 ...mehr

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Roscher, GrStG § 31 Nachent... / 1.3 Regelungszusammenhänge

Rz. 8 Ist für einen Steuergegenstand die Grundsteuer für das laufende Kj. und ggf. für vorausgegangene Kj. zwar entstanden, bisher jedoch noch keine Steuer gem. § 27 GrStG festgesetzt, besteht für den Steuerschuldner keine Verpflichtung zur Entrichtung von Vorauszahlungen nach § 29 GrStG i. V. m. § 28 GrStG . In diesen Fällen kommt anstelle der Vorauszahlungen eine Nachentric...mehr

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Roscher, GRStG, GrStG § 29 ... / 1.1 Regelungsgegenstand

Rz. 3 Die Vorschrift normiert, dass der Steuerpflichtige bis zur Bekanntgabe eines neuen Steuerbescheides zu den bisherigen Fälligkeitstagen Vorauszahlungen unter Zugrundelegung der zuletzt festgesetzten Jahressteuer zu entrichten hat. Ist die Jahressteuer nach der Grundsatzregelung in § 28 Abs. 1 GrStG in Vierteljahresbeträgen fällig, sind – solange für das laufende Kj. noch...mehr

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Roscher, GrStG § 27 Festset... / 4 Steuerfestsetzung durch öffentliche Bekanntmachung (Abs. 3)

Rz. 17 Für diejenigen Steuerschuldnern, die für das jeweilige Kj. die gleiche Grundsteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben, gestattet § 27 Abs. 3 S. 1 GrStG die Festsetzung der Grundsteuer durch öffentliche Bekanntmachung i. S. d. § 122 Abs. 4 S. 1 AO. Ein schriftlicher Grundsteuerbescheid ist in diesen Fällen entbehrlich. Mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung trete...mehr

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Roscher, GrStG § 13 Steuerm... / 3 Steuermessbetragsverfahren – Verfahrensgrundsätze

Rz. 17 Neben den grundsteuerrechtlichen Vorschriften zur Durchführung der Veranlagung der Steuermessbeträge nach §§ 16-18 GrStG sind für das Steuermessbetragsverfahren die abgabenrechtlichen Vorschriften, insbesondere § 184 AO , maßgeblich. Nach § 184 Abs. 1 S. 1 AO sind die Steuermessbeträge durch Steuermessbescheid festzusetzen. Für die Festsetzung des Steuermessbetrags ist n...mehr

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Roscher, GrStG § 27 Festset... / 2.1 Steuerfestsetzung für ein Kalenderjahr (Abs. 1 S. 1)

Rz. 11 In § 27 Abs. 1 S. 1 GrStG wird zunächst der Grundsatz normiert, dass die Grundsteuer für das Kj. festgesetzt wird. Mithin hat die Gemeinde die Grundsteuer jeweils für ein Kj., d. h. vom 1.1. bis 31.12., in einem Jahresbetrag festzusetzen. Entsprechend dem in § 9 Abs. 1 GrStG verankerten Stichtagsprinzip (§ 9 GrStG Rz. 10ff.) sind hierfür die Verhältnisse zu Beginn des...mehr

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Roscher, GrStG § 27 Festset... / 1.1 Regelungsgegenstand

Rz. 3 Die Vorschrift normiert die Festsetzung der Grundsteuer (Steuerfestsetzung). Insbesondere bestimmt sie, dass die Grundsteuer für das Kj. festgesetzt wird (Erhebungszeitraum). Infolgedessen wird jeweils der Jahresbetrag der Grundsteuer festgesetzt (Jahressteuer). Die Vorschrift korrespondiert hierbei mit den Regelungen in § 25 GrStG zur Festsetzung der Hebesätze für die G...mehr

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Roscher, GrStG § 30 Abrechn... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 5 Die Vorschrift in der Neufassung des Grundsteuergesetzes vom 7.8.1973 [1] hat in Übereinstimmung mit der vormaligen Rechtslage nach § 24 des Grundsteuergesetzes vom 10.8.1951[2] und mit der Regelung bei anderen Veranlagungssteuern bestimmt, dass ein Mehrbetrag, der sich nach dem Ergebnis der endgültigen Festsetzung gegenüber den geleisteten Vorauszahlungen ergibt, inner...mehr

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Roscher, GrStG § 31 Nachent... / 1.1 Regelungsgegenstand

Rz. 3 Ist die Grundsteuer für das laufende Kj. und ggf. für vorausgegangene Kj. zwar entstanden, bisher jedoch noch nicht festgesetzt, besteht für den Steuerschuldner keine Verpflichtung zur Entrichtung von Vorauszahlungen nach § 29 GrStG i. V. m. § 28 GrStG. Wird in diesen Fällen die Grundsteuer gem. § 27 GrStG später erstmals festgesetzt, normiert die Vorschrift für den Ste...mehr

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Roscher, GrStG § 30 Abrechn... / 4 Änderung oder Aufhebung der Steuerfestsetzung (Abs. 3)

Rz. 14 Das Erfordernis für eine Abrechnung der geleisteten Vorauszahlungen kann sich auch stellen, wenn für das Kj. bereits ein Steuerbescheid erteilt war, später aber eine anderweitige Festsetzung erfolgt oder der erteilte Grundsteuerbescheid ersatzlos aufgehoben wird (Rz. 5). Die Notwendigkeit für eine rückwirkende Änderung der Jahressteuerschuld kann sich insbesondere aufg...mehr

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Roscher, GrStG § 12 Dinglic... / 2 Dingliche Haftung

Rz. 10 Nach § 12 GrStG ruht die Grundsteuer auf dem Steuergegenstand als öffentliche Last. Der Rechtsbegriff der öffentlichen Last ist gesetzlich nicht definiert. Nach allgemeiner Ansicht wird er jedoch dahingehend verstanden, dass es sich um eine Abgabenverpflichtung handeln muss, die auf öffentlichem Recht beruht, durch wiederkehrende oder einmalige Geldleistung zu erfüllen...mehr

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Roscher, GrStG § 28 Fälligkeit / 2 Fälligkeit in Vierteljahresbeträgen (Abs. 1)

Rz. 10 In § 28 GrStG wird i. S. d. § 220 Abs. 2 S. 2 AO die Fälligkeit der nach § 27 GrStG festgesetzten Grundsteuer bestimmt. Ab dem jeweiligen Fälligkeitszeitpunkt können die Gemeinden als Steuergläubiger die Leistung der Grundsteuer vom Steuerschuldner verlangen. In § 28 Abs. 1 GrStG wird der Grundsatz normiert, dass der Jahresbetrag der Grundsteuer jeweils in Vierteljahre...mehr

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Roscher, GRStG, GrStG § 29 ... / 2 Vorauszahlungen

Rz. 10 Nach § 29 GrStG hat der Steuerschuldner bis zur Bekanntgabe eines neuen Steuerbescheids zu den bisherigen Fälligkeitstagen Vorauszahlungen unter Zugrundelegung der zuletzt festgesetzten Jahressteuer zu entrichten. D.h. ist für das laufende Kj. – gleich aus welchen Gründen – noch keine Grundsteuer gem. § 27 GrStG festgesetzt, hat der Steuerpflichtige gem. § 29 GrStG zu ...mehr

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Roscher, GrStG § 27 Festset... / 5 Verfahrensgrundsätze der Steuerfestsetzung

Rz. 19 Die Verwaltung der Grundsteuer wurde von den Ländern gem. Art. 108 Abs. 4 S. 2 GG im Wege von Kommunalabgabengesetze auf die Gemeinden übertragen. In Ländern, in denen keine Gemeinden bestehen, nämlich in den Stadtstaaten Berlin und Hamburg, sowie in der Stadt Bremen (nicht Bremerhaven) wird die Grundsteuer entsprechend Art. 108 Abs. 4 S. 2 GG durch die Landesfinanzbe...mehr

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Roscher, GRStG, GrStG § 29 ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Unter Steuervorauszahlungen werden im Allgemeinen Abschlagszahlungen auf die voraussichtliche Jahressteuerschuld verstanden. Bei der Grundsteuer handelt es sich i. S. d. § 27 Abs. 1 S. 1 GrStG um eine sog. Jahressteuer, die gem. § 9 Abs. 2 GrStG zu Beginn des Kj. entsteht und gem. § 9 Abs. 1 GrStG nach den Verhältnissen zu Beginn des Kj. festgesetzt wird. Ist für das lau...mehr

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Roscher, GrStG § 12 Dinglic... / 1 Allgemeines

Rz. 1 In §§ 11, 12 GrStG werden zur Sicherung des Steueraufkommens und im Interesse der Verwaltungsvereinfachung grundsteuerrechtliche Haftungstatbestände normiert. Während in § 11 GrStG bestimmte Fälle der persönlichen Haftung für die Grundsteuerschuld eines anderen geregelt werden, normiert § 12 GrStG eine zusätzliche dingliche Haftung (Sachhaftung) des Grundstücks für die ...mehr

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Roscher, GrStG § 11 Persönl... / 1 Allgemeines

Rz. 1 In §§ 11, 12 GrStG werden zur Sicherung des Steueraufkommens und im Interesse der Verwaltungsvereinfachung grundsteuerrechtliche Haftungstatbestände normiert. Während in § 11 GrStG bestimmte Fälle der persönlichen Haftung für die Grundsteuerschuld eines anderen geregelt werden, normiert § 12 GrStG eine zusätzliche Sachhaftung des Grundstücks für die auf ihm als öffentli...mehr

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Roscher, GrStG § 31 Nachent... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 5 Die Vorschrift in der Neufassung des Grundsteuergesetzes vom 7.8.1973 [1] entspricht im Wesentlichen § 25 des Grundsteuergesetzes vom 10.8.1951.[2] Wird, ohne dass Vorauszahlungen zu entrichten waren, erstmals eine Grundsteuer angefordert, so sind laut Gesetzesbegründung die Raten, deren Fälligkeitstage bereits abgelaufen sind, übereinstimmend mit der Regelung in § 30 Gr...mehr

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Roscher, GrStG § 22 Zerlegu... / 6.1 Zerlegungsverfahren (§§ 185-189 AO)

Rz. 23 Nach § 185 AO sind die für das Steuermessbetragsverfahren geltenden Vorschriften (§ 13 GrStG Rz. 55 ff.) auf die im GrStG vorgesehene Zerlegung von Steuermessbeträgen entsprechend anzuwenden, soweit in den §§ 185 ff. AO nichts anderes bestimmt ist. Infolgedessen sind gem. § 185 AO i. V. m. § 184 Abs. 1 S. 3 AO im Rahmen der Zerlegung die Vorschriften über die Durchführ...mehr

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Roscher, GrStG § 11 Persönl... / 4 Haftungsinanspruchnahme

Rz. 16 Liegen die materiell-rechtlichen Voraussetzungen der haftungsbegründenden Vorschrift nach § 11 GrStG vor, kann die Gemeinde als Steuergläubiger gegenüber dem persönlich Haftenden die Haftungsschuld mit Haftungsbescheid nach § 191 AO festsetzen und ggf. durch Zahlungsaufforderung nach § 219 AO einfordern. Die Vorschriften zur Durchführung des Haftungsverfahrens in § 19...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
(Folge-)Änderung eines Steuerbescheids nach § 174 Abs. 4 AO in einer anderen Steuerart; Irrtum über das Entstehen einer Umsatzsteuerverbindlichkeit bei einem bilanzierenden Steuerpflichtigen

Leitsatz 1. Wurden Umsätze in Änderungsbescheiden zur Umsatzsteuer und Körperschaftsteuer zunächst rechtsirrig als umsatzsteuerpflichtig (und eine Umsatzsteuerverbindlichkeit auslösend) berücksichtigt, darf das Finanzamt, wenn es dem Einspruch des Steuerpflichtigen gegen den Umsatzsteuerbescheid dadurch abhilft, dass es die Umsätze umsatzsteuerfrei belässt, den bestandskräft...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Reichweite einer Erledigungserklärung; Teileinspruchsentscheidung

Leitsatz 1. Mit der Abgabe übereinstimmender Erledigungserklärungen im Finanzprozess wird das Verfahren abgeschlossen und erwächst der betreffende Steuerbescheid in Bestandskraft. 2. Das Revisionsgericht hat in eigener Zuständigkeit zu prüfen, welchen Inhalt ein Verwaltungsakt hat. 3. Die Teileinspruchsentscheidung erfordert einen Ausspruch darüber, hinsichtlich welcher Teile ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Besteuerung der Umsätze eines Freizeitparks

Leitsatz 1. Innenumsätze innerhalb eines Organkreises sind keine Reisevorleistungen i.S. des § 25 Abs. 1 und 3 UStG. 2. Die Einräumung der Berechtigung zum Eintritt in einen Freizeitpark unterliegt nicht dem ermäßigten Steuersatz des § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. d UStG. Normenkette § 2 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2, § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. d, § 25 Abs. 1, 3 und 4 UStG, § 30 UStDV, Art. ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Ordnungsgemäße Bekanntgabe eines Steuerbescheids bei vermuteter Bevollmächtigung

Leitsatz 1. Treten Angehörige der steuerberatenden Berufe für einen Steuerpflichtigen gegenüber Finanzbehörden auf, wird auch vor der Einfügung des § 80 Abs. 2 Satz 1 AO i.d.F. des Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens vom 18.07.2016 (BGBl I 2016, 1679) mit Wirkung vom 01.01.2017 die ordnungsgemäße Bevollmächtigung ohne Vorlage einer schriftlichen Vollmacht ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Liebhaberei / 1.3 Beginn und Ende der Liebhaberei

Eine Tätigkeit kann von Anfang an Liebhaberei im steuerlichen Sinne sein. Liegt eine Gewinnerzielungsabsicht erst später vor oder entfällt sie zu einem späteren Zeitpunkt, ist erst dann eine einkommensteuerrechtlich relevante Tätigkeit zu bejahen oder zu verneinen. Danach können auch nur einzelne Verlustphasen zur Liebhaberei führen, wenn der Steuerpflichtige in diesem Zeitr...mehr

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Feststellungserklärung 2021... / Zusammenfassung

Überblick Besteuerungsgrundlagen sind grundsätzlich unselbstständiger Bestandteil der jeweiligen Steuerbescheide, die nicht selbstständig angefochten werden können. Hiervon gibt es jedoch 2 gewichtige Ausnahmen, indem der Gesetzgeber unter bestimmten Voraussetzungen die gesonderte bzw. die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen in einem gesondert...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Feststellungserklärung 2021... / 6.2 Anlage FE 3

Mit der Anlage FE 3 wird die Aufteilung der im Namen der Mitunternehmer oder Beteiligten im Kalenderjahr geleisteten Spenden und Mitgliedsbeiträge [1] sowie gemeinschaftlich geleisteter Renten und dauernder Lasten[2] gesteuert. Außerdem sind dort Angaben zur De-minimis-Beihilfe und zur Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau nach § 7b EStG Betriebseinnahmen bei Kosten- und H...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Feststellungserklärung 2021... / 3.2 Empfangsvollmacht (Zeilen 25-33)

Die Zeilen 25-33 beschäftigen sich mit dem im Fall der gesonderten und einheitlichen Feststellung erforderlichen Empfangsbevollmächtigten, dem der Feststellungsbescheid mit Wirkung für und gegen alle Feststellungsbeteiligten bekannt gegeben werden kann. Die in § 183 AO getroffenen Regelungen im Einzelnen: Zur Verfahrensvereinfachung sollen die Feststellungsbeteiligten einen g...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberater-Haftungsfalle... / 12 Erforderliche Grundlagen/Maßnahmen für die Beratung (Checkliste)

Unternehmen: Aktueller Handelsregisterauszug Aktueller Gesellschaftsvertrag Gründungsvertrag mit allen anschließend gefassten Beschlüssen Liste aller Gesellschafter Nachweis über Einlageleistung und Vermögen der Gesellschaft Verträge zwischen Gesellschaft und Gesellschafter bzw. Unternehmer und Angehörigen Gewerbeanmeldung und Erlaubnis Bei Handwerksunternehmen: Prüfung der handwerk...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zustellung von Steuerbescheiden in der Schweiz

Leitsatz Eine Zustellung von Einkommensteuerbescheiden an einen in der Schweiz wohnhaften Steuerpflichtigen unmittelbar durch die Post ist völkerrechtlich erstmals für Besteuerungszeiträume ab dem 01.01.2018 zulässig. Normenkette § 122, § 155 AO, § 9, § 10 VwZG, Art. 31 WÜRV, Art. 1 Abs. 2, Art. 2, Art. 17, Art. 28 Abs. 6, Art. 30 OECD-AHiÜbk Sachverhalt Der Kläger hat seit 20...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 46... / 3.12.6 Wirkung des Antrags

Rz. 69 Liegt ein wirksamer Antrag i. S. d. § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG vor, so hat der Stpfl. einen Rechtsanspruch auf die Veranlagung. Wird die beantragte Veranlagung abgelehnt, kann der Stpfl. gegen die Ablehnung Einspruch einlegen. Ist der Antrag gestellt, über ihn binnen angemessener Frist aber nicht entschieden worden, dann ist als Rechtsbehelf der Einspruch gem. § 347 Abs. ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 3c... / 4.6 Verfahrensrechtliche Regelungen

Rz. 97l § 3c Abs. 4 S. 5 EStG enthält eine eigenständige Korrekturvorschrift. Sie ermöglicht die Änderung von Steuer- oder Feststellungsbescheiden, soweit dem Abzugsverbot des § 3c Abs. 4 S. 1 EStG unterliegende Sanierungsaufwendungen bereits bei einer Steuerfestsetzung oder einer gesonderten Feststellung nach § 180 Abs. 1 S. 1 AO gewinnmindernd berücksichtigt worden sind. D...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 46... / 2.1 Einschränkung des allgemeinen Veranlagungsgebots durch § 46 EStG

Rz. 3 Der Begriff der Veranlagung ist in § 25 Abs. 1 EStG geregelt. Er bezeichnet die Festsetzung der Steuer durch förmlichen Steuerbescheid (§ 155 AO) aufgrund eines vorangegangenen Ermittlungs- und Prüfungsverfahrens (§ 25 EStG Rz. 17). Wesensmerkmal der Veranlagung ist, dass bei ihr die aufgrund der gesetzlichen Vorschriften tatsächlich entstandene Steuer festgesetzt und ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4j... / 5 Beweislast

Rz. 98 Für die praktische Anwendung von § 4j EStG ist die Frage der Beweislast von ausschlaggebender Bedeutung. § 4j EStG trifft keine Aussage darüber, wer die Beweislast darüber zu tragen hat, dass die Tatbestandsvoraussetzungen der Norm (insbesondere Niedrigbesteuerung der Lizenzeinnahmen des nahestehenden Lizenzgebers aufgrund einer Lizenzbox-Regelung) erfüllt sind. Daher...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 46... / 3.12.1 Veranlagungsgründe und Notwendigkeit des Antrags

Rz. 55 Liegen die Voraussetzungen für eine Amtsveranlagung nicht vor, so gewährt § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG dem Stpfl. auf Antrag das Recht auf eine Veranlagung. Ein Interesse des Stpfl. an einer solchen Antragsveranlagung besteht insbesondere dann, wenn die einbehaltene LSt höher ist als die Jahressteuerschuld, z. B. bei Arbeitslohn in schwankender Höhe, erhöhte Werbungskosten, S...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kassenführung: Steuerverkür... / 4.3 Ist der Ehrliche der Dumme?

Das befürchtet auch ein Fachanwalt für Steuerrecht vom Bodensee, gleichzeitig Besitzer mehrerer Restaurants. Als Steuerrechtler der Ehrlichkeit verpflichtet, weiß er genau wovon er spricht, wenn er behauptet: Viele Gastwirte entziehen nicht unerhebliche Teile ihres Umsatzes der Besteuerung. Einige können sogar nur deshalb wirtschaftlich überleben, erklärt er. Der Steuerehrli...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Bestehender Entlastungsanspruch

"... hat [...] Anspruch auf Entlastung ..." a) Anspruch auf Entlastung Rz. 135 [Autor/Stand] Überblick. § 50d Abs. 3 EStG ist nur anwendbar (sachlicher Anwendungsbereich, vgl. Rz. 75) auf Ansprüche, die (i) sich aus ganz bestimmten Rechtsgrundlagen ergeben (s. Rz. 137) und (ii) zu einer Entlastung von der Kapitalertragsteuer oder der Abzugsteuer nach § 50a EStG führen (s. Rz. ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / III. Verhältnis zu innerstaatlichen Vorschriften

Rz. 20 [Autor/Stand] § 41 Abs. 2 AO (Scheingeschäfte). § 50d Abs. 3 EStG und § 41 Abs. 2 AO schließen sich (ebenso wie im Verhältnis zu § 42 AO [2]) grundsätzlich aus. Beim von § 50d Abs. 3 EStG erfassten Treaty- bzw. Directive-Shopping ist das Umgehungsgeschäft (anders als das Scheingeschäft) nämlich gerade zur Erzielung des Steuervorteils gewollt.[3] Im Übrigen dürfte § 41 ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 4. Zeitlicher Anwendungsbereich

a) Grundsätzliches, Überblick Rz. 76 [Autor/Stand] Grundsätzliches. In der Rechtsanwendungspraxis ist hinsichtlich der Anwendung einer Norm zwischen zwei Zeitpunkten zu differenzieren (s. auch Rz. 607 ff.): Zum einen der Zeitpunkt, zu dem sich der unter den Tatbestand zu subsumierende Sachverhalt ereignet hat, zum anderen der Zeitpunkt der praktischen Anwendung einer Norm dur...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / H. Anzeigepflicht (Abs. 7)

Rz. 256 [Autor/Stand] Der Erwerber ist verpflichtet, dem für die Erbschaftsteuer zuständigen Finanzamt innerhalb einer Frist von sechs Monaten nach Ablauf der Lohnsummenfrist das Unterschreiten der Lohnsummengrenze anzuzeigen, § 13a Abs. 7 Satz 1 ErbStG. Rz. 257 [Autor/Stand] In den Fällen des § 13a Abs. 6 ErbStG ist der Erwerber verpflichtet, dem für die Erbschaftsteuer zust...mehr