Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerfahndung

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Steuerfahndung: Arrest in S... / Zusammenfassung

Überblick Die Steuerfahndung ist in den letzten Jahren verstärkt dazu übergegangen, anlässlich von Durchsuchungsmaßnahmen Vermögenswerte im Wege des Arrests vorläufig sicherzustellen: Vorgefundenes Bargeld wird mitgenommen, Bankkonten werden gepfändet, sodass der Beschuldigte nicht mehr darüber verfügen kann, oder es werden für Immobilien Sicherungshypotheken eingetragen. Du...mehr

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Steuerfahndung: Aufgaben un... / 1.5.1 Durchsuchungszeugen

Die Vorschrift des § 105 Abs. 2 StPO verlangt, dass 2 unbeteiligte Durchsuchungszeugen oder ein Gemeindebeamter an der Maßnahme teilnehmen. Zweck dieser Regelung ist weniger, die Beamten an Kompetenzüberschreitungen zu hindern, als vielmehr deren Interesse, durch neutrale Beobachter spätere unberechtigte Vorwürfe widerlegen zu können. Der Beschuldigte kann auf die Durchsuchu...mehr

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Steuerfahndung: Arrest in S... / 2 Rechtsbehelfe gegen den steuerlichen Arrest

2.1 Einspruch gegen die Arrestanordnung und Antrag auf Aufhebung (Aussetzung) der Vollziehung Mit dem Einspruch wird i. d. R. das Bestehen eines Arrestanspruchs und/oder das Vorliegen eines Arrestgrunds bestritten. Eine Aussetzung der Vollziehung wird i. d. R. nur gegen Sicherheitsleistung ausgesprochen. Erfolgt die Aussetzung der Vollziehung ohne Sicherheitsleistung oder erge...mehr

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Steuerfahndung: Besonderhei... / 5.3 Beweiskraft von Steuer-CDs im Besteuerungsverfahren

5.3.1 Rechtswidrig ermittelte Tatsachen In einem Streitfall hatte die Finanzbehörde Kenntnis erlangt von Steuerdaten aus einer CD betreffend eine Stiftung in Liechtenstein. Der Steuerpflichtige wehrte sich "Händen und Füßen" gegen die Verwertung der möglicherweise rechtswidrig ermittelten Tatsachen. Hierzu hat ein Finanzgericht folgende Klarstellung vorgenommen:[1] Bei der Fra...mehr

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Steuerfahndung: Besonderhei... / 1 Kreditinstitute im Visier der Steuerfahndung

Im Rahmen des Gesetzes zur Einführung einer 10 %igen Quellensteuer wurde zur vermeintlichen Beruhigung von Kapitalanlegern in Deutschland das Bankgeheimnis verankert. Damit sollte sichergestellt werden, dass lediglich 10 % der Quellensteuer einbehalten wird und darüber hinaus der Anleger auf das deutsche Bankgeheimnis vermeintlich vertrauen kann. Parallel wurde eine Steueram...mehr

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Steuerfahndung: Besonderhei... / 8 Besonderheiten beim Verfahren gegen die Kreditinstitute als solche

Wie bereits ausführlich dargelegt, war der Türöffner für die flächendeckende Bankenfahndung die Annahme des Vorliegens der Beihilfe zur Steuerhinterziehung. Erst viele Jahre später hat der BGH in einem Hauptsacheverfahren entschieden, dass bei dem bankuntypischen Transfer von Geldern ins Ausland – in Gestalt von Verschleierungshandlungen, wie z. B. Benutzung anonymer Referen...mehr

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Steuerfahndung: Besonderhei... / 6.1 Schreiben vom Veranlagungsfinanzamt

Hat der Mandant von dort ein Schreiben erhalten, ist die Selbstanzeige noch möglich. Genau das wünschen sich die Absender von Amts wegen. Wird das Schreiben nicht beantwortet (also keine Selbstanzeige erstattet), hat das Finanzamt folgende Optionen: Eine Schätzung der Einnahmen auf Grundlage der vorliegenden Belege. Fällt sie günstig aus, zahlt der Steuerpflichtige und ist mö...mehr

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Steuerfahndung: Besonderhei... / 2 Maßnahmen der Finanzverwaltung gegen die Kapitalflucht

Nun setzte intensives Überlegen in den Finanzbehörden ein. Es stellte sich die Frage, wie der Geldtransfer gestoppt bzw. die verschleierten Geldtransfers ins Ausland nachträglich aufgedeckt werden konnten. Letztlich verstoßen Kapitalverkehrskontrollen gegen das EU-Recht. Die Einführung verstärkter Zollkontrollen – vor allem an der Grenze zu Luxemburg und zur Schweiz – brachte...mehr

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Steuerfahndung: Besonderheiten bei der Bankenfahndung

Zusammenfassung Überblick Durchsuchungen bei Banken stellen eigentlich ein normales Tagesgeschäft für die Steuerfahndung dar. Es galt immer schon die allgemeine Regel, dass das Bankgeheimnis im Steuerstrafverfahren keine Geltung mehr hat, weil dann die Kreditinstitute zur Auskunft verpflichtet sind. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Die Auskunftspflicht der Kreditinstit...mehr

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Steuerfahndung: Aufgaben un... / 1.1 Durchsuchung beim Verdächtigen

Bei dem, der als Täter oder Teilnehmer einer Straftat verdächtigt wird, kann gem. § 102 StPO eine Durchsuchung der Wohnung oder anderer Räume sowie seiner Person vorgenommen werden, wenn zu vermuten ist, dass die Durchsuchung zur Auffindung von Beweismitteln führt. Die Vermutung darf nicht nur auf rein gefühlsmäßigen Erwägungen, sondern muss auf Schlussfolgerungen aus den Um...mehr

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Steuerfahndung: Besonderhei... / 7 Das magische Dreieck Mandant – Steuerberater – Strafverteidiger

Hier ist eine klare Aufgabenverteilung nötig. Der Mandant, der z. B. vom Finanzamt oder der Steuerfahndung enttarnt worden ist, gerät nunmehr in Panik. Selbst der Steuerberater weiß häufig nicht, wie er reagieren soll. Häufig aus Angst – sich selbst dem Vorwurf der Beihilfe der Steuerhinterziehung wegen potentieller Kenntnis von existierendem Schwarzgeld auszusetzen – rät er...mehr

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Steuerfahndung: Aufgaben un... / 3 Sonderfall Einheitssachgebiete

In Hamburg und Berlin wurde die in finanzbehördlich geführten Steuerstrafverfahren gesetzlich festgelegte Zuständigkeitsverteilung zwischen Bußgeld- und Strafsachenstelle und Steuerfahndung in §§ 386 ff. AO faktisch aufgehoben. Auch in Brandenburg und im Raum Köln soll dies der Fall sein. In den solchermaßen geschaffenen sog. Misch- oder Kombi-Sachgebieten unterstehen sowohl...mehr

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Steuerfahndung: Arrest in Steuerfahndungsfällen

Zusammenfassung Überblick Die Steuerfahndung ist in den letzten Jahren verstärkt dazu übergegangen, anlässlich von Durchsuchungsmaßnahmen Vermögenswerte im Wege des Arrests vorläufig sicherzustellen: Vorgefundenes Bargeld wird mitgenommen, Bankkonten werden gepfändet, sodass der Beschuldigte nicht mehr darüber verfügen kann, oder es werden für Immobilien Sicherungshypotheken ...mehr

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Steuerfahndung: Aufgaben und Befugnisse

Zusammenfassung Überblick Die Beamten der Steuerfahndungsstellen sind Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft. Nach § 404 AO haben sie im Strafverfahren dieselben Befugnisse wie die Behörden und Beamten des Polizeidienstes. Im Wesentlichen sind dies: Recht des 1. Zugriffs (§ 163 Abs. 1 StPO); Recht zur Vernehmung des Beschuldigten (§§ 161, 163a Abs. 4 StPO); eine Pflicht zum Erschei...mehr

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Steuerfahndung: Aufgaben un... / 1.4.2 Durchsuchung wegen Gefahr im Verzug

Das BVerfG hat mit Urteil vom 20.2.2001 die Grundsätze für die Annahme von Gefahr im Verzug (d. h. ohne vorherige Einholung eines richterlichen Durchsuchungsbeschlusses) einschränkend festgelegt: Der Begriff "Gefahr im Verzug" ist eng auszulegen; die richterliche Anordnung einer Durchsuchung ist die Regel, die nichtrichterliche die Ausnahme. "Gefahr im Verzug" muss mit Tatsach...mehr

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Steuerfahndung: Aufgaben un... / 1.2 Durchsuchung bei anderen Personen (Dritten)

Zulässig ist eine Durchsuchung bei Personen, die einer Straftat weder beschuldigt noch verdächtig sind, z. B. Steuerberater oder Bank, zur Beschlagnahme bestimmter Gegenstände. Es müssen – über den Grad der Vermutung hinaus – Tatsachen vorliegen, aus denen zu schließen ist, dass die gesuchte Sache sich in den zu durchsuchenden Räumen befindet. Die Durchsuchung beim Unverdäch...mehr

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Steuerfahndung: Arrest in S... / 2.3 Einspruch gegen die Pfändungsverfügung und Antrag auf Aussetzung der Vollziehung

Hier kann z. B. vorgetragen werden, dass eine Überpfändung vorliegt. Die Vollziehung des Arrests ist unwirksam, wenn seit dem Tag, an dem die Arrestanordnung erlassen wurde, 1 Monat verstrichen ist.[1] Gerügt werden kann auch, dass zu dem Zeitpunkt, als die Steuerfahndung den Arrest vollzog, noch gar keine unterschriebene Arrestanordnung vorlag.mehr

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Steuerfahndung: Besonderhei... / Zusammenfassung

Überblick Durchsuchungen bei Banken stellen eigentlich ein normales Tagesgeschäft für die Steuerfahndung dar. Es galt immer schon die allgemeine Regel, dass das Bankgeheimnis im Steuerstrafverfahren keine Geltung mehr hat, weil dann die Kreditinstitute zur Auskunft verpflichtet sind. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Die Auskunftspflicht der Kreditinstitute ergibt sich...mehr

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Steuerfahndung: Arrest in S... / 3 Strafprozessualer Arrest als Zwischenlösung

Da die Entscheidung zur Durchführung eines Arrests anlässlich der zeitlich eng begrenzten Durchsuchungsmaßnahme zu treffen ist, die Ausfertigung einer Arrestanordnung den Finanzämtern in dieser Zeit aber kaum möglich ist, kann von der BuStra-Stelle des Finanzamts zunächst der strafrechtliche Arrest, sog. Zurückgewinnhilfe, angeordnet werden.[1] Von der Steuerfahndung ist hier...mehr

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Steuerfahndung: Besonderhei... / 3 "Conto pro Diverse" als Ausgangspunkt der Ermittlungen

Der Ansatzpunkt der Suche nach dem im Ausland liegenden Guthaben war ursprünglich die normale Betriebsprüfung. Dort müssen zwar keine Kundenkonten offengelegt werden, aber die Betriebskonten, auf die die Steuerfahndung direkt Zugriff hat, eröffnen ihnen mehrere Wege. Auf dem "Conto pro Diverse" (CpD) und den anderen betrieblichen Konten sind die Kunden und ihre Konten nicht ...mehr

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Steuerfahndung: Arrest in S... / 1 Grundsätze des steuerlichen Arrests

Die Anordnung des Arrests setzt einen Arrestanspruch und das Vorliegen eines Arrestgrunds voraus.[1] 1.1 Arrestanspruch – Entstehen des Steueranspruchs ist ausreichend Steueransprüche müssen noch nicht fällig sein oder zahlenmäßig feststehen, es genügt, dass sie entstanden sind. Nach § 38 AO entstehen Ansprüche aus den Steuerschuldverhältnissen, sobald der Tatbestand verwirkli...mehr

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Steuerfahndung: Arrest in S... / 2.2 Sofortige Klage gegen die Arrestanordnung in Verbindung mit dem Antrag auf Aussetzung der Vollziehung

Die Frist für die Einlegung der sofortigen Klage beträgt 1 Monat. Sie beginnt mit der förmlichen Zustellung der Arrestanordnung. Im gerichtlichen Verfahren gegen die Arrestanordnung hat das Finanzamt eine Mitwirkungspflicht. Das FG Leipzig führte mit Beschluss vom 11.8.1993 aus: Der Antragsgegner hat dem Gericht nicht in ausreichendem Maße dargelegt, dass die in der Arrestanor...mehr

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Steuerfahndung: Aufgaben un... / 1.3 Verhältnismäßigkeit der Durchsuchung

Die Anordnung einer Durchsuchung steht unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit. Sie muss zur Schwere der Straftat (bei Steuerhinterziehung also zur Höhe der wahrscheinlichen Verkürzungsbeträge und zum Verkürzungszeitraum) und zur Stärke des Tatverdachts (sind die Anhaltspunkte/Indizien für einen Tatverdacht ausreichend?) in angemessenem Verhältnis stehen, zur Ermittlun...mehr

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Steuerfahndung: Besonderhei... / 6.2 Schreiben der Bußgeld- und Strafsachenstelle

Wenn Post mit dem Absender BuStra-Stelle kommt, ist ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung gegen den Mandanten eingeleitet worden. Dann ist keine Selbstanzeige mehr möglich. Jetzt hat der Bankkunde als Beschuldigter jedoch das Recht, die Aussage zu verweigern. Macht er davon keinen Gebrauch und legt er sogar die von der Behörde gewünschten Bank-Bescheinigungen vor, wir...mehr

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Steuerfahndung: Aufgaben un... / 1.4.1 Verfassungswidrigkeit von Durchsuchungsbeschlüssen

Ein Durchsuchungsbeschluss in einer Steuerstrafsache ist verfassungswidrig, wenn er keine zeitliche Eingrenzung enthält (Zeiträume der Steuerverkürzung), die Steuerarten nicht nennt oder die aufzufindenden Beweismittel nicht beschreibt. In der Praxis erfüllen Durchsuchungsbeschlüsse die verfassungsrechtlichen Mindestanforderungen häufig nicht.[1] Ein rechtswidriger Durchsuchungsb...mehr

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Steuerfahndung: Besonderhei... / 10 Besonderheiten bei Verfahren gegen Beamte und sonstige Mitarbeiter von Finanzbehörden

Bei den flächendeckenden Bankdurchsuchungen sind auch insbesondere auf der Ebene der Kapitalanleger Beamte in das Visier der Steuerfahndung gekommen. Hier ist vor allem zu beachten, dass die Verwaltung eine zulässige Durchbrechung des Steuergeheimnisses annimmt und zwar in den folgenden Fällen: Bei Steuerstraftaten einschließlich solcher, in denen durch Selbstanzeige nach § 3...mehr

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Steuerfahndung: Arrest in S... / 2.5 Schadensersatz bei ungerechtfertigtem Arrest

Als Rechtsgrundlagen kommt § 945 ZPO analog oder der Amtshaftungsanspruch in Betracht.[1] Durch die Vollziehung von (unrichtigen) Steuerbescheiden entstandene Schäden sind nicht nach § 945 ZPO zu ersetzen. Dies gilt auch dann, wenn dem Erlass der Steuerbescheide ein Arrestverfahren vorausgegangen ist, das zur Pfändung einer Forderung geführt hat. Denn mit Erlass der Steuerbes...mehr

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Steuerfahndung: Arrest in S... / 2.1 Einspruch gegen die Arrestanordnung und Antrag auf Aufhebung (Aussetzung) der Vollziehung

Mit dem Einspruch wird i. d. R. das Bestehen eines Arrestanspruchs und/oder das Vorliegen eines Arrestgrunds bestritten. Eine Aussetzung der Vollziehung wird i. d. R. nur gegen Sicherheitsleistung ausgesprochen. Erfolgt die Aussetzung der Vollziehung ohne Sicherheitsleistung oder ergeht ein unwiderruflicher Vollstreckungsaufschub "bis zum Erlass eines vollstreckbaren Steuerbe...mehr

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Steuerfahndung: Arrest in S... / 2.4 Antrag auf einstweilige Einstellung oder Beschränkung der Vollstreckung

Dieser setzt voraus, dass die Vollstreckung im Einzelfall unbillig ist.[1] Eine Unbilligkeit ist nur anzunehmen, wenn die Vollstreckung oder eine einzelne Vollstreckungsmaßnahme dem Vollstreckungsschuldner einen unangemessenen Nachteil bringen würde, der durch kurzfristiges Zuwarten oder durch eine andere Vollstreckungsmaßnahme vermieden werden könnte.mehr

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Steuerfahndung: Aufgaben un... / Zusammenfassung

Überblick Die Beamten der Steuerfahndungsstellen sind Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft. Nach § 404 AO haben sie im Strafverfahren dieselben Befugnisse wie die Behörden und Beamten des Polizeidienstes. Im Wesentlichen sind dies: Recht des 1. Zugriffs (§ 163 Abs. 1 StPO); Recht zur Vernehmung des Beschuldigten (§§ 161, 163a Abs. 4 StPO); eine Pflicht zum Erscheinen besteht für...mehr

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Steuerfahndung: Besonderhei... / 5.3.1 Rechtswidrig ermittelte Tatsachen

In einem Streitfall hatte die Finanzbehörde Kenntnis erlangt von Steuerdaten aus einer CD betreffend eine Stiftung in Liechtenstein. Der Steuerpflichtige wehrte sich "Händen und Füßen" gegen die Verwertung der möglicherweise rechtswidrig ermittelten Tatsachen. Hierzu hat ein Finanzgericht folgende Klarstellung vorgenommen:[1] Bei der Frage, ob rechtswidrig ermittelte Tatsache...mehr

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Steuerfahndung: Arrest in S... / 1.1 Arrestanspruch – Entstehen des Steueranspruchs ist ausreichend

Steueransprüche müssen noch nicht fällig sein oder zahlenmäßig feststehen, es genügt, dass sie entstanden sind. Nach § 38 AO entstehen Ansprüche aus den Steuerschuldverhältnissen, sobald der Tatbestand verwirklicht ist, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft. Der Steuerarrest kann bereits dann angeordnet werden, wenn der Steueranspruch zwar noch nicht endgültig festge...mehr

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Steuerfahndung: Arrest in S... / 1.2 Steuerpflichtiger muss als steuerlich unzuverlässig gelten

Der Arrestgrund beinhaltet die Befürchtung, dass die Vollstreckung der später rechtskräftig festgesetzten Steuerforderung ohne die Anordnung des Arrests vereitelt oder wesentlich erschwert wird.[1] Ein Sicherstellungsbedürfnis (Arrestgrund) liegt z. B. bei folgenden Fall-Konstellationen vor: Verbringen von Vermögen ins Ausland, Vernichten von Geschäftsbüchern, Führen eines Betri...mehr

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Steuerfahndung: Besonderhei... / 5.4 Neue Erkenntnisquelle aus internationalem Recht und Amtshilfe

Am 29.10.2014 haben 51 Ländervertreter eine multilaterale Vereinbarung bei dem automatischen Informationsaustausch in Steuersachen unterzeichnet. Dabei handelt es sich um den von der OECD entwickelten neuen Standard zum automatischen steuerlichen Austausch von Informationen zu Finanzkonten. Zwischenzeitlich ist die Zahl der teilnehmenden Länder auf über 90 angestiegen, darun...mehr

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Steuerfahndung: Besonderhei... / 5.3.2 Schätzungsbefugnis

In einem weiteren Fall betr. den Ankauf einer Steuer-CD betr. Liechtensteinische Landesbank hatte der Steuerpflichtige sowohl im Besteuerungs- als auch im Steuerstrafverfahren dezidiert bestritten, dass er überhaupt Inhaber dieses Kontos ist. Hier hat ein Finanzgericht klargestellt, dass es die ausschließliche Beweislast des Finanzamts trifft, ob der Steuerpflichtige ein Aus...mehr

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Steuerfahndung: Besonderhei... / 5.2 Verwertungsverbot im Strafverfahren

Im Schrifttum war lange Zeit umstritten, ob die infolge von Straftaten, z. B. Geheimnisverrat von Bankbediensteten, Ankauf von Steuer-CDs durch den Bundesnachrichtendienst oder Finanzbehörden, erlangten Erkenntnisse im Steuerstrafverfahren verwertet werden dürfen oder ob ein Verwertungsverbot besteht. Ein entsprechender Musterprozess ist über das AG bzw. LG Bochum dem BVerfG...mehr

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Steuerfahndung: Arrest in S... / 1.3 Strenge formale Vorschriften für die Arrestanordnung

Die Arrestanordnung muss die Arrestsumme im Einzelnen unter Angabe der Steuerarten und der Besteuerungszeiträume beziffern. Sie ist zu begründen, zu unterschreiben und zuzustellen. Mündliche Arrestanordnungen sind nichtig.[1] Hinweis Arrestanordnung Der Vollzug des Arrests (Arrest-Pfändung) ist zwar schon vor der Zustellung der Arrestanordnung zulässig. Vor dem Zeitpunkt der U...mehr

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Steuerfahndung: Besonderhei... / 5.1 Ankauf von Steuer-CDs

Die Finanzverwaltung hat sich in den letzten Jahren darauf fokussiert, insbesondere durch den systematischen Ankauf von Steuer-CDs von potenziellen Schwarzgelddepots deutscher Steuerpflichtiger Kenntnis zu erlangen. Der erste spektakuläre Fall betraf den Prominenten Paul Schockemöhle, als liechtensteinische Banker dem deutschen Fiskus Daten zur Verfügung stellten. Vor einige...mehr

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Steuerfahndung: Besonderhei... / 5.3.3 Weitere Zweifelsfragen

Im Rahmen einer Schätzung können durch Reduzierung des Beweismaßes möglicherweise Einkünfte aus Kapitalvermögen hinzugeschätzt werden. Inwieweit der BFH die Annahme eines entsprechenden finanzgerichtlichen Anscheinsbeweises angesichts dieser Erfahrungen annehmen würde, lässt sich jedoch noch nicht voraussagen. Es ist auch anzumerken, dass in diesen sog. CD-Fällen Daten teilw...mehr

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Steuerhinterziehung: Steuer... / 5 Einzelfälle

Auf Grund der Komplexität des Steuerrechts und der unterschiedlichen Möglichkeiten der Interpretation der Steuergesetze besteht somit ein Dauerkonflikt im Hinblick auf die entsprechende Präsentation des steuerlich relevanten Sachverhalts im Rahmen der steuerlichen Erklärungspflichten innerhalb der Veranlagung und der Betriebsprüfung. Aus den vorgenannten Ausführungen wurde de...mehr

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Steuerhinterziehung bei Ina... / 3.2 Vorwurf gegen den Steuerberater

Ein steuerstrafrechtliches Risiko kann sich für einen Steuerberater ergeben, wenn er – was häufig der Fall sein wird – über die Lebensumstände der Eheleute informiert ist. Regelmäßig werden die Steuererklärungen im Steuerbüro erstellt und – auch in Bezug auf die o. g. kritischen Punkte (Zusammenveranlagung, doppelte Haushaltsführung, etwaige VuV-Einkünfte) – ausgefüllt; die ...mehr

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§ 23 Strafrecht / I. Einleitung

Rz. 107 Übersicht Selbstanzeige – § 371 AO Möglichkeit der Selbstanzeige bei Täterschaft/Teilnahme bzgl. § 370 AO Anforderungen an Selbstanzeige Vollständigkeitsgebot für vergangene 10 Jahre Sperrgründe Ausschluss der Selbstanzeige bei §§ 372–374 AO sowie Begünstigung § 369 Abs. 1 S. 4 i.V.m. § 257 AO Erstattung der Selbstanzeige persönlich oder durch einen bevollmächtigten Vertr...mehr

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§ 23 Strafrecht / 2. Ausschlussgründe

Rz. 119 Die Ausschlussgründe für die Strafbefreiung werden in § 371 Abs. 2 AO enumerativ aufgeführt:mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 208 Steuerfahndung, Zollfahndung

Schrifttum Carl/Klos, Die Steuerfahndung, NWB F. 13, 861; Rüping, Ermittlungen der Steuerfahndung und ihre Schranken, DStR 2002, 2020; Weinreich, Die Verwertbarkeit von Ermittlungsergebnissen des Steuerstrafverfahrens für Besteuerungsverfahren der Bankkunden, DStR 2002, 1925; von Wedelstädt, Sammelauskunftsersuchen – Zulässigkeit, Auswertung der Auskunft, Rechtsschutz, DB 2004, ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Aufgaben der Steuerfahndung

I. Allgemein Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Entscheidung, in welchem Aufgabenbereich die Fahndung im Einzelfall tätig ist (s. Rz. 1), ist von großer Bedeutung für die Frage, welche Verfahrensvorschriften Anwendung finden und welcher Rechtsweg gegeben ist. § 393 Abs. 1 Satz 1 AO verlangt eine eindeutige Trennung. Erfüllt die Fahndung im Einzelfall straf- oder bußgel...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Befugnisse der Steuerfahndung (§ 208 Abs. 1 Satz 2 und 3 AO)

Tz. 14 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift steht unter der Prämisse des § 393 Abs. 1 AO, der nach § 208 Abs. 1 Satz 3 AO a. E. unberührt bleibt. Das bedeutet, dass sich die Rechte und Pflichten des Stpfl. und der Fahndung danach richten, in welchem Verfahren – Strafverfahren oder Besteuerungsverfahren – die Fahndung im Einzelfall tätig wird (s. Rz. 3, 10 und 11). ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / VI. Zoll- und Steuerfahndung (§ 171 Abs. 5 AO)

Tz. 81 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 171 Abs. 5 Satz 1 AO ordnet eine Ablaufhemmung der Festsetzungsfrist an, wenn die Zollfahndungsämter oder die mit der Steuerfahndung betrauten Dienststellen der Landesfinanzbehörden (s. § 208 AO) vor Ablauf der Festsetzungsfrist beim Stpfl. mit Ermittlungen der Besteuerungsgrundlagen beginnen. Maßgebender Zeitpunkt für den Eintritt de...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 404 Steuer- und Zollfahndung

Schrifttum Tipke, Zur Steuerfahndung bei Banken und Bankkunden, BB 1998, 241; Weidemann, Zur Zulässigkeit des Sammelauskunftsersuchens nach § 208 I 1 Nr. 3 AO, wistra 2006, 452; Kemper, Die "Mitnahme zur Durchsicht" – Ein vom Gesetz nicht vorgesehenes Instrument zur Sicherung von Beweismitteln? wistra 2010, 295; Schwedhelm, Der Eingriff der Steuerfahndung: Sieben regeln zum rich...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / F. Keine Zuständigkeit für Bußgeld- und Strafsachen (§ 33 Abs. 3 FGO)

Tz. 15 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 In Angelegenheiten des Straf- und Bußgeldverfahrens ist der Finanzrechtsweg nicht eröffnet (§ 33 Abs. 3 FGO). Dies gilt zum einen für die Durchführung des Strafverfahrens (§ 385 Abs. 1 AO i. V. m. §§ 199ff. StPO) bzw. des Bußgeldverfahrens (§ 410 Abs. 1 Nr. 2 AO i. V. m. § 391 Abs. 1 AO). Auch die Weitergabe von Erkenntnissen, welche di...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Carl/Klos, Die Steuerfahndung, NWB F. 13, 861; Rüping, Ermittlungen der Steuerfahndung und ihre Schranken, DStR 2002, 2020; Weinreich, Die Verwertbarkeit von Ermittlungsergebnissen des Steuerstrafverfahrens für Besteuerungsverfahren der Bankkunden, DStR 2002, 1925; von Wedelstädt, Sammelauskunftsersuchen – Zulässigkeit, Auswertung der Auskunft, Rechtsschutz, DB 2004, 948; von We...mehr