Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerfreiheit

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Frotscher/Geurts, EStG § 3b... / 3.5 Nachweispflichten

Rz. 38 Die Steuerfreiheit der Zuschläge setzt nach ständiger Rspr. grundsätzlich die Einzelaufstellung der geleisteten Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit voraus. Modellrechnungen genügen diesen Anforderungen nicht. Der Arbeitgeber genügt diesem Erfordernis, indem er in einer Anlage zum Lohnkonto das Datum des Arbeitstags, die Stundenzahl sowie – soweit dies für die Quali...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3b... / 1.3 Rechtsentwicklung

Rz. 9 Eine Steuerermäßigung für bestimmte Zuschläge zum Arbeitslohn kennt das EStG bereits seit dem Jahr 1949.[1] Die heutige Fassung von § 3b EStG wurde durch das EStRG v. 5.8.1974 [2] eingefügt. Sie geht inhaltlich auf § 34a EStG i. d. F. des StÄndG 1973 v. 26.6.1973[3] zurück. Rz. 10 Durch das StReformG 1990 v. 25.7.1988 [4] hat der Gesetzgeber die Steuerfreiheit von Zuschlä...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3b... / 4.2.2 Umrechnung in Stundenlohn

Rz. 45 Bemessungsgrundlage für die steuerfreien Zuschläge ist der in einen Stundenlohn umgerechnete Grundlohn (§ 3b Abs. 2 S. 1 Halbs. 2 EStG). Als Stundenlohn dürfen maximal 50 EUR angesetzt werden. Diese Höchstgrenze entspricht einem Monatslohn von 8.000 EUR und einem Jahresarbeitslohn von 100.000 EUR, wodurch die Steuerfreiheit für sehr hohe Einkünfte beschränkt werden so...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3b... / 1.2 Normzweck

Rz. 8 Zweck der Steuerbefreiung ist es, die Wirkung der Lohnzuschläge zu unterstützen, die dem Arbeitnehmer einen Ausgleich und eine Erleichterung dafür verschaffen sollen, dass die Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit den biologischen und kulturellen Lebensrhythmus des Arbeitnehmers stören[1], also einen Ausgleich für "besonderes Arbeitsleid" zu gewähren. Eine konkret (ind...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3b... / 3.3 Tatsächlich geleistete Arbeit

Rz. 35 Damit die Zuschläge steuerfrei sind, müssen sie für "tatsächlich geleistete" Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit gezahlt werden (§ 3b Abs. 1 EStG). Gemeint ist, dass der Arbeitnehmer innerhalb der besonderen Zeiten (Rz. 31ff.) tatsächlich gearbeitet haben muss.[1] Auf die arbeitszeitrechtliche Einordnung kommt es nicht an.[2] Für pauschale Zuschläge greifen mitunte...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3b... / 4.1 Allgemeines

Rz. 40 Die Steuerfreiheit der Zuschläge ist der Höhe nach auf bestimmte Prozentsätze des Grundlohns (Rz. 42ff.) beschränkt. Ein darüber hinausgehender Zuschlag ist demnach anteilig stpfl. ("soweit"). Tatsächliche Bemessungsgrundlage der Zuschläge ist aber der in einem Stundenlohn umzurechnende Grundlohn (Rz. 45f.). Werbungskosten, die mit steuerfreien Zuschlägen in unmittelb...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3b... / 4.2.1 Allgemeines

Rz. 42 Der laufende Arbeitslohn, der dem Arbeitnehmer bei der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit (Rz. 44) für den jeweiligen Lohnzahlungszeitraum aufgrund arbeitsvertraglicher Vereinbarung zusteht, wird als Grundlohn definiert (§ 3b Abs. 2 S. 1 Halbs. 1 EStG). Ob und in welchem Umfang der Grundlohn dem Arbeitnehmer tatsächlich zufließt, ist für die Bemessung der Ste...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3b... / 3.4 Tatsächliche Zahlung

Rz. 37 Die Steuerfreiheit gilt nicht, wenn eine "Sonderarbeit" in Form von Freizeit abgegolten wird. Unschädlich ist, wenn die Möglichkeit eines wahlweisen Freizeitausgleichs besteht (s. auch Rz. 28) und der Arbeitnehmer sich für die Zuschläge entscheidet.[1]mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3b... / 1 Allgemeines

1.1 Inhalt Rz. 1 Bei § 3b EStG handelt es sich um eine Steuerbefreiung für bestimmte Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit i. S. d. § 19 EStG, nämlich Zuschläge zum Arbeitslohn für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit. Rz. 2 § 3b Abs. 1 EStG nennt hierfür die Voraussetzungen (Rz. 25ff.) und normiert auch die Rechtsfolge (Rz. 40ff.). Die Aufzählung in Nr. 1 bis Nr. 4 enth...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3b... / 2 Anwendungsbereich

2.1 Persönlich Rz. 22 § 3b EStG gilt nur für natürliche Personen, unabhängig davon, ob sie unbeschränkt und beschr. stpfl. sind.[1] Rz. 23 Die an einen Gesellschafter-Geschäftsführer gezahlten Zuschläge sind regelmäßig gesellschaftsrechtlich veranlasst und damit als vGA zu beurteilen.[2] Die Vermutung kann im Einzelfall aufgrund einer entsprechenden Vereinbarung durch Darlegun...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3b... / 3.1 Zuschläge

3.1.1 Gesondert Rz. 26 Es muss sich um gesonderte Zuschläge handeln, d. h. sie müssen zusätzlich zum Arbeitslohn ("neben dem Grundlohn") gezahlt werden (§ 3b Abs. 1 EStG). Dazu ist erforderlich, dass im Arbeitsvertrag zwischen der Grundvergütung und den Zuschlägen unterschieden und ein Bezug zwischen Nacht-, Feiertags- und Sonntagsarbeit und der Lohnhöhe hergestellt wird.[1] ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3b... / 3.2 Begünstigte Tätigkeiten

3.2.1 Besondere Arbeitszeiten 3.2.1.1 Nachtarbeit Rz. 31 Nachtarbeit ist die Arbeit von 20 Uhr bis 6 Uhr (§ 3b Abs. 2 S. 2 EStG). Wird sie vor 0 Uhr aufgenommen, erhöht sich der steuerfreie Zuschlagssatz für die Arbeit zwischen 0 Uhr bis 4 Uhr (§ 3b Abs. 3 Nr. 1 EStG). Liegen die materiell-rechtlichen Voraussetzungen des § 3b Abs. 1 EStG unstreitig vor, dann bildet der bloße Um...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3b... / 3.2.1 Besondere Arbeitszeiten

3.2.1.1 Nachtarbeit Rz. 31 Nachtarbeit ist die Arbeit von 20 Uhr bis 6 Uhr (§ 3b Abs. 2 S. 2 EStG). Wird sie vor 0 Uhr aufgenommen, erhöht sich der steuerfreie Zuschlagssatz für die Arbeit zwischen 0 Uhr bis 4 Uhr (§ 3b Abs. 3 Nr. 1 EStG). Liegen die materiell-rechtlichen Voraussetzungen des § 3b Abs. 1 EStG unstreitig vor, dann bildet der bloße Umstand, dass die Aufzeichnunge...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3b... / 4.2 Grundlohn

4.2.1 Allgemeines Rz. 42 Der laufende Arbeitslohn, der dem Arbeitnehmer bei der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit (Rz. 44) für den jeweiligen Lohnzahlungszeitraum aufgrund arbeitsvertraglicher Vereinbarung zusteht, wird als Grundlohn definiert (§ 3b Abs. 2 S. 1 Halbs. 1 EStG). Ob und in welchem Umfang der Grundlohn dem Arbeitnehmer tatsächlich zufließt, ist für die ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3b... / 4 Rechtsfolge

4.1 Allgemeines Rz. 40 Die Steuerfreiheit der Zuschläge ist der Höhe nach auf bestimmte Prozentsätze des Grundlohns (Rz. 42ff.) beschränkt. Ein darüber hinausgehender Zuschlag ist demnach anteilig stpfl. ("soweit"). Tatsächliche Bemessungsgrundlage der Zuschläge ist aber der in einem Stundenlohn umzurechnende Grundlohn (Rz. 45f.). Werbungskosten, die mit steuerfreien Zuschläg...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3b... / 1.1 Inhalt

Rz. 1 Bei § 3b EStG handelt es sich um eine Steuerbefreiung für bestimmte Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit i. S. d. § 19 EStG, nämlich Zuschläge zum Arbeitslohn für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit. Rz. 2 § 3b Abs. 1 EStG nennt hierfür die Voraussetzungen (Rz. 25ff.) und normiert auch die Rechtsfolge (Rz. 40ff.). Die Aufzählung in Nr. 1 bis Nr. 4 enthält die pr...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3b... / 5 ABC der steuerfreien Zuschläge

Rz. 48 Ärzte: Vergütungen für Bereitschaftsdienste enthalten regelmäßig Grundlohn und werden für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit gezahlt. Eine Steuerbefreiung kommt grundsätzlich nicht in Betracht.[1] Altersteilzeit: Zinsen für auf Altersteilzeitkonto gebuchte Zuschläge sind keine Zuschläge für tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit.[2] Apotheker: E...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3b... / 2.2 Sachlich

Rz. 24 § 3b EStG gilt nur für besondere Zuschläge (Rz. 25ff.) im Bereich der Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit i. S. d. § 19 EStG , ist also auf Arbeitnehmer beschränkt.[1] Dabei ist die Vorschrift auch bei Arbeitnehmern anwendbar, deren Lohn pauschal nach § 40a EStG versteuert wird.[2]mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3b... / 3.1.2 Pauschal

Rz. 29 Pauschale Zuschläge sind nur dann steuerfrei, wenn sie nach dem übereinstimmenden Willen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer als Abschlagszahlung oder Vorschuss auf eine spätere Einzelabrechnung gezahlt werden[1], und den später ermittelten Zuschlägen für tatsächlich geleistete Stunden entsprechen. Sie sind bis zum jährlichen Abschluss des Lohnkontos einzeln zu errechnen...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3b... / 3.2.1.3 Feiertagsarbeit

Rz. 33 Feiertagsarbeit ist die Arbeit an einem Feiertag von 0 Uhr bis 24 Uhr (§ 3b Abs. 2 S. 3 EStG). Als Feiertagsarbeit gilt auch die Arbeit in der Zeit von 0 Uhr bis 4 Uhr des auf den Feiertag folgenden Tages (§ 3b Abs. 3 Nr. 2 EStG). Die gesetzlichen Feiertage werden durch den Ort der Arbeitsstätte bestimmt (§ 3b Abs. 2 S. 4 EStG). Bundesweite Feiertage (oder ihnen gleich...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3b... / 4.3 Höhe der Steuerbefreiung

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Frotscher/Geurts, EStG § 3b... / 2.1 Persönlich

Rz. 22 § 3b EStG gilt nur für natürliche Personen, unabhängig davon, ob sie unbeschränkt und beschr. stpfl. sind.[1] Rz. 23 Die an einen Gesellschafter-Geschäftsführer gezahlten Zuschläge sind regelmäßig gesellschaftsrechtlich veranlasst und damit als vGA zu beurteilen.[2] Die Vermutung kann im Einzelfall aufgrund einer entsprechenden Vereinbarung durch Darlegung überzeugende...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3b... / 3.1.1 Gesondert

Rz. 26 Es muss sich um gesonderte Zuschläge handeln, d. h. sie müssen zusätzlich zum Arbeitslohn ("neben dem Grundlohn") gezahlt werden (§ 3b Abs. 1 EStG). Dazu ist erforderlich, dass im Arbeitsvertrag zwischen der Grundvergütung und den Zuschlägen unterschieden und ein Bezug zwischen Nacht-, Feiertags- und Sonntagsarbeit und der Lohnhöhe hergestellt wird.[1] Bei einer Netto...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3b... / 3 Voraussetzungen

Rz. 25 Es sind nur gesonderte Zuschläge (Rz. 26ff.) steuerfrei, wenn sie für eine tatsächlich erbrachte Arbeitsleistung (Rz. 35) innerhalb der besonderen Arbeitszeiten (Rz. 31ff.) gewährt und auch tatsächlich ausbezahlt (Rz. 37) werden. Es handelt sich daher nicht um einen allgemeinen Freibetrag. Die Steuerbefreiung ist darüber hinaus an besondere Nachweispflichten geknüpft ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3b... / 3.2.1.1 Nachtarbeit

Rz. 31 Nachtarbeit ist die Arbeit von 20 Uhr bis 6 Uhr (§ 3b Abs. 2 S. 2 EStG). Wird sie vor 0 Uhr aufgenommen, erhöht sich der steuerfreie Zuschlagssatz für die Arbeit zwischen 0 Uhr bis 4 Uhr (§ 3b Abs. 3 Nr. 1 EStG). Liegen die materiell-rechtlichen Voraussetzungen des § 3b Abs. 1 EStG unstreitig vor, dann bildet der bloße Umstand, dass die Aufzeichnungen des Arbeitgebers ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3b... / 3.2.1.2 Sonntagsarbeit

Rz. 32 Sonntagsarbeit ist die Arbeit an einem Sonntag von 0 Uhr bis 24 Uhr (§ 3b Abs. 2 S. 3 EStG). Als Sonntagsarbeit gilt auch die Arbeit in der Zeit von 0 Uhr bis 4 Uhr des auf den Sonntag folgenden Tages (§ 3b Abs. 3 Nr. 2 EStG). Sonntagsarbeit, die zugleich Feiertagsarbeit ist, ist als Feiertagsarbeit zu behandeln ("vorbehaltlich").mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3b... / 3.1.3 Mischfälle

Rz. 30 Steuerfreie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit werden häufig zusammen mit nicht steuerbefreiten Zuschlägen für Mehrarbeit gezahlt. Hierfür findet sich eine ausführliche Regelung in R 3b Abs. 5 LStR 2023. Unproblematisch sind die Fälle, in denen die Zuschläge getrennt voneinander gezahlt werden, da sich dann die nach § 3b EStG steuerfreien Zuschläge o...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 3b... / 3.2.2 Andere Tätigkeiten

Rz. 34 Andere Zuschläge sind nicht steuerfrei, so etwa der Gefahrenzuschlag im Kampfmittelräumdienst.[1] Die Zuschläge sind auch dann nicht begünstigt, auch wenn sie ebenfalls einen Ausgleich für "besonderes Arbeitsleid" darstellen (so der eigentliche Normzweck, s. Rz. 8).mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Pauschali... / 7 Jobticket, Wahlrecht zwischen Steuerfreiheit und Pauschalierung

Sachverhalt Der Arbeitnehmer bekommt zu seinem Gehalt von 3.000 EUR zusätzlich vom Arbeitgeber ein Jobticket im Wert von 60 EUR monatlich. Seine Entfernung zur ersten Tätigkeitsstätte beträgt 20 km. Der Arbeitgeber hat die Wahl zwischen 2 Besteuerungsmöglichkeiten: Der Arbeitgeber kann das Jobticket steuerfrei gewähren. Der Arbeitnehmer kann das Jobticket alternativ mit 25 % p...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Grundlohn

Die Höhe des Grundlohns ist steuerlich für die Frage bedeutsam, in welchem Umfang Zuschläge für tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit nach § 3b EStG steuerfrei gezahlt werden dürfen (> Lohnzuschläge Rz 8 ff). Grundlohn ist der laufende Arbeitslohn, der dem > Arbeitnehmer bei der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit für den jeweiligen > Lohnzahlu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Schifffahrt / Zusammenfassung

Begriff See- und Binnenschiffer, die zu einem Schiffseigner oder einer Reederei in einem Dienstverhältnis stehen, sind Arbeitnehmer. Abhängig von der Art der Tätigkeit kann der Arbeitgeber steuerfreie und pauschal besteuerte Arbeitslohnteile zahlen und der Arbeitnehmer ggf. Werbungskosten ansetzen. Die tarifvertragliche Seefahrtszulage gehört zum steuerpflichtigen Arbeitsloh...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Jahreswechsel 2023/2024: Lo... / 2.1 Steuerfreie Mitarbeiterkapitalbeteiligung

Der Freibetrag für Mitarbeiterkapitalbeteiligungen [1] wird von bisher 1 440 EUR ab 2024 auf 2 000 EUR erhöht. Ursprünglich war eine deutlich größere Anhebung geplant. Der Freibetrag gilt weiterhin nur unter den Voraussetzungen, dass es sich bei der Mitarbeiterbeteiligung um eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers handelt, die grundsätzlich allen Mitarbeitern des Unternehme...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Sachbezug / 1 Benzingutschein, steuerliche Voraussetzungen

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer erhält von seinem Arbeitgeber monatlich zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn einen von der Tankstelle A ausgestellten Gutschein mit folgenden Angaben: "Treibstoff (Benzin, Super oder Diesel) im Wert von 50 EUR, einzulösen bei der Tankstelle A." Der Inhaber des Gutscheins ist nicht berechtigt, andere Waren anstelle des Treibstoffs auszusu...mehr

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ZErb 03/2024, Ausgewählte A... / e. Anteilsvereinigung durch Erb- oder Scheidungsauseinandersetzung

Bei einer Anteilsvereinigung wird das Scheidungsprivileg (z.B. bei Tausch von Beteiligungen von Eheleuten an mehreren Grundstücksgesellschaften) nach § 3 Nr. 5 GrEStG zumindest nach der Literatur nicht angewandt.[65] Bei der Erbengemeinschaft besteht eine Sondersituation: Die Erbengemeinschaft, die immer auf Auseinandersetzung gerichtet ist und bei der ggf. die Vereinigung so...mehr

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ZErb 03/2024, Ausgewählte A... / 9

Auf einen Blick Grunderwerbsteuer bei Nachfolgeplanung muss immer beachtet werden. Die zivilrechtliche Betrachtungsweise und auch Sonderregelungen im Gesetz, um durch Fiktionen Steuerumgehung zu vermeiden, erzwingen eine Einzelfallprüfung. Die Berufung auf einen ggf. grunderwerbsteuerfrei erreichbaren Alternativweg ist oft nicht erfolgreich. Persönliche und sachliche Befreiu...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage SPIF / 1 Allgemeines

Die Anlage SPIF ist erstmalig für den VZ 2023 auszufüllen. Diese Anlage ist auszufüllen, wenn der Steuerpflichtige in einen Spezial-Investmentfornds investiert ist. Die relevanten Beträge sind in die Anlage GK zu übernehmen und werden dort bei der Ermittlung der steuerpflichtigen Einkünfte berücksichtigt. Ein Spezial- Investmentfonds liegt vor, wenn der Geschäftszweck sich auf...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage AESt / 5.1 Bezüge nach § 20 Abs. 1 Nr. 1, 2, 9 und 10 Buchst. 1 EStG

Zeile 3 In diese Zeile ist der Betrag der gem. § 8b KStG steuerfreien Einkünfte einzutragen. Steuerfrei gem. § 8b KStG können Einkünfte in Zusammenhang mit einer Beteiligung an einer ausländischen Gesellschaft gem. § 8b Abs. 1 KStG sein, die nicht gem. § 8b Abs. 4 KStG steuerpflichtig sind (d. h. keine Ausschüttungen aus Streubesitzbeteiligungen). Aufgrund der Steuerfreiheit ...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage AEV / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Der Vordruck ist als Anlage zu dem Körperschaftsteuererklärungsvordruck sowie zur Feststellungserklärung nach § 14 Abs. 5 KStG auszufüllen. Bei beschränkter Steuerpflicht wird die Anlage AEV nur benötigt, wenn der inländischen Betriebsstätte des beschränkt Stpfl. ausländische Einkünfte zuzuordnen sind. Er erfasst die Angaben, die für die Beurteilung der Steuerfreiheit von neg...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage AESt / 5.2 Veräußerung von Anteilen an Körperschaften

Zeile 6 In diese Zeile sind die Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften einzutragen, die steuerfrei sind gem. § 8b Abs. 2 KStG. Aufgrund der Steuerfreiheit dieser Einkünfte kann auch keine Anrechnung der ausländischen Steuer auf die deutsche Steuer erfolgen. Zeile 7 In diese Zeile sind die ausländischen Steuern einzutragen, die auf Einnahmen entfallen,...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage GK / 8.7 Gewinnminderungen nach § 8b Abs. 3 Satz 3 bis 8 KStG

Zeilen 182-187 Diese Zeilen bleiben frei. Zeile 192 Zeile 188 Ebenfalls das steuerbilanzielle Ergebnis nicht mindern dürfen Teilwertabschreibungen oder ähnliche Gewinnminderungen aus Beteiligungen. Da diese aber im steuerbilanziellen Ergebnis (Zeile 11) enthalten sind, sind sie in Zeile 188wieder hinzuzurechnen. Zeile 189 Ebenfalls hinzuzurechnen sind Darlehensverluste und Wertber...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage Kassen / 8 Höhe der zugesagten Leistungen

Vor Zeilen 19–41 Nach § 2 KStDV (Leistungsbegrenzung) dürfen die jeweils erreichten Rechtsansprüche bei Pensions- und Sterbekassen bestimmte Beträge nicht überschreiten. In 12 % der Fälle dürfen diese Beträge jedoch überschritten werden, sind jedoch wiederum Höchstbeträgen unterworfen. Nur in 4 % der Fälle gilt keine Höchstgrenze. Für Kassen ohne Rechtsansprüche der Leistungs...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Spesen

Begriff Der umgangssprachliche Begriff "Spesen" ist gleichbedeutend mit dem steuerrechtlich korrekten Begriff "Verpflegungsmehraufwendungen". Spesenerstattungen, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer bei beruflichen Auswärtstätigkeiten gewährt, dienen dem Ausgleich der dadurch entstehenden Mehraufwendungen. Es dürfen nicht die tatsächlichen Verpflegungskosten erstattet werde...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage WiFö / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Der Vordruck ist eine Anlage zu der Steuererklärung KSt 1 von Wirtschaftsförderungsgesellschaften. Diese Anlage ist von Wirtschaftsförderungsgesellschaften aller zivilrechtlichen Rechtsformen abzugeben. Laut Finanzverwaltung[1] sollen jedoch nur Kapitalgesellschaften erklärungspflichtig sein.[2] Wirtschaftsförderungsgesellschaften sind nach § 5 Abs. 1 Nr. 18 KStG von der Körp...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage ZVE / 6 Unterstützung oder Förderung politischer Parteien durch Berufsverbände

Vor Zeilen 74–75 Berufsverbänden ist es untersagt, ihre Mittel für die unmittelbare oder mittelbare Unterstützung oder Förderung politischer Parteien zu verwenden. Tun sie dies dennoch, treten nachteilige steuerliche Konsequenzen ein. In den Zeilen 74–75 sind Angaben zur Durchführung dieser steuerlichen Konsequenzen zu machen.[1] Zeile 74 In dieser Zeile ist der Betrag der Mitt...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage Kassen / 7 Mittelverwendung

Zeile 17 In Zeile 17 ist anzugeben, ob Mittel für nicht satzungsgemäße Zwecke verwendet worden sind. Ist das der Fall, sind in Zeile 17 die Beträge und der Zweck, für die die Mittel verwendet wurden, anzugeben. Eine solche Mittelverwendung verstößt gegen den Grundsatz der Vermögensbindung und führt zur Steuerpflicht der Kasse.[1] Der Vordruck sieht nur Angaben für eine einzige...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage FE-K / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Der Vordruck dient, ebenso wie die Anlagen FE-K-Bet und FE-OT, nicht als Anlage zur Körperschaftsteuererklärung, sondern als Anlage zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Personengesellschaften und Gemeinschaften. Er ist auszufüllen, wenn die Personengesellschaft oder Gemeinschaft Erträge erzielt, bei denen die Steuerfreiheit oder Besteuerung rechtsformabhängig i...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage GK / 3.1 Korrekturen bei Beteiligungen an Personengesellschaften

Zeile 13 In dieser Zeile sind ergebniswirksame Effekte einzutragen, die durch den Übergang von einer Einnahme-Überschussrechnung (EÜR) zur Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich (Bilanzierung) entstehen. Diese sind nicht in der Steuerbilanz in Zeile 11 enthalten und sind daher gesondert zu erfassen. Effekte, die aus dem Wechsel vom Betriebsvermögensvergleich zur EÜ...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage Ber / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Der Vordruck ist eine Anlage zu der Steuererklärung KSt 1. Diese Anlage haben Berufsverbände ohne öffentlich-rechtlichen Charakter – also Berufsverbände aller zivilrechtlichen Rechtsformen – auszufüllen. Erfasst werden auch nicht rechtsfähige Körperschaften wie Gewerkschaften.[1] Berufsverbände sind Zusammenschlüsse natürlicher Personen oder Unternehmen, die allgemeine, aus d...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage GK / 4.10 Weitere außerbilanzielle Korrekturen

Zeile 76 In dieser Zeile sind die steuerpflichtigen Einkünfte zu mindern, wenn sich eine bilanzielle Gewinnerhöhung im Zusammenhang mit einer bereits versteuerten verdeckten Gewinnausschüttung ergibt. Dies ist der Fall, wenn eine Verpflichtung der Körperschaft gegenüber dem Gesellschafter in der Handels- und Steuerbilanz der Körperschaft passiviert, aber von der Finanzverwalt...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage Kassen / 11 Weitere Angaben für Unterstützungskassen

Zeilen 63 und 64 Die Zeilen 63–66 enthalten einige Zusatzfragen für Unterstützungskassen. In Zeile 63 wird abgefragt, ob die Leistungsempfänger zu laufenden Beiträgen oder Zuschüssen an die Kasse verpflichtet sind, in Zeile 64, ob solche Beiträge oder Zuschüsse tatsächlich geleistet wurden. Nach § 3 Nr. 1 KStDV dürfen die Leistungsempfänger nicht zu laufenden Beiträgen oder Z...mehr