Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerfreiheit

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Steuerfreiheit

Aufwendungen, die im unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen stehen, können nicht als BA abgezogen werden (§ 3c Abs 1 EStG). Dies gilt auch für zukünftig erwartete Einnahmen (BFH BStBl II 1983, 566). So sind Aufwendungen für die Erstellung von Ferienwohnungen im Ausland nicht als BA/WK abzugsfähig, wenn nach DBA die zukünftigen Einnahmen nicht ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Sondervergütungen

Rz. 1 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Sondervergütungen sind – nicht nur für Führungskräfte – eine kostengünstige Ergänzung der üblichen, in bar ausgezahlten Bezüge (Lohn, Gehalt). Sie führen oft zu höheren Nettobezügen als eine wertgleiche Anhebung der üblichen Bezüge, weil sich mit ihnen eine steuergünstige Bewertung (> Rz 2), die einer teilweisen Steuerbefreiung gleichkommt, o...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Feststellungserklärung 2020 / 4.3 Art des Beteiligten (Zeilen 33/34)

In den Zeilen 33 und 34 wird die Art des Beteiligten abgefragt: Handelt es sich um eine Personengesellschaft oder um eine Körperschaft? Bei einer Personengesellschaft als Feststellungsbeteiligte, an der Kapitalgesellschaften direkt oder indirekt beteiligt sind (doppelstöckige Personengesellschaft), können sich Besonderheiten ergeben. Es können sich Auswirkungen auf die Steue...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 3 Nr. 34 [Gesundheitsförderung]

Rz. 1 § 3 Nr. 34 EStG stellt gesundheitsförderliche Maßnahmen in den Betrieben, die den vom Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) nach § 20 Abs. 2 S. 1 SGB V festgelegten Kriterien entsprechen, und Maßnahmen zur verhaltensbezogenen Prävention bis zur Höhe von 500 EUR bzw. ab 2020 in Höhe von 600 EUR[1] jährlich steuerfrei. Dabei geht es um Leistungen des...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Leitfaden 2020 - Anlage ZVE / 20.3 Zeile 75

In dieser Zeile ist die besondere Steuer auf die in Zeile 74 einzutragenden Mittel einzutragen. Sie beträgt 50 % des Betrags in Zeile 74. Diese besondere Steuer entsteht auch, wenn die Steuerfreiheit des Berufsverbands grundsätzlich erhalten bleibt. Eine weitere Folge der Verwendung von Mitteln zur Unterstützung oder Förderung politischer Parteien tritt ein, wenn die in Zeile...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Leitfaden 2020 - Anlage ZVE / 4.8 Zeile 7a

In dieser Zeile sind Veräußerungsgewinne nach § 17 EStG zu erfassen. Betroffen sind nur Beteiligungen, die nicht zu einem veräußerten oder aufgegebenen Betrieb gehören; diese sind in Zeile 5 mitzuerfassen, wenn Steuerpflicht besteht. Erfasst werden in erster Linie Anteile an Kapitalgesellschaften, die Sitz oder Geschäftsleitung im Inland haben, oder Anteile, die bei einer Ei...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Leitfaden 2020 - Anlage OT / 3.3 Zeilen 14–14a

In diesen Zeilen wird das dem Organträger zuzurechnende Einkommen um Einkunftsteile bereinigt, die einer rechtsformabhängigen Steuerbefreiung unterliegen. Nach der Bruttomethode des § 15 Satz 1 Nr. 2 Satz 2 KStG sind diese Steuerbefreiungen nicht auf der Ebene der Organgesellschaft, sondern der des Organträgers anzuwenden. Es ist also erst auf der Ebene des Organträgers anha...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 3 Nr. 60 [Anpassungsgeld]

Rz. 1 Nach § 3 Nr. 60 EStG a. F. sind Leistungen aus öffentlichen Mitteln an Arbeitnehmer des Steinkohlen-, Pechkohlen- und Erzbergbaues, des Braunkohlentiefbaues und der Eisen- und Stahlindustrie anlässlich von Stilllegungs-, Einschränkungs-, Umstellungs- oder Rationalisierungsmaßnahmen steuerfrei. Diese Steuerbefreiung ist weiterhin anzuwenden bis zum Auslaufen der Mittel ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 6 Kein überwiegender Belohnungscharakter (S. 3)

Rz. 7 Ausgeschlossen von der Steuerfreiheit sind Weiterbildungsleistungen, die einen überwiegenden Belohnungscharakter haben. Dies ist dann der Fall, wenn ein unmittelbarer Bezug zum jeweiligen Dienstverhältnis nicht erkennbar ist, sondern ein allgemeines persönliches Interesse an der Maßnahme besteht. Hierunter fallen insbesondere Incentivereisen, die ein touristisches Prog...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 2 Begünstigte Personen

Rz. 3 Die Steuerfreiheit gilt nur für Weiterbildungsleistungen des Arbeitgebers oder auf dessen Veranlassung von einem Dritten. Der Arbeitgeber muss also die Weiterbildungsleistung nicht selbst durchführen, sondern kann auch einen Anderen damit beauftragen. Die Weiterbildungsleistungen müssen aber auf einem Dienstverhältnis zum gewährenden Arbeitgeber beruhen. Begünstigt sin...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 3 Weiterbildung nach § 82 SGB III (S. 1 Buchst. a)

Rz. 4 Begünstigt sind nach S. 1 Buchst. a berufliche Weiterbildungsmaßnahmen nach § 82 Abs. 1 und 2 SGB III. Dies sind Maßnahmen, die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vermitteln, die über eine arbeitsplatzbezogene kurzfristige Fortbildung hinausgehen und seit dem 1.1.2019 von der Bundesagentur gefördert werden.[1] Dabei muss der Berufsabschluss bei einer Ausbildungsd...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 5 Beratungsleistungen zur beruflichen Neuorientierung (S. 2)

Rz. 6a Die Vorschrift erfasst auch Beratungsleistungen des Arbeitgebers oder auf dessen Veranlassung von einem Dritten zur beruflichen Neuorientierung bei Beendigung des Dienstverhältnisses. Dies betrifft die Fälle, in denen der Arbeitgeber Arbeitsplätze abbaut und ausscheidende Arbeitnehmern Beratungsleistungen zwecks einer Anschlussbeschäftigung erhalten (sog. "Outplacemen...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Innergemeinschaftliche Kfz-Lieferung: bei Verdacht auf Scheingeschäft trägt das Finanzamt die Feststellungslast

Leitsatz Bloße "Ungewöhnlichkeiten" bei Geschäftsanbahnung und Ausführung der Lieferung sind kein ausreichender Nachweis für das Vorliegen von Scheingeschäften. Insoweit trägt das Finanzamt die Feststellungslast. Wurden die gelieferten Kfz zum Bestimmungsort im übrigen Gemeinschaftsgebiet versendet, ist die Annahme eines fehlenden Belegnachweises nicht schädlich. Sachverhalt...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Leitfaden 2020 - Anlage FE-K 3 / 1.10 Zeile 10

Diese Zeile ist in Zusammenhang mit Zeile 9 zu sehen. Die Erträge aus den ertragbringenden Wirtschaftsgütern können in- oder ausländische Bezüge nach § 8b Abs. 1 KStG oder in- oder ausländische Vermögensmehrungen nach § 8b Abs. 2 KStG sein, die bei der überlassenden Körperschaft steuerfrei wären, soweit sie nicht nach § 8b Abs. 4 steuerpflichtig sind. Die Steuerfreiheit nach ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Leitfaden 2020 - Anlage FE-K 4 / 4.6 Zeile 20

Diese Zeile fehlt auf S. 1 des Vordrucks. Sie ist nur auf den für die einzelnen Gesellschafter geltenden S. 2 ff. des Vordrucks enthalten. Zeile 20 dient der Ermittlung, ob die Grenze von 10 % von dem einzelnen Gesellschafter erreicht wird, obwohl dies aufgrund der anteilig zuzurechnenden Beteiligung der Personengesellschaft nicht der Fall ist. In Zeile 20 ist durch Eingabe d...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Leitfaden 2020 - Anlage FE-K 3 / 1.5 Zeile 6

Diese Zeile ist in Zusammenhang mit Zeile 5 zu sehen. Die Erträge aus den ertragbringenden Wirtschaftsgütern können in- oder ausländische Bezüge nach § 8b Abs. 1 KStG oder in- oder ausländische Vermögensmehrungen nach § 8b Abs. 2 KStG sein, die bei der überlassenden Körperschaft steuerfrei wären, soweit sie nicht nach § 8b Abs. 4 KStG steuerpflichtig sind. Die Steuerfreiheit ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Leitfaden 2020 - Anlage FE-K 4 / 3.2 Zeile 12

In dieser Zeile sind die Gewinnausschüttungen einzutragen, die die Personengesellschaft direkt von der ausschüttenden Körperschaft bezogen hat und enthält auch die Ausschüttungen einer im Sonderbetriebsvermögen gehaltenen Beteiligung, die an der gleichen Körperschaft besteht. Zu erfassen sind auch fiktive Ausschüttungen in Höhe der offenen Rücklagen bei der Umwandlung einer K...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Leitfaden 2020 - Anlage FE-K 4 / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Der Vordruck dient, ebenso wie die Anlagen FE-K 1, FE-K 2, FE-K 3 und FE-OT, nicht als Anlage zur Körperschaftsteuererklärung, sondern als Anlage zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Personengesellschaften. Die Daten werden daher nicht in einen KSt-Vordruck übernommen, sondern in der einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellung der Personengesellschaft vera...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 3 Ausschluss der Steuerfreiheit (§ 3 Nr. 26a S. 2 EStG)

Rz. 5 § 3 Nr. 26a S. 2 EStG schließt die Steuerbefreiung für solche Fälle aus, in denen für die Einnahmen aus einer begünstigten Tätigkeit i. S. d. § 3 Nr. 26a S. 1 EStG ganz oder teilweise eine Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 12 EStG, nach § 3 Nr. 26 EStG oder nach § 3 Nr. 26b EStG gewährt wird. Ist für eine Tätigkeit ein nach § 3 Nr. 12 EStG steuerfreier Aufwendungsersatz gez...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 2 Umfang der Steuerfreiheit (§ 3 Nr. 26 S. 1 EStG)

2.1 Einnahmen Rz. 5 Der Begriff der Einnahmen i. S. v. § 3 Nr. 26 EStG entspricht dem in § 8 EStG verwendeten Begriff. Sämtliche dort genannten Einnahmen, d. h. Geld- und Sachbezüge, sind unter den Voraussetzungen des § 3 Nr. 26 EStG steuerfrei. Rz. 6 Die Steuerfreiheit gilt für Einnahmen bis zur Höhe von 2.400 EUR bzw. 3.000 EUR ab Vz 2021. Sie wird für Einnahmen in dieser Hö...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 2 Leistungen nach dem SGB III (§ 3 Nr. 2 Buchst. a EStG)

Rz. 2 Nach § 3 Nr. 2 Buchst. a EStG sind zum einen das Arbeitslosengeld (§§ 149 – 154 SGB III), das Teilarbeitslosengeld (§ 162 SGB III), das Kurzarbeitergeld (§§ 95 – 111 SGB III), der Zuschuss zum Arbeitsentgelt (§§ 88 – 92 SGB III; sog. Eingliederungszuschuss), das Übergangsgeld (§§ 119 – 121 SGB III), der Gründungszuschuss (§§ 93, 94 SGB III) nach dem SGB III steuerfrei....mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 2 Begünstigte Tätigkeiten (§ 3 Nr. 26a S. 1 EStG)

Rz. 3 § 3 Nr. 26a EStG begünstigt nebenberufliche Tätigkeiten[1], die nicht unter § 3 Nr. 26 EStG fallen, weil ihnen das dort vorausgesetzte pädagogische Element oder der dort erforderliche unmittelbare Zusammenhang mit der Übung, Ausbildung, Erziehung oder Betreuung anderer Menschen fehlt oder weil sie nicht unmittelbar auf die persönliche Pflege solcher Personen ausgericht...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 2.1 Einnahmen

Rz. 5 Der Begriff der Einnahmen i. S. v. § 3 Nr. 26 EStG entspricht dem in § 8 EStG verwendeten Begriff. Sämtliche dort genannten Einnahmen, d. h. Geld- und Sachbezüge, sind unter den Voraussetzungen des § 3 Nr. 26 EStG steuerfrei. Rz. 6 Die Steuerfreiheit gilt für Einnahmen bis zur Höhe von 2.400 EUR bzw. 3.000 EUR ab Vz 2021. Sie wird für Einnahmen in dieser Höhe insgesamt ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 2.3 Begünstigte Tätigkeiten

2.3.1 Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer und Vergleichbare Rz. 13 Die steuerfreien Einnahmen können zunächst als Übungsleiter, als Ausbilder, als Erzieher, als Betreuer oder aufgrund vergleichbarer Tätigkeiten erzielt worden sein. Dieser Katalog der von § 3 Nr. 26 EStG begünstigten Tätigkeiten ist in seinen wesentlichen Zügen auf den pädagogischen Dienst am Menschen ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 3 Nr. 26a EStG stellt die Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten im Dienst oder Auftrag juristischer Personen des öffentlichen Rechts und bestimmter Einrichtungen zur Förderung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke bis insgesamt 720 EUR bzw. ab Vz 2021 840 EUR jährlich steuerfrei.[1] Die Vorschrift ergänzt § 3 Nr. 26 EStG. Es handelt sich um einen al...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 2.3.2 Künstler

Rz. 20 Daneben sind nach § 3 Nr. 26 EStG auch künstlerische Nebentätigkeiten begünstigt. Der Begriff der künstlerischen Tätigkeit deckt sich mit demjenigen des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG. Nach den dort entwickelten Grundsätzen übt eine künstlerische Tätigkeit nur aus, wer eine eigenschöpferische Leistung vollbringt, in der seine individuelle Anschauungsweise und Gestaltungskraft...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 2.4 Dienst- oder Auftraggeber und Zielsetzung der Tätigkeit

Rz. 24 Die Steuerbefreiung und damit die Gewährung des Freibetrags setzt voraus, dass die Tätigkeit im Dienst oder im Auftrag einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einer unter § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG fallenden Einrichtung ausgeübt wird. Im Dienst wird die Tätigkeit ausgeübt, wenn es sich bei dem nebenberuflich Tätigen um einen Arbeitnehmer der juristischen Per...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 5 Leistungen nach dem SGB II (§ 3 Nr. 2 Buchst. d EStG)

Rz. 12 Die im SGB II vorgesehenen Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts und zur Eingliederung in Arbeit sind gem. § 3 Nr. 2 Buchst. d EStG steuerfrei. Die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (§§ 19 – 35 SGB II) umfassen insbesondere das Arbeitslosengeld II (§ 20 SGB II), Leistungen für Mehrbedarf (§ 21 SGB II), Leistungen für Unterkunft und Heizung (§ 22 SG...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 2.3.3 Pflege

Rz. 21 § 3 Nr. 26 EStG begünstigt des Weiteren die Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen. Der Begriff "Pflege" umfasst den gesamten Bedarf des Pflegebedürftigen, damit nicht nur die Dauer-, sondern auch die gelegentliche Pflege und die häusliche Betreuung einschließlich der Ausführung von Erledigungen wie etwa von Einkäufen, Behördengängen und Schriftverkehr (R 3.2...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 3 Abzug von Ausgaben (§ 3 Nr. 26 S. 2 EStG)

Rz. 30 Für die den Höchstbetrag übersteigenden Einnahmen gilt die Steuerfreiheit des § 3 Nr. 26 S. 1 EStG hingegen nicht, sodass die Nebentätigkeiten insoweit zu stpfl. Einnahmen führen können. Ist dies der Fall, so wären die für die Nebentätigkeiten getätigten Aufwendungen nach dem Grundsatz des § 3c Abs. 1 EStG an sich anteilig im Verhältnis der stpfl. zu den steuerfreien ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 2.2 Nebenberuflichkeit

Rz. 9 Die Steuerbefreiung gilt nur für Einnahmen aus einer nebenberuflichen Tätigkeit. Einnahmen aus einer hauptberuflichen Tätigkeit fallen also nicht unter § 3 Nr. 26 EStG. Der Begriff der nebenberuflichen Tätigkeit setzt aber nicht zwingend die gleichzeitige Ausübung eines Hauptberufs voraus. Da es nicht erforderlich ist, dass der Stpfl. außerhalb der nebenberuflichen Täti...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 2.3.1 Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer und Vergleichbare

Rz. 13 Die steuerfreien Einnahmen können zunächst als Übungsleiter, als Ausbilder, als Erzieher, als Betreuer oder aufgrund vergleichbarer Tätigkeiten erzielt worden sein. Dieser Katalog der von § 3 Nr. 26 EStG begünstigten Tätigkeiten ist in seinen wesentlichen Zügen auf den pädagogischen Dienst am Menschen ausgerichtet. Das bedeutet, dass die Tätigkeit der Unterrichtung, A...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 3 Nr. 26 EStG stellt Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder aus vergleichbaren nebenberuflichen Tätigkeiten, aus nebenberuflichen künstlerischen Tätigkeiten oder aus der nebenberuflichen Pflege alter, kranker oder Menschen mit Behinderung im Dienst oder im Auftrag einer juristischen Person des öffentlichen Rech...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine Steuerfreiheit der von einem österreichischen Arbeitgeber geleisteten Beiträge nach dem BMSVG AUT gem. § 3 Nr. 62 EStG

Leitsatz Beiträge, die der österreichische Arbeitgeber eines Grenzgängers gem. § 6 Abs. 1 Satz 1 des österreichischen betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetzes (BMSVG AUT) an eine österreichische betriebliche Vorsorgekasse leistet, sind nicht gem. § 3 Nr. 62 EStG steuerfrei. Sachverhalt Die Kläger haben ihren Wohnsitz von Österreich nach Deutschland verlegt ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 6.1 Allgemeines

Rz. 182 Nach § 22 Nr. 4 EStG unterliegen die Bezüge der Abgeordneten im Europaparlament, im Deutschen Bundestag und in den Parlamenten der Bundesländer unter den in § 22 Nr. 4 EStG genannten Voraussetzungen der ESt. Nach § 57 Abs. 5 EStG werden auch vergleichbare Bezüge an ehemalige Abgeordnete der DDR-Volkskammer, die nach 1990 zufließen, erfasst. Die Steuerpflicht geht zurü...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 7.2.2 § 22 Nr. 5 S. 2 EStG

Rz. 196 S. 2 ist durch das JStG 2007 neu gefasst worden (Rz. 193). Nach der bisherigen Regelung des § 22 Nr. 5 S. 2 EStG wurden Leistungen, die aus nicht durch Sonderausgabenabzug oder Zulagen steuerlich gefördertem Kapital erbracht werden, nur mit dem Ertragsanteil nach § 22 Nr. 1 S. 3 Buchst. a besteuert, sofern es sich um Leibrenten handelt. Diese Leistungen stammen insow...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1 Aufnahme von Jugendlichen

Rz. 24 Steuerbegünstigt ist nach § 4 Nr. 23 UStG i. d. F. bis 31.12.2019 nur die Aufnahme von Jugendlichen (oder Säuglingen). Jugendliche sind per definitionem (§ 4 Nr. 23 S. 2 UStG i. d. F. bis 31.12.2019, § 4 Nr. 23 S. 3 UStG i. d. F. ab 1.1.2020) alle Personen vor Vollendung des 27. Lebensjahrs. Ab 1.1.2020 ist Gegenstand der Begünstigung nicht mehr die "Aufnahme" von Jug...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Steuerbefreiung von Auslandszuschlägen und Kaufkraftausgleich zum 1.1.2021

Kommentar Fallen Lebenshaltungskosten an einem ausländischen Dienstort höher aus als in Deutschland, zahlen Arbeitgeber ihren dort tätigen Arbeitnehmern regelmäßig einen Kaufkraftausgleich. Unter gewissen Voraussetzungen bleiben diese Zahlungen in Deutschland (lohn-)steuerfrei. Wenn Arbeitnehmer im Ausland tätig sind, zahlt der Arbeitgeber ihnen häufig Auslandszuschläge und e...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 3 Nr. 37 [Fahrradnutzung]

Rz. 1 Die 2019 eingeführte Steuerbefreiung des Sachbezugs aus der Überlassung eines betrieblichen Fahrrads[1] gilt für die Vz 2019–2030 bzw. beim LSt-Abzug für die Lohnzahlungszeiträume 2019–2030 (§ 52 Abs. 4 S. 7 EStG).[2] Dies soll einen möglichst zeitnahen Anreiz bewirken, aber auch berücksichtigen, dass der technische Fortschritt nicht absehbar ist.[3] Die Vorschrift gil...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsprüfung durch Zollb... / 3.2 Intrahandel – Versendung innerhalb der EU

Beim Intrahandel wird im Prinzip nur geprüft, ob die Rechnungen die Umsatzsteuer-Identifikations-Nummern (USt-ID-Nr.) der Käufer enthalten und ob ein Nachweis der Verbringung (z. B. Gelangensbestätigung) in ein anderes EU-Land vorliegt, z. B. die Bescheinigung für Umsatzsteuerzwecke, Frachtbrief oder ähnliches. Achtung Gesetzesänderung Ab dem 1.1.2020 muss für die Steuerfreihei...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zoll kompakt: Import / 2 Intrahandel (Eingang) – was hat der Käufer zu beachten?

Der Handel innerhalb der EU ist – da es sich um einen Binnenmarkt und um eine Zollunion handelt – frei und kommt weitestgehend ohne Zollkontrollen aus. Warenlieferungen zwischen zwei EU-Staaten sind unter Beteiligung von zwei Unternehmern für den liefernden Unternehmer als sog. innergemeinschaftliche Lieferung umsatzsteuerfrei. Der Empfänger hat die Steuer auf den innergeme...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anlage N (Einkünfte aus nic... / 1.1 Lohnbezüge

Rz. 602 [Bruttoarbeitslohn → Zeile 6] Der Bruttoarbeitslohn ergibt sich aus der Lohnsteuerbescheinigung. Zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit (§ 19 EStG) gehören alle Bezüge und Vorteile die für eine Beschäftigung gewährt werden, also wenn die Leistung des Arbeitgebers im weitesten Sinne Gegenleistung für die zur Verfügung gestellte individuelle Arbeitskraft des ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anlage N (Einkünfte aus nic... / 1.2 Steuerbegünstigte Lohnbezüge

Rz. 623 Einige Lohnbestandteile sind durch einen Freibetrag oder durch den ermäßigten Steuersatz nicht in vollem Umfang zu versteuern. Um in den Genuss der Begünstigung zu kommen, müssen in der Anlage N gesondert erklärt werden: Versorgungsbezüge, Entschädigungen und Arbeitslohn für mehrere Jahre. Wichtig Werbungskosten in Zusammenhang mit begünstigtem Arbeitslohn Mit steuerbegün...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anlage N (Einkünfte aus nic... / 2.6 Fortbildungskosten

Rz. 687 [Fortbildungskosten → Zeile 45] Fortbildungskosten sind Aufwendungen, die nach Abschluss einer ersten Berufsausbildung (→ Tz 411) anfallen. Diese gehören zu den WK. Im Gegensatz dazu können Ausgaben i. Z. m. einer ersten Berufsausbildung bzw. einem Erststudium, soweit es sich dabei um eine erste Berufsausbildung handelt, aufgrund ausdrücklicher gesetzlicher Regelung a...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anlage N (Einkünfte aus nic... / 2 Angaben zum Arbeitslohn (Seite 1)

Rz. 129 [eTIN → Zeile 4] Die Angabe der electronic Taxpayer Identification Number (eTIN), erkennbar aus der Lohnsteuerbescheinigung, ist nur notwendig, wenn keine Identifikationsnummer (Hauptvordruck, Zeilen 7, 18) vorhanden ist. Rz. 130 [Angaben zum Arbeitslohn → eZeile 5–20] Die geforderten Angaben werden von Ihrem Arbeitgeber elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anlage N (Einkünfte aus nic... / 2.2 Wege zur ersten Tätigkeitsstätte

Rz. 643 [Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte → Zeilen 31–38, eZeile 39] Aufwendungen für Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte werden im Regelfall nicht in tatsächlicher Höhe berücksichtigt, sondern (nur) über eine Entfernungspauschale (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG). Ausnahmeregelungen gelten für behinderte Menschen (→ Tz 659) und bei Benutzung öffen...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Steuerfreie innergemeinschaftliche Pkw-Lieferung: Nachweis des Verbringens

Leitsatz Kommt der Lieferer seinen Nachweispflichten nicht nach, liegt grundsätzlich keine steuerfreie innergemeinschaftlichen Lieferung vor. Anders wäre es ausnahmsweise, wenn trotz der Nichterfüllung der formellen Nachweispflichten aufgrund der objektiven Beweislage feststeht, dass der gelieferte Pkw in das übrige Gemeinschaftsgebiet gelangt ist. Es steht nach der objektiv...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Anpassung des UStAE zum Jahresende 2020

Kommentar Regelmäßig veröffentlicht die Finanzverwaltung zum Jahreswechsel ein abschließendes BMF-Schreiben, in dem sie an diversen Stellen Überarbeitungen und Anpassungen vornimmt, obwohl der UStAE schon unterjährig umfassend geändert oder ergänzt worden ist. Neben redaktionellen Anpassungen wird hauptsächlich die schon vorher veröffentlichte Rechtsprechung des BFH mit aufg...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer-Voranmeldung 2021 / 2.2.3 Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen an Abnehmer mit USt-IdNr.

Zeilen 25–26 Lieferungen aus dem Inland in einen anderen EU-Mitgliedstaat sind – sofern die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind - steuerfrei. Die Bemessungsgrundlagen dieser innergemeinschaftlichen Lieferungen sind in der Umsatzsteuer-Voranmeldung (Zeile 26) anzugeben. [1] Die Steuerfreiheit schließt aber den Vorsteuerabzug von damit in Zusammenhang stehenden Eingangsleistun...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer-Voranmeldung 2021 / 1.6.3 Zusammenfassende Meldung

Der Unternehmer hat bis zum 25. Tag nach Ablauf jedes Kalendermonats (Meldezeitraum), in dem er innergemeinschaftliche Warenlieferungen oder Lieferungen i. S. d. § 25b Abs. 2 ausgeführt hat, dem BZSt eine Meldung (Zusammenfassende Meldung) nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung zu übermitteln. Sonstige Leistungen i. S. d. § 3a Abs. 2 UStG an Unter...mehr