Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerschuldner

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Erstattungsverfahren (§ 50c Abs. 3 EStG)

Rz. 622 [Autor/Stand] Verhältnis zu § 50d Abs. 3 EStG. Die Regelung des § 50d Abs. 3 EStG wird (neben dem Freistellungsverfahren) auch im Erstattungsverfahren nach § 50c Abs. 3 EStG relevant. Dieses betrifft (im Gegensatz zum präventiv wirkenden Freistellungsverfahren) die nachträgliche Erstattung einer einbehaltenen und abgeführten Kapitalertragsteuer oder Abzugsteuer auf b...mehr

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Umsatzsteuer bei Immobilien / 4 Fall: Das Hausboot

Sachverhalt Erbe E hat von seinem Erbonkel ein Hausboot geerbt, das fest mit dem Ufer und einer Steganlage verbunden an einem Seitenarm der Alster in Hamburg befestigt ist. Das Hausboot ist an die lokalen Versorgungsleitungen (Wasser, Abwasser, Strom) angeschlossen. Da E selbst nicht in das Hausboot einziehen möchte, vermietet er es an den selbstständigen Rechtsanwalt R, der a...mehr

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Personengesellschaften und ... / 3.3 Lösung

A ist mit der Vermietung unternehmerisch tätig, da er die Vermietung selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht betreibt. Zum Rahmen seines Unternehmens gehört die Vermietung des Gebäudes. Die Vermietung stellt eine sonstige Leistung[1] dar, die am Grundstücksort[2] ausgeführt ist. Die Vermietungsleistungen werden auch alle entgeltlich ausgeführt, sodass sie ...mehr

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Reihengeschäfte ab 2020 / 5.3 Lösung

Hinweis Reverse-Charge-Verfahren bei der Lieferung von Handys beachten Zu beachten ist, dass sich bei der Lieferung von Mobilfunkgeräten bei einer Lieferung für mindestens 5.000 EUR die Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens ergibt, wenn der Leistungsempfänger ein Unternehmer ist.[1] Im vorliegenden Fall hat dies auf die Lösung aber keine Auswirkung. Alle Beteiligten sind Unt...mehr

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Umsatzsteuer bei Immobilien / 1 Problematik

Bei Leistungen im Zusammenhang mit Grundstücken können fast alle Probleme des Umsatzsteuerrechts auftreten, besonders relevant sind allerdings die folgenden Fragestellungen: Wo befindet sich der Ort der Leistung? Unterliegt die Leistung einer Steuerbefreiung? Wer wird der Steuerschuldner für die Leistung? In welchem Umfang kann Vorsteuer abgezogen werden? Muss eine Vorsteuerberic...mehr

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Kleinunternehmer mit grenzü... / 1 Problematik

Das Umsatzsteuergesetz sieht für Unternehmer umfangreiche Rechte und Pflichten vor. Dabei ist die Unternehmereigenschaft grundsätzlich nicht von der Höhe der Umsätze abhängig. Um Unternehmern, die nur Umsätze in geringem Umfang ausführen, eine Erleichterung zu gewähren, sind für sog. Kleinunternehmer Vereinfachungen im Umsatzsteuerrecht enthalten. Kleinunternehmer müssen kei...mehr

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Reihengeschäfte ab 2020 / 4.3.1 Unternehmer U1 hat den Gegenstand befördert

Wenn U1 den Gegenstand der Lieferung befördert oder versendet hat, ist (zwingend nach § 3 Abs. 6a Satz 2 UStG [1]) die erste Lieferung die Beförderungslieferung, deren Ort sich nach § 3 Abs. 6 Satz 1 UStG bestimmt. Die Lieferung von U1 ist damit im Inland ausgeführt und nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG steuerbar. Eine Steuerbefreiung kommt in dem vorliegenden Fall nicht zur Anwendu...mehr

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Grenzüberschreitende Leistu... / Zusammenfassung

Grenzüberschreitend ausgeführte Leistungen stellen an den leistenden Unternehmer aber auch an den Leistungsempfänger im Umsatzsteuerrecht besondere Anforderungen. Die falsche Bestimmung des Orts der Leistung und die unzutreffende Bestimmung des Steuerschuldners können für beide Vertragsparteien zu nachteiligen Steuerfolgen führen. Die zutreffende Feststellung der umsatzsteue...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Ham... / 2. Grundsteuermesszahlen (Abs. 1)

Rz. 161 [Autor/Stand] Die Grundsteuermesszahl beträgt gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 HmbGrStG grundsätzlich einheitlich und damit sowohl für die Fläche des Grund und Bodens als auch die Gebäudeflächen 100 Prozent. Für den Äquivalenzbetrag (Grundsteuerwert) der Wohnflächen wird die Grundsteuermesszahl auf 70 Prozent ermäßigt. Rz. 162 [Autor/Stand] Der nicht ermäßigte Tarif von 100 Pr...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Ham... / 1. Grundvermögen

Rz. 24 [Autor/Stand] Mit dem Gesetzespaket zur Reform der Grundsteuer[2] wurde den Ländern die Möglichkeit eingeräumt, bei der Grundsteuer von den bundesgesetzlichen Regelungen abzuweichen, vgl. Art. 72 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 GG.[3] Von der sog. Länderöffnungsklausel hat die Freie und Hansestadt Hamburg mit dem Hamburgische Grundsteuergesetz (HmbGrStG) vom 24.8.2021[4] für den ...mehr

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Bemessungsgrundlage / 1 Anwendungsbereich

Führt ein Unternehmer im Inland einen steuerbaren und steuerpflichtigen Umsatz aus, entsteht für diesen Umsatz Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer berechnet sich dabei nach dem für den Umsatz maßgeblichen Steuersatz[1] sowie der Bemessungsgrundlage.[2] Bemessungsgrundlage ist alles, was den Wert der Gegenleistung bildet, die der leistende Unternehmer vom Leistungsempfänger oder v...mehr

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Beförderungsleistungen / 3.3 Güterbeförderung gegenüber einem Unternehmer

Wird die Güterbeförderungsleistung gegenüber einem Unternehmer für dessen Unternehmen oder gegenüber einer nichtunternehmerisch tätigen juristischen Person, der eine USt-IdNr. erteilt worden ist, ausgeführt, ist der Ort der Beförderungsleistung immer dort, wo der Leistungsempfänger sein Unternehmen betreibt oder die die Leistung empfangende Betriebsstätte unterhält.[1] Es ko...mehr

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Bemessungsgrundlage / Zusammenfassung

Begriff Führt ein Unternehmer im Inland einen steuerbaren und steuerpflichtigen Umsatz aus, muss für diesen Umsatz Umsatzsteuer abgeführt werden. Berechnungsgrundlage für die Umsatzsteuer ist die Bemessungsgrundlage. Bemessungsgrundlage ist alles, was den Wert der Gegenleistung bildet, die der leistende Unternehmer vom Leistungsempfänger oder von einem anderen als dem Leistu...mehr

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Beförderungsleistungen / 2.2.1 Beförderungen im grenzüberschreitenden Gelegenheitsverkehr

Bei Beförderungen im Gelegenheitsverkehr (i. d. R. bei Taxifahrten) ergaben sich bis zum 30.6.2021 Besonderheiten, wenn eine grenzüberschreitende Beförderungsleistung vorlag. Soweit der inländische Anteil einer solchen Beförderungsstrecke in einer Richtung nicht länger als 10 km war, wurde dieser Teil der Beförderungsstrecke als ausländische Beförderungsstrecke angesehen. In...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Anwendungsbereich der Steuervergütung (§ 4c Abs. 1)

Rz. 9 Nach § 4c Abs. 1 UStG wird Europäischen Einrichtungen (als begünstigte Einrichtungen) die von dem Unternehmer für eine Leistung gesetzlich geschuldete und von der Einrichtung gezahlte Steuer[1] sowie die von der Einrichtung nach § 13b Abs. 5 UStG geschuldete und von ihr entrichtete Steuer[2] auf Antrag vergütet, sofern die Leistung nicht von der Steuer befreit werden kann...mehr

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Grenzüberschreitende Liefer... / 1 Problematik

Gelangt ein Gegenstand im Rahmen eines Liefergeschäfts aus Deutschland physisch in einen anderen Staat, ist die Lieferung dem Grunde nach als Ausfuhr (Drittland) oder im zwischenunternehmerischen Bereich als innergemeinschaftliche Lieferung (EU) steuerfrei.[1] Vor dem Hintergrund, dass diese Lieferungen zwar steuerfrei sind, aber eingangsseitig einen vollen Vorsteuerabzug erl...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 2... / 3.6 Atypisch stille Gesellschaft

Rz. 34 Bei der atypisch stillen Gesellschaft beteiligt sich der stille Gesellschafter am Unternehmen eines anderen, des Tätigen. Die Beteiligung besteht i. d. R. in der Überlassung von Geld. Auch wenn es sich bei der stillen Gesellschaft um eine Gesellschaft handelt, wird kein Gesellschaftsvermögen gebildet. Die Einlage geht in das Vermögen des Unternehmers über, an dem sich...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 2... / 7.4.4 Ermittlung der Messbeträge

Rz. 93 Der für die Organgesellschaft selbstständig ermittelte Gewerbeertrag ist dem Organträger zuzurechnen. Bei dem Organträger erfolgt eine Zusammenrechnung der Gewerbeerträge aller Organgesellschaften mit dem Gewerbeertrag des Organträgers.[1] Für die Ermittlung des Steuermessbetrags sind nur die Verhältnisse des Organträgers maßgebend; so ist der Freibetrag nach § 11 Abs....mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.12 Steuerschuldner

Rz. 307 Steuerschulder ist grundsätzlich der Unternehmer, der einen steuerpflichtigen Umsatz bewirkt.[1] Rz. 308 Die EU-Mitgliedstaaten können Regelungen treffen, nach denen der Leistungsempfänger die Steuer schuldet (sog. Reverse-Charge-System), wenn der Umsatz von einem nicht im Inland ansässigen Unternehmer erbracht wird.[2] Zu den ab 1.1.2010 geltenden Neuregelungen aufgr...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.13 Pflichten der Steuerschuldner

2.3.13.1 Verpflichtungen im inneren Anwendungsbereich Rz. 320 Art. 213 bis 273 MwStSystRL enthalten eine ansatzweise Harmonisierung des Verfahrensrechts zur USt. Die Vorschriften regeln im Wesentlichen die Anzeige der Aufnahme, des Wechsels und der Beendigung der unternehmerischen Tätigkeit, die Zuteilung von MwSt-Identifikationsnummern, die Erteilung von Rechnungen mit spezi...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.3 Vorschlagspaket der EU-Kommission für ein endgültiges MwSt-System im EU-Binnenhandel

Rz. 1159 Die EU-Kommission hat am 25.5.2018 einen Richtlinienvorschlag zur Änderung der MwStSystRL "hinsichtlich der Einführung der detaillierten Maßnahmen zur Durchführung des endgültigen Mehrwertsteuersystems für die Besteuerung des Handels zwischen den Mitgliedstaaten" veröffentlicht[1], die am 1.7.2022 in Kraft treten sollen. Der Vorschlag enthält die detaillierten Regel...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.20 Regelungen für den innergemeinschaftlichen Handelsverkehr

Rz. 395 Die MwStSystRL enthält (anders noch Art. 28a ff. 6. EG-Richtlinie) die Bestimmungen für den innergemeinschaftlichen Handelsverkehr, verteilt über die gesamte Richtlinie. Ergänzend dazu bestimmen Art. 402 bis 404 MwStSystRL den Übergangscharakter dieser Bestimmungen. Rz. 396 Art. 20ff. MwStSystRL regeln den Tatbestand des innergemeinschaftlichen Erwerbs von Gegenstände...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.13.1 Verpflichtungen im inneren Anwendungsbereich

Rz. 320 Art. 213 bis 273 MwStSystRL enthalten eine ansatzweise Harmonisierung des Verfahrensrechts zur USt. Die Vorschriften regeln im Wesentlichen die Anzeige der Aufnahme, des Wechsels und der Beendigung der unternehmerischen Tätigkeit, die Zuteilung von MwSt-Identifikationsnummern, die Erteilung von Rechnungen mit spezifischen Angaben, die elektronische Übermittlung von R...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.10.2 Steuerbefreiungen bei der Einfuhr

Rz. 248 Art. 143 MwStSystRL enthält eine abschließende Aufzählung der Gegenstände, die umsatzsteuerfrei eingeführt werden können. Steuerfrei ist insbesondere die Einfuhr von Gegenständen, deren Lieferung im Inland auf jeden Fall steuerfrei ist, von Gegenständen, die in den RL 69/169/EWG, 83/181/EWG und 2006/79/EG geregelt ist (Reisefreimengen, Kleinsendungen), von Gegenständen,...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.18.5 Maßgebliches Recht für die Rechnungsausstellung

Rz. 621 Das für die Rechnungsausstellung maßgebliche Recht enthält Art. 219a MwStSystRL. Zu beachten ist, dass diese Vorschrift nicht für die Aufbewahrung von Rechnungen gilt. Hier gelten besondere Regelungen in Art. 244 bis 248 MwStSystRL. In Art. 219a MwStSystRL ist der Grundsatz verankert, dass sich das maßgebliche Recht für die Rechnungsstellung nach den Vorschriften des...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.7 Verstetigung von Ausnahmeregelungen

Rz. 568 Der Rat hatte am 24.7.2006 die Richtlinie 2006/69/EG[1] verabschiedet. Mit dieser Änderungsrichtlinie wurde eine Reihe von Ausnahmeregelungen, die einige Mitgliedstaaten bis dahin singulär auf der Basis entsprechender Sonderermächtigungen des Rates gemäß Art. 27 der 6. EG-Richtlinie [2] abweichend von den Grundtatbeständen anwenden durften, als allgemein geltendes Rec...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.13.2 Pflichten bei der Einfuhr

Rz. 339 Nach Art. 260 MwStSystRL bestimmen die Mitgliedstaaten die Einzelheiten für die Abgabe der Steuererklärungen und der Steuererhebung in Bezug auf die Einfuhr selbst. Im Übrigen sind nach den Art. 274ff. die entsprechenden Zollvorschriften in Bezug auf Formalitäten bei Einfuhren und Ausfuhren anwendbar.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.27.4.4 Durchführungsbeschluss 2021/942

Rz. 688 Mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2021/942 der Kommission v. 10.6.2021 mit Durchführungsbestimmungen zur MwStSystRL hinsichtlich der Erstellung der Liste der Drittländer, mit denen die Union ein Abkommen über gegenseitige Amtshilfe geschlossen hat, dessen Anwendungsbereich der RL 2010/24/EU des Rates und der VO (EU) Nr. 904/2010 des Rates ähnelt [1], wurde geregelt,...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.7 Steuertatbestand und Steueranspruch

Rz. 160 Art. 62 MwStSystRL regelt den Steuertatbestand und Steueranspruch. Nach Abs. 1 der Vorschrift ist Steuertatbestand der Tatbestand, durch den die gesetzlichen Voraussetzungen für den Steueranspruch verwirklicht werden. Rz. 161 Nach Art. 62 Abs. 2 MwStSystRL ist Steueranspruch der Anspruch, den der Fiskus nach dem Gesetz gegenüber dem Steuerschuldner von einem bestimmte...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.6 Rechtsverordnung mit Durchführungsvorschriften zur 6. EG-Richtlinie/MwStSystRL

Rz. 481 Der Rat hatte am 17.10.2005 die Verordnung (EG) Nr. 1777/2005 verabschiedet.[1] Durch die Verordnung waren erstmals Durchführungsvorschriften zur 6. EG-Richtlinie aufgrund der neuen Rechtsgrundlage in Art. 29a der 6. EG-Richtlinie [2] erlassen worden, die ab 1.7.2006 galten und rechtlich bindend waren. Rz. 482 Die Verordnung (EG) Nr. 1777/2005 ist durch die vom Rat am ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.11.2 Einzelheiten der Ausübung des Vorsteuerabzugs

Rz. 284 Art. 178 MwStSystRL regelt die technischen Modalitäten für den Vorsteuerabzug. Danach muss der Unternehmer insbesondere über eine entsprechende Rechnung des leistenden Unternehmers verfügen oder bei Einfuhren über ein entsprechendes Dokument, aus dem sich die abziehbare Steuer ergibt. Nach Art. 179 MwStSystRL wird der Vorsteuerabzug für den entsprechenden Erklärungsz...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.11.1 Entstehung und Umfang des Vorsteuerabzugsrechts

Rz. 263 Die zentralen Bestimmungen über die Voraussetzungen und den Zeitpunkt des Vorsteuerabzugsrechts ergeben sich aus Art. 167ff. MwStSystRL. Das Vorsteuerabzugsrecht des Abnehmers entsteht in dem Zeitpunkt, in dem die Steuerschuld für die Leistung beim Leistenden entsteht. Das ist nach Art. 63 MwStSystRL grundsätzlich der Zeitpunkt, zu dem die Leistung bewirkt wird, aus ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zur Vorsteuerberichtigung nach § 15a Abs. 1 UStG in den Fällen des § 13b UStG a.F.

Leitsatz 1. Die Vorsteuerberichtigung nach § 15a Abs. 1 UStG setzt einen ursprünglichen Vorsteuerabzug voraus. 2. Der ursprüngliche Vorsteuerabzug kann sich in den Fällen des § 13b UStG a.F. aus der Saldierung der Umsatzsteuer nach § 13b Abs. 2 Satz 1 UStG a.F. mit dem Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 UStG ergeben. Normenkette § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4, § 15a Abs. 1...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 02/2022, Vermächtnisse... / 1. Einkünftezurechnung an den Vermächtnisnehmer bis zur Erfüllung des Vermächtnisses bei der Erbauseinandersetzung

Nutzungen, z.B. Zinsen auf ein Geldvermächtnis, sind bei der ESt zu erfassen, nicht nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG.[15] Nach der Aufspaltung von Erbfall und Erbauseinandersetzung in zwei selbstständige Vorgänge entschied der BFH,[16] dass auch bei einer Erbauseinandersetzung, die erst mehr als sechs Monate nach dem Erbfall stattfindet, die Zurechnung der Einkünfte an den Übern...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 40... / 5.1 Übergang der Steuerschuld auf den Arbeitgeber

Rz. 55 Ist die Pauschalierung zulässig und liegen die formellen Voraussetzungen für die Pauschalierung vor (Rz. 41ff.), so geht die LSt mit ihrer Durchführung in der Form der pauschalen LSt auf den Arbeitgeber über , und zwar auflösend bedingt durch Rücknahme der Übernahmeerklärung. Gleichzeitig erlischt insoweit das Steuerschuldverhältnis zum Arbeitnehmer. Im Einzelnen hat d...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 40... / 5.2 Übernahme der pauschalen LSt durch den Arbeitnehmer

Rz. 57 Vereinbaren Arbeitgeber und Arbeitnehmer, dass im Innenverhältnis der Arbeitnehmer die pauschale LSt zu tragen hat, so stellt die Erstattung des Betrags der pauschalen LSt durch den Arbeitnehmer an den Arbeitgeber keine Rückzahlung von Arbeitslohn dar. Gem. § 40 Abs. 3 S. 2 Halbs. 2 EStG gilt die auf den Arbeitnehmer abgewälzte pauschale LSt als zugeflossener Arbeitsl...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.2.2.1 Materielle Voraussetzungen der Erstattung

Rz. 29 Ist nach § 43b EStG, § 50g EStG bzw. den jeweiligen DBA der Steuerabzug nur mit einem niedrigeren Steuersatz als nach innerstaatlichem Recht oder überhaupt nicht zulässig, so steht dem beschr. Stpfl. ein Anspruch auf Erstattung der danach zu viel einbehaltenen Steuer zu. § 50d Abs. 1 S. 2 EStG bestimmt ausdrücklich, dass durch die Verpflichtung des Vergütungsschuldner...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 40... / 7 Anwendung von Pauschalierungsgrundsätzen bei Erhebung individueller LSt

Rz. 64 Bei einer Nachforderung von LSt (z. B. aufgrund einer LSt-Außenprüfung) kann die LSt nicht pauschaliert werden, wenn kein Pauschalierungsantrag des Arbeitgebers vorliegt oder der Arbeitgeber keine Übernahmeerklärung abgegeben hat. Grundsätzlich hat das FA in einem solchen Fall den Nachforderungsbetrag auf der Grundlage der individuellen Verhältnisse des einzelnen Arbe...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.2.2.3 Erstattungsverfahren

Rz. 35 Das Erstattungsverfahren ist nach § 50d Abs. 1 S. 3 EStG antragsabhängig. Antragsberechtigt ist der Gläubiger der Kapitalerträge oder Vergütungen. Der Vergütungsschuldner ist aus eigenem Recht nicht antragsberechtigt.[1] Da § 50d Abs. 1 S. 11 EStG für das Freistellungsverfahren nicht gilt (Rz. 33g), ist bei Auseinanderfallen der Gläubigerstellung von der des Zurechnun...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 40... / 4.2.2 Zulassung durch das Finanzamt

Rz. 47 Die Pauschalierung nach § 40 Abs. 1 EStG ist nur zulässig, wenn das FA sie aufgrund des Antrags des Arbeitgebers zulässt. Bei der Entscheidung des FA handelt es sich um eine Ermessensentscheidung. [1] Liegen die Voraussetzungen der Pauschalierung vor, so ist die Pauschalierung regelmäßig zuzulassen. Die Ermittlung des durchschnittlichen Steuersatzes durch den Arbeitgebe...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 40... / 6.1 Festsetzung der pauschalen LSt

Rz. 58 Die pauschale LSt wird i. d. R. durch LSt-Anmeldung des Arbeitgebers festgesetzt. Die LSt-Anmeldung steht nach § 168 S. 1 AO einer Steuerfestsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung gleich. Unterlässt der Arbeitgeber die LSt-Anmeldung oder berechnet er die pauschale LSt falsch, so kann die pauschale LSt nicht durch einen Haftungsbescheid nachgefordert werden. Das FA mu...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 40... / 4.3 Übernahmeerklärung des Arbeitgebers

Rz. 52 Nach § 40 Abs. 3 EStG ist Folge der Pauschalierung, dass der Arbeitgeber die pauschale LSt übernimmt (Rz. 55). Diese Übernahme hat der Arbeitgeber zu erklären (Übernahmeerklärung); sie gehört zu den Voraussetzungen der Pauschalierung nach § 40 Abs. 1 und 2 EStG sowie nach § 40a EStG und § 40b EStG. Die Übernahmeerklärung stellt die Erklärung des Arbeitgebers dar, dass...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1.5 Lieferungen nach § 25b Abs. 2 UStG

Rz. 33 Bereits seit dem 1.1.1997 sind bestimmte Lieferungen im Rahmen eines innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäfts zu melden; es handelt sich um die Zwischenlieferung des mittleren Unternehmers in einem solchen Dreiecksgeschäft.[1] Voraussetzung eines innergemeinschaftlichen Reihengeschäfts sind: Drei Unternehmer müssen über denselben Gegenstand Umsatzgeschäfte abschließen...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2021 / 4.16 Unterjähriger Rechtsformwechsel von einer Personengesellschaft zu einem Einzelunternehmen und umgekehrt

Die Zeilen 145-147 betreffen den Rechtsformechsel einer Personengesellschaft in ein Einzelunternehmen oder umgekehrt. Findet ein Rechtsformwechsel von einem Einzelunternehmen zu einer Personengesellschaft durch Aufnahme eines oder mehrerer Gesellschafter statt oder scheiden aus einer Personengesellschaft alle Gesellschafter bis auf einen aus, besteht die sachliche Gewerbeste...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2021 / 2 Gewerbebetrieb

Besteuerungsgegenstand ist der Gewerbebetrieb, wobei zwischen der sachlichen und der persönlichen Steuerpflicht unterschieden wird. Sachlich wird der Gewerbebetrieb als Steuergegenstand besteuert, persönlicher Steuerschuldner ist der Unternehmer (Einzelunternehmer, Personengesellschaft, Kapitalgesellschaft etc.), für dessen Rechnung das Gewerbe betrieben wird. Bei einer Abspa...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2021 / 3.3 Stille Gesellschaft

Bei einer typisch stillen Gesellschaft ist nur der Inhaber des Gewerbebetriebs, an dem die stille Beteiligung besteht, zur Abgabe einer Gewerbesteuererklärung verpflichtet, d. h. der typisch stille Gesellschafter ist nicht Steuerschuldner. Aber auch wenn es sich um eine atypisch stille Gesellschaft handelt, bei der der stille Gesellschafter als Mitunternehmer anzusehen ist, ...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2021 / 3.4 Unternehmensübernahme

Wird ein Einzelunternehmen in eine Personengesellschaft eingebracht, endet die persönliche Gewerbesteuerpflicht des Einzelunternehmers im Zeitpunkt der Einbringung, wenn er an der aufnehmenden Personengesellschaft beteiligt ist. Erfolgt die Einbringung im Laufe des Erhebungszeitraums, muss sowohl für das Einzelunternehmen als auch für die Personengesellschaft jeweils eine Ge...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2021 / 4.1 Allgemeine Angaben

Der Hauptvordruck dient nicht nur zur Ermittlung des Gewerbeertrags, sondern auch zur Feststellung eines vortragsfähigen Gewerbeverlustes sowie zur gesonderten Feststellung des Zuwendungsvortrags. Die in den Zeilen 10–14 einzutragenden Angaben dienen der Identifizierung des Gewerbebetriebs sowie der Feststellung, wer Unternehmer und damit Steuerschuldner[1] und/oder gesetzlic...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Zahlungsverjährung (AO-StB ... / 6. Wirkung der Zahlungsverjährung

Durch den Eintritt der Verjährung erlöschen der Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis und die von ihm abhängigen Zinsen (§§ 47, 232 AO). Das FA ist aufgrund dieser Rechtslage in jeder Lage des Verfahrens verpflichtet, von Amts wegen die Verjährung zu prüfen und zu beachten, ohne dass eine ausdrückliche Einrede der Verjährung seitens des Schuldners erforderlich ist. Nach Ab...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Ermessensausübung bei der Inanspruchnahme als Haftungsschuldner für die LSt-Nachforderung

Hat der Steuerpflichtige gegenüber einer GmbH eine unternehmerische Tätigkeit unter Ausweisung von USt abgerechnet, geht das FA jedoch nachträglich von einer lohnsteuerpflichtigen Tätigkeit als Arbeitnehmer der GmbH aus und haftet die GmbH als Arbeitgeberin nach § 42d Abs. 1 Nr. 1 EStG für die nicht einbehaltene LSt, so muss das Betriebsstätten-FA bei der Entscheidung nach §...mehr