Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerstrafrecht

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Systematik und entsprechende Anwendung

Rz. 12 [Autor/Stand] § 391 AO ist nicht sonderlich übersichtlich formuliert. Sein Kerninhalt lässt sich wie folgt umschreiben: Die sachliche Zuständigkeit vorausgesetzt, sind für Steuerstrafsachen diejenigen AG örtlich zuständig, in deren Bezirk das LG seinen Sitz hat (Abs. 1 Satz 1) (s. im Einzelnen Rz. 15 ff.). Steuerstrafsachen sind bei dem sachlich und örtlich zuständigen...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (2) Erlebensfallleistung an einen Dritten

Rz. 1704 [Autor/Stand] Neben der Auszahlung der Versicherungsleistung an den Versicherungsnehmer besteht auch die Möglichkeit, dass die Versicherungsleistung als Erlebensfallleistung an einen Dritten ausgezahlt wird. In diesem Fall wird die Auszahlung der Versicherungsleistung an den Dritten steuerlich gem. § 7 Abs. 1 ErbStG, § 12 Abs. 1 ErbStG i.V.m. § 12 Abs. 1 BewG bei de...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Begünstigung

Rz. 1199.3 [Autor/Stand] Aus den vorstehenden Ausführungen erhellt sich, dass eine Begünstigung (§ 369 Abs. 1 Nr. 4 AO i.V.m. § 257 StGB) im Nachgang zu einer gewerbsmäßigen Steuerhinterziehung nach § 370 AO ausscheidet. Insoweit ist die Nachtat der Geldwäsche lex specialis[2].mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Strafen

Schrifttum: Blumers, Strafen wegen Steuerhinterziehung, wistra 1987, 1; Esskandari/Bick, Strafzumessung bei Steuerhinterziehung. Zur Rechtsprechung des 1. Strafsenats des BGH, AO-StB 2013, 154; Gehm, Neue Entwicklungen in der Rechtsprechung des BGH zur Strafzumessung bei Steuerhinterziehung, ZWH 2016, 96; Hillenbrand, Strafzumessung: Wichtig ist, was hinten rauskommt!, ZAP 20...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / g) Verstöße gegen Rechnungslegungspflichten

Rz. 1283 [Autor/Stand] Gemäß § 14b Abs. 1 Satz 5 UStG haben auch Privatpersonen eine Rechnungsaufbewahrungspflicht von zwei Jahren[2]. Verstöße im Rahmen der Vorlegungspflicht durch private Leistungsempfänger können gem. § 26a Abs. 1 Nr. 3 UStG mit Geldbußen bis zu 500 EUR geahndet werden. Verstöße gegen die Rechnungsausstellungs- und -aufbewahrungspflichten für Unternehmer ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Sonderregelung

Rz. 14 [Autor/Stand] § 391 Abs. 1 Satz 1 AO ist im Kontext der in der StPO und dem GVG enthaltenen Regelungen der sachlichen und örtlichen Zuständigkeiten der Strafgerichte zu sehen. Für einen kleinen Bereich – Steuerstrafsachen, die der sachlichen Zuständigkeit des AG unterfallen – wird durch die AO eine besondere örtliche Zuständigkeit begründet.mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Anwendungsbereich

Rz. 7 [Autor/Stand] Die Ermittlungszuständigkeit gilt unabhängig davon, ob die FinB das Steuerstrafverfahren selbständig (vgl. § 386 Abs. 2, § 399 Abs. 1 AO) oder weisungsgebunden für die StA durchführt (§ 386 Abs. 1, § 402 AO) oder ob sie im gerichtlichen Verfahren tätig wird (vgl. § 407 AO). § 388 AO findet unmittelbar Anwendung auf die Ermittlung von Steuerstraftaten (i.S...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Geschäftsvorgänge

Rz. 1584 [Autor/Stand] Bezugspunkt der Mitwirkungspflichten sind sog. Geschäftsvorgänge. Nach § 7 Satz 1 StAbwG stehen diese Geschäftsbeziehungen oder Beteiligungsverhältnisse in oder mit Bezug zu einem nicht kooperativen Steuerhoheitsgebiet. Der Begriff orientiert sich an § 1 Abs. 4 AStG, wobei weder eine Geschäftsbeziehung zu einer nahestehenden Person noch eine gesellscha...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Steuerstraf- und bußgeldrechtliche Aspekte

Rz. 1349 [Autor/Stand] Auch steuerstrafrechtliche Manipulationen sind im Zusammenhang mit der Bauabzugsteuer möglich[2]. Aufseiten des Leistenden (= Bauunternehmers) kommt eine Strafbarkeit wegen Steuerhinterziehung gem. § 370 Abs. 1 AO in Betracht, etwa beim Erschleichen einer Freistellungsbescheinigung (§ 48b EStG) durch unlautere Mittel oder falsche Angaben bei dem für ihn...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / dd) Verhalten im Rahmen der Aufarbeitung

Rz. 1793 [Autor/Stand] Die Cum-Ex-Geschäfte liegen nun mehrere Jahre zurück, in denen sich sowohl die Behörden als auch die Unternehmen mit der Aufarbeitung der Sachverhalte befasst haben. Grundsätzlich können auch im Rahmen dessen falsche Angaben, beispielsweise in einer Außenprüfung, gemacht werden, die tatbestandlich sein können (vgl. Ransiek oben Rz. 211). Jedoch wird da...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / e) Illegale Arbeitnehmerentsendung, Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer, Arbeitnehmerüberlassung

Rz. 1281 [Autor/Stand] Näheres zur illegalen Arbeitnehmerentsendung regeln die Bußgeldtatbestände des § 23 Abs. 1 Nr. 1, 5–7 AEntG und § 23 Abs. 2 AEntG. Geldbußen reichen von bis zu 30.000 EUR (§ 23 Abs. 1 Nr. 5–7 AEntG) bis zu 500.000 EUR in den übrigen Fällen. Zur illegalen Beschäftigung ausländischer Leiharbeitnehmer (§ 15 Abs. 1, § 16 Abs. 1 Nr. 2 AÜG) s. Rz. 1305 f.; z...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Beweggründe und Ziele des Täters

Rz. 1030 [Autor/Stand] Strafmildernd wirkt sich ein Handeln aus wirtschaftlicher Not oder zur Rettung eines Unternehmens aus[2]; strafschärfend dagegen Gewinnsucht[3]. Hintergrund ist, dass nachvollziehbare, verständliche Motive grundsätzlich strafmildernd zu berücksichtigen sind. Nicht nachvollziehbare Motive dürfen hingegen nicht strafschärfend herangezogen werden.[4] Die ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Steuerrechtliche Gestaltungsberatung

Rz. 1791 [Autor/Stand] Als Gehilfenhandlung (oder ggf. Anstifterhandlung) kommt zunächst die Mitwirkung an der Gestaltung eines Cum-Ex-Konzepts in Betracht. Ein objektives Fördern der – unterstellten – Haupttat ist auch nicht von der Hand zu weisen. Allerdings dürfte regelmäßig sehr fraglich sein, ob der Berater Kenntnis von dem vollständigen tatsächlich verwirklichten oder ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (1) Einschränkung der Erklärungspflicht

Rz. 306 [Autor/Stand] Auch wenn man den Nemo-tenetur-Grundsatz dahin deuten will, dass in seinen Schutzbereich jeglicher Zwang zu einer strafrechtlich relevanten Selbstbelastung fällt (s. Rz. 305.1 f.), folgt daraus noch nicht, dass bei einem solchen Zwang schon immer die Unzumutbarkeit anzunehmen wäre, steuerlich erhebliche Tatsachen zu offenbaren, und die strafrechtliche P...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Allgemeines

Rz. 1300 [Autor/Stand] Bei der illegalen Arbeitnehmerüberlassung werden in aller Regel ohne entsprechende Verleih-Erlaubnis durch die Bundesagentur für Arbeit nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) [2] Arbeitnehmer anderen Unternehmen vorübergehend überlassen. § 1 AÜG [3] knüpft die Erlaubnispflicht nicht mehr – wie früher – an die Gewerbsmäßigkeit der Arbeitnehmerüberl...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Beispiele für Steuervergütungen

Rz. 437 [Autor/Stand] Als Beispiele für Steuervergütungen nach § 370 Abs. 4 Satz 2 AO seien genannt: Vorsteuerabzug und -erstattungen bei der Umsatzsteuer (§§ 15, 16 Abs. 2 UStG, §§ 59 ff. UStDV; § 4a UStG); Vergütung überbezahlter Vorsteuer nach § 18 UStG [2]; das Kindergeld nach § 31 Satz 3 EStG [3]; die im Zoll- und Verbrauchsteuerrecht vorgesehenen Zoll- und Steuervergütungen...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Versteuerung gem. § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG

Rz. 1666 [Autor/Stand] Ist der Versicherungsnehmer oder der Bezugsberechtigte in Deutschland steuerpflichtig, sind Erträge aus einer Lebensversicherung mit dem persönlichen Steuersatz des Stpfl. zu versteuern[2], wenn sie gem. § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG in der jeweils geltenden Fassung zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören und das Gesetz keine steuerliche Privilegierung ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Änderung der abgabenrechtlichen Zuständigkeit

Rz. 66 [Autor/Stand] Eine entsprechende Regelung trifft § 388 Abs. 2 Satz 2 AO für den Fall, dass sich die Zuständigkeit der FinB für die Abgabenangelegenheit (s. Rz. 40 ff.) ändert. Das ergibt sich nach Maßgabe des § 26 AO (s. Rz. 51), ist aber auch möglich aufgrund einer Zuständigkeitsvereinbarung gem. § 27 AO oder aufgrund einer Änderung der Bezirksgrenzen der FinB[2]. Gru...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IV. Rechtsfolgen des Ausschlusses

Rz. 92 [Autor/Stand] Der durch § 391 Abs. 4 Halbs. 2 erfolgte Ausschluss der BtM- und Kraftfahrzeugsteuerstraftaten von der Zuständigkeitskonzentration hat zur Folge, dass die Präsidien der AG insoweit ihren Geschäftsverteilungsplan aufstellen können, ohne an die Vorgaben des § 391 Abs. 1 und 3 AO gebunden zu sein. Dies bedeutet: Es steht ihnen frei, die betreffenden Sachen ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / dd) Steuerbescheinigung gem. § 45a Abs. 3 EStG

Rz. 1767 [Autor/Stand] Formale Voraussetzung der Kapitalertragsteueranrechnung ist die Vorlage der Steuerbescheinigung i.S.d. § 45a Abs. 3 EStG, die von der inländischen Depotbank des Erwerbers ausgestellt wird. Neben dem Mindestinhalt der nach amtlichem Muster abzufassenden Steuerbescheinigung verlangt das BMF[2], dass in der Steuerbescheinigung vermerkt wird, in welcher Hö...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / gg) Zollwertverkürzung

Rz. 1537 [Autor/Stand] Unrichtige Angaben über den Zollwert (vgl. Art. 70–74 UZK) macht der Täter bspw. durch sog. Unterfakturierung, d.h. durch unrichtige Zollanmeldung unter Vorlage fingierter Rechnungen, in denen der Preis niedriger ausgewiesen wird als in Wirklichkeit vereinbart[2]; durch Aufteilung des Rechnungspreises, in Form des Vortäuschens von bereits in Abzug gebrac...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / d) Erlangen des Vorteils für sich oder einen anderen

Rz. 450 [Autor/Stand] Nach § 370 Abs. 4 Satz 2 Halbs. 2 AO sind nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt, soweit sie zu Unrecht gewährt oder belassen werden. Entsprechend der Regelung bei der Steuerverkürzung tritt der Taterfolg durch Gewähren des Steuervorteils nicht erst dann ein, wenn dieser Vorteil dem Stpfl. tatsächlich zufließt (z.B. mit der Auszahlung der Steuerve...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Allgemeines

Rz. 1711 [Autor/Stand] Wurde Vermögen in eine ausländische Lebensversicherung investiert und stellt sich in diesem Kontext die Frage, ob der Stpfl. durch die Nichterklärung den Tatbestand der Steuerhinterziehung verwirklicht hat, müssen zunächst die Lebensversicherungspolice, sämtliche Vereinbarungen mit der Versicherungsgesellschaft sowie die Allgemeinen Versicherungsbeding...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (1) Allgemeines

Rz. 1667 [Autor/Stand] Gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG in der bis zum 31.12.2004 gültigen Fassung[2] gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen "außerrechnungsmäßige und rechnungsmäßige Zinsen aus Sparanteilen, die in den Beiträgen zu Versicherungen auf den Erlebens- oder Todesfall enthalten sind", sofern sie nicht mit Beiträgen verrechnet oder im Versicherungsfall oder im F...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Tatumstandsirrtum (§ 16 Abs. 1 StGB)

Rz. 656 [Autor/Stand] Wer bei der Begehung der Tat einen Umstand nicht kennt, der zum gesetzlichen Tatbestand gehört, handelt nicht vorsätzlich (§ 16 Abs. 1 Satz 1 StGB). Es reicht, dass das Wissenselement des Vorsatzes im Hinblick auf nur einen Tatumstand fehlt. Bei leichtfertiger Unkenntnis greift der Bußgeldtatbestand des § 378 AO. Für die Merkmale der Regelbeispiele des ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (2) Verpfändung/Abtretung/Beleihung

Rz. 1680 [Autor/Stand] Für Versicherungsverträge, die vor dem 1.1.2005 geschlossen wurden, bedurfte es bei einer Verpfändung, Abtretung oder Beleihung einer ausführlichen Prüfung der Steuerschädlichkeit. Mit dem AltEinkG[2] ist der bis 2004 geltende Sonderausgabenabzug für Lebensversicherungsbeiträge, der zu einer Steuerbegünstigung auch beim Ansparen in der Versicherung gef...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / D. Rechtsschutz

Rz. 31 [Autor/Stand] Die Entscheidung der vorgesetzten Behörde nach § 390 Abs. 2 AO ist für die betroffenen FinB verbindlich, d.h. sie ist unanfechtbar [2]. Das Recht der im Zuständigkeitsstreit unterlegenen FinB aus § 386 Abs. 4 Satz 1 AO, das Verfahren – auch bereits vorher – an die StA abzugeben (s. § 386 Rz. 117 ff.), bleibt davon ebenso unberührt wie das Evokationsrecht ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Verfahren und Rechtsschutz

Rz. 1295 [Autor/Stand] Im Verwaltungsverfahren herangezogene Zeugen und Sachverständige werden gem. § 20 SchwarzArbG in entsprechender Anwendung des JVEG entschädigt. Auf die Erl. zu § 405 wird verwiesen. Rz. 1296 [Autor/Stand] Gemäß § 22 SchwarzArbG ist auf das Verwaltungshandeln der Zollbehörden die AO sinngemäß anwendbar. Gegen Prüfungsanordnungen gem. § 2 Abs. 1 SchwarzAr...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Beitragsvorenthaltung (§ 266a StGB)

Rz. 1305 [Autor/Stand] Durch die Fiktion gem. §§ 9, 10 AÜG können Verleiher und Entleiher taugliche Täter des § 266a StGB sein, wenn die Beiträge zur Sozialversicherung ganz oder teilweise nicht bezahlt werden[2]. Das gilt unmittelbar für den Entleiher als neuen Arbeitgeber. Rz. 1305.1 [Autor/Stand] Wenn der Verleiher Arbeitsentgelt an den Leiharbeitnehmer zahlt, so haftet er...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Schmuggel über die grüne Grenze

Rz. 1533 [Autor/Stand] Es gibt vielfältige Erscheinungsformen der Einfuhrabgabenhinterziehung[2]. Sie lassen sich aber grob wie folgt kategorisieren[3]: Rz. 1533.1 [Autor/Stand] Beim Schmuggel über die grüne Grenze verbringt der Täter Waren unter Umgehung der Zollstelle über die Grenze und entzieht sich seiner Gestellungspflicht (s. auch Rz. 1530). Die Zollbehörde hat davon k...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Scheinkonkurrenzen

Rz. 879 [Autor/Stand] Im Fall der Scheinkonkurrenz verdrängt einer der verwirklichten Straftatbestände einen gleichfalls verwirklichten anderen Straftatbestand. Ihr Kennzeichen ist, dass der Unrechtsgehalt des nur scheinbar anwendbaren Straftatbestands durch die Verurteilung wegen des verdrängenden Tatbestands bereits erfasst wird (s. Rz. 861)[2]. Wegen dieses gemeinsamen Ne...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Anzeigepflicht nach § 153 Abs. 2 AO

Rz. 352 [Autor/Stand] Nach § 153 Abs. 2 AO besteht eine Anzeigepflicht, wenn die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung, Steuerermäßigung oder sonstige Steuervergünstigung nachträglich ganz oder teilweise weggefallen sind. Gemeint sind die Fälle, in denen die Behörde bei Gewährung der Steuervergünstigung davon ausging, dass die zu diesem Zeitpunkt dafür erfüllten Vorausset...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / V. Örtlich zuständiges AG im Ermittlungsverfahren

Schrifttum: Falk, Dienstbereit und gesetzlich? Anmerkung zum Grundsatz des gesetzlichen Richters im Bereitschaftsdienst, DRiZ 2007, 151; Hofmann, Der ‚unwillige‘ Bereitschaftsrichter und Durchsuchungsanordnungen wegen Gefahr im Verzug, NStZ 2003, 230 m. Erwiderung Schulz, NStZ 2003, 635; Klemke, StPO § 98 – Gefahr im Verzug durch richterliche Untätigkeit, StraFo 2004, 13; Par...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Begriffe

Rz. 12 [Autor/Stand] Zum Begriff "Strafsachen" s. Rz. 6. Rz. 13 [Autor/Stand] Wegen des Begriffs des "Zusammenhangs" verweist § 389 Satz 2 AO auf § 3 StPO , der die sachliche Zuständigkeit der Gerichte im Strafverfahren regelt und daher im Steuerstrafverfahrensrecht nur entsprechend anwendbar ist. § 3 StPO Begriff des Zusammenhangs Ein Zusammenhang ist vorhanden, wenn eine Perso...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Zweck und Bedeutung

Rz. 2 [Autor/Stand] § 387 AO bestimmt (allein) die sachliche Zuständigkeit der nach § 386 Abs. 1 AO funktionell zuständigen FinB zur Verfolgung von Steuerstraftaten, also welcher Zweig der Finanzverwaltung[2] die strafrechtlichen Ermittlungsbefugnisse der §§ 386, 399 AO wahrzunehmen hat. Die örtliche Zuständigkeit der jeweiligen FinB ergibt sich (erst) aus §§ 388, 389 AO. § ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (5) Exkurs: Einziehung des Wertes von Taterträgen gem. § 29a OWiG

Rz. 1130.19 [Autor/Stand] Ursprünglich hatte der Gesetzgeber im Hinblick auf die Unterschiede zwischen Geldstrafe und Geldbuße und auf die Beschränkung des Tagessatzsystems auf die Geldstrafe eine Regelung über den Verfall von Vermögensvorteilen nicht in das OWiG aufgenommen[2]. Die Gewinnabschöpfungsfunktion fiel gem. § 30 Abs. 3, § 17 Abs. 4 OWiG der Geldbuße selbst zu. Da...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Verbrauch unversteuerter Waren in Freihäfen (§ 381 Abs. 1 Nr. 3 AO)

Rz. 33 [Autor/Stand] Der Verletzungstatbestand des Verbrauchs unversteuerter Waren in Freihäfen ist aufgrund des gemeinschaftsweit harmonisierten Verbrauchsteuer- und Zollrechts mit Inkrafttreten des Verbrauchsteuer-Binnenmarktgesetzes (s. Rz. 8) seit dem 1.1.1993 überholt. Sämtliche neu gefassten verbrauchsteuerrechtlichen Ordnungswidrigkeitentatbestände enthalten keine Rüc...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Unterlassen der zollrechtlichen Bestimmung bzw. Anmeldung

Rz. 1533.3 [Autor/Stand] Nach der Gestellung bedarf es der Überführung der Waren in ein Zollverfahren durch den Wareninhaber (s. dazu auch § 382 Rz. 30 ff.). Während Art. 4 Nr. 16 ZK noch acht Zollverfahren benannt hat (Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr, Versandverfahren, Zolllagerverfahren, aktive Veredelung, Umwandlungsverfahren, vorübergehende Verwendung, pa...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Zur Entstehungsgeschichte

Rz. 1 [Autor/Stand] Der Bannbruch wurde erst durch Gesetz vom 4.7.1939[2] als § 401a in die RAO übernommen. Der Tatbestand hieß vormals "Kontrebande" und hatte keine vorrangig steuerliche Zweckbindung. Durch das 2. AOStraf-ÄndG vom 12.8.1968[3] wurde die Vorschrift in § 396 RAO zusammengefasst[4]. Die Ersetzung der Wendung "gestellen" durch den Ausdruck "anzeigen" sollte kla...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Erscheinungsformen; Lohnsteuerhinterziehung

Rz. 1265 [Autor/Stand] Als Erscheinungsformen der legal definierten illegalen Beschäftigung gelten insbesondere: die illegale Ausländerbeschäftigung (vgl. § 404 Abs. 1, 2 Nr. 3, 4, 20 und 26 SGB III, §§ 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr. 1, 1a, 1b, 2, 2a und 7b AÜG, § 23 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 AEntG, §§ 10, 10a und 11 SchwarzArbG; näheres dazu s. Rz. 1277 ff.). Verstöße gegen Mindestar...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Geltung im Zwischen- und Hauptverfahren

Ergänzender Hinweis: Nr. 43, 60 AStBV (St) 2023 (s. AStBV Rz. 43, 60) Rz. 15 [Autor/Stand] Die in § 391 Abs. 1 Satz 1 AO normierte Konzentrationsregelung gilt uneingeschränkt nur für die Verfahrensabschnitte, die sich an das vorbereitende Verfahren (= Ermittlungsverfahren, §§ 151–177 StPO) anschließen (Zwischen- und Hauptverfahren, §§ 199–275 StPO; sog. Erkenntnisverfahren, s...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / dd) Berichtigungserklärung nach § 153 AO

Rz. 1718 [Autor/Stand] Werden die Bedingungen des § 153 AO eingehalten, so liegt keine Selbstanzeige, sondern eine bloße steuerliche Korrekturerklärung nach § 153 AO vor. Dies hat – wenn die FinB die Wertung als Berichtigungserklärung nach § 153 AO teilt – folgende Vorteile: Es wird – mangels Vorliegen einer Steuerhinterziehung – kein Steuerstrafverfahren eingeleitet. Es entst...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Überblick

Rz. 34 [Autor/Stand] Eine von der Grundregel des § 387 Abs. 1 AO abweichende Zuständigkeitsregelung ist auf zweifache Weise jeweils durch Rechtsverordnung möglich: Zum einen kann die Kompetenz zu steuerstrafrechtlichen Ermittlungen unmittelbar nach § 387 Abs. 2 AO übertragen werden (s. Rz. 35 ff.), zum anderen mittelbar durch Anknüpfung an die Verwaltung der Steuer nach § 12...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / ee) Zweckwidrige Verwendung

Rz. 1535 [Autor/Stand] Verbrauchsteuerpflichtige Waren, die aufgrund ihrer Verwendung zu besonderen Zwecken zu einem ermäßigten Einfuhrabgabensatz oder abgabenfrei in den zollrechtlich freien Verkehr übergeführt wurden, bleiben bis zu ihrer Ausfuhr oder abgabepflichtigen Bewilligung zur anderweitigen Verwendung unter zollamtlicher Überwachung (Art. 144 ff. UZK). Tatbestandsm...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Kombinierter Zusammenhang

Rz. 25 [Autor/Stand] Die Kombination von persönlichem und sachlichem Zusammenhang wird in § 3 StPO zwar nicht ausdrücklich genannt, genügt aber selbstverständlich ebenfalls, um die örtliche Zuständigkeit zu begründen[2]. Beispiel 2 A hinterzieht Umsatzsteuer, sein Prokurist leistet hierzu Begünstigung und verkürzt unabhängig davon in eigener Sache Einkommensteuer. Nach Kemper [...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / XVI. Hinterziehungen im Erhebungs- und Beitreibungsverfahren

Schrifttum: Bansemer, Steuerhinterziehung im Beitreibungsverfahren, wistra 1994, 329; Gribbohm, Zur Strafbarkeit der Verkürzung von steuerlichen Nebenleistungen im Beitreibungsverfahren, NStZ 1998, 572; Grote, Steuerhinterziehung außerhalb des Festsetzungsverfahrens und im Mineralölsteuerverfahren, 1989; Günther, Vermögensauskunft des Vollstreckungsschuldners ab 1.1.2013, AO-...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Begehungsweise

Rz. 11 [Autor/Stand] Neben dem klassischen Schmuggel treten zunehmend Formen des Intelligenzschmuggels auf[2]. Das Hauptbetätigungsfeld des Schmugglers liegt überwiegend nicht mehr an der "grünen Grenze", sondern im regulären grenzüberschreitenden Verkehr. Verbotswidrige Verbringungen sind von größter praktischer Bedeutung und gehören inzwischen zu einem der Hauptbetätigungs...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Mittelbare Täterschaft und Mittäterschaft (§ 25 Abs. 1 Alt. 2, Abs. 2 StGB)

Rz. 117 [Autor/Stand] Der mittelbaren Täterschaft kommt für die Begründung der Täterschaft keine Bedeutung zu: Liegen die genannten Voraussetzungen (s. Rz. 116) vor, ist es gleichgültig, ob die Erfolgsabwendung persönlich oder durch Einschaltung einer Mittelsperson erfolgt (zum Konkurrenzverhältnis s. aber Rz. 111.1, 912)[2]. Das Gleiche gilt für § 25 Abs. 2 StGB, wenn von m...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Mehrfache örtliche Zuständigkeit

Rz. 11 [Autor/Stand] Die Möglichkeit der mehrfachen örtlichen Zuständigkeit ergibt sich aus der kumulativen Aufzählung verschiedener Anknüpfungspunkte in § 388 AO (s. § 388 Rz. 12 ff.; s. auch Nr. 25 Abs. 1 Satz 3 AStBV (St) 2023, s. AStBV Rz. 25), die durch § 389 AO bei zusammenhängenden Strafsachen noch erweitert wird (vgl. die Erl. dort).mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Allgemeines

Rz. 1199 [Autor/Stand] Als flankierende Rechtsnormen zur Bekämpfung des Umsatzsteuermissbrauchs sind mit dem StVBG vom 19.12.2001[2] mit Wirkung seit dem 1.1.2002 zwei neue Tatbestände in das UStG aufgenommen worden. Mit diesen Gesetzesbestimmungen sollen speziell die sog. Karussellgeschäfte (s. Rz. 1396 ff.) bekämpft und insb. die als Rechnungsaussteller auftretende sog. mi...mehr