Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerstrafrecht

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (5) Ausmaß der Verkürzung

Rz. 1126.3 [Autor/Stand] Umgekehrt bleibt allerdings fraglich, ob es gerechtfertigt ist, jede bandenmäßige Umsatz- oder Verbrauchsteuerverkürzung – also auch Fälle mit äußerst geringen Hinterziehungsbeträgen – als besonders schweren Fall einzustufen. De lege lata ist dies der Fall. Nach dem Gesetzeswortlaut erfüllt allein die bandenmäßige Hinterziehung von Umsatz- und Verbrau...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / ee) Mitwirkungs- und Erklärungspflichten

Rz. 1697 [Autor/Stand] Bei einer steuerlich anzuerkennenden Lebensversicherung fallen während der Laufzeit des Versicherungsvertrags beim Versicherungsnehmer oder Bezugsberechtigten keine einkommensteuerpflichtigen Erträge an. Es besteht daher keine steuerliche Erklärungspflicht des Stpfl. Auch die Frage nach auf Dauer angelegten Geschäftsbeziehungen zu Finanzinstituten im A...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Tatvollendung/Beendigung/Verjährung

Rz. 1314 [Autor/Stand] Die vom Arbeitgeber abzugebende Lohnsteueranmeldung (s. Rz. 1318) ist eine Steuererklärung i.S.d. § 150 Abs. 1 Satz 2 AO. Kraft gesetzlicher Bestimmung steht die Lohnsteueranmeldung einer Steuerfestsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung gleich (§ 167 Satz 1 und § 168 Satz 1 AO). Hieraus folgt für die Fälle, in denen vor Fälligkeit eine unrichtige ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 7. Vorsatz und Irrtum

Rz. 1332 [Autor/Stand] Bei offenen Rechtsfragen wird es für möglich und zumutbar erachtet, dass der Steuerpflichtigen bei der Finanzverwaltung eine sog. Anrufungsauskunft zur Lohnsteuer nach § 42e EStG einholt[2]. Rz. 1332.1 [Autor/Stand] Zur Bedeutung des Vorsatzes für die Beurteilung einer Lohnsteuerhinterziehung "auf Zeit" bzw. "auf Dauer" s. Rz. 1328.1 und 1328.3. Rz. 133...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. "Wegen der Tat"

Rz. 17 [Autor/Stand] Der Begriff der "Tat" ist im Rahmen des § 390 Abs. 1 AO im selben, d.h. prozessualen Sinne des § 264 StPO zu verstehen, wie dies bei §§ 386, 389 AO der Fall ist (s. ausf. § 386 Rz. 95 ff.; § 389 Rz. 23)[2]. Damit ist der gesamte geschichtliche Vorgang gemeint, wie er sich nach natürlicher Lebensauffassung einheitlich darstellt. Rz. 18 [Autor/Stand] Ist da...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Ausschluss bei Kraftfahrzeugsteuerstraftaten (§ 391 Abs. 4 Halbs. 2 Alt. 2 AO)

Rz. 90 [Autor/Stand] Gemäß § 391 Abs. 4 Halbs. 2 Alt. 2 AO sind des weiteren Kraftfahrzeugsteuerstraftaten von der Zuständigkeitskonzentration nach den Abs. 1–3 ausgenommen. Solche Straftaten kommen zwar oft vor, sind jedoch rechtlich weniger schwierig gelagert als andere Steuerstraftaten. Aus diesem Grund ist eine Konzentration nicht geboten. Sie wäre sogar nachteilig, da Kr...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Tatbestandsmäßiges Verhalten

Rz. 1530 [Autor/Stand] Tatbestandsmäßig i.S.d. § 370 Abs. 1 Nr. 1 und 2 AO sind vor allem Verstöße gegen die Beförderungs- und Gestellungspflichten gem. Art. 135, 139 UZK (s. dazu Rz. 219 f., § 382 Rz. 16 ff.)[2]. Die Gestellung besteht nach Art. 5 Nr. 33 UZK in der Mitteilung an die Zollbehörde, dass die Ware auf dem Amtsplatz eingetroffen ist, wobei die Ausgestaltung natio...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Schmuggel im Reiseverkehr

Rz. 1533.2 [Autor/Stand] Darunter versteht man die Hinterziehung von Einfuhrabgaben im Reiseverkehr[2]. Früher geschah dies in der Form, dass der Täter die Zollstelle passierte unter wahrheitswidriger Verneinung der Frage des Zollbeamten, ob er etwas zu verzollen habe (§ 370 Abs. 1 Nr. 1 AO, s. Rz. 1530)[3]. Nach heutigem EU-Zollrecht benutzt der Reisende unrechtmäßig entwed...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Kapitalertragsteuerbescheinigung

Rz. 447 [Autor/Stand] Das Gleiche wie für den Vorsteuerabzug (s. Rz. 446) gilt für das Vorliegen der Kapitalertragsteuerbescheinigung nach § 45a Abs. 2 EStG als Voraussetzung der Anrechnung der Kapitalertragsteuer nach § 36 Abs. 2 Nr. 2 EStG (s. Rz. 233 und 404). Das folgt aus der ausdrücklichen Regelung in § 36 Abs. 2 Nr. 2 Satz 2 EStG, wonach keine Anrechnung erfolgt, wenn...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / A. Allgemeines

Rz. 1 [Autor/Stand] § 390 AO entspricht inhaltlich der Vorläuferbestimmung des § 425 RAO 1967; es wurden lediglich die Begriffe "Finanzamt" und "Oberfinanzdirektion" durch "Finanzbehörde" und "Behörde" ersetzt[2]. Die davor geltenden Vorschriften, § 393 Abs. 2 RAO 1919 und § 428 Abs. 2 RAO 1931, regelten dagegen den Kompetenzvorrang zwischen mehreren örtlich zuständigen FÄ, ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IX. Umsatzsteuer

Schrifttum: Blank, Zum objektiven Tatbestand des § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO beim Kleinunternehmer nach § 19 UStG, wistra 1992, 51; Dörn, Zur Strafverfolgung und Nichtabgabe und der verspäteten Abgabe von Steuererklärungen und Steuervoranmeldungen, wistra 1989, 290; Dörn, Strafverfolgung der Nichtabgabe von Steuererklärungen, wistra 1991, 10; Dörn, Die Nichtabgabe von Umsatzsteuerv...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Unmittelbares Ansetzen zur Tat

Rz. 699 [Autor/Stand] Die maßgebliche Grenze zwischen strafloser Vorbereitung der Tat und Beginn des strafbaren Versuchs bildet nach § 22 StGB das unmittelbare Ansetzen zur Tatbestandsverwirklichung. Das Geschehen muss also schon so weit fortgeschritten sein, dass die Verwirklichung des Tatbestands nahegerückt ist und alsbald bevorsteht. Das setzt allerdings nicht voraus, da...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / ff) Dauer der Anzeige- und Berichtigungspflicht

Rz. 349 [Autor/Stand] Die Anzeige- und Berichtigungspflicht nach § 153 Abs. 1 AO besteht bis zum Ablauf der Festsetzungsfrist [2]; dabei ist es unerheblich, ob bereits ein Steuerbescheid ergangen ist[3]. Die zeitliche Begrenzung auf den Ablauf der Festsetzungsfrist (§§ 169 ff. AO) beruht darauf, dass nach Ablauf dieser Frist eine Steuerfestsetzung oder eine Änderung eines ber...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Unrichtige oder unvollständige Erklärung und Verkürzungserfolg

Rz. 336 [Autor/Stand] Der Anzeigepflicht des § 153 Abs. 1 Nr. 1 AO unterliegt, wer nachträglich erkennt, dass eine von ihm oder für ihn abgegebene Erklärung zum Zeitpunkt der Abgabe unrichtig oder unvollständig war und dass es dadurch zu einer Verkürzung von Steuern kommen kann oder bereits gekommen ist. Dazu gehören auch die Fälle, in denen der Stpfl. nachträglich erkennt, ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Verfahrensrechtliche Aspekte

Rz. 1561 [Autor/Stand] Eine TKÜ ist gem. § 100a Abs. 2 Nr. 2 Buchst. a–c StPO i.d.F. des Gesetzes vom 30.6.2021 mit Wirkung zum 1.7.2021[2] nunmehr generell zulässig in Fällen bandenmäßiger Begehung ohne Beschränkung auf einzelne Steuerarten unter den Voraussetzungen des § 100a Abs. 2 Nr. 2 Buchst. a StPO n.F. i.V.m. den Regelbeispielen des § 370 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 AO – gro...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Mehrfache sachliche Zuständigkeit

Rz. 7 [Autor/Stand] Eine mehrfache sachliche Zuständigkeit (§ 387 AO) kann bspw. eintreten, wenn die zu verfolgende Straftat im prozessualen Sinne des § 264 StPO (s. Rz. 17) mehrere Steuerarten betrifft, die von verschiedenen FÄ oder HZÄ verwaltet werden (vgl. Nr. 25 Abs. 1 Satz 2 AStBV (St) 2023, s. AStBV Rz. 25), wie es aus einer Zuständigkeitskonzentration folgen kann (z....mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Voraussetzungen der Versuchsstrafbarkeit

Rz. 695 [Autor/Stand] Das unmittelbare Ansetzen zur Tat markiert den Übergang zur Strafbarkeit; Absichten, Planungen, der bloße Tatentschluss[2] oder die Vorbereitung einer (Steuer-)Straftat im Vorfeld des Versuchs sind nicht mit Strafe bedroht (für Verbrechen vgl. aber auch § 30 StGB). Handlungen im Vorfeld der Steuerhinterziehung können aber ggf. nach §§ 379–381 AO eine Or...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Voraussetzungen

Rz. 726 [Autor/Stand] Nach § 24 Abs. 1 StGB wird wegen Versuchs nicht bestraft (persönlicher Strafaufhebungsgrund[2]), wer freiwillig die weitere Ausführung der Tat aufgibt oder deren Vollendung verhindert. § 24 Abs. 1 StGB unterscheidet zwischen dem unbeendeten und dem beendeten Versuch. Beim unbeendeten Versuch hat der Täter noch nicht alle Handlungen vorgenommen, die nach...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Rechtswidrigkeit

Rz. 49 [Autor/Stand] Zur Rechtswidrigkeit im Allgemeinen s. § 370 Rz. 630 ff. und § 377 Rz. 78 f. Rechtfertigungsgründe werden im Rahmen des § 380 AO in aller Regel nicht eingreifen. Eine rechtfertigende Einwilligung des Steuerschuldners (z.B. des Arbeitnehmers, der mit dem Arbeitgeber die Auszahlung des vollen Bruttolohns vereinbart hat) kommt im Hinblick darauf, dass § 380 ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / e) Taterfolg

Rz. 1540 [Autor/Stand] Auch bei Zöllen bzw. Einfuhrabgaben tritt der Verkürzungserfolg gem. § 370 Abs. 4 Satz 1 AO dann ein, wenn die Steuern nicht, nicht in voller Höhe oder nicht rechtzeitig festgesetzt werden. Bei den Einfuhrabgaben Zoll und Einfuhrumsatzsteuer handelt es sich seit Inkrafttreten des ZK mit Wirkung vom 1.1.1994 um Veranlagungssteuern, nicht um Fälligkeitss...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Nichterfüllung von Erfassungspflichten

Rz. 314 [Autor/Stand] Die in §§ 137, 138 und 139 AO geregelten Anzeigepflichten sollen im Wesentlichen die erstmalige Erfassung des Stpfl. durch die FinB ermöglichen. Durch die Nichtanmeldung wird die FinB über die Steuerpflicht von vornherein in Unkenntnis gehalten. Dem FA ist damit die Möglichkeit genommen, für das laufende Jahr die gesetzlich vorgesehenen Vorauszahlungen ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Zuständigkeitskonzentration gem. § 387 Abs. 2 AO

Rz. 35 [Autor/Stand] Nach § 387 Abs. 2 AO kann abweichend von der Grundregel des Abs. 1 bei Vorliegen bestimmter Zweckmäßigkeitserwägungen die sachliche Zuständigkeit zur Ermittlung von Steuerstraftaten durch Rechtsverordnung einer einzigen FinB für den Bereich mehrerer der grds. nach Abs. 1 zuständigen FinB übertragen werden, soweit dies mit Rücksicht auf die Wirtschafts- o...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Allgemeines

Rz. 203 [Autor/Stand] Die Tathandlungen der Steuerhinterziehung sind in § 370 Abs. 1 Nr. 1–3 AO beschrieben. Insofern unterscheidet sich § 370 AO wesentlich von der Vorgängervorschrift des § 392 RAO, bei der nach ihrem Wortlaut jedes Verhalten tatbestandsmäßig war, das den Verkürzungserfolg herbeiführte (zur Entstehungsgeschichte s. Rz. 1 ff.; zu den Auswirkungen auf die Ann...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Tatbestandsmäßiges Verhalten

Rz. 1562 [Autor/Stand] Eine Verkürzung ist ohne Steuerfestsetzung sowie auch nach einer Steuerfestsetzung möglich. Rz. 1563 [Autor/Stand] Bei einer falschen Erklärung kann es zu einer vollendeten Steuerverkürzung auch dann kommen, wenn die FinB ohne Bekanntgabe eines Bescheids das steuerliche Ermittlungsverfahren einstellt[3]. Bei Veranlagungs- und Fälligkeitssteuern ist eine ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Pflicht zur Angabe steuerlich erheblicher Tatsachen

Rz. 288 [Autor/Stand] Tatbestandsmäßig i.S.d. § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO handelt nur, wer gegenüber den FinB (s. Rz. 251 ff.) – anders als bei Abs. 1 Nr. 1 nicht gegenüber anderen Behörden – zur Mitteilung steuerlich erheblicher Tatsachen rechtlich verpflichtet ist und diese Pflicht verletzt. Im Gegensatz zu § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO handelt es sich also um ein Sonderdelikt (s. Rz. 8...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Übernahmeersuchen (§ 390 Abs. 2 Satz 1 AO)

Rz. 21 [Autor/Stand] § 390 Abs. 2 AO eröffnet – abweichend von dem Prioritätsprinzip des Abs. 1 – die Möglichkeit, dass auf Ersuchen der nach Abs. 1 an sich zuständigen FinB eine andere – ebenfalls sachlich und örtlich zuständige – FinB die Strafsache übernimmt. Das Gesetz macht dies aber davon abhängig, dass die Übernahme der Ermittlungen sachdienlich erscheint, damit Übern...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / VI. Illegale Arbeitnehmerüberlassung

Schrifttum: Ankersen, Neues Arbeitnehmerüberlassungsgesetz seit 1.3.2003 bundesweit in Kraft, NZA 2003, 421; Bauer/Heimann, Leiharbeit und Werkvertrag – Achse des Bösen?, NJW 2013, 3287; Benkert, Änderungen im AÜG durch Hartz III, BB 2004, 998; Boemke/Lembke, Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, 2013; Brand, Novellierung des AÜG, ZTR 2013, 59; Feldkamp, Die Arbeitnehmer-Überlassun...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Straf- und Bußgeldtatbestände nach dem AÜG

a) Straftatbestand (§ 15 AÜG) Rz. 1306 [Autor/Stand] Straf- und Bußgelddelikte im Zusammenhang mit der illegalen Arbeitnehmerüberlassung sieht auch das AÜG selbst vor[2]. Rz. 1306.1 [Autor/Stand] Der Verleih nichtdeutscher Arbeitnehmer ohne Genehmigung (§ 15 AÜG) wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft. Strafbar ist nur vorsätzliches Handeln, bei F...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 12. Haftung des Arbeitgebers

Rz. 1342 [Autor/Stand] Die Ermittlung der Hinterziehung lohnabhängiger Abgaben wird durch immer komplexer ausgestaltete Abdeckrechnungsketten für die FinB immer schwieriger. Die haftungsrechtlichen Folgen sind aber dank gefestigter Rspr. voraussehbar. Der Arbeitgeber kann dabei vorrangig in Anspruch genommen werden[2]. Es bestehen keine ernstlichen Zweifel an der Rechtmäßigke...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Sog. Termfix-Verträge

Rz. 1708 [Autor/Stand] Bei Termfix-Versicherungen[2] handelt es sich um Lebensversicherungen mit einem festen Auszahlungstermin. Die Versicherungssumme wird nur zu dem bei Vertragsabschluss festgelegten Termin fällig, auch wenn die versicherte Person vor diesem Fälligkeitstermin stirbt. In der Regel ist die versicherte Person identisch mit dem Versicherungsnehmer und Erblass...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Gerichtliches Verfahren

Rz. 68 [Autor/Stand] Prozesshandlungen einer unzuständigen Dienststelle im gerichtlichen Verfahren sind dagegen unwirksam [2]. Hat z.B. die unzuständige Stelle bei Gericht den Erlass eines Strafbefehls oder die Anordnung von Nebenfolgen im selbständigen Verfahren beantragt (vgl. §§ 400, 401 AO), muss der Richter diesen Antrag mangels Sachbefugnis als unzulässig verwerfen, fal...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / dd) Unrichtige (CN-)Zollinhaltserklärung bei Postversand aus Drittländern

Rz. 1534 [Autor/Stand] Einfuhrverstöße werden vermehrt auch im Internethandel und im Postversand begangen[2]. Hierzu hat der EuGH auf ein Vorabentscheidungsersuchen des BFH vom 17.11.2011 (s. Beispiel Rz. 1534.1) entschieden, dass auch ein ebay-Verkäufer für die Einfuhrabgaben beim Schmuggel von Waren aus Drittländern in die EU haftet. Rz. 1534.1 [Autor/Stand] Davon unabhängi...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / g) Strafzumessung

Rz. 1543 [Autor/Stand] Zur Feststellung des Schuldumfangs gehört die Zollwertermittlung gem. Art. 70 ff. UZK (s. Rz. 468 f., 477 m.w.N.)[2]. Vorrangige Grundlage für den Zollwert von Waren ist der Transaktionswert, d.h. der für die Waren bei einem Verkauf zur Ausfuhr in das Zollgebiet der Union tatsächlich gezahlte oder zu zahlende Preis (Art. 70 ff. UZK). Nachrangige Method...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Steuerliche Berater als unmittelbare Täter nach § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO

Rz. 108 [Autor/Stand] Unproblematisch ist der steuerliche Berater Täter, der im eigenen Namen vorsätzlich unrichtige Angaben für seinen Mandanten macht (s. Rz. 105) und selbst bei der FinB einreicht (s. Rz. 107.6)[2]. Denn es ist nicht Tatbestandsvoraussetzung, dass man über eigene steuerliche Angelegenheiten falsche Angaben macht oder selbst steuerpflichtig ist, da die Tat ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Historischer Exkurs: Fortsetzungszusammenhang

Rz. 874 [Autor/Stand] Eine besondere Rolle spielte in der praktischen Rechtsanwendung über viele Jahrzehnte das Rechtsinstitut des Fortsetzungszusammenhangs. Mehrere Handlungen, die bei unvoreingenommener Betrachtung jeweils selbständig zur Verwirklichung eines Straftatbestands führten, wurden als fortgesetzte Handlung zu einer rechtlichen Einheit und damit zu einer einzigen...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Zur Zeit der Tat geltendes Gesetz (§ 2 Abs. 1 StGB)

Rz. 60 [Autor/Stand] Nach § 2 Abs. 1 StGB i.V.m. § 369 Abs. 2 AO richten sich die Strafe und die Nebenfolgen nach dem Gesetz, das zur Zeit der Tat (§ 8 StGB) gilt (Tatzeitprinzip). Das darin liegende Rückwirkungsverbot ist verfassungsrechtlich durch Art. 103 Abs. 2 GG und durch Art. 7 Abs. 1 EMRK abgesichert, wodurch dem Gesetzgeber der Erlass rückwirkender Strafgesetze zu L...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Leistender

Rz. 1350 [Autor/Stand] Eine Steuerhinterziehung in mittelbarer Täterschaft (§ 25 Abs. 1 Alt. 2 StGB) ist möglich, wenn der Leistende durch unrichtige Angaben eine Freistellungsbescheinigung erwirkt hat, so dass der Leistungsempfänger in der Folge in gutem Glauben keinen Steuerabzug vornimmt. Kindshofer [2] sieht in dem Erschleichen einer Freistellungsbescheinigung durch unric...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Steuerhinterziehung bei Waren, deren Einfuhr, Ausfuhr oder Durchfuhr verboten ist (§ 370 Abs. 5 AO)

Schrifttum: Kramer, Zur Zulässigkeit gemeinsamer Ermittlungsgruppen des Polizeivollzugsdienstes und des Zollfahndungsdienstes im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Betäubungsmittelkriminalität, wistra 1990, 170; Lenz/Mölls, Die Falschgeldentscheidung des EuGH, ZfZ 1992, 210; Olbertz, Keine Abgabenentstehung für verbotswidrig eingeführte oder vertriebene Erzeugnisse?, ZfZ 199...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Kapitalertragsteuer

Rz. 27 [Autor/Stand] Bei bestimmten inländischen und zum Teil ausländischen Kapitalerträgen wird die Einkommensteuer durch Abzug beim Schuldner der Kapitalerträge erhoben (§§ 43 ff. EStG). Der Anwendungsbereich der Abzugsregelungen geht über den Zinsabschlag bei klassischen Zinserträgen i.S.v. § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG hinaus und erfasst vielfältige sonstige Erträge aus Anteile...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / d) Unrichtige Angaben

Rz. 246 [Autor/Stand] Objektiv unrichtig ist eine Angabe, wenn zwischen Erklärung und Wirklichkeit ein Widerspruch besteht[2]. Die Feststellung, dass eine Angabe unrichtig ist, setzt voraus, dass der objektive Erklärungswert der ausdrücklich gemachten Angabe oder – bei Erklärung durch schlüssiges Verhalten – des gesamten Verhaltens des Täters ermittelt wird. Entscheidend ist...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / C. Subjektiver Tatbestand

Rz. 53 [Autor/Stand] Der Täter muss hinsichtlich sämtlicher Tatbestandsmerkmale (bedingt) vorsätzlich handeln. Es gilt das zu § 370 Rz. 619 ff., 645 ff. Gesagte entsprechend. Im Einzelnen muss der Täter als sicher voraussehen oder für möglich halten und für den Fall des Eintritts billigend in Kauf nehmen, dass es sich um einen Gegenstand i.S.d. § 372 AO handelt, dass bzgl. d...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / D. Geldbuße

Rz. 52 [Autor/Stand] Die Gefährdung von Abzugsteuern kann mit einer Geldbuße von mindestens 5 EUR (§ 17 Abs. 1 OWiG i.V.m. § 377 Abs. 2 AO) bis zu 25.000 EUR im Höchstmaß (zur Ausnahme nach § 17 Abs. 4 OWiG s. Rz. 53) geahndet werden (§ 380 Abs. 2 AO). Dabei gilt das Höchstmaß der Geldbuße nur für die vorsätzliche Gefährdung, bei leichtfertiger Begehung beträgt die Geldbuße ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Zusammentreffen mit den §§ 370, 378 AO

Rz. 56 [Autor/Stand] Vgl. zunächst die Ausführungen in Rz. 5.1 f. Folgende Konstellationen sind für das Verhältnis der §§ 370, 378 zu § 380 AO denkbar: Hat der Täter, der objektiv und subjektiv die in § 380 AO bezeichneten Pflichten verletzt, gleichzeitig die FinB über das Entstehen und die Höhe des Steueranspruchs vorsätzlich in Unkenntnis gelassen (indem er die Abzugsteuer ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Zur Entstehungsgeschichte

Rz. 1 [Autor/Stand] Eine dem § 391 AO entsprechende gesetzliche Regelung hinsichtlich der örtlichen Zuständigkeit der AG wurde mit § 476a RAO [2] erstmalig im Jahr 1956 geschaffen[3]. Rz. 2 [Autor/Stand] Durch das 1. AOStrafÄndG 1967 [5] wurde § 476a RAO mit teilweise verändertem Inhalt zu § 426 RAO. Gegenüber § 476a RAO wurden die Abs. 1 und 3 erweitert, Abs. 4 wurde neu einge...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Mehrere Falschangaben in einer Erklärung

Rz. 871 [Autor/Stand] Schon durch den Wortlaut des § 370 Abs. 1 AO wird deutlich gemacht, dass mehrere Falschangaben zu einer tatbestandlichen Einheit zusammengefasst werden, wenn diese verschiedenen Angaben zu einem einheitlichen Steuerhinterziehungserfolg führen. Dann liegt nur eine einzige Steuerstraftat vor, so dass §§ 52, 53 StGB keine Anwendung finden (s. Rz. 862). Ist...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Spezialität und Sonderregelung

Rz. 880 [Autor/Stand] Im Fall der Spezialität regelt ein Strafgesetz einen von einem anderen Gesetz allgemeiner erfassten Sachverhalt durch Hinzutreten weiterer Merkmale in besonderer Weise. So kann man etwa § 373 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 AO in Bezug auf das Erfordernis, dass Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben hinterzogen werden müssen, im Vergleich zum allgemeiner gefassten Hinterzie...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Grundstruktur

Rz. 1753 [Autor/Stand] In ihrer Grundstruktur sind Cum-Ex-Geschäfte um den Dividendenstichtag so gestaltet, dass ein Leerverkäufer dem Erwerber kurz vor dem Dividendenstichtag (dem Hauptversammlungstag) die Aktie mit dem Dividendenanspruch (cum Dividende) verkauft. Der Leerverkäufer ist zu diesem Zeitpunkt noch nicht Eigentümer der Aktie. Er selbst deckt sich erst nach dem D...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Kapitalertragsteuer erhoben

Rz. 1763 [Autor/Stand] Die Vorschriften über die Anrechnung bzw. Erstattung der Kapitalertragsteuer setzen weiter voraus, dass diese "erhoben wurde". Insoweit ist geklärt, dass "erhoben"nur den Einbehalt der Steuer durch die verpflichtete Stelle, nicht jedoch auch die Abführung an das FA voraussetzt[2]. Rz. 1764 [Autor/Stand] Mit Schreiben vom 5.5.2009 [4] hat das BMF dazu Ste...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Allgemeines

Rz. 80 [Autor/Stand] Bei § 370 AO folgt die Unterscheidung von Täterschaft und Teilnahme nach § 369 Abs. 2 AO (s. § 369 Rz. 80 f.) den allgemeinen Regeln des StGB . Täter ist nach § 25 StGB damit der unmittelbare Täter, der die Tat selbst begeht (§ 25 Abs. 1 Alt. 1 StGB), der mittelbare Täter, der die Tat durch einen anderen begeht (§ 25 Abs. 1 Alt. 2 StGB), und der Mittäter, de...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Steuerhinterziehung durch Unterlassen einer Berichtigung nach § 153 AO

Rz. 1783 [Autor/Stand] Grundsätzlich in Betracht käme ferner eine Strafbarkeit der Verantwortlichen auf Erwerberseite nach § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO wegen Steuerhinterziehung durch Unterlassen einer Berichtigungspflicht nach § 153 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO. Voraussetzung wäre dazu, dass nachträglich vor Ablauf der Festsetzungsfrist erkannt wird, dass die ursprünglichen Erstattungsa...mehr