Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerstrafrecht

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zum... / V. Datenweitergabe von Verfassungsschutz- an Strafverfolgungsbehörden

Eine Übermittlung nachrichtendienstlich ersterhobener Daten durch eine Verfassungsschutzbehörde (hier: Bayerisches Landesamt für Verfassungsschutz) darf generell nur zum Schutz eines herausragenden öffentlichen Interesses erfolgen. Die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Regelung von Übermittlungen zur Strafverfolgung richten sich nach dem Kriterium der hypothetische...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zum... / 3. Steuerhinterziehung durch Unterlassen

a) Taterfolg bei Nichtabgabe der Steuererklärung Bei der Hinterziehung von Veranlagungssteuern durch Unterlassen tritt, wenn nicht zuvor ein Schätzungsbescheid ergangen ist, die Tatvollendung zu dem Zeitpunkt ein, zu welchem die Veranlagung stattgefunden hätte, wenn die Steuererklärung pflichtgemäß eingereicht worden wäre. Dies ist spätestens dann der Fall, wenn das zuständig...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zum... / IV. Strafverfahrensrecht

1. Beschlagnahme (§ 94 StPO i.V.m. § 385 Abs. 1 AO) a) Beschlagnahme eines Originaldatenträgers Die Beschlagnahme eines Originaldatenträgers (z.B. eines Mobiltelefons) ist nur dann verhältnismäßig, wenn die Beschlagnahme für den konkreten Beweiszweck erforderlich ist. Hieran fehlt es, wenn dieser Zweck schon durch die Sicherung der entsprechenden Daten erreicht wird. Hierbei k...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zum... / 1. Beschlagnahme (§ 94 StPO i.V.m. § 385 Abs. 1 AO)

a) Beschlagnahme eines Originaldatenträgers Die Beschlagnahme eines Originaldatenträgers (z.B. eines Mobiltelefons) ist nur dann verhältnismäßig, wenn die Beschlagnahme für den konkreten Beweiszweck erforderlich ist. Hieran fehlt es, wenn dieser Zweck schon durch die Sicherung der entsprechenden Daten erreicht wird. Hierbei kommt insb. in Betracht, dass eine Kopie der Daten g...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zum... / I. Einziehung (§§ 73 ff. StGB i.V.m. § 369 Abs. 2 AO)

1. Rückwirkende Einziehung von Taterträgen Ein Gesetz entfaltet eine echte Rückwirkung in Form einer Rückbewirkung von Rechtsfolgen, wenn ihre Rechtsfolge mit belastender Wirkung schon vor dem Zeitpunkt ihrer Verkündung für bereits abgeschlossene Tatbestände gelten soll. Eine solche echte Rückwirkung ist grundsätzlich unzulässig. Dagegen liegt eine sog. unechte Rückwirkung vo...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zum... / a) Beschlagnahme eines Originaldatenträgers

Die Beschlagnahme eines Originaldatenträgers (z.B. eines Mobiltelefons) ist nur dann verhältnismäßig, wenn die Beschlagnahme für den konkreten Beweiszweck erforderlich ist. Hieran fehlt es, wenn dieser Zweck schon durch die Sicherung der entsprechenden Daten erreicht wird. Hierbei kommt insb. in Betracht, dass eine Kopie der Daten gefertigt wird (vgl. hierzu BVerfG v. 25.7.2...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zum... / b) Beschlagnahme auf Grund nicht konkretisierter Anordnung

Wenn in einem gerichtlichen Durchsuchungsbeschluss gegen einen Beschuldigten gleichzeitig die Beschlagnahme von "Mobiltelefonen, Notebooks und anderen Datenträgern" angeordnet wird, stellt diese Beschlagnahmeanordnung lediglich eine Leitlinie für die Durchsuchung dar, da die Beweismittel zu diesem Zeitpunkt noch nicht konkretisiert und noch nicht in den staatlichen Gewahrsam...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zum... / II. Steuerhinterziehung (§ 370 AO)

1. Ehegattenverantwortlichkeit bei Zusammenveranlagung Zusammenveranlagte Eheleute müssen nach § 25 Abs. 3 S. 2 EStG eine gemeinsame ESt-Erklärung abgeben. Beide haben den Vordruck eigenhändig zu unterschreiben und versichern damit, die Angaben nach bestem Wissen und Gewissen gemacht zu haben. Daraus lässt sich aber nicht schlussfolgern, dass alle Angaben von beiden Ehegatten...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zum... / 5. Konkurrenzverhältnis bei der Beihilfe

Ob bei Beihilfe Tateinheit oder -mehrheit anzunehmen ist, hängt von der Anzahl der Beihilfehandlungen und der vom Gehilfen geförderten Haupttaten ab. Tatmehrheit nach § 53 StGB ist anzunehmen, wenn durch mehrere Hilfeleistungen mehrere selbständige Taten unterstützt werden, also den Haupttaten jeweils eigenständige Beihilfehandlungen zuzuordnen sind. Wenn es aber an einem in...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zum... / 2. Durchsuchung beim nicht verdächtigen Betroffenen (§ 103 StPO i.V.m. 385 Abs. 1 AO)

Eine Durchsuchungsanordnung nach § 103 StPO, die einen Dritten betrifft, setzt, anders als die Maßnahme beim Tatverdächtigen (§ 102 StPO), voraus, dass hinreichend individualisierte Beweismittel für die den Gegenstand des Verfahrens bildende Straftat gesucht werden. Diese Gegenstände müssen im Durchsuchungsbeschluss so weit konkretisiert werden, dass weder bei dem Betroffene...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zum... / 4. Mitteilung über Verständigungsgespräche (§ 243 Abs. 4 StPO)

Der Vorsitzende hat nach Verlesung des Anklagesatzes gem. § 243 Abs. 4 S. 1 StPO mitzuteilen, ob vor Beginn der Hauptverhandlung Erörterungen nach §§ 202a, 212 StPO stattgefunden haben, deren Gegenstand die Möglichkeit einer Verständigung (§ 257c StPO) gewesen ist, und wenn ja, deren wesentlichen Inhalt. Dabei muss nicht nur darüber informiert werden, dass Erörterungen statt...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zum... / 2. Keine Einziehung bei Versuch

Wenn der Täter keine Steuererklärungen zur ESt, GewSt und USt abgegeben und das FA deshalb die Besteuerungsgrundlagen geschätzt hat, die entsprechenden – zu niedrigen – Steuerbescheide aber erst nach Bekanntgabe der Einleitung des Steuerstrafverfahrens ergehen, liegt keine vollendete Steuerhinterziehung vor, weil die Strafbewehrung der Erklärungspflicht suspendiert war (vgl....mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zum... / 1. Rückwirkende Einziehung von Taterträgen

Ein Gesetz entfaltet eine echte Rückwirkung in Form einer Rückbewirkung von Rechtsfolgen, wenn ihre Rechtsfolge mit belastender Wirkung schon vor dem Zeitpunkt ihrer Verkündung für bereits abgeschlossene Tatbestände gelten soll. Eine solche echte Rückwirkung ist grundsätzlich unzulässig. Dagegen liegt eine sog. unechte Rückwirkung vor, auch tatbestandliche Rückanknüpfung gen...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zum... / 3. Einziehung in den Fällen der Cum/Ex-Geschäfte

Auch wenn der Steuerpflichtige gegen einen Steuerbescheid Einspruch eingelegt hat, kann er auf eine Steuerschuld wirksam zahlen. Auch die Zahlung unter Vorbehalt hat zur Folge, dass der Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis gem. § 47 AO erlischt (vgl. Boeker in Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO/FGO, § 47 AO Rz. 24 [März 2022]). Wenn der Prokurist einer Bank wegen Steuerhinterzie...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zum... / 3. Pflichtverteidigung (§§ 140 ff. StPO i.V.m. § 385 Abs. 1 AO)

Die rückwirkende Bestellung eines Pflichtverteidigers in bereits abgeschlossenen Verfahren kommt nicht in Betracht (vgl. hierzu OLG Bdb. v. 9.3.2020 – 1 Ws 19/20, 1 Ws 20/20, NStZ 2020, 625; a.A. OLG Nürnberg v. 6.11.2020 – Ws 962 – 963/20, StraFo 2021, 71; OLG Hamburg v. 16.9.2020 – 2 Ws 112/20, StraFo 2020, 486; str.; zum Streitstand vgl. Schmitt in Meyer-Goßner/Schmitt, S...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zum... / III. Leichtfertige Steuerverkürzung (§ 378 AO)

Ein Betriebswirt, der Mitgeschäftsführer einer GmbH ist und einen Notar mit der Beurkundung einer Schenkung von Anteilen einer grundbesitzenden GmbH beauftragt, handelt leichtfertig, wenn der Notar ihn darüber belehrt hat, dass wenn die beurkundete Anteilsübertragung zu einer Vereinigung aller Anteile an der Gesellschaft in der Hand des Erwerbers oder mit ihm verbundener Unt...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zum... / 5. Beweisantrag auf Vernehmung eines Auslandszeugen (§ 244 Abs. 5 S. 2 StPO i.V.m. § 385 Abs. 1 StPO)

Ein Beweisantrag auf Vernehmung eines Auslandszeugen kann auch dann wegen dessen Unerreichbarkeit abgelehnt werden, wenn der Aufenthalt eines Zeugen zwar bekannt, aber damit zu rechnen ist, dass er entweder einer Ladung nicht folgen oder im Falle seines Erscheinens keine Angaben zur Sache machen werde (vgl. hierzu Schmitt in Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 65. Aufl. 2022, § 244 ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zum... / 4. Vorsatz bei Scheinrechnungen

Es ist rechtsfehlerhaft und trägt nicht die Annahme eines Vorsatzes der Steuerhinterziehung, wenn unklar bleibt, ob eine GmbH, deren Geschäftsführer der Angeklagte ist, keine den Vorschriften der §§ 14, 14a, 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 2 UStG ausgestellten Rechnungen besessen hat, weil die Rechnungen nicht den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des tatsächlich le...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zum... / 4. Einziehung des Wertersatzes beim einziehungsbeteiligten Dritten

Durch Steuerhinterziehung ersparte Aufwendungen in Höhe nicht gezahlter Steuern erlangt nur der Steuerschuldner etwas, nicht auch ein Mittäter (§ 25 Abs. 2 StGB i.V.m. § 369 Abs. 2 AO). Wenn der Mittäter einem Dritten finanzielle Mittel aus der Straftat unentgeltlich zugewandt hat, kommt eine Einziehung nach § 73b Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a, § 73 Abs. 1, § 73c S. 1 StGB i.V.m. §...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 5.1 Festsetzung der Vorauszahlungen

Rz. 70 Die Vorauszahlungen werden durch Steuerbescheid nach § 155 AO von Amts wegen festgesetzt. Der Abgabe einer Steuererklärung bedarf es nicht, da § 25 Abs. 3 EStG i. V. m. § 56 EStDV nur die Abgabe einer Jahressteuererklärung fordert und § 149 Abs. 1 S. 2 AO nur die Erweiterung der persönlichen Erklärungspflicht bei einer gesetzlich bestehenden Erklärungsart vorsieht.[1]...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Leichtfertigkeit von Angehörigen der steuerberatenden Berufe

Schrifttum: Bilsdorfer, Die steuerstraf- und bußgeldrechtliche Verantwortlichkeit des steuerlichen Beraters, NWB Steuerrecht Fach 13, 829; Bilsdorfer/Kaufmann: Der Steuerberater und die Steuerverkürzung in eigener Sache, DStR 2021, 1250; Blumers, Steuerberatung und Strafrecht – Grenzbereich zu strafrechtlich relevantem Handeln, in StbJb. 1983/84, S. 319; Bornheim, Wie Steuerb...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 378 Leichtfertige Steuerverkürzung

Schrifttum: Andresen/Kiesel, Weiße Einkünfte begründen keinen Tatbestand der Steuerordnungswidrigkeit, DStR 2011, 745; Berger, Vorsatz bei Abgabe authentifizierter, elektronischer Steuererklärungen durch Dritte, PStR 2017, 40; Beyer, Leichtfertige Steuerverkürzung und Festsetzungsfrist, AO-StB 2015, 225; Beyer, Falsche Angaben zu Vorschenkungen: Mehrfache Steuerhinterziehung ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / E. Subjektiver Tatbestand – Leichtfertigkeit

Schrifttum: Bilsdörfer, Die Entwicklung des Steuerstraf- und Steuerordnungswidrigkeitenrechts, NJW 2008, 1362, NJW 2010, 1431; Braun, Steuerhinterziehung im Sport, PStR 2006, 202; Dörn, Die Bedeutung der Prüfung von Vorsatz und Leichtfertigkeit im Steuerstraf- und Steuerordnungswidrigkeitenverfahren, INF 1990, 488; Franz, Subjektive Elemente im Steuerstrafrecht: Ein Nachruf? ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Einzelfälle leichtfertigen Verhaltens anhand von Beispielen aus der Rechtsprechung

Schrifttum: Aichberger/Schwartz, Tax Compliance – Der Vorstand im Fokus? (Teil 1), DStR 2015, 1691; Bikuse, Leichtfertigkeit, AO-StB 2015, 120; Danzer, Die strafrechtliche Verantwortlichkeit des steuerlichen Beraters, in Kohlmann (Hrsg.), Strafverfolgung und Strafverteidigung im Steuerstrafrecht, DStJG 6 (1983), S. 67 ff.; Bilsdorfer, Die Bedeutung des Umsatzsteuerabzugsverfa...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / H. Selbstanzeige (§ 378 Abs. 3 AO)

Schrifttum: Behrendt, Arbeitskreis I, 2. Referat, Steuerberater-Kongress-Report 1982, 245; Beyer, Selbstanzeige ab 1.1.2015 – Fallstricke in der Praxis, NWB 2015, 769; Beyer, Selbstanzeigenberatung: Unwirksamkeit der Selbstanzeige bei verspäteter Erklärung zur Einkommensteuer?, NWB 2015, 2473; Beyer, Erste bundesweite Verwaltungsanweisung zur Neuregelung der Selbstanzeige zum...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Einzelheiten

aa) Informationspflicht über die Rechtslage Rz. 111 [Autor/Stand] Die rechtliche Bewertung des vom Mandanten verwirklichten steuerlichen Sachverhalts ist regelmäßig dem Steuerberater zugewiesen. Die fehlerhafte Bewertung des Steuervorgangs kann ihm als leichtfertige Steuerverkürzung vorgeworfen werden, wenn er die zutreffende Rechtslage hätte erkennen können und müssen. Ebenso...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Mehrfache leichtfertige Steuerverkürzung

1. Rechtsgut Rz. 150 [Autor/Stand] Das in § 378 AO geschützte Rechtsgut ist nicht die Steuerhoheit des Staates als solches, sondern der Anspruch gegen den Steuerschuldner auf das Vollerträgnis jeder einzelnen Steuerart (s. Rz. 5; § 370 Rz. 53 ff.)[2]. Daher kann hinsichtlich jeder einzelnen Steuerart eine Steuerverkürzung begangen und dieselbe Steuerart auch mehrfach leichtfe...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / C. Täterkreis

I. Allgemeines Rz. 9 [Autor/Stand] Während bei § 370 AO (jedenfalls in der Begehungsvariante des Abs. 1 Nr. 1 und 2) jedermann Täter bzw. Teilnehmer an einer Steuerhinterziehung sein kann (s. § 370 Rz. 80 ff.), wendet sich § 378 AO in allen Tatalternativen nur an bestimmte Tätergruppen. Normadressaten sind der Stpfl. und Personen, die die Angelegenheiten eines Stpfl. wahrnehm...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Begriff der Leichtfertigkeit

1. Abgrenzung zur Fahrlässigkeit und bedingtem Vorsatz Rz. 55 [Autor/Stand] Allgemein anerkannt wird, dass die Leichtfertigkeit einen gegenüber der Fahrlässigkeit gesteigerten Grad der Schuld darstellt[2]. Diese Auffassung wird auch durch die Entstehungsgeschichte des AO-Änderungsgesetzes vom 11.5.1956 bestätigt. Nach der Begründung des Gesetzes war die von Rechtswissenschaft...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / D. Objektiver Tatbestand

I. Verweis auf § 370 Abs. 1, 4-7 AO Rz. 31 [Autor/Stand] § 378 Abs. 1 Satz 2 AO verweist bzgl. des objektiven Tatbestands in vollem Umfang auf § 370 Abs. 1 und 4–7 AO. Hinsichtlich der Tatbestandsvoraussetzungen kann daher weitgehend auf die bei § 370 AO gemachten Ausführungen betr. die Tathandlungen (s. § 370 Rz. 203 ff.), den Taterfolg (s. § 370 Rz. 370 ff.) sowie die Kausa...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Überprüfung der Angaben des Mandanten

(1) Kein generelles Misstrauen erforderlich Rz. 113 [Autor/Stand] Der Steuerberater hat keine generelle Pflicht, die ihm vom Mandanten übergebenen Unterlagen auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit hin zu überprüfen und ggf. eigene weitere Nachforschungen anzustellen[2]. Er braucht seinem Mandanten nicht von vornherein mit Misstrauen zu begegnen und kann sich grds. auf die O...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Leichtfertigkeit des Steuerpflichtigen

a) Sorgfaltspflichten Rz. 64 [Autor/Stand] An die von einem Stpfl. zu beachtende Sorgfalt dürfen generell keine überspannten Anforderungen gestellt werden. Bereits in einer Entscheidung des RG[2] finden sich dazu folgende Grundsätze, die auch heute noch Gültigkeit haben, in der Praxis aber viel zu wenig Beachtung finden: Es würde dem Geist der AO "überhaupt nicht entsprechen, ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Tathandlungen

1. Überblick Rz. 33 [Autor/Stand] Durch die Verweisung auf § 370 Abs. 1 AO kann auch die leichtfertige Steuerverkürzung nur durch eine der in Nr. 1–3 bezeichneten Verhaltensweisen begangen werden[2]. Durch die konkrete Umschreibung der Tathandlungen ist der Anwendungsbereich der leichtfertigen Steuerverkürzung gegenüber der früheren Tatbestandsfassung des § 404 RAO, bei dem d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Die Tätergruppen im Einzelnen

1. Überblick Rz. 11 [Autor/Stand] § 378 AO zählt nur zwei Gruppen von möglichen Tätern auf: Stpfl. und Personen, die bei Wahrnehmung der Angelegenheiten eines Stpfl. handeln. Im ersten Fall ergibt sich die Pflichtenstellung aus dem Gesetz, im zweiten Fall aus rechtsgeschäftlicher Vereinbarung oder faktischer Übernahme. 2. Steuerpflichtiger Rz. 11.1 [Autor/Stand] § 33 AO bestimm...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Konkurrenzen

Schrifttum: Brenner, Von der Strafbarkeit des steuerlichen Garanten (§ 153 AO), DRiZ 1981, 412; Dörn, Anwendung der §§ 379, 380 AO auch bei Selbstanzeigen gemäß §§ 371, 378 Abs. 3 AO, wistra 1995, 7; Franzen, Zur Vollendung der Steuerverkürzung (§§ 396, 404 AO), DStR 1965, 187; Göhler, Ist die fortgesetzte Handlung mit der Entscheidung des Großen Senats in Strafsachen, wistra...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IV. Verfolgungssperre und Strafklageverbrauch

Rz. 167 [Autor/Stand] Niemand darf wegen der gleichen Tat mehrfach bestraft werden[2]. Dies bedeutet, dass ein Verfahrenshindernis besteht, wenn die Tat bereits rechtskräftig abgeurteilt wurde. Maßgebend ist insofern der prozessuale (verfahrensrechtliche) Tatbegriff i.S.d. § 264 StPO. Zu einer Tat im prozessualen Sinne gehören der einheitliche geschichtliche Vorgang und die ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Zusammentreffen von § 378 AO mit anderen Straf- bzw. Bußgeldvorschriften

1. § 378 AO und § 370 AO Rz. 158 [Autor/Stand] Werden durch dieselbe Handlung, z.B. durch Abgabe einer Steuererklärung, Steuern teils vorsätzlich, teils leichtfertig verkürzt, so wird die Steuerordnungswidrigkeit durch den Straftatbestand des § 370 AO verdrängt (Gesetzeskonkurrenz). § 378 AO ist gem. § 21 Abs. 1 OWiG gegenüber § 370 AO subsidiär (zum Begriff der Subsidiarität...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Sorgfaltspflichten des Steuerpflichtigen, wenn er die Bearbeitung der steuerlichen Angelegenheiten anderen überträgt

aa) Allgemeines Rz. 70 [Autor/Stand] Der Stpfl. ist nicht daran gehindert, die Erledigung seiner steuerlichen Angelegenheiten Dritten (Mitgesellschaftern, Angestellten oder freiberuflich tätigen Angehörigen der steuerberatenden Berufe) zu übertragen (vgl. § 80 Abs. 1 Satz 1 AO). Die Zuziehung Dritter entbindet ihn jedoch nicht von seiner eigenen Verantwortung. So darf er nur ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / F. Rechtswidrigkeit und Schuld

Rz. 122.2 [Autor/Stand] Als Rechtfertigungsgründe existieren die rechtfertigende Notwehr nach § 15 OWiG und der rechtfertigende Notstand nach § 16 OWiG, welchen jedoch in der Praxis der steuerlichen Bußgeldverfahren keine Bedeutung zukommt[2] (s. auch § 377 Rz. 78).mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Mehrfache Verkürzung derselben Steuerart

Rz. 154 [Autor/Stand] Verkürzt der Täter dieselbe Steuerart durch verschiedene Willensbetätigungen mehrfach, so kann zunächst danach unterschieden werden, ob die Verkürzungshandlungen in einen oder in mehrere Besteuerungszeiträume fallen. Fallen sie in einen Besteuerungszeitraum, so kann unter Umständen Gesetzeskonkurrenz anzunehmen sein, wenn die späteren Handlungen nur dazu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Überblick

Rz. 33 [Autor/Stand] Durch die Verweisung auf § 370 Abs. 1 AO kann auch die leichtfertige Steuerverkürzung nur durch eine der in Nr. 1–3 bezeichneten Verhaltensweisen begangen werden[2]. Durch die konkrete Umschreibung der Tathandlungen ist der Anwendungsbereich der leichtfertigen Steuerverkürzung gegenüber der früheren Tatbestandsfassung des § 404 RAO, bei dem das "Bewirken...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / gg) Zur verfahrensrechtlichen Besonderheit des § 411 AO

Rz. 122 [Autor/Stand] Nach § 411 AO gibt die FinB der zuständigen Berufskammer Gelegenheit, die Gesichtspunkte vorzubringen, die von ihrem Standpunkt für die Entscheidung von Bedeutung sind, bevor gegen einen Rechtsanwalt, Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer wegen einer Steuerordnungswidrigkeit, die er in Ausübung seines Beruf...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Vertreter des Steuerpflichtigen

Rz. 27 [Autor/Stand] In § 402 RAO 1931 waren die Vertreter des Stpfl. als Tätergruppe besonders genannt. Diese Hervorhebung ist seit dem 12.8.1968 (2. AOStrafÄndG) nicht mehr im Tatbestand der leichtfertigen Steuerverkürzung enthalten. Sachlich hat sich dadurch aber nichts geändert. Zum Teil wurde angenommen, § 9 OWiG (damals § 10 OWiG a.F.) habe es entbehrlich gemacht, die ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IV. Kausalzusammenhang und Rechtswidrigkeitszusammenhang

Rz. 53 [Autor/Stand] Schließlich muss der Taterfolg, d.h. die Steuerverkürzung bzw. die Erlangung des nicht gerechtfertigten Steuervorteils, durch eine der in den § 378 Abs. 1 Satz 1 AO i.V.m. § 370 Abs. 1 Nr. 1–3 AO beschriebenen Handlungsmöglichkeiten eingetreten sein. Zum Kausalzusammenhang s. § 370 Rz. 570 ff. Im Unterschied zu der früheren Tatbestandsfassung des § 404 R...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / VI. Bußgeldfreiheit im Fall des § 153 AO

Rz. 147 [Autor/Stand] Für Personen, die gem. § 153 AO zur Anzeige verpflichtet sind, gilt § 371 Abs. 4 AO (s. § 371 Rz. 836 ff.) entsprechend ( § 378 Abs. 3 Satz 3 AO ); die Bußgeldfreiheit kommt damit auch den Personen zugute, denen die ursprüngliche Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der gem. § 153 AO berichtigten bzw. nachgeholten Erklärung zur Last fällt. Der steuerlich...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. § 378 AO und allgemeine Straftatbestände

Rz. 163 [Autor/Stand] Die leichtfertige Steuerverkürzung kann auch tateinheitlich (§ 21 Abs. 1 OWiG) mit allgemeinen Straftaten zusammentreffen, so z.B. mit Bankrott durch unordentliche Buchführung gem. § 283 Abs. 1 Nr. 5 StGB [2] oder mit einem Verstoß gegen § 6 des (Kraftfahrzeug-)Pflichtversicherungsgesetzes [3].mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / G. Geldbuße (§ 378 Abs. 2 AO)

Rz. 123 [Autor/Stand] Zur Geldbuße im Allgemeinen s. § 377 Rz. 109 ff. und das dort angegebene Schrifttum. Wegen einer leichtfertigen Steuerverkürzung kann eine Geldbuße von mindestens fünf Euro (§ 17 Abs. 1 OWiG) und höchstens 50.000 EUR (§ 378 Abs. 2 AO) verhängt werden. Die Höchstgrenze kann aber überschritten werden, wenn sie zur Abschöpfung des vom Täter gezogenen Gewinn...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. § 378 AO und § 130 OWiG

Rz. 166 [Autor/Stand] Bei (leicht) fahrlässiger Verletzung betrieblicher Aufsichtspflichten des Stpfl./Steuerberaters gegenüber seinen Angestellten bzw. bei fehlendem Kausal-/Rechtswidrigkeitszusammenhang zwischen dem Unterlassen gehöriger Aufsicht und der Steuerzuwiderhandlung kann der Auffangtatbestand des § 130 OWiG eingreifen (s. näher § 377 Rz. 171 f. und 72, 120).mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Rechtsgut

Rz. 150 [Autor/Stand] Das in § 378 AO geschützte Rechtsgut ist nicht die Steuerhoheit des Staates als solches, sondern der Anspruch gegen den Steuerschuldner auf das Vollerträgnis jeder einzelnen Steuerart (s. Rz. 5; § 370 Rz. 53 ff.)[2]. Daher kann hinsichtlich jeder einzelnen Steuerart eine Steuerverkürzung begangen und dieselbe Steuerart auch mehrfach leichtfertig verkürz...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Einführung

Rz. 54 [Autor/Stand] Seit dem AO-Änderungsgesetz vom 11.5.1956[2] kann die nicht vorsätzliche Steuerverkürzung nur noch geahndet werden, wenn der Täter leichtfertig gehandelt hat. Einfache Fahrlässigkeit genügt nicht mehr. Ob ein Stpfl. leichtfertig gehandelt hat, ist im Wesentlichen Tatfrage, über die i.d.R. die Strafgerichte durch den Tatrichter entscheiden. Im summarische...mehr