Fachbeiträge & Kommentare zu Stundung

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Private Altersvo... / c) Anwendungsvorschriften für Stundungsfälle bis zum 31. Dezember 2022

Rz. 243 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Auf Stundungsfälle, bei denen der Beginn der Auszahlungsphase vor dem 1. Januar 2023 liegt, findet § 95 Abs. 2 Satz 2 bis 5 EStG in der bis zum 31. Dezember 2022 geltenden Fassung weiter Anwendung (§ 52 Abs. 51a Satz 1 EStG). Bei Stundungsfällen, bei denen der Rückzahlungsbetrag nach § 95 Abs. 2 Satz 1 EStG in der bis zum 31. Dezember 2022 ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.7 Durchführung des Gewinnabführungsvertrags während seiner gesamten Geltungsdauer

Tz. 542 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 § 14 Abs 1 S 1 Nr 3 S 1 KStG knüpft die Anerkennung der stlichen Organschaft daran, dass der GAV während seiner gesamten Geltungsdauer auch tats vollzogen wird. Dazu gehört die Abführung des ganzen Gewinns der OG an den OT sowie umgekehrt der Verlustausgleich durch den OT. Ständige Verluste der OG stellen die Durchführung des GAV nicht in F...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.4.5.2 Anwendbarkeit der Ratenstundung in Rückkehrfällen (§ 6 Abs. 4 S. 7, 1. und 2. Halbs.)

Rz. 405 § 6 Abs. 3 S. 7 1. Halbs. AStG regelt die Anwendung des Ratenzahlungskonzeptes in Rückkehrfällen. Demnach sollen die "vorstehenden Sätze", also die allgemeinen Regelungen zur Ratenzahlung, zur Anwendung kommen. Modifikationen der allgemeinen Grundsätze erfolgen durch die Anpassung des Stundungszeitraums (2. Halbs., s. Rz. 408), der Möglichkeit der Abstandnahme von de...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2. BMF, Schr. v. 2.12.1994 – IV C 7 - S 1340 – 20/94 (Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetzes), BStBl. I 1995, Sondernummer 1 – Auszug –

Rz. 2 [Autor/Stand] 6. Behandlung wesentlicher Beteiligungen bei Wohnsitzwechsel ins Ausland 6.0 Steuerpflicht 6.0.1 Nach § 6 AStG haben unbeschränkt Steuerpflichtige mit ihrem Übertritt in die beschränkte Steuerpflicht oder mit der Erfüllung gewisser anderer Tatbestände (§ 6 Abs. 3 AStG) den Vermögenszuwachs wesentlicher Beteiligungen an inländischen Kapitalgesellschaften nac...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 4. BMF, Schr. v. 14.5.2004 – IV B 4 - 1340 – 11/40 (Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetzes), BStBl. I 2004, Sondernummer 1/2004, 3

Rz. 4 [Autor/Stand] 6. Behandlung einer Beteiligung im Sinne des § 17 EStG bei Wohnsitzwechsel ins Ausland 6.0 Steuerpflicht 6.0.1 Nach § 6 AStG haben unbeschränkt Steuerpflichtige mit ihrem Übertritt in die beschränkte Steuerpflicht oder mit der Erfüllung gewisser anderer Tatbestände (§ 6 Abs. 3 AStG) den Vermögenszuwachs auf Beteiligungen an inländischen Kapitalgesellschafte...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 21 A... / 2.4.2.2.1 Hintergrund

Rz. 41 Für bis einschließlich 31.12.2021 verwirklichte Wegzüge gilt § 6 AStG a. F. fort. Dies bedeutet in EU/EWR-Sachverhalten unter den Voraussetzungen des § 6 Abs. 5 AStG a. F. eine Stundung ohne Raten, ohne Verzinsung und ohne Sicherheitsleistungen. Die Tatbestände für den Widerruf der Stundung waren abschließend in § 6 Abs. 5 S. 4 AStG a. F. geregelt. Gewinnausschüttunge...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.3.1 Hintergrund

Rz. 225 Vor dem Hintergrund des Gesetzeszwecks der Wegzugsbesteuerung, die Besteuerung von im Inland steuerpflichtigen Vermögenszuwächsen bei Wegzug ins Ausland sicherzustellen (s. Rz. 25), erscheint eine Wegzugsbesteuerung unverhältnismäßig, wenn ein Stpfl. nur vorübergehend ins Ausland verzieht und die Anteile bei Rückkehr noch hält. § 6 Abs. 3 AStG ordnet daher für bestim...mehr

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Anhang 2 – Private Altersvo... / b) Rechtslage bis zum 31. Dezember 2022

Rz. 240 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Nach der bis zum 31. Dezember 2022 geltenden Rechtslage traten die Folgen der schädlichen Verwendung bereits zu dem Zeitpunkt ein, zu dem eine Wohnsitznahme außerhalb eines EU-/EWR-Staates (Rn. 238) erfolgte und die Zulageberechtigung endete oder der Vertrag in der Auszahlungsphase war. Rz. 241 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Auf Antrag des Zulageb...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.4.5.1 Hintergrund

Rz. 402 § 6 Abs. 4 S. 7 und 8 AStG enthalten Sonderregelungen über die Erhebung der Wegzugssteuer in sog. Rückkehrfällen nach § 6 Abs. 3 AStG. Die Sonderregelungen umfassen zwei Konzepte – einerseits die Modifikation der antragsgebundenen Ratenzahlung der Steuer (S. 7 1. und 2. Halbs.) und andererseits die Ermöglichung einer echten Stundung durch Abstandnahme von Jahresraten...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1 Allgemeines (Zielsetzung, Kritik, Handlungsempfehlungen)

Tz. 69 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Wie bei den aus einer Betriebseinbringung erhaltenen Anteilen (s § 22 Abs 1 UmwStG) wird auch beim Anteilstausch die bisherige Besteuerungskonzeption der einbringungsgeborenen Anteile (§ 21 UmwStG aF) auf der Ebene des Einbringenden/AE durch eine nachträgliche Besteuerung eines Einbringungsgewinns ersetzt. Dieser nachträgliche Einbringungsge...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 1.2.3 Umfangreiche Verschärfung der Wegzugsbesteuerung durch das ATAD-UmsG

Rz. 15 Obschon der persönliche Anwendungsbereich der Anti Tax Avoidance Directive (ATAD)[1] der EU sich auf Körperschaftsteuersubjekte beschränkte (Art. 1 ATAD), wurde die Umsetzung nämlicher Richtlinie zum Anlass genommen, die Vorschriften über die Wegzugsbesteuerung für natürliche Personen zu verschärfen. Hintergrund war eine Entscheidung des EuGH, der zufolge hinsichtlich...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.4.5.5 Verzinsung der zu Unrecht ausgesetzten Raten (§ 6 Abs. 4 S. 8)

Rz. 422 Gem. § 6 Abs. 4 S. 8 AStG sind für die Dauer des gewährten Zahlungsaufschubs Zinsen in entsprechender Anwendung des § 234 AO zu erheben, soweit der Steueranspruch nicht nach § 6 Abs. 3 AStG entfällt und der Steuerpflichtige auf die Leistung von Jahresraten verzichtet hat. Abweichend von § 6 Abs. 4 S. 4 AStG wird werden im Kontext der Sonderregelung folglich Stundungs...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.4.3.1.2 Antrag des Stpfl. i. S.V. Satz 1

Rz. 332 Das Gesetz sieht keine Formvorschriften für die Antragstellung vor. Ein Vordruck existiert nicht. Der Antrag sollte daher auch mündlich gestellt werden können, wobei sich dies aus Dokumentationsgründen für die Praxis nicht empfiehlt.[1] Die Verwaltung fordert einen schriftlichen oder elektronischen Antrag[2], was sich aus dem Gesetz zwar nicht herleiten lässt, woran s...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 6. BMF, Schr. v. 8.6.2005 – IV B 5 - S 1348 – 35/05 (Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland [§ 6 AStG]; EG-rechtskonforme Anwendung des § 6 AStG), BStBl. I 2005, 714

Rz. 6 [Autor/Stand] Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat gem. Art. 226 EG gegen die Bundesrepublik Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet wegen der Besteuerung nicht realisierter Wertzuwächse wesentlicher Beteiligungen bei einem Wegzug aus Deutschland in einen Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EW...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.3.2 Einbringender und Übernehmerin bei einem steuerbegünstigten Anteilstausch (§ 22 Abs 2 UmwStG)

Tz. 23 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Der Sperrfristtatbestand des § 22 Abs 2 S 1 UmwStG bezieht sich sachlich auf Anteile an Kap-Ges oder Gen, die iRe Anteilstauschs iSd § 21 Abs 1 S 2 UmwStG oder im Zuge einer Betriebseinbringung als unselbständiger Bestandteil der Sachgesamtheit iSd § 20 Abs 1 UmwStG unterhalb des gW auf die Übernehmerin übertragen worden sind. Gem der Regelu...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.4.4.6 Substanzielle Gewinnausschüttung oder Einlagenrückgewähr (§ 6 Abs. 4 S. 5 Nr. 5)

Rz. 398 Gem. § 6 Abs. 4 S. 5 Nr. 5 AStG wird die noch nicht entrichtete Steuer fällig, soweit Gewinnausschüttungen oder eine Einlagenrückgewähr erfolgen und soweit deren gemeiner Wert insgesamt mehr als ein Viertel des Werts i. S. d. Abs. 1 beträgt. Der Widerrufstatbestand ist eine Parallelvorschrift zu § 6 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 AStG. Beide Vorschriften basieren auf dem Ziel, Ge...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 12. BMF, Schr. v. 5.7.2023 – IV D 1 - S 0336/20/10004 :003 – DOK 2023/0638852 (Mitwirkung des Bundesministeriums der Finanzen bei Billigkeitsmaßnahmen bei der Festsetzung oder Erhebung von Steuern, die von den Landesfinanzbehörden im Auftrag des Bundes verwaltet werden), BStBl. I 2023, 1467

Rz. 12 [Autor/Stand] Nach Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt bei der Festsetzung oder Erhebung von Steuern, die von den Landesfinanzbehörden im Auftrag des Bundes verwaltet werden, und von Zinsen auf solche Steuern Folgendes: I. Die obersten Finanzbehörden der Länder werden in folgenden Fällen die vorherige Zustimmung des Bundesministeriums der Finanzen...mehr

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Anhang 1: Geschäftsanweisun... / 3. Pfändung und Veräußerung in besonderen Fällen

a) Pfändung bei Personen, die Landwirtschaft betreiben § 100 (§ 813 Absatz 3 ZPO) (1) Ist der Gerichtsvollzieher mit der Pfändung bei einer Person beauftragt, die Landwirtschaft betreibt, und werden voraussichtlichmehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 7. OFD Frankfurt a.M., Vfg. v. 28.12.2015 – S 1369 A-002-St 514 (Vordruck für die Anzeige- und Mitteilungspflichten des § 6 Abs. 7 AStG), juris

Rz. 7 [Autor/Stand] Stundung der Einkommensteuer nach § 6 Abs. 5 AStG Die Anzeige- und Mitteilungspflichten des § 6 Abs. 7 AStG haben nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck ASt Mitteilung § 6 Abs. 7 AStG (11)[2] zu erfolgen. Hinweise: Über die auf Seite 3 aufgeführten Staaten hinaus, gehört auch Kroatien seit dem 1.7.2013 zur EU.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fea) Allgemein

Rn. 174 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Es geht dabei um Herabsetzungen des Anschaffungspreises aus den verschiedensten Gründen und mit den unterschiedlichsten Termini: Rabatte, Skonti, Boni, Rückvergütungen, Umsatzprämien, Provisionsnachlässe etc. Auch verdeckte Preisnachlässe – zB bei der Inzahlungnahme von Gebrauchtfahrzeugen – mindern die AK. Provisionszahlung der EK-Vermittl...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.5.1.4 Konsequenzen eines Verstoßes gegen die Mitteilungspflicht

Rz. 443 Die wesentliche Rechtsfolge der Nicht-Erfüllung der Mitteilungspflicht nach § 6 Abs. 5 S. 1 AStG wird im Fälligwerden der "gesamten" Wegzugssteuer gesehen.[1] Nach hier vertretener Auffassung kann dies nur in Ausnahmefällen Rechtsfolge eines Verstoßes gegen die Mitteilungspflicht sein, wobei aus Vorsichtsgründen eine Mitteilung auch bei Widerrufstatbeständen nach § 6 ...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 9. BMF, Schr. v. 13.11.2019 – IV B 5 - S 1325/18/10001:001 – DOK 2019/0995000 (Folgen des EuGH-Urteils v. 26.2.2019, Wächtler, C-581/17), BStBl. I 2019, 1212

Rz. 9 [Autor/Stand] Unter Bezugnahme auf die Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder ist § 6 Absatz 4 AStG bis zu einer gesetzlichen Änderung in den Fällen des § 6 Absatz 1 Satz 1 sowie des § 6 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 AStG, in denen der Gleichbehandlungsgrundsatz des Artikels 9 Absatz 2 des Anhang I des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ih...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 3.3 Erklärungs, Anzeige- und Mitwirkungspflichten

Rz. 477 Das Gesetz sieht außerhalb des § 6 Abs. 5 AStG keine besonderen Pflichten des Stpfl. vor. Die Erklärungspflicht basiert auf den allgemeinen Regelungen. Es gelten die erweiterten Mitwirkungspflichten für Auslandssachverhalte (§ 90 Abs. 2 AO). Rz. 478 § 6 Abs. 5 S. 1 und S. 3 AStG auferlegen dem Stpfl. Mitteilungspflichten (s. Rz. 430 ff.). Da deren Verletzung drastisch...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.4.4.1 Allgemeines

Rz. 365 § 6 Abs. 4 S. 5 AStG enthält einen abschließenden Katalog von Ereignissen, bei deren Eintritt die Ratenstundung gemäß § 6 Abs. 4 S. 1 AStG widerrufen wird (sog. Widerrufstatbestände). Bei Verwirklichung eines der Tatbestände ist die noch nicht entrichtete Steuer innerhalb eines Monats nach Eintritt des jeweiligen Ereignisses fällig. Dabei steht nach dem eindeutigen G...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.1 Tatbestand (Übersicht)

Tz. 70 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Der Tatbestand, der die Rechtsfolgen des § 22 Abs 2 S 1 iVm S 2–4 UmwStG (s Tz 78ff) auslöst, ist die unmittelbare, mittelbare oder fiktive Veräußerung (s Tz 70a, 70b) oder die Verwirklichung gleichgestellter Vorgänge (s § 22 Abs 2 S 6 UmwStG; s Tz 71, 71a) in Bezug auf die iRe qualifizierten Anteilstauschs gem § 21 Abs 1 S 2 UmwStG eingebracht...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.3.2.2.2 Möglichkeit einer Abstandnahme von der Ratenzahlung

Rz. 248 Gem. § 6 Abs. 4 S. 7 f. AStG kann die Ratenstundung in Fällen der – von vornherein beabsichtigten – Rückkehr auf Antrag des Steuerpflichtigen in eine echte Stundung ohne Erhebung von Raten gewandelt werden. Für Einzelheiten wird auf die Kommentierung in den Rz. 411 ff. verwiesen. Rz. 249 einstweilen freimehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 15 A... / 1.3.3 Verfassung

Rz. 21 Gegen die aktuellen Regelungen zu ausländischen Familienstiftungen wie auch schon gegen die Vorgängerregelungen bestehen in Teilen der Literatur verfassungsrechtliche Bedenken.[1] Diese greifen aber nicht durch: Der BFH nahm mit Urteil vom 25.4.2001 zu den wesentlichen Fragen Stellung: Soweit der allgemeine Gleichheitssatz Art. 3 Abs. 1 GG und daraus die abgeleitete S...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.2 Nachweis bei Anteilen aus einem Anteilstausch

Tz. 88 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Im Fall des Erwerbs von Anteilen aus einem Anteilstausch (sowohl "eigentlicher" Anteilstausch gem § 21 Abs 1 S 2 UmwStG als auch Miteinbringung von Anteilen iRe Sacheinlage gem § 20 Abs 1 UmwStG, s Tz 87) hat der Einbringende die Zurechnung der eingebrachten Anteile (zur Übernehmerin oder deren Rechtsnachfolgerin iSd § 22 Abs 6 UmwStG) nachzu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.3.1 Einkommensteuer/Körperschaftsteuer

Tz. 80 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 StPflicht/Eink Der Einbringungsgewinn II ist ein Gewinn aus der "Veräußerung von Anteilen" (s § 22 Abs 2 S 1 UmwStG); dies gilt nicht nur beim Anteilstausch, sondern auch im Fall der Betriebseinbringung unter Einschluss von Anteilen an Kap-Ges. Haben die eingebrachten Anteile zum PV einer natürlichen Pers gehört, liegen Eink aus Gew vor (s § ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 1.5.4.5 Verhältnis zur späteren Besteuerung eines Veräußerungsgewinns nach § 17 EStG

Rz. 57 § 6 AStG stellt die Erfüllung eines Wegzugstatbestands einer Veräußerung i. S. d. § 17 EStG zum gemeinen Wert gleich. Unbeschadet dessen kann auch nach Durchführung einer Wegzugsbesteuerung ein Veräußerungsgewinn nach § 17 EStG im Inland steuerpflichtig sein.[1] Dies ist sowohl denkbar in Fällen der fortbestehenden unbeschränkten Stpfl. als auch bei fortbestehender St...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.1 Rückwirkender Einbringungsgewinn II (Entstehung und Ermittlung)

Tz. 78 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Die Veräußerung der eingebrachten Anteile durch die Übernehmerin iSd § 22 Abs 2 S 1 UmwStG oder die Verwirklichung des gleichgestellten Ereignisses iSd § 22 Abs 2 S 6 UmwStG innerhalb der Sperrfrist (zum Tatbestand s Tz 70 und s Tz 71, 71a) oder die Nichterbringung des Nachw iSd § 22 Abs 3 UmwStG (s Tz 92) lösen zwingend und unwiderlegbar ei...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.5.1.1 Anwendungsbereich und Gegenstand der Mitteilung

Rz. 430 § 6 Abs. 5 Satz 1 AStG ordnet eine Mitteilungspflicht für die Tatbestände des Abs. 4 S. 5 oder S. 7 an. Die in Bezug genommenen Vorschriften definieren Ereignisse, bei deren Eintritt die (Raten-)Stundung nach Abs. 4 zu widerrufen ist. Der Verweis auf § 6 Abs. 4 S. 7 AStG ist zu weitgehend und beschränkt sich auf dessen 4. Halbs., der ebenfalls Widerrufstatbestände no...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 1.2.2 Neufassung der Norm durch das SEStEG und Folgeänderungen

Rz. 12 Durch das SEStEG wurde § 6 AStG weitreichend überarbeitet und dabei modifiziert und ergänzt. Hintergrund der umfangreichen Änderungen waren insbesondere Entscheidungen des EuGH. So hat der Gerichtshof eine dem § 6 AStG vergleichbare französische Regelung für unionsrechtswidrig gehalten, weil diese an den Wegzug eine Abschlussbesteuerung knüpfte und dabei eine Steuerst...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 1.6.2.5 Unionsrechtliche Würdigung des Ratenzahlungskonzeptes

Rz. 108 Ein besonderer Streitpunkt im Hinblick auf die Unionsrechtskonformität der Wegzugsbesteuerung ist die Erhebung der Wegzugssteuer. Ausgehend von der früheren EuGH-Rechtsprechung[1] zum Wegzug natürlicher Personen hat der Gesetzgeber in § 6 Abs. 5 AStG a. F. für EU/EWR-Wegzüge eine Dauerstundung vorgesehen.[2] Diese Dauerstundung wurde im Rahmen der aktuellen Gesetzesfa...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.1 Allgemeines (Grundsätze, Zielrichtung und Kritik)

Tz. 1 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Neuregelung durch SEStEG § 22 UmwStG gehört zum Sechsten Teil des UmwStG, der die Einbringung von Unternehmensteilen in eine Kap-Ges oder Gen und den Anteilstausch regelt und komplettiert das System der Besteuerung der Sacheinlagetatbestände gem §§ 20 und 21 UmwStG. Gegenstand der Rechtsnorm ist die Besteuerung der AE mit den aus der Einbringu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.1 Allgemeines, Rechtsentwicklung

Tz. 1024 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach § 14 Abs 4 KStG idF des JStG 2008 ist für Minder- und Mehrabführungen, die ihre Ursache in organschaftlicher Zeit haben, in der St-Bil des OT ein besonderer aktiver oder passiver AP zu bilden. Praktiziert wurde die Bildung organschaftlicher AP jedoch bereits seit länger als einem halben Jahrhundert vor ihrer ges Kodifizierung. Vor der ...mehr

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ZErb 09/2024, Die Pflichtte... / I. Überblick über die Pflichtteilsstrafklausel

Die Klausel hat zahlreiche Bezeichnungen. Neben "Pflichtteilsstrafklausel"[5] wird sie auch als "Pflichtteilsklausel",[6] "Pflichtteilssanktionsklausel"[7] oder "Pflichtteilsausschlussklausel"[8] sowie als "Abschreckungsklausel"[9] oder "Ausschlussklausel"[10] bezeichnet. In der Praxis wird die Pflichtteilsstrafklausel sowohl in gemeinschaftlichen Testamenten als auch in Erbv...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.33 Anwendungsregelung zu § 38 KStG (§ 34 Abs 13 KStG idF des Kroatien-StAnpG)

Tz. 115 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Nach § 34 Abs 13e S 1 KStG idF des URefG 2008 (§ 34 Abs 13d S 1 KStG idF des JStG 2007), der durch das Kroatien-StAnpG zu § 34 Abs 13 S 1 KStG wurde, gilt § 38 Abs 1 KStG idF des JStG 2007 nur für Gen, die zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung des KStG idF des StSenkG bereits bestanden haben. Nach § 34 Abs 13e S 2 KStG idF des URefG 2008 ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.3.1.5 Rechtsnatur der organschaftlichen Ausgleichsposten; Ausweis in der Steuerbilanz des Organträgers (§ 14 Abs 4 S 1 KStG idF vor KöMoG)

Tz. 1181 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Organschaftliche AP sind nur in der St-Bil zu bilden. In der H-Bil kommt als Reaktion auf die faktisch dauerhafte Abweichung von der St-Bil der Ausweis latenter Steuern gem § 274 HGB in Betracht (s Herzig/Liekenbrock/Vossel, in Herzig/Fuhrmann, HdB "Latente St im Einzelabschluss", 2012, 335). Bei Nichterstellung einer St-Bil durch den OT s...mehr

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§ 4 Die außerprozessualen S... / II. Inverzugsetzungen

Rz. 16 Fristsetzungen sollten nur dann erfolgen, wenn sie rechtlich erforderlich sind. Insbesondere gegenüber gegnerischen Rechtsanwaltskanzleien genügt andernfalls eine schlichte Bitte um Beantwortung.[16] Drohen der anwaltlich vertretenen Gegenpartei keine nachteiligen Folgen aus einer verspäteten Antwort, ergibt eine Fristsetzung von vornherein keinen Sinn. Ist für den Man...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.4.4.2 Verspätete Entrichtung der Jahresraten (§ 6 Abs. 4 S. 5 Nr. 1)

Rz. 371 Gem. § 6 Abs. 4 S. 5 Nr. 1 AStG wird die noch nicht entrichtete Steuer insgesamt fällig, wenn die Jahresrate nicht fristgemäß entrichtet wird (zu den Fristen s. Rz. 357). Schädlich ist bereits eine geringfügige Fristüberschreitung.[1] Eine Bagatellregelung vergleichbar zu § 240 Abs. 3 S. 1 AO existiert nicht. § 6 Abs. 4 S. 5 Nr. 1 AStG ist damit auch deutlich schärfe...mehr

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FF 09/2024, Bewährtes und Neues - die Herbsttagung 2024 in München

Jochem Schausten In den vergangenen Jahren hat die Corona-Pandemie uns gezwungen, unsere lieb gewonnene Herbsttagung entweder ausschließlich online oder nur in einer "abgespeckten" Version stattfinden zu lassen. Dieses Jahr nun hat der Geschäftsführende Ausschuss das Vertrauen, dass die Herbsttagung wieder in bewährter Form durchgeführt werden kann – nämlich am Freitag mit zw...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.6 Einbringender hat die erhaltenen Anteile noch nicht veräußert (§ 22 Abs 2 S 5 UmwStG)

Tz. 75 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Es kommt nicht zur rückwirkenden Besteuerung eines Einbringungsgewinns II und zu nachträglichen AK in dieser Höhe auf die erhaltenen Anteile beim Einbringenden, wenn und soweit (s Tz 75c) der "Einbringende die erhaltenen Anteile veräußert hat" (s § 22 Abs 2 S 5 Alt 1 UmwStG). Denn in diesem Fall sind die Regelungen in § 22 Abs 2 S 1–4 UmwStG...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.4.3.2.1 Wegzugssteuer i. S.V. Satz 1

Rz. 353 Die Ratenzahlungsmöglichkeit erstreckt sich auf die "Steuer, die auf die nach Absatz 1 realisierten Einkünfte entfällt". Um die Reichweite der Möglichkeit, die Ratenzahlung in Anspruch nehmen zu können, zu bestimmen, ist folglich der Teil der Einkommensteuer zu bestimmen, der die sog. "Wegzugssteuer" darstellt. Angesichts des Wortlauts der Norm – der an § 34c Abs. 1 ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 3.4.2 Konflikte zwischen § 19 AO und Zuständigkeitsregelungen in § 6 AStG

Rz. 486 § 6 AStG nimmt insgesamt fünfmal Bezug auf ein Finanzamt: § 6 Abs. 3 S. 3 AStG enthält eine Ermessensvorschrift, wonach "das Finanzamt, das im Zeitpunkt der Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht nach § 19 AO zuständig ist", die Rückkehrfrist um 5 Jahre verlängern kann. Gem. § 6 Abs. 4 S. 7 2. Halbs. AStG richtet sich die Stundung der Wegzugssteuer in einem Rückke...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 1.1 Aufbau

Rz. 1 § 6 umfasst insgesamt 5 Absätze, die abschließend die Wegzugsbesteuerung für Anteile i. S. v. § 17 EStG regeln. Die Vorschrift ist im Zusammenspiel mit § 17 EStG zu lesen und anzuwenden. Rz. 2 § 6 Abs. 1 regelt zugleich Tatbestände und Rechtsfolgen der Wegzugsbesteueurung. Satz 1 enthält den Tatbestand der Wegzugsbesteuerung, regelt die Rechtsfolge der Wegzugsbesteuerun...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 21 A... / 2.4.1.2 Anwendungsregel

Rz. 33 Zur Abgrenzung des zeitlichen Geltungsbereichs der Wegzugsbesteuerung nach § 6 ordnet § 21 Abs. 3 S. 1 AStG an, das "alte" System der Wegzugsbesteuerung in Gestalt des § 6 AStG in der am 30. Juni 2021 geltenden Fassung für die Abwicklung von Wegzügen, die vor dem 1. Januar 2022 verwirklicht worden sind, über den 31.12.2021 hinaus anzuwenden. Ausweislich der Gesetzesbe...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.1 Allgemeines

Tz. 895 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Das KStG enhält drei Vorschriften, die sich mit den Mehr-/Minderabführungen bei Organschaft beschäftigen. Es sind § 14 Abs 3 KStG . § 14 Abs 3 KStG entspr inhaltlich dem vom BFH (s Urt des BFH v 18.12.2002, BStBl II 2005, 49) verworfenen R 59 Abs 4 S 3 KStR 1995. Die durch das EURLUmsG eingefügte Regelung deutet Mehr- bzw Minderabführungen, d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.2.1 Allgemeines

Tz. 1040 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Durch das KöMoG v 25.06.2021 (BGBl I 2021, 2050) ist eine von uns seit vielen Jahren geforderte Änderung des Organschaftsrechts endlich umgesetzt worden. Das bereits seit etwa 70 Jahren praktizierte, aber erst durch das JStG 2008 kodifizierte Rechtsinstitut der organschaftlichen AP ist, so die Neufassung des § 14 Abs 4 KStG, durch die sog ...mehr

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§ 3 Verfahren zur Abgabe de... / III. Eintragungsanordnung

Rz. 184 Anknüpfungspunkt für eine Eintragung in das Schuldnerverzeichnis waren früher die formalen Tatbestände wie die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung oder die Anordnung der Erzwingungshaft (vgl. § 915 Abs. 1 ZPO a.F.). Heute entscheidet der zuständige Gerichtsvollzieher (oder das Insolvenzgericht bzw. das Finanzamt) und ordnet die Eintragung an,[290] § 882c Abs. 1 ...mehr