Fachbeiträge & Kommentare zu Teilwertabschreibung

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / a) Teilwertabschreibung setzt Gesamtbetrachtung der Ertragsaussichten von Besitz- und Betriebsgesellschaft voraus

Rz. 227 Die jüngere BFH-Rspr. eröffnet die Möglichkeit der aufwandswirksamen Teilwertabschreibung auf den Darlehensrückzahlungsanspruch des Besitz- gegen das Betriebsunternehmen nur unter erschwerten Bedingungen. Seit dem BFH-Urt. v. 6.11.2003 ist der Teilwert eines Darlehens, das der Betriebskapitalgesellschaft von der Besitzgesellschaft gewährt worden ist, ist nach denselb...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / III. Teilwertabschreibung von Darlehen an eine Betriebs-GmbH

1. Voraussetzungen einer Teilwertabschreibung auf Darlehen bei der Betriebsaufspaltung a) Teilwertabschreibung setzt Gesamtbetrachtung der Ertragsaussichten von Besitz- und Betriebsgesellschaft voraus Rz. 227 Die jüngere BFH-Rspr. eröffnet die Möglichkeit der aufwandswirksamen Teilwertabschreibung auf den Darlehensrückzahlungsanspruch des Besitz- gegen das Betriebsunternehmen ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 10 Begriff des Teilwerts

Schrifttum: Adam, Das Interdependenzproblem in der Investitionsrechnung und die Möglichkeiten einer Zurechnung von Erträgen auf einzelne Investitionsobjekte, DB 1966, 989; Adrian/Helios, Teilwertabschreibung, voraussichtlich dauernde Wertminderung und Wertaufholung, DStR 2014, 721; Ammelung/Pletschacher/Jarothe, Die Teilwertabschreibung auf GmbH-Beteiligungen, GmbHR 1997, 97;...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / b) Auswirkungen dieser Rechtsprechung im Teileinkünfteverfahren

Rz. 228 In § 3c Abs. 2 Satz 2–5 EStG wurden durch das ZollkodexAnpG vom 22.12.2014 (BGBl I 2014, 2417 ff.) in Anlehnung an die in § 8b Abs. 3 Satz 3 ff. KStG enthaltenen Regelungen für qualifiziert (mehr als 25 %) an einer Kapitalgesellschaft beteiligte Gesellschafter, die die Beteiligung im Betriebsvermögen halten, Abzugsbeschränkungen für Betriebsvermögensminderungen und B...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Fehlmaßnahmen

Rz. 200 [Autor/Stand] Eine Fehlmaßnahme liegt vor, wenn der mit der Anschaffung oder Herstellung eines Wirtschaftsguts verbundene Nutzen aus objektiver Sicht wesentlich unter dem durch die Anschaffung oder Herstellung verursachten Kostenaufwand liegt und der gedachte Erwerber des ganzen Unternehmens diesen Kostenaufwand folglich nicht (voll) entgelten würde.[2] Als Fehlmaßna...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / 1. Maßgeblichkeit der Handelsbilanz

Rz. 231 Der Maßgeblichkeitsgrundsatz des § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG bestimmt, dass Gewerbetreibende bei der steuerrechtlichen Gewinnermittlung das Betriebsvermögen anzusetzen haben, das nach den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung anzusetzen ist.[444] Die Vorschrift gilt nicht nur für Einzelkaufleute und bei der Gewinnermittlung von Personenhandelsgesellsc...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / 2. Behandlung des Rangrücktritts bei der Betriebs-GmbH

a) Zivilrecht Rz. 234 Für Zeiträume nach Inkrafttreten des § 19 Abs. 2 Satz 2 InsO in der Fassung des MoMiG (s. § 28 Rdn 153 ff.)[455] ist Voraussetzung für den Nichtansatz einer Verbindlichkeit im Überschuldungsstatus, dass ein Nachrang im Insolvenzverfahren vereinbart worden ist. Unklar war unter anderem, ob ein Rangrücktritt im Sinne der Regelung wie nach der Rechtslage zu...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 6. Fehlende Rentabilität des einzelnen Wirtschaftsguts

Rz. 249 [Autor/Stand] Zunächst muss zwischen solchen Wirtschaftsgütern, deren Rentabilität im Einzelnen feststellbar ist, und solchen Wirtschaftsgütern, bei denen dies nicht der Fall ist, unterschieden werden. Ist die Rentabilität des Wirtschaftsguts im Einzelnen feststellbar, wie etwa bei vermieteten Grundstücken, so kann eine überdurchschnittlich schlechte Rentabilität den...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / a) Zivilrecht

Rz. 234 Für Zeiträume nach Inkrafttreten des § 19 Abs. 2 Satz 2 InsO in der Fassung des MoMiG (s. § 28 Rdn 153 ff.)[455] ist Voraussetzung für den Nichtansatz einer Verbindlichkeit im Überschuldungsstatus, dass ein Nachrang im Insolvenzverfahren vereinbart worden ist. Unklar war unter anderem, ob ein Rangrücktritt im Sinne der Regelung wie nach der Rechtslage zuvor auch eine...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / a) Bewertungsgrundsätze

Rz. 187 Der Jahresabschluss ist in EUR aufzustellen (§ 244 HGB). Bei der Bewertung geht es darum, dass jeder Bilanzposition sowohl auf der Aktiv- als auch auf der Passivseite eine bestimmte EUR-Größe zugeordnet werden muss, um das Ergebnis des Geschäftsjahres ermitteln zu können. Dabei ist zwischen der erstmaligen Bewertung einer Bilanzposition (Zugangsbewertung) und der For...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / 3. Finanzierung der Betriebs-GmbH mittels einer atypisch stillen Beteiligung

Rz. 236 Ein Besitzunternehmer, der Gesellschafter der Betriebs-GmbH ist, kann sich zugleich an der Betriebs-GmbH atypisch still unter Leistung einer Bareinlage beteiligen und hierdurch die Betriebs-GmbH finanzieren. Wenn der Besitzunternehmer sich zusätzlich atypisch still an der Betriebs-GmbH beteiligt, entsteht eine Mitunternehmerschaft als Innengesellschaft ("Innen-KG"), ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cc) Die Ausnahmetatbestände (§ 3 Nr 70 S 2 EStG)

Rn. 2593 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 70 S 2 EStG enthält 6 Ausnahmetatbestände, in denen die vorbezeichnete hälftige Steuerbefreiung nach s Rn 2591–2592a ganz oder partiell nicht zum Tragen kommt, weil der StPfl bereits anderweitig begünstigt ist (dh 3 § Nr 70 S 2 EStG will eine Kumulation von Steuervorteilen vermeiden):mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / (5) Besteuerung

Rz. 337 Die Besteuerung von Wandel- und Optionsanleihen ist insgesamt umstritten.[264] Die damit verbundene Rechtsunsicherheit dürfte sich in vielen Fällen als Hindernis bei der Verwendung als mezzanines Finanzierungsinstrument erweisen. Unstreitig ist, dass der Kapitalnehmer die Zinsaufwendungen als Betriebsausgaben absetzen kann.[265] Gewerbesteuerlich erfolgt eine Gewinnr...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / (e) Besteuerung

Rz. 359 Bei der typisch stillen Gesellschaft sind für das zu finanzierende Unternehmen die Zinsaufwendungen als Betriebsausgaben absetzbar. Ihre Besteuerung folgt im Wesentlichen der des Nachrangdarlehens. Im Gegensatz zu den meisten anderen Mezzaninen-Finanzierungsinstrumenten findet bei der typisch stillen Gesellschaft in gewerbesteuerlicher Hinsicht keine Gewinnreduzierun...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / (5) Besteuerung

Rz. 329 Zinsaufwendungen für das Nachrangdarlehen kann das zu finanzierende Unternehmen aufgrund des Fremdkapitalcharakters des Nachrangdarlehens als Betriebsausgabe geltend machen. In gewerbesteuerlicher Hinsicht erfolgt eine Gewinnreduzierung nur um die Hälfte, da es sich regelmäßig um eine langfristige Verbindlichkeit i.S.d. § 8 Nr. 1 GewStG handelt. Darüber hinaus hat da...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Fehlende Rentabilität des gesamten Unternehmens

Rz. 239 [Autor/Stand] Von einer ausreichenden Rentabilität des Unternehmens ist dann auszugehen, wenn es eine angemessene Verzinsung des eingesetzten Eigenkapitals erwirtschaftet. Arbeitet der Unternehmensinhaber selbst mit und wird ihm diese Tätigkeit nicht besonders entgolten, so ist dabei auch ein angemessener Unternehmerlohn zu berücksichtigen.[2] Rz. 240 [Autor/Stand] Un...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / (5) Besteuerung

Rz. 347 Bei der Besteuerung ist eine Differenzierung zwischen obligationsartigen Genussrechten, die steuerlich Fremdkapital darstellen, und beteiligungsähnlichen Genussrechten, die steuerlich Eigenkapital darstellen, notwendig. Die handelsbilanzielle Einordnung als Eigenkapital nach schließt eine Kapitalüberlassung auf Zeit und damit steuerrechtliches Fremdkapital ausdrückli...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) § 3 Nr 40 S 1 Buchst a EStG (Veräußerung/Entnahme von BV-Anteilen

Rn. 1343 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Dem Teileinkünfteverfahren unterliegen nach § 3 Nr 40 S 1 Buchst a S 1 EStG:mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / b) Steuerrecht

Rz. 235 Aus steuerrechtlicher Sicht ist auf Ebene der Betriebs-Kapitalgesellschaft die Frage erheblich, ob eine passivierte Verbindlichkeit durch den Rangrücktritt mangels gegenwärtiger Belastung (§ 247 Abs. 1 HGB i.V.m. § 5 Abs. 1 EStG) ertragswirksam auszubuchen ist oder ob dies nur in der Steuerbilanz zu erfolgen hat, wenn die qualifizierten Voraussetzungen gem. § 5 Abs. ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Sinken des voraussichtlichen Verkaufserlöses

Rz. 233 [Autor/Stand] Die Teilwertvermutungen können ferner dadurch widerlegt werden, dass der Steuerpflichtige substantiiert darlegt und nachweist (glaubhaft macht), dass der voraussichtliche Verkaufserlös des betreffenden Wirtschaftsguts nicht (mehr) die Selbstkosten zuzüglich eines durchschnittlichen Unternehmergewinns decke.[2] Rz. 234 [Autor/Stand] Maßgebend für die Best...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / bb) Behandlung von Aufwendungen im Zusammenhang mit Dividenden

Rz. 451 Natürliche Personen, deren Beteiligung im Betriebsvermögen gehalten wird, können aufgrund der 40 %igen Dividendenfreistellung Aufwendungen, die in wirtschaftlichem Zusammenhang mit den Dividendeneinkünften stehen, gem. § 3c Abs. 2 Satz 1 EStG zu 40 % nicht abziehen. Gleiches gilt für Aufwendungen in Personengesellschaften, die in wirtschaftlichem Zusammenhang mit den...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / Literaturtipps

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Kennzahlen: Fallstudien zur... / 2.1 Aufbereitung der Bilanz

Bilanzsumme Ausgleich von Saisonalität In Deutschland und Österreich sind abweichende Geschäftsjahre handels- und steuerrechtlich möglich. Der Bilanzstichtag wird dabei so gewählt, dass er in die "ruhige" Zeit der Branche fällt. Dies hat historische Ursachen: Früher war eine permanente Inventur nicht üblich bzw. zulässig, deshalb hat man den Inventurzeitpunkt so gewählt, dass...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlagenverzeichnis und Anla... / 3.2 Ausführlicher Anlagespiegel

Im als Anlage zum Anhang zu erstellenden Anlagespiegel ist die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens in einer gesonderten Aufgliederung darzustellen. Man spricht hierbei davon, dass der Anlagespiegel nach dem Brutto-Prinzip zu erstellen ist oder auch vom Brutto-Anlagenspiegel.[1] Dabei sind, ausgehend von den gesamten Anschaffungs- und Herstellungskosten, die ...mehr

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Darlehen im Abschluss nach ... / 2.4.2 Teilwertabschreibung

Rz. 75 Aus dem Wahlrecht für die Teilwertabschreibung wird gefolgert, dass die außerplanmäßige Abschreibung in der Handelsbilanz nicht in der Steuerbilanz nachzuvollziehen sei. Auf die Teilwertabschreibung könne in der Steuerbilanz auch verzichtet werden.[1] Rz. 76 In der Steuerbilanz ist das Betriebsvermögen nach den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Darlehen im Abschluss nach ... / 2.4.5 Niedrigverzinslichkeit und Unverzinslichkeit

Rz. 80 Ist ein Darlehen niedriger als üblich verzinslich oder unverzinslich, kommt steuerrechtlich entsprechend der Abschreibung in der Handelsbilanz auf den niedrigeren Wert eine Teilwertabschreibung in Betracht. Als niedrigerer Teilwert wird der Barwert angesetzt. Abweichend vom Handelsrecht kommt die Teilwertabschreibung nur im Falle einer voraussichtlich dauernden Wertmi...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Unfallkosten / 4 Pauschalierung bei steuerpflichtiger Arbeitgebererstattung

Die (lohnsteuerpflichtige) Arbeitgebererstattung ist nach den ELStAM des Arbeitnehmers individuell zu besteuern. Zulässig ist es, die Lohnsteuer mit 15 % zu pauschalieren – allerdings nur bis zur Höhe des Betrags, den der Arbeitnehmer für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte bzw. bei Familienheimfahrten als Werbungskosten geltend machen könnte.[1] Nicht ab...mehr

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Forderungen: Wie richtig ge... / 4 Grundsätze für die steuer- und handelsrechtliche Bewertung im Jahresabschluss

Forderungen sind nach folgenden Grundsätzen zu bewerten: Tab. 1: Forderungsbewertung nach Handels- und Steuerrecht "Anschaffungskosten" sind bei der Bewertung von Forderungen aus Lief...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Forderungen: Wie richtig ge... / 4.3 Buchmäßige Einteilung und Bewertung von Forderungen

Die zum Bilanzstichtag bereits entstandenen Forderungen muss der Unternehmer im Einzelnen bewerten. Die Forderungen sind in einwandfreie (sichere), zweifelhafte und uneinbringliche Forderungen einzuteilen. Folgende Vorgehensweise bei der Bewertung von Forderungen ist deshalb empfehlenswert: Zahlenmäßige Feststellung der einwandfreien Forderungen Ermittlung der zweifelhaften Fo...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Wertaufholung / 1.2.2 Wertaufholung nach einer Teilwertabschreibung

Nach einer Teilwertabschreibung ist nicht zuzuschreiben, wenn der Unternehmer nachweist, dass der niedrigere Teilwert weiterhin Bestand hat.[1] Es ist zuzuschreiben, wenn der Grund für eine Teilwertabschreibung ganz oder teilweise weggefallen ist oder sich nachträglich herausstellt, dass die Wertminderung nicht voraussichtlich dauernd war. Auch wenn die Teilwertabschreibung f...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Wertaufholung / 1.2.4 Wertaufholungshöchstwert

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Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Wertaufholung / 1.2.3 Wertaufholung nach einer Absetzung für außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzung

Nach einer Absetzung für außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzung ist zuzuschreiben, soweit der Grund für diese Abschreibung in späteren Wirtschaftsjahren entfällt.[1] Nach herrschender Lehre ist damit die Kompensation der technisch oder wirtschaftlich begründeten Verringerung der Nutzungsmöglichkeiten durch ein neues Ereignis gemeint. Praxis-Tipp Feststellu...mehr

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Wertaufholung / 1.2.1 Wertaufholungsgebot: Wann es besteht

Für Wirtschaftsgüter, die am Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahrs zum Betriebsvermögen gehört haben, besteht ein Wertaufholungsgebot[1] nach Teilwertabschreibungen von abnutzbaren Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens,[2] nach Teilwertabschreibungen von anderen Wirtschaftsgütern, z. B. nicht abnutzbaren Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, Beteiligungen, Wirtschaftsg...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / jj) Hinzurechnung "jungen Betriebsvermögens"

Rz. 242 Gesondert ist nach § 200 Abs. 4 BewG auch das sogenannte junge Betriebsvermögen[347] zu bewerten. Dabei handelt es sich um solche Wirtschaftsgüter und Schulden, die innerhalb von zwei Jahren vor dem Bewertungsstichtag eingelegt wurden, am Bewertungsstichtag "ihrem Wert nach" noch vorhanden sind und nicht wieder entnommen oder ausgeschüttet wurden.[348] Die Anschaffun...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / (1) Hinzurechnungen

Rz. 228 Gem. § 202 Abs. 1 S. 2 Nr. 1a BewG sind zunächst sämtliche auf besonderen steuerrechtlichen Vorschriften beruhende Abschreibungen dem Betriebsergebnis wieder hinzuzurechnen.[320] Eine Minderung des Ausgangswerts (Gewinn nach § 4 Abs. 1 bzw. Einnahmenüberschuss nach § 4 Abs. 3 EStG) ist stets nur i.H.d. normalen Abschreibungen zulässig. Diese erfasst neben der lineare...mehr

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Anlage EÜR 2023 – Tipps und... / 1 Allgemeine Grundsätze der Einnahmenüberschussrechnung

Rz. 1070 Solange der Unternehmer keiner gesetzlichen Buchführungspflicht (§ 238 HGB; §§ 140, 141 AO, auch ausländische Vorschriften lt. BFH, Urteil v. 20.4.2021, IV R 3/20, BFH/NV 2021 S. 1256) unterliegt oder nicht freiwillig Bücher führt und Abschlüsse erstellt, kann er zwischen der Einnahmenüberschussrechnung und der Buchführung wählen und somit auch freiwillig Bücher füh...mehr

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Anlage EÜR 2023 – Tipps und... / 3.3 Betriebsausgaben im Einzelnen

Rz. 1110 [Waren, Roh- und Hilfsstoffe → Zeile 26] Die Kosten für Waren, Roh- und Hilfsstoffe (einschließlich Nebenkosten) sind Betriebsausgaben im Zeitpunkt der Zahlung. Davon ausgenommen sind die AK oder HK für Anteile an Kapitalgesellschaften, für Wertpapiere u. Ä., für Grund und Boden sowie Gebäude des Umlaufvermögens. Diese sind erst bei Zufluss des Veräußerungserlöses od...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 1.2.1 Körperschaftsteuer

Rz. 4 Die Körperschaftsteuer ist die Einkommensteuer der Körperschaften. Der Körperschaftsteuer unterliegen die juristischen Personen (§ 1 Abs. 1 Nrn. 1–4 KStG [1]), die nicht rechtsfähigen Personenvereinigungen und Vermögensmassen (§ 1 Abs. 1 Nr. 5 KStG) sowie die Betriebe gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts (§ 1 Abs. 1 Nr. 6 KStG). Ebenso könne...mehr

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Tatsächliche und latente St... / 6 Unsichere Steuerpositionen – Betriebsprüfungsrisiko

Im Ausgangspunkt bilanziert ein Unternehmen tatsächliche Steuerschulden oder Steuerforderungen auf der Basis der abgegebenen Steuererklärungen oder (soweit schon vorliegend) der erhaltenen Steuerbescheide. Die Deklaration in der Steuererklärung unterliegt aber dem Risiko, dass das Finanzamt Aufwendungen z. T. nicht anerkennt oder Einnahmen höher ansetzt. Entsprechendes gilt ...mehr

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Tatsächliche und latente St... / 2 Zweck latenter Steuern nach dem temporary-Konzept

Die IFRS-Bilanzierung latenter Steuern dient vornehmlich dem zutreffenden Vermögensausweis. Die richtige Periodisierung des Steueraufwands ist ein zumeist, aber nicht immer verwirklichter Nebenzweck. Beispiel Die vorausgezahlten Ertragsteuern der Tax Base GmbH entsprechen der veranlagten Steuer. Zwischen der IFRS-Bilanz und der Steuerbilanz besteht jedoch folgender Unterschie...mehr

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Perspektiven einer Internat... / 4.2 Von der HGB-basierten deutschen zur IFRS-basierten europäischen Steuerbilanz

Die steuerliche Argumentation vernachlässigt die schleichend schon lange, seit BilMoG auch offiziell gegebene Entkopplung von Handelsbilanz und Steuerbilanz. Beim Ansatz und bei der Bewertung von Rückstellungen, bei der außerplanmäßigen Abschreibung, beim Umfang des Betriebsvermögens etc. hat sich das Steuerrecht bereits in hohem Maße vom Handelsbilanzrecht gelöst. In einige...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsprüfung, verdeckte ... / 5.4 Unbesichertes Darlehen an Lebensgefährten der alleinigen Gesellschafterin

Nach dem BFH-Urteil vom 20.10.2015 führt die Teilwertabschreibung eines unbesicherten Darlehens an den Lebensgefährten der alleinigen Gesellschafterin einer AG zu einer vGA.[1] Damit hat der BFH klar entschieden, dass ein Lebensgefährte eine nahestehende Person im Sinne einer vGA ist.mehr

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Finanzvermögen / 4.3 Beteiligungen an Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen vs. einfache Anteile

Hinsichtlich der Bilanzierung von Anteilen an anderen Unternehmen im Einzelabschluss differenzieren die IFRS zwischen unter alleiniger Kontrolle stehenden Tochterunternehmen (IFRS 10), unter signifikantem Einfluss stehenden assoziierten Unternehmen (IAS 28), unter gemeinsamer Kontrolle stehenden Gemeinschaftsunternehmen (IFRS 11) und schließlich sonstigen (einfachen) Anteilen oh...mehr

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Selbst erstellte Anlagen / 3.1 Herstellungskosten bei materiellen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens

Eigenleistungen werden sowohl im Handels- als auch im Steuerrecht mit den Herstellungskosten bewertet.[1] Zu den Herstellungskosten gehören die Material- und Fertigungseinzelkosten. Einzelkosten sind Aufwendungen, die sich exakt nach Menge und Zeit berechnen lassen. Die Materialkosten enthalten alle Aufwendungen für Rohstoffe und die von Dritten bezogenen Erzeugnisse. Neben de...mehr

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Herstellungskosten / 2.1.3 Variable Gemeinkosten

In Abhängigkeit zur Erzeugnismenge variierende Gemeinkosten Gemeinkosten sollen unmittelbar (als Herstellungskosten) zugerechnet werden, die in Abhängigkeit von der Erzeugnismenge variieren.[1] Eine Aktivierung der Gemeinkosten kommt für Produkte in Betracht, wenn sie sachlich mit der Produktion des Betriebs zusammenhängen. Zu den Herstellungskosten der Erzeugnisse sollen nur...mehr

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Jahresabschluss: Kontoabsti... / 3.1 Vorräte, unfertige Arbeiten und Erzeugnisse, erhaltene Anzahlungen

Der tatsächliche Bestand an Vorräten wird über die Inventur zum Ende des Geschäftsjahres ermittelt; hieraus ergeben sich die Bestandsveränderungen zur Vorjahresbilanz. Daher sind bei der Abstimmung der Buchhaltung die Bestands- und Bestandsveränderungskonten nur auf Fehlbuchungen zu prüfen. In der Praxis finden sich auf den Warenbestandskonten oder Bestandsveränderungskonten...mehr

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Jahresabschluss: Kontoabsti... / 5 Praxis-Checkliste für die vorbereitenden Tätigkeiten beim Jahresabschluss

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 5... / 5.3 Rechtsfolgen

Rz. 56 Für Zwecke der Ermittlung des Übernahmeergebnisses fingiert § 5 Abs. 3 S. 1 UmwStG – außerhalb der Bilanz – die Überführung der im Betriebsvermögen gehaltenen Anteile an der übertragenden Körperschaft zum steuerlichen Übertragungsstichtag in das Betriebsvermögen des übernehmenden Rechtsträgers. Zu einer tatsächlichen Einlage kommt es nicht. Anzuwenden ist § 5 Abs. 3 S...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 5... / 6.3 Rechtsfolgen

Rz. 67 Nach § 27 Abs. 3 Nr. 1 UmwStG i. V. m. § 5 Abs. 4 UmwStG a. F. gelten die einbringungsgeborenen Anteile zum steuerlichen Übertragungsstichtag mit dem Wert nach § 5 Abs. 2, 3 UmwStG als in das Betriebsvermögen des übernehmenden Rechtsträgers eingelegt. Die Einlage erfolgt bei im Privatvermögen gehaltenen einbringungsgeborenen Anteilen mit den Anschaffungskosten (§ 5 Ab...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 5... / 5.1 Allgemeines

Rz. 50 Hält ein Gesellschafter der übertragenden Körperschaft seine Beteiligung in einem Betriebsvermögen, gelten die Anteile für Zwecke der Ermittlung des Übernahmeergebnisses nach § 5 Abs. 3 S. 1 UmwStG als zum steuerlichen Übertragungsstichtag in das Betriebsvermögen des übernehmenden Rechtsträgers überführt. Rz. 51 Das Betriebsvermögen kann gewerblicher, land- und forstwi...mehr