Fachbeiträge & Kommentare zu Todesfall

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§ 15 Erbscheinsverfahren / d) Versicherung an Eides statt

Rz. 36 Der Antragsteller hat nach § 352 Abs. 3 FamFG seine nach § 352 Abs. 1 S. 1 Nr. 3, 4, 5 FamFG erteilten Angaben sowie die Behauptung, dass er mit dem Erblasser im Zeitpunkt des Todes im Güterstand der Zugewinngemeinschaft gelebt hat, an Eides statt zu versichern. Die Versicherung hat vor einem Notar[62] oder einem Gericht zu erfolgen. Gericht ist dabei nicht nur das Na...mehr

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§ 15 Erbscheinsverfahren / c) Zurückweisung des Antrags

Rz. 64 Die Zurückweisung eines Antrags auf Erteilung eines Erbscheins erfolgt durch Beschluss, § 38 FamFG. Muster 15.4: Beschlussformel Muster 15.4: Beschlussformel Der Antrag des Herrn _________________________ auf Erteilung eines Erbscheins vom _________________________ (Datum) als Alleinerbe nach dem Tod von Herrn _________________________, verstorben am ___________________...mehr

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§ 22 Stiftungsrecht / a) Überblick

Rz. 244 Stiftungen werden im Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) an mehreren Stellen angesprochen.[375] Besondere Steuertatbestände existieren für den Erwerb der Erstausstattung von Todes wegen und durch Rechtsgeschäft unter Lebenden. Dabei ist der Empfang einer unentgeltlichen Zuwendung grundsätzlich erbschaft- und schenkungsteuerpflichtig.[376] Die Zuwendung eine...mehr

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§ 9 Rund um die Beerdigung / Literaturtipps

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§ 26 Behinderten- und Bedür... / a) Rechtliche Gestaltung

Rz. 80 Die sog. umgekehrte Vermächtnislösung ist ein Modell, das von Grziwotz entwickelt wurde.[121] Sie basiert auf der Grundlage der Erbschaftslösung und vermeidet durch Anordnung von Vermächtnissen zugunsten der nicht behinderten Kinder die Nachteile der gesamthänderischen Bindung des Nachlasses. Rz. 81 Nach diesem Vorschlag erfolgt zunächst die Einsetzung des behinderten ...mehr

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§ 2 Gesetzliche und gewillk... / d) Rechtsfolgen des Zuwendungsverzichts

Rz. 146 Der Zuwendungsverzicht beseitigt nicht die betreffende letztwillige Verfügung, sondern verhindert lediglich den Anfall der Zuwendung an den Verzichtenden und hat keine übertragende Wirkung. Ebenso hat der Zuwendungsverzicht keinerlei Auswirkungen auf das gesetzliche Erb- und Pflichtteilsrecht, sofern er nicht darauf erstreckt wird. Diese Erstreckung ist allerdings au...mehr

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§ 7 Testamentsgestaltung / 3. Erbengemeinschaft

Rz. 70 Die Erbengemeinschaft (zur Erbengemeinschaft ausführlich siehe Rdn 81) entsteht unabhängig vom Willen der Erben kraft Gesetzes als Zufallsgemeinschaft mit dem Tod des Erblassers aufgrund gesetzlicher oder testamentarischer Erbfolge. Sie ist auf Auseinandersetzung ausgerichtet. Das Vermögen ist gesamthänderisch gebunden. Der einzelne Erbe kann lediglich über seinen gan...mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckung / e) Alternativen

Rz. 248 Als Alternative zu den Ersatzlösungen ist eine sog. Umwandlungsanordnung an den Testamentsvollstrecker in Betracht zu ziehen. Diese kann als Auflage für den Erben formuliert werden, wonach das Unternehmen durch den Testamentsvollstrecker entweder in eine GmbH oder Aktiengesellschaft gem. §§ 152 S. 1, 125, 135 Abs. 2 UmwG umgewandelt werden soll. Das Verwaltungsrecht ...mehr

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§ 4 Vor- und Nacherbe / 1. Entstehen und Sicherung des Anwartschaftsrechts

Rz. 86 Der Erwerb des Nachlasses durch den Nacherben vollzieht sich in zwei Schritten. Zunächst erwirbt er mit dem Tod des Erblassers ein Anwartschaftsrecht auf Eintritt in die Erbenposition.[103] Neben den in den §§ 2116–2119, 2121–2123, 2127–2129 BGB geregelten Mitwirkungs- und Sicherungsrechten entsteht eine gesicherte Rechtsposition. Diese Rechtsposition kann angenommen ...mehr

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§ 29 Kontobeziehung im Erbfall / 1. Allgemeines

Rz. 63 Grundsätzlich bleiben mit dem Tod des Kreditnehmers für den Kredit haftende Sicherheiten bestehen. Rz. 64 Im Rahmen der Geschäftsverbindung zwischen der Bank und ihrem Kunden dürfte die Bürgschaft die häufigste Sicherheit sein. Die Bank gewährt einem Kunden Kredit und sichert ihr Risiko dadurch ab, dass ein Dritter für die Schuld des Kunden haftet. Der Bürgschaftsvertr...mehr

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§ 24 Ausgewählte Schnittste... / E. Scheidungsantrag und Ehegattenerbrecht

Rz. 59 Die Auswirkungen des Ehescheidungsverfahrens auf das Erbrecht werden häufig falsch eingeschätzt. Nachfolgend soll der Ausschluss des Ehegattenerbrechts und das taktische Verhalten im Ehescheidungsprozess näher beleuchtet werden. Die Ausführungen beziehen sich lediglich auf die Fälle, in denen zum Zeitpunkt der Einreichung des Scheidungsantrags noch keine letztwillige ...mehr

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§ 29 Kontobeziehung im Erbfall / Literaturtipps

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§ 7 Testamentsgestaltung / I. Teilungsanordnung; Schweigepflichtentbindungserklärung

Rz. 183 Muster 7.13: Schweigepflichtentbindungserklärung Muster 7.13: Schweigepflichtentbindungserklärung Testament Ich, _________________________, geb. am _________________________, in _________________________, wohnhaft in _________________________, deutscher Staatsangehöriger, errichte nachfolgendes Testament. (I.) Testierfreiheit In der freien Verfügung über mein Vermögen vo...mehr

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§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / 1. Übertragung von bestehenden Kapitallebensversicherungen

Rz. 72 Eine weitere Möglichkeit, Vermögen steuergünstig bereits lebzeitig auf Ehegatten oder auf die nächste Generation zu übertragen, besteht im Zusammenhang mit bereits existierenden Lebensversicherungen. Rz. 73 Vor der Befassung mit den erbschaftsteuerlichen Vorteilen ist sich jedoch die zivilrechtliche Ausgangslage bei einem Lebensversicherungsvertrag zu vergegenwärtigen....mehr

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§ 22 Stiftungsrecht / (3) Begriff des "entferntest Berechtigten"

Rz. 265 Nach Ansicht der Finanzverwaltung ist zur Ermittlung des "entferntest Berechtigten" nicht allein auf die derzeit Berechtigten, sondern auf alle potenziell Berechtigten künftiger Generationen abzustellen, vgl. R E 15.2 Abs. 1 S. 2 ErbStR 2019.[399] Auch nach Auffassung der Rechtsprechung gehören zu den "entferntest Berechtigten" alle Personen, die nach der Satzung auc...mehr

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Anhang 3

3. Klausur: Einstweiliger Rechtsschutz[Autor] Bearbeitungszeit für diese – mittelschwere – Klausur: 90 Minuten Sachverhalt: Ein in Zugewinngemeinschaft lebendes Ehepaar setzt sich in zwei Einzeltestamenten gegenseitig zu Alleinerben des gesamten Vermögens ein. Der einzige Abkömmling, die Tochter T, soll nur den Pflichtteil erhalten. Die in München lebende Mutter M verstirbt zue...mehr

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§ 31 Internationales Erbrecht / h) Exkurs: Gerichtsstandsvereinbarung gemäß Art. 5 EuErbVO

Rz. 28 Hat der Erblasser in seiner Verfügung von Todes wegen eine zulässige Rechtswahl ausgeübt, so können die Erben im Rahmen einer Vereinbarung vom zuständigen Gericht am letzten Wohnort des Erblassers abweichen. Dies ist in Form einer sogenannten Gerichtsstandsvereinbarung aller Erben möglich. Stimmt ein Erbe nicht zu, so ist die Vereinbarung nicht wirksam getroffen. Die ...mehr

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§ 22 Stiftungsrecht / Literaturtipps

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§ 6 Vermächtnisrecht / 1. Einführung

Rz. 6 Die Problematik der Abgrenzung Vermächtnis – Erbeinsetzung ergibt sich i.d.R. in den letztwilligen Verfügungen, die von Erblassern ohne ausreichende juristische Beratung erstellt worden sind. Dort gilt es abzugrenzen, ob durch die Zuwendung eines einzelnen Gegenstandes es sich um eine Erbeinsetzung, d.h. das automatische Einrücken in die Stellung des Erblassers mit des...mehr

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§ 7 Testamentsgestaltung / 5. Anwachsung

Rz. 73 Hat der Erblasser durch Verfügung von Todes wegen mehrere Personen in der Weise zu Miterben berufen, dass sie die gesetzliche Erbfolge ganz ausschließen und fällt einer der eingesetzten Miterben vor oder nach dem Erbfall weg, dann wächst nach § 2094 BGB, sofern keine ausdrückliche oder stillschweigende Ersatzerbeneinsetzung gegeben ist (§ 2099 BGB), der Anteil des Weg...mehr

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§ 2 Gesetzliche und gewillk... / c) Ehegattenerbrecht bei fortgesetzter Gütergemeinschaft

Rz. 38 Haben durch Ehevertrag die Ehegatten bestimmt, dass die Gütergemeinschaft beim Tod eines von ihnen nicht aufgelöst, sondern mit gemeinschaftlichen Abkömmlingen, die am Nachlass des Erstversterbenden erbberechtigt wären, fortgesetzt wird, liegt eine fortgesetzte Gütergemeinschaft vor, §§ 1483 ff. BGB. Diese Variante ist allerdings kaum praxisrelevant, da diese Gütergem...mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckung / h) Partnerschaftsgesellschaft

Rz. 275 Der Tod eines Partners einer Partnerschaftsgesellschaft führt wegen § 9 Abs. 2 PartGG zu seinem Ausscheiden aus der Gesellschaft. Hierdurch fällt der Abfindungsanspruch in den Nachlass und kann vom Testamentsvollstrecker geltend gemacht werden.[354] Rz. 276 Kann der Gesellschaftsanteil an der Partnerschaft nach § 9 Abs. 4 S. 2 PartGG vererbt werden, hängt die Fortsetz...mehr

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§ 31 Internationales Erbrecht / j) Exkurs: Rechtswahl nach Art. 25 Abs. 2 EGBGB a.F.

Rz. 30 Vor Einführung der EuErbVO war es jedem Ausländer gestattet, gem. Art. 25 Abs. 2 EGBGB a.F. für im deutschen Inland belegenes unbewegliches Vermögen, in der Form einer letztwilligen Verfügung von Todes wegen, deutsches Recht zu wählen. Von dieser Rechtswahlmöglichkeit haben unzählige in Deutschland lebende Ausländer mit Inlandsimmobiliarvermögen regen Gebrauch gemacht...mehr

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§ 13 Nachlassinsolvenzverfa... / C. Gegenstand des Insolvenzverfahrens

Rz. 6 Nur der ganze Nachlass, §§ 1922, 1967 BGB, nicht Teile hiervon, kann Gegenstand des Insolvenzverfahrens sein, § 316 Abs. 3 InsO. Der Nachlass als nicht rechtsfähiges Sondervermögen kann nicht Schuldner des Nachlassinsolvenzverfahrens sein. Da der oder die Erben (bekannt oder unbekannt) Träger des Sondervermögens sind, fällt ihnen die Schuldnerrolle zu.[2] Das Verfahren...mehr

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§ 26 Behinderten- und Bedür... / 7. Befreite Vorerbschaft

Rz. 88 Schwierigkeiten bereitet vor allem die bis vor kurzem anhaltende Niedrigzinsphase. Es bleibt abzuwarten, inwiefern sich die Erhöhung des Leitzinses in der jüngeren Vergangenheit hierauf auswirkt. Soll der behinderte Angehörige spürbare Vorteile aus dem Erwerb von Todes wegen erhalten, kann dies über die Erträgnisse aus dem Nachlass häufig nicht mehr erreicht werden. Z...mehr

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§ 23 Unternehmertestament –... / b) Einziehungsklausel

Rz. 328 Dagegen ist es auch im Aktienrecht zulässig, dass die Satzung im Falle des Todes eines Aktionärs die Einziehung der Aktien vorsieht (§§ 237 ff. AktG).[241] Die Einziehung kann generell oder nur für bestimmte Fälle angeordnet werden (z.B. wenn die Erben die Aktien nicht innerhalb einer bestimmten Frist auf Mitaktionäre, Abkömmlinge oder Ehepartner des Aktionärs übertr...mehr

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§ 31 Internationales Erbrecht / V. Erbschein/Fremdrechtserbschein

Rz. 149 Mit Einführung der EuErbVO zum 17.8.2015 wurde § 2369 BGB a.F., in welchem der Fremdrechtserbschein bis dahin geregelt war, aufgehoben. Für Altfälle gilt er jedoch gemäß Art. 229 § 36 EGBGB weiterhin[331] und besitzt somit also noch immer Praxisrelevanz. Im Übrigen wird es auch in Zukunft Fallkonstellationen geben, in denen sich die Rechtsnachfolge von Todes wegen na...mehr

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§ 24 Ausgewählte Schnittste... / IV. Bruchteilsgemeinschaft am Einzelkonto

Rz. 128 In zahlreichen Ehen verfügen die Ehegatten lediglich über ein Einzelkonto,[188] das in der Mehrheit der Fälle auf den Ehemann lautet. Der andere Ehegatte hat vielfach lediglich eine Kontovollmacht. Verstirbt dann der Kontoinhaber, wird meist ohne Bedenken das Guthaben, das sich zum Zeitpunkt des Todes des Erblassers auf dem Konto befand, seinem Nachlass zugerechnet. ...mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckung / c) Verwaltungsvollstreckung an einer Kommanditbeteiligung

Rz. 270 Durch den Tod eines Kommanditisten wird die Gesellschaft nicht aufgelöst, sondern mit den Erben gem. § 177 HGB fortgesetzt, es sei denn, der Gesellschaftsvertrag ordnet eine anderweitige Folge an. Demnach ist an einer vererblichen Kommanditbeteiligung Testamentsvollstreckung möglich,[342] sofern die übrigen Gesellschafter entweder den Gesellschaftsvertrag selbst oder...mehr

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§ 6 Vermächtnisrecht / c) Unterschied zur Vor- und Nacherbschaft

Rz. 64 Hat der Erblasser den Wunsch, dass nur ein Gegenstand hintereinander verschiedenen Personen zu übertragen ist, ist die Konstruktion des Vor- und Nachvermächtnisses zu wählen.[176] Der Nachvermächtnisnehmer erhält im Gegensatz zur Vor- und Nacherbfolge nur einen schuldrechtlichen Anspruch gegenüber dem Vorvermächtnisnehmer, der in den Nachlass des Vorvermächtnisnehmers ...mehr

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§ 2 Gesetzliche und gewillk... / III. Zugewinnausgleich und Erb- und Pflichtteilsverzicht

Rz. 176 Weder Erb- noch Pflichtteilsverzichte umfassen den Zugewinnausgleichsanspruch nach §§ 1371 Abs. 2, 1372 BGB. Daher sollte eine Scheidungsvereinbarung den Ausschluss eines Zugewinnausgleichsanspruchs beinhalten oder eine Gütertrennung aufnehmen. Sofern der Ehegatte den Erbverzichtsvertrag abschließt, aber er dennoch Erbe oder Vermächtnisnehmer durch eine Verfügung von...mehr

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§ 28 Lebensversicherung im ... / 1. Antrag auf Abschluss einer Lebensversicherung

Rz. 15 Eine der wesentlichen Grundlagen für eine Lebensversicherung ist der Antrag. Im Antrag müssen Angaben aufgeführt werden Rz. 16 Verstirbt der Versicherungsnehmer, der einen Antrag auf Abschluss einer Lebensversicherung gestellt hat, nach de...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / d) Besondere Wertermittlung bei Abfindungen für Gesellschaftsanteile

Rz. 194 § 10 Abs. 10 ErbStG regelt eine besondere Wertermittlung für den Fall der Übertragung bzw. Einziehung von Gesellschaftsanteilen aufgrund gesellschaftsvertraglich vereinbarter Übertragungsverpflichtungen oder Einziehungsmöglichkeiten. Rz. 195 Befindet sich im Nachlass eine Beteiligung an einer Personengesellschaft oder einer GmbH, wird diese Beteiligung mit ihrem gemei...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 3. Stundung bei Immobilienerwerben

Rz. 336 Nach § 28 Abs. 3 ErbStG gilt Folgendes: Gehört zum Erwerb – sowohl von Todes wegen als auch durch Schenkung[452] – begünstigtes Vermögen im Sinne des § 13d Abs. 3 ErbStG (vermietete Immobilien), ist dem Erwerber die darauf entfallende Erbschaftsteuer auf Antrag bis zu zehn Jahren zu stunden, soweit er die Steuer nur durch Veräußerung dieses Vermögens aufbringen kann....mehr

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§ 5 Erbengemeinschaft / a) Rechtsstellung des Erben

Rz. 21 Der Erbe bleibt auch nach Veräußerung seines Erbteils Erbe, da diese Position nur in seiner Person durch Erwerb von Todes wegen begründet werden kann und nicht übertragbar ist.[50] Er hat damit alle Rechte und Pflichten, die ihn auch zuvor trafen. Insbesondere haftet er gem. §§ 2382, 2385 BGB weiterhin für die Nachlassverbindlichkeiten und kann noch gem. § 2344 BGB fü...mehr

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§ 4 Vor- und Nacherbe / b) Aufschiebende Bedingung

Rz. 94 Ist die Nacherbeneinsetzung unter einer aufschiebenden Bedingung nach § 2074 BGB angeordnet, gilt im Zweifel, dass bei Wegfall des Nacherben vor Bedingungseintritt kein Ersatznacherbe berufen ist. War z.B. die Bedingung, dass der Nacherbe einen bestimmten Berufsabschluss macht und stirbt er zuvor, wird im Zweifel der Vorerbe mit dem Tod des Nacherben zum Vollerben.[11...mehr

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§ 2 Gesetzliche und gewillk... / b) Dreißigster, § 1969 BGB

Rz. 48 Der "Dreißigste" ist ein gesetzliches Vermächtnis, welches dem darin bestimmten Personenkreis der Familienangehörigen für 30 Tage nach dem Tod des Erblassers Wohnung und Unterhalt gewährt. Auch der eingetragene Lebenspartner deutschen oder ausländischen Rechts zählt zu dem Kreis der Anspruchsberechtigten, § 11 LPartG. Der Anspruch ist eine Nachlassverbindlichkeit, der...mehr

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§ 9 Rund um die Beerdigung / 3. Kostentragung des Unfallverursachers und sonstiger zum Schadensersatz Verpflichteter

Rz. 156 Neben den erb- und unterhaltsrechtlichen Vorschriften finden sich weitere Normen, die eine Verpflichtung Dritter zur Übernahme der Bestattungskosten vorsehen. Es handelt sich dabei i.d.R. um Haftungstatbestände, die eine Schadensersatzpflicht des Geschädigten bzw. seiner Erben vorsehen. Zu diesen Schadensersatzansprüchen zählen im Fall der Tötung auch die Kosten der ...mehr

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§ 31 Internationales Erbrecht / 1. Deutsch-türkischer Konsularvertrag vom 28.5.1929

Rz. 6 Dieser Konsularvertrag wurde zwischen der Türkischen Republik und dem Deutschen Reich geschlossen.[9] Nach dem Eintritt der Türkei in den Krieg wurde er aufgehoben, ist jedoch seit dem 26.2.1952 wieder in Kraft. Die relevanten erbrechtlichen Regelungen des Konsularvertrags finden sich in den §§ 12 ff. des Anhangs zu Art. 20. In § 14 des Konsularvertrags wird das auf di...mehr

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§ 2 Gesetzliche und gewillk... / cc) Parteien des Verzichtsvertrags

Rz. 117 Mit Ausnahme des Fiskus kann jeder künftige gesetzliche Erbe den Erbverzichtsvertrag abschließen. Darauf, dass dieser schon zum Verzichtszeitpunkt gesetzlicher Erbe ist, kommt es nicht an. Deshalb kann auch der künftige Ehegatte noch vor der Heirat wirksam den vertraglichen Verzicht erklären. Trotz des Erbverzichtsvertrags kann der Erblasser durch eine Verfügung von T...mehr

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§ 5 Erbengemeinschaft / IX. Schiedsverfahren der DSE

Rz. 303 Eine der zeitsparenden und kostengünstigen Möglichkeiten ist die Vereinbarung eines Schiedsverfahrens vor der Deutschen Schiedsgerichtsbarkeit für Erbstreitigkeiten e.V., Hauptstraße 18, 74918 Angelbachtal/Heidelberg.[585] Dies kann auch nach dem Tod des Erblassers durch übereinstimmende Erklärung aller Beteiligten geschehen (§ 1029 Abs. 2 ZPO), andernfalls durch Ano...mehr

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§ 15 Erbscheinsverfahren / g) Gegenständlich beschränkter Erbschein

Rz. 85 Der gegenständlich beschränkte Erbschein, ist ein Erbschein, der mit Beschränkung auf bestimmte Nachlassgegenstände erteilt wird, § 352c FamFG. Er bezeugt also das Erbrecht in Bezug auf bestimmte im Inland gelegene Nachlassgegenstände. Rz. 86 Muster 15.11: Fremdrechtserbschein Muster 15.11: Fremdrechtserbschein Nachstehend wird bezeugt, dass der am _____________________...mehr

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§ 26 Behinderten- und Bedür... / b) Lebzeitige Übertragungen

Rz. 95 Menschen mit behinderten Angehörigen und größeren Vermögen bewegt neben Erwägungen der Absicherung des Behinderten und dem Schutz des Vermögens vor dem Zugriff des Sozialleistungsträgers regelmäßig auch der Gedanke nach einer steueroptimierten Vermögensnachfolgeplanung. Die Schenkungssteuerfreibeträge von Kindern liegen aktuell bei 400.000 EUR pro Kind und Elternteil ...mehr

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§ 9 Rund um die Beerdigung / a) Anspruchsberechtigte

Rz. 158 Nach § 74 SGB XII sind die erforderlichen Kosten einer Bestattung vom Sozialhilfeträger zu übernehmen, soweit dem hierzu Verpflichteten die Kostentragung nicht zugemutet werden kann. Anspruchsberechtigter nach § 74 SGB XII ist derjenige, der rechtlich zur Tragung der Bestattungskosten verpflichtet ist.[217] Verpflichteter i.S.d. § 74 SGB XII ist aber nur, wer der Kos...mehr

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§ 26 Behinderten- und Bedür... / (2) Pflichtteilsergänzungsansprüche

Rz. 35 Eine weitere Gefahr für die Überleitung von Ansprüchen auf den Sozialleistungsträger kann sich aus lebzeitigen Zuwendungen des Erblassers ergeben, die Pflichtteilsergänzungsansprüche nach den §§ 2325 ff. BGB nach sich ziehen. Der Pflichtteilsergänzungsanspruch ist ein neben dem ordentlichen Pflichtteilsanspruch nach § 2303 BGB stehender und von diesem unabhängiger eig...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / IV. Verfahrensrechtliche Gesichtspunkte

Rz. 343 Für die Entscheidung über die Stundung ist das Nachlassgericht zuständig (§ 343 FamFG). Es entscheidet nur auf Antrag eines pflichtteilsberechtigten Erben, des Insolvenzverwalters, des Nachlassverwalters und des Nachlasspflegers.[960] Der Testamentsvollstrecker ist zur Antragstellung nicht berechtigt.[961] Gegen einen abweisenden Gerichtsbeschluss ist die sofortige B...mehr

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§ 10 Umfang und Kosten des ... / d) Vertrauensverhältnis zwischen Rechtsanwalt und Mandant

Rz. 77 Das Mandatsverhältnis beruht auf wechselseitigem Vertrauen. Dies gilt umso mehr, sofern es um die Abrechnung aufgrund einer Stundensatzvereinbarung geht. Besteht noch kein festes Vertrauensverhältnis zum Mandanten, empfiehlt es sich, die geleisteten Stunden in kurzen Abständen hintereinander abzurechnen.[215] Nach den Vorgaben des EuGH ist dies wohl künftig erforderli...mehr

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§ 4 Vor- und Nacherbe / a) Einheits- und Trennungslösung

Rz. 137 Zunächst ist zu fragen, ob die Ehegatten das beiderseitige Vermögen als Einheit betrachtet haben und dies auch einheitlich an die nächste Generation übergeben wollten, ohne den Überlebenden, ggf. über §§ 2286, 2287 BGB hinaus, binden zu wollen (Einheitslösung), oder ob die Vermögensmassen getrennt behandelt werden sollten, sodass für das Vermögen des Erstversterbende...mehr

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§ 23 Unternehmertestament –... / V. Vorbereitung des Unternehmertestaments

Rz. 22 Die Gestaltung des Unternehmertestaments erfordert eine genaue und umfassende Kenntnis der tatsächlichen Verhältnisse. Im Rahmen der Vorbereitung des Unternehmertestaments ist daher die bestehende Situation des Unternehmers, seiner Familie und des Unternehmens selbst sorgfältig zu ermitteln. Angesichts der engen Verbindung von Erbrecht, Gesellschaftsrecht, Steuerrecht...mehr

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§ 25 Sozialleistungsregress / II. Schicksal ortsgebundener Versorgungsrechte bei späterer Heimunterbringung

Rz. 41 Eine Vereinbarung, wonach vorbehaltene Versorgungsleistungen nur so lange geschuldet sind, wie sie vom Verpflichteten im übernommenen Haus erbracht werden können ("Leistungsbegrenzungsklausel") führt nach der bemerkenswert deutlichen Aussage des BGH[38] nicht zur Sittenwidrigkeit der Nachrangvereinbarung (mit der Folge, dass die andernfalls entstandene Lücke durch ein...mehr