Fachbeiträge & Kommentare zu Todesfall

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§ 28 Die Pflichtteilsklage / III. Feststellungsklage

Rz. 20 Die Feststellungsklage ist die richtige Klageart, wenn es um die Feststellung eines Pflichtteilsrechts geht. Mit der Feststellungsklage kann beispielsweise die verbindliche Feststellung getroffen werden, ob ein rechtswirksamer Pflichtteilsverzicht vorliegt. Rz. 21 Hierbei ist die Feststellung vor dem Erbfall zu unterscheiden von der Feststellung nach dem Erbfall. Vor d...mehr

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§ 25 Die Erbenfeststellungs... / b) Verhältnis zwischen Leistung und Entgelt beim Erbvertrag

Rz. 86 Eine erbvertragliche Bindung zugunsten des Heimträgers kann ein "Versprechen" im Sinne des Leistungsbegriffs in § 5 HeimG sein. Deshalb kann ein Erbvertrag, in dem der Träger eines Altenheimes zum – alleinigen – Vertragserben eingesetzt wird und dieser sich verpflichtet, den Erblasser bis zu seinem Tod unentgeltlich in seinem Heim aufzunehmen, zu versorgen und zu pfle...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / 2. Änderungsvorbehalt bei der Einheitslösung

Rz. 442 Im Rahmen der Wechselbezüglichkeit und Bindungswirkung spielt die Frage eines Abänderungsrechts des überlebenden Ehegatten (Freistellungsklausel) eine große Rolle. In § 2270 Abs. 1 BGB ist es den Ehegatten freigestellt, ob sie ihre letztwilligen Verfügungen wechselbezüglich und bindend treffen wollen. Die Ehegatten können sich demnach auch das Recht einräumen, ihre V...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / 4. Konfusion

Rz. 307 Zu der Einzelzwangsvollstreckung, der Universalvollstreckung und der Aufrechnung kommt noch eine vierte Möglichkeit, bei der der Erbe mit seinem Eigenvermögen für eine Nachlassschuld einsteht, und zwar kraft Gesetzes: die Konfusion. Sie tritt ein, wenn der Erbe Gläubiger des Erblassers gewesen war. Der Erbe verliert seine Forderung mit dem Erbfall. Die Anordnung der ...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / 2. Prozessführungsbefugnis

Rz. 118 Der Miterbe kann auf Leistung oder Feststellung klagen,[140] er kann die Zwangsvollstreckung betreiben,[141] er kann Prozesse, die durch den Tod des Erblassers unterbrochen wurden, wieder aufnehmen.[142] Der Miterbe ist gesetzlicher Prozessstandschafter und handelt deshalb in eigenem Namen (für sich und die anderen Miterben, was im Rubrum selbstverständlich zum Ausdru...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / 7. Abweichende Teilung in Ausnahmefällen?

Rz. 262 Dass sich der einzelne Miterbe – und sei sein Anteil noch so klein – mit seinem Auseinandersetzungsanspruch nach § 2042 Abs. 1 BGB und der Möglichkeit, gem. § 753 BGB Grundvermögen in die Zwangsversteigerung zu bringen, gegenüber Familieninteressen an der Erhaltung langjährigen Familienbesitzes durchsetzen kann, ist immer wieder Gegenstand der Kritik an der gesetzlic...mehr

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§ 33 Internationales Erbrecht / c) Aufnahme von Vindikationslegaten und Singularsukzession

Rz. 151 In einem internationalen Erbfall kann es bei Anwendung fremden Rechts unter Umständen dazu kommen, dass beispielsweise in einer letztwilligen Verfügung von Todes wegen erbrechtliche Anordnungen getroffen werden, welche dem deutschen Recht schlichtweg nicht bekannt sind. Denkbar ist zum Beispiel, dass der Erblasser ein sog. Vindikationslegat,[317] also ein Vermächtnis...mehr

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§ 25 Die Erbenfeststellungs... / c) Urkundengewährung durch Notar – Pflicht zur Amtsausübung

Rz. 129 Die Urkundsgewährungspflicht des Notars nach § 15 BNotO folgt aus seinem Beurkundungsmonopol. Der Notar darf seine Amtstätigkeit nicht ohne ausreichenden Grund verweigern. Anderenfalls begeht er eine Dienstpflichtverletzung. Rz. 130 Gründe, die die Weigerung rechtmäßig erscheinen lassen, sindmehr

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§ 33 Internationales Erbrecht / 8. Umfang und Spezifizierung des Erbstatuts bis zum 17.8.15

Rz. 73 Anhand des Erbstatuts i.S.d. EGBGB wurden alle erbrechtlichen Fragen beurteilt. Vom Erbstatut umfasst sind demnach: Ferner umfasst das Erbstatut:mehr

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§ 13 Der Ehegatte als Mandant / E. Der Voraus des Ehegatten nach § 1932 BGB

Rz. 22 Bei der Ermittlung des Umfangs des Ehegattenerbrechts wird in der Praxis oftmals der Ehegattenvoraus nach § 1932 BGB übersehen. Bei dem Voraus handelt es sich um ein gesetzliches Vorausvermächtnis zugunsten des überlebenden Ehegatten. Der Voraus umfasst die zum ehelichen Haushalt gehörenden Gegenstände sowie die Hochzeitsgeschenke. Die Vorschrift des § 1932 BGB kommt ...mehr

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§ 4 Interessenkollision, Tä... / III. Interessenkonflikt bei der Beratung hinsichtlich eines Ehegattentestaments

Rz. 27 Im Rahmen der Beratung von Ehegatten bei der Errichtung eines gemeinschaftlichen Testaments werden in der Regel übereinstimmende Vorstellungen der Beteiligten vorliegen. Die praktische Erfahrung zeigt, dass dies zumeist auch dann der Fall ist, wenn es beispielsweise um Fragen einer Wiederverheiratungsklausel geht, da vielfach keinem der Ehegatten daran gelegen ist, da...mehr

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§ 23 Die Auskunftsklage / c) Exhumierung zur Feststellung der Vaterschaft

Rz. 14 Das Interesse des Kindes an der Klärung der Vaterschaft hat meist auch vor den Rechten eines verstorbenen Putativvaters Vorrang. Bei der für die Feststellung der Vaterschaft erforderlichen Untersuchung und damit einhergehenden Exhumierung des Verstorbenen tritt das postmortale Persönlichkeitsrecht regelmäßig hinter das Recht des Kindes auf Kenntnis der eigenen Abstamm...mehr

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Güterrecht: Europäische Güt... / 4.5 Rügelose Einlassung, Art. 8 EuGüVO/EuPartVO

Unabhängig von den Regelungen der. Art. 5 Abs. 2, 6 oder 7 EuGüVO bzw. Art. 5 Abs. 2, 6 oder 7 EuPartVO, sieht Art. 8 EuGüVO bzw. Art. 8 EuPartVO die Möglichkeit der Begründung einer gerichtlichen Zuständigkeit durch rügelose Einlassung des Beklagten[1] vor. Eine rügelose Einlassung ist in den Fällen der Art. 4 EuGüVO bzw. Art. 4 EuPartVO (Güterrechtsstreitigkeiten nach dem ...mehr

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§ 24 Das Erbscheinsverfahren / bb) Grundsatz der Nachlasseinheit

Rz. 294 Eines der Ziele der Erbrechtsverordnung ist die Verwirklichung des Grundsatzes der Nachlasseinheit, also Nachlassspaltungen in bewegliches und unbewegliches Vermögen oder nach dem Belegenheitsort des unbeweglichen Vermögens zu verhindern. Dieses Ziel wurde mit Art. 23 EuErbVO für das Erbstatut umgesetzt, der die gesamte Rechtsnachfolge von Todes wegen entweder dem Re...mehr

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§ 19 Der Testamentsvollstre... / 1. Vorbereitende Maßnahmen

Rz. 34 In einem nächsten Schritt hat der Testamentsvollstrecker den Nachlass abzuwickeln, das heißt i.d.R. bei Vorhandensein einer Erbengemeinschaft die Auseinandersetzung zu betreiben. Bevor der Testamentsvollstrecker mit der Abwicklung des Nachlasses und somit mit der Auseinandersetzung unter den Miterben beginnt, sollte er in eigenem Interesse die letztwillige Verfügung d...mehr

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§ 33 Internationales Erbrecht / III. Örtliche Zuständigkeit

Rz. 134 Die Örtliche Zuständigkeit des Nachlassgerichts ergibt sich zunächst aus den bekannten nationalen Vorschriften. Es sind dies: §§ 12, 13, 23, 27 ZPO; §§ 105, 343 f. FamFG. Daneben ergibt sich die örtliche Zuständigkeit nunmehr auch aus Art. 4 EuErbVO (letzter gewöhnlicher Aufenthalt des Erblassers), Art. 5 EuErbVO (Rechtswahl mit Forumswahlvereinbarung der Erben nach ...mehr

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§ 24 Das Erbscheinsverfahren / a) Rechtslage bis zum Ablauf des 16.8.2015

Rz. 290 Bis zum Ablauf des 16.8.2015 galt Art. 25 Abs. 1 EGBGB . Danach richtete sich die Erbfolge nach dem Recht des Staates, dem der Erblasser im Zeitpunkt des Todes angehört hat. Unter engen Voraussetzungen war auch eine gegenständlich beschränkte Rechtswahl für im Inland belegene Immobilien möglich, Art. 25 Abs. 2 EGBGB. Rz. 291 Nachlassspaltung trat ein, wenn für bestimmt...mehr

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§ 21 Erbfall und Grundbuch / aa) Schweigepflicht des Notars

Rz. 137 Der Notar unterliegt gem. § 18 Abs. 1 S. 1 BNotO der Verschwiegenheit. Davon kann nur der Urkundsbeteiligte selbst entbinden, im Falle seines Todes die Aufsichtsbehörde, § 18 Abs. 1 S. 2 BNotO. Da E nicht mehr lebt, hätte die Aufsichtsbehörde (der Präsident des Landgerichts, in dessen Bezirk der Notar seinen Amtssitz hat) den Notar von seiner Verschwiegenheitspflicht...mehr

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§ 24 Das Erbscheinsverfahren / b) Österreich: Nachweis des Erbrechts

Rz. 347 Das Verlassenschaftsgericht hat bei der Abwicklung des Nachlasses eine große Bedeutung; zuständig ist dasjenige am letzten Wohnsitz des Erblassers. Die Erben, seien sie kraft Gesetzes oder aufgrund Verfügung von Todes wegen berufen, werden von Amts wegen ermittelt und aufgefordert, die Erbserklärung (Annahmeerklärung) abzugeben. Hierbei spricht man von Abhandlungsverf...mehr

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§ 25 Die Erbenfeststellungs... / 1. Häufigste Sachverhalte der Rückabwicklung eines Erbfalles

Rz. 150 Aus den verschiedensten Gründen kann sich der Nachlass oder können sich einzelne Nachlassgegenstände im Besitz eines nur vermeintlichen Erben befinden. Als solche Gründe kommen in der Praxis am häufigsten vor:mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / 7. Beweislast für das Erbrecht

Rz. 156 Der Kläger muss sein Erbrecht darlegen und ggf. beweisen. Darzulegen sind also der Tod des Erblassers und der Berufungsgrund des Erben. Beruft sich der Kläger auf sein gesetzliches Erbrecht, so hat er sein Verwandtschaftsverhältnis, das etwaige Bestehen einer Ehe sowie ggf. den Wegfall gesetzlicher Erben einer vorrangigen Ordnung zu beweisen.[153] Behauptet der Erbe ...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / 3. Kommanditgesellschaft

Rz. 206 War der Erblasser persönlich haftender Gesellschafter, so gilt dasselbe wie bei der OHG (§§ 161 Abs. 2, 139 HGB).[204] War der Erblasser Kommanditist, so wird durch seinen Tod die Gesellschaft grundsätzlich nicht aufgelöst, der Kommanditanteil vererbt sich (§ 177 HGB). Mit diesem Anteil haftet der Erbe für die alten und neuen Verbindlichkeiten.mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / 19. Formulierungsbeispiel: Antrag auf Anordnung der Nachlasspflegschaft

Rz. 127 Formulierungsbeispiel: Antrag auf Anordnung der Nachlasspflegschaft An das Amtsgericht – Nachlassgericht – (...) Betreff: Antrag auf Anordnung der Nachlasspflegschaft in der Nachlasssache des am (...) verstorbenen (...), zuletzt wohnhaft in (...) Am (...) ist (...), zuletzt wohnhaft in (...) gestorben. Vom Vorhandensein einer Verfügung von Todes wegen ist nichts bekannt....mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / VI. Die Erbenhaftung nach § 102 SGB XII

Rz. 739 Die selbstständige Erbenhaftung[823] begründet eine Pflicht der Rechtsnachfolger des Sozialhilfeempfängers. Die Erben sind verpflichtet, die Kosten der letzten zehn Jahre vor dem Erbfall, die das Dreifache des Grundbetrages gemäß § 85 Abs. 1 SGB XII übersteigen, zu ersetzen (§ 102 Abs. 1 S. 2 SGB XII). Hierbei handelt es sich um eine Nachlassverbindlichkeit, die auch...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / 17. Rechtsbehelfe

Rz. 125 Gegen die Anordnungen des Nachlassgerichts ist die befristete Beschwerde nach § 58 FamFG statthaft (kein Anwaltszwang). Über die Beschwerde entscheidet ein Zivilsenat des Oberlandesgerichts. Der Inhaber einer über den Tod hinaus erteilten Generalvollmacht des Erblassers hat kein Beschwerderecht gegen die Anordnung der Nachlasspflegschaft.[116] Die Beschlüsse über die ...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / 1. Allgemeines

Rz. 710 Eine typische Beratungssituation in der Praxis ist der Fall, dass der Schenker (Erblasser) in ein Pflegeheim kommt und nicht alle Kosten von der Pflegeversicherung übernommen werden. Gemäß § 93 Abs. 1 SGB XII kann der Sozialhilfeträger den Rückforderungsanspruch des Schenkers (§ 528 BGB) gegenüber dem Beschenkten auf sich überleiten.[770] Dies ist auch nach dem Tod d...mehr

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§ 25 Die Erbenfeststellungs... / c) Beweiserhebung und -würdigung

Rz. 28 Das OLG Düsseldorf hat die Beweiserhebung und -würdigung bei vorgetragener und bestrittener Testierunfähigkeit eines Erblassers instruktiv dargestellt:[36] Zitat "Die Klärung der im Wesentlichen auf dem Gebiet des Tatsächlichen angesiedelten Frage, ob die Voraussetzungen der Testierunfähigkeit bei dem Erblasser (hier: zur Zeit der Errichtung der notariellen Testamente a...mehr

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§ 33 Internationales Erbrecht / I. Testamentsvollstreckung

Rz. 165 Bei einem ausländischen Erbstatut ist die Erteilung eines gegenständlich auf das Inland beschränktes Testamentsvollstreckerzeugnis möglich.[351] Dabei finden die Grundsätze des Erbscheinsverfahrens Anwendung.[352] Zu beachten ist jedoch auch hier, dass sich im Europäischen Nachlasszeugnis umfangreiche Möglichkeiten der Darstellung einer Testamentsvollstreckung auch n...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / a) Der Auskunftsschuldner nach § 2027 Abs. 1 BGB

Rz. 164 Der Erbschaftsbesitzer ist auskunftspflichtig und damit nach § 2018 BGB derjenige, "der aufgrund eines ihm in Wirklichkeit nicht zustehenden Erbrechts etwas aus der Erbschaft erlangt hat". Erbschaftsbesitzer in diesem Sinne kann auch ein Miterbe sein, der ein über seinen Erbteil hinausgehendes Erbrecht für sich beansprucht; hinsichtlich der ihm nicht gebührenden Diffe...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / 6. Auseinandersetzungsausschluss (Teilungsverbot, § 2044 BGB)

Rz. 111 Unter einem Auseinandersetzungsausschluss versteht man den Ausschluss des Anspruchs einzelner Miterben gegen die übrigen auf Erbauseinandersetzung gemäß § 2042 Abs. 1 BGB. Dieser Ausschluss entspricht – je nach Willen des Erblassers – einem Vermächtnis gemäß § 2150 BGB zugunsten der anderen Miterben oder aber einer Auflage. Er wirkt nur schuldrechtlich und hindert so...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / 1. Allgemeines

Rz. 276 Zwei Bereiche mit familienrechtlichem Bezug sind im Testamentsrecht von praktischer Bedeutung: Zum einen der Eingriff in elterliche Vermögensverwaltungsrechte. Nach Scheidung einer Ehe wird nicht selten der Wunsch an den Berater herangetragen, eine Regelung zu finden, die verhindert, dass das Vermögen, das die gemeinschaftlichen Kinder erben werden, nicht vom geschied...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / 2. Die Alleinerbenlösung

Rz. 377 Bei der Gestaltung eines "Unternehmertestamentes" ist darauf zu achten, dass nach Möglichkeit das Betriebsvermögen in einer Hand an einen Erben weitergegeben wird. Die mit Abstand sicherste Lösung ist hierfür die Alleinerbeneinsetzung des Betriebsnachfolgers (Alleinerbenlösung).[433] Der Erblasser bestimmt seinen Unternehmensnachfolger zum Alleinerben und setzt zugun...mehr

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§ 29 Die Klage des durch Sc... / 2. Unterschiedliche Gläubiger- und Schuldnerschaft für beide Ansprüche

Rz. 133 Hat der Erblasser zu Lebzeiten einen Dritten beschenkt, so kann Die beiden Ansprüche stehen de...mehr

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§ 28 Die Pflichtteilsklage / B. Zuständigkeit

Rz. 4 Zuständig für die jeweilige Klage ist gemäß § 27 Abs. 1 ZPO das Gericht, an dem der Erblasser zum Zeitpunkt des Todes seinen allgemeinen Gerichtsstand hatte. In der Regel ist dies gemäß § 13 ZPO der Ort des letzten Wohnsitzes. Der Gerichtsstand des § 27 ZPO gilt sowohl für die Klage auf Feststellung des Erbrechts als auch für die Klagen auf Auskunft und Zahlung des Pfl...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / 2. Der Zuweisungsempfänger

Rz. 592 Der landwirtschaftliche Betrieb ist demjenigen Miterben zuzuweisen, dem er nach dem wirklichen oder mutmaßlichen Willen des Erblassers zugedacht war, § 15 Abs. 1 S. 1 GrdstVG. Da Voraussetzung für ein gerichtliches Zuweisungsverfahren eine kraft Gesetzes entstandene Miterbengemeinschaft ist, wird in den meisten Fällen ein ausdrücklich in einer Verfügung von Todes weg...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / 3. Der Vollziehungsberechtigte

Rz. 274 Vollziehungsberechtigter einer Auflage ist gemäß § 2194 BGB der Erbe gegenüber dem beschwerten Vermächtnisnehmer, der Miterbe gegenüber den beschwerten Miterben und jeder, dem der Wegfall des Beschwerten unmittelbar zustattenkommen würde. Man spricht hier auch vom sogenannten "Wegfallbegünstigten". Hierzu zählt auch der Testamentsvollstrecker.[299] Ob auch derjenige v...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / a) Gemeinsames Sorgerecht

Rz. 277 Nach § 1626 Abs. 1 BGB stehen das Recht und die Pflicht der elterlichen Vermögenssorge für das eheliche Kind beiden Eltern zu. Daraus folgt gemäß § 1629 Abs. 1 S. 2 BGB ein Gesamtvertretungsrecht beider Eltern nach außen. Nach dem Tod eines Elternteils steht die elterliche Sorge dem Überlebenden allein zu, § 1680 Abs. 1 BGB. Ist der Überlebende z.B. aufgrund eines Ber...mehr

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§ 25 Die Erbenfeststellungs... / 8. Vermutete Kausalität

Rz. 102 Das Verbot des § 14 Abs. 5 HeimG gegen die Annahme von Vermögensvorteilen soll nur dann greifen, wenn ein Zusammenhang mit der Erfüllung der Pflichten aus dem Heimvertrag besteht. Allerdings ist ein Zusammenhang zwischen der Vorteilszuwendung und dem Heimvertrag bis zum Beweis des Gegenteils zu vermuten, um Fälle unklarer Beweislage, wo die Motive und Gründe sowie di...mehr

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§ 22 Berichtigung des Hande... / IV. Beendigung der Gesellschaft durch Liquidation

Rz. 30 Wurde die OHG durch den Tod eines Gesellschafters aufgelöst, so ist dies nicht nur durch die noch überlebenden Gesellschafter, sondern auch von allen Erben des verstorbenen Gesellschafters unter Vorlage eines Erbnachweises anzumelden, § 143 Abs. 1 S. 3 HGB. Dies gilt auch, wenn für die Liquidation eigene Liquidatoren bestellt werden, § 148 HGB. Nach Beendigung der Liq...mehr

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§ 22 Berichtigung des Hande... / II. Erbfolge nach einem Kommanditisten

Rz. 33 Der Tod eines Kommanditisten führt nicht zur Auflösung der Gesellschaft, § 177 HGB. Mehrere Erben des verstorbenen Kommanditisten treten nicht in Erbengemeinschaft, sondern kraft Sondererbfolge als Gesellschafter mit der ihrer Erbquote entsprechenden Beteiligungsquote bezogen auf den Anteil des Erblassers in die KG ein. Alle Gesellschafter und die Erben des verstorben...mehr

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§ 19 Der Testamentsvollstre... / II. Die Testamentsvollstreckung am Einzelunternehmen

Rz. 87 Die Fortführung eines Einzelunternehmens durch einen Dauertestamentsvollstrecker kraft Amtes wird von der Rechtsprechung abgelehnt, da ansonsten ein Unternehmen mit erbrechtlich beschränkter Haftung entstünde.[112] Nach Ansicht des BGH kann aber das Einzelunternehmen durch den Testamentsvollstrecker als Treuhänder im eigenen Namen und mit eigener Haftung (Treuhandlösu...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / II. Besonderheiten bei Grundstücken

Rz. 110 Gehört ein Grundstück zum Nachlass, so ist nicht dieses Grundstück oder ein Anteil an dem Grundstück belastet. Der Nießbrauch am Erbteil selbst kann im Grundbuch also nicht eingetragen werden. Aber im Hinblick auf die Verfügungsbeschränkung des § 1071 BGB ist außerhalb des Grundbuchs eine Beschränkung der Verfügungsbefugnis entstanden. Deshalb lässt die Rechtspraxis ...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / d) Außerordentliches Auseinandersetzungsverlangen nach dem Minderjährigenhaftungsbeschränkungsgesetz

Rz. 232 § 1629a BGB stellt die Verfassungsmäßigkeit der Vorschriften über die gesetzliche Vertretung minderjähriger Kinder durch ihre Eltern wieder her, nachdem das BVerfG die §§ 1629, 1643 Abs. 1 BGB teilweise für verfassungswidrig erklärt hatte.[254] Rz. 233 Die Interessen von Gläubigern und des Rechtsverkehrs werden durch die Schaffung zweier Vermutungstatbestände gewahrt ...mehr

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§ 33 Internationales Erbrecht / h) Exkurs: Zuständiges Gericht gemäß Art. 5 EuErbVO

Rz. 28 Hat der Erblasser in seiner Verfügung von Todes wegen eine zulässige Rechtswahl ausgeübt, so können die Erben im Rahmen einer Vereinbarung vom zuständigen Gericht am letzten Wohnort des Erblassers abweichen. Dies ist in Form einer sogenannten Gerichtsstandsvereinbarung aller Erben möglich. Stimmt ein Erbe nicht zu, so ist die Vereinbarung nicht wirksam getroffen. Die ...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / 4. Das Frankfurter Testament

Rz. 390 Eine Alternative zu der Vermächtnis- oder Alleinerbenlösung ist das sogenannte "Frankfurter Testament". Dieses sieht vor, dass Betriebs- und Privatvermögen innerhalb einer Erbengemeinschaft durch Teilungsanordnung in entsprechender Erbquote gemäß dem Wert des jeweiligen Nachlassgegenstands aufgeteilt werden.[447] Die von Felix [448] vorgeschlagene Konstruktion führt je...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / ii) Beendigung des Nießbrauchs

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§ 3 Die Haftung des Rechtsa... / VI. Beratungspflicht bei Testamenten/Erbverträgen

Rz. 119 Grundsätzlich muss der Anwalt dem "Gebot des sichersten Weges" folgen und dem Mandanten den einfachsten und billigsten Weg zur Erreichung des von ihm gewünschten Zieles darlegen. Wird ein Anwalt beispielsweise beauftragt, ein beim Nachlassgericht hinterlegtes Testament aus der amtlichen Verwahrung zurückzuholen, und erhält er das Testament aufgrund der Regelung des § ...mehr

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§ 21 Erbfall und Grundbuch / a) Erzwingung der Zustimmung

Rz. 152 Wird die Zustimmung zur Grundbuchberichtigung (= grundbuchrechtliche Bewilligung nach §§ 19, 22 GBO; siehe Rdn 1) vom Nichtberechtigten nicht freiwillig erklärt, so muss sie erzwungen werden. Also ist der Nichtberechtigte auf Abgabe der Bewilligung zu verklagen mit dem Ziel der Ersetzung der Bewilligungserklärung mit Rechtskraft des der Klage stattgebenden Urteils ge...mehr

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§ 25 Die Erbenfeststellungs... / a) Bundeskompetenz: Heimgesetz (Bund) aus 1974

Rz. 70 Das Heimgesetz aus dem Jahr 1974 hat für alte Menschen, die auf eine Heimunterbringung angewiesen sind, einen Schutzbereich vor Übervorteilung geschaffen. In diesen Schutzbereich fällt auch die Testierfreiheit mit der Folge, dass Zuwendungen von Todes wegen dem Verdikt der Nichtigkeit unterliegen können, wenn sie zugunsten eines Heimträgers oder einer Pflegeperson ang...mehr

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§ 33 Internationales Erbrecht / V. Anknüpfungssubjekt nach Art. 25 Abs. 1 EGBGB a.F.

Rz. 53 Ist der Erblasser vor dem 17.8.2015 verstorben, so wird das Erbstatut anhand der bis dahin geltenden Normen bestimmt. Soweit es die Instrumentarien des Erbscheins sowie der Verfahren nach der Freiwilligen Gerichtsbarkeit anbelangt, so findet sich eine entsprechende Überleitungsvorschrift in Art. 229 § 36 EGBGB. Art. 25 Abs. 1 EGBGB a.F. stellt als Anknüpfungspunkt auf ...mehr