Fachbeiträge & Kommentare zu Todesfall

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / g) Bestätigung eines anfechtbaren Testaments

Rz. 358 Als Bestätigung bezeichnet man ein Verhalten, aus dem sich der Wille erkennen lässt, das Testament trotz Kenntnis des Anfechtungsgrundes gelten zu lassen mit der Folge, dass dann eine nachfolgende Anfechtung ausgeschlossen ist. Rz. 359 Fraglich ist, ob die Bestätigung durch den Erblasser selbst erfolgen kann. Die h.M. lehnt dies mit der Begründung ab, § 144 BGB könne ...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / b) Besonderheiten des nachehelichen Ehegattenunterhalts

Rz. 32 Demgegenüber geht die Unterhaltsverpflichtung des Erblassers gegenüber einem geschiedenen Ehegatten als Nachlassverbindlichkeit auf den Erben über (§ 1586b Abs. 1 BGB). Allerdings haftet der Erbe nur bis zur Höhe des Betrages, der dem Pflichtteil entspricht, der dem unterhaltsberechtigten Ehegatten zustünde, wenn die Ehe nicht geschieden worden wäre (§ 1586b Abs. 1 S....mehr

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§ 19 Der Testamentsvollstre... / III. Kostenersatz für fremde Tätigkeit

Rz. 125 Grundsätzlich kann jede natürliche oder juristische Person als Testamentsvollstrecker benannt werden bzw. das Amt ausführen. Gleiches gilt für einen Rechtsanwalt, Steuerberater oder Notar[175] oder einen sonstigen Angehörigen eines rechts- oder steuerberatenden Berufes. Ihnen steht auch im Falle der berufsmäßigen Ausübung des Amtes des Testamentsvollstreckers regelmä...mehr

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§ 24 Das Erbscheinsverfahren / 3. Materielle Unrichtigkeit

Rz. 247 Materielle Unrichtigkeit liegt vor, wenn die materielle Rechtslage einerseits und das im Erbschein bezeugte Erbrecht andererseits nicht übereinstimmen. Beispiele hierfür sind der Erbschein des Vorerben nach Eintritt des Nacherbfalls oder das Auffinden eines Testaments, das die Erbfolge anders regelt, als sie im Erbschein genannt ist. Rz. 248 Eine zur Einziehung verpfl...mehr

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§ 5 Umfang und Kosten des M... / cc) Vertretung mehrerer Pflichtteilsberechtigter

Rz. 10 Interessenkonflikte können hier entstehen, wenn die Pflichtteilsberechtigten sich bei Bewertungsfragen nicht einig sind. Darüber hinaus könnten anrechenbare Vorempfänge zu berücksichtigen sein oder aber auch Ausgleichungspflichten bestehen. Rz. 11 Eine Vertretung widerstreitender Interessen kann auch dann vorliegen, wenn mehrere Pflichtteilsberechtigte vertreten werden...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / I. Gesetzliche Regelung

Rz. 529 Beim Tod eines Gesellschafters einer BGB-Gesellschaft wird die Gesellschaft nach der gesetzlichen Regelung aufgelöst (§ 727 BGB). Damit wandelt sich die Gesellschaft kraft Gesetzes in eine Liquidationsgesellschaft um. Die Erben werden Mitglieder der Liquidationsgesellschaft. Die Folgen sind:mehr

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Güterrecht: Europäische Güt... / 4.1 Grundsatz

Beide Verordnungen haben sich laut ihrer Erwägungsgründe 32 so weit wie möglich dem Prinzip der Zuständigkeitskonzentration verschrieben.[1] Dies gelingt den Verordnungen jedoch nur zum Teil. Der angestrebte Gleichlauf mit anderen europäischen Verfahrensvorschriften gelingt nur mit der EuErbVO, daher nur im Falle des Todes eines Ehegatten/Lebenspartners, Art. 4 EuGüVO bzw. A...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / f) Erbverträge

Rz. 16 Sonderregeln für Erbverträge: Erbverträge bedürfen zwingend der notariellen Beurkundung. Die Beteiligten können den Notar bitten, den Erbvertrag in die besondere amtliche Verwahrung des Amtsgerichts zu geben oder aber den Erbvertrag in der Verwahrung des Notars zu belassen, § 34 BeurkG. Wird der Erbvertrag beim Amtsgericht verwahrt, so gilt Gleiches wie beim notariell...mehr

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§ 18 Beratung des durch ein... / D. Der bezugsberechtigte (begünstigte) Ehegatte

Rz. 11 Ein häufiges Problem ist die Frage, ob der in einer Lebensversicherung als bezugsberechtigt genannte Ehegatte im Valutaverhältnis zu den Erben die Zuwendung behalten darf, wenn die Ehe vor dem Tod des Erblassers bereits geschieden wurde. Nach der Rechtsprechung des BGH ist § 2077 BGB nicht analog auf die Nennung der des Ehegatten als Bezugsberechtigten anzuwenden.[14]...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / 11. Ausgleichungsvorschriften mit Berechnungsbeispielen

Rz. 377 Grund für die in §§ 2050 ff. BGB geregelten Ausgleichungspflichten ist der vom Gesetz vermutete Wille des Erblassers, seine Abkömmlinge an der Rechtsnachfolge in sein Vermögen (zu Lebzeiten und nach seinem Tod, d.h. an seiner wirtschaftlichen Lebensleistung) gleichmäßig teilhaben zu lassen. Vorempfänge einer bestimmten Art gelten daher grundsätzlich als auf den künft...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / 2. Die beschränkte Testierfähigkeit

Rz. 42 Eine beschränkte Testierfähigkeit kann bei Personen mit Behinderungen vorliegen. Stumme und sprachbehinderte Personen können sowohl ein privatschriftliches als auch ein öffentliches Testament errichten, und zwar nach Verzicht auf das Wort "mündlich" in § 2232 S. 1 BGB und Aufhebung von § 2233 Abs. 3 BGB sowie § 31 BeurkG seit dem 1.8.2002 auch durch Erklärung gegenübe...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / a) Abschlussfähigkeit

Rz. 493 Für den Abschluss eines Erbvertrags als Erblasser ist nach § 2275 BGB unbeschränkte Geschäftsfähigkeit erforderlich; Geschäftsunfähige (§ 104 BGB) oder beschränkt Geschäftsfähige (§ 106 BGB) zählen hierzu nicht. Häufig gibt es in Erbrechtsprozessen Streit über die Geschäfts- bzw. Testierfähigkeit des Erblassers. Es ist ggf. ein Gutachten eines Sachverständigen (Psychi...mehr

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§ 29 Die Klage des durch Sc... / II. Schutzzweck des § 2287 BGB

Rz. 2 Der durch Erbvertrag eingesetzte Erbe wird durch § 2287 BGB gegen beeinträchtigende Schenkungen des Erblassers geschützt. Allerdings sind die vorgenommenen Schenkungen wirksam; sie geben dem benachteiligten Erben lediglich nach dem Tode des Erblassers einen Anspruch auf Herausgabe des Geschenks nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereiche...mehr

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§ 21 Erbfall und Grundbuch / 1. Höchstpersönliche Rechte

Rz. 79 Beschränkte dingliche Rechte für eine natürliche Person, die maximal auf Lebenszeit bestehen können und kraft Gesetzes nicht übertragbar sind, wie Nießbrauch (§§ 1030 ff. BGB), Wohnungsrecht (§ 1093 BGB) und andere beschränkte persönliche Dienstbarkeiten (§§ 1090 ff. BGB), sowie die Wohnrechtsreallast (§ 1105 BGB), erlöschen kraft Gesetzes mit dem Tode des Rechtsinhab...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / cc) Indexierung nach der BGH-Rechtsprechung

Rz. 432 Nach der BGH-Rechtsprechung ergäbe sich folgende Berechnung:mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / a) Schutz des Minderjährigen

Rz. 383 Im Gesetzgebungsverfahren wurde bereits erkannt, dass es dem gesetzlichen Vertreter des Minderjährigen bzw. dem volljährig Gewordenen selbst zu empfehlen ist, ein Inventar über das Vermögen des Minderjährigen zum Stichtag seiner Volljährigkeit zu errichten, um die Vermutungen des § 1629a Abs. 4 BGB widerlegen zu können.[284] Für den Fall des Erwerbs von Todes wegen si...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / 2. Beim gemeinschaftlichen Testament

Rz. 621 § 2287 BGB findet zum Schutz der Schlusserben auch bei bindend gewordenen gemeinschaftlichen Testamenten Anwendung.[675] Hat der Erblasser lebzeitig Schenkungen getätigt und liegen die Voraussetzungen des § 2287 BGB vor, dann kann der Schlusserbe die Schenkungsgegenstände herausverlangen. Das Recht entsteht allerdings gemäß § 2287 BGB erst mit dem Tod des Erblassers,...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / 2. Form

Rz. 497 Zwingend vorgeschrieben ist notarielle Beurkundung bei gleichzeitiger Anwesenheit der Vertragschließenden, § 2276 Abs. 1 BGB ("Simultanbeurkundung"). Eine Trennung des Vertrags in Vertragsangebot und Vertragsannahme ist damit ausgeschlossen. Persönlich muss jedoch nur der Erblasser anwesend sein, § 2274 BGB; der andere Vertragspartner kann sich vertreten lassen. Auf ...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / 5. Wohngeldschulden

Rz. 44 Soweit Wohngeld, das die Wohnungseigentümer gem. § 16 Abs. 2 WEG zu entrichten haben, vor dem Tod des Erblassers fällig wurde, ist es Erblasserschuld und reine Nachlassverbindlichkeit. Nach dem Erbfall fällig werdende oder durch Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft begründete Wohngeldschulden sind demgegenüber jedenfalls auch Eigenverbindlichkeiten des Erben, ...mehr

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§ 33 Internationales Erbrecht / II. Bezifferung des Pflichtteilsanspruchs im Falle einer Nachlassspaltung

Rz. 169 Unterliegt die Rechtsnachfolge von Todes wegen dem Grundsatz der Nachlasseinheit, dann ist die Bezifferung anhand der jeweils einschlägigen Rechtsnorm vorzunehmen. Bei echten Noterben können diese Quoten sogar in einem deutschen Erbschein mit aufgeführt werden.[359] Die Höhe des Pflichtteilsanspruchs richtet sich dann nach der jeweils ausländischen Rechtsordnung. Rz....mehr

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§ 24 Das Erbscheinsverfahren / a) Allgemeines

Rz. 125 Nach § 352e Abs. 1 S. 1 FamFG ist der Erbschein nur zu erteilen, wenn das Nachlassgericht die zur Begründung des Antrags erforderlichen Tatsachen als festgestellt erachtet. Gegenstände der nachlassgerichtlichen Ermittlungen sind regelmäßig:mehr

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§ 23 Die Auskunftsklage / b) Verbleib von Erbschaftsgegenständen

Rz. 181 Auskunft ist nicht nur über den örtlichen Verbleib, sondern auch über den wirtschaftlichen Verbleib von Nachlassgegenständen zu erteilen. Anzugeben ist zudem, ob und welche Surrogate hierfür in den Nachlass gelangt sind.[203] Rz. 182 Über den strengen Wortlaut des § 2028 BGB hinaus bezieht sich die Auskunftspflicht auch auf Gegenstände, die vor dem Tod des Erblassers ...mehr

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§ 33 Internationales Erbrecht / 2. Besonderheiten bei Doppelstaatlern/Mehrstaatlern

Rz. 55 Besitzt ein Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes mehrere Staatsangehörigkeiten, so ist bei der Bestimmung des Erbstatuts auf die Staatsangehörigkeit abzustellen, mit welcher der Erblasser am engsten verbunden war.[102] Besaß der Erblasser neben einer weiteren Staatsangehörigkeit auch die deutsche, so geht diese bei der Bestimmung des Erbstatuts stets vor.[103] Zu beac...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / b) Entbehrlichkeit des Haftungsbeschränkungsvorbehalts

Rz. 304 Ausnahmsweise ist ein solcher Vorbehalt in drei Fallgruppen nicht erforderlich:mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / III. Grenzen der Vollmacht

Rz. 190 Die vom Erblasser erteilte transmortale oder postmortale Vollmacht kann von jedem Erben, auch während einer bestehenden Erbengemeinschaft und trotz angeordneter Testamentsvollstreckung, jederzeit widerrufen werden. Ein Widerruf der Vollmacht kann nur durch entsprechende erbrechtliche Strafklauseln und Auflagen oder durch die Erteilung einer unwiderruflichen Vollmacht ...mehr

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§ 22 Berichtigung des Hande... / III. Erbnachweis

Rz. 6 Die im Handels- und Personengesellschaftsrecht nach § 1922 BGB im Wege des Erbgangs – bei Personengesellschaften als Sondererbfolge – eingetretene Rechtsnachfolge ist für ihre Verlautbarung im Handelsregister förmlich nachzuweisen. Dieser Nachweis wird nach § 12 Abs. 1 S. 4 HGB durch öffentliche Urkunden geführt, "soweit tunlich". Gemeint sind öffentliche Urkunden i.S....mehr

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§ 27 Die Vermächtniserfüllung / I. Ausgangslage

Rz. 98 Das Vermächtnis ist Nachlassverbindlichkeit (§ 1967 Abs. 2 BGB). In der Regel ist der Erbe bzw. sind die Erben Schuldner des Vermächtniserfüllungsanspruchs, wobei Miterben als Gesamtschuldner haften (§ 2058 BGB). Rz. 99 Außer den Ansprüchen von Vermächtnisgläubigern hat der Erbe möglicherweise auch Ansprüche von Pflichtteilsberechtigten zu erfüllen. Bei der Ermittlung ...mehr

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§ 25 Die Erbenfeststellungs... / VIII. Testiermöglichkeit von Mehrfachbehinderten

Rz. 144 Größere Schwierigkeiten bezüglich der Testiermöglichkeit können sich bei sog. Mehrfachbehinderungen [166] ergeben. So führte bis zum Beschluss des BVerfG vom 19.1.1999[167] eine bestimmte Kombination von Behinderungen zu einer "faktischen" Testierunfähigkeit. Dies war z.B. bei einem stummen und zugleich schreibunfähigen (§ 2233 Abs. 3 BGB a.F., § 31 BeurkG a.F.) oder ...mehr

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§ 9 Der Pflichtteilsberecht... / III. Die Ausgleichung nach §§ 2050 ff., 2316 BGB unter Abkömmlingen

Rz. 11 Die Anwendbarkeit der Ausgleichungsvorschrift des § 2316 BGB ist dann gegeben, wenn mehrere Abkömmlinge vorhanden sind, die im hypothetischen Falle, wenn es zu einer gesetzlichen Erbfolge kommen würde, gesetzliche Erben geworden wären. D.h., es ist hier nicht ausschlaggebend, welche letztwillige Verfügung der Erblasser hinterlassen hat, ob er einen Abkömmling enterbt ...mehr

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§ 3 Die Haftung des Rechtsa... / V. Überprüfung gesellschaftsrechtlicher Nachfolgeklauseln bei der Testamentsgestaltung

Rz. 114 Im Rahmen der Beratung bei der Testamentsgestaltung haftet der Anwalt auch für solche Schäden, die aus einer mangelnden Abstimmung des Testamentes mit eventuell vom Erblasser geschlossenen Gesellschaftsverträgen resultieren. Rz. 115 In einem vom BGH[125] entschiedenen Fall ließ sich der Erblasser von seinem Anwalt bezüglich einer Testamentsgestaltung beraten. Ihm ging...mehr

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§ 33 Internationales Erbrecht / I. Güterstatut

Rz. 103 Das Verhältnis zwischen Erbstatut und Güterrechtsstatut kann im Rahmen der Nachlassabwicklung mit internationalem Bezug problembehaftet sein. Schließlich findet im Erbfall sowohl im Erb- als auch im Güterstatut die Verteilung von Vermögen statt. Stimmen Erbstatut und Güterstatut überein, unterliegen also derselben Rechtsordnung, so kommt es im Rahmen der Nachlassabwi...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / II. Testament oder Übergabevertrag

Rz. 9 Tritt der Mandant mit einem bestimmten Anliegen, bspw. der Gestaltung eines Übergabevertrags, an den Anwalt heran, hat er häufig keine genauen Vorstellungen und Gründe für eine lebzeitige Vermögensübertragung. Die Antwort auf die Frage, warum eine lebzeitige Übergabe stattfinden soll, lautet oftmals sinngemäß "wir müssen da was machen". Rz. 10 Nicht selten sind Mandante...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / a) Haftungsbeschränkung – § 1629a Abs. 1 BGB

Rz. 145 Nach § 1629a Abs. 1 BGB hat das volljährig gewordene Kind die Möglichkeit, die Haftung für Verbindlichkeiten, die seine Eltern ihm gegenüber bei Ausübung der gesetzlichen Vertretung begründet haben, und für Verbindlichkeiten, die durch einen in der Zeit der Minderjährigkeit eingetretenen Erwerb von Todes wegen begründet wurden, auf den Bestand desjenigen Vermögens zu...mehr

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§ 34 Bestattungsrecht im er... / 5. Vorsorgevollmacht

Rz. 19 In einer Vorsorgevollmacht kann auch über das Totenfürsorgerecht verfügt werden.[9] Ohne eine ausdrückliche Erwähnung ist eine solche Verfügung aber nicht anzunehmen, auch wenn die Vollmacht ausdrücklich über den Tod hinaus wirksam sein soll. Der Vollmachtgeber erteilt in einer Vollmacht nur die Befugnis, für ihn Rechte wahrzunehmen. Das Totenfürsorgerecht ist aber zu...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / 6. Versteigerung unter den Miterben, § 753 Abs. 1 S. 2 BGB

Rz. 260 In drei Fällen kann die Veräußerung eines Nachlassgegenstandes unstatthaft sein, nämlich wennmehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / Literaturtipps

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§ 33 Internationales Erbrecht / 1. Erbengemeinschaft bei Spaltnachlässen

Rz. 84 Besonders interessant ist die Betrachtung der Erbengemeinschaft im Falle des (tatsächlichen) Bestehens von mehreren Erbstatuten, auch wenn nach Einführung der EuErbVO dieser Fall eben gerade nicht mehr vorkommen sollte; beachtlich sind indes die zahlreichen Altfälle bis zum 17.8.2015. Die Struktur und Entstehung der Erbengemeinschaft richten sich nämlich nach dem Erbs...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / (2) Ausgleich von Aufwendungen unter Ehegatten

Rz. 341 Bei der Auseinandersetzung einer ursprünglichen Ehegattengrundstücksgemeinschaft ist zu fragen, wie höhere Aufwendungen eines Ehegatten für die Anschaffung, Bebauung und Unterhaltung des Grundstücks berücksichtigt werden können. Demjenigen Ehegatten, der Lasten und Kosten des gemeinschaftlichen Grundstücks allein getragen hat, steht nach § 748 BGB ein Ausgleichsanspr...mehr

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§ 23 Die Auskunftsklage / 4. Auskunftsschuldner

Rz. 187 Auskunftspflichtig ist jeder, der sich zur Zeit des Erbfalls mit dem Erblasser in häuslicher Gemeinschaft befunden hat. Eine allgemeine Definition von "häuslicher Gemeinschaft" gibt es nicht. Wesentlich ist, ob im Einzelfall davon auszugehen ist, dass Kenntnisse über die Vermögensangelegenheiten des Erblassers erworben wurden und Gelegenheit bestand, erbschaftliche G...mehr

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§ 27 Die Vermächtniserfüllung / 6. Wegfall bzw. Störung der Geschäftsgrundlage

Rz. 23 Die Regeln über den Wegfall der Geschäftsgrundlage und damit auch § 313 BGB ("Störung der Geschäftsgrundlage") finden grundsätzlich auf das Vermächtnisrecht keine Anwendung, vielmehr sind die Grundsätze über die (hypothetische) Auslegung von Verfügungen von Todes wegen heranzuziehen.[19] Allerdings dürfte für den Fall eines ergebnislosen Auslegungsversuchs doch in let...mehr

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§ 30 Das Nachlassgericht / 1. Letzter gewöhnlicher Aufenthalt im Inland

Rz. 6 Hatte der Erblasser seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, ist das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk der Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte, § 343 Abs. 1 FamFG. Unter "gewöhnlichem Aufenthalt" i.S.v. § 343 FamFG ist jegliche tatsächliche Anwesenheit an einem Ort – gleichgültig, ob vorübergehend oder von längerer Dauer ...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / 1. Begriff

Rz. 72 Erbfallschulden sind solche Verbindlichkeiten, die erst mit dem Erbfall entstehen, den Erblasser also zu seinen Lebzeiten noch gar nicht betroffen haben. Dazu gehören insbesondere Verbindlichkeiten aus Pflichtteilen, Vermächtnissen und Auflagen (§ 1967 Abs. 2 BGB). Es gehören auch dazu die Kosten einer standesgemäßen Beerdigung (§ 1968 BGB), der gesetzliche Voraus des...mehr

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§ 27 Die Vermächtniserfüllung / 9. Die EU-Erbrechtsverordnung (EuErbVO)

Rz. 35 Seit 17.8.2015 gilt neues IPR-Erbrecht. Die Verordnung (EU) Nr. 650/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung und die Vollstreckung von Entscheidungen und öffentlichen Urkunden in Erbsachen sowie zur Einführung eines Europäischen Nachlasszeugnisses (EU-Erbrechtsverordnung) vom 4.7.2012 wurde am 27.7....mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / a) Schutz des Minderjährigen

Rz. 150 Dem gesetzlichen Vertreter des Minderjährigen bzw. dem volljährig Gewordenen selbst ist zu empfehlen, ein Inventar über das Vermögen des Minderjährigen zum Stichtag seiner Volljährigkeit zu errichten, um die Vermutungen des § 1629a Abs. 4 BGB widerlegen zu können.[178] Für den Fall des Erwerbs von Todes wegen sieht das Gesetz in § 1640 BGB ohnehin eine Inventarerrich...mehr

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§ 25 Die Erbenfeststellungs... / b) Behindertentestament

Rz. 101 Wird bspw. in Beratungsgesprächen zu Behindertentestamenten der Wunsch an den Notar herangetragen, dem Heimträger oder Beschäftigten des Heimes von Todes wegen etwas zukommen zu lassen, stellt sich die Frage der Anwendbarkeit des § 14 HeimG. Behindertentestamenten liegt häufig die Konstruktion zugrunde, dass das behinderte Kind zum Vorerben und der Träger des Heimes, ...mehr

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§ 24 Das Erbscheinsverfahren / a) Vorlage von öffentlichen Urkunden

Rz. 60 § 352 Abs. 3 S. 1, 2 FamFG sieht vor, dass bestimmte Angaben im Erbscheinsantrag durch öffentliche Urkunden nachzuweisen sind. Die Urkunden sind entweder in Urschrift oder als beglaubigte Abschrift vorzulegen. Befinden sich die Urkunden bereits beim Nachlassgericht, bspw. wegen eines vorangegangen Erbscheinsverfahrens, reicht eine Bezugnahme aus. Rz. 61 Die Urkunden si...mehr

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§ 24 Das Erbscheinsverfahren / 1. Rechtslage bis zum Eintritt des Nacherbfalls

Rz. 220 Der Erbschein bezeugt nur das Erbrecht des Vorerben, § 352b Abs. 1 BGB. Da der Vorerbe in seiner Verfügungsfreiheit über den Nachlass beschränkt ist, sind sowohl die Anordnung der Nacherbfolge, die Namen der Nacherben als auch das Ereignis, mit dem der Nacherbfall eintritt, anzugeben. Weiterhin ist anzugeben, ob Ersatznacherbfolge angeordnet ist und wer zum Ersatznac...mehr

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§ 24 Das Erbscheinsverfahren / c) Testierfähigkeit Mehrfachbehinderter

Rz. 145 Größere Schwierigkeiten bezüglich der Testiermöglichkeit können sich bei sog. Mehrfachbehinderungen[123] ergeben. So führte bis zum Beschluss des BVerfG vom 19.1.1999[124] eine bestimmte Kombination von Behinderungen zu einer "faktischen" Testierunfähigkeit. Dies war z.B. bei einem stummen und zugleich schreibunfähigen (§ 2233 Abs. 3 BGB a.F., § 31 BeurkG a.F.) oder ...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / J. Die Beratung des Mandanten über die Rechtsnachfolge bei Einzelunternehmen und Gesellschaften

Rz. 747 Die bei der Rechtsnachfolge in Einzelunternehmen und Gesellschaften zu beachtenden Besonderheiten hängen von der jeweiligen Rechtsform ab. So fallen etwa die zu einem Einzelunternehmen zählenden Wirtschaftsgüter und Vertragsverhältnisse in den Nachlass des Erblassers. Gleiches gilt auch für Anteile an Kapitalgesellschaften. Bei Personengesellschaften gelten hingegen ...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / 2. Beschaffung eines Erbscheins

Rz. 6 Der Gläubiger kann sich unter Vorlage einer Ausfertigung des vollstreckbaren Titels vom zuständigen Nachlassgericht gem. § 357 Abs. 2 FamFG eine Ausfertigung eines bereits erteilten Erbscheins erteilen lassen. Ist ein Erbschein noch nicht erteilt, kann der Gläubiger – wenn er bereits im Besitz eines vollstreckbaren Titels ist – anstelle der Erben des Schuldners gem. §§ ...mehr