Fachbeiträge & Kommentare zu Todesfall

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§ 33 Internationales Erbrecht / 4. Annahme der Verweisung

Rz. 58 Art. 25 Abs. 1 EGBGBa.F.spricht eine Verweisung auf das Heimatrecht (Staatsangehörigkeit) des Erblassers aus. Stellt nun auch das Heimatrecht des Erblassers bei der Anknüpfung der Rechtsnachfolge von Todes wegen auf die Staatsangehörigkeit des Erblassers zum Todeszeitpunkt ab, so nimmt es die in Art. 25 Abs. 1 EGBGB a.F. ausgesprochene Verweisung in aller Regel an. In...mehr

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§ 24 Das Erbscheinsverfahren / a) Auskünfte von Behörden und Gerichten

Rz. 67 Wenn sich ein Gläubiger Gewissheit vom Tod eines Schuldners verschaffen möchte oder ein Erbe ermitteln muss, ob weitere Erben existieren, können sie zur Vorbereitung des Erbscheinsantrags Auskünfte bei Behörden oder Gerichten einholen:mehr

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§ 24 Das Erbscheinsverfahren / 6. Gegenständlich beschränkter Erbschein

Rz. 216 Folgt der Erbfall deutschem Erbrecht und ist das Nachlassvermögen des Erblassers nicht nur in Deutschland belegen, kann der Erbschein auf den in Deutschland belegenen Teil beschränkt werden, § 2353 BGB i.V.m. § 352c FamFG. Dieses Vorgehen bietet sich an, wenn der Erbe Kosten sparen möchte, weil die Kosten für den gegenständlich beschränkten Erbschein auch nur aus dem...mehr

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§ 27 Die Vermächtniserfüllung / 8. Vindikationslegat ausländischen Rechts

Rz. 34 Nach Art. 25 Abs. 1 EGBGB in seiner bis zum 16.8.2015 geltenden Fassung bestimmte sich das Erbstatut nach der Staatsangehörigkeit des Erblassers im Zeitpunkt seines Todes. In vielen ausländischen Rechtsordnungen, die zum romanischen Rechtskreis gehören, ist das Vermächtnis kein schuldrechtlicher Anspruch, sondern ein dinglich wirkendes Recht – "Vindikationslegat". Sol...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / 5. Bindung an die Schlusserbeneinsetzung im Falle der Wiederverheiratung

Rz. 461 Problematisch ist auch die Frage, welche Rechtsfolgen die Wiederverheiratung und somit das Inkrafttreten einer Wiederverheiratungsklausel für die auf den Tod des Längstlebenden getroffene Verfügung hat.[503] Rz. 462 Nach der Rechtsprechung[504] können die Verfügungen gemeinschaftlich testierender Ehegatten gem. § 2268 Abs. 2 BGB trotz späterer Auflösung der Ehe oder g...mehr

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§ 23 Die Auskunftsklage / 5. Betreuung und Erbfall

Rz. 27 Erben eines betreuten Erblassers haben nach dessen Tod gegen den Betreuer einen Anspruch auf Rechnungslegung (§§ 1908i, 1892 BGB). Diese Verpflichtung kann der Betreuer dadurch erfüllen, indem er Bezug nimmt auf den Vorgaben der §§ 1908i, 1840 BGB genügende Jahresabrechnungen und diese den Erben in Kopie überlässt.[40] Rz. 28 Eine Pflicht zur Schlussrechnung trifft auc...mehr

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§ 25 Die Erbenfeststellungs... / Literaturtipps

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / 1. Die Testamentsniederschrift

Rz. 25 Zwingend ist für das eigenhändige Testament die eigenhändig geschriebene und unterschriebene Erklärung, § 2247 Abs. 1 BGB. Ein Verstoß dagegen führt zur Formnichtigkeit gemäß § 125 S. 1 BGB.[18] Diese strenge Form dient neben anderen Zwecken der Sicherung vor Fälschung und dem Anliegen, dass sich der Erblasser auch inhaltlich so intensiv wie möglich mit der von ihm ab...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / VII. Transmortale Vollmacht und Grundstücksrecht

Rz. 196 Der Bevollmächtigte kann Umschreibungen von Nachlassgrundstücken im Grundbuch veranlassen, ohne den Erben namhaft zu machen.[222] Seit dem Beschluss des Reichsgerichts vom 28.6.1916[223] ist es unstreitig, dass der über den Tod des Vollmachtgebers hinaus von diesem Bevollmächtigte im Grundbuchverkehr keinen Erbnachweis vorzulegen braucht, solange die Vollmacht noch be...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / 1. EuErbVO

Rz. 611 Am 17.8.2012 ist die Europäische Erbrechtsverordnung in Kraft getreten, die unmittelbare Wirkung entfaltet (Art. 288 AEUV). Seitdem dürfen keine der Verordnung entgegenstehenden nationalen Gesetze verabschiedet werden. Bilaterale Abkommen von Mitgliedstaaten mit Drittstaaten bleiben gegenüber der neuen Verordnung allerdings weiterhin vorrangig (Art. 75 Abs. 1 EuErbVO...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / b) Die Aktiengesellschaft

Rz. 355 Auch Aktien sind grundsätzlich frei vererblich. Die Satzung kann dies nicht ausschließen.[394] Die Aktien gehen im Wege der Gesamtrechtsnachfolge (§ 1922 BGB) auf die Erben über. Mehrere Miterben halten die Aktien gesamthänderisch als gemeinschaftliches Vermögen (§ 2032 BGB). Jedoch kann auch hier, ähnlich wie bei GmbH-Anteilen, gemäß § 237 AktG die Zwangseinziehung ...mehr

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§ 24 Das Erbscheinsverfahren / 4. Grundbuchamt

Rz. 7 Befindet sich ein Grundstück im Nachlass und möchte der Erbe das Grundbuch berichtigen, ist gegenüber dem Grundbuchamt das Erbrecht nachzuweisen. Dies geschieht regelmäßig durch Vorlage der Ausfertigung eines Erbscheins oder eines Europäischen Nachlasszeugnisses, § 35 Abs. 1 S. 1 GBO. Beruht die Erbfolge auf einer letztwilligen Verfügung, genügt die Vorlage der Ausfert...mehr

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§ 17 Der Pflichtteilsberech... / V. Der Pflichtteilsergänzungsanspruch gegen den Beschenkten (Erben) nach § 2329 BGB

Rz. 121 Bei der Frage, gegen wen der Pflichtteilsergänzungsanspruch zu richten ist, wird oftmals angenommen, dass der Beschenkte selbst Schuldner des Anspruchs sei. Dieser Irrtum ist wohl darauf zurückzuführen, dass sich zunächst der Gedanke aufdrängt, derjenige, der etwas vom Erblasser erhalten hat, müsse auch für den daraus resultierenden Pflichtteilsergänzungsanspruch haf...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / 3. Vorkaufsberechtigte

Rz. 474 Die übrigen Miterben sind als Gesamthänder zum Vorkauf berechtigt.[494] Einzelne Miterben können das Vorkaufsrecht für sich ausüben, wenn die übrigen Miterben verzichten (§ 472 S. 2 BGB). Der Erbteilserwerber ist, wenn nach seinem Eintreten ein anderer Erbteil verkauft wird, nicht vorkaufsberechtigt.[495] Ein Miterbe, der seinen Erbteil bereits verkauft und übertragen...mehr

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§ 24 Das Erbscheinsverfahren / Literaturtipps

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§ 2 Das Mandantengespräch / B. Der erste Kontakt mit dem Mandanten

Rz. 4 In der Regel ruft der Mandant in der Kanzlei des Rechtsanwalts an und bittet um einen Besprechungstermin. Es hat sich als zweckmäßig erwiesen, den Mandanten nach Möglichkeit sogleich mit dem Anwalt zu verbinden, ummehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / b) Gesetzliche Sondererbfolge

Rz. 581 Abweichend von der in § 1922 BGB angeordneten Gesamtrechtsnachfolge (Universalsukzession) sieht § 4 HöfeO eine Sondererbfolge vor: Der Hof geht mit dem Erbfall kraft Gesetzes auf einen einzigen Erben, den Hoferben, über. Der Rechtsübergang kraft Sondererbfolge erstreckt sich gem. §§ 2, 3 HöfeO auf das gesamte Zubehör, auf die Grundstücke, die vom Hof aus bewirtschaft...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / VIII. Formulierungsbeispiel: Erbteilsübertragung bei zwei Miterben

Rz. 477 Formulierungsbeispiel: Erbteilsübertragung bei zwei Miterben (...) (Notarielle Urkundenformalien) Erschienen sind 1. Herr (...) 2. Frau (...) Sie erklären mit der Bitte um Beurkundung: Wir schließen folgenden Erbteilskauf- und -übertragungsvertrag I. Vorwort 1. Unsere Mutter, Frau (...), zuletzt wohnhaft in (...), ist am (...) in (...) gestorben. Sie war verwitwet und besaß...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / d) Abfindung der weichenden Erben

Rz. 585 Für diejenigen nach § 1922 BGB berufenen Miterben, die nicht Hoferben geworden sind (bei Erbfällen seit 1.4.1998 auch die nichtehelichen Kinder), tritt gem. § 4 S. 2 HöfeO an die Stelle des Hofes der Hofwert. Sofern der Erblasser durch Verfügung von Todes wegen oder Rechtsgeschäft unter Lebenden nichts anderes bestimmt hat, erhalten diese Erben als Abfindung einen Ge...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / V. Überleitung von Erb- und Pflichtteilsansprüchen auf den Sozialhilfeträger nach § 93 SGB XII

Rz. 735 Typisch für eine Beratungssituation ist, dass der Erblasser wissen will, ob er einen Abkömmling enterben soll, damit Gläubiger bzw. auch der Sozialhilfeträger später nicht auf das ererbte Vermögen zugreifen können. Diese Frage stellt sich dann, wenn der Abkömmling verschuldet ist oder es sich bspw. um ein behindertes Kind handelt, das Leistungen des Sozialhilfeträger...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / III. Vollstreckbarer Titel gegen den Erblasser

Rz. 275 Liegt gegen den Erblasser bereits ein vollstreckbarer Titel vor, so ist dieser auf den Erben gemäß § 727 Abs. 1 ZPO umzuschreiben. Der Nachweis erfolgt mittels Erbscheins, wobei der Nachlassgläubiger berechtigt ist, eine Abschrift des bereits erteilten Erbscheins zu verlangen (§ 357 Abs. 2 FamFG) bzw. selbst die Erteilung eines Erbscheins zu beantragen (§§ 792, 896 Z...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / 6. Erbschaftsteuerliche Besonderheiten bei der Vererbung von Betriebsvermögen

Rz. 392 Auch nach der vom BVerfG[452] erzwungenen Neuregelung sieht das ErbStG weiterhin Begünstigungen für Betriebsvermögen, land- und forstwirtschaftliches Vermögen sowie Anteilen an Kapitalgesellschaften vor, die unabhängig von dem Verwandtschaftsverhältnis zwischen Erblasser und Erwerber gewährt werden:mehr

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§ 31 Schiedsverfahren in Er... / D. Die Person des Schiedsrichters

Rz. 39 Grundsätzlich kann ebenso wie bei einer Testamentsvollstreckung die Person des Schiedsrichters vom Erblasser frei gewählt werden. Der Testamentsvollstrecker kann zugleich auch als Schiedsrichter benannt werden. Allerdings kann dieser dann nicht über die Auslegung des Testaments hinsichtlich der Anordnung der Testamentsvollstreckung entscheiden.[81] Ist der Erblasser be...mehr

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§ 23 Die Auskunftsklage / 8. Formulierungsbeispiel: Stufenklage gegen Erbschaftsbesitzer (Erbenfeststellung, Auskunft, eidesstattliche Versicherung und Herausgabe)

Rz. 178 An das Landgericht (…) Klage des (…) – Kläger – Prozessbevollmächtigter: (…) gegen (…) – Beklagter – wegen Erbenfeststellung, Auskunft, eidesstattliche Versicherung und Herausgabe Vorläufiger Streitwert: (…) EUR Namens und in Vollmacht des Klägers erhebe ich Klage gegen den Beklagten und werde in dem zu bestimmenden Termin beantragen, für Recht zu erkennen: Es wird festgestellt,...mehr

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§ 24 Das Erbscheinsverfahren / 9. Formulierungsbeispiel: Erbscheinsantrag bei gesetzlicher Erbfolge

Rz. 87 Formulierungsbeispiel: Erbscheinsantrag bei gesetzlicher Erbfolge An das Amtsgericht – Nachlassgericht – (…) Az. (…) Erbscheinsantrag Unter Vorlage der beiliegenden Vollmacht zeige ich die Vertretung des Herrn (…) an. In seinem Namen beantrage ich in der Nachlasssache (…) die Erteilung eines Erbscheins mit folgendem Inhalt: Erben des Herrn (…), geboren am (…) in (…), verstor...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / 10. Prozesskosten

Rz. 52 Bezüglich eines Rechtsstreits, den der Erblasser bereits begonnen hatte, sind die Prozesskosten Nachlassverbindlichkeiten. Damit kann er auch für die Kosten des Rechtsstreits eine Beschränkung seiner Haftung auf den Nachlass herbeiführen, sofern er einen Haftungsbeschränkungsvorbehalt gem. § 780 ZPO bzw. gem. § 305 ZPO (oder gemäß beider Vorschriften) in das Urteil (i...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / VI. Die Ausübung des Wahlrechts nach § 139 HGB

Rz. 547 Der Erbe eines an einer OHG oder KG beteiligten voll haftenden Gesellschafters kann nach § 139 Abs. 1 HGB sein Verbleiben in der Gesellschaft davon abhängig machen, dass seine Beteiligung in die eines Kommanditisten umgewandelt wird. Dieses Wahlrecht steht neben der Möglichkeit des jetzt Volljährigen, die Haftung nach § 1629a BGB zu beschränken. Die Beteiligungsumwand...mehr

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§ 29 Die Klage des durch Sc... / III. Analoge Anwendung von § 2287 BGB auf das bindend gewordene gemeinschaftliche Testament

Rz. 5 Die Vorschrift des § 2287 BGB findet analoge Anwendung auf die gem. §§ 2270, 2271 Abs. 2 BGB nach dem Tod des erstverstorbenen Ehegatten bindend gewordene Erbeinsetzung des/der Schlusserben in einem gemeinschaftlichen Testament, soweit es wechselbezügliche Verfügungen enthält. Gem. § 2270 Abs. 3 BGB kann Wechselbezüglichkeit nur bezüglich Erbeinsetzung, Vermächtnis- un...mehr

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§ 8 Der den Erblasser Pfleg... / F. Gesetzlicher Ausgleichsanspruch bei Abkömmlingen nach § 2057a BGB

Rz. 16 Handelt es sich bei der pflegenden Person um einen Abkömmling des Erblassers, dann kann im Falle des Todes eine Ausgleichung der erbrachten Pflegeleistung nach der Vorschrift des § 2057a Abs. 1 S. 2, 1 BGB erfolgen, sofern die Leistung des Abkömmlings in besonderem Maße dazu beigetragen haben, das Vermögen des Erblassers zu erhalten oder zu vermehren. Nach dem Ausglei...mehr

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§ 6 Rechtsschutzversicherun... / I. Allgemeines

Rz. 1 Bei Annahme eines Mandates wird der Anwalt klären, ob der Mandant über eine Rechtsschutzversicherung verfügt und bejahendenfalls, ob für das konkrete Mandat Deckung erreicht werden kann.[1] Um die Frage beantworten zu können, in welchem Umfang Leistungen des Anwalts durch eine Rechtsschutzversicherung abgedeckt sind, wird der Anwalt die konkret vom Rechtsschutzversiche...mehr

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§ 19 Der Testamentsvollstre... / II. Anspruch des Testamentsvollstreckers für eigene Tätigkeiten

Rz. 120 Nach § 2221 Hs. 2 BGB kann der Erblasser in der Verfügung von Todes wegen eine bestimmte Vergütung anordnen. Ist eine Regelung über die Vergütung nicht getroffen worden, so kann der Testamentsvollstrecker für seine Tätigkeit eine angemessene Vergütung verlangen (§ 2221 BGB). Rz. 121 Die Frage der Angemessenheit ist je nach Einzelfall an dem Umfang der Tätigkeit, an de...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / a) Allgemeines

Rz. 241 Unter Enterbung versteht man den Ausschluss eines gesetzlichen Erben durch Verfügung von Todes wegen. Die Enterbung kann grundsätzlich durch ein sogenanntes Negativ-Testament (§ 1938 BGB) oder durch ein Positiv-Testament (§ 1937 BGB) erreicht werden. Rz. 242 Ein negatives Testament beinhaltet den ausdrücklichen Erbausschluss gesetzlicher Erben mit der Folge, dass zwar...mehr

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§ 17 Der Pflichtteilsberech... / I. Der Wert des Nachlasses ("Aktiva")

Rz. 55 Die Feststellung des Nachlasswertes bereitet dem Anwalt in der Praxis erhebliche Schwierigkeiten. In manchen Fällen ist die exakte Bestimmung des Wertes auch nicht möglich.[70] Während das Steuerrecht durch das BewG eine umfangreiche Unterstützung bietet, mangelt es im zivilrechtlichen Bereich an solchen Vorschriften.[71] Die Zentralnorm im BGB für die Wertbestimmung i...mehr

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§ 25 Die Erbenfeststellungs... / 16. Weitere gesetzliche Vorschriften mit Zuwendungsverboten

Rz. 137 Auch andere Vorschriften kennen Verbotsadressaten für Zuwendungen:mehr

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§ 21 Erbfall und Grundbuch / 1. Primärer Unrichtigkeitsnachweis: Erbschein und Europäisches Nachlasszeugnis

Rz. 11 Der Nachweis der Unrichtigkeit des Grundbuchs kann nur durch die in § 35 GBO genannten Urkunden geführt werden. Dies sind (jeweils in beglaubigter Abschrift, § 35 Abs. 1 GBO):mehr

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§ 34 Bestattungsrecht im er... / II. Bestattungsverfügung

Rz. 88 Eine Bestattungsverfügung ist eine nicht formbedürftige Erklärung des Erblassers, in der er seine Anordnungen und Wünsche für die Bestattung und möglicherweise auch die Grabpflege festhält. Trotz Formfreiheit ist aus Dokumentations- und Beweiszwecken die Schriftform sinnvoll. Sie kann auch in einer Vorsorgevollmacht oder in einem Vertrag mit einem Bestatter enthalten ...mehr

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§ 33 Internationales Erbrecht / I. Überblick

Rz. 82 Auch Fragen, die im Zusammenhang mit der Erbengemeinschaft stehen, bestimmen sich nach dem Erbstatut.[172] Die nachfolgende alphabetisch gegliederte Auflistung gibt einen Überblick darüber, welche Spezifika der Erbengemeinschaft sich insbesondere nach dem Erbstatut des Erblassers bestimmen:mehr

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§ 29 Die Klage des durch Sc... / 1. Überblick

Rz. 10 Nach der BGH-Rechtsprechung geht es um eine Missbrauchskorrektur. [10] Dabei wird eine Abwägung vorgenommen zwischen den Erbaussichten des (Vertrags-) oder Testaments-Erben einerseits und den Interessen des Erblassers andererseits an einer gerechtfertigten Verfügung zu seinen Lebzeiten. Weiter muss eine objektive Beeinträchtigung der Position des Vertragserben hinzukom...mehr

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§ 9 Der Pflichtteilsberecht... / II. Die Anrechnung nach § 2315 BGB

Rz. 6 Bei der Anrechnung nach § 2315 BGB muss sich der Pflichtteilsberechtigte einen Vorempfang, den er zu Lebzeiten des Erblassers erhalten hat, auf seinen Pflichtteilsanspruch anrechnen lassen, sofern der Erblasser die Zuwendung mit einer entsprechenden Bestimmung versehen hat. Dabei muss der Erblasser die Anrechnung spätestens im Zeitpunkt der Zuwendung bestimmt haben.[5]...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / I. Die Gestaltung erbrechtlicher Verfügungen durch den Anwalt

Rz. 4 Bei der erbrechtlichen Gestaltung handelt es sich für den Anwalt um ein Mandat, bei dem er oftmals im Wettbewerb zu anderen Berufsgruppen, insbesondere Notaren und Steuerberatern, steht. Dass Testamente nicht selten auch durch den Steuerberater entworfen werden liegt nicht zuletzt daran, dass der Steuerberater die Vermögensverhältnisse seines Mandanten gut kennt und al...mehr

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Güterrecht: Europäische Güt... / 3.4.1 Güterstandsbegriff

Der Güterstandsbegriff ist autonom auszulegen.[1] Der eheliche Güterstand erfasst "sämtliche vermögensrechtlichen Regelungen, die zwischen den Ehegatten und in ihren Beziehungen zu Dritten aufgrund der Ehe oder der Auflösung der Ehe gelten". Entsprechendes gilt für eingetragene Partnerschaften. Der europäische Güterrechtsbegriff ist damit sehr weit gefasst und erfasst laut d...mehr

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§ 21 Erbfall und Grundbuch / I. Testamentsvollstreckervermerk

Rz. 98 Ist ein Testamentsvollstrecker ernannt, so steht ihm und nicht dem oder den Erben die Verfügungsbefugnis über die Nachlassgegenstände und damit auch über die Nachlassgrundstücke zu, §§ 2205, 2211 BGB. Rz. 99 Da der Erbe durch die Ernennung eines Testamentsvollstreckers in seiner Verfügungsmacht beschränkt ist, sieht § 52 GBO vor, dass bei Eintragung des Erben als Eigen...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / II. Die Art der Gestaltung und die Frage der Sittenwidrigkeit

Rz. 323 Die Gestaltung eines sogenannten Behindertentestaments sieht regelmäßig so aus, dass der Erblasser das behinderte Kind als Vorerbe auf einen Erbteil einsetzt, der höher als sein Pflichtteil ist, und ein gesundes Kind bzw. einen Abkömmling dieses Kindes als Nacherben bestimmt. Gleichzeitig wird für den Vorerben eine Dauertestamentsvollstreckung auf Lebzeiten angeordne...mehr

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§ 25 Die Erbenfeststellungs... / II. Klage auf Feststellung des Erbrechts nach erfolgter Testamentsanfechtung

Rz. 148 Formulierungsbeispiel: Klage auf Feststellung des Erbrechts nach erfolgter Testamentsanfechtung An das Landgericht – Zivilkammer – (…) Klage der Frau (…) – Klägerin – Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt (…) gegen 1. Herrn (…) 2. Herrn (…) – Beklagte – Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt (…) wegen: Feststellung des Erbrechts Namens und in Vollmacht der Klägerin erhebe ich Klage...mehr

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§ 11 Der (Vor-)Nacherbe als... / B. Die Kontrollrechte

Rz. 6 So hat der Nacherbe beispielsweise das Recht, dass der Vorerbe ihm ein Verzeichnis über die vorhandenen Nachlassgegenstände erstellt (§ 2121 BGB), dessen Erfüllung erforderlichenfalls vor dem Prozessgericht zu erzwingen ist. Kontroll- und Feststellungsmöglichkeiten für den Nacherben bietet dabei § 2121 Abs. 2 BGB, wonach dieser verlangen kann, bei der Aufnahme hinzugez...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / bb) Voreintragung des Antragstellers im Grundbuch

Rz. 275 Der Antragsteller muss entweder im Grundbuch als Miteigentümer eingetragen sein oder sein Erbrecht nach einem eingetragenen Miteigentümer entweder mittels eines Erbscheins oder beglaubigter Abschriften einer Verfügung von Todes wegen samt Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts nachweisen. Da § 17 Abs. 3 ZVG – im Gegensatz zu § 35 GBO – nicht von "öffentlichen Urkun...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / a) Wohnungsrecht

Rz. 643 Als Gegenleistung kann zunächst die Vereinbarung eines Wohnungsrechts getroffen werden. Bei der Art des Wohnungsrechts ist zum einen das dingliche Wohnungsrecht nach § 1093 BGB und zum anderen das schuldrechtliche Wohnrecht, welches durch eine sog. Wohnungsreallast zu sichern ist, zu unterscheiden. Rz. 644 Der wesentliche Unterschied besteht darin, dass die Wohnungsre...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / 2. Wiederverheiratungsklausel bei der Vor- und Nacherbschaft (Trennungslösung)

Rz. 449 Haben die Ehegatten das Modell der Vor- u. Nacherbschaft gewählt, kommen folgende Wiederverheiratungsklauseln in Betracht: Rz. 450 Liegt eine nach § 2136 BGB befreite Vorerbschaft des überlebenden Ehegatten vor, so bietet sich als am wenigsten intensiver Eingriff die Möglichkeit an, durch die Bedingung der Wiederverheiratung eine nicht befreite Vorerbschaft eintreten ...mehr

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§ 27 Die Vermächtniserfüllung / III. Das Vermächtniskürzungsrecht

Rz. 113 Hat der Erbe außer dem Vermächtnis auch einen Pflichtteilsanspruch zu erfüllen, so kann er nach § 2318 Abs. 1 BGB das Vermächtnis in der Weise kürzen (Erfüllungsverweigerung), dass Erbe und Vermächtnisnehmer die Pflichtteilslast im Verhältnis ihres jeweiligen Erwerbs tragen. Rz. 114 Dieses Kürzungsrecht setzt nach wohl h.M. aber voraus, dass der Erbe von dem Pflichtte...mehr

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§ 23 Die Auskunftsklage / 8. Formulierungsbeispiel: Widerklage auf Auskunft gegen Erbteilungsklage

Rz. 157 Formulierungsbeispiel: Widerklage auf Auskunft gegen Erbteilungsklage An das Landgericht (…) Az. (…) In dem Rechtsstreit der (…) – Beklagte/Widerklägerin – Prozessbevollmächtigter: (…) gegen (…) – Kläger/Widerbeklagter – Prozessbevollmächtigter: (…) wegen Zustimmung zur Erbteilung, Auskunft und eidesstattlicher Versicherung zeige ich an, dass ich die rechtlichen Interessen der Be...mehr