Fachbeiträge & Kommentare zu Todesfall

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zerb 2/2018, Berechtigung z... / Sachverhalt

Im Grundbuch ist als Eigentümerin eines Grundstücks die ... und ... GbR, bestehend aus A – dem Beteiligten – und B eingetragen. B ist verstorben. Dessen Alleinerbe ist nach dem Inhalt des erteilten Erbscheins der Beteiligte. Zu unterschriftsbeglaubigter Urkunde vom 3.8.2016 erklärte der Beteiligte: Der Gesellschafter B ist ... verstorben. Sein Alleinerbe bin ich, Herr A, gewor...mehr

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zerb 2/2018, Hemmung der Ve... / Aus den Gründen

Die zulässige Berufung hat in der Sache keinen Erfolg. Es liegt kein Berufungsgrund im Sinne des § 513 ZPO vor, denn weder beruht die Entscheidung des Landgerichts auf einer Rechtsverletzung nach § 546 ZPO noch rechtfertigen nach § 529 ZPO zugrunde zu legende Tatsachen eine andere Entscheidung. 1. Der Klägerin steht der begehrte Zahlungsanspruch gegen den Beklagten auf keiner ...mehr

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Umsatzsteuerliche Organschaft: Eingliederung über Erbengemeinschaft?

Leitsatz Für die Beurteilung der finanziellen Eingliederung bei mittelbarer Beteiligung über eine Erbengemeinschaft können keine Stimmrechte kraft wirtschaftlichen Eigentums zugerechnet werden. Sachverhalt Gestritten wurde darüber, ob in den Kalenderjahren 2012 und 2013 eine umsatzsteuerliche Organschaft zwischen dem Kläger als Organträger und der A-GmbH als Organgesellschaft...mehr

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Schnittstellen zwischen Fam... / 2.8 Aufhebung bisheriger Verfügungen von Todes wegen

Ein Erbverzicht schließt nur das gesetzliche Erbrecht aus. Die Unsicherheit, ab wann das Erbrecht des überlebenden Ehegatten im Rahmen des Scheidungsverfahrens entfällt, besteht in gleicher Weise auch bei der gewillkürten Erbfolge aufgrund der Auslegungsregeln der §§ 2077, 2268 und 2279 Abs. 2 BGB. Ein Widerruf von letztwilligen Verfügungen ist in den in I.2.1.2 dargestellten...mehr

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Schnittstellen zwischen Fam... / 2.7 Formulierungsvorschläge

Erb- oder Pflichtteilsverzicht "Wir verzichten hiermit gegenseitig auf unser gesetzliches (Erb- und) Pflichtteilsrecht." Klarstellung zum nachehelichen Unterhalt "Der Pflichtteilsverzicht beinhaltet ausdrücklich keinen Verzicht auf nachehelichen Unterhalt nach den §§ 1586b, 1933 Abs. 3 BGB für den Fall des Vorversterbens des unterhaltspflichtigen Ehegatten." Alternativ dazu: Erl...mehr

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Schnittstellen zwischen Fam... / 3.2.2 Zur "taktischen Ausschlagung" des Ehegatten

Ob der überlebende Ehegatte ausschlägt und die "güterrechtliche Lösung" wählt, setzt eine Interessenabwägung voraus. Diese steht im Fall der Erbeinsetzung unter dem Zeitdruck der Frist des § 1944 BGB. Nur eingeschränkt gilt dies beim Vermächtnis; hier kann es aber zu einer Fristsetzung durch den Erben gem. § 2307 Abs. 2 BGB kommen. Erbschaft und Vermächtnisanspruch werden sog...mehr

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Schnittstellen zwischen Fam... / 1.1.1.3 Wahlrecht des Ehegatten bei Zugewinngemeinschaft

Leben die Ehegatten im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft (§ 1363 BGB), hat der überlebende Ehegatte folgende Wahlmöglichkeit: Gemäß § 1931 Abs. 1 BGB beträgt die Erbquote des Ehegatten neben Verwandten der ersten Ordnung ¼ bzw. neben Verwandten der zweiten Ordnung oder neben Großeltern ½ des Nachlasses. Zur Berücksichtigung eines während der Ehe erzielten Zugew...mehr

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Schnittstellen zwischen Fam... / 3.1.3.2 Einzelkonto

Eröffnet ein Ehegatte dagegen ein Einzelgiro – oder auch ein Wertpapierkonto – bei einer Bank auf seinen Namen, so ist er alleiniger Gläubiger der Guthabenforderung gegen die Bank. Auch im Innenverhältnis zum anderen Ehegatten ist er grundsätzlich allein berechtigt. Allein der Umstand, dass auch der andere Ehepartner Einzahlungen tätigt oder dass diesem über das Konto eine V...mehr

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Schnittstellen zwischen Fam... / 1.1.2.4 Beteiligung des geschiedenen Ehegatten am Nachlass des Erblassers trotz Ausschluss des gesetzlichen Erbrechts?

Sind aus einer geschiedenen Ehe gemeinsame Kinder hervorgegangen, kann sich aus diesem Umstand eine mittelbare Teilhabe am Nachlass des geschiedenen Ehegatten ergeben. Das ist immer dann der Fall, wenn nach dem Tod des einen Ehegatten dessen Vermögen über die Erbfolge auf die gemeinsamen Kinder übergeht und eines der Kinder ohne eigene Nachkommen vor dem geschiedenen Ehegatt...mehr

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Schnittstellen zwischen Fam... / 5.4.2 Anspruchsvoraussetzungen

Vorausgesetzt ist, dass die Ehegatten in Zugewinngemeinschaft gelebt haben, der Güterstand durch den Tod aufgelöst worden ist und der überlebende Ehegatte gesetzlicher Erbe wurde, also in den Genuss des Zusatzerbteils gem. § 1371 Abs. 1 BGB gekommen ist. Der überlebende Ehegatte kann sich dem Anspruch durch Ausschlagung entziehen. § 1371 Abs. 4 BGB wird ebenfalls dadurch aus...mehr

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Schnittstellen zwischen Fam... / 1.1.2.3 Scheidungsantrag

Bei Tod eines Ehegatten während eines laufenden Scheidungsverfahrens verliert der überlebende Ehegatte sein gesetzliches Erb- und Pflichtteilsrecht nach § 1933 BGB unter folgenden Voraussetzungen: wenn zur Zeit des Erbfalls die materiellen Voraussetzungen für die Scheidung der Ehe gegeben waren und der Erblasser selbst die Scheidung beantragt hat oder dem Scheidungsantrag des l...mehr

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Schnittstellen zwischen Fam... / 1.2.1.2 Als Folge der Scheidung

Gemäß den §§ 2077, 2268, 2279 Abs. 1 BGB sind die in Einzeltestamenten zugunsten des anderen Ehegatten enthaltenen Verfügungen bzw. die von Ehegatten gemeinsam errichteten letztwilligen Verfügungen ohne weitere Erklärung im Zweifel unwirksam, wenn die Ehe vor dem Tod des Erblassers durch Scheidung oder durch andere Gründe aufgelöst worden war oder nicht bestand. Dieser geset...mehr

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Schnittstellen zwischen Fam... / 3.1.4.3 Auflösung der Innengesellschaft

Wird also das Vorliegen einer Ehegatten-Innengesellschaft bejaht, besteht bei Beendigung der Ehe neben erbrechtlichen oder güterrechtlichen Ansprüchen ein gesellschaftsrechtlicher Ausgleichsanspruch. Dieser gesellschaftsrechtliche Ausgleichsanspruch ist nicht subsidiär. Eine Ehegatten-Innengesellschaft kann durch Trennung der Eheleute, Tod eines Ehegatten (§ 727 Abs. 1 BGB) o...mehr

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Schnittstellen zwischen Fam... / 3.1.5 Erbfall und Mietrecht

Forderungen und Verbindlichkeiten aus einem Mietvertrag gehören selbstverständlich ebenfalls zum Bestand des Nachlasses. Geschützt wird der Bestand des Mietverhältnisses zu Gunsten von Ehegatten, Lebenspartnern, Haushaltangehörigen (bspw. Kindern) und gem. § 563a BGB anderen Mitmietern. Ziel der gesetzlichen Regelung ist es, den privilegierten Personen die den Lebensmittelpun...mehr

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Schnittstellen zwischen Fam... / 1.2.5 Formbedürftiger Widerruf trotz Scheidung

Ist trotz späterer Scheidung bei Testamentserrichtung ein Fortgeltungswille vorhanden, bleiben die letztwilligen Verfügungen der Ehegatten in einem gemeinschaftlichen Testament wirksam. Will einer der Partner seine letztwillige Verfügung beseitigen, muss er in der oben beschriebenen Art und Weise tätig werden. Dabei ist zu beachten, dass wechselbezügliche Verfügungen i. S. d...mehr

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Schnittstellen zwischen Fam... / 2.2 Notwendigkeit von Verzichtserklärungen

Bei Scheidung der Ehe entfällt das Ehegattenerbrecht, da dessen Voraussetzung nach § 1931 BGB das Bestehen der Ehe zum Zeitpunkt des Todes des Erblassers ist. Wie bereits ausgeführt, ist das gesetzliche Ehegattenerbrecht vor Rechtskraft des Scheidungsurteils nach § 1933 BGB nur dann ausgeschlossen, wenn zum Zeitpunkt des Todes des Erblassers die Voraussetzungen für die Schei...mehr

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Schnittstellen zwischen Fam... / 4.2.3.3 Vaterschaft kraft gerichtlicher Feststellung

Die Begründung der Vaterschaft durch gerichtliche Feststellung ist gem. § 1600d Abs. 1 BGB nur möglich, wenn keine Vaterschaft kraft Ehe oder kraft Anerkennung besteht. Ggf. müssen also die vaterschaftsbegründenden Wirkungen der Geburt bei Bestehen der Ehe oder der Anerkennung erst durch Anfechtung beseitigt werden. Erst danach kann im Abstammungsverfahren die Vaterschaft ein...mehr

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Schnittstellen zwischen Fam... / 2.4 Erbverzicht und Unterhalt

Zwar werden in Scheidungsvereinbarungen regelmäßig Regelungen zum Unterhalt aufgenommen. Überraschenderweise werden dabei die erbrechtlichen Probleme völlig übersehen. Grundsätzlich erlöschen Unterhaltspflichten gem. §§ 1615 Abs. 1, 1360a Abs. 3 BGB mit dem Tod des zum Unterhalt Verpflichteten. Eine Ausnahme dazu findet sich in § 1586b Abs. 1 BGB. Gemäß § 1586b Abs. 1 BGB geht...mehr

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Schnittstellen zwischen Fam... / 4.2.3.1 Gesetzliche Vaterschaft kraft Ehe

Gemäß § 1592 Abs. 1 BGB ist Vater der Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter verheiratet ist. Für den Fall, dass dieser vor der Geburt des Kindes verstorben ist, legt § 1593 BGB fest, dass im Regelfall auch eine Geburt innerhalb von 300 Tagen nach dem Tod des Ehemanns die Abstammung von diesem begründet. Scheidung oder Aufhebung der Ehe nach der Geburt des Kindes ...mehr

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Schnittstellen zwischen Fam... / 2.5 Erbverzicht und Zugewinnausgleich

Der Anspruch auf Zugewinnausgleich nach § 1371 Abs. 2 BGB, der dem überlebenden Ehegatten immer dann zusteht, wenn er weder Erbe noch Vermächtnisnehmer geworden ist, wird weder von einem Erbverzicht noch von einem Pflichtteilsverzicht erfasst. Dieser Anspruch entfällt nur dann, wenn die Scheidungsvereinbarung zusätzlich eine Gütertrennungsvereinbarung enthält oder ausdrückli...mehr

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Schnittstellen zwischen Fam... / 7.1 Anfechtungsrecht gem. § 2079 BGB für den Fall der Wiederverheiratung

Mit dem Tod des erstversterbenden Ehegatten werden wechselbezügliche Verfügungen in einem gemeinschaftlichen Testament bindend, § 2271 Abs. 2 BGB. Durch eine einseitige Verfügung kann der überlebende Ehegatte seine Bindung an wechselbezügliche Verfügungen gem. § 2271 Abs. 1 Satz 2 BGB nicht beseitigen. Die Regelung des Widerrufs wechselbezüglicher Verfügungen erklärt sich au...mehr

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Schnittstellen zwischen Fam... / 5.4.1 Normzweck

Dem Zusatzerbteil des Ehegatten bei Zugewinngemeinschaft (1/4) gem. § 1371 Abs. 1 BGB entspricht zugleich eine Minderung des Erbteils der Abkömmlinge. Anders als bei gemeinschaftlichen Abkömmlingen wird dies bei einseitigen Abkömmlingen nicht durch einen Unterhaltsanspruch gegen den überlebenden Ehegatten oder einen Erbteil nach dessen Tod ausgeglichen. Daher gibt § 1371 Abs...mehr

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Schnittstellen zwischen Fam... / 6.3 Vormundbenennungsrecht der Eltern

Gemäß § 1773 BGB erhält ein Minderjähriger insbesondere dann einen Vormund (§ 1793 Abs. 1 BGB), wenn er nicht mehr unter elterlicher Sorge steht; wenn beide Eltern verstorben sind oder wenn die elterliche Sorge ruht, §§ 1673 ff. BGB (bspw. bei längerer Strafhaft des Alleinsorgeberechtigten). Minderjährige bedürfen der gesetzlichen Vertretung, da sie entweder geschäftsunfähig...mehr

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Schnittstellen zwischen Fam... / 3.1.1 Allgemeines

Gemäß § 1922 Abs. 1 BGB geht mit dem Tod einer Person (Erbfall) deren Vermögen (Erbschaft) als Ganzes auf eine oder mehrere andere Personen über. Das Gesetz stellt damit die Erbschaft mit dem Vermögen des Erblassers gleich und bestimmt zugleich den Übergang des Vermögens als Ganzes, d. h. im Wege der Gesamtrechtsfolge, auf den oder die Erben. Der Zweck der Gesamtrechtsfolge i...mehr

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Schnittstellen zwischen Fam... / 5.1.3 Höhe des Unterhalts

Die Höhe der übergegangenen Ansprüche richtet sich nach dem Bedarf (§ 1578 BGB) und der Bedürftigkeit (§ 1577 BGB) des Unterhaltsberechtigten unter Fortschreibung der ehelichen Lebensverhältnisse. Änderungen an der Höhe des monatlichen Unterhalts können sich daraus ergeben, dass durch den Tod des Verpflichteten andere Unterhalte, insbesondere Kindesunterhalte, wegfallen. Auße...mehr

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Schnittstellen zwischen Fam... / 5.1.1 Anspruchsgrundlagen

§ 1586b BGB regelt den Übergang der Unterhaltsverpflichtung des geschiedenen Ehegatten auf den Erben. Dies gilt ab der Scheidung, aber auch schon dann, wenn der überlebende Ehegatte von seinem Erbrecht wegen der Beantragung der Scheidung oder Aufhebung der Ehe bereits ausgeschlossen, die Ehe aber noch nicht rechtskräftig geschieden ist, vgl. § 1933 BGB. Die Unterhaltspflicht ...mehr

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Schnittstellen zwischen Fam... / 1.3 Konsequenzen für die Praxis

Im laufenden Ehescheidungsverfahren sollten sich die Ehegatten nicht auf die Rechtsfolgen des § 1933 BGB verlassen: Ein scheidungswilliger Ehegatte sollte vorsorglich immer einen eigenen Scheidungsantrag stellen. Ein scheidungsunwilliger Ehegatte sollte durch Verfügung von Todes wegen das gesetzliche Erbrecht seines die Scheidung betreibenden Partners verhindern und ihm ggf. (...mehr

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Schnittstellen zwischen Fam... / 3.2.3.3.1 Begrenzung der Haftung

§ 1629a BGB unterscheidet vier Fallgruppen: Verbindlichkeiten aus Rechtsgeschäften oder sonstigen Handlungen der Eltern oder sonstiger vertretungsberechtigter Personen (§ 1629a Abs. 1 Satz 1 HS 1 Alt. 1 BGB), den Erwerb von Todes wegen (§ 1629a Abs. 1 Satz 1 HS 1 Alt. 2 BGB), eigene Geschäfte des Minderjährigen (§ 1629a Abs. 1 Satz 1 HS 2 Alt. 1 BGB) und die gerichtlich geneh...mehr

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Schnittstellen zwischen Fam... / 2.6 Formprobleme

Ein Erb- oder Pflichtteilsverzicht bedarf wie der Ehevertrag (§ 1410 BGB) der notariellen Beurkundung gem. § 2348 BGB. Gemäß § 2347 Abs. 1 BGB muss der Erblasser – im Gegensatz zum Ehevertrag – persönlich handeln. Bei einem gegenseitigen Verzicht ist also für beide Teile Stellvertretung ausgeschlossen, so dass kein Ehegatte den vom anderen Teil als Vertreter ohne Vertretungs...mehr

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Schnittstellen zwischen Fam... / 4.2.5.1 Minderjährigenadoption

Durch die Annahme eines Minderjährigen als Kind erlangt dieser gem. § 1754 Abs. 2 BGB in vollem Umfang die Rechtsstellung eines Kindes des Annehmenden. Nimmt ein Ehepaar ein Kind oder ein Ehegatte das Kind des anderen Ehegatten an, erlangt das Kind die rechtliche Stellung eines gemeinschaftlichen Kindes der Ehegatten (§ 1754 Abs. 1 BGB). Nach § 1755 Abs. 1 BGB erlöschen die ...mehr

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Schnittstellen zwischen Fam... / 5.3 Anspruch der Mutter gegen den Vater aus Anlass der Geburt (§ 1615l BGB)

Die Mutter hat gegen den Vater des Kindes gem. § 1615l Abs. 1 BGB einen Unterhaltsanspruch aus Anlass der Geburt für die Dauer von 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt, einschließlich der Kosten, die infolge der Schwangerschaft oder der Entbindung außerhalb dieses Zeitraums entstehen. Die rechtliche Vaterschaft muss gemäß § 1592 Nr. 2, §§ 1594 ff. BGB anerkannt oder gemä...mehr

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Schnittstellen zwischen Fam... / 1.2.1.1 Durch Erklärung des Testierenden

Zur Aufhebung einer letztwilligen Verfügung stellt das Gesetz dem Testierenden – unabhängig von Trennung bzw. Scheidung – mehrere Möglichkeiten zur Verfügung: Errichtung eines Testaments mit abweichendem Inhalt (§ 2258 Abs. 1 BGB), Vernichtung eines bestehenden Testaments oder Streichung einzelner Textpassagen (§ 2255 BGB), Rücknahme eines öffentlichen Testaments aus amtlicher ...mehr

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Schnittstellen zwischen Fam... / 1.2.2 Reichweite der Vermutungswirkungen

Bei einem Einzeltestament ergreift die Unwirksamkeitsvermutung gem. § 2077 BGB nur die den anderen Ehegatten betreffenden Verfügungen von Todes wegen; sonstige Bestimmungen zugunsten Dritter bleiben wirksam. Dem gegenüber reichen die Vermutungswirkung der §§ 2268, 2279 BGB weiter: Die Unwirksamkeitsvermutung erstreckt sich bei Ehegattentestament und Erbvertrag auf alle Verfüg...mehr

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Schnittstellen zwischen Fam... / 3.1.4.4 Abwicklung der Ehegatten-Innengesellschaft

Bei der Abwicklung der Ehegatten-Innengesellschaft sind folgende Grundsätze zu beachten: Geschuldet wird nach dem §§ 738 ff. BGB die Zahlung des Auseinandersetzungsguthabens. Zur Ermittlung der Anspruchshöhe sind eine Bestandaufnahme und eine Vermögensbewertung auf den Zeitpunkt der Beendigung der Innengesellschaft vorzunehmen. Die quotale Beteiligung am Gesellschaftsvermögen r...mehr

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Schnittstellen zwischen Fam... / 5.1.5 Die Geltendmachung der Haftungsbeschränkung

Die Haftungsbeschränkung tritt nicht von Gesetzes wegen ein. Sie ist vom Erben durch eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung gegenüber dem Unterhaltsberechtigten geltend zu machen. Besteht noch kein Titel, ist der Vorbehalt der beschränkten Erbenhaftung gem. § 780 ZPO als Einwendung im Ausgangsrechtsstreit zu erheben. Die betragsmäßige Festlegung des Haftungsumfan...mehr

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Schnittstellen zwischen Fam... / 1.1.2.2.2 Auswirkungen der rechtskräftigen Scheidung auf das Erbrecht

Mit Rechtskraft der Ehescheidung (§ 1564 BGB) entfallen das gesetzliche Erbrecht des Ehegatten, sein Pflichtteilsrecht und das Recht auf den "Voraus". Bestehen bleibt der Anspruch auf den güterrechtlichen Zugewinnausgleich (§ 1371 Abs. 2 BGB). Der Unterhaltsanspruch (§§ 1569 ff. BGB) wird zur Nachlassverbindlichkeit und richtet sich nun gegen die Erben; diese haften jedoch nur...mehr

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Schnittstellen zwischen Fam... / 4.2.4.1 Rechtsentwicklung in der Bundesrepublik

Ein Kind nicht miteinander verheirateter Eltern (im Gesetz früher als "nichteheliches Kind" bezeichnet) ist erst seit Inkrafttreten des Nichtehelichengesetzes am 1.7.1970 Abkömmling seines Vaters im Rechtssinne. In Erbfällen nach diesem Termin war es zwar gesetzlicher Erbe erster Ordnung nach seinem Vater, wurde aber neben miterbenden ehelichen Kindern und dem Ehegatten auf ...mehr

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Schnittstellen zwischen Fam... / 6.1 Beschränkung der elterlichen Vermögenssorge

Die Vermögenssorge ist ein Teil der elterlichen Sorge gem. § 1626 Abs. 1 Satz 2, 2. Alt. BGB, die grundsätzlich beiden Elternteilen gemeinschaftlich obliegt. Davon werden alle tatsächlichen und rechtlichen Maßnahmen umfasst. Dabei sind die Eltern grundsätzlich zu unentgeltlicher Verwaltung des Kindesvermögens verpflichtet. Die Eltern vertreten gem. § 1629 Abs. 1 BGB insoweit ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schnittstellen zwischen Fam... / 7.2 Auswirkung der Inhaltskontrolle von Eheverträgen auf das Erbrecht?

Ausgehend von den Grundsatzentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und des BGH zu den Grenzen der Vertragsfreiheit bei Eheverträgen und Scheidungsvereinbarungen und der hierfür entwickelten Inhaltskontrolle wird zunehmend diskutiert, inwieweit auch Erb-, und Pflichtteilsverzichtsvereinbarungen einer gerichtlichen Überprüfung unterliegen.[60] Konkrete Berührungspunkte zu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schnittstellen zwischen Fam... / 2.3 Erb- oder Pflichtteilsverzicht?

Durch einen Erbverzicht wird der Verzichtende von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen, wie wenn er zur Zeit des Erbfalls nicht mehr lebte. Er hat dann auch kein Pflichtteilsrecht mehr (§ 2346 Abs. 1 BGB). Der Verzichtsvertrag ist ein abstraktes erbrechtliches Verfügungsgeschäft. Er stellt keinen gegenseitigen Vertrag i. S. d. §§ 320 ff. BGB dar. Ein solcher Erbverzicht v...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 132d Spezia... / 2.2 Zielsetzung der SAPV

Rz. 7 Nach Nr. 1 der Empfehlung des GKV-Spitzenverbandes dient die SAPV dem Ziel, die Lebensqualität und die Selbstbestimmung schwerstkranker Menschen (§37b Abs. 1 Satz 1) zu erhalten, zu fördern und zu verbessern und ihnen ein menschenwürdiges Leben bis zum Tod in ihrer vertrauten häuslichen Umgebung oder in einer stationären Pflegeeinrichtung zu ermöglichen; hierzu zählen ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 132d Spezia... / 2.4 Bedarfsgerechte Versorgung mit SAPV

Rz. 9 Die Versorgung mit SAPV muss nach Abs. 1 Satz 1 im regionalen Vertrag bedarfsgerecht gestaltet werden. Nach den zum Zeitpunkt des Gesetzgebungsverfahrens vorliegenden Schätzungen von Experten hatten bis zu 10 % aller Sterbenden einen solchen Versorgungbedarf, der im Rahmen der SAPV abgedeckt werden sollte. Für Kinder und Jugendliche lag keine gesonderte Schätzung vor, ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / C. ABC der Einzelfälle

Rz. 75 Stand: EL 111 – ET: 01/2017 Abfindungen Abfindungen im Rahmen von Vermögensauseinandersetzungen (zB Erbschaft oder Ehescheidung) sind nicht zwangsläufig (BFH 185, 409 = BStBl 1998 II, 605 mwN; BFH 229, 272 = BStBl 2010 II, 747; > Rz 75 Vermögensbereich ). Die Ablösung künftigen Unterhalts des geschiedenen Ehegatten ist – sofern die Voraussetzungen für den Abzug als SA (s...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Mittelbarer Zusammenhang ausreichend

Rz. 33 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Der BFH legt dem WK-Begriff das Veranlassungsprinzip zugrunde (> Rz 12, 15). WK sind somit nicht nur Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung von Einnahmen, sondern überhaupt alle Aufwendungen, die durch den Beruf veranlasst sind (BFH 161, 290 = BStBl 1990 II, 817 mwN; BFH 189, 151 = BStBl 1999 II, 778 mwN; GrS 1/06, BFH 227, 1 = ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Rechtliche, tatsächliche oder sittliche Gründe

Rz. 50 Stand: EL 111 – ET: 01/2017 Zwangsläufigkeit aus rechtlichen Gründen kann auf Rechtspflichten aller Art beruhen (zB Gesetz, Verwaltungsakt oder Vertrag). Leistungen auf Grund gesetzlicher Verpflichtung für den Lebensbedarf Dritter sind grundsätzlich nur zwangsläufig, soweit der Stpfl selbst zur Leistung verpflichtet ist und soweit nicht andere Personen kraft Gesetzes v...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Rückzahlung der Altersvorsorgezulagen nach Übertragen des Kapitals auf den Ehegatten

Leitsatz Wird das Guthaben eines Altersvorsorgevertrags bei Tod des Steuerpflichtigen auf einen Altersvorsorgevertrag des Ehegatten übertragen, sind die Zulagen nicht zurück zu fordern, wenn bei den Ehegatten im Todeszeitpunkt die Voraussetzungen für die Zusammenveranlagung erfüllt sind. Verfügt der überlebende Ehegatte später schädlich über seinen Vertrag, muss er auch die ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Anrechnung von unentgeltlichen Zuwendungen

Leitsatz Werden bei der Berechnung des steuerfreien fiktiven Zugewinnausgleichs unentgeltliche Zuwendungen angerechnet, dann erlischt die dafür gezahlte Schenkungsteuer- und dies mit Wirkung für die Vergangenheit. Sachverhalt Die Klägerin lebte mit ihrem Ehemann bis zu dessen Tod im Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Es ergab sich für die Klägerin als überlebende Ehefrau ei...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB XI § 13 Verhält... / 2.9 Steuerliche Behandlung der Leistungen und Beiträge

Rz. 35 Sowohl die Leistungen aus der Pflegeversicherung als auch die Beiträge erfahren eine steuerliche Sonderbehandlung: Leistungen aus einer Krankenversicherung, aus einer Pflegeversicherung und aus der gesetzlichen Unfallversicherung (§ 3 Nr. 1a EStG) sind steuerfrei. Sonstige Vorsorgeaufwendungen können seit 2010 bis zu 1.900,00 EUR bzw. bis zu 2.800,00 EUR steuerliche ber...mehr

Beitrag aus Haufe Compliance Office Online
Compliance-Kultur und Train... / 2.2 Inhalte und Aufbau

Die richtige Themenauswahl und Schwerpunktsetzung hängt vom Teilnehmerkreis ab. Der Begriff Compliance-Schulung sollte umfassend verstanden werden und über klassische Anti-Korruptionsthemen[1] hinausgehen. Typischerweise werden alle Themen des Code of Conduct erfasst. Bei BASF sind das aufgrund ihres global gültigen Code of Conduct die folgenden Themen: Menschenrechte, Arbeit...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 2 Begriffs... / 2.10 Nicht nur vorübergehende Behinderung

Rz. 14 Voraussetzung für die Annahme einer Behinderung i. S. d. Teils 1 des SGB IX ist, dass die Teilhabestörungen voraussichtlich länger als 6 Monate bestehen (§ 2 Abs. 1 Satz 1). Der Zeitraum von 6 Monaten umfasst die Zeit vom Beginn der Aktivitäts-/Teilhabestörung (oft durch einen Unfall oder ein sonstiges Ereignis hervorgerufen) bis zu ihrer geschätzten Beendigung. Der –...mehr