Fachbeiträge & Kommentare zu Todesfall

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§ 5 Ausschluss der Gesamtre... / III. Allgemeine Klauseln mit Auswirkungen auf den Todesfall

Rz. 6 Häufig finden sich auch allgemeine Klauseln, die nicht (nur) auf den Todesfall zugeschnitten sind, sich aber auf diesen auswirken können: 1. Anknüpfen an Inaktivitätszeit Rz. 7 Vielfach werden die Konten generell nach Ablauf einer gewissen Inaktivitätszeit unabhängig vom zugrunde liegenden Grund (Tod oder anderes) gelöscht.[14] 2. Unübertragbarkeit auf Dritte Rz. 8 Oftmals...mehr

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§ 1 Die nichteheliche Leben... / N. Beendigung der nichtehelichen Lebensgemeinschaft durch Tod eines Partners

I. Vorbemerkung Rz. 573 Endet die nichteheliche Lebensgemeinschaft durch den Tod eines der Partner, so stellen sich Fragen danach, ob der überlebende oder die Erben des verstorbenen Partners Rückzahlung von in der Lebensgemeinschaft erbrachten Leistungen beanspruchen kann. Im Übrigen ist nach den erbrechtlichen Konsequenzen zu fragen. II. Rückabwicklung von Vermögenszuwendunge...mehr

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§ 1 Die nichteheliche Leben... / III. Tod eines Partners der nichtehelichen Lebensgemeinschaft

Rz. 350 Nach dem Tod eines Partners ergeben sich häufig Probleme mit dessen Nachkommen, die den Partner nicht für berechtigt halten, die Bestattung zu regeln. Um diese Probleme gar nicht erst aufkommen zu lassen, empfiehlt es sich, auch diese Frage rechtzeitig vertraglich zu regeln. Rz. 351 Es ist nach dem Tod eines der Partner aber sogar möglich, dass der Überlebende als tot...mehr

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zerb 1/2018, Wechselbezüglichkeit von aufeinander folgenden Verfügungen von Todes wegen

Leitsatz Eine Wechselbezüglichkeit einzelner Verfügungen setzt nicht voraus, dass die Verfügungen in einer Urkunde erfasst sind. Auch Verfügungen, die in mehreren aufeinander folgenden Urkunden getroffen werden, können zueinander wechselbezüglich sein, wenn innerhalb der Urkunden ein Wille zur Verknüpfung der Verfügungen erkennbar ist. Gegen eine Wechselbezüglichkeit spricht ...mehr

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§ 1 Die nichteheliche Leben... / 1. Tod des Zuwendenden

Rz. 575 Auch im Fall der Beendigung der nichtehelichen Lebensgemeinschaft durch den Tod desjenigen Partners, der dem anderen eine Zuwendung hat zukommen lassen, gilt, dass ein Ausgleich wegen solcher Leistungen, die der Aufrechterhaltung des Zusammenlebens haben dienen sollen, nicht in Betracht kommt. Das gilt insbesondere für den laufenden Unterhalt,[433] für Dienstleistung...mehr

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§ 1 Die nichteheliche Leben... / 6. Die Wohnung beim Tod eines Partners

Rz. 256 Endet die nichteheliche Lebensgemeinschaft nicht durch Trennung, sondern durch den Tod eines der Partner, so ist wiederum zu differenzieren zwischen dem Fall, Rz. 257 Sind beide Partner gemeinsam Mieter der Wohnung, wird das Mietverhältnis nach § 563...mehr

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§ 5 Ausschluss der Gesamtre... / II. Erlöschen mit dem Tod

Rz. 4 Andere Anbieter bestimmen ausdrücklich, dass der Account unvererblich ist und mit dem Tode erlischt[8] oder zumindest in einen sog. " Gedenkzustand " umgestellt wird.[9] So sehen bspw. die Nutzungsbedingungen von Yahoo unter Punkt 5.4 vor:[10] Zitat "Ein Account ist nicht übertragbar und alle Rechte an dem Account und den gespeicherten Inhalten erlöschen mit dem Tod des Nu...mehr

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§ 3 Rechte Dritter an den a... / II. Die Rechtslage nach dem Tod des Erblassers

Rz. 43 Ist der Erblasser verstorben, muss nach dem oben Gesagten die Einwilligung des betroffenen Dritten dahin ausgelegt werden, ob sie auch für die Erben fortbestehen soll oder nicht. Wie wir gesehen haben, ist ein wesentlicher Abwägungsfaktor dabei die "Üblichkeit" oder "Verkehrssitte". Womit muss der Dritte rechnen, wenn er seinen privaten Lebensbereich für andere öffnet...mehr

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§ 1 Die nichteheliche Leben... / 2. Tod des Zuwendungsempfängers

Rz. 578 Wird die nichteheliche Lebensgemeinschaft dagegen durch den Tod des Zuwendungsempfängers beendet, so hat etwas anderes zu gelten. In diesem Fall kann des dem Zuwendenden widerfahren, dass er von der weiteren Nutzung des Vermögenswertes ausgeschlossen ist, weil er an die Erben des oder der Verstorbenen gegangen ist. Bestand mit dem verstorbenen Partner die Abrede eine...mehr

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zerb 1/2018, Pflichtteilskl... / 5. Abzugsposten nach § 10 Abs. 5 Nr.1 ErbStG bei Geltendmachung des Pflichtteils nach dem Tod des Überlebenden

Fraglich ist, ob unter erbschaftsteuerlichen Gesichtspunkten die Geltendmachung eines Pflichtteilsanspruchs auch nach dem Tod des überlebenden Ehepartners erfolgen kann, zumal dann der wesentliche Schutzzweck der Klausel mit dessen Tod weggefallen ist. Neben der Frage der Ausnutzung des Erbschaftsteuerfreibetrages stellt sich dann auch die Frage, ob die nachträgliche Geltend...mehr

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§ 4 Ehe / 7. Tod eines Ehegatten

Rz. 540 Stirbt ein Ehegatte, bevor die Endentscheidung in der Ehesache rechtskräftig ist, gilt das Verfahren als in der Hauptsache erledigt, § 131 FamFG. Hierzu bedarf es keiner Erledigungserklärung oder eines gerichtlichen Ausspruchs, sondern die Wirkung tritt kraft Gesetzes ein.[441] Die Kosten sind gemäß § 150 Abs. 2 S. 2 FamFG gegeneinander aufzuheben, die Kostenentschei...mehr

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§ 10 Rechtliche Maßnahmen z... / B. Vereinbarungen mit den Anbietern

Rz. 15 Erklärt ein Nutzer gegenüber einem Anbieter – in der Regel über ein diesem vorgesehenes Onlineformular – bestimmte Personen für zuständig, über seine bei diesem Anbieter gespeicherten digitalen Inhalte zu verfügen, so ist dies rechtlich als Außenvollmacht nach § 167 Abs. 1 Alt. 2 BGB zu qualifizieren. Erklärt der Nutzer, dass der Account im Todesfall an eine bestimmte...mehr

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zerb 1/2018, Pflichtteilskl... / 7. Jastrow´sche Klausel

Die den Pflichtteilsberechtigten am meisten beeinträchtigende Klausel ist die sogenannte Jastrow‘sche Klausel (Pflichtteilsstrafklausel). Bei dieser erhalten diejenigen Abkömmlinge, die keinen Pflichtteil geltend machen, einen zusätzlichen Vermächtnisanspruch aus dem am Nachlass des Erstversterbenden, der jedoch erst mit dem zweiten Todesfall fällig wird. Die "Bestrafung" tr...mehr

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§ 5 Ausschluss der Gesamtre... / 3. Beschränktes Nutzungsrecht

Rz. 9 Auch Klauseln, die klarstellen, dass man an bestimmten Inhalten allein ein beschränktes Nutzungsrecht erwirbt und sie nicht kauft, können sich auf den Todesfall auswirken. Allerdings gilt das nicht, wenn die Nutzungsbedingungen allein die Übertragbarkeit des Nutzungsrechts nach § 34 UrhG ausschließen, da solche Einschränkungen nicht für die Übertragung von Todes wegen ...mehr

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§ 5 Ausschluss der Gesamtre... / 1. Anknüpfen an Inaktivitätszeit

Rz. 7 Vielfach werden die Konten generell nach Ablauf einer gewissen Inaktivitätszeit unabhängig vom zugrunde liegenden Grund (Tod oder anderes) gelöscht.[14]mehr

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§ 5 Ausschluss der Gesamtre... / III. Inaktivität

Rz. 14 Ein Deaktivieren nach einer gewissen Inaktivitätszeit[27] wird man wohl als zulässig ansehen müssen, um der Vielzahl an digitalen Müllaccounts überhaupt noch Herr zu werden.[28] Dies gilt erst recht, wenn der Erblasser dies zu Lebzeiten so eingerichtet hat.[29] Die maßgebliche Inaktivitätszeit darf aber nicht zu kurz bemessenen sein. Dies gilt gerade auch für den Tode...mehr

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§ 5 Ausschluss der Gesamtre... / 2. Unübertragbarkeit auf Dritte

Rz. 8 Oftmals finden sich Klauseln, die besagen, dass der Account, Inhalte und Passwörter nicht auf Dritte übertragen oder ihnen auch nicht offenbart werden dürfen.[15]mehr

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§ 10 Rechtliche Maßnahmen z... / 1. Erben und Vermächtnisnehmer

Rz. 8 Dass Erben keine Dritten sind, wurde bereits gezeigt (§ 4 Rdn 40 ff.).[16] In Bezug auf Vermächtnisnehmer ist dies noch zu prüfen, hängt doch deren Berechtigung letztlich von einer rechtsgeschäftlichen Übertragung vom Erben auf den Vermächtnisnehmer ab. Nichts anderes gilt für den Fall der Anordnung einer Teilungsanordnung. Die Nutzungsbedingungen von Facebook z.B. schl...mehr

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§ 3 Rechte Dritter an den a... / I. Nutzung durch den Erblasser ohne Zustimmung des Berechtigten

Rz. 6 Im Falle der Nutzung eines Immaterialgüterrechts durch den Erblasser ohne Zustimmung des Berechtigten oder bei einer sonstigen Rechtsverletzung hat der Rechteinhaber verschiedene Ansprüche gegen den Erblasser. In unserem Beispiel hat A das Zeichenprogramm ohne Zustimmung genutzt. Der Berechtigte hat gegen ihn deshalb Ansprüche auf vollständige Löschung des Zeichenprogra...mehr

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§ 5 Ausschluss der Gesamtre... / A. Lex Provider?

Rz. 1 Die bisher dargestellten Grundsätze gelten vorbehaltlich einer abweichenden Parteivereinbarung. Eine individuelle vertragliche Regelung zwischen den Parteien kommt im digitalen Bereich faktisch nicht vor. Die Anbieter geben aber in der Regel in ihren Internetpräsenzen Regelungen vor, wie mit dem Account zu verfahren ist.[1] Nur wenige[2] Provider sehen dabei explizite ...mehr

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zerb 1/2018, Pflichtteilskl... / 1

Die Anordnung von Pflichtteilsklauseln in einem gemeinschaftlichen Testament (Berliner Testament) soll pflichtteilsberechtigte Abkömmlinge (Schlusserben) davon abhalten, nach dem Ableben des zuerst versterbenden Ehepartners ihren Pflichtteilsanspruch geltend zu machen und durchzusetzen.[1] Die Pflichtteilsklausel hat dabei das Ziel, den überlebenden Ehepartner vor Zahlungsan...mehr

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§ 5 Ausschluss der Gesamtre... / II. Unübertragbarkeit auf Dritte

Rz. 13 Regelungen wie in Nr. 4 Ziff. 8 und 9 der Nutzungsbedingungen von Facebook, nach denen es dem Nutzer untersagt ist, das Passwort an Dritte weiterzugeben oder mit anderen zu teilen oder den Account zu übertragen, beziehen sich nur auf das Verhalten zu Lebzeiten der Nutzer und nicht auf den Todesfall.[25] Damit betreffen sie die Vererblichkeit nicht (zur Frage, wie sich...mehr

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§ 1 Die nichteheliche Leben... / O. Erbrecht

Rz. 580 Im Fall des Todes eines der Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft bestehen gesetzliche Erbansprüche des überlebenden Partners nicht. Insbesondere scheidet die direkte oder analoge Anwendung der Vorschriften der §§ 1931, 1932, 1371 BGB aus, so dass der gesamte Nachlass des Verstorbenen auch dann dessen gesetzlichen Erben anfällt, wenn darin wesentliche wirts...mehr

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§ 2 Speichermedien beim Erb... / IV. Kontinuitätsgedanke: Untergang des Rechts als Ausnahme

Rz. 36 Das Gesetz kennt nur wenige Ausnahmefälle, in denen Rechtspositionen mit dem Tod erlöschen, etwa in den §§ 473, 613 S. 1, 673 S. 1, 675, 1061, 1090 Abs. 2, 1098 Abs. 1, 1586 Abs. 1, 1615 Abs. 1 BGB. Diese Ausnahmen haben ihren Grund regelmäßig darin, dass es sich um besondere, auf die Person des Erblassers bezogene Rechte und Pflichten handelt. Rz. 37 Aus dem Rechtsged...mehr

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§ 1 Die nichteheliche Leben... / II. Rückabwicklung von Vermögenszuwendungen

Rz. 574 Endet die nichteheliche Lebensgemeinschaft durch den Tod eines der Partner, so gelten gegenüber der Beendigung der Gemeinschaft durch Trennung einige Besonderheiten. Es ist nämlich zwischen dem Fall des Todes des Zuwendenden und dem des Todes des Zuwendungsempfängers zu differenzieren. 1. Tod des Zuwendenden Rz. 575 Auch im Fall der Beendigung der nichtehelichen Lebens...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / a) Besonderheiten

Rz. 224 Das Arbeitseinkommen dient grundsätzlich dem Schuldner dazu seinen Lebensunterhalt zu bestreiten und unterliegt daher besonderen Vollstreckungsschutzvorschriften. Der Gesetzgeber will dadurch verhindern, dass der Schuldner aufgrund der Pfändung Sozialhilfe beziehen muss, um seinen Unterhalt zu bestreiten, ferner soll er weiterhin auch Interesse daran haben, seiner Ar...mehr

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§ 1 Einführung / B. Der Begriff "digitaler Nachlass"

Rz. 14 Bevor wir uns den einzelnen rechtlichen Fragen zuwenden, gilt es, den Begriff "digitaler Nachlass" näher zu beleuchten und einige erbrechtliche Grundlagen als Ausgangspunkte unserer Überlegungen festzuhalten. Rz. 15 Manch ein mit der Diskussion vertrauter Leser wird sich ggf. fragen, wie wir den Begriff "digitaler Nachlass" definieren. Tatsächlich existieren verschiede...mehr

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Literaturverzeichnis

Alexander, Digitaler Nachlass als Rechtsproblem? – Überlegungen aus persönlichkeitsrechtlicher, datenschutzrechtlicher und vertragsrechtlicher Sicht, K&R 2016, 301 Barth, Der digitale Nachlass, Tagung der Forschungsstelle für Notarrecht am 19.11.2014, MittBayNot 2015, 208 Beck’scher Online-Großkommentar zum Zivilrecht (zit.: BeckOGK/Bearbeiter ) Beck’scher Online-Kommentar Bürg...mehr

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zerb 1/2018, Wechselbezügli... / Sachverhalt

Der Klager ist das einzige Kind seines am ... 19... geborenen und am ... 20... verstorbenen Vaters I2. Die im Jahr 19... geborene Mutter des Klagers und Ehefrau des Erblassers, L I2, ist im Jahr 20... vorverstorben. Mit notarieller Urkunde vom 18.7.19... (UR-Nr..../19... des Notars C2 in F3) errichteten die Eltern des zu diesem Zeitpunkt 15 Jahre alten Klagers ein gemeinscha...mehr

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§ 2 Speichermedien beim Erb... / VII. Das postmortale Persönlichkeitsrecht des Erblassers steht dem Übergang auf die Erben nicht entgegen

Rz. 56 Sämtliche Rechtspositionen unterliegen somit der Gesamtrechtsnachfolge und gehen auf die Erben über. Ist das ausnahmsweise einmal nicht der Fall, so geht das Recht ersatzlos unter. Das ist bei Rechten an Dateien mit höchstpersönlichen Inhalten des Erblassers allerdings gerade nicht der Fall und folgt insbesondere auch nicht aus dem Schutz des postmortalen Persönlichke...mehr

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§ 1 Einführung / III. Zentrale Punkte der Diskussion

Rz. 9 Bereits oben wurden die Urteile des LG Berlin und des KG zur Rechtsnachfolge in ein Benutzerkonto bei Facebook erwähnt. Der dort von den Gerichten entschiedene Lebenssachverhalt zeigt zum einen auf, welche schwerwiegenden Auswirkungen die digitale Revolution auf den Umgang der Hinterbliebenen mit dem Tod eines Menschen und der Abwicklung seines Nachlasses haben kann, u...mehr

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zerb 1/2018, Pflichtteilskl... / 6. Verjährungsverlängerungsvereinbarung

Nach § 202 BGB besteht grundsätzlich die Möglichkeit, dass eine Vereinbarung hinsichtlich der Verlängerung von Verjährungsfristen getroffen wird. Danach ist es auch möglich, dass der Erblasser bspw. einem Pflichtteilsgläubiger im Wege des Vermächtnisses einen Anspruch auf entsprechende Verlängerung der Verjährungsfrist zuwendet.[27] Auf diese Art und Weise könnte unabhängig ...mehr

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§ 1 Die nichteheliche Leben... / I. Vorbemerkung

Rz. 573 Endet die nichteheliche Lebensgemeinschaft durch den Tod eines der Partner, so stellen sich Fragen danach, ob der überlebende oder die Erben des verstorbenen Partners Rückzahlung von in der Lebensgemeinschaft erbrachten Leistungen beanspruchen kann. Im Übrigen ist nach den erbrechtlichen Konsequenzen zu fragen.mehr

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§ 4 Ehe / 3. Beteiligte des Verfahrens

Rz. 314 Beteiligte eines Verfahrens, die Trennung betreffend, können zunächst die beteiligten Ehepartner selbst sein. Soweit Trennungsunterhalt geltend gemacht werden soll, kann auch der Erbe des Unterhaltsverpflichteten als Beteiligter in Betracht kommen. Denn nach § 1586b Abs. 1 BGB geht mit dem Tode des Verpflichteten die Unterhaltspflicht auf den Erben als Nachlassverbin...mehr

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§ 4 Ehe / d) Anspruch auf Trennungsunterhalt

Rz. 146 Leben Ehegatten voneinander getrennt, kann gemäß § 1361 BGB der eine Ehegatte von dem anderen den nach den Lebens-, Erwerbs- und Vermögensverhältnissen der Ehegatten angemessenen Unterhalt verlangen. Vom Eintritt der Rechtshängigkeit eines Scheidungsverfahrens an gehören hierzu auch die Kosten einer angemessenen Versicherung für den Fall des Alters oder der verminder...mehr

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§ 4 Cloudspeicher und Kommu... / 1. Aufgrund des postmortalen Persönlichkeitsrechts

Rz. 43 Den hier gefundenen Ergebnissen steht auch das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Erblassers nicht entgegen. Zwar wird mit Blick auf private Bilder, Videos und Tagebuchaufzeichnungen sowie im Hinblick auf die (höchstpersönlichen) Kommunikationsinhalte mit Dritten diskutiert, ob der Erblasser nicht ein berechtigtes Interesse auf Geheimhaltung auch vor seinen Erben hat...mehr

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§ 5 Ausschluss der Gesamtre... / 1. Einräumung eines nur eingeschränkten Nutzungsrechts möglich

Rz. 21 Wird lediglich ein (zeitlich) beschränktes Nutzungsrecht, das an die Person, bestimmte Apps und bestimmte Geräte geknüpft ist, an z.B. Musik, Büchern, Filmen, Apps oder Programmen eingeräumt, so ist der Hinweis von Lange/Holtwiesche, dass eine pauschale Unwirksamkeit solcher AGB mit Verweis auf § 1922 BGB nicht angenommen werden kann,[40] sicher richtig.[41] Ist das R...mehr

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§ 5 Ausschluss der Gesamtre... / c) Vernichten von gespeicherten Daten: Einschränkung von Kardinalpflichten

Rz. 32 Regelungen bei denen die Inhalte eines Accounts mit dem Tod allenfalls gelöscht werden können, ohne dass sie herausgegeben werden, verstoßen gegen § 307 Abs. 2 Nr. 2 BGB .[68] Wesentliche Rechte und Pflichten des Vertrags sind verletzt, wenn z.B. auf einer Cloud gespeicherte Inhalte des Erblassers wie fotografierte Bilder oder auch E-Mails nicht mit dem Ende der Vertra...mehr

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§ 8 Strafrechtliche Fragen ... / 1. Verfügungsbefugnis des Erblassers

Rz. 19 Soweit Daten betroffen sind, an denen der Erblasser die Verfügungsbefugnis innehatte, so stellt sich die Frage nach einer Strafbarkeit regelmäßig schon deshalb nicht mehr, weil nur der Erblasser selbst einen Strafantrag stellen konnte (§ 205 Abs. 2 S. 1 Halbs. 1 StGB). Bei genauer Betrachtung entfällt aber bereits die Strafbarkeit als solche, denn § 202a StGB schützt ...mehr

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§ 3 Verlöbnis / 2. Erbvertrag

Rz. 32 Die Verlobten können einen Erbvertrag miteinander schließen. In einem Erbvertrag können Personen untereinander vertragsmäßige Verfügungen von Todes wegen treffen, § 2278 Abs. 1 BGB. Verfügungen von Todes wegen sind Erbeinsetzungen, Vermächtnisse und Auflagen, § 2278 Abs. 2 BGB. Rz. 33 Für den rechtswirksamen Abschluss eines Erbvertrages muss die gesetzlich vorgeschrieb...mehr

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zerb 1/2018, Pflichtteilskl... / 9

Auf einen Blick Formuliert man die Pflichtteilsklausel beim gemeinschaftlichen Testament dahingehend, dass der Schlusserbe von der Erbfolge ausgeschlossen ist, wenn er den Pflichtteilsanspruch am Nachlass des erstversterbenden Elternteils geltend macht, dann stellt dies eine auflösend bedingte Schlusserbfolge dar. Die auflösende Bedingung kann dabei auch nach dem Tod des Übe...mehr

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§ 10 Rechtliche Maßnahmen z... / D. Letztwillige Verfügungen

Rz. 23 Eine Nachfolgeplanung wird künftig darauf bedacht sein, auch in Verfügungen von Todes wegen letztwillige Verfügungen zum digitalen Nachlass zu treffen.[43] Begriffe "digitales Testament" oder "digitaler Testamentsvollstrecker", wie sie in Internetforen oder journalistischen Beiträgen[44] vorkommen, sind dabei allerdings tunlichst zu vermeiden.[45] Sie suggerieren Sond...mehr

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zerb 1/2018, Pflichtteilskl... / 3. Die zeitliche Befristung der "Auslösung" der Pflichtteilsklausel

Weiterhin bleibt zu überlegen, ob die Enterbung im Schlusserbfall auch dann gelten soll, wenn der Schlusserbfall innerhalb der dreijährigen Verjährungsfrist eintritt und der Pflichtteils- berechtigte den Pflichtteil dann quasi nach dem Tod des überlebenden Ehegatten noch verlangen könnte und der Schutzzweck der Pflichtteilsklausel sich an sich erledigt hat – denn nach § 2075...mehr

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§ 3 Verlöbnis / 1. Letztwillige Verfügung

Rz. 27 Obwohl es den Verlobten gemäß dem Wortlaut des § 2265 BGB verwehrt ist, ein gemeinschaftliches Testament zu errichten, steht es ihnen natürlich frei, sich im Wege der letztwilligen Verfügung (Testament) gegenseitig zu bedenken. Insofern gelten die Vorschriften der §§ 2064 ff. BGB. Rz. 28 Wurde das Verlöbnis vor dem Tode des Erblassers aufgelöst, ist die letztwillige Ve...mehr

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§ 1 Die nichteheliche Leben... / c) Störung der Geschäftsgrundlage

Rz. 464 Bis zum Jahr 2008 ging die Rechtsprechung noch davon aus, dass durch den rein tatsächlichen Zusammenschluss zweier Menschen zu einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft keine Rechtsgemeinschaft begründet wird, so dass – solange sie ihre Beziehung nicht besonders regeln – das Scheitern der nichtehelichen Lebensgemeinschaft nicht die Geschäftsgrundlage für innerhalb der ...mehr

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§ 1 Die nichteheliche Leben... / I. Definition

Rz. 8 Der Begriff der nichtehelichen Lebensgemeinschaft hat sich in Deutschland für diejenige Form des paarweisen Zusammenlebens eingebürgert, das weitgehend eheähnlichen Charakter hat, sich von der Ehe aber durch den Mangel an Form unterscheidet. Rz. 9 Zunächst stand dagegen die Abgrenzung der so genannten "wilden Ehe" oder des Konkubinats zur ­bürgerlichen Ehe im Vordergrun...mehr

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§ 2 Das "nichteheliche" Kind / 8. Waisenrente

Rz. 158 Kinder haben unter den Voraussetzungen des § 48 SGB VI nach dem Tod eines Elternteils einen Anspruch auf Waisenrente. Voraussetzung ist die rechtliche Elternschaft. Weder kommt es auf die Ehelichkeit des Kindes, noch auf das Bestehen der elterlichen Sorge an.mehr

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§ 3 Verlöbnis / E. Beendigung des Verlöbnisses

Rz. 71 Da das Verlöbnis ein gegenseitiges Versprechen ist, die Ehe miteinander einzugehen, endet es dann, wenn eine Eheschließung zwischen den Beteiligten nicht mehr in Betracht kommt oder ernsthaft in Aussicht steht. Das ist der Fall, wenn die Verlobten geheiratet haben. Aber auch eine einverständliche Entlobung oder der Tod beendet das Verlöbnis, ebenso wie der einseitige ...mehr

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zerb 1/2018, Wechselbezügli... / Aus den Gründen

Die Berufung des Klagers ist zulassig, insbesondere ist sie form- und fristgerecht eingelegt und begrundet worden. Sie ist auch in vollem Umfang begrundet. Der Klager hat gegen die Beklagte einen Anspruch auf Herausgabe der streitgegenstandlichen Zuwendungen nach Maßgabe der Klageantrage zu Ziff. I. 1. – 8. aus § 2287 Abs.1 BGB iVm § 818 ff BGB. 1. Der Anwendungsbereich des §...mehr

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§ 3 Verlöbnis / 2. Nebenklagebefugnis

Rz. 53 Gemäß § 395 Abs. 2 StPO kann sich derjenige einer öffentlichen Klage in Form einer Nebenklage anschließen, dessen Ehegatte oder Lebenspartner getötet wurde. Diese Nebenklagebefugnis steht aber wohl mangels Analogiefähigkeit der Norm nicht einem Verlobten zu, auch wenn aufgrund der engen Lebensgemeinschaft der Tod des Verlobten als persönliches Leid empfunden wird.[65]mehr