Fachbeiträge & Kommentare zu Todesfall

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / d) Die einfache Nachfolgeklausel

Rz. 365 Die Nachfolgeklausel sieht die Fortführung der Gesellschaft mit dem oder den Erben des verstorbenen Gesellschafters vor. Hierbei handelt es sich um einen rein erbrechtlichen Übergang. Der Gesellschafter kann so seinen Nachfolger selbst bestimmen. Die Erben treten automatisch an die Stelle des Erblassers, was auch für den Ersatzerben wie den Vor- und Nacherben gilt.[4...mehr

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§ 19 Der Testamentsvollstre... / A. Allgemeines

Rz. 1 Im Rahmen der anwaltlichen Beratung eines Testamentsvollstreckers kann sich zum einen die Situation ergeben, dass der Mandant, der als Testamentsvollstrecker bestimmt ist, sich vor Annahme des Amtes beraten lassen will, und zum anderen eine bereits betriebene Testamentsvollstreckung vorliegt, sprich das Amt schon angenommen wurde. Im letzteren Fall wird sich die Beratu...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / e) Zur Bindungswirkung eines gemeinschaftlichen Testaments bei der Teilungsanordnung

Rz. 375 Beispiel Die Eheleute M und F errichteten im Jahr 1966 ein privatschriftliches gemeinschaftliches Testament, in dem sie sich gegenseitig zu Alleinerben einsetzten und folgende Regelung auf den Schlusserbfall trafen:[404] "Nach dem Tode des Längstlebenden soll der gesamte Nachlass unseren Kindern A, B und C anfallen und unter ihnen zu gleichen Teilen aufgeteilt werden....mehr

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§ 31 Schiedsverfahren in Er... / A. Schiedsgericht

Rz. 1 Schiedsgerichte sind an die Stelle staatlicher Justiz tretende private Gerichte in Erbsachen, die entweder zulässig sind.[2] Die Vorschrift des § 1066 ZPO sieh...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / V. Besonderheiten bei Minderjährigen, die als Miterben in eine Personengesellschaft eintreten

Rz. 543 Der volljährig Gewordene kann sich nach § 1629a BGB auf die Beschränkung seiner Haftung berufen. Es treten dann die Rechtsfolgen der §§ 1990, 1991 BGB ein (nach dem Modell der beschränkten Erbenhaftung in der Form der Dürftigkeitseinrede bzw. der Erschöpfungseinrede, im Einzelnen siehe § 20 Rdn 195 ff.). Rz. 544 Durch die Verweisung auf § 1990 BGB wird dem jetzt Vollj...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / I. Allgemeines

Rz. 320 Die Frage nach der richtigen Gestaltung einer Verfügung von Todes wegen für den Fall des Vorhandenseins behinderter Kinder wird in zunehmendem Maße aktuell.[333] Die fortwährend sich leerenden öffentlichen Kassen, gerade im Bereich der Sozialhilfe, wie auch andererseits die nicht unbeträchtlichen Vermögensmassen, die derzeit zur Vererbung in die nächste Generation an...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / III. Nachfolgeklauseln

Rz. 533 Die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze der Sondererbfolge ermöglichen es dem Erblasser und den Gesellschaftern, durch Gesellschaftsvertrag und dazu konforme Verfügung von Todes wegen vorzusehen, dass alle Erben oder einzelne von ihnen die Gesellschaft anstelle des Erblassers mit den verbliebenen Gesellschaftern fortsetzen (sog. einfache bzw. qualifizierte...mehr

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§ 2 Das Mandantengespräch / 7. Zugewinnausgleich

Rz. 67 Der Zugewinnausgleichsanspruch nach § 1378 BGB verjährt seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des Erb- und Verjährungsrechts am 1.1.2010 nach der Regelverjährung gemäß §§ 195, 199 BGB.[37] Wird der Güterstand durch den Tod eines Ehegatten beendet und ist der überlebende Ehegatte von der Erbfolge ausgeschlossen (§ 1371 Abs. 2 BGB) oder wählt er die "güterrechtli...mehr

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Güterrecht: Europäische Güt... / 3.4.2 Bereichsausnahmen

Die EUGüVO bzw. EUPartVO gelten für Fragen des ehelichen Güterstandes bzw. des Güterstandes eingetragener Partnerschaften. Nach Art. 1 Abs. 1 S. 1 EUGüVO bzw. EUPartVO gelten die Verordnungen nicht für Steuer- und Zollsachen sowie verwaltungsrechtliche Angelegenheiten. Vom Anwendungsbereich der Verordnungen sind folgende Regelungsgegenstände ausgeschlossen: die Rechts- Geschäft...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / 1. Vertretung

Rz. 448 Sind neben Eltern deren minderjährige Kinder an der Erbengemeinschaft[486] beteiligt, so sind die Eltern im Hinblick auf §§ 1629, 1795, 181 BGB bei Vertragsabschluss von der Vertretung ihrer Kinder ausgeschlossen. Jedes Kind bedarf eines Ergänzungspflegers nach § 1909 BGB.[487] Ausnahmsweise kann ein Pfleger mehrere Kinder vertreten, wenn die gesetzlichen Auseinander...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / Literaturtipps

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / (1) Rechte des Nießbrauchers

Rz. 160 Der Nießbraucher hat das Recht, sämtliche Nutzungen aus dem belasteten Gegenstand zu ziehen. Er ist zum Besitz der Sache berechtigt, § 1063 Abs. 1 BGB. Sind verbrauchbare Sachen Gegenstand des Nießbrauchs, so wird der Nießbraucher Eigentümer dieser Sachen, § 1067 BGB ("uneigentlicher Nießbrauch"). Rz. 161 Das Verfügungsrecht über den belasteten Gegenstand steht dem Ni...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / 4. Die Grenzen der Testamentsvollstreckung

Rz. 307 Bei einer Testamentsvollstreckung im Unternehmensbereich geht es insbesondere um die Führung des Unternehmens in der Zeit zwischen dem Erbfall bis zur Altersreife der möglichen Nachfolger. Die praktische Bedeutung einer Testamentsvollstreckung an Einzelunternehmen und Personengesellschaften ist dementsprechend groß. Die Möglichkeit einer Anordnung der Testamentsvollst...mehr

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§ 3 Die Haftung des Rechtsa... / II. Aufklärungspflicht

Rz. 41 Gerade bei erbrechtlichen Mandaten trifft den Anwalt hinsichtlich des Sachverhalts eine umfangreiche Aufklärungsverpflichtung.[47] So hat er unbedingt sämtliche relevanten Informationen über die Familienverhältnisse, über das derzeitige Vermögen, die bisherigen Verfügungen von Todes wegen und hinsichtlich aller zu Lebzeiten getätigten Schenkungen bzw. erhaltenen Vorem...mehr

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§ 17 Der Pflichtteilsberech... / 6. Zeitpunkt für die Bewertung der unentgeltlichen Leistung

Rz. 88 Für die Bewertung der Leistung, die dem Ergänzungsanspruch unterliegt, kommt es bei verbrauchbaren Sachen gemäß § 2325 Abs. 2 S. 1 BGB auf den Zeitpunkt der Zuwendung an.[132] Rz. 89 Unter verbrauchbaren Sachen (§ 92 BGB) versteht man diejenigen Gegenstände, deren Existenz von einer Zeitdauer abhängt (z.B. ein wertvolles Rennpferd). Als verbrauchbare Sache wird aber au...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / 2. Der Nachlassverwalter

Rz. 139 Die Nachlassverwaltung ist eine besondere Form der Nachlasspflegschaft; allerdings ist der Nachlassverwalter Partei kraft Amtes und untersteht der Aufsicht des Nachlassgerichts (§§ 1975, 1962, 1915 Abs. 1 S. 1, 1837 Abs. 1 BGB).[148] Insofern unterscheidet er sich teilweise vom Nachlasspfleger i.S.v. §§ 1960, 1961 BGB; jener ist gesetzlicher Vertreter des Erben,[149]...mehr

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§ 17 Der Pflichtteilsberech... / 4. Die Pflichtteilsergänzung bei Gesellschaftsanteilen an Personengesellschaften

Rz. 70 Umstritten ist die Frage, ob in gesellschaftsvertraglichen Abfindungsverzichten eine Schenkung zugunsten der anderen Mitgesellschafter zu sehen ist. Rz. 71 Ausgehend von dem Schenkungsbegriff der §§ 516, 517 BGB muss es sich hierbei um eine objektive Bereicherung der übrigen Gesellschafter handeln und es muss Einigkeit darüber bestehen, dass die Zuwendung unentgeltlich...mehr

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§ 15 Das nichteheliche Kind... / 6. Pflichtteilsansprüche

Rz. 46 Wenn ein vor dem 1.7.1949 geborenes nichteheliches Kind durch Verfügung von Todes wegen von der Erbfolge am Vater und/oder an den väterlichen Verwandten ausgeschlossen ist (in Testamenten war lange Zeit die Formulierung üblich: "Nichteheliche Kinder werden in der väterlichen Linie von jeglichem Erbrecht ausgeschlossen"), führt dies gem. §§ 2303 ff. BGB für die nunmehr...mehr

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§ 11 Der (Vor-)Nacherbe als... / C. Die Beschränkungen

Rz. 16 Neben den Kontrollrechten sind, ausgehend von einer nicht befreiten Vorerbschaft, die Beschränkungen des Vorerben zu prüfen. Bedeutsam ist hier zum einen die Verfügungsbeschränkung hinsichtlich der zum Nachlass gehörenden Grundstücke und Grundstücksrechte (§ 2113 Abs. 1 BGB) und zum anderen das Schenkungsverbot des Vorerben (§ 2113 Abs. 2 BGB). Rz. 17 Nach § 2113 Abs. ...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / II. Umfang des Nachlasses

Rz. 8 Höchstpersönliche Rechte des Erblassers sind nicht vererblich (bspw. Namensrechte, die Vorstandseigenschaft bei einer Aktiengesellschaft, Dienst- und Arbeitsverpflichtungen). Rz. 9 Für die Erben ist es von entscheidender Bedeutung, so schnell wie möglich Kenntnis vom Umfang und der Art der Zusammensetzung des Nachlasses zu erlangen. Diese Frage ist zuallererst bedeutend...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / cc) Grenzen des Änderungsvorbehalts

Rz. 522 Ungeklärt sind die Frage der Reichweite eines solchen Änderungsvorbehalts und die Frage, welchen Inhalt er haben kann, insbesondere, ob jegliche Änderung einer vertragsmäßig getroffenen Verfügung zulässig ist. Dabei ist entscheidend, dass der Erbvertrag als besondere Einrichtung des Vertragsrechts zumindest einer (!) vertraglich bindenden Regelung bedarf, weil andern...mehr

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§ 23 Die Auskunftsklage / 7. Formulierungsbeispiel: Klage auf Auskunft und eidesstattliche Versicherung nach §§ 2057, 260 BGB

Rz. 156 Formulierungsbeispiel: Klage auf Auskunft und eidesstattliche Versicherung nach §§ 2057, 260 BGB An das Landgericht (…) Klage [179] des (…) – Kläger – Prozessbevollmächtigter: (…) gegen (…) – Beklagte – wegen Auskunft und eidesstattlicher Versicherung Vorläufiger Streitwert: (…) EUR Namens und in Vollmacht des Klägers erhebe ich Klage gegen die Beklagte mit den Anträgen, wie folg...mehr

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§ 27 Die Vermächtniserfüllung / IV. Die Überschwerungseinrede

Rz. 125 Bei der Überprüfung einer etwaigen Überschuldung des Nachlasses im Sinne des Insolvenzrechts und der Insolvenzantragspflicht aus § 1980 BGB bleiben die Vermächtnisse als Nachlassverbindlichkeiten außer Betracht, §§ 1980 Abs. 1 S. 3 BGB, 317 InsO. Rz. 126 Beruht die Überschuldung des Nachlasses aber auf den Verbindlichkeiten aus Vermächtnissen und Auflagen, so stellt d...mehr

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§ 14 Der nichteheliche Lebe... / D. Sittenwidrigkeit

Rz. 4 Hat der Anwalt die Aufgabe, die Frage des Erbrechts des nichtehelichen Partners zu prüfen, so ist auch eine etwaige Sittenwidrigkeit zu prüfen, wenn der Erblasser verheiratet ist und/oder eheliche leibliche Kinder hat. Im gesetzlichen Erbrecht des Ehegatten und der gemeinschaftlichen Kinder sieht die Rechtsprechung eine grundlegende rechtliche und sittliche Wertung. Rz...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / b) Die Auslegung von Einzeltestamenten

Rz. 264 Ziel jeder Auslegung ist es, den tatsächlichen Willen des Erblassers zu ermitteln (§ 133 BGB). Hierfür ist grundsätzlich der Zeitpunkt der Errichtung der letztwilligen Verfügung maßgebend. Dabei kommt es bei einem Einzeltestament allein auf die Sicht des Erblassers an.[242] Es ist zu klären, was der Erblasser in der Niederschrift aussagen wollte. § 157 BGB ist bei de...mehr

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§ 24 Das Erbscheinsverfahren / 3. Antragsberechtigung

Rz. 359 § 36 Abs. 1 IntErbRVG verweist für den Antrag auf Art. 65 EuErbVO. Danach wird das Zeugnis jeder in Art. 63 Abs. 1 EuErbVO genannten Person auf Antrag ausgestellt. Da das IntErbRVG auf die Vorschriften des FamFG verweist, hat das Nachlassgericht eine allgemeine Benachrichtigungspflicht nach § 7 Abs. 4 FamFG.[267] Rz. 360 Antragsberechtigt sind:mehr

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§ 17 Der Pflichtteilsberech... / I. Allgemeines

Rz. 135 Bis zum Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des Erb- und Verjährungsrechts am 1.1.2010 sah § 2332 BGB gegenüber der langen, grds. 30-jährigen Verjährung erbrechtlicher Ansprüche nach § 197 Abs. 1 Nr. 2 BGB a.F. eine kurze dreijährige Verjährung für den ordentlichen Pflichtteilsanspruch und den Pflichtteilsergänzungsanspruch gegenüber dem Erben vor. Diese Sonderre...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / 2. Die Rückforderung nach § 528 BGB

Rz. 711 Grundsätzlich richtet sich die Rückabwicklung einer schenkweisen Übergabe nach den §§ 346 ff. BGB bzw. nach Bereicherungsrecht und erscheint daher praktisch fast ausgeschlossen, wenn das Vertragsobjekt durch vom Übernehmer zwischenzeitlich bestellte Grundpfandrechte in erheblichem Umfang belastet ist oder der Übernehmer erhebliche Aufwendungen getätigt hat, die ihm d...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / h) Ausgleichungspflicht für besondere Leistungen, § 2057a BGB

Rz. 416 Mit dem Gesetz über die rechtliche Stellung der nichtehelichen Kinder vom 19.8.1969, in Kraft getreten am 1.7.1970, wurde in den alten Bundesländern die erste Stufe des gesetzlichen Erbrechts nichtehelicher Kinder an ihrem Vater und den väterlichen Verwandten eingeführt. Bis zum 30.6.1970 arbeitete das Gesetz mit einer Fiktion und erklärte nichteheliches Kind und Vat...mehr

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§ 5 Umfang und Kosten des M... / IV. Die Bestimmung des Gegenstandswerts im Einzelnen

Rz. 46 Die Bestimmung des Gegenstandswerts in erbrechtlichen Angelegenheiten ist bisher nicht einheitlich und abschließend geklärt. Die Bewertungsproblematik liegt in der Frage, ob für die Streitwertbestimmung eine formell-rechtliche oder eine wirtschaftliche Betrachtungsweise heranzuziehen ist. Die Bestimmung des Gegenstandswertes erfolgt nach § 23 RVG i.V.m. §§ 48 ff. GKG. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.4.3.2 Verlustvortrag oder Verlustbescheinigung

Rz. 102 Bleibt am Ende eines Kj. ein nicht ausgeglichener Verlust aus Kapitalanlagen, wird dieser bei der auszahlenden Stelle auf das Folgejahr vorgetragen (§ 43a Abs. 3 S. 3 EStG).[1] Der vorgetragene Verlust wird dann mit zukünftigen positiven Kapitalerträgen des Stpfl. verrechnet. Alternativ kann der Kunde bis zum 15. Dezember des laufenden Kj. bei der auszahlenden Stelle...mehr

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Jung, SGB XII § 74 Bestattu... / 2.2 Anspruchsberechtigte

Rz. 3 Möglicher Anspruchsberechtigte nach § 74 ist diejenige natürliche Person mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Geltungsbereich des SGB XII, die zivil- oder öffentlich-rechtlich verpflichtet (nicht: berechtigt) ist, die Kosten der Bestattung eines inländischen Verstorbenen zu tragen (BSG, Urteile v. 29.9.2009, B 8 SO 23/08 R, und v. 25.8.2011, B 8 SO 20/10 R), al...mehr

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Jung, SGB XII § 74 Bestattu... / 2.4.1 Überschreiten der Ortsüblichkeit

Rz. 14 Die Norm erfasst nur die Bestattungskosten selbst. Zu übernehmen sind im Sinne eines Zurechnungszusammenhangs, aber auch nach dem Wortlaut, deshalb nur die Kosten, die unmittelbar der Bestattung (unter Einschluss der ersten Grabherrichtung) dienen bzw. mit der Durchführung der Bestattung untrennbar verbunden sind, nicht jedoch solche für Maßnahmen, die nur anlässlich ...mehr

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Jung, SGB XII § 74 Bestattu... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 19 Bennemann, Zum Verhältnis von Handlungspflichten und Kostentragung im Bestattungsrecht, LKRZ 2011 S. 291. Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht, Kostenerstattungsrecht, Kostenerstattung nach § 89a SGB VIII für Beerdigungskosten eines Pflegekindes, JAmt 2001 S. 87. Gotzen, Nochmals: Bestattungskosten im Sozialhilferecht, ZfF 2002 S. 245. ders., Sozialhilfe ...mehr

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Klose, SGB I § 22 Leistunge... / 2.6.4 Renten an Hinterbliebene und Beihilfen (Abs. 1 Nr. 4)

Rz. 27 Renten an Hinterbliebene (Ehegatten, Kinder sowie eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartner) sollen den Familienangehörigen von verstorbenen Versicherten Ersatz für den entfallenden Unterhalt schaffen. Die Hinterbliebenen erhalten eine Witwen-/Witwerrente, solange sie zur Zeit des Todes mit dem wegen eines Arbeitsunfalles oder einer Berufskrankheit Verstorbenen ...mehr

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Klose, SGB I § 22 Leistunge... / 2.6.5 Sterbegeld, Überführungskosten (Abs. 1 Nr. 4)

Rz. 30 Stirbt der Unfallversicherte an den Folgen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit, zahlt der Unfallversicherungsträger an die Witwe oder den Witwer, an die Kinder (einschl. Stiefkinder und Pflegekinder), die Enkel, die Geschwister, an den früheren Ehegatten oder an seine Verwandten der aufsteigenden Linie Sterbegeld in Höhe eines Siebtels der im Zeitpunkt des...mehr

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Klose, SGB I § 22 Leistunge... / 2.2 Versicherungsfall

Rz. 6 Als Versicherungsfall in der gesetzlichen Unfallversicherung gilt der Arbeitsunfall oder die Berufskrankheit. Verbotswidriges Handeln (z. B. kein Tragen von Schutzkleidung, Überholen eines anderen PKW trotz Überholverbots) schließt die Anerkennung eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit nicht aus; eine Minderung des Leistungsanspruchs bei Mitverschulden gibt es al...mehr

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Jung, SGB XII § 74 Bestattu... / 2.5 Zumutbarkeit

Rz. 16 Ob und wieweit dem Verpflichteten die Tragung der Bestattungskosten finanziell zuzumuten ist, richtet sich ausschließlich nach seinen individuellen Verhältnissen. Je enger der Verwandtschaftsgrad, desto höher die Verpflichtung zum Einsatz des Einkommens. Zur Bestimmung der Zumutbarkeit ist auf die Einkommensgrenze des § 85 abzustellen (BSG, Urteil v. 29.9.2009, B 8 SO...mehr

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Jung, SGB XII § 74 Bestattu... / 2.2.2 Öffentlich-rechtlich Totensorge-Verpflichtete

Rz. 6 Nach öffentlichem Recht kann insbesondere der Verpflichteter sein, der nach den landesrechtlichen Vorschriften zur Bestattung verpflichtet ist. Dies ist dann möglich, wenn die bereits genannten vorrangig Verpflichteten nicht für die Bestattung einstehen müssen, weil z. B. der Erbe die Erbschaft ausgeschlagen oder auf den Nachlass beschränkt hat. Wer in Erfüllung einer ...mehr

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Jung, SGB XII § 74 Bestattu... / 2.6 Zuständigkeit

Rz. 17 Örtlich zuständig ist der Sozialhilfeträger, der bis zum Tod des Verstorbenen die Sozialhilfe gewährt hat, sonst gemäß § 98 Abs. 4 derjenige, in dessen Bezirk der Sterbeort liegt. Das gilt auch dann, wenn der Betroffene in einer Anstalt, einem Heim oder einer gleichartigen Einrichtung verstorben ist (VGH Baden-Württemberg, FEVS 46 S. 243; zur Abgrenzung vgl. auch SG F...mehr

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Bescheidänderung nach § 32a Abs. 2 KStG nur bei Berücksichtigung von verdeckten Einlagen

Leitsatz § 32a Abs. 2 KStG verlangt, dass gegenüber dem Gesellschafter ein Steuer- oder Feststellungsbe­scheid mit Rücksicht auf das Vorliegen einer verdeckten Einlage ergeht. Die Änderung eines Einkommensteuerbescheids des Gesellschafters wegen der Erfassung von Schwarzeinnahmen und nicht hinsichtlich der Berücksichtigung einer verdeckten Einlage kann folglich die Änderung ...mehr

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zerb 9/2018, Unzuständigkei... / Sachverhalt

Das Vorabentscheidungsersuchen betrifft die Auslegung von Art. 4 der Verordnung (EU) Nr. 650/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Annahme und Vollstreckung öffentlicher Urkunden in Erbsachen sowie zur Einführung eines Europäischen Nachlassze...mehr

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zerb 9/2018, Unzuständigkei... / Aus den Gründen

Mit seiner Frage möchte das vorlegende Gericht im Wesentlichen wissen, ob Art. 4 der Verordnung Nr. 650/2012 dahin auszulegen ist, dass er einer Rechtsvorschrift eines Mitgliedstaats wie der im Ausgangsverfahren entgegensteht, die vorsieht, dass, auch wenn der Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes seinen gewöhnlichen Aufenthalt nicht in diesem Mitgliedstaat hatte, dessen Geri...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VI. Hauptfeststellungszeitpunkt

Rz. 41 [Autor/Stand] Die allgemeine Feststellung der Einheitswerte wird stets auf einen bestimmten Zeitpunkt vorgenommen. Der Wert aller wirtschaftlichen Einheiten bzw. Untereinheiten, die der Einheitsbewertung unterliegen, wird durch eine Momentaufnahme festgehalten. Dieser Zeitpunkt ist regelmäßig der Beginn des maßgebenden Kalenderjahrs und wird als Hauptfeststellungszeit...mehr

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zerb 9/2018, Internationale... / II. Vor Eintritt des Erbfalls

Der Erblasser sollte bei seiner Nachfolgeplanung nach Möglichkeit auch daran denken, wie der Nachlass eines Tages schnell und reibungslos abgewickelt werden kann. Dazu gehört in Erbfällen mit Auslandsbezug nunmehr auch die gerichtliche Zuständigkeit.mehr

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FF 9/2018, Rechtsprechungsü... / VIII. Ergänzende Vorschriften (§§ 28–31 VersAusglG)

§ 28 VersAusglG, der den Ausgleich für Anrechte der Privatvorsorge wegen Invalidität regelt, ist auf betriebliche Invaliditätsversorgungen weder unmittelbar noch entsprechend anwendbar.[69] § 30 Abs. 1, Abs. 2 VersAusglG dient dem Zweck, den Versorgungsträger vor doppelter Inanspruchnahme für den Fall zu schützen, dass beide Eheleute bei Rechtskraft der Entscheidung bereits r...mehr

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FF 9/2018, Rechtsprechungsü... / VI. Ausgleichsansprüche nach der Scheidung – schuldrechtlicher Versorgungsausgleich (§§ 20 ff. VersAusglG)

Entgegen der Regelung des § 1 Abs. 1, Abs. 2 VersAusglG saldiert das OLG Karlsruhe[56] wechselseitig schuldrechtlich auszugleichende Anrechte, da dies verfahrensökonomisch und zweckmäßig sei. Haben geschiedene Ehegatten den Anspruch auf schuldrechtliche Ausgleichsrente durch Vereinbarung herabgesetzt, so begrenzt nach BGH[57] die vereinbarte Höhe nach dem Tod des ausgleichspf...mehr

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zerb 9/2018, Internationale... / IV. Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs

Der Europäische Gerichtshof ist der Auffassung des Kammergerichts Berlin indes nicht gefolgt. Vielmehr hat sich der Europäische Gerichtshof erneut für eine umfassende Anwendung der Europäischen Erbrechtsverordnung ausgesprochen. Der amtliche Leitsatz der Entscheidung lautet wie folgt: "Art. 4 der Verordnung (EU) Nr. 650/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Ju...mehr

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FF 9/2018, Tatort Münster

Inge Saathoff Wussten Sie, dass im Sommer 1534 in der Stadt Münster aufgrund eines erheblichen Frauenüberschusses – unter den münsterschen Täufern gab es fast dreimal so viele Frauen wie Männer – die Polygynie eingeführt wurde? Jan van Leiden, der Kopf der Münsterschen Täufer selbst hatte im Verlauf des Täuferreiches 16 Ehefrauen. Goldene Zeiten für Familienrechtler? Wie würd...mehr

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zfs 9/2018, Zurechnung eine... / 1 Aus den Gründen:

"… [1] Das klagende Land nimmt den Bekl. aus übergegangenem Recht (§ 72 LBG RP) wegen der Verletzung der psychischen Gesundheit eines Polizeibeamten auf Schadensersatz in Anspruch." [2] Hintergrund des Rechtsstreits ist ein Amoklauf des Bekl. am 18.2.2010 in einer Berufsbildenden Schule in L. Der Bekl., ein ehemaliger Schüler dieser Schule, der an dem sog. Klinefelter-Syndrom...mehr