Fachbeiträge & Kommentare zu Trennungsunterhalt

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FF 10/2016, Familienunterha... / 2 Anmerkung

Leitsatz Der Familienunterhalt ist bei einem stationär pflegebedürftigen Ehegatten hinsichtlich des persönlichen Bedarfs, der vor allem durch die Heim- und Pflegekosten bestimmt wird, ausnahmsweise durch Zahlung einer Geldrente zu leisten. Der Anspruch setzt die Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners voraus. Diesem ist mindestens ein Eigenbedarf in Höhe des eheangemessen...mehr

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FF 9/2016, FF 9/2016 / Ehegattenunterhalt

Der ehebedingte Erwerbsnachteil des unterhaltsberechtigten Ehegatten begrenzt regelmäßig die Herabsetzung seines nachehelichen Unterhaltsanspruchs gemäß § 1578b Abs. 1 BGB. Dieser Nachteil ist nicht hälftig auf beide geschiedenen Ehegatten zu verteilen, sondern in voller Höhe zugunsten des Unterhaltsberechtigten zu berücksichtigen (BGH, Beschl. v. 8.6.2016 – XII ZB 84/15). Wi...mehr

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FF 9/2016, Die Crux mit der einstweiligenAnordnung

Die einstweilige Anordnung ist – anders als noch vor dem 1.9.2009, dem Inkrafttreten des FamFG – ein selbstständiges Verfahren, auch wenn eine Hauptsache anhängig ist. Dies sieht § 51 Abs. 3 S. 1 FamFG ausdrücklich vor. Die Voraussetzungen der einstweiligen Anordnung sind grundsätzlich glaubhaft zu machen. In vielen Fällen fehlt es gerade in Antragsverfahren, also in allen Un...mehr

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ZAP 7/2017, Rechtsprechungs... / c) Verwirkung von Trennungsunterhalt

Trennungsunterhalt ist regelmäßig bei Bestehen einer verfestigten Lebensgemeinschaft mit einem neuen Partner gem. § 1579 Nr. 2 BGB verwirkt. Das Führen eines gemeinsamen Haushalts ist nicht erforderlich, bildet aber ein typisches Anzeichen hierfür. Nach allgemeiner Auffassung wird eine gewisse Dauer zwischen drei und fünf Jahren vorausgesetzt, um auf ein eheähnliches Zusamme...mehr

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ZAP 8/2016, Rechtsprechungs... / 6. Verzicht auf Trennungsunterhalt

Nach §§ 1361 Abs. 4 S. 4, 1360a Abs. 3 BGB i.V.m. § 1614 BGB ist ein vertraglicher Verzicht auf künftigen Trennungsunterhalt unwirksam und daher nach § 134 BGB nichtig. Dieses gesetzliche Verbot darf auch nicht durch ein sog. pactum de non petendo, einem Versprechen, den Unterhalt nicht geltend zu machen, umgangen werden (vgl. BGH FamRZ 2014, 629). Anerkannt ist jedoch, dass...mehr

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ZAP 13/2016, Von der Trennu... / a) Schuldenanrechnung beim Trennungsunterhalt

aa) Aufgenommenen Kredite während der Ehe (eheliche Schulden) Während der Ehe haben die Ehepartner bestimmte finanzielle Dispositionen getroffen, von denen sich allein durch die Trennung und Scheidung keiner der beiden (ehemaligen) Partner einseitig lösen kann. Daher sind Ratenverpflichtungen für Darlehen, die während der Ehe aufgenommen worden sind, grundsätzlich in voller Hö...mehr

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ZAP 22/2015, Trennungsunterhalt: Anforderungen an einen wirksamen Verzicht

(BGH, Beschl. v. 30.9.2015 – XII ZB 1/15) • § 1614 Abs. 1 BGB steht einer vertraglichen Ausgestaltung des Trennungsunterhalts für die Zukunft nicht entgegen. Vielmehr besteht für die Bemessung des Unterhalts insoweit ein Spielraum, innerhalb dessen interessengemäße, angemessene Regelungen vereinbart werden können. Nur eine Abrede, die unterhalb eines solchen Rahmens des ange...mehr

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ZAP 8/2016, Rechtsprechungs... / 1. Trennungsunterhalt bei hohem Einkommen

Der angemessene Trennungsunterhalt richtet sich gem. § 1361 BGB nach den Lebensverhältnissen und den Erwerbs- und Vermögensverhältnisse der Ehegatten und entspricht sonach dem Maßstab der ehelichen Lebensverhältnisse in § 1578 BGB. Bei höheren Einkünften ist es nach allgemeiner Meinung nicht angemessen, die Einkünfte in vollem Umfang zur Deckung des laufenden Unterhalts zu ve...mehr

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ZAP 18/2015, Trennungsunterhalt: Rüge des festgesetzten Unterhaltsrückstands

(BGH, Beschl. v. 10.6.2015 – XII ZB 611/14) • Greift der zum Trennungsunterhalt Verpflichtete eine Entscheidung an, nach der er auch rückständigen Unterhalt unter Berücksichtigung bereits erfolgter Zahlungen zu leisten hat, genügt die Behauptung der Rechtwidrigkeit des festgesetzten Unterhaltsrückstands nicht zur Beschwerdebegründung. Einem solchen Angriff lässt sich nicht m...mehr

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ZAP 5/2016, Trennungsunterhalt: Verwirkung des Anspruchs wegen Zusammenlebens mit neuer Partnerin

(OLG Brandenburg, Beschl. v. 10.11.2015 – 10 UF 210/14) • Gemäß § 1579 Nr. 2 BGB ist ein Unterhaltsanspruch zu versagen, herabzusetzen oder zeitlich zu begrenzen, soweit die Inanspruchnahme des Verpflichteten auch unter Wahrung der Belange eines dem Berechtigten zur Pflege oder Erziehung anvertrauten gemeinschaftlichen Kindes grob unbillig wäre, weil der Berechtigte in einer...mehr

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ZAP 13/2015, Trennungsunterhalt: Berücksichtigung von Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung

(OLG Brandenburg, Beschl. v. 3.2.2015 – 3 UF 76/14) • Leistungen des Unterhaltsschuldners aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung haben Lohnersatzfunktion und stellen unterhaltspflichtiges Einkommen dar. Die Frage, von welchem Zeitpunkt an der unterhaltsberechtigte Ehegatte eine bereits ausgeübte Erwerbstätigkeit ausweiten oder, wenn er bislang noch überhaupt nicht erwerbst...mehr

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ZAP 16/2016, Von der Trennu... / c) Auskunftsanspruch

Ungeachtet der Zeitschranke des § 1605 Abs. 2 BGB besteht ein Auskunftsanspruch für den nachehelichen Unterhalt auch dann, wenn zum Trennungsunterhalt Auskunft erteilt wurde (OLG Brandenburg, Beschl. v. 10.2.2015 – 13 UF 246/14, FamRZ 2015, 1200 m.w.N.). Dies gilt auch dann, wenn der auf Trennungsunterhalt gestützte Auskunftsantrag abgewiesen worden ist (OLG Koblenz FamRZ 20...mehr

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ZAP 16/2016, Von der Trennu... / 2. Ehegattenunterhalt

Beim Ehegattenunterhalt wird materiell-rechtlich und auch verfahrenstechnisch streng zwischen dem Trennungsunterhalt und dem Geschiedenenunterhalt unterschieden. Trennungsunterhalt kann nur beansprucht werden ab dem Zeitpunkt der Trennung der Beteiligten bis zur Rechtskraft des Scheidungsurteils. Scheidungsunterhalt (Geschiedenenunterhalt) ist dagegen ab Rechtskraft der Scheid...mehr

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ZAP 16/2016, Von der Trennu... / a) Bestehender Unterhaltstitel

Das hat zur Folge, dass ein in einem Hauptsacheverfahren erlangter Unterhaltstitel über den Trennungsunterhalt mit der Rechtskraft der Scheidung automatisch endet. Die Zahlungspflicht endet dabei genau mit dem Tag der Rechtskraft des Scheidungsbeschlusses, nicht mit dem Ablauf des Monats (BGH FamRZ 1988, 370, 372). Wird dennoch hinsichtlich laufenden Unterhalts aus dem alten...mehr

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ZAP 13/2016, Von der Trennu... / bb) Verbindlichkeiten nach Trennung und Scheidung

Schulden, die erst nach dem Scheitern der Ehe aufgenommen werden, wirken sich auf den Bedarf des unterhaltsberechtigten Ehegatten nicht aus, da ihnen der Bezug zur Ehe fehlt. Sie können aber u.U. die Leistungsfähigkeit des Ehegatten berühren und so dem anderen Ehegatten entgegengehalten werden (s. Teil 2, Phase 10, Rechtskraft der Scheidung – XI. 3. d).mehr

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ZAP 16/2016, Von der Trennu... / b) Mahnung

Wegen der unterschiedlichen Anspruchsgrundlagen wirkt auch die für den Trennungsunterhalt erklärte Mahnung nicht automatisch auf den nachehelichen Unterhalt fort. Die Mahnung für den nachehelichen Unterhalt kann auch noch nicht vor der Rechtskraft der Scheidung wirksam erklärt werden, denn eine Mahnung vor Fälligkeit des Nachscheidungsanspruchs begründet keinen Verzug (BGH F...mehr

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ZAP 16/2016, Von der Trennu... / a) Erwerbsobliegenheit

Die Verschärfung der Erwerbsobliegenheiten des Ehegatten beim Trennungsunterhalt greift jedenfalls dann, wenn wegen des gestellten Scheidungsantrags das Scheitern der Ehe feststeht.mehr

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ZAP 8/2016, Rechtsprechungs... / c) Nutzungsentschädigung

Der weichende Ehegatte hat gem. § 1361b Abs. 3 S. 2 BGB einen Anspruch auf eine Vergütung für die Wohnung, sofern dies der Billigkeit entspricht. Nach h.M. (vgl. BGH FamRZ 2006, 930) kommt es nicht darauf an, ob dem in der Wohnung verbleibenden Ehegatten die Ehewohnung in einem gerichtlichen Verfahren zugewiesen worden ist, ob ihm ein entsprechender gesetzlicher Anspruch zus...mehr

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ZAP 13/2017, Gebührentipps ... / 4. Entscheidung gemäß oder entsprechend § 307 ZPO

Im Fall des OLG Oldenburg war primär das Verfahrensrecht der ZPO anwendbar, da es sich bei dem Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung um eine Zivilsache gehandelt hat. Im Fall des OLG Brandenburg waren ebenfalls die allgemeinen Vorschriften der ZPO und die Vorschriften der ZPO über das Verfahren vor den Landgerichten entsprechend anwendbar. Bei dem beim AG Potsda...mehr

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ZAP 13/2017, Gebührentipps ... / 2. Fall des OLG Brandenburg

Der Entscheidung des OLG Brandenburg (RVGreport 2017, 223 [Hansens] = NZFam 2017, 321) lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Antragstellerin hatte beim AG Potsdam – Familiengericht – den Erlass einer einstweiligen Anordnung auf Zahlung von Trennungsunterhalt beantragt. Das Familiengericht (FamG) hat einen Termin zur mündlichen Verhandlung bestimmt. Hierauf hat der Antragsg...mehr

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ZAP 13/2016, Von der Trennu... / 1. Unterhaltsanspruch des Ehegatten (§ 1361 BGB)

Voraussetzungen eines Unterhaltsanspruchs des getrenntlebenden Ehegatten aus § 1361 BGB sind: Bestand einer Ehe, Getrenntleben der Eheleute, Bedarf des unterhaltsberechtigten Ehegatten, Bedürftigkeit des unterhaltsberechtigten Ehegatten, Leistungsfähigkeit des unterhaltspflichtigen Ehegatten, kein Verlust des Anspruchs z.B. durch Ausschlusstatbestände ("Verwirkung"). Praxishinweis...mehr

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ZAP 13/2016, Von der Trennu... / a) Verschärfung der Erwerbsobliegenheiten

Überwiegend wird die Anwendung der neuen Grundsätze des nachehelichen Scheidungsrechts und vor allem die Verschärfung der Erwerbsobliegenheiten bereits auf den Trennungsunterhalt dann bejaht, wenn das Trennungsjahr abgelaufen ist und – zumindest wegen des gestellten Scheidungsantrags – das Scheitern der Ehe feststeht (BGH, Urt. v. 5.3.2008 – XII ZR 22/06, FamRZ 2008, 963; OL...mehr

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ZAP 13/2016, Von der Trennu... / aa) Aufgenommenen Kredite während der Ehe (eheliche Schulden)

Während der Ehe haben die Ehepartner bestimmte finanzielle Dispositionen getroffen, von denen sich allein durch die Trennung und Scheidung keiner der beiden (ehemaligen) Partner einseitig lösen kann. Daher sind Ratenverpflichtungen für Darlehen, die während der Ehe aufgenommen worden sind, grundsätzlich in voller Höhe – also mit Zins- und Tilgungsanteil, abzuziehen. Dabei ist...mehr

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ZAP 11/2016, Unterhaltszahlungen: Erwerbsverpflichtung bereits vor Ablauf des Trennungsjahres möglich

(OLG Koblenz, Beschl. v. 10.2.2016 – 7 WF 120/16) • Gemäß § 1361 Abs. 2 BGB kann zwar der nicht erwerbstätige Ehegatte nur dann darauf verwiesen werden, seinen Unterhalt durch eine Erwerbstätigkeit selbst zu verdienen, wenn dies von ihm nach seinen persönlichen Verhältnissen, insb. wegen einer früheren Erwerbstätigkeit und unter Berücksichtigung der Dauer der Ehe und nach de...mehr

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ZAP 16/2016, Von der Trennu... / 1. Versöhnung der Ehegatten

Eine Versöhnung der Eheleute beendet die Trennungszeit, so dass die rechtlichen Voraussetzungen für die Scheidung entfallen; der Scheidungsantrag ist zurückzunehmen. Die Beweislast für die erfolgreiche Versöhnung trägt der Ehegatte, der nicht geschieden werden will (OLG Zweibrücken FamRZ 1997, 1213). Allerdings zieht die endgültige Versöhnung der Eheleute weitere rechtliche K...mehr

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ZAP 16/2016, Von der Trennu... / bb) Anrechnung von Tilgungsleistungen

Bei den Tilgungsleistungen haben die Eigentümerverhältnisse eine Bedeutung. Sind die Eheleute Miteigentümer des Hauses, führt die Rückführung der Hausdarlehen zu einer Vermögenssteigerung bei beiden Eheleuten, bei Alleineigentum ist der andere Ehegatte bei vorher bestehender Zugewinngemeinschaft ab Zustellung des Scheidungsantrags an dem Vermögenszuwachs nicht mehr beteiligt...mehr

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AGS 7/2016, Nutzungsentschä... / 1 Sachverhalt

Mit ihrer Beschwerde wendet sich die Antragsgegnerin gegen einen Beschluss des AG, durch den der Verfahrenswert in erster Instanz auf insgesamt 26.347,00 EUR festgesetzt worden ist. Die Antragsgegnerin und der Antragsteller sind vormalige Eheleute. Die Ehe wurde mit Beschl. d. AG v. 13.11.2013, rechtskräftig seit 24.12.2013, geschieden. Der Antragsteller ist Alleineigentümer e...mehr

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AGS 7/2016, Nutzungsentschä... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist begründet. Der Verfahrenswert für das erstinstanzliche Verfahren ist auf insgesamt 17.639,00 EUR festzusetzen. Gegenstand des erstinstanzlichen Verfahrens sind sowohl Ansprüche auf Zahlung einer Nutzungsentschädigung als auch Unterhaltsansprüche gewesen, die mit Wideranträgen geltend gemacht worden sind. Die Verfahrenswerte sind gem. § 39 Abs. 1 FamGKG zu a...mehr

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AGS 7/2016, Nutzungsentschä... / Leitsatz

Der Wert eines Antrags auf Zahlung von Nutzungsentschädigung für die Trennungszeit richtet sich nach § 48 FamGKG und nicht nach dem verlangten Betrag. Bei den Anträgen eines Ehegatten auf Trennungsunterhalt und nachehelichen Unterhalt handelt es sich um verschiedene Gegenstände, so dass die Werte der einzelnen Ansprüche nach § 33 Abs. 1 FamGKG zu addieren sind. Fällige Beträge...mehr

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FF 6/2016, FF 6/2016 / Verfahrenskostenhilfe

Wird der Trennungsunterhalt nach Quoten bemessen, so scheidet ein Anspruch des anderen Ehegatten auf Verfahrenskostenvorschuss in der Regel aus, weil dies dem Halbteilungsgrundsatz widersprechen würde (OLG Karlsruhe, Beschl. v. 25.6.2015 – 16 WF 59/15).mehr

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FF 6/2016, Nebengüterrecht ... / VII. Gesamtschuldnerausgleich nach § 426 BGB

Eine gesamtschuldnerische Haftung der Eltern für ärztliche Behandlungskosten des Kindes folgt nicht aus dem gemeinsamen Sorgerecht oder § 1357 Abs. 3 BGB, so das Bundesverfassungsgericht, welche eine anderslautende amtsgerichtliche Entscheidung, die es als unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt vertretbar ansah, wegen objektiver Willkür aufgehoben hat.[55] Der Bundesgerichtsh...mehr

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AGS 6/2016, Einsatz einer L... / 1 Aus den Gründen

Die nach §§ 113 Abs. 1 FamFG, 127 Abs. 2 S. 2 ZPO statthafte sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin ist auch sonst zulässig, insbesondere gem. §§ 113 Abs. 1 FamFG, 127 Abs. 2 S. 3, 567 ff. ZPO form- und fristgerecht eingelegt. Das Rechtsmittel hat aber in der Sache keinen Erfolg, da das FamG die nachgesuchte Verfahrenskostenhilfe zu Recht versagt hat. 1. Das FamG führt zutr...mehr

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FF 5/2016, Konkrete Bedarfsberechnung bei unwirksamer Vereinbarung von Trennungsunterhalt

BGB § 1361 § 1614 Abs. 1 § 1579 Nr. 2, 7 Leitsatz 1. Bei der Bemessung des ehelichen und nachehelichen Unterhalts ist ein objektiver Maßstab anzulegen. Die für das Maß des Unterhalts ausschlaggebenden ehelichen Lebensverhältnisse bestimmen sich dabei grundsätzlich nach den für den allgemeinen Lebensbedarf genutzten Einkünften. 2. Der für eine Korrektur unangemessener Vermögensb...mehr

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FF 5/2016, Konkrete Bedarfs... / 2 Aus den Gründen:

Die Beschwerde des Antragsgegners ist überwiegend unbegründet, die Anschlussbeschwerde der Antragsgegnerin teilweise begründet. 1. Nach Zurückverweisung der Sache durch den Bundesgerichtshof im Beschl. v. 30.9.2015 (XII ZB 1/15) hat der Senat den konkreten Bedarf der Antragstellerin zu ermitteln, um ausgehend davon prüfen zu können, ob in der Unterhaltsvereinbarung im notarie...mehr

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FF 5/2016, Konkrete Bedarfs... / Sachverhalt

Anm. der Red.: Es handelt sich um die Nachfolgeentscheidung zu BGH, Beschl. v. 30.9.2015 – XII ZB 1/15, FF 2016, 161. Vgl. dazu Spangenberg, Kriterien einer wirksamen Vereinbarung über Trennungsunterhalt, FF 2016, 152.mehr

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FF 5/2016, Immer Ärger mit ... / cc) Ausnahmen

Eine Ausnahme von der Sperrfrist ist anzunehmen, wenn sich die erste Auskunft auf den Trennungsunterhalt bezogen hat und es jetzt um den nachehelichen Unterhalt geht; denn hier ist das Prinzip der Nichtidentität zu berücksichtigen.[22] Im Einzelfall kann allerdings dennoch das Rechtsschutzinteresse fehlen, sofern die Tatsachen aufgrund der schon erteilten Auskunft als bekann...mehr

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FF 5/2016, Immer Ärger mit ... / 1. Normzweck

Der Unterhaltsgläubiger ist in der Regel über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Unterhaltsschuldners nicht (oder nur unzureichend) unterrichtet; deshalb kann er sich nur durch eine Auskunft die – für die Bezifferung des Anspruchs erforderliche – Kenntnis von den tatsächlichen Verhältnissen verschaffen. Für den Unterhaltsanspruch von Verwandten ergibt sich die Ausk...mehr

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AGS 5/2016, Erstreckung der... / 1 Sachverhalt

Zwischen der Antragstellerin und dem Antragsgegner war unter dem im Rubrum genannten Aktenzeichen ein Familienverfahren wegen Trennungsunterhalts anhängig, sowie ein Scheidungsverfahren. In der mündlichen Verhandlung zum Unterhaltsverfahren haben die damaligen Eheleute nach ausführlicher Erörterung der gesamten familiären und finanziellen Situation einen Vergleich zur Regelu...mehr

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FF 5/2016, Verwirkung wegen... / 1 Aus den Gründen:

I. Die Beteiligten streiten über Ansprüche auf Zahlung laufenden und rückständigen Trennungsunterhalts. Die Beteiligten schlossen unter dem 23.10.2010 miteinander die Ehe. Kinder sind aus der Ehe nicht hervorgegangen. Seit dem 9.9.2011 leben die Beteiligten voneinander getrennt. Die Beteiligten sind türkischstämmig. Während der Ehe ging der Antragsteller einer Teilzeitbeschäft...mehr

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FF 4/2016, Verzicht auf künftigen Trennungsunterhalt im Ehevertrag

BGB § 134 § 1360a Abs. 3 § 1361 Abs. 4 § 1614 Leitsatz 1. Die Beurteilung, ob eine unzulässige Unterschreitung des angemessenen Unterhalts und damit ein nach § 134 BGB unwirksamer Verzicht auf künftigen Trennungsunterhalt vorliegt, setzt voraus, dass zunächst die Höhe dieses angemessenen Unterhaltsanspruchs im hierfür erforderlichen Umfang festgestellt worden ist. (Rn 17) 2. So...mehr

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FF 4/2016, Kriterien einer wirksamen Vereinbarung über Trennungsunterhalt

Zugleich Besprechung von BGH, Beschl. v. 30.9.2015 – XII ZB 1/15 Eine Ehefrau ist mit dem vertraglich vereinbarten, gegen Währungsverfall stabilen Unterhalt von monatlich 3.370 EUR unzufrieden und klagt einen höheren "gesetzlichen" Trennungsunterhalt ein. Der BGH[1] gibt ihr Recht, weil der Verzicht, der in der Unterhaltsbeschränkung liege, gemäß § 1614 BGB unwirksam sei. Dar...mehr

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FF 4/2016, Verzicht auf kün... / 1 Gründe:

[1] I. Die Beteiligten streiten um Trennungsunterhalt für die Zeit von Januar 2012 bis Mai 2013. [2] Die Antragstellerin und der Antragsgegner heirateten am 7.1.2005. Die Ehe blieb kinderlos. Ende Dezember 2011 trennten sich die Beteiligten. Durch Beschl. v. 13.2.2013, bezüglich des Scheidungsausspruchs rechtskräftig seit dem 7.5.2013, wurde ihre Ehe geschieden. [3] Die Beteil...mehr

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FF 4/2016, Verzicht auf kün... / Leitsatz

1. Die Beurteilung, ob eine unzulässige Unterschreitung des angemessenen Unterhalts und damit ein nach § 134 BGB unwirksamer Verzicht auf künftigen Trennungsunterhalt vorliegt, setzt voraus, dass zunächst die Höhe dieses angemessenen Unterhaltsanspruchs im hierfür erforderlichen Umfang festgestellt worden ist. (Rn 17) 2. Sonstige ehevertragliche Regelungen, die dem Unterhalts...mehr

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FF 4/2016, Die Rechtsprechu... / 2. Einkommensdifferenz durch Abzug des Kindesunterhalts

Der Anspruch auf Trennungsunterhalt nach § 1361 BGB ist entsprechend den Grundsätzen für den nachehelichen Unterhalt gemäß § 1578 BGB zu bemessen. Ein Anspruch auf Aufstockungsunterhalt nach § 1573 Abs. 2 BGB bzw. Trennungsunterhalt nach § 1361 BGB kann auch dadurch entstehen, dass das Einkommen des für den Kindesunterhalt barunterhaltspflichtigen Ehegatten durch den Vorwega...mehr

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FF 4/2016, Die Rechtsprechu... / 1. Verzicht auf Unterhalt

Für die Beurteilung, ob ein gemäß §§ 1361 Abs. 4 S. 4, 1360a Abs. 3 i.V.m. §§ 1614, 134 BGB unwirksamer Verzicht auf künftigen Trennungsunterhalt vorliegt, kommt es nicht darauf an, was die Parteien gewollt haben, sondern ob der gesetzliche Unterhalt objektiv verkürzt wird. Der Unterhaltsberechtigte darf seine Rechte selbst dann nicht aufgeben, wenn ihm hierfür eine gleichwe...mehr

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FF 3/2016, Abänderung eines... / 2 Gründe:

I. Die Beteiligten waren seit 1974 bis zur rechtskräftigen Scheidung im September 2001 verheiratet und lebten seit Februar 2000 getrennt. Die Antragsgegnerin war während der Ehezeit, aus der zwei Kinder hervorgegangen sind, überwiegend nicht erwerbstätig. Sie ist gelernte Arzthelferin, hat nach der Trennung jedoch keine Erwerbstätigkeit mehr aufgenommen. Der Antragsteller za...mehr

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FF 3/2016, Jahresarbeitstagung Familienrecht des DAI

Wie bekannt, wurde zum 1.1.2015 die Anwaltsfortbildungsdauer gemäß § 15 Abs. 3 Fachanwaltsordnung von 10 auf 15 Zeitstunden erhöht. Man durfte gespannt sein, wie sich das DAI entscheiden würde: Belässt es das Fachinstitut im Rahmen seiner Arbeitstagung weiterhin bei lediglich 10 Fortbildungsstunden, hängt es die Mehrstunden der Jahresarbeitstagung an oder widmet es den 5 Meh...mehr

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AGS 1/2016, Verfahrenswert ... / 1 Sachverhalt

Die Antragstellerin hatte mit einem am 22.12.2008 beim FamG eingegangen Schriftsatz Verfahrenskostenhilfe für einen Stufenantrag auf Trennungsunterhalt eingereicht. Nach Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe und Erledigung der Auskunftsstufe machte sie für den Zeitraum bis November 2011 einen bis dato rückständigen Trennungsunterhalt i.H.v. 52.833,98 EUR geltend, wovon ein B...mehr

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FF 1/2016, FF 1/2016 / Ehegattenunterhalt

a) Ein Ehegatte, der gegen den anderen Ehegatten Trennungsunterhalt geltend macht, hat das Bestehen einer wirksamen Ehe darzulegen und zu beweisen. b) Im Falle einer gegen das Verbot der Doppelehe geschlossenen und deshalb aufhebbaren Ehe beurteilen sich Ansprüche auf Trennungsunterhalt gemäß § 1361 BGB nach den Grundsätzen des § 1318 Abs. 2 BGB . (OLG Bremen, Beschl. v. 13.1...mehr

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Teil H: Personen- und Beruf... / Familie, Ehegatte, Unterhalt [Rdn 789]

Rdn 790 Literaturhinweise: S. die Hinw. bei → Familie, Allgemeines, Teil H Rdn 692. Rdn 791 1. Der Ehegattenunterhalt besteht in drei rechtlichen Arten, je nach dem Zustand der Ehe. Rdn 792 a) Leben Ehegatten zusammen und noch nicht getrennt, so regelt sich die Frage des Unterhaltes nach § 1360 BGB. Diese Norm bestimmt den Familienunterhalt, der sich im Wesentlichen in das Wir...mehr