Fachbeiträge & Kommentare zu Trennungsunterhalt

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FF 1/2016, Die Beamtenschei... / 1. Vereinbarung der Eheleute

Sinnvoll wäre für den O als Landesbeamten hier der Abschluss zumindest einer Verrechnungsabrede nach §§ 6 ff. VersAusglG im Umfang eines korrespondierenden Kapitalwerts von 30.000 EUR. Dies führt im Ergebnis dazu, dassmehr

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AGS 1/2016, Erstreckung der... / 2 Aus den Gründen

Die zulässige Beschwerde der Rechtsanwältin führt weitgehend zum Erfolg. Ob und inwieweit aufgrund der Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für einen Vergleich, der auch zunächst nicht im Verfahren anhängige Gegenstände betrifft (sog. Mehrvergleich), dem beigeordneten Rechtsanwalt auch mit dem Vergleichsabschluss zusammenhängende sonstige Gebühren (d.h. neben der Einigungsge...mehr

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FF 12/2015, FF 12/2015 / Ehegattenunterhalt

Die Beurteilung, ob eine unzulässige Unterschreitung des angemessenen Unterhalts und damit ein nach § 134 BGB unwirksamer Verzicht auf künftigen Trennungsunterhalt vorliegt, setzt voraus, dass zunächst die Höhe dieses angemessenen Unterhaltsanspruchs im hierfür erforderlichen Umfang festgestellt worden ist. b) Sonstige ehevertragliche Regelungen, die dem Unterhaltsberechtigt...mehr

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FF 12/2015, Aufhebung und A... / 1 Gründe:

I. Das AG hatte der Antragsgegnerin mit Beschl. v. 10.6.2015 für das vorliegende Scheidungsverbundverfahren Verfahrenskostenhilfe (VKH) unter Beiordnung ihrer Verfahrensbevollmächtigten bewilligt. Am 12.6.2015 haben die Eheleute eine umfassende notarielle Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung geschlossen; darin ist u.a. die Durchführung des Versorgungsausgleichs ausgesc...mehr

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FF 12/2015, Kein Vorrang de... / 3 Anmerkung

Trifft ein Anspruch der Mutter eines nichtehelichen Kindes auf Betreuungsunterhalt nach § 1615l Abs. 2 S. 2 BGB mit aus einer Ehe herrührenden Unterhaltsansprüchen der Mutter zusammen, stellt sich regelmäßig die – gesetzlich nicht geregelte – Frage, in welchem Verhältnis die verschiedenen Unterhaltsschuldner, also der Vater des nichtehelichen Kindes einerseits und der (gesch...mehr

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FF 12/2015, Verfahrens- und... / II. Ehewohnungssache als isoliertes Hauptsacheverfahren

Der Verfahrenswert eines isolierten Verfahrens in einer Ehewohnungssache richtet sich nach § 48 Abs. 1 FamGKG. Im Gegensatz zum früheren Recht (§ 100 Abs. 3 KostO i.d.F. bis zum 31.8.2009), das sich für Anträge auf Überlassung am einjährigen Mietwert orientierte und bei Anträgen auf Nutzungsentschädigung am verlangten Betrag, sind seit dem 1.9.2009 in § 48 Abs. 1 FamGKG inso...mehr

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FF 11/2015, Zur Eigenart de... / c) Abänderungsgründe und Vollstreckungseinwendungen

Die Vorentscheidung kann inhaltlich nicht mehr gerechtfertigt sein, weil nachträglich ein Umstand eintritt, der sich selbst wiederum ändern kann, wie die Einkommenslage, oder der unwandelbar ist, etwa das Ende des Anspruchs auf Trennungsunterhalt mit der Rechtskraft der Scheidung. Mit dieser Unterscheidung kann der Anwendungsbereich des Abänderungsantrags nach § 238 FamFG vo...mehr

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FF 11/2015, Zur Eigenart de... / d) Präklusion

Nach dem Vorbild des § 767 Abs. 2 ZPO wurde in die Abänderungsvorschrift des § 323 Abs. 2 ZPO a.F., nunmehr § 323 Abs. 2 ZPO n.F. bzw. § 238 Abs. 2 FamFG, eine Bestimmung aufgenommen, wonach Gründe, die objektiv im Vorverfahren geltend gemacht werden konnten, im Abänderungsverfahren gegen eine Entscheidung ausgeschlossen sind. Damit soll deren Rechtskraft gesichert werden. W...mehr

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FF 11/2015, Zur Eigenart de... / d) Verfahrensrecht und materielles Recht bei der Abänderung nichtrechtskraftfähiger Unterhaltstitel

Oft wird die Formulierung gebraucht, dass die Abänderbarkeit eines gerichtlichen Vergleichs und einer vollstreckbaren Urkunde, d.h. nichtrechtskraftfähiger Titel, sich allein nach dem materiellen Recht richte. Dies ist ungenau; denn ein nichtrechtskraftfähiger Titel ist nicht lediglich ein Rechtsgeschäft, das dem materiellen Recht mit dem Grundsatz der Privatautonomie unterl...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Trennungsunterhalt

Stand: EL 107 – ET: 09/2015 Leben die Ehegatten getrennt, kann der eine von dem anderen unter bestimmten Voraussetzungen Unterhalt verlangen (vgl § 1361 BGB). Für den VZ der Trennung gilt noch das > Splitting, das eine zusätzliche steuerliche Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen ausschließt (> Unterhaltsleistungen Rz 77 und 77/1). Nach dem VZ der Trennung kann der Unterh...mehr

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FF 9/2015, Darlegungs- und ... / 4

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FF 9/2015, Darlegungs- und ... / 5. Befristung des nachehelichen Unterhalts gemäß § 1578b BGB

Gemäß § 1578b Abs. 1 Satz 1 BGB ist ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt nach auf den angemessenen Lebensbedarf herabzusetzen, wenn eine an den ehelichen Lebensverhältnissen orientierte Bemessung des Unterhaltsanspruchs auch unter Wahrung der Belange eines dem Berechtigten zur Pflege oder Erziehung anvertrauten gemeinschaftlichen Kindes unbillig wäre. Nach § 1578b Abs. 2...mehr

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FF 7+8/2015, Darlegungs- un... / II. Trennungsunterhalt

Leben die Ehegatten getrennt, so kann ein Ehegatte nach § 1361 BGB von dem anderen den nach den Lebensverhältnissen und den Erwerbs- und Vermögensverhältnissen der Ehegatten angemessenen Unterhalt verlangen. Der Trennungsunterhalt ist ein einheitlicher Unterhalt, der anders als der nacheheliche Unterhaltsanspruch nicht in einzelne Unterhaltstatbestände aufgegliedert ist. Der ...mehr

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FF 7+8/2015, Der Betreuungs... / 3. Leistungsfähigkeit

Der Unterhaltsanspruch besteht nur, soweit die Leistungsfähigkeit des Pflichtigen gegeben ist (§ 1615l Abs. 3 S. 1 i.V.m. § 1603 Abs. 1 BGB). Der diesem gegenüber dem anderen Elternteil zu belassende Selbstbehalt beträgt seit dem 1.1.2015 1.200 EUR. Bei der Prüfung seiner Leistungsfähigkeit sind grundsätzlich alle Einkünfte heranzuziehen.[76] Abzugsfähig sind Aufwendungen fü...mehr

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FF 6/2015, Die Rechtsprechu... / 1. Verzicht auf Trennungsunterhalt

Das sowohl im individuellen als auch im öffentlichen Interesse bestehende gesetzliche Verbot des Verzichts auf Trennungsunterhalt nach § 1361 Abs. 4 S. 4 i.V.m. §§ 1360a Abs. 3, 1614 Abs. 1 BGB kann durch ein pactum de non petendo, d.h. die Verpflichtung oder das Versprechen, Unterhalt nicht geltend zu machen, nicht umgangen werden. Auch ergänzende "Feststellungen" der Ehega...mehr

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FF 6/2015, Die Rechtsprechu... / 1. Form

Die Form des § 127a BGB ersetzt bei einer vor Rechtskraft der Scheidung geschlossenen Vereinbarung zum nachehelichen Unterhalt auch dann die notarielle Beurkundung, wenn sie in einem anderen Verfahren als der Ehesache, etwa im Verfahren über Trennungsunterhalt, protokolliert wird. § 1585c S. 3 BGB hat nur eine klarstellende Bedeutung.[49]mehr

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FoVo 4/2015, Vollstreckungs... / 1 I. Der Fall

Das AG hat den Antragsgegner zur Zahlung monatlichen Trennungsunterhalts in Höhe von 1.241 EUR ab 1.6.2014 und von rückständigem Trennungsunterhalt in Höhe von 3.875 EUR nebst Zinsen an die mittellose Antragstellerin verpflichtet. Zugleich hat es gem. § 116 Abs. 3 FamFG auch die sofortige Wirksamkeit der Entscheidung angeordnet. Erst nach Verkündung der Entscheidung hat der ...mehr

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AGS 3/2015, Prozesskostenhi... / 1 Aus den Gründen

Die Berufung des Klägers und Widerbeklagten ist nicht begründet. Die Berufung des Beklagten und Widerklägers ist überwiegend begründet. Der Kläger hat gegen den Beklagten keinen Anspruch auf Rückzahlung überzahlter Rechtsanwaltsvergütung aus § 812 Abs. 1 S. 1, 1. Alt. BGB. Der Beklagte hat gegen den Kläger Anspruch auf Zahlung weiterer Rechtsanwaltsvergütung aus § 612 Abs. 2 B...mehr

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AGS 3/2015, Umfang der Beio... / 2 Aus den Gründen

Die nach §§ 56 Abs. 2, 33 Abs. 3 RVG verfahrensrechtlich nicht zu beanstandende Beschwerde hat auch in der Sache Erfolg. Die vorliegende Verfahrenskostenhilfebewilligung mit Beschl. v. 9.10.2014 hat nicht zur Folge, dass dem dem Antragsgegner beigeordneten Verfahrensbevollmächtigten aus der Staatskasse in Bezug auf einen im Termin am 24.9.2014 abgeschlossenen Mehrvergleich au...mehr

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FF 2/2015, Ehedauer, ein hä... / 1. Trennungsunterhalt

Bekanntlich ist die Vorschrift über die nacheheliche Unterhaltsverwirkung, § 1579 Nr. 1 BGB (kurze Ehedauer), nicht im Zusammenhang mit Trennungsunterhalt anzuwenden. Auch eine analoge Anwendung des § 1579 Nr. 1 BGB im Rahmen des § 1361 Abs. 3 BGB ist ausgeschlossen. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass eine Trennung der Eheleute nicht automatisch zur Versagung des Unterhalts...mehr

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FF 2/2015, Ehedauer, ein hä... / b) Kurze Ehedauer verneint

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FF 2/2015, Ehedauer, ein hä... / a) Kurze Ehedauer bejaht

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FF 2/2015, Ehedauer, ein hä... / 4. Lange Trennungszeit

Anders als beim Zugewinnausgleich spielt die Dauer der Trennung eine Rolle.[43] Der Versorgungsausgleich wird nicht dadurch grob unbillig, dass Ehegatten über eine längere Zeit (jahrelang) einen eigenen Hausstand geführt haben und die eheliche Lebensgemeinschaft nur auf die Wochenenden beschränkt war. Es kommt auf den konkreten Einzelfall an. So scheidet grobe Unbilligkeit be...mehr

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AGS 08/09/2015, Antragserweiterung im Verfahren auf Trennungsunterhalt

Leitsatz Im Unterhaltsverfahren in Familienstreitsachen stellen Unterhaltsbeträge, um die der Zahlungsantrag nach Verfahrenseinleitung durch spätere Antragserweiterung erhöht wird und die auf die Zeit bis zur Antragserweiterung entfallen, werterhöhende fällige Beträge i.S.v. § 51 Abs. 2 FamGKG dar. Ebenso hat die Erweiterung ab Eingang derselben im Umfang der Differenz zur Au...mehr

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zfs 1/2015, Fortdauer der K... / Sachverhalt

Die ASt, hatte den AG, ihren Ehemann, vor dem AG D – FamG – auf Zahlung von Trennungsunterhalt in Anspruch genommen. Das FamG hat der ASt. für dieses Verfahren Verfahrenskostenhilfe (VKH) unter Beiordnung ihres Verfahrensbevollmächtigten bewilligt. Durch Versäumnisbeschl. v. 4.10.2012 hat das FamG den AG antragsgemäß zur erhöhten Zahlung von Trennungsunterhalt verpflichtet u...mehr

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AGS 08/09/2015, Antragserwe... / 1 Aus den Gründen

Die nach § 51 Abs. 1 und 2 FamGKG vorzunehmende Streitwertfestsetzung hängt vorliegend im Detail davon ab, ob und welche Auswirkungen Antragserweiterungen im laufenden Unterhaltsverfahren beigemessen werden (dazu 1.) und ob sich der Eintritt der Rechtskraft der Scheidung vor Ablauf des 12-Monats-Zeitraums nach § 51 Abs. 1 FamGKG auf die Höhe des Streitwertes auswirkt (dazu 2...mehr

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AGkompakt 8+9/2015, Verfahr... / 7. Ehegattenunterhalt

Jahreswert ist maßgebend Für den Ehegattenunterhalt gelten ebenfalls die §§ 35, 51 Abs. 1 FamGKG. Fällige Beträge können sich auch hier zulässigerweise nicht ergeben, da nur der nacheheliche Unterhalt verbundfähig ist, nicht auch der Trennungsunterhalt, so dass es immer beim Wert der auf die Scheidung folgenden zwölf Monate ankommt, soweit nicht ein geringerer Betrag geltend ...mehr

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AGkompakt 10/2015, Antragserweiterung in Unterhaltssachen

Verfahrenswert richtet sich nach § 51 FamGKG In Unterhaltssachen nach § 231 Abs. 1 FamFG ist die Wertvorschrift des § 51 FamGKG zu beachten. Danach wird unterschieden zwischen Zukünftige und fällige Beträge sind zu berücksichtigen Nach § 51 Abs. 1 FamGKG richtet sich der Wer...mehr

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FF 12/2014, FF 12/2014 / Ehegattenunterhalt

a) Soweit das Einkommen eines Ehegatten, der ein Kind betreut, als aus überobligatorischer Erwerbstätigkeit stammend unberücksichtigt zu bleiben hat, kommt ein Unterhaltsanspruch aus § 1570 BGB in Betracht. b) Besteht ein Teilunterhaltsanspruch auf Betreuungsunterhalt und ein weiterer Teilanspruch aufgrund eines anderen Unterhaltstatbestands, unterfällt der Gesamtanspruch de...mehr

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AGkompakt 11/2014, Verfahre... / 2. Problem: Trennungsunterhalt

Wird Trennungsunterhalt geltend gemacht, gelten für den Wert der zukünftigen Leistungen zunächst auch einmal die auf die Antragseinreichung folgenden zwölf Monate. Ist allerdings davon auszugehen, dass die Scheidung vor Ablauf eines Jahres rechtskräftig ausgesprochen werden wird, soll bei den künftigen Leistungen nach einer Auffassung ein kürzerer Zeitraum als zwölf Monate a...mehr

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AGS 11/2014, Umfang der Bew... / 2 Aus den Gründen

Gem. §§ 45 ff. RVG sind die aus der Staatskasse zu erstattenden Kosten antragsgemäß auf 1.618,40 EUR festzusetzen, weil sich die vorliegende Verfahrenskostenhilfebewilligung im konkreten Falle in Bezug auf den Wert des Mehrvergleichs auch die Erstattung einer Verfahrens- und einer Terminsgebühr umfasst. 1. In welchem Umfang einem beigeordneten Rechtsanwalt bei Abschluss eines...mehr

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AGkompakt 11/2014, Verfahre... / H. Vergleichsmehrwert

Schließen die Beteiligten einen Vergleich über weitere nicht anhängige Unterhaltsforderungen, so ergibt sich insoweit ein Mehrwert des Vergleichs. Ein solcher Fall ist u.a. gegeben, wenn in einem Verfahren auf laufenden Unterhalt auch fällige Beträge mit verglichen werden. Beispiel 23: Vergleichsmehrwert, fällige Beträge Die Kindesmutter beantragt, den Ehemann zu zukünftigem U...mehr

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AGS 11/2014, Umfang der Bew... / 1 Sachverhalt

Zwischen den beteiligten Eheleuten war vor dem FamG ein Trennungsunterhaltsverfahren anhängig, das im Termin am 6.6.2014 durch gerichtlichen Vergleich beendet wurde. Im Vergleich verpflichtete sich der Antragsgegner zur Zahlung von Trennungsunterhalt bis zur Rechtskraft der Scheidung und für vier Monate darüber hinaus. Für die Zeit ab dem fünften Monat nach Rechtskraft der S...mehr

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AGS 11/2014, Beratungshilfe... / 1 Sachverhalt

Das AG hatte der Rechtssuchenden Beratungshilfe für die so bezeichnete Angelegenheit "finanzielle Auswirkungen von Trennung und Scheidung (Unterhaltsansprüche, Güterrecht, Vermögensauseinandersetzung)" gewährt. Die Rechtssuchende hat sich von ihrem Anwalt beraten und außergerichtlich vertreten lassen. Die Tätigkeit des Anwalts umfasste die Bereiche Kindes- und Trennungsunteru...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.3 Antragspflicht

Rn 7 Der Entschluss Restschuldbefreiung zu beantragen ist freiwillig (vgl. § 305 Abs. 1 Nr. 2 2. Halbs.). Es besteht grundsätzlich keine Verpflichtung zur Beantragung. Rn 8 Eine Verpflichtung besteht dagegen für gesetzliche Vertreter und Unterhaltsverpflichtete. Alle Personen, denen eine Fürsorgepflicht auch im Hinblick auf die Vermögenssorge/Vertretung bei Behörden und Geric...mehr

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AGkompakt 10/2014, Die Kost... / I. Hauptsacheverfahren

Der Gegenstandswert in Ehewohnungssachen richtet sich nach § 48 Abs. 1 FamGKG, der jeweils Regelwerte vorsieht. In Verfahren nach § 200 Abs. 1 Nr. 1 FamFG (Ansprüche nach § 1361b BGB) ist von einem Wert in Höhe von 3.000,00 EUR auszugehen. Dieser Regelwert gilt nicht nur für Anträge auf Überlassung der Ehewohnung für die Zeit der Trennung, sondern auch für Anträge auf Zahlung...mehr

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FF 9/2014, Die Versöhnung d... / 2 II.

Ein Versöhnungsversuch wirkt sich davon abgesehen aber auch in anderen Bereichen aus, z.B. dem Unterhaltsrecht. Der Anspruch auf Unterhalt nach § 1361 BGB setzt u.a. ein Getrenntleben voraus, also die Aufhebung der häuslichen Gemeinschaft und den Willen, die eheliche Gemeinschaft nicht mehr herzustellen. Versuchen die Eheleute eine Versöhnung nur, dann gilt auch hier, ein Ve...mehr

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AGS 7/2014, Keine Mutwillig... / 1 Aus den Gründen

Die als sofortige Beschwerde zu wertende Eingabe der Antragstellerin ist gem. §§ 113 Abs. 1 FamFG, 127 Abs. 2 ZPO zulässig. Sie hat im Umfang des Beschlusstenors einen vorläufigen Teilerfolg. Im Ergebnis zu Recht hat das FamG der Antragstellerin Verfahrenskostenhilfe für die Geltendmachung von Trennungsunterhalt von März 2012 bis Oktober 2012 verweigert, denn insoweit hat der...mehr

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AGkompakt 7/2014, Übergangs... / II. Verfahren außerhalb des Verbunds

Keine Anwendung auf Verfahren außerhalb des Verbunds Soweit außerhalb des Verbundverfahrens gesonderte Anträge gestellt werden, sind diese nach dem Recht ihrer jeweiligen Antragstellung zu beurteilen. Beispiel Das Scheidungsverfahren ist im März 2013 eingeleitet worden. Im August 2013 ist a) ein Antrag auf Trennungsunterhalt gestellt b) ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen ...mehr

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FF 7+8/2014, Eingetretener ... / b) Abgrenzung nach der herrschenden Meinung

Nach der h.M. in der Formulierung von Brudermüller [12] ist der Vollstreckungsgegenantrag auf Fallgestaltungen zu beschränken, denen ein scharf umrissenes, punktuelles Ereignis ohne Unklarheiten über den Entstehungszeitpunkt und seinen Einfluss auf den Anspruch zugrunde liegt und das dazu führt, dass der Unterhaltsanspruch für die Zukunft endgültig entfällt. Unter § 767 ZPO fa...mehr

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FF 7+8/2014, Eingetretener ... / c) Wandelbarer und für immer erledigender Umstand

Sowohl Abänderungsgründe nach §§ 238, 239 FamFG als auch Einwendungen i.S.v. § 767 ZPO beziehen sich auf den materiellen Unterhaltsanspruch. Nicht ausschlaggebend ist, dass die Abänderungsgründe meist die Anspruchsvoraussetzungen betreffen, während Einwendungen Gegengründe sind. Gemeinsam ist den Abänderungsgründen und den Einwendungen unter dem Gesichtspunkt der Abgrenzung ...mehr

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FF 7+8/2014, Eingetretener ... / 1. Besonderheit der Vorausentscheidung

Als Ausnahme von der Regel, dass die ZPO für einen Vollstreckungstitel voraussetzt, dass die Anspruchsvoraussetzungen bereits in der Vergangenheit erfüllt sind, sieht § 258 ZPO vor, eine Entscheidung über künftig fällig werdende Leistungen zu erlassen, etwa über Unterhalt, damit der Gläubiger, der für seine Existenz auf diesen angewiesen ist, einen Titel in der Hand hat, aus...mehr

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FF 6/2014, Formwirksamkeit ... / Leitsatz

Die Form des § 127a BGB ersetzt bei einer vor Rechtskraft der Ehescheidung geschlossenen Vereinbarung zum nachehelichen Unterhalt auch dann die notarielle Beurkundung, wenn die Vereinbarung in einem anderen Verfahren als der Ehesache protokolliert wird. Eine Vereinbarung kann daher insbesondere im Verfahren über den Trennungsunterhalt formwirksam abgeschlossen werden. BGH, Be...mehr

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FF 6/2014, Formwirksamkeit ... / 1 Gründe:

I. [1] Die beteiligten Ehegatten streiten im Scheidungsverbund über von der Antragsgegnerin (Ehefrau) als Stufenanträge geltend gemachte Auskunftsansprüche zum nachehelichen Unterhalt und Zugewinnausgleich. [2] Die Ehegatten schlossen in einem vorausgegangenen Verfahren über Trennungsunterhalt und Kindesunterhalt vor dem Amtsgericht einen Vergleich, in dem sie neben der Erled...mehr

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FF 5/2014, Geführte Wanderu... / 4. Abänderung von Unterhaltsansprüchen

Die internationale Zuständigkeit richtet sich ebenso, wie bei der erstmaligen Geltendmachung nach der EU-Unterhaltsverordnung.[18] Der Abänderungsanspruch kann daher sowohl am Gerichtsort des Anspruchsgegners (Unterhaltsberechtigter oder Unterhaltsverpflichteter), als auch am gewöhnlichen Aufenthaltsort des Berechtigten geltend gemacht werden.[19] Ausländische Unterhaltsents...mehr

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AGS 4/2014, Gegenstandswert... / 1 Sachverhalt

Mit Schriftsatz vom 5.12.2013 hat die Antragstellerin die Gewährung von Verfahrenskostenhilfe für einen Stufenantrag beantragt, der auf der ersten Stufe die Verpflichtung zur Auskunft sowie zur Vorlage von Belegen umfasste. Die zweite Stufe betraf die Verpflichtung des Antragsgegners zur Versicherung an Eides statt. Auf der dritten Stufe begehrte die Antragstellerin die Verp...mehr

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AGS 4/2014, Gegenstandswert... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde gegen den Wertfestsetzungsbeschluss ist gem. § 59 Abs. 1 FamGKG i.V.m. § 32 Abs. 2 RVG zulässig. Der erforderliche Beschwerdewert (vgl. Hartmann, KostG, 42. Aufl. § 32 RVG Rn 17) von 200,00 EUR ist überschritten. Schon unter Berücksichtigung von 1,3-Anwaltsgebühren nach § 13 RVG ergibt sich eine Differenz von mindestens 253,00 EUR. Indes führt die Herabsetzung ...mehr

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FF 4/2014, FF / Versorgungsausgleich

a) Bei einem Statuswechsel zwischen Unternehmereigenschaft und Arbeitnehmereigenschaft richtet sich die Einbeziehung der betrieblichen Altersversorgung in den Versorgungsausgleich danach, inwieweit die versprochene Versorgung zeitanteilig auf die Tätigkeit als Arbeitnehmer entfällt. b) Mit dem Wechsel in die Arbeitnehmereigenschaft beginnen die Unverfallbarkeitsfristen nach ...mehr

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FF 3/14, "In verwirkender M... / 2. § 1579 Nr. 2 BGB (verfestigte Lebensgemeinschaft)

Dauer der Lebensgemeinschaft Neben der wirtschaftlichen Verflechtung ist für die Verfestigung der Lebensgemeinschaft immer auch entscheidend, wie lange diese Lebensgemeinschaft angedauert hat. Die frühere Rechtsprechung sah einen Zeitraum von 2–3 Jahren vor, auch wenn es Ausnahmen gab.[8] In einer wichtigen Entscheidung des OLG Oldenburg wurde beim Trennungsunterhalt nach Abla...mehr

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FF 2/2014, Die Rechtsprechu... / 1. Nebentätigkeit

Eine Nebentätigkeit nach Eintritt der gesetzlichen Regelarbeitsgrenze, ab der grundsätzlich keine Erwerbsobliegenheit mehr besteht, ist auch beim Trennungsunterhalt überobligatorisch. Das daraus erzielte Einkommen ist, wie beim nachehelichen Unterhalt,[29] nach den Grundsätzen von Treu und Glauben aufgrund der konkreten Umstände nach Billigkeit anzurechnen.[30]mehr