Fachbeiträge & Kommentare zu Trennungsunterhalt

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AGS 11/2013, Abrechnung ein... / 2 Aus den Gründen

Die Zuständigkeit des Senats zur Entscheidung über eine Beschwerde ist nicht gegeben. Die Erinnerung des Verfahrensbevollmächtigten der Antragsgegnerin ist, nachdem ihr die Rechtspflegerin nicht abgeholfen hat, nicht als Beschwerde zu behandeln. Über Erinnerungen eines beigeordneten Rechtsanwalts gegen die Festsetzung der aus der Staatskasse zu zahlenden Vergütung gem. § 55 R...mehr

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AGS 1/2014, Erstattungsfähi... / 1 Sachverhalt

Im zugrunde liegenden Verfahren hat die Antragstellerin den Antragsgegner auf Zahlung von Trennungsunterhalt in Anspruch genommen. Das AG hat den Antrag abgewiesen und der Antragstellerin die Kosten des Verfahrens auferlegt. Daraufhin hat der Antragsgegner beantragt, die von der Antragstellerin zu erstattenden Kosten auf insgesamt 1.588,71 EUR festzusetzen. Darin sind neben d...mehr

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FF 12/2013, Erwerbsobliegen... / a) Der Ehegatte

Das betrifft zunächst den Berechtigten im Ehegattenunterhalt (§§ 1361 Abs. 2, 1573 BGB). Die eheliche Verantwortung im Trennungsunterhalt und die Eigenverantwortung im nachehelichen Unterhalt verpflichten den Berechtigten zur Minderung seiner Bedürftigkeit. Er hat grundsätzlich – wie der Unterhaltsschuldner – die Pflicht, seine Arbeitsfähigkeit so gut wie möglich einzusetzen...mehr

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FF 12/2013, Erwerbsobliegen... / 3. Qualität der Bewerbungen

An die Qualität der Bewerbungen werden hohe Anforderungen gestellt, weil die Qualität die Ernsthaftigkeit der Bemühungen um eine Arbeitsstelle dokumentiert. Sie ist daher auch wichtiger als die bloße Anzahl der Bewerbungen.[65] Mit einer großen Anzahl an Bewerbungen kann Arbeitswilligkeit vorgespiegelt werden, die gar nicht besteht.[66] Die Bewerbungsbemühungen müssen qualifi...mehr

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FF 12/2013, Erwerbsobliegen... / 9. Anforderungen an die Darlegungs- und Beweislast

Wie die Bedürftigkeit oder mangelhafte Leistungsfähigkeit im Unterhaltsverfahren geltend gemacht wird, ist eine Frage der Darlegungs- und Beweislast. Diese liegt stets bei demjenigen, der sich auf die für ihn günstige Folge beruft. Der Unterhaltsschuldner muss daher seine mangelnde Leistungsfähigkeit (§§ 1360, 1361 Abs. 1 Satz 1, 1581, 1603 Abs. 1 BGB),[182] der Unterhaltsgl...mehr

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AGS 12/2013, Verfahrenswert... / 1 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist gem. § 59 Abs. 1 FamGKG statthaft und insgesamt zulässig, insbesondere im eigenen Namen der Antragsgegnervertreter eingelegt, sodass die erforderliche Beschwer gegeben ist. Die Beschwerde ist jedoch unbegründet. Die Festsetzung des Verfahrenswerts des gesamten Stufenantrags durch das AG in Höhe des Auffangwerts nach § 42 Abs. 3 FamGKG ist nicht zu niedrig er...mehr

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FF 12/2013, Erwerbsobliegen... / d) Umfang der Erwerbstätigkeit

Im Minderjährigenunterhalt stellt sich die Frage, ob der gesteigert Unterhaltspflichtige ggf. mehr arbeiten muss als in den anderen Unterhaltsverhältnissen, wenn das tatsächliche oder gar das fiktiv zugerechnete Haupteinkommen nicht ausreicht. Da er in den anderen Unterhaltsverhältnissen eine vollschichtige Erwerbstätigkeit schuldet, würde das bedeuten, dass im Kindesunterha...mehr

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AGS 11/2013, Abrechnung ein... / 1 Sachverhalt

Der Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin und der Vertreter der Landeskasse streiten über die Richtigkeit der Festsetzung der Vergütung für ihn als dem der Antragsgegnerin beigeordneten Rechtsanwalt durch die Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle des AG. Zwischen den Beteiligten ist seit dem Jahr 2010 ein Ehescheidungsverfahren anhängig gewesen. Nach Abschluss des Verfah...mehr

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AGS 10/2013, Verfahrenswert... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist zum Teil begründet. Der Streitwert für das gesamte Verfahren ist nicht, wie vom AG angenommen, auf 2.240,00 EUR, sondern auf 8.960,00 EUR festzusetzen. Für die Auskunftsstufe ist allerdings ein gesonderter Wert von bis 2.240,00 EUR festzusetzen. Der Wert für die Vereinbarung beträgt zutreffend 8.750,00 EUR. Bei Erhebung eines Stufenklageantrages, gerichtet ...mehr

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AGS 10/2013, Mehrere Beratu... / 2 Anmerkung

Das LG orientiert sich an der überwiegenden und auch zutreffenden Auffassung der Gerichte und in der Literatur, dass § 16 Nr. 4 RVG, wonach eine Scheidungssache oder ein Verfahren über die Aufhebung einer Lebenspartnerschaftssache und die Folgesachen als ein Verfahren gelten, in Beratungshilfeangelegenheiten weder unmittelbar noch entsprechend anwendbar ist. Diese Auffassung ...mehr

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AGS 10/2013, Verfahrenswert... / 1 Sachverhalt

Der Antragsteller hatte mit der am 6.7.2010 eingereichten Antragsschrift die Antragsgegnerin auf Auskunftserteilung und Zahlung des sich nach Auskunftserteilung ergebenden Trennungsunterhalts ab dem 1.6.2010 in Anspruch genommen. Die Antragsschrift wurde der Antragsgegnerin am 27.7.2010 zugestellt. Das AG hat den Verfahrenswert auf 500,00 EUR festgesetzt. Auf die Beschwerde des...mehr

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FF 07/2013, Inhalts- und Au... / 1 Gründe:

I. Der 1949 geborene Antragsteller und die 1954 geborene Antragsgegnerin schlossen am 17.9.1991 einen notariellen Ehevertrag, mit welchem sie im Hinblick auf die für den nächsten Tag geplante Eheschließung u.a. Gütertrennung, den Ausschluss des Versorgungsausgleichs und einen wechselseitigen Ausschluss nachehelichen Unterhalts vereinbarten. Zum Ausgleich für den Unterhaltsve...mehr

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AGK 07/2013, Überblick zum ... / 30. Verbundverfahren

Im Scheidungsverbundverfahren erhält der Anwalt die Gebühren jeweils nur einmal. Das gesamte Verbundverfahren bildet gebührenrechtlich eine einzige Angelegenheit (§ 16 Nr. 4 RVG). Die jeweiligen Gebühren sind daher aus den nach § 23 Abs. 1 RVG i.V.m. § 44 Abs. 2 S. 2 FamGKG zusammengerechneten Werten von Ehe- und Folgesachen zu berechnen. Daher gilt für das gesamte Verbundve...mehr

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FF 07/2013, Internationales Scheidungsrecht – einschließlich Scheidungsfolgen

Dieter Henrich3. Auflage 2012, 127 Seiten, FamRZ-Buch 10, 39 EUR, Gieseking Verlag, ISBN 978-3-7694-1096-9 "Wiederum hat der Gesetzgeber ganze Bücher zu Makulatur werden lassen. Was bisher zum internationalen Scheidungs- und Scheidungsfolgenrecht geschrieben wurde, gilt zu einem großen Teil nicht mehr." Was Dieter Henrich im Vorwort der zweiten Auflage des hier vorzustellende...mehr

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FF 07/2013, / Ehegattenunterhalt

Wird bei einem durch Vergleich titulierten Unterhalt der Abänderungsantrag des Unterhaltsverpflichteten durch gerichtliche Entscheidung in vollem Umfang zurückgewiesen, hindert die Rechtskraft dieser Entscheidung ein späteres Erhöhungsverlangen des Unterhaltsberechtigten nicht (BGH, Beschl. v. 29.5.2013 – XII ZB 374/11). Zur Begrenzung eines vor der Unterhaltsrechtsreform tit...mehr

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FF 6/2013, Ausgleich von In... / 1 Gründe:

I. Die Antragsgegner sind Eigentümer eines Mehrfamilienhauses in X und die Schwiegereltern des Antragstellers. Er nimmt sie auf Ausgleich von Investitionen in Anspruch, die er ab 1994 in deren Haus vorgenommen hat, um Wohnraum für sich und seine Familie zu schaffen. Im Einzelnen liegt Folgendes zu Grunde: Der Antragsteller und die Tochter der Antragsgegner haben am 11.7.1991 ...mehr

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FF 5/2013, Verwirkung des U... / I. Gesetzeslage

Die Verwirkung ist für den nachehelichen Unterhalt in § 1579 BGB[4] geregelt; sie gilt über § 1361 Abs. 3 BGB für den Trennungsunterhalt entsprechend.[5] Bis 1986 lautete diese Bestimmung: Zitat "(1) Ein Unterhaltsanspruch besteht nicht, soweit die Inanspruchnahme des Verpflichteten grob unbillig wäre, weil" … 2. der Berechtigte sich eines Verbrechens oder eines schweren vorsätz...mehr

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FF 04/2013, Berücksichtigung des Auslandsverwendungszuschlags bei Soldaten in Afghanistan/Keine Verwirkung des Trennungsunterhalts bei Geburt eines Kindes aus anderer Beziehung

BGB § 1361 Leitsatz 1. Angesichts der extremen Belastungen der Soldaten in Afghanistan ist nur ein Drittel des Auslandsverwendungszuschlages unterhaltsrechtlich als Einkommen anzusetzen. 2. Für die Verfestigung einer noch recht jungen Lebensgemeinschaft spricht die Zeugung und Geburt eines gemeinsamen Kindes. 3. Die Inanspruchnahme des Unterhaltsschuldners mit einem Unterhaltsbe...mehr

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FF 04/2013, Rechtsprechung ... / Ehegattenunterhalt

Zur Anwendung der Härteklausel gem. § 1579 Nr. 2 BGB , wenn nach Eintritt deren Voraussetzungen die Lebensgemeinschaft wieder aufgehoben wird, OLG Koblenz, Beschl. v. 14.6.2012 – 11 UF 359/12, FamRZ 2013, 474. § 1585c BGB steht der Wirksamkeit eines im Verfahren zum Kindes- und Trennungsunterhalt geschlossenen gerichtlichen Vergleichs mit einer umfassenden Regelung über das Ve...mehr

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FF 04/2013, Berücksichtigun... / 1 Aus den Gründen:

[1] I. Die Parteien haben … 2004 die Ehe geschlossen, aus der die beiden Kinder … hervorgegangen sind, die seit der Trennung der Parteien bei der Klägerin leben und von ihr betreut werden. Die Klägerin geht einer Erwerbstätigkeit nicht nach, bezog allerdings für ihr drittes Kind bis 13.12.2009 monatlich 300 EUR Elterngeld. [2] Der Beklagte ist Berufssoldat … im Dienstgrade ei...mehr

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AGS 3/2013, Beschwer im Ver... / 3 Anmerkung

Während Unterhaltssachen des § 231 Abs. 1 FamFG, für die nach § 113 Abs. 1 S. 2 FamFG die allgemeinen Vorschriften der ZPO und die Vorschriften der ZPO über das Verfahren vor den Landgerichten entsprechend gelten, Familienstreitsachen (§ 112 FamFG) sind, handelt es sich bei den Verfahren, in denen die Feststellung der Bezugsberechtigung für das Kindergeld (§ 231 Abs. 2 FamFG...mehr

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FF 02/2013, Fortwirkung eines Vergleichs im einstweiligen Anordnungsverfahren zum Trennungsunterhalt nach Scheidung

BGB § 1371 § 1569 ff.; FamFG § 49 ff. § 56; ZPO § 767 Leitsatz 1. Ein im einstweiligen Anordnungsverfahren zum Trennungsunterhalt geschlossener Vergleich besteht, wenn eine Hauptsacheentscheidung zum Trennungsunterhalt noch nicht ergangen ist, über den Zeitpunkt der Rechtskraft der Ehescheidung hinaus fort und regelt nunmehr nicht länger den Trennungsunterhalt, sondern den nac...mehr

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FF 02/2013, Fortwirkung ein... / 1 Aus den Gründen:

… In der Sache ist die sofortige Beschwerde ebenfalls begründet. Entgegen der Auffassung des Amtsgerichts sind hinreichende Erfolgsaussichten im Sinne der §§ 113 Abs. 1 S. 2 FamFG, 114 S. 1 ZPO für die Verteidigung der Antragsgegnerin gegen das Vollstreckungsabwehrbegehren des Antragstellers in der Hauptsache zu bejahen. 1. Zutreffend geht das Familiengericht in der angegriffe...mehr

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FF 02/2013, Fortwirkung ein... / Leitsatz

1. Ein im einstweiligen Anordnungsverfahren zum Trennungsunterhalt geschlossener Vergleich besteht, wenn eine Hauptsacheentscheidung zum Trennungsunterhalt noch nicht ergangen ist, über den Zeitpunkt der Rechtskraft der Ehescheidung hinaus fort und regelt nunmehr nicht länger den Trennungsunterhalt, sondern den nachehelichen Unterhalt zwischen den Beteiligten. Um einen vorüb...mehr

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FF 02/2013, Fortwirkung ein... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung erscheint aus drei Gründen bemerkenswert: Zunächst ist es überraschend, dass Entscheidungen zu der Thematik mit Ausnahme der angeführten BGH-Entscheidung nicht zu finden sind. Lediglich in Wendl/Dose, Das Unterhaltsrecht in der familiengerichtlichen Praxis, 8. Auflage, findet sich in § 10 Rn 423 eine Anmerkung von Schmitz, dass ein im einstweiligen Anordnungs...mehr

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AGS 2/2013, Verfahrenswert ... / 1 Sachverhalt

Der Antragsteller beantragt mit seinem Antrag die Feststellung der Unzulässigkeit der Zwangsvollstreckung aus einem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss. In dem Beschluss ist aufgeführt, dass der Antragsgegnerin aus einer vollstreckbaren Vereinbarung des FamG folgende Ansprüche zustehen, und zwar ein Unterhaltsrückstand in Höhe von 3.008,46 EUR, ein monatlicher Trennungsunte...mehr

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AGS 2/2013, Rechtsmittel ge... / 2 Aus den Gründen

Die Zuständigkeit des Senats zur Entscheidung über eine Beschwerde ist nicht gegeben. Die Erinnerung des Verfahrensbevollmächtigten der Antragsgegnerin ist, nachdem ihr die Rechtspflegerin nicht abgeholfen hat, nicht als Beschwerde zu behandeln. Über Erinnerungen eines beigeordneten Rechtsanwalts gegen die Festsetzung der aus der Staatskasse zu zahlenden Vergütung gem. § 55 R...mehr

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AGS 2/2013, Verfahrenskoste... / 1 Aus den Gründen

Auf die Beschwerden der Antragsgegnerin war Verfahrenskostenhilfe zu bewilligen. Die Anträge auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für die im Wege der Stufenklage geltend gemachten Ansprüche sind nicht mutwillig i.S.v. § 114 ZPO. Denn weder der Terminsbestimmung vom 6.9.2011 noch der Verlegungsanordnung vom 26.9.2011 war zu entnehmen, dass der Termin nicht die letzte münd...mehr

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AGS Nr.12/2012, Umfang der ... / 1 Sachverhalt

Das AG hatte dem Beratungshilfeberechtigten einen Berechtigungsschein für Beratungshilfe durch einen Rechtsanwalt für "Trennung und alle daraus resultierenden Angelegenheiten" gewährt. Die Beteiligten zu 1) wurden im Wege der Beratungshilfe für den Beratungshilfeberechtigten tätig und reichten im Anschluss acht Anträge auf Vergütung durch die Staatskasse ein. Dabei handelt e...mehr

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AGS Nr.12/2012, Umfang der ... / Leitsatz

Ein Berechtigungsschein betreffend anwaltliche Beratungshilfe für "Trennung und alle daraus resultierenden Angelegenheiten" beschränkt den Vergütungsanspruch des Rechtsanwalts gegen die Staatskasse nicht auf eine Angelegenheit, sondern kann Gebührenansprüche für verschiedene Angelegenheiten (hier: Beratungshilfe für Trennungsunterhalt, Kindesunterhalt, Versorgungsausgleich, ...mehr

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AGS Nr.12/2012, Umfang der ... / 2 Aus den Gründen

Die angefochtene Entscheidung des LG beruht auf einer Verletzung des Rechts (§§ 33 Abs. 6 S. 2 RVG, 546 ZPO), nämlich auf der (zusammenfassenden) Behandlung der zur Kostenfestsetzung im Beratungshilfeverfahren angemeldeten Gebühren des Rechtsanwalts als insgesamt vier Angelegenheiten. Entgegen der Ansicht des LG haben die Beteiligten zu 1) gem. § 44 S. 1 RVG i.V.m. Nrn. 2503,...mehr

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FF Nr.12/2012, Ausgleichsan... / 1 Tatbestand:

[1] Die Parteien schlossen am 27.7.1999 die Ehe. Zuvor hatten sie mit notariellem Vertrag vom 22.7.1999 Gütertrennung vereinbart. Am 16.10.2004 trennten sie sich; ihre Ehe wurde am 26.2.2007 geschieden. [2] Mit der Klage verlangt der Ehemann – soweit für das Revisionsverfahren von Bedeutung – den Ausgleich geleisteter Zuwendungen an die beklagte Ehefrau. Diese hatte am 9.7.19...mehr

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FF 11/2012, Rechtsprechung ... / Nutzung der Ehewohnung

Macht der aus der Ehewohnung ausgezogene Ehegatte gegen den dort verbliebenen Ehegatten für die Dauer der Trennungszeit einen Anspruch auf Nutzungsentschädigung geltend, ist im Rahmen der Billigkeitsabwägung nach § 1361b Abs. 3 Satz 2 BGB auch zu prüfen, ob dem in der Ehewohnung verbliebenen Ehegatten gegen den ausgezogenen Ehegatten im Falle der Zahlung einer Nutzungsentsch...mehr

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FF 11/2012, Die Kunst der k... / Welche Probleme bestehen im Verhältnis zwischen einstweiliger Unterhaltsanordnung und Unterhalts-Hauptverfahren?

Während nach der bis zum 31.8.2009 geltenden Rechtslage die einstweilige Unterhaltsanordnung die gleichzeitig anhängig zu machende Hauptsache verlangte, bedarf nunmehr die einstweilige Unterhaltsanordnung nach §§ 49 ff., 246 FamFG nicht mehr der Anhängigkeit einer gleichartigen Hauptsache. Das Anordnungsverfahren ist selbst dann ein eigenständiges Verfahren, wenn eine Haupts...mehr

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FF 11/2012, Unterhaltsrecht – Kommentar

Kleffmann/Klein (Hrsg.)1. Auflage 2011, 1.588 Seiten, 89,00 EUR, Luchterhand Verlag Der vorliegende Unterhaltskommentar aus dem Jahre 2011 enthält ein neues Konzept der Vermittlung notwendigen Fachwissens im Unterhaltsrecht. Unterhalt ist das Gebiet, das der Familienrechtler am häufigsten zu bearbeiten hat, beim Trennungsunterhalt, beim Geschiedenenunterhalt, beim Kindesunterh...mehr

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FF 11/2012, Die Kunst der k... / Welche gesetzlichen Grundlagen für die Unterhaltsbemessung existieren?

Die unterschiedlichen Formulierungen der §§ 1360a, 1361 Abs. 1 und 1578 Abs. 1 Satz 1 BGB umschreiben den unbestimmten Rechtsbegriff des "eheangemessenen Bedarfs", von dem die Höhe des gesetzlichen Unterhaltsanspruchs abhängt. Die unterschiedlichen Formulierungen in den vorgenannten Vorschriften zeigen, dass ein Unterhaltsmaß geschuldet wird, das dem ehelichen Lebenszuschnit...mehr

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FoVo 10/2012, Drittschuldne... / I. Der Fall

Gläubigerin pfändet Unterhaltsanspruch "einschränkungslos" Der Schuldner hat gegenüber der Drittschuldnerin einen Anspruch auf Trennungsunterhalt, den die Gläubigerin gepfändet hat. Der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfÜB) wurde ohne Hinweise auf Pfändungsschutzvorschriften erlassen. Die Drittschuldnerin hat die Forderung aus dem PfÜB in Höhe des rückständigen Trennung...mehr

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FF 10/2012, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis

Wendl/Dose (Hrsg.)8. Auflage 2011, 2.413 Seiten, 139,00 EUR, C.H. Beck Verlag Das überwiegend von Familienrichtern gestaltete Handbuch ist seit mehr als 25 Jahren hervorragend eingeführt. Die Unterzeile des umfangreichen Buches enthält die Überschrift "Die neuere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und die Leitlinien der Oberlandesgerichte zum Unterhaltsrecht und zum Verfahr...mehr

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FF 9/2012, Verwirkung des Trennungsunterhalts bei verfestigter Lebensgemeinschaft vor Ablauf von zwei Jahren

BGB § 1361 Abs. 3, § 1579 Nr. 2 Leitsatz Bereits 1 ¾ Jahre nach der Trennung ist von einer verfestigten Lebensgemeinschaft auszugehen, wenn das Verhältnis schon vor der Trennung der Eheleute begonnen hat, nach dem Erscheinungsbild in der Öffentlichkeit, insbesondere durch die Einbeziehung naher Angehöriger verfestigt erscheint und das Zusammenleben mit dem neuen Partner in des...mehr

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FF 9/2012, Auslandseinsatz ... / 1 Tatbestand:

Die Parteien streiten noch um Trennungsunterhalt für die Zeit vom 1.1.2009 bis zur Rechtskraft der Scheidung am 8.12.2009. Die 1977 geborene Klägerin und der 1975 geborene Beklagte schlossen am 3.9.2004 die Ehe. Die gemeinsamen Töchter A. und M. sind am 10.6.2001 bzw. am 10.11.2004 geboren. Sie leben seit der Trennung der Parteien im Frühjahr 2008 bei der Klägerin. Diese geht...mehr

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FF 9/2012, Verwirkung des T... / 1 Aus den Gründen:

I. Der Antragsteller begehrt die Abänderung eines Unterhaltsvergleichs. Die Beteiligten sind getrennt lebende Eheleute. Die Trennung erfolgte im März 2010. Am 3.11.2010 schlossen die Beteiligten in dem Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung unter dem Aktenzeichen 23 F 185/10 vor dem Amtsgericht Witten einen Vergleich, wonach sich der Antragsteller verpflichtete, a...mehr

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FF 9/2012, Verwirkung des T... / Leitsatz

Bereits 1 ¾ Jahre nach der Trennung ist von einer verfestigten Lebensgemeinschaft auszugehen, wenn das Verhältnis schon vor der Trennung der Eheleute begonnen hat, nach dem Erscheinungsbild in der Öffentlichkeit, insbesondere durch die Einbeziehung naher Angehöriger verfestigt erscheint und das Zusammenleben mit dem neuen Partner in dessen Haus schon ein Jahr andauert. (Leits...mehr

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FF 9/2012, Interessenkonfli... / 2 Gründe:

Die Berufung ist nach § 112e Satz 1 BRAO statthaft und auch im Übrigen zulässig (§ 112e Satz 2 BRAO, § 124a Abs. 2, 3 VwGO). Sie bleibt jedoch ohne Erfolg. I. Die Klage ist als Anfechtungsklage (§ 112a Abs. 1, § 112c Abs. 1 Satz 1 BRAO, § 42 VwGO) statthaft. Nach § 73 Abs. 2 Nr. 1 BRAO obliegt es dem Vorstand der Rechtsanwaltskammer, die Kammermitglieder in Fragen der Berufsp...mehr

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FF 9/2012, Verwirkung des T... / 2 Anmerkung

Die Verwirkung von Unterhaltsansprüchen nach § 1579 Nr. 2 BGB war in letzter Zeit Gegenstand verschiedener Aufsätze[1] und Urteile. Für das Vorliegen einer verfestigten Lebensgemeinschaft sah die frühere Rechtsprechung des BGH[2] regelmäßig einen Zeitraum von 2 bis 3 Jahren vor. Offenbar sind die Obergerichte nicht mehr bereit, dieser bisher herrschenden Meinung zu folgen. So...mehr

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FF 9/2012, Auslandseinsatz ... / 2 Aus den Gründen:

Die Revision ist begründet. Sie führt im Umfang der Anfechtung zur Aufhebung des Berufungsurteils und insoweit zur Zurückverweisung der Sache an das Oberlandesgericht. … I. Das Berufungsgericht hat zur Begründung seiner Entscheidung im Wesentlichen ausgeführt: … II. Diese Ausführungen halten der rechtlichen Nachprüfung nicht in allen Punkten stand. 1. … Soweit die Revision bean...mehr

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FF 9/2012, Auslandseinsatz ... / 3 Anmerkung

1. Der BGH hat mit der in der obergerichtlichen Rechtsprechung überwiegend vertretenen Auffassung entschieden, dass der Auslandsverwendungszuschlag eines Bundeswehrsoldaten während eines Afghanistaneinsatzes von täglich 92,03 EUR als überobligationsmäßig erzieltes Einkommen nur nach Billigkeitsgrundsätzen seinem Einkommen als unterhaltspflichtiger Ehegatte zugerechnet werden...mehr

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FF 9/2012, Interessenkonfli... / 1 Tatbestand:

Die Klägerin ist eine im Bezirk der Beklagten zugelassene Rechtsanwältin. Am 18.3.2010 erteilte die Beklagte der Klägerin einen belehrenden Hinweis, in dem es unter anderem heißt: “Sie vertreten Herrn Dr. A. C. in dessen Scheidungsverfahren sowie in der Folgesache Zugewinnausgleich gegen die Ehefrau Ihres Mandanten, Frau B. C. … Mit Datum vom 26.6.2009 haben Sie zudem auch fü...mehr

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Kosten eines Ehescheidungsverfahrens als außergewöhnliche Belastung

Leitsatz Bei einer Ehescheidung sind die mit dem Gerichtsverfahren zusammenhängenden Kosten (Gerichts- und Anwaltskosten für Scheidung und Versorgungsausgleich) unabhängig von der Schuldfrage als zwangsläufig anzusehen und daher als außergewöhnliche Belastung in Abzug zu bringen. Alle weiteren mit der Scheidung zusammenhängenden Kosten - z. B. die Kosten für Scheidungsfolges...mehr

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AGS 8/2012, Keine isolierte... / 2 Aus den Gründen

Für das vorliegende Beschwerdeverfahren ist das zum 1.9.2009 in Kraft getretene Verfahrensrecht maßgeblich. Dabei kann dahinstehen, ob das AG tatsächlich das nach dem 1.9.2009 parallel zu einem entsprechenden Hauptsacheverfahren eingeleitete vorliegende Verfahren betreffend eine einstweilige Anordnung über Trennungsunterhalt zum damals anhängigen und noch dem vor dem 1.9.2009...mehr

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FF 7/2012, Abänderung eines... / 3 Aus den Gründen:

Die Revisionen sind begründet. … [16] I. Die Abänderungsklage ist zulässig. Der Kläger hat sich auf die seit dem Abschluss des Vergleichs am 12.7.1979 geänderte Rechtslage zur Herabsetzung und zeitlichen Begrenzung des Unterhalts berufen, was für die Zulässigkeit der Klage ausreicht (vgl. Zöller/Vollkommer, ZPO, 27. Aufl., § 323 Rn 32; BT-Drucks 16/1830 S. 33; zur Zulässigkei...mehr