Fachbeiträge & Kommentare zu Trennungsunterhalt

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AGS 6/2012, Wert eines Antrags auf Trennungsunterhalt; Wert eines Stufenantrags

FamGKG §§ 34, 38, 51 Leitsatz Die innerhalb von zwölf Monaten nach Antragstellung eingetretene Rechtskraft der Scheidung führt grundsätzlich nicht zu einer Begrenzung des Verfahrenswerts des Trennungsunterhaltsantrags. Für den Verfahrenswert eines Stufenantrags kommt es nicht auf den Zeitraum an, für den später beziffert Unterhalt geltend gemacht wird, sondern auf den voraussic...mehr

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AGS 6/2012, Wert eines Antr... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung des OLG ist in jeder Hinsicht richtig. Zwar bestimmt § 51 Abs. 1 S. 1 FamGKG, dass höchstens der Gesamtbetrag der geforderten Leistung für die Wertfestsetzung maßgeblich ist, der hier auf der Grundlage einer ex post Betrachtung wegen der verkündeten Scheidung der beteiligten Eheleute geringer als der Zwölf-Monats-Zeitraum gewesen wäre. Für die Wertberechnung...mehr

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AGS 6/2012, Wert eines Antr... / 1 Aus den Gründen

Der Verfahrenswert setzt sich zusammen wie folgt: Rückstand betreffend die Monate 9/2009 bis 2/2010, 6 x 2.073,00 EUR Jahresbetrag seit 3/2010, 12 x 2.073,00 EUR Ergebnis: 18 x 2.073,00 EUR = 37.314,00 EUR. Die Berechnung des Verfahrenswertes ergibt sich aus §§ 51 Abs. 1 u. Abs. 2 FamGKG i.V.m. den §§ 34, 38 FamGKG. In Unterhaltssachen, die Familienstreitsachen sind und wiederkeh...mehr

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AGS 6/2012, Wert eines Antr... / Leitsatz

Die innerhalb von zwölf Monaten nach Antragstellung eingetretene Rechtskraft der Scheidung führt grundsätzlich nicht zu einer Begrenzung des Verfahrenswerts des Trennungsunterhaltsantrags. Für den Verfahrenswert eines Stufenantrags kommt es nicht auf den Zeitraum an, für den später beziffert Unterhalt geltend gemacht wird, sondern auf den voraussichtlichen Zeitraum, wie er be...mehr

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FF 6/2012, Verfestigte Lebe... / 1 Aus den Gründen:

I. Die Beteiligten sind seit Ende September 2010 getrennt lebende Ehegatten. Die Antragstellerin ist seinerzeit zu ihrem neuen Lebensgefährten Herrn A gezogen, bei dem sie seitdem lebt und dem sie den Haushalt führt. Die Antragstellerin macht Trennungsunterhalt ab Dezember 2010 geltend. Die Beteiligten haben am 15.6.2000 geheiratet. Für beide ist es die zweite Ehe. Gemeinsam...mehr

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FF 6/2012, Offenbarungspfli... / 1. Vergleiche

Eine Pflicht zur Rücksichtnahme des einen Beteiligten auf die Belange des anderen besteht, wenn es um die Durchführung einer Unterhaltsvereinbarung geht. In einem solchen Fall ist der Unterhaltsberechtigte schon im Hinblick auf seine vertragliche Treuepflicht gehalten, jederzeit und unaufgefordert dem anderen Teil Umstände zu offenbaren, die ersichtlich dessen Verpflichtunge...mehr

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FF 6/2012, Offenbarungspfli... / I. Einführung

Im Unterhaltsrecht bestehen zahlreiche Auskunftspflichten. Die Auskunft soll die Beteiligten in die Lage versetzen, ihren Anspruch richtig zu bemessen und ein Verfahren durch Abschluss einer einvernehmlichen Unterhaltsvereinbarung zu vermeiden. Eine Auskunft verschafft dem vermeintlichen Unterhaltsberechtigten erst die notwendigen Informationen, um die Höhe seines Unterhalts...mehr

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FF 6/2012, Unterhalt nach d... / 3. Sonstige Verpflichtungen i.S.v. § 1581 BGB

Die Unterhaltspflichten für nachehelich geborene Kinder, nachehelich hinzugekommene Ansprüche gemäß § 1615l BGB und neue Ehegatten beeinflussen nach der Rechtsprechung des BVerfG, der der BGH gefolgt ist, nicht mehr die Bemessung des Bedarfs eines geschiedenen Ehegatten nach den ehelichen Lebensverhältnissen. Solche nachehelich entstandenen Unterhaltsansprüche sind deswegen ...mehr

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Verfahrenswert in Anpassungsverfahren; Aussetzung der Rentenkürzung während des Versorgungsausgleichs

Leitsatz Das OLG Celle hat sich in dieser Entscheidung nach Wegfall des sog. Rentnerprivilegs mit der Frage auseinandergesetzt, ob verfassungsrechtliche Bedenken gegen die aufgrund des Versorgungsausgleichs eingetretene Versorgungskürzung des ausgleichspflichtigen Ehegatten bestehen, obgleich der ausgleichsberechtigte Ehegatte noch keine Rente bezieht. Sachverhalt Die Beteili...mehr

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Nutzungsentschädigung des weichenden Ehegatten für die Dauer der Trennungszeit

Leitsatz Zentrales Problem dieser Entscheidung waren die Kriterien bei der Billigkeitsabwägung nach § 1361b Abs. 3 S. 2 BGB bei der Geltendmachung von Nutzungsentschädigung des aus der Ehewohnung ausgezogenen Ehegatten gegenüber dem dort verbliebenen und dessen Anspruch auf Zahlung von Ehegattenunterhalt. Sachverhalt Die Beteiligten stritten über die Zahlung einer Nutzungsent...mehr

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FF 5/2012, Erwerbsbemühungen eines unter Depressionen leidenden Unterhaltsgläubigers

BGB § 1361 Abs. 1, 2 Leitsatz 1. Einen unter Depressionen leidenden Unterhaltsgläubiger trifft die Obliegenheit, alle zumutbaren Mitwirkungshandlungen zu unternehmen, um seine Krankheit behandeln zu lassen. Im Rahmen der zu fordernden Bemühungen um einen Therapieplatz reicht es nicht aus, sich überwiegend telefonisch an den Therapeuten zu wenden, auf den Anrufbeantworter zu s...mehr

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FF 4/2012, Aktuelle Haftung... / I. Haftungsgefahren beim Trennungsunterhalt

Regressfälle im Bereich Trennungsunterhalt sind wesentlich seltener als Regressfälle zum nachehelichen Unterhalt. Dies spiegelt sich letztlich auch in der höchstrichterlichen Rechtsprechung wider. Höchstrichterliche Rechtsprechung, aus der sich konkrete Verhaltensanforderungen an den Anwalt ergeben, ist in diesem Bereich eher rar. 1. Altersvorsorgeunterhalt Das OLG Düsseldorf ...mehr

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FF 4/2012, Aktuelle Haftung... / 1. Altersvorsorgeunterhalt

Das OLG Düsseldorf verlangt mit Beschluss vom 9.6.2009[1] vom Anwalt, dass er bei der Geltendmachung von Trennungsunterhalt auch an den Altersvorsorgeunterhalt denken muss. In diesem Fall hatte die Mandantin dem Anwalt lediglich den Auftrag erteilt, für sie den laufenden Trennungsunterhalt geltend zu machen und schließlich einzuklagen. Hinsichtlich des Altersvorsorgeunterhal...mehr

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AGS 4/2012, Verringerung de... / 3 Anmerkung

Der Gesetzgeber hat die Problematik der Erforderlichkeit einer einheitlichen Ermittlung des Zeitpunkts für die Wertberechnung gesehen und deshalb auch mit Inkrafttreten des FGG-ReformG eine § 40 GKG entsprechende Vorschrift, nämlich die des § 34 FamGKG, formuliert. Sie liefert dem OLG die passende Grundlage für eine zutreffende Entscheidung. Nach § 34 S. 1 FamGKG ist für die ...mehr

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FF 4/2012, Aktuelle Haftung... / 2. Überzahlung/ungerechtfertigte Bereicherung

Das OLG Koblenz hat mit Urteil vom 25.3.2009[2] klargestellt, wie im Falle einer Überzahlung von Unterhalt hinsichtlich der Rückforderung prozessual vorzugehen ist. Soll ein gerichtlicher Vergleich über Unterhalt angefochten werden, z.B. wegen Verschweigens von Einkünften des Unterhaltsberechtigten, und die Unwirksamkeit des Vergleiches festgestellt werden, so ist dies in de...mehr

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Verfahrenskostenhilfeprüfung für Klage auf Trennungsunterhalt: Anspruch auf Prozesskostenvorschuss bei Quotenunterhalt

Leitsatz Die Antragstellerin nahm den Antragsgegner auf Zahlung rückständigen und laufenden Trennungsunterhalts in Anspruch und beantragte hierfür Verfahrenskostenhilfe. Bei Antragstellung war die Ehescheidung bereits ausgesprochen, der Scheidungsbeschluss jedoch noch nicht rechtskräftig. Das FamG hat den Verfahrenskostenhilfeantrag mit der Begründung zurückgewiesen, dass di...mehr

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Herabsetzung eines vor der Unterhaltsrechtsreform durch Prozessvergleich titulierten Unterhaltsanspruchs

Leitsatz Gegenstand des Verfahrens war die von dem geschiedenen Ehemann begehrte Abänderung eines anlässlich der Ehescheidung im Jahre 1985 geschlossenen Vergleichs über von ihm zu zahlenden nachehelichen Unterhalt. Der BGH hat in seiner Entscheidung eine Abwägung aller für die Billigkeitsentscheidung nach § 1578b BGB in Betracht kommenden Gesichtspunkte vorgenommen. Sachver...mehr

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AGKompakt 3/2012, Fällige B... / 1 I. Der Fall

Im Mai 2009 hat die Antragstellerin Verfahrenskostenhilfe für einen Antrag auf Trennungsunterhalt eingereicht. Geltend gemacht wurde monatlicher Unterhalt i.H.v. 616,45 EUR für die Zeit ab Januar 2009, abzüglich darauf zwischenzeitlich insgesamt gezahlter 850,00 EUR. Es ergab sich im Folgenden Streit über die Berechnung des Verfahrenswerts.mehr

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FF 3/2012, Die Rechtsprechu... / V. § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO

Leistungen (hier Trennungsunterhalt), die aufgrund eines nichtigen Prozessvergleichs erbracht worden sind, können jedenfalls dann im Weg eines neuen Rechtsstreits zurückgefordert werden, wenn das Ursprungsverfahren, in dem der Vergleich geschlossen worden ist, rechtskräftig beendet ist.[63]mehr

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Obliegenheit zur Fortsetzung und Ausweitung der zum Trennungszeitpunkt ausgeübten (Teilzeit-)Erwerbstätigkeit

Leitsatz Das OLG Bremen hat sich in dieser Entscheidung mit der Frage auseinandergesetzt, ob und inwieweit es einem bislang in Teilzeit erwerbstätigen Ehepartner zuzumuten ist, nach Ablauf des Trennungsjahres seine Tätigkeit auszuweiten. Sachverhalt Die Antragstellerin stammte aus Litauen und übte zum Zeitpunkt der Trennung von ihrem Ehemann im November 2010 eine im Februar 2...mehr

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AGS 12/2011, Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt

FamGKG § 51 Abs. 1, 2 Leitsatz Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt betreffen verschiedene Gegenstände, so dass deren Werte zusammenzurechnen sind. OLG Bamberg, Beschl. v. 13.5.2011 – 2 WF 121/11 1 Sachverhalt Mit Vergleich verpflichtete sich der Antragsteller unter anderem, an die Antragsgegnerin rückwirkend auf die Dauer von zwölf Monaten, einen Ehegattenunterhalt in...mehr

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AGS 12/2011, Trennungsunter... / 3 Anmerkung

Dass es sich bei Trennungsunterhalt und nachehelichem Unterhalt um zwei verschiedene Gegenstände handelt, ist einhellige Auffassung.[1] Bei einem gemeinsamen Vergleich sind die Werte folglich nach § 39 Abs. 1 S. 1 FamGKG zu addieren. Norbert Schneidermehr

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AGS 12/2011, Trennungsunter... / Leitsatz

Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt betreffen verschiedene Gegenstände, so dass deren Werte zusammenzurechnen sind. OLG Bamberg, Beschl. v. 13.5.2011 – 2 WF 121/11mehr

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AGS 12/2011, Trennungsunter... / 1 Sachverhalt

Mit Vergleich verpflichtete sich der Antragsteller unter anderem, an die Antragsgegnerin rückwirkend auf die Dauer von zwölf Monaten, einen Ehegattenunterhalt in Höhe von monatlich 3.000,00 EUR zu zahlen. Für die Zukunft wurde für die Dauer von vier Jahren, ein Ehegattenunterhalt von monatlich 1.200,00 EUR vereinbart. Dem Vergleich zufolge ist es hierbei gleichgültig, ob es ...mehr

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AGS 12/2011, Trennungsunter... / 2 Aus den Gründen

Schließen die Parteien einen Unterhaltsvergleich, so richtet sich der Wert des Vergleichs nicht danach, worauf die Parteien sich einigen, sondern danach, über welche Unterhaltsforderungen die Parteien sich einigen. Deren Wert richtet sich wiederum nach den allgemeinen Regeln (Schneider/Wolf/Volpert, FamGKG, § 51 Rn 184). Die Bewertung nach den allgemeinen Regeln ergibt: Die P...mehr

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FF 12/2011, Verwirkung des ... / 1 Aus den Gründen:

Über das Vermögen des Antragsgegners ist mit Beschl. v. 16.7.2009 das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Der Antragsteller, der der mittlerweile geschiedenen Ehefrau des Antragsgegners seit September 2008 Leistungen nach dem SGB II gewährt hatte, meldete im Hinblick auf die für die Monate Dezember 2008 bis Februar 2009 gewährten Leistungen einen Anspruch aus übergegangenem R...mehr

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FF 12/2011, Verwirkung des ... / Leitsatz

1. Ein Anspruch auf Trennungsunterhalt ist verwirkt, wenn die Ehefrau die langen berufsbedingten Abwesenheitszeiten ihres als Fernfahrer tätigen Ehemannes zur Aufnahme eines intimen Verhältnisses zu einem langjährigen gemeinsamen Freund ausnutzt, dem beide zuvor wegen finanzieller Notlage bei sich Unterkunft gewährt haben. 2. Die Ehefeindlichkeit dieses Verhaltens wird unters...mehr

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AGS 1/2012, Verfahrenswert ... / 2 Aus den Gründen

Die zulässige Beschwerde des Antragstellervertreters hat in der Sache teilweise Erfolg. Der Gegenstandswert des Zugewinnausgleichsverfahrens beträgt 238.050,13 EUR. Gem. § 38 FamGKG ist in Fällen eines Stufenklageanspruches für die Wertberechnung nur einer der verbundenen Ansprüche, und zwar der höchste, maßgebend. Dies ist regelmäßig der in der Zahlungsstufe geltend gemachte ...mehr

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FF 12/2011, Verwirkung des ... / 2 Anmerkung

Das OLG Hamm kommt zu dem Ergebnis, dass der Anspruch auf Trennungsunterhalt der inzwischen geschiedenen Ehefrau verwirkt sei, weil sie während der berufsbedingten Abwesenheit des Ehemannes ein Verhältnis zu einem gemeinsamen Freund aufgenommen und weiter aufrechterhalten hat. Der Einstieg in den Fall ist etwas ungewöhnlich, weil der Antragsgegner die Sozialhilfebehörde, vert...mehr

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AGS 1/2012, Verfahrenswert ... / 1 Sachverhalt

Die Antragstellerin hat im Scheidungsverbundverfahren mit Schriftsatz vom 26.11.2007 eine Stufenklage auf Zugewinnausgleich sowie eine Stufenklage auf Zahlung von Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt ab dem 1.11.2007 anhängig gemacht. Ferner beantragte sie Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die gestellten Anträge. Das FamG stellte die Antragsschrift am 29.11.2007 zu un...mehr

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FF 1/2012, Die Befristung u... / I. Vorbemerkung

Mit dem zum 1.1.2008 in Kraft getretenen UnterhRÄG wurden die Möglichkeiten der zeitlichen Befristung und/oder höhenmäßigen Begrenzung eines nachehelichen Unterhaltsanspruches[1] in § 1578b BGB neu und nun auch alle Unterhaltstatbestände umfassend geregelt. Obgleich bereits das UnterhRÄG vom 20.2.1986 in den §§ 1573 Abs. 5 BGB, 1578 Abs. 1 BGB a.F sowohl die Befristung als a...mehr

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FoVo 06/2011, Wann wird die... / 3 Der Praxistipp

Der Entscheidung ist zuzustimmen Der Entscheidung des Landgerichtes kann nur zugestimmt werden. Sie ist nachvollziehbar und gut begründet. Schutzwürdige Interessen des Schuldners werden nicht verletzt. Insbesondere hat der Schuldner keinen Anspruch darauf, dass ihm hinreichende Zeit verbleibt, um einen Anspruch noch abzutreten und ihn so seinen Gläubigern zu entziehen. Dies h...mehr

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Trennungsunterhalt: Begrenzung einer Revisionszulassung nach einer Verurteilung zur Zahlung von Elementar- und Altersvorsorgeunterhalt; Begrenzung der Revisionszulassung auf Altersvorsorgeunterhalt

Leitsatz Die Parteien stritten um Altersvorsorgeunterhalt für die Zeit des Getrenntlebens. Die Klägerin hatte Elementarunterhalt für die Zeit ab August 2003 sowie Altersvorsorgeunterhalt ab März 2005 geltend gemacht und dabei den Elementarunterhalt zunächst als Quotenunterhalt mit einem Betrag von monatlich mehr als 2.000,00 EUR errechnet. Nachdem ihr für den entsprechenden ...mehr

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Nachehelicher Elementar- und Altersvorsorgeunterhalt: Darlegungslast des Unterhaltsberechtigten bei Geltendmachung eines Gesamtbedarfs

Leitsatz Die Parteien stritten um nachehelichen Elementar- und Altersvorsorgeunterhalt. Im Scheidungsverbundverfahren hat die Antragsgegnerin nachehelichen Unterhalt i.H.v. insgesamt 1.654,00 EUR (1.314,00 EUR Elementarunterhalt und 340,00 EUR Altersvorsorgeunterhalt) geltend gemacht, nachdem ihr in dem über den Trennungsunterhalt geführten Rechtsstreit Prozesskostenhilfe für...mehr

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Verfahrenswert bei Stufenantrag im Verbund

Leitsatz In dieser Entscheidung hat sich das OLG Stuttgart mit dem Verfahrenswert bei Stufenanträgen im Verbund beschäftigt. Das Verfahren endete mit einem Vergleich, so dass über die Stufenanträge letztendlich nicht streitig entschieden wurde. Sachverhalt Die Antragstellerin hatte im Scheidungsverbundverfahren die Folgesachen Zugewinnausgleich und Kindesunterhalt anhängig ge...mehr

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Terminsgebühr für Besprechungen bei nicht vorgeschriebener mündlicher Verhandlung

Leitsatz In dieser Entscheidung hat sich der BGH mit der Möglichkeit der Erhebung einer Terminsgebühr für Besprechungen in solchen Verfahren auseinandergesetzt, in denen eine mündliche Verhandlung nicht vorgeschrieben ist. Sachverhalt In einem einstweiligen Anordnungsverfahren auf Zahlung von Kindes- und Trennungsunterhalt hatten die Verfahrensbevollmächtigten der Beteiligten...mehr

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FF 11/2011, Betreuungsunter... / 2. Instanzgerichte

Nachstehend wird die aktuelle Rechtsprechung der Instanzgerichte dargestellt. Aus den Jahren 2009 und 2010 sind noch einige Entscheidungen nachzutragen, die erst später veröffentlicht worden sind und deshalb im Voraufsatz[23] noch nicht berücksichtigt werden konnten. Die Entscheidungen sind wiederum durchlaufend nummeriert und mit einem Stichwort versehen. (1) Das OLG Hamm[24...mehr

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FF 11/2011, Abänderung eine... / 1 Aus den Gründen:

I. [1] Der Antragsteller und die Antragsgegnerin sind seit Mai 2008 getrennt lebende Eheleute. Beim AG Bad Salzungen ist derzeit ein Ehescheidungsverfahren anhängig. [2] Im Rahmen eines einstweiligen Anordnungsverfahrens schlossen die Eheleute am 22.10.2009 einen Vergleich: Zitat [3] 1. In Abänderung des Beschlusses des Amtsgerichts Bad Salzungen vom 24.3.2005 (Az. 1 F 99/05) v...mehr

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Nachehelicher Unterhalt: Ehebedingter Nachteil im Rahmen des Krankheitsunterhalts; Befristung des Krankheitsunterhalts

Leitsatz In seiner Entscheidung hat der BGH die mittlerweile gefestigte höchstrichterliche Rechtsprechung zur Befristung des Krankheitsunterhalts unter Nennung der maßgeblichen Faktoren zusammengefasst und eine klare Prüfungsfolge vorgegeben. Sachverhalt Die Parteien stritten um nachehelichen Unterhalt. Sie hatten im Jahre 1984 geheiratet. Aus der Ehe waren zwei in den Jahren...mehr

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Verfahrenskostenhilfe für beabsichtige Beschwerde: Zuständigkeit des Ausgangsgerichts

Leitsatz Die Beteiligten waren seit dem Jahr 2000 miteinander verheiratet und lebten seit März 2007 getrennt. Aus ihrer Ehe war ein im Jahre 2001 geborener Sohn hervorgegangen, der bei der Antragstellerin lebte. Das FamFG hat den Antragsgegner mit Beschluss vom 31.8.2010 verpflichtet, an die Antragstellerin rückständigen Kindes- und Trennungsunterhalt sowie laufenden Trennung...mehr

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FF 04/2008, Das Schicksal v... / c) Trennungsunterhalt gem. § 1361 BGB nach Rechtshängigkeit eines Scheidungsantrags

Bei getrennt lebenden Ehegatten erlöschen das Erbrecht und die Pflichtteilsberechtigung, wenn beim Tod des einen Ehegatten die Voraussetzungen für die Scheidung der Ehe gegeben waren und der Verstorbene die Scheidung beantragt oder ihr zugestimmt hatte (§ 1933 S. 1 BGB). Zum Ausgleich für den Verlust des Erbrechts tritt an die Stelle des Trennungsunterhalts ein Quasi-Nachehe...mehr

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AGS 12/2009, Scheidung und Folgesachen als eine Angelegenheit; Trennungsunterhalt gesonderte Angelegenheit

RVG §§ 15, 16 Nr. 4, 44 Leitsatz Der gebührenrechtliche Begriff der "Angelegenheit" ist auch für die Bestimmung des Begriffs der "Angelegenheit" i.S.d. BerHG maßgebend. Die Scheidung und die dazugehörigen Folgesachen Versorgungsausgleich, Zugewinnausgleich und nachehelicher Unterhalt sind dieselbe Angelegenheit. Der Ehegattentrennungsunterhalt ist eine davon verschiedene Ang...mehr

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FF 09/2009, Überblick über ... / 8. Keine analoge Anwendung auf den Trennungsunterhalt

Die Vorschrift des § 1578b BGB gilt nur für den nachehelichen Unterhalt; eine analoge Anwendung auf den Trennungsunterhalt kommt nicht in Betracht. OLG Brandenburg, Urt. v. 11.11.2008 – 10 UF 45/08, FamRZ 2009, 699 (nur LS)mehr

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AGS 04/2011, Erstreckung der PKH im Scheidungsverfahren auch auf Einigung über Trennungsunterhalt

RVG § 48 Abs. 3 Leitsatz Erstreckt sich die für eine Ehesache bewilligte Prozesskostenhilfe gem. § 48 Abs. 3 S. 1 RVG auf den Abschluss eines Vergleichs über eine nicht rechtshängige Angelegenheit, so stehen dem Prozessbevollmächtigten bezüglich dieser Angelegenheit neben der 1,5-Einigungsgebühr nach Nr. 1000 VV auch die 0,8-Verfahrensdifferenzgebühr nach Nr. 3101 Nr. 2 VV und...mehr

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FF 04/2008, Das Schicksal v... / b) Trennungsunterhalt gem. § 1361 BGB vor Rechtshängigkeit eines Scheidungsantrags

Wenn bei getrennt lebenden Eheleuten, die noch keinen Scheidungsantrag gestellt haben, der Unterhaltsverpflichtete stirbt, endet die Unterhaltspflicht ebenso wie beim Verwandtenunterhalt (§§ 1360a Abs. 3, 1361 Abs. 4 S. 4, 1615 Abs. 1 BGB). Das gesetzliche Erbrecht des getrennt lebenden Ehegatten gem. § 1931 BGB und/oder sein Pflichtteilsrecht gem. § 2303 BGB bestehen weiter...mehr

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FF 04/2008, Prozessvergleich über nachehelichen Unterhalt im Verfahren über den Trennungsunterhalt

Auch nach der Neuregelung des § 1587c BGB durch das Unterhaltsrechtsänderungsgesetz[1] kann im Trennungsunterhaltsverfahren ein gerichtlicher Vergleich unter Einbeziehung des nachehelichen Unterhalt geschlossen werden. Die Formulierung in dem neu eingefügten Satz 3 der Bestimmung, die unmittelbar vor der Verabschiedung des Gesetzes noch eingefügt worden ist,[2] mag auf den e...mehr

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AGS 08/2011, Anfechtung ein... / 2 Aus den Gründen

Das gem. §§ 58 ff. FamFG als Beschwerde zu bewertende Rechtsmittel ist zulässig, aber unbegründet. Ob gegen die Entscheidung über die Kosten nach vorherigem Anerkenntnis in einer Familienstreitsache die sofortige Beschwerde nach §§ 99 Abs. 2 S. 1, 567 Abs. 1 Nr. 1 ZPO oder die Beschwerde nach §§ 58 ff. FamFG statthaft ist, ist streitig. Nach einer Auffassung sind bei allen Fa...mehr

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FF 11/2008, Die Rechtsprech... / 3. BGH, Urt. v. 15.3.2006 – XII ZB 30/04 – zum Selbstbehalt

Im Urt. v. 6.2.2008 wird über die Bestimmung des Bedarfs nach § 1578 Abs. 1 Satz 1 BGB durch die Unterhaltspflicht gegenüber einem Kind aus neuer Ehe entschieden, die der BGH zuvor in der Entscheidung zum Trennungsunterhalt vom 15.3.2006[10] auch für den nachehelichen Unterhalt bereits nebenbei beantwortet hatte. Darauf nimmt er Bezug. In dem früheren Urteil wurde der Selbst...mehr

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FF 07_08/2008, Praxisproble... / A. Gilt der Titel über die Volljährigkeit des Kindes hinaus?

Von der Beantwortung dieser Frage ist abhängig, welche prozessualen Möglichkeiten bestehen: für den Unterhaltspflichtigen, der gegen eine weitere Vollstreckung vorgehen will und für den Unterhaltsberechtigten, der weiterhin Unterhalt erlangen und ggf. auch noch eine Erhöhung durchsetzen will. Hierzu hat das OLG Hamm[1] folgende Entscheidung getroffen: “Der Unterhaltsschuldner ka...mehr

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FF 04/2008, Vollstreckungsg... / Gründe

I. Die Parteien sind geschiedene Eheleute. Unter dem 13.11.2003 schlossen die Parteien im Verfahren 16 F 117/03 vor dem AG Rheinberg einen Vergleich, in dem es u.a. heißt: “1. Der Beklagte zahlt an die Klägerin ab dem 1.11.2003 einen monatlichen Trennungsunterhalt von 210 EUR. 2. Der Beklagte schuldet der Klägerin für die Zeit vom 1.11.2002 bis zum 31.10.2003 rückständigen Tren...mehr