Fachbeiträge & Kommentare zu Trennungsunterhalt

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FF 10/2008, Zur Verwirkung ... / Sachverhalt

Tatbestand: Die Parteien streiten um Trennungsunterhalt für die Zeit vom 1.5.2001 bis zu der (am 11.3.2003 rechtskräftig gewordenen) Scheidung ihrer Ehe. Die am 14.8.1953 geborene Klägerin und der am 8.12.1953 geborene Beklagte haben am 5.4.1975 die Ehe geschlossen. Sie haben fünf gemeinsame Kinder, die in den Jahren 1973, 1975, 1981, 1984 und 1990 geboren wurden. Am 7.2.2000...mehr

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FF 06/2008, Berechnung des ... / Sachverhalt

Tatbestand: Die Parteien streiten noch um Trennungsunterhalt für die Zeit ab April 2005. Sie hatten 1984 die Ehe geschlossen, aus der am 2.8.1985 der Sohn C und am 11.8.1987 der Sohn S hervorgegangen sind. Am 27.12.2004 trennten sich die Parteien, und die Klägerin zog gemeinsam mit dem seinerzeit 17 Jahre alten Sohn S aus der im hälftigen Miteigentum der Parteien stehenden Eh...mehr

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AGS 06/2011, Umfang der Ang... / 1 Sachverhalt

Das AG hatte der Rechtsuchenden einen Beratungshilfeschein für die Angelegenheiten "Getrenntleben, Scheidung mit Folgesachen" erteilt. Die Rechtsuchende hat sich in der Folgezeit von Rechtsanwalt R beraten lassen und ihn mit der Wahrnehmung ihrer rechtlichen Interessen beauftragt. In Ausübung dieses Auftrages hat sich Rechtsanwalt R schriftlich an den Ehemann der Beteiligten ...mehr

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FF 07_08/2008, Verwirkung v... / Aus den Gründen

Aus den Gründen: Die Revision der Antragstellerin ist unbegründet. Die Revision des Antragsgegners führt in dem aus der Entscheidungsformel ersichtlichen Umfang zur Aufhebung des angefochtenen Urteils und insoweit zur Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht. A. Das Berufungsgericht, dessen Entscheidung in FamRZ 2007, 215 veröffentlicht ist, hat die Unterhaltspflich...mehr

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FF 06/2008, Berechnung des ... / Aus den Gründen

Aus den Gründen: Die Revision ist begründet. Sie führt in dem aus dem Tenor ersichtlichen Umfang zur Aufhebung des angefochtenen Urteils und insoweit zur Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht. Das Berufungsgericht hat von dem unterhaltsrelevanten Einkommen des Beklagten zunächst dessen Barunterhalt für die beiden Kinder abgesetzt. Von dem Unterhaltsbedarf des vol...mehr

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FF 10/2009, Dauer des nache... / 2 Anmerkung

1. Ausgangslage Nach dem bis zum 31. Dezember 2007 geltenden Unterhaltsrecht konnten nur Unterhaltsansprüche nach § 1573 Abs. 1 bis Abs. 4 BGB, nicht aber Unterhaltsansprüche nach §§ 1570 bis 1572 BGB, zeitlich begrenzt werden. Bei allen Unterhaltstatbeständen bestand allerdings nach § 1578 Abs. 1 Satz 1 BGB die Möglichkeit, die Unterhaltsbemessung nach den ehelichen Lebensve...mehr

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AGS 12/2010, Verfahrenswert... / Aus den Gründen

Die im eigenen Namen eingelegte Streitwertbeschwerde der Verfahrensbevollmächtigten des Antragsgegners ist gem. § 32 Abs. 2 RVG zulässig, in der Sache aber unbegründet. Das FamG hat vorliegend zu Recht den Gegenstandswert für das einstweilige Anordnungsverfahren auf Zahlung von Trennungsunterhalt unter Beachtung des § 41 S. 2 FamGKG auf der Grundlage des der VKH-Bewilligung a...mehr

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FF 05/2009, Mittelwert aus ... / 2 Anmerkung

Der BGH hat in einer weiteren Entscheidung den Mittelwert aus notwendigem und angemessenem Selbstbehalt, den er schon früher angenommen hatte,[1] auf den Betreuungsunterhalt ausgedehnt. In der zum nachehelichen Unterhalt ergangenen Entscheidung führt der BGH aus: "Gegenüber dem Anspruch der Klägerin auf nachehelichen Unterhalt muss dem Beklagten deswegen ein Selbstbehalt verb...mehr

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FF 07_08/2008, Das Altersph... / 7. Oberlandesgerichte in den ostdeutschen Bundesländern

17. Erwerbsobliegenheit 17.1 Bei Betreuung eines Kindes kann bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres eine Erwerbstätigkeit nicht erwartet werden. Danach besteht eine Erwerbsobliegenheit nach Maßgabe der Betreuungsbedürftigkeit und der zumutbaren Betreuungsmöglichkeit. Eine Obliegenheit zur Vollerwerbstätigkeit besteht in der Regel mit Vollendung des 1...mehr

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AGS 08/2011, Anfechtung ein... / 1 Sachverhalt

Die Beteiligten sind verheiratete Eheleute. Ein Scheidungsverfahren ist rechtshängig. Außergerichtlich hatten sich die Beteiligten nach vorausgehender Korrespondenz ihrer Verfahrensbevollmächtigten auf einen vom Antragsgegner an die Antragstellerin zu leistenden Trennungsunterhalt von 584,00 EUR monatlich geeinigt. Am 25.6.2010 teilte der Antragsgegner u.a. mit, dass in der V...mehr

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FoVo 02/2011, Vollstreckung... / Leitsatz

Hat das in der Bundesrepublik Deutschland zu vollstreckende (hier: türkische) Urteil nur den Trennungsunterhalt geregelt, ist im Vollstreckbarerklärungsverfahren die Rechtskraft der Ehescheidung als Einwendung im Sinne von § 767 ZPO zu berücksichtigen und die Vollstreckbarkeit auf die Zeit bis zur deren Eintritt zu beschränken (im Anschluss an BGHZ 180, 88). BGH, 24.3.2010– X...mehr

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FF 09/2011, Die einstweilig... / 2. Kostenvorschuss

Der Regelungsbereich des § 246 Abs. 1 2. Alt. FamFG umfasst nach überwiegender Auffassung[22] alle Unterhaltssachen i.S.d. § 231 Abs. 1 und 2 FamFG, mithin auch solche, die nicht Familienstreitsachen gemäß § 112 Nr. 1 FamFG sind. Beim Verwandtenunterhalt gilt der Anspruch auf Leistung eines Verfahrenskostenvorschusses als unterhaltsrechtlicher Sonderbedarf i.S.d. § 1613 Abs. ...mehr

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FF 09/2011, Die einstweilig... / a) Ehegattenunterhalt

Die materiell-rechtlichen Grundlagen für den Ehegattenunterhalt (§ 231 Abs. 1 Nr. 2 FamFG) ergeben sich aus §§ 1360 ff., 1361 ff., 1569 ff. BGB. Der Anspruch auf Familienunterhalt, insbesondere auf das Haushalts- bzw. Wirtschaftsgeld[4] und das sich an der Höhe des Familieneinkommens orientierende Taschengeld[5] für einen Ehegatten ergibt sich bei bestehender Lebensgemeinscha...mehr

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FF 04/2009, Rechtsprechung ... / Ehegattenunterhalt

Auch beim Trennungsunterhalt steht dem Unterhaltsverpflichteten gegenüber dem gemeinsame minderjährige Kinder betreuenden Unterhaltsberechtigten ein Selbstbehalt zu, der nicht unter dem notwendigen, aber auch nicht über dem angemessenen Selbstbehalt liegt und den der Tatrichter mit einem Betrag annehmen kann, der etwa in der Mitte zwischen diesen Beträgen liegt (BGH, Urt. v....mehr

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FF 07_08/2008, Verwirkung v... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung, die seit dem 11.6.2008 im Internet verfügbar ist, ist in zweierlei Hinsicht von Bedeutung: a) Verwirkung nach § 1579 Nr. 5 BGB n.F. Der BGH bestätigt seine Rechtsprechung, wonach das ungefragte Verschweigen von erhöhten Einkünften zur Verwirkung des Anspruchs auf nachehelichen Unterhalt führen kann. In einem gerichtlichen Vergleich verpflichtete sich der Ehema...mehr

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FF 10/2008, Zur Verwirkung ... / Aus den Gründen

Gründe: Revision und Anschlussrevision haben Erfolg. Sie führen zur Aufhebung des angefochtenen Urteils in dem aus der Entscheidungsformel ersichtlichen Umfang und insoweit zur Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht. I. 1. Das Berufungsgericht hat die Klägerin nach Maßgabe des § 1361 Abs. 1 BGB für unterhaltsberechtigt gehalten, weil sie nach dem eingeholten Sachv...mehr

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FF 03/2008, Neues zum Karri... / II. Urteil des OLG Celle vom 7.11.2007, AZ 15 UF 56/07

1. Der Entscheidung lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Parteien hatten im Jahr 1990 die Ehe miteinander geschlossen, aus der zwei Kinder im derzeitigen Alter von 16 und 12 Jahren hervorgegangen sind. Die Trennung erfolgte zur Jahresmitte 1999. Der Unterhaltsschuldner hatte nach Abschluss seines Studiums, im Jahr 1980, ab 1985 eine Assistenzarztstellung in einem Krankenhaus...mehr

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FF 01/2009, Keine Abtrennun... / Sachverhalt

Tatbestand: Die Parteien sind seit 1990 miteinander verheiratet. Aus ihrer Ehe ist der am 21.9.1992 geborene Sohn D. hervorgegangen, der bei der Mutter lebt. Seit Februar 2001 leben die Ehegatten getrennt. Der Scheidungsantrag des Ehemannes (Antragsteller) ist der Ehefrau (Antragsgegnerin) am 30.5.2001 zugestellt worden. Der Antragsteller lebt inzwischen in der Schweiz. Aus d...mehr

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FF 05/2008, Rechtsprechung ... / Ehegattenunterhalt

Nach der Trennung der Parteien ist der Vorteil mietfreien Wohnens zunächst regelmäßig nur noch im Umfang einer angemessenen Wohnungsnutzung durch den verbleibenden Ehegatten anzurechnen. Ist die Wiederherstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft allerdings nicht mehr zu erwarten, etwa wenn der Scheidungsantrag anhängig ist oder die Eheleute die vermögensrechtlichen Folgen ih...mehr

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AGS 12/2010, Verfahrenswert... / Sachverhalt

Die Antragstellerin hatte im Mai 2010 einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung über 700,00 EUR monatlichen Trennungsunterhalt eingereicht und diesen mit einem Antrag auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe verbunden. Das Gericht hat nur den Antrag auf Erlass der einstweiligen Anordnung dem Antragsgegner zugestellt, nicht aber auch den dazugehörigen Antrag auf B...mehr

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FF 05/2009, Unbilligkeit de... / Aus den Gründen

Entscheidungsgründe: Die zulässige Berufung der Beklagten hat in der Sache überwiegend Erfolg. Dem Kläger steht gem. § 1378 Abs. 1 BGB gegen die Beklagte ein Anspruch auf Ausgleich des in der Ehe erzielten Zugewinns zu. Allerdings kann die Beklagte dem in überwiegender Höhe ein Leistungsverweigerungsrecht entgegenhalten. Die vom AG für die Parteien aufgestellte Zugewinnausgle...mehr

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AGS 04/2011, Beiordnung für... / 1 Sachverhalt

Aufgrund des Beschlusses des FamG ist der Antragsgegner verpflichtet, ab Dezember 2009 Trennungsunterhalt und Kindesunterhalt zu bezahlen, dessen Höhe sich aus dem Beschluss ergibt. Aus diesem Titel sind bis zum Juni 2010 Rückstände in Höhe von 4.938,60 EUR aufgelaufen. In Höhe eines Betrages von 4.465,70 EUR ist gem. § 33 SGB II ein Anspruchsübergang auf das Job-Center Land...mehr

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FF 07_08/2011, Die verfesti... / IV. Intime Beziehung

Nach der Gesetzesbegründung ist die Frage der Aufnahme von intimen Beziehungen zwischen den Partnern keine Voraussetzung für die Annahme einer verfestigten Lebensgemeinschaft. Im Grunde genommen kann eine intime Beziehung bestehen, muss aber nicht. Diese Grundsätze gelten auch für gleichgeschlechtliche Beziehungen. Seit der Entscheidung vom 20.3.2002 hat der BGH sowohl beim T...mehr

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FF 04/2011, Die Entzauberun... / 1. Ausgangspunkt: Gesetz

Das Maß des nachehelichen Unterhalts bestimmt sich gem. § 1578 Abs. 1 S. 1 BGB nach den ehelichen Lebensverhältnissen. Trennungsunterhalt richtet sich nach den Erwerbs- und Vermögensverhältnissen der Eheleute, § 1361 Abs. 1 S. 1 BGB. Beide Bestimmungen stellen eine inhaltsgleiche Regelung der "ehelichen Lebensverhältnisse" dar mit der Folge, dass diese zentraler Maßstab für ...mehr

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FF 07_08/2011, Herabsetzung... / 2 Aus den Gründen:

… [7] Die Revision hat keinen Erfolg. I. [8] Das Berufungsgericht hat für die Entscheidung über die Herabsetzung oder Befristung nach § 1578b BGB ehebedingte Nachteile nicht feststellen können. Aus dem eigenen Vortrag der Antragsgegnerin ergebe sich, dass es allein auf ihre Erkrankung zurückzuführen sei, dass sie während der Ehezeit nicht durchgängig gearbeitet habe. Es könne...mehr

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FF 01/2009, Hinweispflicht ... / Aus den Gründen

Gründe: I. Der im Wege der Stufenklage auf Auskunft und Trennungsunterhalt in Anspruch genommene Beklagte wurde durch Teilurteil des Amtsgerichts – Familiengericht – verurteilt, der Klägerin Auskunft zu erteilen über die gesamten von ihm in den letzten 12 Monaten, nämlich in der Zeit vom 1.9.2006 bis 31.8.2007, erzielten Einkünfte, und zwar: a) aus nichtselbständiger Tätigkei...mehr

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FF 07_08/2008, Das Altersph... / 4. Oberlandesgericht in Hessen

Unterhaltsgrundsätze 17. Erwerbsobliegenheit 17.1 bei Kinderbetreuung Die nach Vollendung des 3. Lebensjahres grundsätzlich einsetzende Erwerbsobliegenheit des betreuenden Elternteils ist hinsichtlich Art und Umfang an den Belangen des Kindes auszurichten. Stehen solche Belange einer Fremdbetreuung generell entgegen oder besteht eine kindgerechte Betreuungsmög...mehr

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AGS 04/2011, Erst anrechnen... / 1 Sachverhalt

Im Berufungsverfahren des OLG hatten die Parteien über Trennungsunterhalt gestritten. Der Streitwert des Verfahrens betrug 13.478,00 EUR. Das Verfahren wurde im Termin durch Vergleich erledigt, in dem auch bisher nicht rechtshängige Ansprüche erledigt wurden. Der Mehrwert des Vergleichs betrug 28.510,00 EUR. Die Beklagtenvertreterin hatte den Beklagten bereits vor dem Berufun...mehr

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FF 03/2009, Befristung des ... / Aus den Gründen

Entscheidungsgründe: Die Revision hat keinen Erfolg. I. Das Berufungsgericht hat die zeitliche Begrenzung des Unterhalts auf § 1573 Abs. 5 BGB a.F. gestützt und als Anspruchsgrundlage für den Geschiedenenunterhalt nicht § 1572 BGB, sondern § 1573 Abs. 2 BGB angesehen. Zwar werde in Rspr. und Literatur die Auffassung vertreten, dass allein ein Anspruch nach § 1572 BGB bestehe,...mehr

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FF 09/2011, Rechtsprechung ... / Verfahrensrecht

Hat das Familiengericht seinen Beschluss in einer Umgangsrechtssache inhaltlich statt auf das gemäß Art. 111 FF-RG fortgeltende frühere Recht fehlerhaft auf das neue Verfahrensrecht gestützt, wird die Beschwerdefrist nach dem Grundsatz der Meistbegünstigung auch durch die Einlegung einer Beschwerde beim Amtsgericht gewahrt (BGH, Beschl. v. 6.7.2011 – XII ZB 100/11 – juris). "...mehr

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FF 07_08/2011, Die verfesti... / 2. Entscheidungen in 2009

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FF 01/2008, Rechtsprechung ... / Ehegattenunterhalt

Bei einem allein beherrschenden Gesellschafter einer GmbH sind dessen Geschäftsführergehälter/Entnahmen unterhaltsrechtlich wie das Einkommen eines Selbständigen zu behandeln. Lässt der Mittelwert eines Mehrjahreszeitraums bei einem steten Anstieg oder Rückgang der Einkünfte keine zuverlässige Prognose zu, so ist dabei das jeweils erzielte Einkommen zugrunde zu legen. Ist ei...mehr

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FF 11/2009, Deutscher Famil... / AK Nr. 15 Thema: Begrenzung und Befristung beim nachehelichen Unterhalt Leitung: Vors. Richter am OLG Fritz Finke, Hamm

1. Die Darlegungs- und Beweislast für sämtliche Tatsachen und Umstände, die für eine Beschränkung oder Befristung des Unterhaltsanspruchs nach § 1578b BGB maßgeblich sind, obliegt dem Unterhaltspflichtigen. Zur Erleichterung des Negativbeweises hat der Berechtigte substantiiert zu den Umständen vorzutragen, die in seiner eigenen Sphäre liegen. Abstimmungsergebnis: 62 dafür, 5...mehr

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FF 01/2009, Keine Abtrennun... / Aus den Gründen

Entscheidungsgründe: I. Die Revision ist zulässig, auch wenn sie sich allein gegen die erfolgte Abtrennung der Scheidungsfolgesachen elterliche Sorge und nachehelicher Unterhalt aus dem Verbund richtet. Wird dem Scheidungsantrag zu Unrecht vor der Entscheidung über eine Folgesache stattgegeben, so schafft dies im Fall einer Abtrennung nach § 628 ZPO nach der Rspr. des Senats...mehr

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FF 06/2009, Aus der aktuell... / VI. Behandlung des Wohnvorteils während der Trennung (Senatsurteile vom 28. März 2007 – XII ZR 21/05 – FamRZ 2007, 879 und vom 5. März 2008 – XII ZR 22/06 – FamRZ 2008, 963)

Bei der Bestimmung des Unterhaltsbedarfs nach den ehelichen Lebensverhältnissen sind die Gebrauchsvorteile eines im Eigentum eines oder beider Ehegatten stehenden, selbst bewohnten Familienheims einzubeziehen. Danach ist der Wert derartiger Nutzungsvorteile den Einkünften der Ehegatten hinzuzurechnen, soweit er die Belastungen übersteigt, die durch allgemeine Grundstückskost...mehr

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AGS 12/2009, Scheidung und ... / 2 Aus den Gründen

Die zulässige weitere Beschwerde ist teilweise begründet, im Übrigen unbegründet. Die Antragstellerin hat die Vergütung für die Beratung von Frau D. nicht in einer, sondern in zwei Angelegenheiten verdient. Die Antragstellerin hat die Vergütung jedoch nicht für die Beratung in vier Angelegenheiten verdient. 1. Mit dem LG kann es der Senat dahingestellt sein lassen, ob § 16 N...mehr

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FF 04/2009, Harmonie durch Wortwahl?

Dr. Mathias Grandel Im neuen FamFG hat der Gesetzgeber mit einem "Weichzeichner" die gewohnten Begriffsbestimmungen retouchiert. Wenn ein Gesetz zur Enteignung von Bankaktionären als "Rettungsübernahmegesetz" verharmlost wird, ist der Ehrgeiz des Gesetzgebers verständlich, auch im familienrechtlichen Verfahren Harmonie durch beschönigende Wortwahl zu fördern. Aus dem bedrohli...mehr

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FF 06/2009, Aus der aktuell... / VIII. Interner Gesamtschuldnerausgleich zwischen Ehegatten für gemeinsame Steuerschulden bei gemeinsamer Veranlagung (Senatsurteil vom 31. Mai 2006 – XII ZR 111/03 – FamRZ 2006, 1178 und vom 23. Mai 2007 – XII ZR 250/04 – FamRZ 2007, 1229)

Werden Doppelverdienerehegatten zusammen zur Steuer veranlagt und zahlt einer von ihnen die sich ergebende gemeinsame Steuerschuld allein, werden beide im Außenverhältnis gegenüber dem Finanzamt von ihrer Steuerschuld befreit, da die Erfüllung durch einen Gesamtschuldner nach § 44 Abs. 2 AO auch für die übrigen Schuldner wirkt. Im Innenverhältnis besteht zwischen den Ehegatte...mehr

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FF 10/2008, Rechtsprechung ... / Ehegattenunterhalt und Unterhalt nach § 1615l BGB

Bei der Bemessung der Erwerbsobliegenheit des betreuenden Elternteils ist zu beachten, ob der ihm neben oder nach der Erziehung und Betreuung in staatlichen Einrichtungen verbleibende Anteil an der Betreuung und Erziehung des Kindes i.V.m. einer vollschichtigen Erwerbstätigkeit zu einer überobligationsmäßigen Belastung führen würde (BGH, Urt. v. 16.7.2008 – XII ZR 109/05, Fa...mehr

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FF 02/2011, Auskunft zum Fa... / 3 Anmerkung

Der Entscheidung des BGH ist insgesamt zuzustimmen. Sie befasst sich mit der Frage, ob einem volljährigen Kind aus einer geschiedenen Ehe das Recht zusteht, seinen wiederverheirateten Vater, dessen Einkommen unterhalb des notwendigen Selbstbehalts liegt, in Anspruch zu nehmen, dass dieser ihm Informationen (Auskunft und Belege) über das Einkommen seines neuen Ehegatten zukomm...mehr

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FF 07_08/2008, Verwirkung v... / Sachverhalt

Tatbestand: Die Parteien streiten um nachehelichen Unterhalt. Die 1956 geborene Antragstellerin und der 1957 geborene Antragsgegner hatten am 23.6.1989 die Ehe geschlossen, aus der die am 30.10.1989 geborene Tochter C hervorgegangen ist. Die Antragstellerin hatte ihre vorehelich geborenen Töchter K, geb. am 15.2.1984, und F, geb. am 8.1.1988, mit in die Ehe gebracht. In dem e...mehr

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AGS 10/2011, Mehrere Angele... / 1 Aus den Gründen

Die infolge Zulassung durch das LG gem. § 33 Abs. 6 S. 1 RVG i.V.m. §§ 56 Abs. 2, 55 RVG zulässige weitere Beschwerde ist teilweise begründet. Zwar hat es das LG entgegen § 33 Abs. 6 S. 4 i.V.m. § 33 Abs. 4 S. 1 RVG im Verfahren der weiteren Beschwerde unterlassen, die erforderliche Nichtabhilfeentscheidung zu treffen (vgl. Gerold/Schmidt/Mayer, RVG, 19. Aufl., § 33 Rn 15). A...mehr

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FF 07_08/2008, Das Altersph... / 2. Oberlandesgerichte in Nordrhein-Westfalen

17. Erwerbsobliegenheit 17.1 bei Kindesbetreuung Bei der Beurteilung der Frage, ob und inwieweit der betreuende Ehegatte nach Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes bei einer bestehenden Betreuungsmöglichkeit auf eine eigene Erwerbstätigkeit verwiesen werden kann, kommt es auf die Verhältnisse des Einzelfalls an. Bei besonderer Betreuungsbedürftigkeit des ...mehr

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FF 01/2011, Ansprüche im Fa... / III. Nichtübertragbare, nichtvererbliche sowie nichtverzichtbare Ansprüche

Auf Grund von Rechtspositionen, die auf ihren Inhaber zugeschnitten sind und dadurch eine Höchstpersönlichkeit aufweisen, sind einige familienrechtliche Ansprüche weder übertragbar, vererblich noch verzichtbar. Dies ist beispielsweise beim Anspruch des Kindes gegen seine Mutter auf Nennung des leiblichen Vaters i.S.d. § 1618a BGB (siehe hierzu § 1598a BGB!) sowie für den Ans...mehr

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FF 11/2008, Die Rechtsprech... / c) Betreuungsunterhalt nach § 1615l Abs. 2 BGB und Unterhalt für den neuen Ehegatten

Nach der Formulierung im Urt. v. 6.2.2008 sind auch andere Einkommensänderungen bei der Bedarfsbestimmung zu beachten. Dies umfasst auch die nach der Scheidung begründete Unterhaltspflicht für den ein nichteheliches Kind betreuenden Elternteil (§ 1615l Abs. 2 BGB) und für einen neuen Ehegatten, im letzten Fall Familienunterhalt (§ 1360 BGB), Trennungsunterhalt (§ 1361 BGB) u...mehr

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FF 01/2008, Kein Ausschluss... / Aus den Gründen

Aus den Gründen: I. Die Parteien streiten um die Durchführung des Versorgungsausgleichs. Die am 13.6.1996 geschlossene Ehe der Parteien wurde auf den am 15.3.2003 zugestellten Antrag durch Verbundurt. v. 14.7.2004 geschieden (insoweit rechtskräftig) und der öffentlich-rechtliche Versorgungsausgleich durchgeführt. Aus der Ehe ist ein am 30.12.1997 geborener Sohn hervorgegangen...mehr

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FF 07_08/2008, Das Altersph... / 3. Oberlandesgerichte in den Stadtstaaten

17. Erwerbsobliegenheit Bei nachehelichem Unterhalt besteht dann keine Verpflichtung zu einer Erwerbstätigkeit, wenn und soweit der geschiedene Ehegatte durch Kindesbetreuung, Krankheit oder Alter an der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit gehindert ist. 17.1 Für den Fall der Kindesbetreuung gilt: Hat das – gegebenenfalls jüngste – betreute Kind das 3. ...mehr

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FF 11/2009, Familienrecht – HK

Schulz/Hauß (Hrsg.) 1. Aufl. 2008, 2.200 Seiten, 98 EUR, Nomos Verlag Als am 1.7.1977 das 1. EheRG in Kraft trat, durch das die Familiengerichte beim Amtsgericht eingerichtet wurden, hätte niemand voraussagen können, welche Bedeutung und welchen Umfang das Familienrecht in den kommenden Jahrzehnten erlangen würde. Die schnellen und teilweise umfangreichen Änderungen der geset...mehr

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FF 11/2008, Rechtsprechung ... / Internationales Recht

Schon eine erstinstanzliche Ablehnung einer Kindesrückführung im HKÜ-Verfahren löst den Mechanismus des Art. 11 Abs. 6 bis 8 der Brüssel IIa-Verordnung aus. Die vom Sorgegericht nach Art. 11 Abs. 8 getroffene Rückgabeanordung ist im jeden Fall unmittelbar in den übrigen EU-Mitgliedstaaten vollstreckbar, sofern sie von einer Bescheinigung nach Art. 42 Brüssel IIa-Verordnung b...mehr

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FF 10/2008, Zur Verwirkung ... / 3 Anmerkung

In dem Verfahren ging es um Trennungsunterhalt. Die Ehefrau hatte sich nach einer langen 26-jährigen Ehe, aus der fünf Kinder hervorgegangen waren, von ihrem Ehemann getrennt und war zu einer Freundin gezogen, mit der sie eine intime gleichgeschlechtliche Beziehung aufnahm. Die Kinder blieben beim Vater. Der BGH hat die Entscheidung des OLG Brandenburg aufgehoben, weil das OL...mehr