Fachbeiträge & Kommentare zu Trennungsunterhalt

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Trennungsunterhalt: Begrenzung einer Revisionszulassung nach einer Verurteilung zur Zahlung von Elementar- und Altersvorsorgeunterhalt; Begrenzung der Revisionszulassung auf Altersvorsorgeunterhalt

Leitsatz Die Parteien stritten um Altersvorsorgeunterhalt für die Zeit des Getrenntlebens. Die Klägerin hatte Elementarunterhalt für die Zeit ab August 2003 sowie Altersvorsorgeunterhalt ab März 2005 geltend gemacht und dabei den Elementarunterhalt zunächst als Quotenunterhalt mit einem Betrag von monatlich mehr als 2.000,00 EUR errechnet. Nachdem ihr für den entsprechenden ...mehr

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Nachehelicher Elementar- und Altersvorsorgeunterhalt: Darlegungslast des Unterhaltsberechtigten bei Geltendmachung eines Gesamtbedarfs

Leitsatz Die Parteien stritten um nachehelichen Elementar- und Altersvorsorgeunterhalt. Im Scheidungsverbundverfahren hat die Antragsgegnerin nachehelichen Unterhalt i.H.v. insgesamt 1.654,00 EUR (1.314,00 EUR Elementarunterhalt und 340,00 EUR Altersvorsorgeunterhalt) geltend gemacht, nachdem ihr in dem über den Trennungsunterhalt geführten Rechtsstreit Prozesskostenhilfe für...mehr

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Verfahrenswert bei Stufenantrag im Verbund

Leitsatz In dieser Entscheidung hat sich das OLG Stuttgart mit dem Verfahrenswert bei Stufenanträgen im Verbund beschäftigt. Das Verfahren endete mit einem Vergleich, so dass über die Stufenanträge letztendlich nicht streitig entschieden wurde. Sachverhalt Die Antragstellerin hatte im Scheidungsverbundverfahren die Folgesachen Zugewinnausgleich und Kindesunterhalt anhängig ge...mehr

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Terminsgebühr für Besprechungen bei nicht vorgeschriebener mündlicher Verhandlung

Leitsatz In dieser Entscheidung hat sich der BGH mit der Möglichkeit der Erhebung einer Terminsgebühr für Besprechungen in solchen Verfahren auseinandergesetzt, in denen eine mündliche Verhandlung nicht vorgeschrieben ist. Sachverhalt In einem einstweiligen Anordnungsverfahren auf Zahlung von Kindes- und Trennungsunterhalt hatten die Verfahrensbevollmächtigten der Beteiligten...mehr

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FF 11/2011, Betreuungsunter... / 2. Instanzgerichte

Nachstehend wird die aktuelle Rechtsprechung der Instanzgerichte dargestellt. Aus den Jahren 2009 und 2010 sind noch einige Entscheidungen nachzutragen, die erst später veröffentlicht worden sind und deshalb im Voraufsatz[23] noch nicht berücksichtigt werden konnten. Die Entscheidungen sind wiederum durchlaufend nummeriert und mit einem Stichwort versehen. (1) Das OLG Hamm[24...mehr

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FF 11/2011, Abänderung eine... / 1 Aus den Gründen:

I. [1] Der Antragsteller und die Antragsgegnerin sind seit Mai 2008 getrennt lebende Eheleute. Beim AG Bad Salzungen ist derzeit ein Ehescheidungsverfahren anhängig. [2] Im Rahmen eines einstweiligen Anordnungsverfahrens schlossen die Eheleute am 22.10.2009 einen Vergleich: Zitat [3] 1. In Abänderung des Beschlusses des Amtsgerichts Bad Salzungen vom 24.3.2005 (Az. 1 F 99/05) v...mehr

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Nachehelicher Unterhalt: Ehebedingter Nachteil im Rahmen des Krankheitsunterhalts; Befristung des Krankheitsunterhalts

Leitsatz In seiner Entscheidung hat der BGH die mittlerweile gefestigte höchstrichterliche Rechtsprechung zur Befristung des Krankheitsunterhalts unter Nennung der maßgeblichen Faktoren zusammengefasst und eine klare Prüfungsfolge vorgegeben. Sachverhalt Die Parteien stritten um nachehelichen Unterhalt. Sie hatten im Jahre 1984 geheiratet. Aus der Ehe waren zwei in den Jahren...mehr

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Verfahrenskostenhilfe für beabsichtige Beschwerde: Zuständigkeit des Ausgangsgerichts

Leitsatz Die Beteiligten waren seit dem Jahr 2000 miteinander verheiratet und lebten seit März 2007 getrennt. Aus ihrer Ehe war ein im Jahre 2001 geborener Sohn hervorgegangen, der bei der Antragstellerin lebte. Das FamFG hat den Antragsgegner mit Beschluss vom 31.8.2010 verpflichtet, an die Antragstellerin rückständigen Kindes- und Trennungsunterhalt sowie laufenden Trennung...mehr

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FF 04/2008, Das Schicksal v... / c) Trennungsunterhalt gem. § 1361 BGB nach Rechtshängigkeit eines Scheidungsantrags

Bei getrennt lebenden Ehegatten erlöschen das Erbrecht und die Pflichtteilsberechtigung, wenn beim Tod des einen Ehegatten die Voraussetzungen für die Scheidung der Ehe gegeben waren und der Verstorbene die Scheidung beantragt oder ihr zugestimmt hatte (§ 1933 S. 1 BGB). Zum Ausgleich für den Verlust des Erbrechts tritt an die Stelle des Trennungsunterhalts ein Quasi-Nachehe...mehr

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AGS 12/2009, Scheidung und Folgesachen als eine Angelegenheit; Trennungsunterhalt gesonderte Angelegenheit

RVG §§ 15, 16 Nr. 4, 44 Leitsatz Der gebührenrechtliche Begriff der "Angelegenheit" ist auch für die Bestimmung des Begriffs der "Angelegenheit" i.S.d. BerHG maßgebend. Die Scheidung und die dazugehörigen Folgesachen Versorgungsausgleich, Zugewinnausgleich und nachehelicher Unterhalt sind dieselbe Angelegenheit. Der Ehegattentrennungsunterhalt ist eine davon verschiedene Ang...mehr

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FF 09/2009, Überblick über ... / 8. Keine analoge Anwendung auf den Trennungsunterhalt

Die Vorschrift des § 1578b BGB gilt nur für den nachehelichen Unterhalt; eine analoge Anwendung auf den Trennungsunterhalt kommt nicht in Betracht. OLG Brandenburg, Urt. v. 11.11.2008 – 10 UF 45/08, FamRZ 2009, 699 (nur LS)mehr

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AGS 04/2011, Erstreckung der PKH im Scheidungsverfahren auch auf Einigung über Trennungsunterhalt

RVG § 48 Abs. 3 Leitsatz Erstreckt sich die für eine Ehesache bewilligte Prozesskostenhilfe gem. § 48 Abs. 3 S. 1 RVG auf den Abschluss eines Vergleichs über eine nicht rechtshängige Angelegenheit, so stehen dem Prozessbevollmächtigten bezüglich dieser Angelegenheit neben der 1,5-Einigungsgebühr nach Nr. 1000 VV auch die 0,8-Verfahrensdifferenzgebühr nach Nr. 3101 Nr. 2 VV und...mehr

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FF 04/2008, Das Schicksal v... / b) Trennungsunterhalt gem. § 1361 BGB vor Rechtshängigkeit eines Scheidungsantrags

Wenn bei getrennt lebenden Eheleuten, die noch keinen Scheidungsantrag gestellt haben, der Unterhaltsverpflichtete stirbt, endet die Unterhaltspflicht ebenso wie beim Verwandtenunterhalt (§§ 1360a Abs. 3, 1361 Abs. 4 S. 4, 1615 Abs. 1 BGB). Das gesetzliche Erbrecht des getrennt lebenden Ehegatten gem. § 1931 BGB und/oder sein Pflichtteilsrecht gem. § 2303 BGB bestehen weiter...mehr

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FF 04/2008, Prozessvergleich über nachehelichen Unterhalt im Verfahren über den Trennungsunterhalt

Auch nach der Neuregelung des § 1587c BGB durch das Unterhaltsrechtsänderungsgesetz[1] kann im Trennungsunterhaltsverfahren ein gerichtlicher Vergleich unter Einbeziehung des nachehelichen Unterhalt geschlossen werden. Die Formulierung in dem neu eingefügten Satz 3 der Bestimmung, die unmittelbar vor der Verabschiedung des Gesetzes noch eingefügt worden ist,[2] mag auf den e...mehr

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AGS 08/2011, Anfechtung ein... / 2 Aus den Gründen

Das gem. §§ 58 ff. FamFG als Beschwerde zu bewertende Rechtsmittel ist zulässig, aber unbegründet. Ob gegen die Entscheidung über die Kosten nach vorherigem Anerkenntnis in einer Familienstreitsache die sofortige Beschwerde nach §§ 99 Abs. 2 S. 1, 567 Abs. 1 Nr. 1 ZPO oder die Beschwerde nach §§ 58 ff. FamFG statthaft ist, ist streitig. Nach einer Auffassung sind bei allen Fa...mehr

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FF 07_08/2008, Praxisproble... / A. Gilt der Titel über die Volljährigkeit des Kindes hinaus?

Von der Beantwortung dieser Frage ist abhängig, welche prozessualen Möglichkeiten bestehen: für den Unterhaltspflichtigen, der gegen eine weitere Vollstreckung vorgehen will und für den Unterhaltsberechtigten, der weiterhin Unterhalt erlangen und ggf. auch noch eine Erhöhung durchsetzen will. Hierzu hat das OLG Hamm[1] folgende Entscheidung getroffen: “Der Unterhaltsschuldner ka...mehr

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FF 11/2008, Die Rechtsprech... / 3. BGH, Urt. v. 15.3.2006 – XII ZB 30/04 – zum Selbstbehalt

Im Urt. v. 6.2.2008 wird über die Bestimmung des Bedarfs nach § 1578 Abs. 1 Satz 1 BGB durch die Unterhaltspflicht gegenüber einem Kind aus neuer Ehe entschieden, die der BGH zuvor in der Entscheidung zum Trennungsunterhalt vom 15.3.2006[10] auch für den nachehelichen Unterhalt bereits nebenbei beantwortet hatte. Darauf nimmt er Bezug. In dem früheren Urteil wurde der Selbst...mehr

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FF 04/2008, Vollstreckungsg... / Gründe

I. Die Parteien sind geschiedene Eheleute. Unter dem 13.11.2003 schlossen die Parteien im Verfahren 16 F 117/03 vor dem AG Rheinberg einen Vergleich, in dem es u.a. heißt: “1. Der Beklagte zahlt an die Klägerin ab dem 1.11.2003 einen monatlichen Trennungsunterhalt von 210 EUR. 2. Der Beklagte schuldet der Klägerin für die Zeit vom 1.11.2002 bis zum 31.10.2003 rückständigen Tren...mehr

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FF 10/2008, Zur Verwirkung ... / Sachverhalt

Tatbestand: Die Parteien streiten um Trennungsunterhalt für die Zeit vom 1.5.2001 bis zu der (am 11.3.2003 rechtskräftig gewordenen) Scheidung ihrer Ehe. Die am 14.8.1953 geborene Klägerin und der am 8.12.1953 geborene Beklagte haben am 5.4.1975 die Ehe geschlossen. Sie haben fünf gemeinsame Kinder, die in den Jahren 1973, 1975, 1981, 1984 und 1990 geboren wurden. Am 7.2.2000...mehr

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FF 06/2008, Berechnung des ... / Sachverhalt

Tatbestand: Die Parteien streiten noch um Trennungsunterhalt für die Zeit ab April 2005. Sie hatten 1984 die Ehe geschlossen, aus der am 2.8.1985 der Sohn C und am 11.8.1987 der Sohn S hervorgegangen sind. Am 27.12.2004 trennten sich die Parteien, und die Klägerin zog gemeinsam mit dem seinerzeit 17 Jahre alten Sohn S aus der im hälftigen Miteigentum der Parteien stehenden Eh...mehr

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FF 07_08/2008, Verwirkung v... / Aus den Gründen

Aus den Gründen: Die Revision der Antragstellerin ist unbegründet. Die Revision des Antragsgegners führt in dem aus der Entscheidungsformel ersichtlichen Umfang zur Aufhebung des angefochtenen Urteils und insoweit zur Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht. A. Das Berufungsgericht, dessen Entscheidung in FamRZ 2007, 215 veröffentlicht ist, hat die Unterhaltspflich...mehr

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AGS 06/2011, Umfang der Ang... / 1 Sachverhalt

Das AG hatte der Rechtsuchenden einen Beratungshilfeschein für die Angelegenheiten "Getrenntleben, Scheidung mit Folgesachen" erteilt. Die Rechtsuchende hat sich in der Folgezeit von Rechtsanwalt R beraten lassen und ihn mit der Wahrnehmung ihrer rechtlichen Interessen beauftragt. In Ausübung dieses Auftrages hat sich Rechtsanwalt R schriftlich an den Ehemann der Beteiligten ...mehr

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FF 06/2008, Berechnung des ... / Aus den Gründen

Aus den Gründen: Die Revision ist begründet. Sie führt in dem aus dem Tenor ersichtlichen Umfang zur Aufhebung des angefochtenen Urteils und insoweit zur Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht. Das Berufungsgericht hat von dem unterhaltsrelevanten Einkommen des Beklagten zunächst dessen Barunterhalt für die beiden Kinder abgesetzt. Von dem Unterhaltsbedarf des vol...mehr

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FF 10/2009, Dauer des nache... / 2 Anmerkung

1. Ausgangslage Nach dem bis zum 31. Dezember 2007 geltenden Unterhaltsrecht konnten nur Unterhaltsansprüche nach § 1573 Abs. 1 bis Abs. 4 BGB, nicht aber Unterhaltsansprüche nach §§ 1570 bis 1572 BGB, zeitlich begrenzt werden. Bei allen Unterhaltstatbeständen bestand allerdings nach § 1578 Abs. 1 Satz 1 BGB die Möglichkeit, die Unterhaltsbemessung nach den ehelichen Lebensve...mehr

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AGS 12/2010, Verfahrenswert... / Aus den Gründen

Die im eigenen Namen eingelegte Streitwertbeschwerde der Verfahrensbevollmächtigten des Antragsgegners ist gem. § 32 Abs. 2 RVG zulässig, in der Sache aber unbegründet. Das FamG hat vorliegend zu Recht den Gegenstandswert für das einstweilige Anordnungsverfahren auf Zahlung von Trennungsunterhalt unter Beachtung des § 41 S. 2 FamGKG auf der Grundlage des der VKH-Bewilligung a...mehr

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FF 07_08/2008, Das Altersph... / 7. Oberlandesgerichte in den ostdeutschen Bundesländern

17. Erwerbsobliegenheit 17.1 Bei Betreuung eines Kindes kann bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres eine Erwerbstätigkeit nicht erwartet werden. Danach besteht eine Erwerbsobliegenheit nach Maßgabe der Betreuungsbedürftigkeit und der zumutbaren Betreuungsmöglichkeit. Eine Obliegenheit zur Vollerwerbstätigkeit besteht in der Regel mit Vollendung des 1...mehr

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AGS 08/2011, Anfechtung ein... / 1 Sachverhalt

Die Beteiligten sind verheiratete Eheleute. Ein Scheidungsverfahren ist rechtshängig. Außergerichtlich hatten sich die Beteiligten nach vorausgehender Korrespondenz ihrer Verfahrensbevollmächtigten auf einen vom Antragsgegner an die Antragstellerin zu leistenden Trennungsunterhalt von 584,00 EUR monatlich geeinigt. Am 25.6.2010 teilte der Antragsgegner u.a. mit, dass in der V...mehr

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FoVo 02/2011, Vollstreckung... / Leitsatz

Hat das in der Bundesrepublik Deutschland zu vollstreckende (hier: türkische) Urteil nur den Trennungsunterhalt geregelt, ist im Vollstreckbarerklärungsverfahren die Rechtskraft der Ehescheidung als Einwendung im Sinne von § 767 ZPO zu berücksichtigen und die Vollstreckbarkeit auf die Zeit bis zur deren Eintritt zu beschränken (im Anschluss an BGHZ 180, 88). BGH, 24.3.2010– X...mehr

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FF 09/2011, Die einstweilig... / a) Ehegattenunterhalt

Die materiell-rechtlichen Grundlagen für den Ehegattenunterhalt (§ 231 Abs. 1 Nr. 2 FamFG) ergeben sich aus §§ 1360 ff., 1361 ff., 1569 ff. BGB. Der Anspruch auf Familienunterhalt, insbesondere auf das Haushalts- bzw. Wirtschaftsgeld[4] und das sich an der Höhe des Familieneinkommens orientierende Taschengeld[5] für einen Ehegatten ergibt sich bei bestehender Lebensgemeinscha...mehr

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FF 04/2009, Rechtsprechung ... / Ehegattenunterhalt

Auch beim Trennungsunterhalt steht dem Unterhaltsverpflichteten gegenüber dem gemeinsame minderjährige Kinder betreuenden Unterhaltsberechtigten ein Selbstbehalt zu, der nicht unter dem notwendigen, aber auch nicht über dem angemessenen Selbstbehalt liegt und den der Tatrichter mit einem Betrag annehmen kann, der etwa in der Mitte zwischen diesen Beträgen liegt (BGH, Urt. v....mehr

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FF 09/2011, Die einstweilig... / 2. Kostenvorschuss

Der Regelungsbereich des § 246 Abs. 1 2. Alt. FamFG umfasst nach überwiegender Auffassung[22] alle Unterhaltssachen i.S.d. § 231 Abs. 1 und 2 FamFG, mithin auch solche, die nicht Familienstreitsachen gemäß § 112 Nr. 1 FamFG sind. Beim Verwandtenunterhalt gilt der Anspruch auf Leistung eines Verfahrenskostenvorschusses als unterhaltsrechtlicher Sonderbedarf i.S.d. § 1613 Abs. ...mehr

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FF 07_08/2008, Verwirkung v... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung, die seit dem 11.6.2008 im Internet verfügbar ist, ist in zweierlei Hinsicht von Bedeutung: a) Verwirkung nach § 1579 Nr. 5 BGB n.F. Der BGH bestätigt seine Rechtsprechung, wonach das ungefragte Verschweigen von erhöhten Einkünften zur Verwirkung des Anspruchs auf nachehelichen Unterhalt führen kann. In einem gerichtlichen Vergleich verpflichtete sich der Ehema...mehr

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FF 05/2009, Mittelwert aus ... / 2 Anmerkung

Der BGH hat in einer weiteren Entscheidung den Mittelwert aus notwendigem und angemessenem Selbstbehalt, den er schon früher angenommen hatte,[1] auf den Betreuungsunterhalt ausgedehnt. In der zum nachehelichen Unterhalt ergangenen Entscheidung führt der BGH aus: "Gegenüber dem Anspruch der Klägerin auf nachehelichen Unterhalt muss dem Beklagten deswegen ein Selbstbehalt verb...mehr

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FF 10/2008, Zur Verwirkung ... / Aus den Gründen

Gründe: Revision und Anschlussrevision haben Erfolg. Sie führen zur Aufhebung des angefochtenen Urteils in dem aus der Entscheidungsformel ersichtlichen Umfang und insoweit zur Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht. I. 1. Das Berufungsgericht hat die Klägerin nach Maßgabe des § 1361 Abs. 1 BGB für unterhaltsberechtigt gehalten, weil sie nach dem eingeholten Sachv...mehr

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FF 03/2008, Neues zum Karri... / II. Urteil des OLG Celle vom 7.11.2007, AZ 15 UF 56/07

1. Der Entscheidung lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Parteien hatten im Jahr 1990 die Ehe miteinander geschlossen, aus der zwei Kinder im derzeitigen Alter von 16 und 12 Jahren hervorgegangen sind. Die Trennung erfolgte zur Jahresmitte 1999. Der Unterhaltsschuldner hatte nach Abschluss seines Studiums, im Jahr 1980, ab 1985 eine Assistenzarztstellung in einem Krankenhaus...mehr

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FF 01/2009, Keine Abtrennun... / Sachverhalt

Tatbestand: Die Parteien sind seit 1990 miteinander verheiratet. Aus ihrer Ehe ist der am 21.9.1992 geborene Sohn D. hervorgegangen, der bei der Mutter lebt. Seit Februar 2001 leben die Ehegatten getrennt. Der Scheidungsantrag des Ehemannes (Antragsteller) ist der Ehefrau (Antragsgegnerin) am 30.5.2001 zugestellt worden. Der Antragsteller lebt inzwischen in der Schweiz. Aus d...mehr

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AGS 12/2010, Verfahrenswert... / Sachverhalt

Die Antragstellerin hatte im Mai 2010 einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung über 700,00 EUR monatlichen Trennungsunterhalt eingereicht und diesen mit einem Antrag auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe verbunden. Das Gericht hat nur den Antrag auf Erlass der einstweiligen Anordnung dem Antragsgegner zugestellt, nicht aber auch den dazugehörigen Antrag auf B...mehr

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FF 09/2011, Rechtsprechung ... / Verfahrensrecht

Hat das Familiengericht seinen Beschluss in einer Umgangsrechtssache inhaltlich statt auf das gemäß Art. 111 FF-RG fortgeltende frühere Recht fehlerhaft auf das neue Verfahrensrecht gestützt, wird die Beschwerdefrist nach dem Grundsatz der Meistbegünstigung auch durch die Einlegung einer Beschwerde beim Amtsgericht gewahrt (BGH, Beschl. v. 6.7.2011 – XII ZB 100/11 – juris). "...mehr

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FF 05/2009, Unbilligkeit de... / Aus den Gründen

Entscheidungsgründe: Die zulässige Berufung der Beklagten hat in der Sache überwiegend Erfolg. Dem Kläger steht gem. § 1378 Abs. 1 BGB gegen die Beklagte ein Anspruch auf Ausgleich des in der Ehe erzielten Zugewinns zu. Allerdings kann die Beklagte dem in überwiegender Höhe ein Leistungsverweigerungsrecht entgegenhalten. Die vom AG für die Parteien aufgestellte Zugewinnausgle...mehr

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AGS 04/2011, Beiordnung für... / 1 Sachverhalt

Aufgrund des Beschlusses des FamG ist der Antragsgegner verpflichtet, ab Dezember 2009 Trennungsunterhalt und Kindesunterhalt zu bezahlen, dessen Höhe sich aus dem Beschluss ergibt. Aus diesem Titel sind bis zum Juni 2010 Rückstände in Höhe von 4.938,60 EUR aufgelaufen. In Höhe eines Betrages von 4.465,70 EUR ist gem. § 33 SGB II ein Anspruchsübergang auf das Job-Center Land...mehr

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FF 04/2011, Die Entzauberun... / 1. Ausgangspunkt: Gesetz

Das Maß des nachehelichen Unterhalts bestimmt sich gem. § 1578 Abs. 1 S. 1 BGB nach den ehelichen Lebensverhältnissen. Trennungsunterhalt richtet sich nach den Erwerbs- und Vermögensverhältnissen der Eheleute, § 1361 Abs. 1 S. 1 BGB. Beide Bestimmungen stellen eine inhaltsgleiche Regelung der "ehelichen Lebensverhältnisse" dar mit der Folge, dass diese zentraler Maßstab für ...mehr

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FF 07_08/2011, Die verfesti... / IV. Intime Beziehung

Nach der Gesetzesbegründung ist die Frage der Aufnahme von intimen Beziehungen zwischen den Partnern keine Voraussetzung für die Annahme einer verfestigten Lebensgemeinschaft. Im Grunde genommen kann eine intime Beziehung bestehen, muss aber nicht. Diese Grundsätze gelten auch für gleichgeschlechtliche Beziehungen. Seit der Entscheidung vom 20.3.2002 hat der BGH sowohl beim T...mehr

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FF 07_08/2008, Das Altersph... / 4. Oberlandesgericht in Hessen

Unterhaltsgrundsätze 17. Erwerbsobliegenheit 17.1 bei Kinderbetreuung Die nach Vollendung des 3. Lebensjahres grundsätzlich einsetzende Erwerbsobliegenheit des betreuenden Elternteils ist hinsichtlich Art und Umfang an den Belangen des Kindes auszurichten. Stehen solche Belange einer Fremdbetreuung generell entgegen oder besteht eine kindgerechte Betreuungsmög...mehr

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AGS 04/2011, Erst anrechnen... / 1 Sachverhalt

Im Berufungsverfahren des OLG hatten die Parteien über Trennungsunterhalt gestritten. Der Streitwert des Verfahrens betrug 13.478,00 EUR. Das Verfahren wurde im Termin durch Vergleich erledigt, in dem auch bisher nicht rechtshängige Ansprüche erledigt wurden. Der Mehrwert des Vergleichs betrug 28.510,00 EUR. Die Beklagtenvertreterin hatte den Beklagten bereits vor dem Berufun...mehr

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FF 07_08/2011, Herabsetzung... / 2 Aus den Gründen:

… [7] Die Revision hat keinen Erfolg. I. [8] Das Berufungsgericht hat für die Entscheidung über die Herabsetzung oder Befristung nach § 1578b BGB ehebedingte Nachteile nicht feststellen können. Aus dem eigenen Vortrag der Antragsgegnerin ergebe sich, dass es allein auf ihre Erkrankung zurückzuführen sei, dass sie während der Ehezeit nicht durchgängig gearbeitet habe. Es könne...mehr

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FF 03/2009, Befristung des ... / Aus den Gründen

Entscheidungsgründe: Die Revision hat keinen Erfolg. I. Das Berufungsgericht hat die zeitliche Begrenzung des Unterhalts auf § 1573 Abs. 5 BGB a.F. gestützt und als Anspruchsgrundlage für den Geschiedenenunterhalt nicht § 1572 BGB, sondern § 1573 Abs. 2 BGB angesehen. Zwar werde in Rspr. und Literatur die Auffassung vertreten, dass allein ein Anspruch nach § 1572 BGB bestehe,...mehr

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FF 01/2009, Hinweispflicht ... / Aus den Gründen

Gründe: I. Der im Wege der Stufenklage auf Auskunft und Trennungsunterhalt in Anspruch genommene Beklagte wurde durch Teilurteil des Amtsgerichts – Familiengericht – verurteilt, der Klägerin Auskunft zu erteilen über die gesamten von ihm in den letzten 12 Monaten, nämlich in der Zeit vom 1.9.2006 bis 31.8.2007, erzielten Einkünfte, und zwar: a) aus nichtselbständiger Tätigkei...mehr

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FF 07_08/2011, Die verfesti... / 2. Entscheidungen in 2009

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FF 05/2008, Rechtsprechung ... / Ehegattenunterhalt

Nach der Trennung der Parteien ist der Vorteil mietfreien Wohnens zunächst regelmäßig nur noch im Umfang einer angemessenen Wohnungsnutzung durch den verbleibenden Ehegatten anzurechnen. Ist die Wiederherstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft allerdings nicht mehr zu erwarten, etwa wenn der Scheidungsantrag anhängig ist oder die Eheleute die vermögensrechtlichen Folgen ih...mehr

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FF 01/2008, Rechtsprechung ... / Ehegattenunterhalt

Bei einem allein beherrschenden Gesellschafter einer GmbH sind dessen Geschäftsführergehälter/Entnahmen unterhaltsrechtlich wie das Einkommen eines Selbständigen zu behandeln. Lässt der Mittelwert eines Mehrjahreszeitraums bei einem steten Anstieg oder Rückgang der Einkünfte keine zuverlässige Prognose zu, so ist dabei das jeweils erzielte Einkommen zugrunde zu legen. Ist ei...mehr