Fachbeiträge & Kommentare zu Trennungsunterhalt

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FF 01/2008, Kein Ausschluss... / Aus den Gründen

Aus den Gründen: I. Die Parteien streiten um die Durchführung des Versorgungsausgleichs. Die am 13.6.1996 geschlossene Ehe der Parteien wurde auf den am 15.3.2003 zugestellten Antrag durch Verbundurt. v. 14.7.2004 geschieden (insoweit rechtskräftig) und der öffentlich-rechtliche Versorgungsausgleich durchgeführt. Aus der Ehe ist ein am 30.12.1997 geborener Sohn hervorgegangen...mehr

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FF 07_08/2008, Das Altersph... / 3. Oberlandesgerichte in den Stadtstaaten

17. Erwerbsobliegenheit Bei nachehelichem Unterhalt besteht dann keine Verpflichtung zu einer Erwerbstätigkeit, wenn und soweit der geschiedene Ehegatte durch Kindesbetreuung, Krankheit oder Alter an der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit gehindert ist. 17.1 Für den Fall der Kindesbetreuung gilt: Hat das – gegebenenfalls jüngste – betreute Kind das 3. ...mehr

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AGS 10/2011, Mehrere Angele... / 1 Aus den Gründen

Die infolge Zulassung durch das LG gem. § 33 Abs. 6 S. 1 RVG i.V.m. §§ 56 Abs. 2, 55 RVG zulässige weitere Beschwerde ist teilweise begründet. Zwar hat es das LG entgegen § 33 Abs. 6 S. 4 i.V.m. § 33 Abs. 4 S. 1 RVG im Verfahren der weiteren Beschwerde unterlassen, die erforderliche Nichtabhilfeentscheidung zu treffen (vgl. Gerold/Schmidt/Mayer, RVG, 19. Aufl., § 33 Rn 15). A...mehr

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FF 11/2009, Familienrecht – HK

Schulz/Hauß (Hrsg.) 1. Aufl. 2008, 2.200 Seiten, 98 EUR, Nomos Verlag Als am 1.7.1977 das 1. EheRG in Kraft trat, durch das die Familiengerichte beim Amtsgericht eingerichtet wurden, hätte niemand voraussagen können, welche Bedeutung und welchen Umfang das Familienrecht in den kommenden Jahrzehnten erlangen würde. Die schnellen und teilweise umfangreichen Änderungen der geset...mehr

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FF 10/2008, Zur Verwirkung ... / 3 Anmerkung

In dem Verfahren ging es um Trennungsunterhalt. Die Ehefrau hatte sich nach einer langen 26-jährigen Ehe, aus der fünf Kinder hervorgegangen waren, von ihrem Ehemann getrennt und war zu einer Freundin gezogen, mit der sie eine intime gleichgeschlechtliche Beziehung aufnahm. Die Kinder blieben beim Vater. Der BGH hat die Entscheidung des OLG Brandenburg aufgehoben, weil das OL...mehr

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FF 06/2009, Rechtsprechung ... / Ehegattenunterhalt

Der Abänderung eines Titels auf Aufstockungsunterhalt steht die Zeitschranke des § 323 Abs. 2 ZPO entgegen, auch soweit das Abänderungsbegehren auf die Änderung der Gesetzeslage durch das Unterhaltsänderungsgesetz gestützt wird (OLG Saarbrücken, Urt. v. 4.12.2008 – 6 UF 40/08, FamRZ 2009, 783; das Aktenzeichen des BGH lautet: XII ZR 205/08). Zur Präklusion vgl. ferner OLG St...mehr

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FF 11/2008, Rechtsprechung ... / Internationales Recht

Schon eine erstinstanzliche Ablehnung einer Kindesrückführung im HKÜ-Verfahren löst den Mechanismus des Art. 11 Abs. 6 bis 8 der Brüssel IIa-Verordnung aus. Die vom Sorgegericht nach Art. 11 Abs. 8 getroffene Rückgabeanordung ist im jeden Fall unmittelbar in den übrigen EU-Mitgliedstaaten vollstreckbar, sofern sie von einer Bescheinigung nach Art. 42 Brüssel IIa-Verordnung b...mehr

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FF 03/2008, Neues zum Karri... / III. Urteil des OLG Hamm vom 17.7.2007, AZ 7 UF 191/06

1. In gänzlich anderer Tendenz zu sehen ist eine Entscheidung des OLG Hamm vom 17.7.2007. Dieser Entscheidung, ebenfalls gerichtet auf die Titulierung eines Trennungsunterhaltes, lag folgender Sachverhalt zugrunde. Der Unterhaltsschuldner hatte nach Abschluss seines Studiums der Betriebswirtschaft zunächst eine Stelle als Trainee im Bereich Marketing bei einem deutschen Großun...mehr

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zfs 08/2011, Anrechnung der... / Sachverhalt

Die Rechtsanwältin hatte den Bekl. im Berufungsverfahren vor dem OLG Karlsruhe wegen Trennungsunterhalts mit einem Streitwert von 13.478 EUR vertreten. Im Verhandlungstermin haben die Parteien über den Abschluss eines Vergleichs verhandelt. Hierbei ging es es auch über nicht rechtshängige Ansprüche mit einem Streitwert von 28.510 EUR. Der Rechtsstreit endete durch Vergleich,...mehr

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FF 09/2008, Zum Bedarf und ... / Aus den Gründen

Gründe: I. Die Revision der Klägerin und die Anschlussrevision des Beklagten wenden sich lediglich gegen die Entscheidung des OLG zum Betreuungsunterhalt der Klägerin. Beide Rechtsmittel sind begründet und führen in dem aus dem Tenor ersichtlichen Umfang zur Aufhebung des angefochtenen Urteils und insoweit zur Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht. II. Das Berufu...mehr

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FF 11/2008, Unterhaltsanspr... / Aus den Gründen

Die Revision ist begründet und führt zur Aufhebung des angefochtenen Urteils und zur Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht. I. Nach Auffassung des Berufungsgerichts, dessen Entscheidung in FamRZ 2006, 1842 veröffentlicht ist, ist die Abänderungsklage ohne die Zeitschranke des § 323 Abs. 3 ZPO auch rückwirkend zulässig. Die Klage sei teilweise begründet, weil nach...mehr

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FF 06/2008, Bemessung des n... / Sachverhalt

Tatbestand: Die Parteien streiten noch um Abänderung eines gerichtlichen Vergleichs zur Zahlung nachehelichen Ehegattenunterhalts, Abänderung einer Jugendamtsurkunde über den Unterhaltsanspruch der Beklagten zu 3 sowie um Rückzahlung überzahlten Unterhalts einschließlich der Kosten der Zwangsvollstreckung. Der Kläger und die Beklagte zu 1 sind geschiedene Eheleute. Aus ihrer ...mehr

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Streitwert in einstweiligen Anordnungsverfahren zum Unterhalt

Leitsatz In einem einstweiligen Anordnungsverfahren auf Zahlung von Trennungsunterhalt hatte das Familiengericht den Gegenstandswert auf der Grundlage des der VKH-Bewilligung angepassten Zahlungsantrages festgesetzt. Hiergegen wandte sich der Verfahrensbevollmächtigte des Antragsgegners mit seiner im eigenen Namen eingelegten Streitwertbeschwerde und berief sich darauf, zur ...mehr

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Scheidungsverbundverfahren: Abtrennung der Folgesachen Nachehelichenunterhalt und Versorgungsausgleich

Leitsatz Gegenstand des Verfahrens war die Frage, wann und unter welchen Voraussetzungen eine Abtrennung von Folgesachen aus dem Ehescheidungsverbund und eine Vorabentscheidung in der Ehesache zulässig ist. Sachverhalt Die Parteien hatten im Oktober 2002 geheiratet und lebten seit 1.4.2004 voneinander getrennt. Aus der Ehe war ein im August 2003 geborener Sohn hervorgegangen,...mehr

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Versorgungsausgleich: Ausschluss wegen Unbilligkeit

Leitsatz Das OLG Brandenburg hat sich in dieser Entscheidung mit den Voraussetzungen für den Ausschluss des Versorgungsausgleichs wegen grober Unbilligkeit gemäß § 1587c Nr. 1 und Nr. 2 BGB auseinandergesetzt. Die Beteiligten hatten am 30.11.1979 geheiratet. Die Ehe ist durch Urteil des AG vom 13.1.2010 geschieden worden. Die Antragstellerin verfolgte mit der Beschwerde weite...mehr

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Nachehelicher Unterhalt: Herabsetzung des Betreuungsunterhalts auf den angemessenen Lebensbedarf

Leitsatz Eheleute stritten um den nachehelichen Unterhalt. Hierbei ging es primär darum, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Herabsetzung des Betreuungsunterhalts auf den angemessenen Lebensbedarf vorgenommen werden kann. Sachverhalt Die Parteien hatten am 8.9.2006 geheiratet. Aus ihrer Ehe war ein im November 2006 geborener Sohn hervorgegangen. Die Eltern lebten seit F...mehr

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Versorgungsausgleich: Kürzung wegen langer Trennungszeit

Leitsatz Eine lange Trennungsdauer führt nicht notwendig dazu, dass der Versorgungsausgleich im Hinblick auf die nach der Trennung erworbenen Anteile von Anrechten unbillig ist. Das OLG Hamm hat sich in dieser Entscheidung mit der Frage auseinandergesetzt, ob eine Kürzung des Versorgungsausgleichs in Betracht kommt, wenn die Trennungszeit ein Viertel der Ehezeit ausmacht. Sa...mehr

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Trennungsunterhalt: Wahlmöglichkeit zur Einleitung eines Hauptsacheverfahrens neben einem einstweiligen Anordnungsverfahren; einstweilige unbefristete Regelung des vollen laufenden Unterhalts

Leitsatz Gegenstand des Verfahrens war primär die Frage, ob ein einstweiliges Anordnungsverfahren und ein Hauptsacheverfahren zum Trennungsunterhalt zeitgleich parallel und nebeneinander betrieben werden können und ob im Rahmen eines einstweiligen Anordnungsverfahrens der Trennungsunterhalt zeitlich und betragsmäßig begrenzt werden kann. Sachverhalt Die Beteiligten waren Ehel...mehr

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Ehescheidungsverbundverfahren: Einbeziehung von Folgesachen in den Verbund bei Nichteinhaltung der Zweiwochenfrist

Leitsatz Die Entscheidung des OLG Oldenburg betrifft einen Schwachpunkt der Neuregelung zum Scheidungsverbund im FamFG. Nach § 137 Abs. 2 S. 1 FamFG muss eine Familiensache als Folgesache bis spätestens zwei Wochen vor der mündlichen Verhandlung des ersten Rechtszuges bei der Scheidungssache von einem Ehegatten anhängig gemacht worden sein. Diese Zweiwochenfrist kollidiert m...mehr

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Trennungsunterhalt: Abzug beim Einkommen des unterhaltsverpflichteten Ehegatten für die Betreuung eines gemeinschaftlichen minderjährigen Kindes

Leitsatz Die Beteiligten stritten um den Trennungsunterhalt. Sie hatten im April 1991 geheiratet und waren durch Urteil vom 18.7.2009 - rechtskräftig - geschieden worden. Der Ehemann nahm die Ehefrau auf Zahlung von Trennungsunterhalt für die Zeit von Mai 2008 bis zur Rechtskraft des Ehescheidungsurteils - dem 18.7.2009 - in Anspruch. Der im Jahre 1991 geborene Sohn der Partei...mehr

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Trennungsunterhalt: Verwirkung des Anspruchs wegen Verschweigens eigener Einkünfte

Leitsatz Zentrales Problem dieser Entscheidung war die Frage der Verwirkung eines Unterhaltsanspruchs bei Verschweigen eigener Einkünfte des Unterhaltsberechtigten trotz ausdrücklicher Befragung hiernach. Sachverhalt Die Parteien hatten im Jahre 1973 geheiratet und lebten seit Februar 2005 getrennt, die Ehescheidung war noch nicht erfolgt. Im November 2005 hatten die Parteien ...mehr

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Ehescheidungsverfahren: Abtrennung einer Scheidungsfolgesache und Vorabentscheidung in der Ehesache wegen unzumutbarer Härte; Rechtsmittel gegen Scheidungsausspruch vor Entscheidung über Folgesache

Leitsatz In dem zwischen den Parteien anhängigen Ehescheidungsverfahren beantragte der Ehemann die Abtrennung der Folgesachen Zugewinn und Geschiedenenunterhalt und Vorabentscheidung in der Ehesache. Das AG hat die Scheidung der Ehe ausgesprochen und dem Abtrennungsantrag stattgegeben. Hiergegen wandte sich die Antragsgegnerin mit der Berufung. Sie rügte, dass für die Abtrennu...mehr

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Einsatz einer Kapital-Lebensversicherung für VKH-PKH

Leitsatz In diesem Rechtsbeschwerdeverfahren ging es um die Frage, ob eine Prozesspartei eine Kapital-Lebensversicherung vor Inanspruchnahme von Prozesskostenhilfe für die Prozesskosten einzusetzen hat. Sachverhalt Die Parteien stritten in zweiter Instanz um die Höhe des Trennungsunterhalts der Klägerin. Erstinstanzlich war der Beklagte verurteilt worden. Auf das Verfahren wa...mehr

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Einsatz einer Kapital-Lebensversicherung für VKH-PKH

Leitsatz In diesem Rechtsbeschwerdeverfahren ging es um die Frage, ob eine Prozesspartei eine Kapital-Lebensversicherung vor Inanspruchnahme von Prozesskostenhilfe für die Prozesskosten einzusetzen hat. Sachverhalt Die Parteien stritten in zweiter Instanz um die Höhe des Trennungsunterhalts der Klägerin. Für ihre Rechtsverteidigung in der zweiten Instanz beantragte die 50-jäh...mehr

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Verwirkung von Trennungsunterhalt bei längerem Nichtbetreiben des Verfahrens

Leitsatz Die Klägerin begehrte Trennungsunterhalt und in Prozessstandschaft Kindesunterhalt. Im Berufungsverfahren war nur noch der Trennungsunterhalt ab September 2004 im Streit. Die Parteien hatten im Jahre 1996 geheiratet. Ebenfalls im Jahre 1996 wurde eine gemeinsame Tochter geboren, im Jahre 1999 eine weitere gemeinsame Tochter. Der Ehemann war im Übrigen Vater einer im ...mehr

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Gehörsrüge: Gegenstand des Fortsetzungsverfahrens eines Unterhaltsrechtsstreits nach erfolgreicher Gehörsrüge

Leitsatz Das OLG Koblenz hat sich in dieser Entscheidung damit auseinandergesetzt, welche Konsequenzen eine begründete Anhörungsrüge in einem Rechtsstreit über Unterhalt für das Fortsetzungsverfahren hat. Sachverhalt Die Parteien waren getrennt lebende Eheleute und stritten um den Trennungsunterhalt. Das AG hat den Beklagten zu Unterhaltszahlungen an die Klägerin in unterschi...mehr

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Entscheidung des Berufungsgerichts über Zulassung der Berufung bei unterschiedlicher Streitwertbeurteilung in den Instanzen

Leitsatz Gegenstand des Verfahrens war die Zulässigkeit einer Berufung. In einem Streit um eine Auskunftspflicht des Beklagten zur Vorbereitung eines Anspruchs der Klägerin auf Trennungsunterhalt hatte das AG antragsgemäß zur Erteilung der Auskunft verpflichtet. In seiner Entscheidung hat es keine Veranlassung gesehen, die Berufung nach § 511 Abs. 4 ZPO zuzulassen, weil es v...mehr

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Ehegattenunterhalt: Anspruch auf Trennungsunterhalt einer in Russland lebenden Ehefrau

Leitsatz Gegenstand des Verfahrens war der Unterhaltsanspruch einer in Russland lebenden Ehefrau, die Trennungsunterhalt von ihrem in Deutschland lebenden Ehemann begehrte. Sachverhalt Die Parteien hatten im Mai 2005 geheiratet. Die Antragstellerin war russische Staatsangehörige, der Antragsgegner deutscher Staatsangehöriger. Kinder waren aus der Ehe der Parteien nicht hervor...mehr

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Abänderungsklage zum nachehelichen Unterhalt: Berücksichtigung berufsständischer Versorgungsanrechte des Unterhaltsschuldners nach Ausübung des Kapitalwahlrechts zur Finanzierung eines Einfamilienhauses

Leitsatz Geschiedene Eheleute stritten um den nachehelichen Unterhalt. Der unterhaltspflichtige Ehemann begehrte die Abänderung einer Vereinbarung der Parteien wegen der Weitergeltung der zunächst nur den Trennungsunterhalt betreffenden Vereinbarung. Dort hatten sich die Parteien darauf geeinigt, dass sich der zu leistende Unterhalt allein nach den laufenden Bezügen der Part...mehr

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Anwendbarkeit des § 15a RVG auf bis zum Inkrafttreten der Vorschrift - dem 5. August 2009 - noch nicht abgeschlossene Kostenfestsetzungsverfahren

Leitsatz Das AG hatte nach Abschluss eines Verfahrens zum Trennungsunterhalt im Rahmen der Kostengrundentscheidung der Klägerin 37 % und dem Beklagten 63 % der Kosten des Verfahrens auferlegt. Beide Parteien haben jeweils Kostenfestsetzung beantragt. Die Klägerin hatte vorgerichtlich Beratungshilfe in Anspruch genommen. Das AG hat darauf mit Beschluss vom 7.7.2009 die von dem B...mehr

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Unterhaltsanspruch der Mutter eines nichtehelichen Kindes

Leitsatz Gegenstand des Verfahrens war die Bemessung und Befristung des Unterhaltsanspruchs der Mutter eines nichtehelichen Kindes. Sachverhalt Die Klägerin begehrte von dem Beklagten Unterhalt für die Betreuung eines gemeinsamen, nicht aus einer Ehe hervorgegangenen Kindes für die Zeit ab September 2008. Die Parteien hatten seit 2003 einen gemeinsamen Haushalt und lebten bis ...mehr

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Trennungsunterhalt: Zubilligung eines Betreuungsbonus für den Unterhaltsschuldner; Berücksichtigung von Einkünften aus überdurchschnittlichen Arbeitszeiten; Abzugsfähigkeit der Kosten für eine nach der Trennung zu groß gewordene Mietwohnung

Leitsatz Geschiedene Eheleute stritten um den Trennungsunterhalt der Ehefrau für die Zeit von November 2006 bis einschließlich März 2009. Sie waren im April 2009 rechtskräftig voneinander geschieden worden. Das KG hat sich in seiner Entscheidung mit in Unterhaltsverfahren häufig auftretenden Rechtsfragen auseinandergesetzt, so u.a. mit dem Betreuungsbonus bei Praktizierung de...mehr

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Prozesskostenhilfe: Lebensversicherungen als einzusetzendes Vermögen

Leitsatz In der Praxis taucht immer wieder das Problem auf, ob Lebensversicherungen für Prozesskosten einzusetzendes Vermögen darstellen. Die Rechtsprechung hierzu ist umfangreich. Im vorliegenden Fall hat sich auch das Saarländische OLG mit dieser Frage auseinandergesetzt. Sachverhalt Der Antragsteller hatte im Januar 2009 Prozesskostenhilfe für ein von ihm beabsichtigtes Kl...mehr

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Wegfall des Versorgungsausgleichs

Leitsatz Gegenstand des Verfahrens war die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Ausschluss des Versorgungsausgleichs in Betracht kommt, wenn der ausgleichsberechtigte Ehegatte seine Verpflichtung zum Familienunterhalt beizutragen über längere Zeit gröblich verletzt hat. Sachverhalt Die beiden gemeinsamen Söhne der Parteien lebten seit der Trennung ihrer Eltern am 1...mehr

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Geltendmachung der Verwirkung nachehelichen Ehegattenunterhalts im Rahmen der Vollstreckungsabwehrklage

Leitsatz Die Parteien waren geschiedene Eheleute und stritten um den nachehelichen Unterhalt. Der Ehemann wandte Verwirkung des Anspruchs auf Ehegattenunterhalt ein und erhob Vollstreckungsgegenklage mit dem Ziel, die Vollstreckung aus einem gerichtlich protokollierten Vergleich zum nachehelichen Unterhalt für unzulässig erklärt zu wissen im Hinblick darauf, dass die geschie...mehr

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Trennungsunterhalt: Feststellung des Unterhaltsbedarfs durch konkrete Bedarfsbestimmung; isolierter Auskunftsanspruch bezüglich der Einkommensverhältnisse des Unterhaltspflichtigen

Leitsatz Die Parteien stritten um den an die Ehefrau zu zahlenden Trennungsunterhalt. Erstinstanzlich waren Unterhaltsrückstände sowie ab Januar 2009 laufender Unterhalt i.H.v. 1.500,00 EUR monatlich ausgeurteilt worden. Die Klägerin hatte eine konkrete Bedarfsberechnung vorgenommen. Gegen das erstinstanzliche Urteil hat die Klägerin Berufung eingelegt und in der Berufungsins...mehr

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FF 01/2010, Herabsetzung des Trennungsunterhalts wegen der Aufnahme einer gleichgeschlechtlichen Beziehung

BGB §§ 1361 Abs.3, 1579 Nr. 7; Die Aufnahme intimer, auf Dauer geplanter gleichgeschlechtlicher Beziehungen durch den Unterhaltsberechtigten mit der Folge des zwei Tage später erfolgten Auszugs aus der Ehewohnung und des Umzugs zu dem neuen Partner stellt unter Berücksichtigung der Situation der Kinder, zweier minderjähriger und eines privilegierten volljährigen Kindes, die a...mehr

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AGkompakt 02/2010, Umfang d... / II. Die Entscheidung

Beratung über Trennungsunterhalt und Ehescheidung sind verschiedene Angelegenheiten Das AG geht davon aus, dass der Anwalt Beratungstätigkeiten in zwei verschiedenen Angelegenheiten erbracht hat. Eine Begriffsbestimmung der Angelegenheit ergebe sich aus dem Gesetz nicht; zwar nehme § 16 Nr. 4 RVG dieselbe Angelegenheit für eine Scheidungssache und die Folgesachen an. Allerdin...mehr

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AGS 04/2010, Kein außergeri... / Sachverhalt

Das AG Nidda stellte für die Beteilige zu 1) einen Beratungshilfeschein für die Angelegenheit "Trennungsfolgen" aus. Die Beteiligte zu 1) ließ sich durch die Antragstellerin beraten. Die Antragstellerin beantragte anschließend die Festsetzung jeweils einer Beratungsgebühr nach Nr. 2501 VV zuzüglich Umsatzsteuer in Höhe von 35,70 EUR für die Beratung in den Bereichen:mehr

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AGS 03/2010, Veranlassung z... / Sachverhalt

Die Parteien streiten noch um die Kostenquote aus ihrem Unterhaltsrechtsstreit. Die Klägerin zu 1) und der Beklagte sind geschiedene Ehegatten, die Klägerinnen zu 2) und 3) sind ihre im Juli 1995 geborenen gemeinsamen Kinder. Mit ihrer Klage hatte die Klägerin zu 1) zunächst rückständigen Trennungsunterhalt in Höhe von insgesamt 3.000,00 EUR nebst Zinsen begehrt. Mit weiterem ...mehr

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AGkompakt 02/2010, Umfang d... / Leitsatz

Die Beratung über den Trennungsunterhalt und über die Voraussetzungen der Ehescheidung sind auch im Rahmen der Beratungshilfe zwei verschiedene Angelegenheiten und lösen daher gesonderte Gebühren aus. AG Detmold, Beschl. v. 22.6.2009 – 20 II 627/09mehr

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AGkompakt 02/2010, Umfang d... / I. Der Fall

Der Anwalt hatte den Rechtsuchenden sowohl hinsichtlich Trennungsunterhalt als auch hinsichtlich der Voraussetzungen der Ehescheidung beraten. Er beantragte hiernach die Festsetzung zweier Beratungsgebühren nach Nr. 2501 VV für zwei verschiedene Angelegenheiten. Das AG setzte die Vergütung im Ergebnis antragsgemäß fest.mehr

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AGS 04/2010, Kein außergeri... / Aus den Gründen

Die Beschwerde der Antragstellerin ist zulässig, §§ 56 Abs. 2, 33 Abs. 3, 4 RVG. Für die Festsetzung der Gebühren für die Beratungshilfe eines Rechtsanwaltes ist nach §§ 44, 55 RVG der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle zuständig. Gegen diese Entscheidung ist nach § 56 RVG die Erinnerung der Staatskasse oder des Rechtsanwaltes zulässig. Über diese Erinnerung entscheidet das G...mehr

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FF 03/2010, Das Verfahren z... / a) Abgrenzung zum Vollstreckungsabwehrantrag

Ein Abänderungsantrag bietet sowohl dem Unterhaltsschuldner als auch dem Unterhaltsgläubiger die Möglichkeit, einen Unterhaltstitel unter Durchbrechung seiner Rechtskraft an geänderte Verhältnisse anzupassen, weil sich die dem Titel zu Grunde liegenden Umstände anders entwickelt haben als angenommen. Mit einem Vollstreckungsabwehrantrag kann nur der Unterhaltsschuldner recht...mehr

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FF 01/2010, Rechtsprechung ... / Anwaltshaftung

Der Rechtsanwalt hat den Mandanten bei Erhebung der Klage auf Trennungsunterhalt auch auf die Geltendmachung von Altersvorsorgeunterhalt hinzuweisen (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 9.6.2009 – 24 U 133/08, OLGR 2009, 731).mehr

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FF 10/2010, Die Befristung ... / 6. Maßgebliche Billigkeitskriterien für das im Einzelfall gebotene Maß der nachehelichen Solidarität

Die Billigkeitsabwägung setzt in jedem Fall voraus, dass alle Kriterien einbezogen werden. Dies macht – nach wie vor – umfänglichen Vortrag notwendig. Es gewinnen folgende Kriterien Beachtung, wobei sich diese grundsätzlich auf alle Unterhaltstatbestände beziehen, im jeweiligen Anspruchstatbestand indes besonderes Gewicht erlangen können: (Mit-)Verantwortung des unterhaltspfl...mehr

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FF 03/2010, Das Verfahren z... / b) Abgrenzung zum Leistungsantrag

Eine Erhöhung des durch den Titel geregelten vollständigen Unterhalts kann nur mit einem Abänderungsantrag, nicht jedoch mit einem Leistungsantrag (§ 113 Abs. 1 S. 2 FamFG i.V.m. § 258 ZPO) durchgesetzt werden. Wenn der Unterhaltsschuldner einen Sockelbetrag freiwillig gezahlt hat und nur der darüber hinausgehende Spitzenbetrag tituliert war, kann ein Nachforderungsantrag, de...mehr

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FF 04/2010, Rechtsprechung ... / Ehegattenunterhalt

Hat das Gericht dem unterhaltsberechtigten Ehegatten im Vorprozess keine zusätzlichen Erwerbseinkünfte (als Kindergärtnerin statt als Bäckereiverkäuferin) fiktiv zugerechnet und damit nach § 1577 Abs. 1 BGB zugleich entschieden, dass er seiner Erwerbsobliegenheit genügt hat, ist diese Feststellung auch im Abänderungsverfahren maßgebend. Der Unterhaltsverpflichtete kann desha...mehr

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FF 03/2010, Das Verfahren z... / e) Identität des Verfahrensgegenstandes und der Beteiligten

Einem Abänderungsverfahren muss derselbe Streitgegenstand wie im Vorverfahren zu Grunde liegen. So kann zum Beispiel wegen der Verschiedenheit der Streitgegenstände ein Titel über Trennungsunterhalt nach der Scheidung der Ehe der Beteiligten nicht in einen Titel auf nachehelichen Unterhalt abgeändert werden.[1] Zwischen dem Unterhaltsanspruch eines Kindes gegen seine Eltern ...mehr

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FF 03/2010, Das Verfahren z... / VII. Rückforderung von überzahltem Unterhalt, § 241 FamFG

Bei der Rückforderung von überzahltem Unterhalt handelt es sich i.d.R. um die Fälle, in denen der Unterhaltspflichtige unfreiwillig zu viel gezahlt hat, weil der Anspruch zu hoch tituliert war. Freiwillige Mehrleistungen können ohne ausdrückliche Erklärung einer Erstattungsabsicht[1] beim Familien- und Trennungsunterhalt gem. §§ 1361 Abs. 4 S. 4, 1360b BGB, beim nacheheliche...mehr