Fachbeiträge & Kommentare zu Umsatz

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Umsatzgrenzen

Rz. 9 Nach § 23a Abs. 2 UStG darf der steuerpflichtige Umsatz des Unternehmers – ohne die Einfuhr und den innergemeinschaftlichen Erwerb – im vorangegangenen Kj. 45.000 EUR [1] nicht überschritten haben. Die Umsätze in der laufenden Periode sind für die Anwendung des § 23a UStG unbeachtlich. Die Umsatzgrenze für das vorangegangene Kj. ist mWv 1.1.2023 auf 45.000 EUR angehoben...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Bemessungsgrundlage der pauschalen Vorsteuer

Rz. 18 Der Unternehmer kann 7 % seines steuerpflichtigen Umsatzes pauschal als Vorsteuer abziehen. Dabei gehen in die Berechnungsgrundlage alle Umsätze i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG ein, auch, wenn sie aus einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb stammen; ausgenommen sind allerdings die Umsätze "Einfuhr" und "innergemeinschaftlicher Erwerb". Soweit der Unternehmer unentgeltl...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 4 Die Vereinfachungsregelung des § 23a UStG wurde mWv 1.1.1990 durch das Vereinsförderungsgesetz[1] eingeführt und ist seitdem – bis auf drei Änderungen – fast unverändert geblieben. Zum 1.1.1993[2] wurde im Zusammenhang mit der Einführung des Europäischen Binnenmarkts klargestellt, dass in den "Umsatz", der als Berechnungsbasis für den pauschalierten Vorsteuerabzug gilt...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Mit Wirkung zum 1.1.1990 wurde die Vorschrift des § 23a UStG als Vereinfachungsregelung für die Besteuerung bestimmter kleinerer Körperschaften durch das Vereinsförderungsgesetz[1] neu in das Gesetz aufgenommen. Formaler Inhalt der Regelung ist die Pauschalierung der Vorsteuer i. H. v. 7 % des Umsatzes; tatsächlich soll aber mit dieser Regelung eine Vereinfachung gesch...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Begünstigte Körperschaften

Rz. 8 Begünstigt von der Regelung des § 23a UStG sind nur die in § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG genannten Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen. Damit müssen die begünstigten Unternehmer ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen. Ob diese Voraussetzungen vorliegen, bestimmt sich ausschließlich nach den Regelungen de...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Risikoanalyse bei der Einfü... / 4 Aufnahme der bestehenden Strukturen des innerbetrieblichen Kontrollsystems (TCMS)

Nachdem bereits ein Überblick über das Geschäftsmodell des Unternehmens besteht und Schwerpunkte der Risikoanalyse gesetzt wurden, werden nun im Wege einer Mitarbeiterbefragung die wesentlichen Informationen zu steuerlichen Vorgängen und Prozessen abgefragt. Erster Ansprechpartner hierfür ist die Steuer- und/oder Buchhaltungsabteilung des Unternehmens. Die Mitarbeiter der St...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Strategischer Einkauf: Präv... / 2.1 Potenzielle Risiken

Professionelles Einkaufen setzen einen professionellen Vergabeprozess voraus. In diesem Vergabeprozess, auch Sourcing genannt, wird die Auftragsvergabe strategisch gesteuert. Um bestmögliche Entscheidungen zu treffen können, muss zunächst eine interne Analyse vorgenommen werden. Im Rahmen dieser internen Analyse wird der Vergabeumfang technisch und organisatorisch möglichst ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2 Bindungswirkung und Widerruf

Rz. 27 Die Erklärung zur Anwendung des § 23a UStG bindet den Unternehmer für mindestens fünf Jahre. Nach Ablauf der fünfjährigen Bindungsfrist ist keine neue Erklärung abzugeben, die Anwendung des § 23a UStG läuft bis zum Widerruf durch den Unternehmer weiter. Ziel dieser Regelung ist, einen ständigen Wechsel in der Besteuerungsform zu verhindern. Damit kann der Unternehmer ...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltigkeitskommunikatio... / 3 Handlungsempfehlungen für Unternehmen

Wie ein Unternehmen engagiert, authentisch und überzeugend mit der sexuellen Lebensvielfalt von internen und externen Stakeholder-Gruppen umgehen soll, behandelt der letzte Teil dieses Beitrags. Agiere langfristig! Die Währung der CSR-Kommunikation ist die Glaubwürdigkeit. CSR-Kommunikationsaktivitäten müssen kohärent zu Unternehmensidentität, -zweck, -image, -kultur und -phil...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4 Abgrenzung zu anderen Vorschriften

Rz. 24 Die Regelung des § 23a UStG steht in keinem Widerspruch zu der Regelung des § 19 UStG zur Besteuerung der Kleinunternehmer. Übersteigt der maßgebliche Gesamtumsatz nicht die in § 19 Abs. 1 UStG genannte Umsatzgrenze von 22.000 EUR[1] im vorangegangenen Kj., kann der Unternehmer anstelle der Besteuerung nach Durchschnittssätzen auch die Nichterhebung der USt für Kleinu...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Ausschluss weiterer Vorsteuerbeträge

Rz. 20 Neben den pauschalen Vorsteuerbeträgen hat der Unternehmer keinen weiteren Vorsteuerabzug. Dies betrifft sowohl Vorsteuerbeträge für laufende Aufwendungen als auch Vorsteuerbeträge aus der Anschaffung von Investitionsgütern. Rz. 21 Von dem Verbot des Abzugs weiterer Vorsteuerbeträge sind auch die Umsatzsteuerbeträge erfasst, die sich aufgrund der Einfuhrumsatzsteuer od...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2.1 Ermittlung des Umsatzes nach § 69 Abs. 2 UStDV

Rz. 60 Die Berechnung der im Rahmen der Durchschnittssätze abziehbaren Vorsteuerbeträge bestimmt sich nach einem Prozentsatz von den im Rahmen des jeweiligen Berufs- oder Gewerbezweigs erzielten Umsätzen nach § 69 Abs. 2 UStDV. Rz. 61 Nach der Definition des § 69 Abs. 2 UStDV zählen zum maßgeblichen Umsatz: steuerbare Umsätze im Inland im Rahmen des bezeichneten Berufs- oder G...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2.2 Einbeziehung anderer Umsätze

Rz. 71 Häufig führt der Unternehmer nicht nur Umsätze aus, die den Grundgeschäften oder dem Bereich der Hilfsgeschäfte zuzuordnen sind, sondern er führt auch sog. Nebentätigkeiten aus, die nicht zwingend mit dem eigentlichen Unternehmenszweck zusammenhängen. Diese Nebentätigkeiten können nach Auffassung der Finanzverwaltung nach Abschn. 23.2 Abs. 2 UStAE dann in die Berechnu...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Umsatzgrenze zur Anwendung der Durchschnittssätze

Rz. 29 Nach § 69 Abs. 3 UStDV darf ein Unternehmer, der im vorangegangenen Kj. einen Umsatz von mehr als 61.356 EUR erzielt hat, die Durchschnittssätze nicht in Anspruch nehmen. Bezug genommen wird bei der Frage der Umsatzgrenze auf die Definition des Umsatzes nach § 69 Abs. 2 UStDV. Zu den Einzelheiten bezüglich der Ermittlung der maßgeblichen Umsatzgrenze vgl. Rz. 62f. Ein...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1 Durchschnittssätze für die Berechnung sämtlicher Vorsteuerbeträge nach § 70 Abs. 1 UStDV – Abschnitt A der Anlage zur UStDV

mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6 Wechsel der Besteuerungsform

Rz. 149 Findet ein Wechsel zwischen der Regelbesteuerung und der Anwendung der Durchschnittssätze nach § 23 UStG (und umgekehrt) statt, müssen die Vorsteuerbeträge des Unternehmers den jeweiligen Perioden zugeordnet werden, um festzustellen, zu welcher Besteuerungsform der jeweilige Vorsteuerbetrag gehört, damit eine doppelte oder gar keine Erfassung der Vorsteuerbeträge ver...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1.1 Vollpauschalierung nach § 70 Abs. 1 UStDV

Rz. 49 Für die meisten in die Besteuerung nach § 23 UStG einbezogenen Unternehmer gilt die Vollpauschalierung nach § 70 Abs. 1 UStDV. Diese Berufs- oder Gewerbezweige sind im Abschnitt A der Anlage zur UStDV zusammengestellt. Bei Vorliegen der Vollpauschalierung werden sämtliche Vorsteuerbeträge des Unternehmers durch den Durchschnittssatz abgegolten. Ein darüber hinausgehen...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Entwicklung der Rechtsvorschrift

Rz. 6 Die Regelung des § 23 UStG wurde mWv 1.1.1968 durch das UStG 1967[1] aufgenommen. Aber auch schon vor der Aufnahme der Grundregelung für die Besteuerung nach Durchschnittssätzen im Rahmen des UStG 1967 waren Durchschnittssätze in der Geschichte des Umsatzsteuerrechts nicht unbekannt. So gab es Umsatzsteuer-Durchschnittssätze bei der Besteuerung von Bäckereien oder von ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.3.2 Einzelhandel

Rz. 137 Nach der Systematik der Wirtschaftszweige gehören zum Einzelhandel alle Institutionen, deren wirtschaftliche Tätigkeit überwiegend darin besteht, Waren im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung i. d. R. vorwiegend an private Haushalte abzusetzen. In bestimmten Bereichen ist es allerdings schwierig, eine eindeutige Abgrenzung zum Großhandel vorzunehmen, sodass ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2 Durchschnittssätze für die Berechnung eines Teils der Vorsteuerbeträge nach § 70 Abs. 2 UStDV – Abschnitt B der Anlage zur UStDV

mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Keine Buchführungspflicht

Rz. 25 Der Unternehmer darf nicht aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Führung von Büchern verpflichtet sein. Die Verpflichtung zur Führung von Büchern kann sich sowohl aus handelsrechtlichen Grundsätzen als auch aus Vorschriften der Abgabenordnung ergeben. Rz. 26 Nach handelsrechtlichen Grundsätzen ist der Kaufmann nach § 238 i. V. m. § 1 Abs. 2 HGB nach der Reform des HGB...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2 Bemessungsgrundlage für die Durchschnittssätze

Rz. 59 Für die Bestimmung der nach den Durchschnittssätzen abzugsfähigen Vorsteuerbeträge sind einerseits der maßgebliche Umsatz i. S. d. § 69 Abs. 2 UStDV sowie die Eingruppierung in eine der Berufs- oder Gewerbezweige nach der Anlage zur UStDV maßgeblich. 4.2.1 Ermittlung des Umsatzes nach § 69 Abs. 2 UStDV Rz. 60 Die Berechnung der im Rahmen der Durchschnittssätze abziehbar...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.3.1 Handwerk

Rz. 136 Von der Besteuerung nach den allgemeinen Durchschnittssätzen können alle in der Anlage erfassten Handwerksbetriebe Gebrauch machen, soweit sie in dem jeweiligen Gewerbezweig Umsätze bewirken. Jedoch können auch Umsätze bis zu 25 % in anderen Bereichen als unschädlich mit in die Bemessungsgrundlage für die Durchschnittssätze einbezogen werden.[1]mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.3.5 Einzelfälle der Teilpauschalierung

Rz. 147 Die Besteuerung nach den allgemeinen Durchschnittssätzen können alle im Teil B der Anlage erfassten Unternehmer vornehmen, soweit sie in dem jeweiligen Berufszweig Umsätze bewirken. Zusätzlich zu diesen pauschalen Vorsteuerbeträgen kann der Unternehmer noch bestimmte Vorsteuerbeträge durch Einzelnachweis abziehen (Rz. 55f.). Rz. 148 Nach der Auffassung der Finanzverwa...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.3.4 Freie Berufe

Rz. 142 Die Besteuerung nach den allgemeinen Durchschnittssätzen können alle in der Anlage erfassten freien Berufe vornehmen, soweit sie in dem jeweiligen Berufszweig Umsätze bewirken. Jedoch können auch Umsätze bis zu 25 % in anderen Bereichen als unschädlich mit in die Bemessungsgrundlage für die Durchschnittssätze einbezogen werden (Rz. 71). Rz. 143 Zu den einzelnen Person...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3 Widerruf und Rücknahme des Antrags

Rz. 44 Der Unternehmer kann den Antrag auf Besteuerung nach den Durchschnittssätzen nur mit Wirkung vom Beginn eines Kalenderjahrs an widerrufen. Der Widerruf ist ebenso wie der Antrag nicht formgebunden. Der Widerruf muss nicht ausdrücklich gegenüber dem FA erklärt werden. Er kann auch stillschweigend durch schlüssiges Handeln erklärt werden, indem z. B. die Durchschnittssä...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1 Pauschalierung der Vorsteuerbeträge

Rz. 48 Da der Verordnungsgeber von der gesetzlichen Ermächtigung zur Festsetzung von Durchschnittssätzen nach § 23 UStG auch im Bereich der geschuldeten USt für erbrachte Umsätze keinen Gebrauch gemacht hat, ist die Regelung des § 23 UStG nur für die Ermittlung der abziehbaren Vorsteuerbeträge von Bedeutung. 4.1.1 Vollpauschalierung nach § 70 Abs. 1 UStDV Rz. 49 Für die meiste...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.3.3 Sonstige Gewerbebetriebe

Rz. 140 Die Besteuerung nach den allgemeinen Durchschnittssätzen können alle in der Anlage erfassten sonstigen Gewerbebetriebe vornehmen, soweit sie in dem jeweiligen Gewerbezweig Umsätze bewirken. Jedoch können auch Umsätze bis zu 25 % in anderen Bereichen als unschädlich mit in die Bemessungsgrundlage für die Durchschnittssätze einbezogen werden (Rz. 71). Voraussetzung ist...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7 Abgrenzung zu anderen Rechtsvorschriften

Rz. 154 Die Regelung des § 23 UStG steht in keinem Widerspruch zu der Regelung des § 19 UStG zur Besteuerung der Kleinunternehmer. Übersteigt der maßgebliche Gesamtumsatz nicht die in § 19 Abs. 1 genannte Umsatzgrenze von 22.000 EUR[1] im vorangegangenen Kj., kann der Unternehmer anstelle der Besteuerung nach Durchschnittssätzen auch die Nichterhebung der USt für Kleinuntern...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Organschaft: Erneute EuGH-Vorlage

Leitsatz Dem EuGH werden folgende Fragen zur Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17.05.1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern – Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage (Richtlinie 77/388/EWG) zur Vorabentscheidung vorgelegt: 1. Führt die Zusammenfassung mehrerer Personen zu...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / d) Bankenprivileg i.S.d. § 19 Abs. 1 S. 1 GewStDV

Eine wesentliche Ausrichtung an den eigentlichen Bankgeschäften als Voraussetzung für die Annahme eines Kreditinstituts i.S.d. § 19 Abs. 1 S. 1 GewStDV ist jedenfalls dann zu bejahen, wenn sich der Umsatz mit Bankgeschäften im Millionenbereich bewegt und die damit erzielten Umsätze auch deutlich höher sind als die Umsätze mit anderen Geschäften. Ein Anteil des Fremdkapitals ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Das Jahressteuergesetz 2022... / II. EU-Energiekrisenbeitragsgesetz (EU-EnergieKBG)

Rechtsgrundlage: Nach Art. 14 der EU-Notfallmaßnahmen-Verordnung[24] haben die Mitgliedstaaten Maßnahmen für einen befristeten obligatorischen Solidaritätsbeitrag zu erlassen und zu veröffentlichen. In der Bundesrepublik Deutschland werden diese Maßnahmen durch das EU-EnergieKBG umgesetzt. Steuerpflicht: Jedes im Inland betriebene gewerbliche Unternehmen, das im Besteuerungsz...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Reisekosten nach HGB und EStG / 4.1.2 Einsatz anderer Beförderungsmittel

Rz. 46 Der Einsatz anderer Beförderungsmittel als Kraftfahrzeuge, insbesondere von Booten, Hubschraubern und Flugzeugen, zu Geschäftsreisen ist grundsätzlich möglich, jedoch vor dem Hintergrund der Zuordnung zum Betriebsvermögen[1] sowie der Angemessenheit der Aufwendungen im Sinne von § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 7 EStG [2] zu sehen.[3] Rz. 47 Werden derartige Beförderungsmittel im ...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Auswirkungen auf die handelsrechtliche Gewinn- und Verlustrechnung

Rn. 58 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Auch die handelsrechtliche GuV-Gliederung erfährt im Hinblick auf die steuerliche Deklaration erhebliche Untergliederungen. Jene offenbaren die Positionen, die für steuerliche Zwecke von wesentlicher Bedeutung sind, so bspw. der GuV-Posten "Umsatzerlöse", in dem gemäß § 277 Abs. 1 insbesondere Erlöse aus dem Verkauf von Produkten sowie aus de...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Reichweite

Rn. 35 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Konzernvorgänge sind grds. Teil der eigenverantwortlichen UN-Leitung, die das Gesetz dem Vorstand zuweist (vgl. Goette, AG 2006, S. 522 (523)). Ungeschriebene Mitwirkungsbefugnisse der HV kommen daher allein dann in Betracht, "wenn eine von dem Vorstand in Aussicht genommene Umstrukturierung der Gesellschaft an [... der, d.Verf.] Kernkompeten...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Selbstinformation

Rn. 7 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Buchführung und JA sollen dem Kaufmann (bzw. der UN-Leitung) einen Überblick über die VG und Schulden, über das EK sowie über Höhe und Zusammensetzung des erzielten Erfolgs vermitteln. Der Zwang zur Rechenschaft des Kaufmanns vor sich selbst soll verhindern, dass das UN aus mangelnder Übersicht über den Vermögensstand in eine finanzielle Krise...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / J. Steuerrechtliche Fragen

Rn. 54 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Der Abschluss eines BHV und GAV ist steuerrechtlich interessant für die Bildung einer Organschaft zwischen dem herrschenden UN als Organträger und dem beherrschten UN als Organgesellschaft. Zweck der Organschaft ist die Konsolidierung von Ergebnissen und Umsätzen der betreffendem Konzern angehörenden UN auf der Ebene des herrschenden UN: Orga...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1.3 Anspruch auf Gegenleistung für steuerpflichtigen Umsatz

Rz. 21 Die Abtretung durch den leistenden Unternehmer muss den Anspruch auf die Gegenleistung für einen steuerpflichtigen Umsatz i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG betreffen. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG befasst sich allerdings nicht mit der Steuerpflicht, sondern mit der Steuerbarkeit. Gemeint sind also die nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG steuerbaren Umsätze, für die keine Steuerbefreiung ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Festsetzung der Umsatzsteuer

Rz. 25 Aus der Formulierung in § 13c Abs. 1 S. 1 UStG "und die festgesetzte Steuer, bei deren Berechnung dieser Umsatz berücksichtigt worden ist" ist abzuleiten, dass die Haftung nur für festgesetzte USt in Betracht kommt. Das bedeutet, dass die USt gegen den abtretenden Unternehmer festgesetzt worden sein muss. Eine festgesetzte Steuer setzt dabei einen positiven Betrag an ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4.1 Art und Umfang der Vereinnahmung

Rz. 38 Die Vereinnahmung kann in jeder Form geschehen, die dem Abtretungsempfänger den Forderungsbetrag oder einen Teil desselben zukommen lässt. Das kann insbesondere auch dadurch geschehen, dass der Abtretende aufgrund einer Vereinbarung mit dem neuen Gläubiger oder im Fall der stillen Abtretung die Forderung einzieht und an den neuen Gläubiger weiterleitet oder auf ein Ko...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1.1 Abtretung

Rz. 10 Der Anspruch auf die Gegenleistung für einen steuerpflichtigen Umsatz muss abgetreten worden sein. Mit der Abtretung knüpft der Gesetzgeber an den bürgerlich-rechtlichen Begriff des § 398 BGB an.[1] Erfasst werden alle Arten der Abtretung, insbesondere auch die Globalzession von Forderungen des Abtretenden aus Umsätzen.[2] Die Abtretung ist die Übertragung einer Forde...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Sinn und Zweck der Regelung

Rz. 4 Werden Forderungen abgetreten, die Gegenleistung für steuerpflichtige Umsätze sind, so enthält der abgetretene Betrag (Preis) außer dem Entgelt (Nettobetrag) auch die USt. Zieht der Abtretungsempfänger die abgetretene Forderung ein, steht dem Abtretenden auch die USt aus der Forderung und damit ggf. die notwendige Liquidität zur Steuerzahlung nicht zur Verfügung. Rz. 5...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Entstehung und Inkrafttreten

Rz. 2 Der Bundesrechnungshof hatte in seinem Bericht v. 3.9.2003 auf die großen USt-Ausfälle hingewiesen, die durch die Abtretung von Kundenforderungen vor allem an Banken und andere entstehen, da in den abgetretenen Forderungen regelmäßig die USt enthalten ist. Vor allem als Folgen von Globalabtretungen und anderen Sicherungsabtretungen würden sich nach den Feststellungen d...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Abtretung eines Anspruchs auf Gegenleistung

Rz. 9 Eine grundsätzliche Voraussetzung der Haftung ist die Abtretung eines Anspruchs auf die Gegenleistung für einen steuerpflichtigen Umsatz nach § 13c Abs. 1 S. 1 UStG. Daraus ergibt sich, dass die Abtretung durch einen Unternehmer erfolgt sein muss. Beim Abtretenden muss es sich deshalb um den leistenden Unternehmer handeln. Daher ist bei einer Steuerschuldnerschaft des ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zum... / 3. Umsatzsteuer-Karussellgeschäft

Wenn dem Unternehmer bei einer innergemeinschaftlichen Lieferung das Nichterklären von Umsatzsteuer auf der Ausgangsseite zur Last liegt, weil er die wahren Abnehmer im Inland verschwieg und Erwerber in anderen EU-Staaten vortäuschte, setzt dies allerdings voraus, dass der Unternehmer tatsächlich Waren im eigenen Namen an andere Abnehmer im Inland veräußert hat. Denn wenn in...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Haftungsumfang

Rz. 46 Der Umfang der Haftung ergibt sich grundsätzlich aus der in der abgetretenen Forderung enthaltenen USt unter Berücksichtigung der in § 13c UStG enthaltenen Voraussetzungen und Einschränkungen. Nur soweit die abgetretene Forderung eine Gegenleistung für eine steuerpflichtige Lieferung oder sonstige Leistung ist, kann in der Forderung USt enthalten sein. Lediglich für d...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Vereinbarkeit mit dem Unionsrecht

Rz. 3 Die Haftungsregelung von § 13c UStG ist mit den Bestimmungen der MwStSystRL vereinbar und daher unionsrechtskonform.[1] Art. 205 MwStSystRL erlaubt den Mitgliedstaaten für die Steuerschuldnerschaft des leistenden Unternehmers, nach Art. 193 MwStSystRL zu bestimmen, dass ein anderer als der Steuerschuldner die Steuer "gesamtschuldnerisch" zu entrichten hat.[2] Entsprech...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerhinterziehung und Bet... / 3. Behandlung durch den BGH

Der BGH geht in st. Rspr. selbst dann, wenn ein Steuerschuldverhältnis zwecks Erlangung steuerlicher Vorteile komplett fingiert ist, von Steuerhinterziehung und nicht (mehr) von Betrug aus, obwohl § 385 Abs. 2 AO dies nahelegen könnte. Denn danach sind bei dem Verdacht einer Straftat, die unter Vorspiegelung eines steuerlich erheblichen Sachverhalts gegenüber der FinBeh. ode...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1.2.1 Abtretender Unternehmer

Rz. 18 Die Haftung bezieht sich nach § 13c Abs. 1 S. 1 UStG auf die Forderung eines leistenden Unternehmers, die Gegenleistung für eine steuerpflichtige Leistung des Unternehmers ist, und die dieser abgetreten hat. Der Abtretende (Zedent) muss also Unternehmer (§ 2 Abs. 1 u. 3 UStG) sein, der auch Schuldner der USt ist. Ein Leistungsempfänger, der gem. § 13b UStG USt schulde...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Reverse-Charge-Verfahren (S... / 3 Umsätze, die unter das GrEStG fallen (Grundstücks­lieferungen)

Bei allen steuerpflichtigen Lieferungen von Grundstücken – d. h. Umsätzen, die unter das Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) fallen – geht die Umsatzsteuerschuld nach § 13b Abs. 2 Nr. 3 UStG auf den unternehmerischen Leistungsempfänger (bzw. die juristische Person) über. Hierzu gehören auch die Bestellung von Erbbaurechten und die Übertragung von Erbbaurechten, die Übertragung vo...mehr