Fachbeiträge & Kommentare zu Umsatzsteuergesetz

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Der Begriff des Neufahrzeugs (§ 1b Abs. 3 UStG)

Rz. 33 Nach § 1b Abs. 3 UStG gilt ein Fahrzeug als neu, wenn das Landfahrzeug (z. B. ein Pkw) nicht mehr als 6.000 km zurückgelegt hat oder wenn seine erste Inbetriebnahme im Zeitpunkt des Erwerbs nicht mehr als sechs Monate zurückliegt; Wasserfahrzeug nicht mehr als 100 Betriebsstunden auf dem Wasser zurückgelegt hat oder wenn seine erste Inbetriebnahme im Zeitpunkt des Erwer...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Lieferung durch den Urheber oder dessen Rechtsnachfolger (§ 12 Abs. 2 Nr. 13 Buchst. a UStG)

Rz. 13 Entgegen der üblichen Systematik der USt ist nach § 12 Abs. 2 Nr. 13 UStG die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes nur zulässig, wenn ein bestimmter Personenkreis Lieferungen von Kunstgegenständen ausführt oder Kunstgegenstände innergemeinschaftlich erwirbt. Einerseits sind die Urheber der Gegenstände oder deren Rechtsnachfolger begünstigt[1], andererseits nicht als ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Weitere Voraussetzungen des § 2a UStG

3.1 Ausführung einer Lieferung im Inland Rz. 18 Unter § 2a UStG fallen (nur) solche Lieferungen neuer Fahrzeuge, die im Inland ausgeführt werden und bei denen das neue Fahrzeug in das übrige Gemeinschaftsgebiet gelangt. Rz. 19 Eine Lieferung im Inland liegt vor, wenn sich der Ort der Lieferung, der anhand des § 3 Abs. 5a bis 8 UStG zu bestimmen ist, in Deutschland befindet. Im...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Der Fahrzeugbegriff (§ 1b Abs. 2 UStG)

4.1 Allgemeiner Fahrzeugbegriff Rz. 23 Der Erwerb von Fahrzeugen in anderen EU-Mitgliedstaaten führt nur dann zur Erwerbsbesteuerung in Deutschland, wenn das erworbene Fahrzeug bestimmte Voraussetzungen erfüllt. Nur in diesen Fällen handelt es sich um ein Fahrzeug i. S. d. UStG, insbesondere i. S. d. § 1b UStG. Fahrzeuge i. S. d. § 1b UStG sind zur Personen- oder Güterbeförde...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4 Lieferung durch einen anderen, nicht als Wiederverkäufer anzusehenden Unternehmer (§ 12 Abs. 2 Nr. 13 Buchst. b UStG)

2.4.1 Begriff des Wiederverkäufers Rz. 16 Nach § 12 Abs. 2 Nr. 13 Buchst. b UStG unterliegen die Lieferungen und der innergemeinschaftliche Erwerb der in Nr. 53 der Anlage 2 des UStG bezeichneten Gegenstände dem ermäßigten Steuersatz, wenn die Lieferungen unter weiteren Voraussetzungen von einem Unternehmer bewirkt werden, der kein Wiederverkäufer i. S. d. § 25a Abs. 1 Nr. 1 ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG § 2a Fahrzeuglieferer

1 Allgemeines 1.1 Inhalt der Vorschrift Rz. 1 § 2a UStG ist mWv 1.1.1993 zum Beginn des EU-Binnenmarkts in das UStG eingefügt worden. Die Vorschrift enthält ein Novum ohne Vorbild im bis zum 31.12.1992 geltenden Umsatzsteuerrecht, denn erstmals werden Nichtunternehmer (insbesondere Privatpersonen) fiktiv wie Unternehmer behandelt. Die Einbeziehung eines Nichtunternehmers in da...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG § 1b Innergemeinschaftlicher Erwerb neuer Fahrzeuge

1 Allgemeines 1.1 Inhalt der Vorschrift Rz. 1 § 1b ist m. W. v 1.1.1993 zum Beginn des EU-Binnenmarkts in das UStG eingefügt worden. Die Vorschrift ist vollständig neu und ohne Vorbild im bis zum 31.12.1992 maßgeblichen Umsatzsteuerrecht. Sie regelt – so auch die Überschrift – die Besteuerung des innergemeinschaftlichen Erwerbs neuer Fahrzeuge. Das neue Fahrzeug muss dabei kör...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG § 12 Abs. 2 Nr. 12 [Einfuhr Kunstgegenstände/Sammlungsstücke]

1 Entstehung und Bedeutung der Vorschrift Rz. 1 Durch die Vorschrift wird geregelt, dass ausschließlich auf die Einfuhr von Sammlerbriefmarken und dgl. (Nr. 49 Buchst. f der Anlage 2 des UStG), von Kunstgegenständen (Nr. 53 der Anlage 2 des UStG) und von Sammlungsstücken (Nr. 54 der Anlage 2 des UStG) der ermäßigte Steuersatz anzuwenden ist. Die neue Steuerermäßigungsvorschri...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG § 12 Abs. 2 Nr. 13 [Umsätze von Kunstgegenständen]

1 Entstehung und Bedeutung der Vorschrift Rz. 1 Durch die Vorschrift wird geregelt, dass auf die von bestimmten Unternehmern ausgeführten Lieferungen und getätigten innergemeinschaftlichen Erwerbe von Kunstgegenständen (Nr. 53 der Anlage 2 des UStG) der ermäßigte Steuersatz anzuwenden ist. Die neue Steuerermäßigungsvorschrift ist durch Gesetz v. 26.6.2013[1] in § 12 Abs. 2 US...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1 Allgemeiner Fahrzeugbegriff

Rz. 23 Der Erwerb von Fahrzeugen in anderen EU-Mitgliedstaaten führt nur dann zur Erwerbsbesteuerung in Deutschland, wenn das erworbene Fahrzeug bestimmte Voraussetzungen erfüllt. Nur in diesen Fällen handelt es sich um ein Fahrzeug i. S. d. UStG, insbesondere i. S. d. § 1b UStG. Fahrzeuge i. S. d. § 1b UStG sind zur Personen- oder Güterbeförderung bestimmte Wasserfahrzeuge,...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Entstehung und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 Durch die Vorschrift wird geregelt, dass auf die von bestimmten Unternehmern ausgeführten Lieferungen und getätigten innergemeinschaftlichen Erwerbe von Kunstgegenständen (Nr. 53 der Anlage 2 des UStG) der ermäßigte Steuersatz anzuwenden ist. Die neue Steuerermäßigungsvorschrift ist durch Gesetz v. 26.6.2013[1] in § 12 Abs. 2 UStG angefügt worden. Die Änderungen sind m...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Voraussetzungen für die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes

Rz. 9 Der ermäßigte Steuersatz ist nach § 12 Abs. 2 Nr. 12 UStG mWv 1.1.2014 für die Einfuhr i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 4 UStG von Kunstgegenständen und Sammlungsstücken vom Drittlandsgebiet in das Inland oder in die österreichischen Gemeinden Jungholz oder Mittelberg (Kleinwalsertal) anzuwenden. Zum Drittlandsgebiet gehören alle Staaten, die nicht zu den EU-Mitgliedstaaten geh...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Betroffener Personenkreis

Rz. 13 Nach § 1b Abs. 1 UStG findet die Sonderregelung nur auf solche Erwerber neuer Fahrzeuge Anwendung, die nicht zu den in § 1a Abs. 1 Nr. 2 UStG genannten Personen gehören. Zu den nicht in § 1a Abs. 1 Nr. 2 UStG genannten Personen und damit zum Abnehmerkreis, der die Erwerbsbesteuerung nach § 1b UStG vorzunehmen hat, gehören insbesondere folgende Gruppen von Neufahrzeugk...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Entstehung und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 Durch die Vorschrift wird geregelt, dass ausschließlich auf die Einfuhr von Sammlerbriefmarken und dgl. (Nr. 49 Buchst. f der Anlage 2 des UStG), von Kunstgegenständen (Nr. 53 der Anlage 2 des UStG) und von Sammlungsstücken (Nr. 54 der Anlage 2 des UStG) der ermäßigte Steuersatz anzuwenden ist. Die neue Steuerermäßigungsvorschrift ist durch Gesetz v. 26.6.2013[1] in § ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Anwendung nur auf Lieferungen und innergemeinschaftliche Erwerbe

Rz. 9 Die ab 1.1.2014 anzuwendende Steuerermäßigung nach § 12 Abs. 2 Nr. 13 UStG gilt nur für Lieferungen (Inlandslieferungen) von Kunstgegenständen und für den innergemeinschaftlichen Erwerb i. S. d. § 1a UStG von Kunstgegenständen. Die Einfuhr von Kunstgegenständen fällt nicht in den Anwendungsbereich des § 12 Abs. 2 Nr. 13 UStG. Allerdings kommt für die Einfuhr von Kunstg...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.5 Entstehungsgeschichte

Rz. 9 Die zunächst geltenden Bestimmungen der 6. EG-Richtlinie bezüglich des innergemeinschaftlichen Erwerbs neuer Fahrzeuge (Rz. 6) sind durch Art. 1 Nr. 2 des Umsatzsteuer-Binnenmarktgesetzes – (UStBG) v. 25.8.1992[1] in deutsches Recht umgesetzt worden. Durch Art. 1 Nr. 2 des Umsatzsteuer-Binnenmarktgesetzes ist ein neuer § 1b in das UStG eingefügt worden. § 1b UStG ist –...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Entstehungsgeschichte

Rz. 9 Die zunächst geltenden Bestimmungen der 6. EG-Richtlinie bezüglich des gelegentlichen Fahrzeuglieferers (Rz. 7) sind durch Art. 1 Nr. 3 des Umsatzsteuer-Binnenmarktgesetzes– (UStBG) v. 25.8.1992[1] in deutsches Recht umgesetzt worden. Durch Art. 1 Nr. 3 UStBG ist ein neuer § 2a in das UStG eingefügt worden. § 2a ist – ebenso wie alle anderen Vorschriften, die den neu g...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Personenkreis, der gelegentlicher Fahrzeuglieferer sein kann

Rz. 15 Folgende Personengruppen kommen als gelegentliche Fahrzeuglieferer i. S. d. § 2a UStG in Betracht: Nichtunternehmer (insbesondere Privatpersonen, aber auch nichtunternehmerisch tätige juristische Personen); Personenvereinigungen, die nicht Unternehmer sind (z. B. Vereine oder Gemeinschaften, die keine Umsätze ausführen); Unternehmer i. S. d. § 2 UStG, die das Fahrzeug ni...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Fahrzeugeinzelbesteuerung

Rz. 3 Da die für die Erwerbsbesteuerung neuer Fahrzeuge in Betracht kommende Erwerbergruppe (insbesondere Privatpersonen) weder USt-Voranmeldungen noch USt-Jahreserklärungen abzugeben braucht, hat sie den innergemeinschaftlichen Erwerb des neuen Fahrzeugs in einem besonderen Verfahren zu besteuern, der sog. Fahrzeugeinzelbesteuerung (§ 16 Abs. 5a UStG). Die Steuerschuld ents...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Inhalt der Vorschrift

Rz. 1 § 2a UStG ist mWv 1.1.1993 zum Beginn des EU-Binnenmarkts in das UStG eingefügt worden. Die Vorschrift enthält ein Novum ohne Vorbild im bis zum 31.12.1992 geltenden Umsatzsteuerrecht, denn erstmals werden Nichtunternehmer (insbesondere Privatpersonen) fiktiv wie Unternehmer behandelt. Die Einbeziehung eines Nichtunternehmers in das Umsatzsteuersystem greift ein, wenn ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Abgrenzung der begünstigten Kunstgegenstände

Rz. 10 Der ermäßigte Steuersatz ist nach § 12 Abs. 2 Nr. 13 UStG mWv 1.1.2014 für die Lieferungen und innergemeinschaftlichen Erwerbe der in Nr. 53 der Anlage 2 des UStG bezeichneten Gegenstände anzuwenden. Auf Sammlerbriefmarken und dgl. i. S. d. Nr. 49 Buchst. f der Anlage 2 des UStG und auf Sammlungsstücke i. S. d. Nr. 54 der Anlage 2 des UStG ist § 12 Abs. 2 Nr. 13 UStG ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Ausführung einer Lieferung im Inland

Rz. 18 Unter § 2a UStG fallen (nur) solche Lieferungen neuer Fahrzeuge, die im Inland ausgeführt werden und bei denen das neue Fahrzeug in das übrige Gemeinschaftsgebiet gelangt. Rz. 19 Eine Lieferung im Inland liegt vor, wenn sich der Ort der Lieferung, der anhand des § 3 Abs. 5a bis 8 UStG zu bestimmen ist, in Deutschland befindet. Im Regelfall wird der Gegenstand der Liefe...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Inhalt der Vorschrift

Rz. 1 § 1b ist m. W. v 1.1.1993 zum Beginn des EU-Binnenmarkts in das UStG eingefügt worden. Die Vorschrift ist vollständig neu und ohne Vorbild im bis zum 31.12.1992 maßgeblichen Umsatzsteuerrecht. Sie regelt – so auch die Überschrift – die Besteuerung des innergemeinschaftlichen Erwerbs neuer Fahrzeuge. Das neue Fahrzeug muss dabei körperlich aus einem anderen EU-Mitglieds...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3 Fahrzeugbegriff

Rz. 25 Die Sonderregelung des § 2a UStG kommt nicht bei allen Warenlieferungen, sondern nur bei der Lieferung von Fahrzeugen in Betracht. Der in § 2a UStG verwendete Begriff des Fahrzeugs ist in dieser Vorschrift nicht definiert, sodass auf die Begriffsbestimmung in § 1b Abs. 2 UStG zurückgegriffen werden muss. Fahrzeuge i. d. S. sind motorbetriebene Landfahrzeuge mit einem H...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1 Verpflichtung zur Rechnungserteilung

Rz. 31 Gelegentliche Fahrzeuglieferer i. S. d. § 2a UStG sind zur Ausstellung von Rechnungen verpflichtet, in denen auf die Steuerfreiheit der Lieferung hingewiesen wird. Die Rechnungen müssen spätestens bis zum 15. Tag des auf den Verkauf folgenden Monats ausgestellt werden.[1] Die gelegentlichen Fahrzeuglieferer haben von diesen Rechnungen ein Doppel zehn Jahre lang aufzub...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Gelangen des Fahrzeugs in das übrige Gemeinschaftsgebiet

Rz. 23 Die Voraussetzungen des § 2a UStG sind nur erfüllt, wenn das neue Fahrzeug bei der Lieferung tatsächlich körperlich in das übrige Gemeinschaftsgebiet gelangt. Nur in diesem Fall kann auch die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 1 Buchst. b UStG i. V. m. § 6a UStG in Anspruch genommen werden. Rz. 23a Das übrige Gemeinschaftsgebiet umfasst aus Sicht von Deutschland die Gebiete ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Innergemeinschaftlicher Erwerb

Rz. 15 Die für die Erwerbsbesteuerung nach § 1b UStG in Betracht kommende Personengruppe (Rz. 13) muss beim Erwerb eines neuen Fahrzeugs die Erwerbsbesteuerung nur vornehmen, wenn es sich unter den Voraussetzungen des § 1a Abs. 1 Nr. 1 UStG um einen innergemeinschaftlichen Erwerb handelt. Diese Voraussetzungen sind insbesondere erfüllt, wenn das Fahrzeug bei einer entgeltlic...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.4 Aufzeichnungspflichten

Rz. 35 Ebenso wie andere Unternehmer ist auch der gelegentliche Fahrzeuglieferer verpflichtet, zur Feststellung seines Erstattungsanspruchs Aufzeichnungen zu machen.[1] Er hat das Entgelt für seine steuerfreie Lieferung nach § 22 Abs. 2 Nr. 1 UStG und die Ermittlung der abziehbaren Vorsteuern[2] nach § 22 Abs. 2 Nr. 5 bis 7 UStG aufzuzeichnen.mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.4 Zweck der Vorschrift

Rz. 11 § 2a UStG steht in engem Zusammenhang mit § 1b UStG, wonach der Erwerb eines neuen Fahrzeugs aus einem anderen EU-Mitgliedstaat auch dann der Erwerbsbesteuerung in Deutschland zu unterwerfen ist, wenn der Erwerber kein Unternehmer i. S. d. § 2 UStG ist oder wenn Erwerber mit Unternehmereigenschaft das Fahrzeug für ihren nichtunternehmerischen (privaten) Bereich anscha...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Kontrollmitteilungsverfahren

Rz. 4 Damit die Verwaltung die Erwerbsbesteuerung neuer Fahrzeuge kontrollieren kann, sind beim Erwerb neuer Land- und Luftfahrzeuge aus anderen EU-Mitgliedstaaten die deutschen Zulassungsbehörden verpflichtet, Kontrollmitteilungen zu fertigen und an die Finanzbehörden zu übersenden.[1] Außerdem erteilen die EU-Mitgliedstaaten, in denen die Lieferer der neuen Fahrzeuge ansäs...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4 Begriff des Neufahrzeugs

Rz. 26 Nur bei der Lieferung von neuen Fahrzeugen findet § 2a UStG Anwendung. Welche Fahrzeuge als neu anzusehen sind, ergibt sich – mangels eigener Definition in § 2a UStG – aus § 1b Abs. 3 UStG. Danach gilt ein Fahrzeug als neu, wenn das Landfahrzeug (z. B. ein Pkw) entweder nicht mehr als 6.000 km zurückgelegt hat oder wenn seine erste Inbetriebnahme im Zeitpunkt des Erwer...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2 Abgabe von USt-Voranmeldungen und USt-Jahreserklärungen

Rz. 32 Die gelegentlichen Fahrzeuglieferer haben die steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung des neuen Fahrzeugs sowie den eingeschränkten Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 4a UStG in einer üblichen USt-Voranmeldung nach dem Vordruckmuster USt 1 A sowie in einer USt-Jahreserklärung anzugeben. In der USt-Voranmeldung 2021 des Monats der innergemeinschaftlichen Lieferung des ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4.1 Begriff des Wiederverkäufers

Rz. 16 Nach § 12 Abs. 2 Nr. 13 Buchst. b UStG unterliegen die Lieferungen und der innergemeinschaftliche Erwerb der in Nr. 53 der Anlage 2 des UStG bezeichneten Gegenstände dem ermäßigten Steuersatz, wenn die Lieferungen unter weiteren Voraussetzungen von einem Unternehmer bewirkt werden, der kein Wiederverkäufer i. S. d. § 25a Abs. 1 Nr. 1 S. 2 UStG ist. Als Wiederverkäufer...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.3 Abgabe einer Meldung nach der Fahrzeuglieferungs-Meldepflichtverordnung

Rz. 32a Eine Zusammenfassende Meldung (§ 18a UStG) braucht der gelegentliche Fahrzeuglieferer i. S. d. § 2a UStG nicht abzugeben. Die Kontrolle der Erwerbsbesteuerung des neuen Fahrzeugs in dem EU-Mitgliedstaat des Abnehmers soll vielmehr durch eine besondere Meldung an das Bundeszentralamt für Steuern – BZSt – (Rz. 33f.) sichergestellt werden. Rz. 33 MWv 1.7.2010 sind – nebe...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4.2 Übersicht über die weiteren Ermäßigungstatbestände

Rz. 17 Unter den folgenden weiteren Voraussetzungen, die die Art und Weise des Erwerbs der Kunstgegenstände betreffen, können die nicht als Wiederverkäufer anzusehenden Unternehmer (Rz. 16) die Steuerermäßigung nach § 12 Abs. 2 Nr. 13 Buchst. b UStG für ihre Lieferungen und innergemeinschaftlichen Erwerbe i. S. d. § 1a UStG in Anspruch nehmen: die betreffenden Kunstgegenständ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.4 Unionsrechtliche Grundlagen

Rz. 6 § 1b Abs. 1 UStG beruhte vom 1.1.1993 bis 31.12.2006 auf Art. 28a Abs. 1 Buchst. b der 6. EG-Richtlinie, soweit die Vorschrift den innergemeinschaftlichen Erwerb neuer Fahrzeuge regelte, der durch "jede andere nichtsteuerpflichtige Person" bewirkt wurde. Der Fahrzeugbegriff in § 1b Abs. 2 UStG war durch Art. 28a Abs. 2 Buchst. a der 6. EG-Richtlinie vorgegeben, der Beg...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Unionsrechtliche Grundlagen

Rz. 5 § 2a UStG beruhte bis zum 31.12.2006 auf Art. 28a Abs. 4 Unterabs. 1 der 6. EG-Richtlinie. Nach der Systematik, die der 6. EG-Richtlinie zugrunde lag, sollte die USt, die bei der Lieferung neuer Fahrzeuge anfiel, stets dem Bestimmungsland (Verbrauchsland) zugutekommen. Das für Privaterwerbe grundsätzlich geltende Ursprungslandprinzip, wonach eine Ware mit der USt/MwSt ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Pflichten des gelegentlichen Fahrzeuglieferers

5.1 Verpflichtung zur Rechnungserteilung Rz. 31 Gelegentliche Fahrzeuglieferer i. S. d. § 2a UStG sind zur Ausstellung von Rechnungen verpflichtet, in denen auf die Steuerfreiheit der Lieferung hingewiesen wird. Die Rechnungen müssen spätestens bis zum 15. Tag des auf den Verkauf folgenden Monats ausgestellt werden.[1] Die gelegentlichen Fahrzeuglieferer haben von diesen Rech...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Allgemeines

1.1 Inhalt der Vorschrift Rz. 1 § 1b ist m. W. v 1.1.1993 zum Beginn des EU-Binnenmarkts in das UStG eingefügt worden. Die Vorschrift ist vollständig neu und ohne Vorbild im bis zum 31.12.1992 maßgeblichen Umsatzsteuerrecht. Sie regelt – so auch die Überschrift – die Besteuerung des innergemeinschaftlichen Erwerbs neuer Fahrzeuge. Das neue Fahrzeug muss dabei körperlich aus e...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Voraussetzungen für die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes

2.1 Anwendung nur auf Lieferungen und innergemeinschaftliche Erwerbe Rz. 9 Die ab 1.1.2014 anzuwendende Steuerermäßigung nach § 12 Abs. 2 Nr. 13 UStG gilt nur für Lieferungen (Inlandslieferungen) von Kunstgegenständen und für den innergemeinschaftlichen Erwerb i. S. d. § 1a UStG von Kunstgegenständen. Die Einfuhr von Kunstgegenständen fällt nicht in den Anwendungsbereich des ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Betroffener Personenkreis

2.1 Abgrenzung des gelegentlichen Fahrzeuglieferers vom Unternehmer i. S. d. § 2 UStG Rz. 13 Der besondere Steuertatbestand des § 2a UStG ist im Wesentlichen auf solche Personen anwendbar, die nicht Unternehmer i. S. d. § 2 UStG sind. Fahrzeuglieferer i. S. d. § 2a UStG ist somit nicht, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbstständig ausübt, deshalb die Unternehm...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Allgemeines

1.1 Inhalt der Vorschrift Rz. 1 § 2a UStG ist mWv 1.1.1993 zum Beginn des EU-Binnenmarkts in das UStG eingefügt worden. Die Vorschrift enthält ein Novum ohne Vorbild im bis zum 31.12.1992 geltenden Umsatzsteuerrecht, denn erstmals werden Nichtunternehmer (insbesondere Privatpersonen) fiktiv wie Unternehmer behandelt. Die Einbeziehung eines Nichtunternehmers in das Umsatzsteue...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.6 Zweck der Vorschrift

Rz. 11 Nach den unionsrechtlichen Vorgaben sowohl der bis 31.12.2006 maßgeblichen 6. EG-Richtlinie (Rz. 6f.) als auch der ab 1.1.2007 geltenden MwStSystRL (Rz. 8) unterliegt der innergemeinschaftliche Erwerb eines neuen Fahrzeugs unabhängig vom umsatzsteuerlichen Status des Verkäufers (Kfz-Händler oder Privatperson) und von der Person des Erwerbers stets der Besteuerung im B...mehr

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Jahresabschluss: Kontoabsti... / 2 Differenzbesteuerung: Es sind besondere Konten zu führen und abzustimmen

Im Regelfall sind Umsätze vollumfänglich umsatzsteuerpflichtig oder nicht umsatzsteuerpflichtig. Die Differenzbesteuerung nach § 25a UStG bildet hierbei eine Ausnahme dieses Grundsatzes. Umsatzsteuerpflichtig ist bei Anwendung dieser Ausnahme nur die Differenz zwischen Ankaufs- und Verkaufspreis eines beweglichen und körperlichen (Gebraucht-) Gegenstandes beim Ankauf von eine...mehr

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Steuerbare Umsätze, Unternehmereigenschaft und Vorsteuerabzug einer Kurgemeinde

Leitsatz 1. Die Bereitstellung von Kureinrichtungen gegen Kurtaxe ist ein steuerbarer Umsatz gegen Entgelt, wenn die Kureinrichtungen nicht für jedermann frei und unentgeltlich zugänglich sind (Bestätigung der Rechtsprechung, Abgrenzung zum Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union Gemeinde A vom 13.07.2023 – C 344/22, EU:C:2023:580 und zum Urteil des Bundesfinanzhofs –...mehr

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Jahresabschluss: Kontoabsti... / Zusammenfassung

Überblick Das Abstimmen der Konten der Umsatzerlöse und sonstigen betrieblichen Erträge sollte optimalerweise im Zuge der Abstimmung mit den Umsatzsteuerkonten erfolgen. Zu den Umsatzerlösen gehören die Erlöse aus dem Verkauf und der Vermietung oder Verpachtung von Produkten sowie aus der Erbringung von Dienstleistungen nach Abzug von Erlösschmälerungen, Umsatzsteuer und son...mehr

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Vorsteuerberichtigung bei der Organgesellschaft aufgrund einer erfolgreichen Insolvenzanfechtung durch den Organträger; Ausgleichsansprüche im Organkreis aufgrund einer "in anderer Weise" begründeten Masseverbindlichkeit

Leitsatz 1. Der Vorsteuerabzug ist auch dann bei der Organgesellschaft nach § 17 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1, Abs. 1 Satz 2 UStG zu berichtigen, wenn der Leistende ein (bereits vereinnahmtes) Entgelt an den Organträger zurückzahlt, der die Zahlung erfolgreich angefochten hat (Anschluss an das BFH-Urteil vom 24.08.2023 ‐ V R 29/21). 2. Dieser Vorsteuerberichtigungsanspruch ist keine M...mehr

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"Reemtsma-Anspruch" bei Insolvenz

Leitsatz Im Fall einer Insolvenz des leistenden Unternehmers kann dem Leistungsempfänger sofort und in voller Höhe ein Direktanspruch gegenüber der Finanzverwaltung auf Erstattung der gezahlten Umsatzsteuer zustehen. Sachverhalt Die Klägerin ist eine Schweizer Aktiengesellschaft. Sie hatte bis einschließlich 2011 Geschäftsbeziehungen zu einem in Deutschland ansässigen Handels...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 1 Anlagevermögen-Check

Abnutzbares Anlagevermögen, z. B. Gebäude, Maschinen, Computer, usw., verliert durch die tägliche Nutzung und aufgrund technischer Weiterentwicklungen im Lauf der Zeit an Wert. Die Anschaffungskosten von abnutzbaren Wirtschaftsgütern, z. B. Maschinen oder Pkws, dürfen nicht sofort in voller Höhe als Betriebsausgaben Gewinn mindernd berücksichtigt werden, sondern müssen über ...mehr

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Überarbeitung des Fragebogens zur Erfassung für ausländische Unternehmer

Kommentar Zur steuerlichen Erfassung von ausländischen Unternehmern waren 2021[1] erstmals bundeseinheitliche Frage- und Erfassungsbögen vorgestellt worden. Daneben war auch eine Ausfüllhilfe veröffentlicht worden. Neben einem allgemeinen Fragebogen[2] werden je nach individuellem Fall diverse Einlagebögen vorgegeben. Die Finanzverwaltung hat jetzt die Fragebögen überarbeitet...mehr