Fachbeiträge & Kommentare zu Umsatzsteuergesetz

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Reverse-Charge-Verfahren (S... / 5 Handel mit Emissionszertifikaten

Bei der Übertragung der Emissionszertifikate auf einen anderen Unternehmer befindet sich der Ort der sonstigen Leistung am Sitz des Leistungsempfängers.[1] Liegt der Leistungsort im Inland und ist der Leistende hier nicht ansässig, war schon bisher der Leistungsempfänger Steuerschuldner.[2] Ist der Leistende im Inland ansässig, war er bislang Steuerschuldner und der Leistungs...mehr

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Reverse-Charge-Verfahren (S... / 2.1 Verwertung durch den Sicherungsnehmer (sog. Doppelumsatz)

Veräußert der Sicherungsnehmer den sicherungsübereigneten Gegenstand im eigenen Namen und auf eigene Rechnung an einen privaten Erwerber, findet zwischen dem Sicherungsnehmer und dem privaten Erwerber und gleichzeitig zwischen dem Sicherungsgeber und dem Sicherungsnehmer jeweils eine Lieferung statt (sog. Doppelumsatz). Sofern der Sicherungsgeber auf seine Lieferung die Diffe...mehr

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Reverse-Charge-Verfahren (S... / 1 Allgemein geltende Regelungen

Für alle nachstehend dargestellten Fälle des Reverse-Charge-Verfahrens gilt: Das Reverse-Charge-Verfahren greift auch beim Leistungsbezug für den nichtunternehmerischen bzw. hoheitlichen oder ideellen Bereich (insoweit besteht allerdings kein Recht zum Vorsteuerabzug). Der Leistende darf in seiner Rechnung keine Umsatzsteuer als Betrag gesondert ausweisen; tut er dies dennoch,...mehr

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Reverse-Charge-Verfahren (S... / 2.2 Verwertung durch den Sicherungsgeber im Namen und für Rechnung des Sicherungsnehmers (sog. Doppelumsatz)

Zu einem Doppelumsatz kommt es auch, wenn nach Eintritt der Verwertungsreife der Sicherungsgeber im Namen des Sicherungsnehmers das Sicherungsgut veräußert. Gleiches gilt auch, wenn die Veräußerung zwar durch den Sicherungsnehmer aber im Auftrag und für Rechnung des Sicherungsgebers erfolgt. Sofern der Sicherungsgeber auf seine Lieferung die Differenzbesteuerung nach § 25a U...mehr

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Reverse-Charge-Verfahren (S... / 2.3 Verwertung durch den Sicherungsgeber im eigenen Namen, aber für Rechnung des Sicherungsnehmers (Dreifachumsatz)

Veräußert der Sicherungsgeber das Sicherungsgut hingegen im eigenen Namen und auf Rechnung des Sicherungsnehmers, liegt folgender Dreifachumsatz vor: Lieferung 1 des Sicherungsgebers an den Sicherungsnehmer; insoweit schuldet der Sicherungsnehmer die Umsatzsteuer nach § 13b UStG, sofern der Sicherungsgeber auf seine Lieferung die Differenzbesteuerung nach § 25a UStG nicht anw...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 48... / 3 Zuständiges Finanzamt

Rz. 4 Den Steuerabzug bei Bauleistungen verwaltet nicht das FA des Leistungsempfängers, sondern das für den Leistenden örtlich zuständige FA.[1] Rz. 5 Hat der leistende Unternehmer seinen Wohnsitz oder in Ermangelung eines solchen seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, ist das FA zuständig, in dessen Bezirk sich der Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt befindet. Ist das l...mehr

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Reverse-Charge-Verfahren (S... / 2.4 Verwertung im vorläufigen Insolvenzverfahren

Erfolgt die Verwertung sicherungsübereigneter Gegenstände bei Bestellung eines schwachen vorläufigen Insolvenzverwalters, gelten die Ausführungen zu Tz. 2.1–2.3 entsprechend. Wichtig Starker vorläufiger Insolvenzverwalter Wird das Sicherungsgut hingegen durch einen starken vorläufigen Insolvenzverwalter verwertet, wird der Sicherungsnehmer nicht zum Steuerschuldner nach § 13b ...mehr

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Reverse-Charge-Verfahren (S... / Zusammenfassung

Überblick In vielen Fällen schuldet inzwischen statt des leistenden Unternehmers der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer gegenüber dem Finanzamt (sog. Reverse-Charge-Verfahren). Die in diesem Beitrag betrachteten "sonstigen" Anwendungsfälle umfassen die Lieferungen von sicherungsübereigneten Gegenständen außerhalb des Insolvenzverfahrens, Grundstücken, Gas über das Erdgasnet...mehr

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Organschaft: Steuerschuldner und finanzielle Eingliederung

Leitsatz 1. Die sich aus § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG ergebende Steuerschuldnerschaft des Organträgers für die Umsätze der Organschaft ist unionsrechtskonform (Anschluss an EuGH-Urteil Norddeutsche Gesellschaft für Diakonie vom 01.12.2022 – C‐141/20, EU:C:2022:943). 2. Zwar erfordert die finanzielle Eingliederung i.S. des § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG im Grundsatz, dass dem Organträger die ...mehr

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Gebrauchtes Wohnungs- oder ... / 5.1 Maklercourtage

Über die Höhe der Maklerprovision beim Erwerb von Grundstücksobjekten schweigt sich das Gesetz aus. Der Gesetzgeber ging grundsätzlich davon aus, dass die Maklervertragsparteien eine bestimmte Provisionshöhe vereinbart haben, was in § 652 Abs. 1 BGB zum Ausdruck kommt. Lediglich für den Fall, dass eine derartige Vereinbarung unterblieben und die Höhe der Vergütung des Makler...mehr

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Die umsatzsteuerliche Organ... / B. Fortbestand der materiell-rechtlichen Bedeutung der Organschaft?

Verwirrt lässt der EuGH den Leser hinsichtlich der Steuerbarkeit von "Leistungen" zwischen Organgesellschaft und Organträger zurück. Er prüft, ob ein für einen Leistungsaustausch notwendiges Rechtsverhältnis zwischen der Organgesellschaft und dem Organträger vorliegen kann. Nur dann können die von der Organgesellschaft erbrachten Leistungen der Umsatzsteuer unterliegen. Der ...mehr

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Vorsteuerabzug bei unterneh... / I. Einführung

Juristische Personen des öffentlichen Rechts (jPöR) können unternehmerisch i.S.d. UStG tätig sein, wie jede andere natürliche oder juristische Person auch. Ihre Unternehmereigenschaft war in § 2 Abs. 3 a.F. UStG geregelt. Diese Vorschrift entsprach nicht dem Unionsrecht, wurde aber vom BFH unionsrechtskonform ausgelegt.[1] Die erforderliche Neuregelung erfolgte, indem § 2 Ab...mehr

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Vorsteuerabzug bei unterneh... / 1. Hintergrund

Das Unternehmen umfasst die gesamte gewerbliche oder berufliche Tätigkeit des Unternehmers (§ 2 Abs. 1 Satz 2 UStG). Auch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts hat nur ein Unternehmen im umsatzsteuerrechtlichen Sinn, das sämtliche Betriebe gewerblicher Art und die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe der Körperschaft umfasst.[58] Eine jPöR erhält deshalb nur eine ein...mehr

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Vorsteuerabzug bei unterneh... / 1. Zuordnung von Leistungsbezügen

Der Entwurf betont zu Recht, dass für den Vorsteuerabzug einer jPöR grundsätzlich keine anderen Regelungen gelten wie für andere Unternehmer. Diese werden in Rz. 3–9 des Entwurfs, mit Blick auf die Anwendung bei jPöR, dargelegt. Zu unterscheiden ist bei einer jPöR wie bei anderen Unternehmern zwischen der umsatzsteuerlich relevanten Betätigung im unternehmerischen Bereich, di...mehr

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Vorsteuerabzug bei unterneh... / a) Grundsätze

Führt die Änderung des zum Vorsteuer-Abzug berechtigenden Einnahmenschlüssels zu einer Erhöhung der Nutzung für unternehmerische Tätigkeiten, kann eine Vorsteuerberichtigung zugunsten des Unternehmers nach § 15a UStG aus Billigkeitsgründen vorgenommen werden, sofern die Bagatellgrenzen des § 44 UStDV überschritten sind.[36] Führt die Änderung der Verhältnisse zu einer Erhöhu...mehr

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EuGH: Bei Betrug oder Missb... / 3. Zwingende Rechtsfolge: Gänzliche Versagung aller Rechte geboten

Allein aus dieser Argumentation heraus – die sich mehr oder weniger gleichlautend in vielen vorangegangenen EuGH-Entscheidungen so findet[13] – kommt der EuGH im Besprechungsfall zu dem Ergebnis, dass beim Vorliegen von Betrug oder Missbrauch immer die gänzliche Versagung aller "Rechte" geboten ist. Das stellt eine klare Antwort auf den Vorlagebeschluss des FG dar, die immer...mehr

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Vorsteuerabzug bei unterneh... / 5. Vorsteuer-Pauschale für jPöR mit geringem unternehmerischem Bereich

Unter der Voraussetzung, dass die Aufteilung der Vorsteuern nach dem Prinzip der wirtschaftlichen Zurechnung nach den allgemeinen Grundsätzen im Einzelfall schwierig und nur mit einem unverhältnismäßigen Aufwand möglich ist, können jPöR, deren steuerpflichtiger Umsatz (ausgenommen Einfuhren und innergemeinschaftliche Erwerbe) im vorangegangenen Kalenderjahr 45.000 EUR nicht ...mehr

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Vorsteuerabzug bei unterneh... / [Ohne Titel]

StB Wendelin Liebgott[*] Kurz vor Jahresende hat sich die Finanzverwaltung in zwei BMF-Schreiben umfangreich zur Vorsteuer-Aufteilung nach § 15 Abs. 4 UStG und zur Vorsteuer-Berichtigung nach § 15a UStG in Folge der EuGH- und BFH-Rechtsprechung der zurückliegenden Jahre geäußert. Zum Vorsteuer-Abzug und zur Vorsteuer-Aufteilung unter den besonderen Verhältnissen bei der öffen...mehr

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Vorsteuerabzug bei unterneh... / b) Vereinfachung durch Nichtbeanstandungsregelung

Die jPöR kann einheitlich für alle Leistungsbezüge darauf verzichten, die Änderungen der Verhältnisse, die zum Vorsteuer-Abzug berechtigt haben, zu überwachen und zu dokumentieren.[41] Darin eingeschlossen dürften wohl auch die Leistungsbezüge sein, die aufgrund der jeweiligen Nutzung entweder zum vollen oder zu überhaupt keinem Vorsteuer-Abzug berechtigt haben. Dann braucht...mehr

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Vorsteuerabzug bei unterneh... / 2. Der Einnahmenschlüssel

Bei teilunternehmerisch verwendeten Leistungsbezügen soll die Aufteilung der Vorsteuer in entsprechender Anwendung von § 15 Abs. 4 Satz 3 UStG nach einem Einnahmenschlüssel vorgenommen werden können.[30] Dabei werden die Einnahmen aus dem unternehmerischen Bereich – netto, ohne Umsatzsteuer, wie der Entwurf ausdrücklich betont – ins Verhältnis gesetzt zu den Gesamteinnahmen ...mehr

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Vorsteuerabzug bei unterneh... / 4. Ermittlung der Vorsteuer bei gemischt genutzten Grundstücken

Die Finanzverwaltung hat sich inzwischen den Grundsätzen der Rechtsprechung für die Aufteilung der Vorsteuer bei gemischt genutzten Grundstücken angeschlossen.[42] Bei Anschaffung oder Herstellung eines Gebäudes gilt die sog. Ein-Topf-Theorie, d.h. die gesamten auf die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Gebäudes entfallenden Vorsteuerbeträge sind nach § 15 Abs. 4 UStG...mehr

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Vorsteuerabzug bei unterneh... / 2. Aufteilung von Vorsteuerbeträgen

Die Festlegung der Methoden und Kriterien zur Aufteilung der Vorsteuerbeträge zwischen wirtschaftlichen und nichtwirtschaftlichen Tätigkeiten steht im Ermessen der Mitgliedstaaten, eine unionsrechtliche Vorgabe fehlt. Die Mitgliedstaaten müssen bei der Ausübung ihres Ermessens Zweck und Systematik der MwStSystRL berücksichtigen und daher eine Berechnungsweise vorsehen, die o...mehr

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Vorsteuerabzug bei unterneh... / 2. Besondere Fragestellungen bei zentraler Beschaffung für mehrere Organisationseinheiten

Daraus ergeben sich zusätzliche Fragestellungen hinsichtlich der Ermittlung des zutreffenden Vorsteuer-Abzugs, wenn Leistungen durch unterschiedliche Organisationseinheiten bezogen und verwendet werden, insbesondere wenn Einkäufe zentral für verschiedene Organisationseinheiten erfolgen. Diese Problemstellungen sind nicht neu oder spezifisch für die öffentliche Hand, sondern ...mehr

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Vorsteuerabzug bei unterneh... / 1. Wie macht man Steinobst und Kernobst vergleichbar?

Verwendet der Unternehmer einen erworbenen Gegenstand oder eine bezogene Leistung nur zum Teil zur Ausführung von Umsätzen, die den Vorsteuer-Abzug nicht ausschließen, so ist nur der diesen Umsätzen wirtschaftlich zuzurechnende Teil der Vorsteuer abzugsfähig. Dieser wird im Wege einer sachgerechten Schätzung ermittelt.[26] Bei dieser Schätzung ist auf die im Einzelfall beste...mehr

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Die umsatzsteuerliche Organ... / C. Konsequenzen für die Praxis

Die umsatzsteuerliche Organschaft lebt weiter: Klar ist, dass die umsatzsteuerliche Organschaft nach den Urteilen des EuGH weiterlebt. Klar ist aber auch, dass es – entgegen der bisherigen Lesart – nicht zwingend der Stimmrechtsmehrheit des Organträgers bedarf, damit die Organgesellschaft finanziell eingegliedert ist. Unsicherheiten um nicht steuerbare Innenumsätze: Es schein...mehr

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Vorsteuerabzug bei unterneh... / 3. Alternative Vorsteuer-Aufteilung für teilunternehmerische Leistungsbezüge nach Haushaltsansätzen

Grundsätzlich sieht der Entwurf für die Aufteilung teilunternehmerischer Leistungsbezüge den Einnahmenschlüssel vor. Den Gebietskörperschaften Bund und Land wird an dessen Stelle aber auch die Aufteilung nach einem Haushaltsschlüssel zugestanden. Dabei handelt es sich um einen Schlüssel für die verschiedenen Organisationseinheiten oder Einrichtungen, der auf den Haushaltsans...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Ort einer nicht innergemeinschaftlichen Güterbeförderung (§ 3b Abs. 1 S. 3 UStG)

Rz. 30 Nach § 3b Abs. 1 S. 3 UStG gelten die S. 1 und 2 (Streckenprinzip) entsprechend für die Beförderung von Gegenständen, die keine innergemeinschaftliche Beförderung eines Gegenstands i. S. d. Absatzes 3 ist, wenn der Empfänger weder ein Unternehmer, für dessen Unternehmen die Leistung bezogen wird, noch eine nichtunternehmerisch tätige juristische Person ist, der eine U...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Ort der innergemeinschaftlichen Güterbeförderung (§ 3b Abs. 3 UStG)

Rz. 58 § 3b Abs. 3 S. 1 UStG definiert die innergemeinschaftliche Beförderung eines Gegenstands als Beförderung, die in dem Gebiet eines Mitgliedstaats beginnt (Abgangsort) und in dem Gebiet eines anderen Mitgliedstaats endet (Ankunftsort). Abgangsort ist der Ort, an dem die Güterbeförderung tatsächlich beginnt; Ankunftsort ist der Ort, an dem die Beförderung tatsächlich end...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Ort einer Personenbeförderung (§ 3b Abs. 1 S. 1 und 2 UStG)

Rz. 26 Gemäß § 3b Abs. 1 S. 1 UStG wird eine Beförderung einer Person dort ausgeführt, wo die Beförderung bewirkt wird. Erstreckt sich eine solche Beförderung nicht nur auf das Inland, fällt gem. § 3b Abs. 1 S. 2 UStG nur der Teil der Leistung unter das UStG, der auf das Inland entfällt (Streckenprinzip bzw. Aufteilungsprinzip). Abgesehen davon, dass die S. 1 und 2 im Vergle...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Ort der Leistung, die im Zusammenhang mit einer Güterbeförderung steht (§ 3b Abs. 2 UStG)

Rz. 52 Gem. § 3b Abs. 2 UStG werden das Beladen, Entladen, Umschlagen und ähnliche mit der Beförderung eines Gegenstands im Zusammenhang stehende Leistungen an einen Empfänger, der weder ein Unternehmer ist, für dessen Unternehmen die Leistung bezogen wird, noch eine nicht unternehmerisch tätige juristische Person ist, der eine USt-IdNr. erteilt worden ist, dort ausgeführt, ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4.3 Sonderregelungen für kurze Beförderungsstrecken (§ 3b Abs. 1 S. 4 UStG)

Rz. 39 Die Bundesregierung hat aufgrund der Ermächtigung in § 3b Abs. 1 S. 4 UStG in den §§ 2–7 UStDV Vereinfachungsregelungen für grenzüberschreitende Beförderungen getroffen. Es handelt sich im Wesentlichen darum, dass kurze Beförderungsstrecken im Inland als ausländische und kurze ausländische Strecken als Beförderungsstrecken im Inland angesehen und kurze Beförderungsstr...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Gebrochene innergemeinschaftliche Güterbeförderungen

Rz. 79 Eine gebrochene innergemeinschaftliche Güterbeförderung liegt vor, wenn einem Beförderungsunternehmer für eine Güterbeförderung über die gesamte Beförderungsstrecke ein Auftrag erteilt wird, jedoch bei der Durchführung der Beförderung mehrere Beförderungsunternehmer nacheinander mitwirken.[1] Liegen Beginn und Ende der gesamten Beförderung in den Gebieten verschiedene...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Ort der Personenbeförderung und der nicht innergemeinschaftlichen Güterbeförderung (§ 3b Abs. 1 UStG)

2.1 Vorbemerkungen Rz. 21 § 3b Abs. 1 UStG regelt den Ort einer Personenbeförderungsleistung an Unternehmer und Nichtunternehmer (§ 3b Abs. 1 S. 1 und 2 UStG) sowie den Ort einer Güterbeförderungsleistung, die keine innergemeinschaftliche Güterbeförderung ist, an Nichtunternehmer (§ 3b Abs. 1 S. 3 UStG). Der Ort dieser Beförderungsleistungen liegt dort, wo die Beförderung bew...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG § 3b Ort der Beförderungsleistungen und der damit zusammenhängenden sonstigen Leistungen

1 Allgemeines 1.1 Entstehung und Entwicklung der Vorschrift Rz. 1 Die durch Art. 1 Nr. 6 des Umsatzsteuer-Binnenmarktgesetzes (UStBG) v. 25.8.1992[1] m. W. v, 1.1.1993 in das UStG 1993 neu eingefügte Vorschrift des § 3b UStG (a. F.) regelte den Ort der Beförderungsleistungen und der damit zusammenhängenden Leistungen, den Begriff der innergemeinschaftlichen Beförderung eines G...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Inhalt und Bedeutung der Vorschrift; Verhältnis zum Unionsrecht

Rz. 5 § 3b Abs. 1 UStG regelt zunächst den Ort einer Personenbeförderungsleistung. Danach wird eine solche Beförderungsleistung dort ausgeführt, wo die Beförderung tatsächlich bewirkt wird. Bei grenzüberschreitenden Beförderungsleistungen unterliegt nur der inländische Streckenanteil der deutschen Besteuerung (§ 3b Abs. 1 S. 1 und 2 UStG); jeder ausländische Streckenanteil i...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Vorbemerkungen

Rz. 21 § 3b Abs. 1 UStG regelt den Ort einer Personenbeförderungsleistung an Unternehmer und Nichtunternehmer (§ 3b Abs. 1 S. 1 und 2 UStG) sowie den Ort einer Güterbeförderungsleistung, die keine innergemeinschaftliche Güterbeförderung ist, an Nichtunternehmer (§ 3b Abs. 1 S. 3 UStG). Der Ort dieser Beförderungsleistungen liegt dort, wo die Beförderung bewirkt wird. Damit i...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 14 § 3b UStG hat mit seinen Regelungen als lex specialis Vorrang vor den Grundregeln zum Ort der sonstigen Leistung in § 3a Abs. 1 und 2 UStG. Rz. 15 Von Bedeutung ist § 3b UStG für verschiedene Befreiungsvorschriften. So sind nach § 4 Nr. 3 UStG (grenzüberschreitende) Güterbeförderungsleistungen im Zusammenhang mit der Ausfuhr, Einfuhr und der Durchfuhr (externer Versand...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.1 Besteuerungsverfahren in der Bundesrepublik Deutschland

Rz. 107 Steuerschuldner bei im Inland erbrachten Beförderungsleistungen oder damit zusammenhängenden sonstigen Leistungen ist der leistende Unternehmer.[1] Ist dieser im Ausland ansässig (§ 13b UStG Rz. 37ff.), so ist der inländische Leistungsempfänger Steuerschuldner, wenn er ein Unternehmer oder eine juristische Person ist.[2] Rz. 108 Wird ein Unternehmer bei einem FA im In...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Entstehung und Entwicklung der Vorschrift

Rz. 1 Die durch Art. 1 Nr. 6 des Umsatzsteuer-Binnenmarktgesetzes (UStBG) v. 25.8.1992[1] m. W. v, 1.1.1993 in das UStG 1993 neu eingefügte Vorschrift des § 3b UStG (a. F.) regelte den Ort der Beförderungsleistungen und der damit zusammenhängenden Leistungen, den Begriff der innergemeinschaftlichen Beförderung eines Gegenstands und den Ort dieser Leistung, den Ort der im Zus...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6 Besorgung von innergemeinschaftlichen Güterbeförderungen und damit zusammenhängenden Leistungen (sog. Leistungseinkaufskommission)

Rz. 103 Eine Besorgungsleistung liegt vor, wenn ein Unternehmer für Rechnung eines anderen im eigenen Namen eine sonstige Leistung bei einem Dritten in Auftrag gibt. Der Dritte erbringt diese sonstige Leistung an den besorgenden Unternehmer. Güterbeförderungen werden insbesondere von Spediteuren[1] besorgt. Aber auch andere Unternehmer können sich als sog. Gelegenheitsspedite...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4 Grenzüberschreitende Beförderungen

2.4.1 Allgemeines Rz. 34 Bei grenzüberschreitenden Beförderungsleistungen (Personenbeförderungen und drittlandsbezogene Güterbeförderungen an Nichtunternehmer) ist nur der Teil steuerbar, der auf den inländischen Teil entfällt. Daher ist bei diesen Beförderungsleistungen die Beförderungsstrecke in einen steuerbaren und einen nicht steuerbaren Leistungsteil aufzuteilen.[1] Rz....mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4.1 Allgemeines

Rz. 34 Bei grenzüberschreitenden Beförderungsleistungen (Personenbeförderungen und drittlandsbezogene Güterbeförderungen an Nichtunternehmer) ist nur der Teil steuerbar, der auf den inländischen Teil entfällt. Daher ist bei diesen Beförderungsleistungen die Beförderungsstrecke in einen steuerbaren und einen nicht steuerbaren Leistungsteil aufzuteilen.[1] Rz. 35 Die Aufteilung...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Allgemeines

1.1 Entstehung und Entwicklung der Vorschrift Rz. 1 Die durch Art. 1 Nr. 6 des Umsatzsteuer-Binnenmarktgesetzes (UStBG) v. 25.8.1992[1] m. W. v, 1.1.1993 in das UStG 1993 neu eingefügte Vorschrift des § 3b UStG (a. F.) regelte den Ort der Beförderungsleistungen und der damit zusammenhängenden Leistungen, den Begriff der innergemeinschaftlichen Beförderung eines Gegenstands un...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7 Besteuerungsverfahren

7.1 Besteuerungsverfahren in der Bundesrepublik Deutschland Rz. 107 Steuerschuldner bei im Inland erbrachten Beförderungsleistungen oder damit zusammenhängenden sonstigen Leistungen ist der leistende Unternehmer.[1] Ist dieser im Ausland ansässig (§ 13b UStG Rz. 37ff.), so ist der inländische Leistungsempfänger Steuerschuldner, wenn er ein Unternehmer oder eine juristische Pe...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4.2 Aufteilung der Entgelte

Rz. 37 Ist eine Beförderungsleistung nur teilweise steuerbar, so muss zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage das auf den steuerbaren Leistungsteil entfallende (vereinbarte oder vereinnahmte) Entgelt ermittelt werden.[1] Ein einheitliches Gesamtentgelt ist dabei nach dem Verhältnis der Streckenlängen aufzuteilen. Andere Aufteilungsmethoden (z. B. nach Zeitanteilen oder nach V...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.2 Besteuerungsverfahren in den anderen EU-Mitgliedstaaten

Rz. 112 Grundsätzlich ist der leistende Unternehmer, der eine der vorgenannten Leistungen in einem anderen EU-Mitgliedstaat ausführt, in diesem EU-Mitgliedstaat Steuerschuldner der USt.[1] Ist jedoch der leistende Unternehmer in dem EU-Mitgliedstaat, in dem die sonstige Leistung der USt zu unterwerfen ist, nicht ansässig, so schuldet der Leistungsempfänger grundsätzlich die ...mehr

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Forderungen: Sonderfälle un... / 1.4 Im öffentlichen Recht begründete Forderungen

Bei einer im öffentlichen Recht begründeten Forderung ist zu berücksichtigen, dass die öffentliche Hand bei vorliegender Anspruchsvoraussetzung ihre Schuld im Allgemeinen anerkennen wird. Ein Anspruch auf z. B. Stilllegungsbeihilfe ist auch zu aktivieren, wenn eine verwaltungsinterne Ermächtigungsrichtlinie noch aussteht. Ein Vorsteuererstattungsanspruch nach § 15 UStG kann a...mehr

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Besteuerung einer Fotovolta... / 7.1.2 Für diese Lieferungen und Leistungen ist der Null-Umsatzsteuersatz anzuwenden

Checkliste Der Null-Umsatzsteuersatz findet unter folgenden Voraussetzungen Anwendung:mehr

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Besteuerung einer Fotovolta... / 7.2 Wahlrecht Kleinunternehmerregelung

22.000 EUR Gerade Anlagenbetreiber von kleinen Fotovoltaikanlagen werden bei der derzeitigen geringen Höhe der Einspeisevergütungen nur geringe Einkünfte erzielen können. Betragen die Umsatzerlöse einschließlich der Umsatzsteuer nicht mehr als 22.000 EUR im Kalenderjahr, besteht die Möglichkeit, dass der Steuerpflichtige die umsatzsteuerliche Kleinunternehmerregelung in Anspr...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Besteuerung einer Fotovolta... / 7.2.2 Ältere Fotovoltaikanlagen mit Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung

Hinweise zu älteren Anlagen Wurde bei älteren Anlagen auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung verzichtet, ist folgendes Vorgehen anzuraten: Fotovoltaikanlage vor weniger als 5 Jahren in Betrieb genommen: In diesem Fall ist der Betreiber zunächst noch an die 5-Jahres-Frist bei Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung (s. Punkt 7.2) gebunden. Gäbe es diese Frist nicht, w...mehr