Fachbeiträge & Kommentare zu Umsatzsteuergesetz

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Übertragung eines vor dem 1.1.2019 ausgestellten Gutscheins über eine elektronische Dienstleistung in einer Leistungskette

Leitsatz Guthabenkarten über näher bezeichnete und im Inland zu erbringende Leistungen konnten wie eine Ware gehandelt werden und führten jedenfalls vor Inkrafttreten der § 3 Abs. 13 ff. UStG über die Anzahlungsbesteuerung zu einer Steuerentstehung. Normenkette § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a Satz 4, § 3a Abs. 5 Satz 1 Nr. 1, Satz 2 Nr. 3 UStG, Art. 65 EGRL 112/2006 (= MwStSystRL...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.11 Sonstige Leistungen i. S. d. § 3 Abs. 9a S. 1 Nr. 2 (§ 7 Abs. 5 UStG)

Rz. 115 Durch das StEntlG 1999/2000/2002 wurde mWv 1.4.1999 § 7 Abs. 5 UStG eingefügt. Es handelt sich in § 3 Abs. 9a S. 1 Nr. 2 UStG um die unentgeltliche Erbringung einer sonstigen Leistung durch den Unternehmer für nichtunternehmerische Zwecke oder für den privaten Bedarf seines Personals. Diese Leistungen waren früher als Leistungseigenverbrauch definiert und sind nunmeh...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.9.4 Ausfuhr in die in § 1 Abs. 3 UStG bezeichneten Gebiete

Rz. 86 Die in § 1 Abs. 3 UStG bezeichneten Gebiete gehören zum Ausland und ebenso zum Drittlandsgebiet. Es sind dies die Freihäfen Bremerhaven, Cuxhaven[1] und die Gewässer und Watten zwischen der Hoheitslinie und der jeweiligen Strandlinie. Bei den von § 1 Abs. 3 UStG erfassten Freihäfen handelt es sich um die Freizonen des Kontrolltyps I nach § 1 Abs. 1 S. 1 ZVG; denn nur ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.7 Werkleistungen i. S. d. § 3 Abs. 10 UStG

Rz. 66 Eine Lohnveredelung für ausländische Auftraggeber ist auch dann steuerfrei, wenn ihre Durchführung als Sonderfall der Leistung i. S. d. § 3 Abs. 10 UStG anzusehen ist. Ein solcher Fall liegt vor, wenn ein Unternehmer einem Auftraggeber, der ihm einen Stoff zur Herstellung eines Gegenstands übergeben hat, anstelle des herzustellenden Gegenstands einen gleichartigen Geg...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.10 Nachweispflichten (§ 7 Abs. 4 UStG)

4.10.1 Allgemeines Rz. 89 Der leistende Unternehmer hat für das Erlangen der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 1 Buchst. a UStG die in § 7 Abs. 1 S. 1 UStG genannten Voraussetzungen für die Lohnveredelung an Gegenständen der Ausfuhr sowie für die durch weitere Beauftragte erfolgte Lohnveredelung[1] nachzuweisen (§ 7 Abs. 4 UStG). Den Nachweis über den Erwerb oder die Einfuhr von G...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG § 7 Lohnveredelung an Gegenständen der Ausfuhr

1 Allgemeines Rz. 1 Wie die Ausfuhr von Gegenständen steht auch die Lohnveredelung an Gegenständen der Ausfuhr im unmittelbaren Wettbewerb mit ausländischen Konkurrenten. Um die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmer im internationalen Waren- und Dienstleistungsverkehr zu sichern, gilt es, sowohl die Ausfuhrlieferungen als auch die Lohnveredelung an Gegenständen der Ausfu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3 Auftraggeber

Rz. 40 Auftraggeber ist diejenige Person, in deren Auftrag der Unternehmer die Lohnveredelung durchführt. Der Auftraggeber muss nicht identisch mit der Person sein, an die der lohnveredelte Gegenstand letztendlich ausgeliefert wird (vgl. zu dieser Problematik wegen der Parallelität auch § 6 UStG Rz. 160ff.). Der Auftraggeber i. S. v. § 7 UStG kann auch ein Nichtunternehmer s...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1 Leistungsort im Inland

Rz. 36 § 7 UStG erfasst als Steuerbefreiungsvorschrift nur Lohnveredelungen, die steuerbar sind und folglich gem. § 1 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 UStG ihren Leistungsort im Inland haben. Dies ist der Fall, wenn die Lohnveredelung von dem beauftragten Unternehmer gegen Entgelt im Inland durchgeführt wird (Leistungsort gem. § 3a Abs. 3 Nr. 3 Buchst. c UStG) und der Auftraggeber den Auft...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.9.1 Allgemeines

Rz. 73 Der bearbeitete oder verarbeitete oder (beim Sonderfall der Leistung) überlassene Gegenstand muss gem. § 7 Abs. 1 UStG in das Drittlandsgebiet gelangt sein (Ausfuhr). Von welcher Person der be- oder verarbeitete Gegenstand ausgeführt wird, ist nicht gleichgültig, weil sich daran das weitere Erfordernis knüpft, ob der Auftraggeber ein ausländischer Auftraggeber sein mu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Wie die Ausfuhr von Gegenständen steht auch die Lohnveredelung an Gegenständen der Ausfuhr im unmittelbaren Wettbewerb mit ausländischen Konkurrenten. Um die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmer im internationalen Waren- und Dienstleistungsverkehr zu sichern, gilt es, sowohl die Ausfuhrlieferungen als auch die Lohnveredelung an Gegenständen der Ausfuhr von der in...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.8 Weitere Bearbeitung oder Verarbeitung vor der Ausfuhr

Rz. 69 Der Gegenstand kann durch inländische Beauftragte des Auftraggebers oder eines folgenden Auftraggebers vor der Ausfuhr weiter bearbeitet oder verarbeitet worden sein.[1] Die Steuerfreiheit wird also – im Gegensatz zu der früheren Rechtslage des UStG 1951 – nicht dadurch ausgeschlossen, dass der vom ausländischen Auftraggeber oder in dessen Auftrag übergebene oder über...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Aufbau der Vorschrift

Rz. 30 Die Steuerbefreiung der Lohnveredelung an Gegenständen der Ausfuhr ist in § 4 Nr. 1a UStG geregelt. § 7 UStG enthält die Voraussetzungen einer steuerfreien Lohnveredelung an Gegenständen der Ausfuhr. Rz. 31 Nach Abs. 1 liegt eine Lohnveredelung i. S. v. § 4 Nr. 1 a UStG vor, wenn ein Gegenstand zum Zweck der Be- oder Verarbeitung in das Gemeinschaftsgebiet eingeführt wi...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.10.1 Allgemeines

Rz. 89 Der leistende Unternehmer hat für das Erlangen der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 1 Buchst. a UStG die in § 7 Abs. 1 S. 1 UStG genannten Voraussetzungen für die Lohnveredelung an Gegenständen der Ausfuhr sowie für die durch weitere Beauftragte erfolgte Lohnveredelung[1] nachzuweisen (§ 7 Abs. 4 UStG). Den Nachweis über den Erwerb oder die Einfuhr von Gegenständen zu Zwe...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4 Lohnveredelung

Rz. 45 Der Unternehmer muss gem. § 7 UStG einen Gegenstand bearbeitet oder verarbeitet oder eine Werkleistung i. S. d. § 3 Abs. 10 UStG bewirkt haben. Unter die Befreiungsvorschrift fällt jegliche Lohnveredelung, d. h. jede im Werklohn vorgenommene Be- oder Verarbeitung (z. B. Generalüberholung von Maschinen, Abschn. 3a.6 Abs. 11 S. 3 UStAE). Selbst das Zerlegen und Abbauen ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.9.3 Beförderung oder Versendung durch den Auftraggeber

Rz. 80 Damit die Ausfuhr in ein Drittland gewährleistet ist, muss im Fall der Beförderung oder Versendung des be- oder verarbeiteten Gegenstands durch den Auftraggeber dieser ein ausländischer Auftraggeber sein.[1] Ein ausländischer Auftraggeber i. S. d. § 7 UStG liegt vor, wenn die Voraussetzungen nach § 6 Abs. 2 UStG für den ausländischen Abnehmer erfüllt sind.[2] Rz. 81 Na...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.10.3 Buchnachweis

Rz. 100 Die Voraussetzungen einer Lohnveredelung für ausländische Auftraggeber müssen gem. § 7 Abs. 4 UStG i. V. m. § 13 UStDV buchmäßig nachgewiesen sein. Die buchmäßig nachzuweisenden Voraussetzungen müssen eindeutig und leicht nachprüfbar aus der Buchführung zu ersehen sein (Mussvorschrift).[1] Die Bücher sind grundsätzlich im Bundesgebiet zu führen.[2] Die Ausführungen ü...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2 Unternehmer

Rz. 39 Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 1 i. V. m. § 7 UStG hängt davon ab, dass ein Unternehmer i. S. d. § 2 UStG die Lohnveredelung im Rahmen seines Unternehmens entgeltlich ausführt. Eine Lohnveredelung durch einen Nichtunternehmer ist keine steuerbare Leistung. Unerheblich ist es, ob der Unternehmer Ausländer ist oder die inländische Staatsbürgerschaft besitzt und ob der...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.9.2 Beförderung oder Versendung durch den Unternehmer

Rz. 78 Die Unterscheidung zwischen der Ausfuhr durch den Lohnveredeler oder der durch den Auftraggeber ist – ebenso wie in § 6 UStG für Ausfuhrlieferungen – durch das UStG 1980 eingeführt worden. Bei der Beförderung oder Versendung des be- oder verarbeiteten Gegenstands in das Drittlandsgebiet durch den leistenden Unternehmer (Lohnveredeler) ist sichergestellt, dass der Gege...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Lohnveredelungen innerhalb des Gemeinschaftsgebiets

Rz. 28 Für Bearbeitungen und Verarbeitungen an Gegenständen, die nach der Lohnveredelung in das übrige Gemeinschaftsgebiet gelangen (sog. innergemeinschaftliche Lohnveredelungen), gelten bereits seit 1996 keine dem § 7 UStG vergleichbaren Sonderregelungen mehr. Innergemeinschaftliche Lohnveredelungen können unter den Begriff der "Arbeiten an beweglichen körperlichen Gegenstä...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Gemeinschaftsrecht

Rz. 23 Gemeinschaftsrechtliche Grundlage von § 7 UStG [1] sind Art. 146 Abs. 1 Buchst. d und Art. 156 sowie Art. 159 MwStSystRL. Nach Art. 146 Abs. 1 Buchst. d MwStSystRL befreien die Mitgliedstaaten Dienstleistungen in Form von Arbeiten an beweglichen körperlichen Gegenständen, die zur Ausführung dieser Arbeiten im Gemeinschaftsgebiet erworben oder eingeführt worden sind und...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.5 Einfuhr zum Zweck der Bearbeitung oder Verarbeitung

Rz. 51 Voraussetzung für die Steuerbefreiung bei jedem der in § 7 Abs. 1 S. 1 Nrn. 1 bis 3 UStG aufgeführten Befreiungstatbestände ist, dass der Auftraggeber den zu be- oder verarbeitenden Gegenstand zum Zweck der Be- oder Verarbeitung in das Gemeinschaftsgebiet eingeführt (Rz. 52 bis Rz. 61) oder zu diesem Zweck in diesem Gebiet erworben hat (Rz. 62 bis Rz. 65). Rz. 52 einst...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.6 Erwerb zum Zweck der Bearbeitung oder Verarbeitung

Rz. 62 Erwerb i. S. dieser Vorschrift bedeutet nicht, dass dieser einen umsatzsteuerlichen Umsatz nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG darstellt; es genügt die Verschaffung der Verfügungsmacht, z. B. durch kostenlose Übereignung. Im letzteren Fall entfällt eine steuerfreie Ausfuhrlieferung des erworbenen Gegenstands. Rz. 63 Für die Steuerbefreiung muss ebenso wie die Einfuhr auch der E...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.10.2 Belegmäßiger Ausfuhrnachweis

Rz. 94 Durch Belege ist nachzuweisen, dass der bearbeitete oder verarbeitete oder der überlassene (Sonderfall der Leistung) Gegenstand in das Drittlandsgebiet gelangt ist (Ausfuhrnachweis). Das BMF hat von der ihm in § 7 Abs. 4 S. 2 UStG erteilten Ermächtigung, durch Rechtsverordnung zu bestimmen, wie der Ausfuhrnachweis zu führen ist, durch die UStDV Gebrauch gemacht. Nach ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.12 Gegenüber dem Lohnveredeler festgesetzte EUSt als Vorsteuer

Rz. 118 Unabhängig von der Frage der Steuerbarkeit der Lohnveredelung im umsatzsteuerrechtlichen Sinne, ist es möglich, dass der Zoll gegenüber dem Lohnveredeler wegen einer Pflichtverletzung eine EUSt festsetzt. Eine Pflichtverletzung des Lohnveredelers kann etwa durch die nicht ordnungsgemäße Beendigung der aktiven Veredelung z. B. durch einen fehlenden Ausgangsvermerk vor...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Die einzelnen Voraussetzungen

4.1 Leistungsort im Inland Rz. 36 § 7 UStG erfasst als Steuerbefreiungsvorschrift nur Lohnveredelungen, die steuerbar sind und folglich gem. § 1 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 UStG ihren Leistungsort im Inland haben. Dies ist der Fall, wenn die Lohnveredelung von dem beauftragten Unternehmer gegen Entgelt im Inland durchgeführt wird (Leistungsort gem. § 3a Abs. 3 Nr. 3 Buchst. c UStG) und...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.9 Ausfuhr

4.9.1 Allgemeines Rz. 73 Der bearbeitete oder verarbeitete oder (beim Sonderfall der Leistung) überlassene Gegenstand muss gem. § 7 Abs. 1 UStG in das Drittlandsgebiet gelangt sein (Ausfuhr). Von welcher Person der be- oder verarbeitete Gegenstand ausgeführt wird, ist nicht gleichgültig, weil sich daran das weitere Erfordernis knüpft, ob der Auftraggeber ein ausländischer Auf...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / F. Hinweise zur Umsatzsteuer

Rz. 71 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Der Bezug von Waren und Dienstleistungen und anderen Sachbezügen, die ArbN vom ArbG erhalten, hat auch umsatzsteuerliche Auswirkungen. Bei verbilligten Lieferungen und sonstigen Leistungen an ArbN und ihre Angehörigen wird zur Berechnung der USt im Allgemeinen von den lohnsteuerlichen Werten ausgegangen. Die lohnsteuerlichen Werte sind als B...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Grundsätzliches

Rz. 9 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Steuerrechtlich relevante > Reisekosten entstehen bei beruflich veranlassten Auswärtstätigkeiten (> R 9.4 Abs 1 LStR). Das ist die vorübergehende berufliche Tätigkeit des ArbN außerhalb seiner Wohnung und seiner ersten Tätigkeitsstätte (vgl § 9 Abs 4a Satz 2 EStG). Zu Einzelheiten > Reisekosten Rz 20 ff. Zur Bestimmung der > Erste Tätigkeitss...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 8.2 Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben (§ 34b Abs. 2 S. 1 EStG)

Rz. 38 Zur Ermittlung der Einkünfte aus außerordentlichen Holznutzungen sind die mit allen Holznutzungen im Zusammenhang stehenden Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben gesondert aufzuzeichnen. Es gelten die Grundsätze der jeweils maßgebenden Gewinnermittlungsart. Rz. 39 Betriebseinnahmen aus Holznutzungen sind die Erlöse aus der Verwertung des Holzes, die der Gewinnermittlu...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Gestellung der Verpflegung

Rz. 40 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Da § 3 Nr 16 EStG Vergütungen von Reisekosten usw bis zur Höhe der als > Werbungskosten abziehbaren Beträge steuerfrei stellt, wirken sich die Regelungen zur ‚Gestellung von Mahlzeiten’ in § 9 Abs 4a Sätze 8 bis 10 iVm § 8 Abs 2 Sätze 8 und 9 EStG auch auf die Abrechnung beim > Arbeitgeber aus. Die Veranlassung des ArbG oder eines von ihm bea...mehr

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Freizeit- und Spaßbäder als Schwimmbäder (zu § 12 Abs. 2 Nr. 9 UStG)

Kommentar Die Eintrittsberechtigung zu einem Schwimmbad unterliegt nach § 12 Abs. 2 Nr. 9 UStG dem ermäßigten Steuersatz. Auslegungsbedürftig ist, wann ein "Schwimmbad" i. S. der Regelung vorliegt. Der EuGH[1] geht wohl in seiner Rechtsprechung davon aus, dass "schwimmen" zumindest auch eine sportliche Komponente beinhaltet. Damit können sich Abgrenzungsprobleme bei sog. "Spa...mehr

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Zur Umsatzbesteuerung der Wärmeabgabe aus einem Blockheizkraftwerk

Leitsatz Dem EuGH werden folgende Fragen zur Auslegung von Art. 16 und Art. 74 MwStSystRL zur Vorabentscheidung vorgelegt: 1. Handelt es sich um die "Entnahme eines Gegenstands durch einen Steuerpflichtigen aus seinem Unternehmen ... als unentgeltliche Zuwendung" i.S. von Art. 16 MwStSystRL, wenn ein Steuerpflichtiger Wärme aus seinem Unternehmen unentgeltlich an einen andere...mehr

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Umsatzsteuerfragen im Zusam... / b) Vermeidung der Steuerschuldnerschaft nach § 14c Abs. 1 UStG

Die zuvor dargestellte Rechtsfolge des § 14c Abs. 1 UStG kann durch eine spätere Rechnungsberichtigung des Leistenden nach § 14c Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 17 UStG vermieden werden. Dafür muss aber der überhöht ausgewiesene Umsatzsteuerbetrag an den Leistungsempfänger zurückgezahlt werden, sofern der Leistungsempfänger einen zivilrechtlichen Anspruch[68] hat.[69] Die Berichtung ...mehr

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Umsatzsteuerfragen im Zusam... / a) Steuerschuldner nach § 14c Abs. 1 UStG

Stellt der leistende Unternehmer dem Veranstalter eine Rechnung aus, in der ein zu hoher Steuersatz ausgewiesen ist, schuldet der Leistende den zu hoch ausgewiesenen Steuerbetrag nach § 14c Abs. 1 UStG.[64] Obwohl der leistende Unternehmer im Gutschriftsverfahren nicht derjenige ist, der die Rechnung ausstellt, treffen ihn bei unrichtigen oder unberechtigten Steuerausweis ebe...mehr

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Umsatzsteuerfragen im Zusam... / 2. Voraussetzungen des § 12 Abs. 2 Nr. 7c UStG

Der ermäßigte Steuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 7c UStG ist anwendbar, wenn ein vom UrhG geschütztes Recht vorliegt. Dieses Recht muss vom Rechteinhaber eingeräumt, übertragen oder wahrgenommen werden. a) Der Vortrag als urheberrechtlich geschütztes Werk Die Vorschrift des § 12 Abs. 2 Nr. 7c UStG umfasst alle Rechte, die sich aus dem Urheberrechtsgesetz (UrhG) ergeben.[9] Zumeis...mehr

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Umsatzsteuerfreiheit von Privatkliniken (nach § 4 Nr. 16 Buchst. b UStG a.F.)

Leitsatz 1. Die Umsatzsteuerfreiheit von Privatkliniken nach § 4 Nr. 16 Buchst. b UStG a.F. i.V.m. § 67 Abs. 2 AO erforderte im Jahr 2006 keine Vorauskalkulation der Selbstkosten (Anschluss an BFH-Urteil vom 23.01.2019 ‐ XI R 15/16, BFHE 263, 543). 2. Die durch das Jahressteuergesetz 2007 mit Rückwirkung zum 01.01.2003 geänderte Fassung des § 67 Abs. 1 AO ist für das Jahr 200...mehr

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Umsatzsteuerfragen im Zusam... / III. Anwendbarer Steuersatz für Online-Seminare

§ 12 Abs. 2 UStG-Tatbestände sind Ausnahmeregelungen: Das Umsatzsteuergesetz unterscheidet hinsichtlich des anzuwendenden Steuersatzes zwischen dem Regelsteuersatz i.H.v. 19 % nach § 12 Abs. 1 UStG und dem ermäßigten Steuersatz i.H.v. 7 % nach § 12 Abs. 2 UStG. Dabei sind die in § 12 Abs. 2 UStG normierten Tatbestände als Ausnahmeregelungen zu verstehen, die eng auszulegen s...mehr

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Umsatzsteuerfragen im Zusam... / 1. Verhältnis zum Europarecht

Bei der Anwendung des nationalen Umsatzsteuergesetzes sind stets die europarechtlichen Vorgaben der MwStSystRL zu beachten. Die Vorschrift des § 12 Abs. 2 Nr. 7c UStG findet ihre europarechtliche Grundlage in Art. 98 Abs. 2 i.V.m. Anhang III Nr. 9 MwStSystRL.[4] Nach Anhang III Nr. 9 MwStSystRL können die Mitgliedstaaten eine Steuersatzermäßigung auf Dienstleistungen von Sch...mehr

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Umsatzsteuerfragen im Zusam... / b) Einräumung eines Nutzungsrechts an dem Vortrag

Das Urheberrecht selbst ist grundsätzlich nicht übertragbar, vgl. § 29 Abs. 1 UrhG. Der Urheber des Vortrags kann einem anderen die Verwertung nur durch Einräumung – also durch vertragliche Bestellung – eines Nutzungsrechts nach § 31 UrhG überlassen.[15] Die Einräumung der Nutzung der Rechte des Urhebers ist als einfaches oder ausschließliches Recht möglich; außerdem kann da...mehr

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Umsatzsteuerfragen im Zusam... / a) Allgemeine Einordnung der Autorentätigkeit

Die schriftstellerische Tätigkeit von Autoren unterliegt dem ermäßigten Steuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 7c UStG, wenn es sich bei dem verfassten Text um ein urheberrechtlich geschütztes Werk handelt, an dem einem anderen Rechte nach dem UrhG eingeräumt werden. Die Monografien und Aufsätze eines Schriftstellers können schutzfähige Sprachwerke i.S.d. § 2 Abs. 1 Nr. 1 UrhG sein....mehr

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Umsatzsteuerfragen im Zusam... / 1. Abrechnungsmethoden

Grundsätzlich ist der leistende Unternehmer unter den Voraussetzungen des § 14 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 2 Satz 2 UStG verpflichtet, dem Leistungsempfänger eine Rechnung auszustellen. Alternativ besteht gem. § 14 Abs. 2 Satz 2 UStG die Möglichkeit, dass die Rechnung von dem Leistungsempfänger ausgestellt wird, sofern dies vorher vereinbart wird und der Leistungsempfänger u...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Umsatzsteuerfragen im Zusam... / a) Der Vortrag als urheberrechtlich geschütztes Werk

Die Vorschrift des § 12 Abs. 2 Nr. 7c UStG umfasst alle Rechte, die sich aus dem Urheberrechtsgesetz (UrhG) ergeben.[9] Zumeist sind dies die in § 2 Abs. 1 UrhG geschützten Werke des Urhebers.[10] Ein Werk i.S.d. UrhG liegt nach § 2 Abs. 2 UrhG nur bei "persönlich geistigen Schöpfungen" vor. Dabei zählt der § 2 Abs. 1 UrhG exemplarisch die geschützten Werke der Literatur, Wi...mehr

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Umsatzsteuerfragen im Zusam... / 3. Rechtsfolgen beim Leistungsempfänger

Für den Veranstalter als Leistungsempfänger liegen die Probleme – unabhängig von der Abrechnungsmethode – an anderer Stelle. Denn wie zuvor dargestellt ist – selbst im Gutschriftsverfahren -nur der leistende Unternehmer Schuldner des Differenzbetrages der zu hoch ausgewiesenen Umsatzsteuer nach § 14c Abs. 1 UStG. Allerdings wirkt sich die Anwendung des unrichtigen Steuersatz...mehr

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Umsatzsteuerfragen im Zusam... / bb) Skript als unselbstständige Nebenleistung zum Vortrag

Kommt man bei der jeweiligen Beurteilung im Einzelfall zu dem Ergebnis, dass es sich bei Vortrag nebst Skript um eine einheitliche Leistung handelt, ist die Einordnung des Skripts zum Vortrag davon abhängig, ob eine einheitliche Leistung mit mehreren Hauptbestandteilen vorliegt oder das Skript als bloße Nebenleistung zum Vortrag als Hauptbestandteil der Leistung zuzuordnen i...mehr

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Neuere Entwicklungen beim V... / 1. Holdingformen und Unternehmerstatus

Ausgangspunkt des Vorsteuerabzugs einer sog. Holding ist die Unternehmereigenschaft nach § 2 UStG. Eine Holding ist eine Gesellschaft, deren Unternehmenszweck darin besteht, unmittelbar oder mittelbar Beteiligungen an einem oder mehreren rechtlich selbständigen Wirtschaftsgebilden zu erwerben, zu halten oder zu veräußern, wobei die Gesellschaft die Beteiligungen an anderen U...mehr

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Umsatzsteuerfragen im Zusam... / V. Fazit

Die Anwendung des Steuerbefreiungstatbestandes des § 12 Abs. 2 Nr. 7c UStG ist im Hinblick auf die umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Online-Seminaren, die ein Dozent bzw. Vortragender gegenüber einem Anbieter derselben erbringt, eine kaum problematisierte Rechtsfrage. Die Äußerung der Finanzverwaltung zu Vortragsleistungen, wonach diese keine Nutzungsrechtseinräumung dar...mehr

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Umsatzsteuerfragen im Zusam... / aa) Vorliegen einer einheitlichen Leistung

Wie zuvor schon ausgeführt, kommt es für das Vorliegen einer einheitlichen Leistung im umsatzsteuerlichen Sinn darauf an, ob es sich um eine Verbindung aus selbständigen Haupt- und Nebenleistungen handelt oder ob eine einzige untrennbare wirtschaftliche Leistung vorliegt, deren Aufspaltung wirklichkeitsfremd wäre (s. dazu oben unter III.3.a).[55] Für die Beurteilung des Vorli...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Neuere Entwicklungen beim V... / b) Vorsteuern aus Erwerb und Halten der Beteiligung

Ausgehend von der oben unter I.1 dargestellten Sichtweise, dass Eingriffe einer Holdinggesellschaft in die Verwaltung von Gesellschaften, an denen sie Beteiligungen erworben hat, eine der Mehrwertsteuer unterliegende wirtschaftliche Tätigkeit darstellen können, kann die Vorsteuer, die für die Kosten des Erwerbs dieser Leistungen anfallen, daher grundsätzlich vollständig abge...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Umsatzsteuerfragen im Zusam... / 3. Nutzungsrechtseinräumung als Hauptbestandteil der Leistung

Zu beachten ist jedoch, dass die von dem Referenten gegenüber dem Anbieter erbrachten und abgerechneten Leistungen nicht ausschließlich in der Einräumung von Nutzungsrechten bestehen. Vielmehr tritt neben die Einräumung von Nutzungsrechten an dem Vortrag die Erstellung und das Halten des Vortrags selbst. Wie oben unter III.2.b. dargestellt, findet mangels Nutzungsrechtseinrä...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Umsätze eines Vereins für Verkehrserziehung

Leitsatz 1. § 4 Nr. 22 Buchst. a UStG ist entsprechend Art. 132 Abs. 1 Buchst. i MwStSystRL richtlinienkonform auszulegen. 2. Bei einem Fahrsicherheitstraining liegen "Kurse belehrender Art" i.S. von § 4 Nr. 22 Buchst. a UStG vor, wenn es sich um eine Schulungsmaßnahme handelt, die zum Erwerb oder zur Erhaltung beruflicher Kenntnisse konkret geeignet ist (Art. 132 Abs. 1 Buch...mehr