Fachbeiträge & Kommentare zu Umsatzsteuergesetz

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Umsatzsteuer in der Rechnun... / 4.3 Aufzeichnung nachträglicher Entgeltänderungen

Rz. 38 Da das Entgelt die wichtigste Basis für die Umsatzbesteuerung ist, leuchtet ein, dass nicht nur dieses, sondern auch nachträgliche Änderungen erfasst werden müssen. Solche Minderungen oder auch Erhöhungen sind sowohl bei der Soll- (nach vereinbarten Entgelten) als auch bei der Ist-Versteuerung (nach vereinnahmten Entgelten) aufzuzeichnen.[1] Das gilt sowohl für die Au...mehr

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Umsatzsteuer in der Rechnun... / 5.2 Abschreibungen auf Forderungen

Rz. 69 Die Umsatzsteuer ist Teil des zivilrechtlichen Preises, die Kundenforderungen umfassen daher den Bruttopreis (einschließlich Umsatzsteuer). Dies ist bei der Forderungsbewertung im Rahmen des Jahresabschlusses zu beachten. Eine umsatzsteuerlich relevante Entgeltminderung wegen Uneinbringlichkeit führt zu einer Minderung der Umsatzsteuerschuld,[1] da die früher erklärte...mehr

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Umsatzsteuer in der Rechnun... / 3.1.1 Vorbemerkung

Rz. 19 Einkauf und Verkauf werden gleichermaßen von der Umsatzsteuer berührt: Beim Einkauf von Waren (bzw. Dienstleistungen) wird vom Lieferanten Umsatzsteuer in Rechnung gestellt. Die Lieferantenrechnung setzt sich aus dem Nettobetrag (Entgelt) und dem Umsatzsteuerbetrag zusammen. Der Rechnungs-Bruttobetrag muss an den Lieferanten gezahlt werden. Durch den offenen Steueraus...mehr

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Umsatzsteuer in der Rechnun... / 4.4 Aufzeichnung bei Bezug aus dem Ausland

Rz. 42 Geht dem Unternehmen die Eingangsleistung vom Ausland zu, so spricht man von "Einfuhr" (aus Drittländern) oder von "innergemeinschaftlichem Erwerb" (aus Mitgliedstaaten der EG). Für die Aufzeichnung einer Einfuhr besteht die Erleichterung, dass die entrichtete oder zu entrichtende Einfuhr-Umsatzsteuer (EUSt) aufgezeichnet und dabei auf den zollamtlichen Beleg hingewie...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Steuerfreie Umsätze, für die § 4 Nr. 3 UStG nicht gilt

Rz. 26 § 4 Nr. 3 S. 2 UStG ist für folgende Leistungen nicht anwendbar, d. h. die Steuerbefreiung bestimmt sich nach den jeweils genannten anderen Vorschriften: Umsätze nach § 4 Nr. 8 UStG (Finanzumsätze, insbesondere die Gewährung von Krediten und Umsätze im Geschäft mit Forderungen), Umsätze nach § 4 Nr. 10 UStG (Versicherungsumsätze), Umsätze nach § 4 Nr. 11 UStG (Umsätze au...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.2 Verwendung in den in § 1 Abs. 1 Nr. 4 UStG bezeichneten Gebieten

Rz. 107 Weitere Voraussetzung der Steuerbefreiung ist, dass die zollamtliche Bewilligung für eine vorübergehende Verwendung der eingeführten Gegenstände in den in § 1 Abs. 1 Nr. 4 UStG bezeichneten Gebieten erteilt worden ist, also im Inland und in den österreichischen Gebieten Jungholz und Mittelberg. Zum Inlandsbegriff vgl. § 1 UStG Rz. 1ff.mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8 Steuerfreie Umsätze, für die § 4 Nr. 3 nicht gilt (§ 4 Nr. 3 S. 2 UStG)

Rz. 113 Nach § 4 Nr. 3 S. 2 UStG ist die Steuerbefreiung – nach dieser Vorschrift – für folgende Leistungen nicht anwendbar, d. h. die Steuerbefreiung bestimmt sich nach den jeweils genannten anderen Vorschriften: Umsätze nach § 4 Nr. 8 UStG (Finanzumsätze, insbesondere die Gewährung von Krediten und Umsätze im Geschäft mit Forderungen), Umsätze nach § 4 Nr. 10 UStG (Versicher...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2.2 Leistung bezieht sich auf Gegenstände der Einfuhr (§ 4 Nr. 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb UStG)

Rz. 77 Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 3 Buchst. a UStG setzt im Doppelbuchstaben bb voraus, dass die Leistungen sich auf Gegenstände der Einfuhr in das Gebiet eines Mitgliedstaats der EG beziehen und die Kosten für die Leistungen in der Bemessungsgrundlage für diese Einfuhr enthalten sind. Rz. 78 Zu beachten ist, dass die Einbeziehung der Kosten für bestimmte Leistungen im Zu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2.1 Leistung bezieht sich auf Gegenstände der Ausfuhr oder auf bestimmte eingeführte Gegenstände (§ 4 Nr. 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa UStG)

Rz. 66 Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 3 Buchst. a UStG setzt im Doppelbuchstaben aa voraus, dass die Leistungen sich beziehen unmittelbar auf Gegenstände der Ausfuhr oder auf eingeführte Gegenstände, die im externen Versandverfahren in das Drittlandsgebiet befördert werden. Rz. 67 Die Steuerbefreiung hängt nicht davon ab, dass die Leistungen an ausländische Auftraggeber bewirk...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.1 Beförderungen der in § 1 Abs. 3 Nr. 4 Buchst. a UStG bezeichneten Gegenstände (§ 4 Nr. 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb S. 2 UStG)

Rz. 111 Beförderungen aus einem Freihafen in das Inland sowie die Besorgung dieser Beförderungen sind von der Steuerbefreiung ausgenommen, wenn sich die beförderten Gegenstände in einer zollamtlich bewilligten Freihafen-Veredelung [1] oder in einer zollamtlich besonders zugelassenen Freihafenlagerung [2] befunden haben. Die Freihafenanteile dieser Beförderungen sind wie Umsätz...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 9.1.1 Leistungen nach § 4 Nr. 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa UStG

Rz. 119 Nach § 20 Abs. 1 UStDV muss der Unternehmer bei einer Leistung i. S. d. § 4 Nr. 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa UStG durch Belege die Ausfuhr oder Wiederausfuhr des Gegenstands nachweisen. Die Voraussetzung muss sich aus den Belegen eindeutig und leicht nachprüfbar ergeben. Der Unternehmer muss die Nachweise im Geltungsbereich der UStDV, also im Inland führen.[1] Die Vo...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Beförderungen von und nach den Regionen Azoren und Madeira (§ 4 Nr. 3 Buchst. b UStG)

Rz. 99 Nach § 4 Nr. 3 Buchst. b UStG sind steuerfrei auch die Beförderungen von Gegenständen nach und von den Inseln, die die autonomen Regionen Azoren und Madeira bilden. Diese Befreiung ist atypisch, weil es sich insoweit um innergemeinschaftliche Güterbeförderungen handelt, die grundsätzlich am Abgangsort der Beförderung steuerbar und steuerpflichtig sind.[1] Denn die aut...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6 Sonstige Leistungen, die sich unmittelbar auf bestimmte eingeführte Gegenstände beziehen (§ 4 Nr. 3 Buchst. c UStG)

Rz. 102 Nach § 4 Nr. 3 Buchst. c UStG sind auch sonstige Leistungen steuerbefreit, die sich unmittelbar auf eingeführte Gegenstände beziehen, für die zollamtlich eine vorübergehende Verwendung in den in § 1 Abs. 1 Nr. 4 UStG bezeichneten Gebieten bewilligt worden ist, wenn der Leistungsempfänger ein ausländischer Auftraggeber[1] ist. Diese Regelung gilt also wie in den voran...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.2 Sonstige Leistungen, die sich auf Beförderungsmittel, Paletten und Container beziehen (§ 4 Nr. 3 Buchst. c S. 2 UStG)

Rz. 112 Nach § 4 Nr. 3 Buchst. c S. 2 UStG sind die dort genannten sonstigen Leistungen, die sich auf eingeführte Gegenstände beziehen, steuerpflichtig, wenn es sich bei den Gegenständen um Beförderungsmittel, Paletten und Container handelt. Zum Begriff der Beförderungsmittel vgl. § 3a UStG Rz. 1ff. Für diese Gegenstände wird eine vorübergehende Verwendung nur unter den enge...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 9.1.3 Leistungen nach § 4 Nr. 3 Buchst. b und c UStG

Rz. 128 Die Beförderungen von Gegenständen von und nach den Regionen Azoren und Madeira sind ebenfalls belegmäßig nachzuweisen. Als Nachweisbelege können – wie bei den anderen grenzüberschreitenden Güterbeförderungen – insbesondere die vorgeschriebenen Frachturkunden (z. B. Frachtbrief, Konnossement), der schriftliche Speditionsauftrag, das im Speditionsgewerbe übliche Borde...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 9.1.2 Leistungen nach § 4 Nr. 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb UStG

Rz. 124 Nach § 20 Abs. 2 UStDV muss der Unternehmer bei einer Leistung, die sich auf einen Gegenstand der Einfuhr in das Gemeinschaftsgebiet bezieht, durch – im Inland zu führende – Belege nachweisen, dass die Kosten für diese Leistung in der Bemessungsgrundlage für die Einfuhr enthalten sind. Dieser Nachweis ist wie andere Belegnachweise auch Voraussetzung für die Steuerbef...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Allgemeine Voraussetzungen von § 4 Nr. 3 UStG

Rz. 32 Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 3 UStG setzt voraus, dass die Leistungen im Inland steuerbar sind. Zum Leerlaufen der Steuerbefreiung in vielen Fällen ab 1.1.2010 vgl. Rz. 6. Eine Leistung ist im Inland steuerbar, wenn der Ort der Leistung[1] im Inland liegt. Weiterhin gilt die Bedingung, dass die in der Vorschrift bezeichneten Leistungen umsatzsteuerrechtlich selbst...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 9 Nachweis der Steuerbefreiung (§ 4 Nr. 3 S. 3 und 4 UStG)

Rz. 117 Die Voraussetzungen der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 3 UStG müssen vom Unternehmer nachgewiesen sein. Das BMF kann mit Zustimmung des Bundesrats durch Rechtsverordnung bestimmen, wie der Unternehmer den Nachweis zu führen hat. Der BMF hat von dieser Ermächtigung durch die §§ 20 und 21 UStDV Gebrauch gemacht. Damit ist der dort geregelte Beleg- und Buchnachweis materi...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Grenzüberschreitende Beförderungen (§ 4 Nr. 3 Buchst. a UStG)

4.1 Begünstigte Leistungen 4.1.1 Grenzüberschreitende Beförderungen von Gegenständen Rz. 35 Nach § 4 Nr. 3 Buchst. a UStG sind u. a. grenzüberschreitende Beförderungen von Gegenständen unter den weiteren Voraussetzungen der Vorschrift steuerfrei. Die Regelung erstreckt sich insoweit jedoch nur auf die Beförderung von Gegenständen und nicht von Personen. Gegenstände sind alle k...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG § 4 Nr. 3 [Grenzüberschreitende Beförderungen]

1 Vorbemerkung 1.1 Allgemeines Rz. 1 Nach der Regelung des § 4 Nr. 3 UStG sind Dienstleistungen, insbesondere Güterbeförderungsleistungen, im Zusammenhang mit der Ausfuhr, Einfuhr und der Durchfuhr (externer Versand) von Gegenständen befreit. Einerseits ergänzt die Bestimmung damit die Regelungen über die Steuerbefreiung von Ausfuhrlieferungen und Lohnveredelungen an Gegenstän...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 9 Die Steuerbefreiung grenzüberschreitender Beförderungen von Gegenständen nach heutiger Prägung war erstmals in § 4 Nr. 5 UStG 1967 enthalten. Danach waren steuerfrei: "die Beförderungen von Gegenständen im grenzüberschreitenden Beförderungsverkehr und im internationalen Eisenbahnfrachtverkehr sowie die Besorgung dieser Leistungen". Zuvor (§ 4 Nr. 9 UStG 1951) waren die...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5 Leistungen im Rahmen der Dienstleistungskommission

Rz. 29 Wird ein Unternehmer in die Erbringung einer sonstigen Leistung gem. § 4 Nr. 3 UStG eingeschaltet und handelt er dabei im eigenen Namen, jedoch für fremde Rechnung, gilt diese Leistung gem. § 3 Abs. 11 UStG als an ihn und von ihm erbracht. Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 3 UStG kommt dann unter den in der Vorschrift genannten Voraussetzungen für beide Leistungsfiktio...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1.1 Grenzüberschreitende Beförderungen von Gegenständen

Rz. 35 Nach § 4 Nr. 3 Buchst. a UStG sind u. a. grenzüberschreitende Beförderungen von Gegenständen unter den weiteren Voraussetzungen der Vorschrift steuerfrei. Die Regelung erstreckt sich insoweit jedoch nur auf die Beförderung von Gegenständen und nicht von Personen. Gegenstände sind alle körperlichen Gegenstände, wozu auch Elektrizität, Gas, Wärme, Kälte und ähnliche Sac...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.3 Leistungsempfänger ist ausländischer Auftraggeber

Rz. 108 Die nach § 4 Nr. 3 Buchst. c UStG begünstigte sonstige Leistung muss an einen ausländischen Auftraggeber i. S. d. § 7 Abs. 2 UStG als Leistungsempfänger erbracht werden. Der aus dem Umsatzgeschäft Berechtigte und Verpflichtete muss also ein ausländischer Auftraggeber sein. Mit dieser Voraussetzung soll bei Leistungen an andere Auftraggeber ein unversteuerter Letztver...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Von der Steuerbefreiung ausgenommene Umsätze

Rz. 25 Von der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 3 UStG sind folgende – im Zusammenhang mit einer Einfuhr stehende – Leistungen ausgenommen, d. h. sie sind steuerpflichtig: die Beförderungen der in § 1 Abs. 3 Nr. 4 Buchst. a UStG bezeichneten Gegenstände aus einem Freihafen in das Inland, also die entsprechenden Beförderungen von Gegenständen, die sich in einem zollamtlich bewilli...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7 Von der Steuerbefreiung ausgenommene Umsätze

Rz. 110 Von der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 3 UStG sind bestimmte im Zusammenhang mit einer Einfuhr stehende sonstige Leistungen ausgenommen, also steuerpflichtig. Dies sind zum einen die Beförderungen der in § 1 Abs. 3 Nr. 4 Buchst. a UStG bezeichneten Gegenstände aus einem Freihafen in das Inland.[1] Steuerpflichtig sind auch sonstige Leistungen i. S. d. § 4 Nr. 3 Buchst....mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Allgemeines

Rz. 1 Nach der Regelung des § 4 Nr. 3 UStG sind Dienstleistungen, insbesondere Güterbeförderungsleistungen, im Zusammenhang mit der Ausfuhr, Einfuhr und der Durchfuhr (externer Versand) von Gegenständen befreit. Einerseits ergänzt die Bestimmung damit die Regelungen über die Steuerbefreiung von Ausfuhrlieferungen und Lohnveredelungen an Gegenständen der Ausfuhr[1] und fügt s...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 10 Einzelfälle

Rz. 132 Ein Bestattungsunternehmer, der Leichen ins Ausland überführt und hierfür Sarg und Sargausstattung beschafft sowie die notwendigen Formalitäten erledigt, erbringt weder eine Lieferung noch eine Beförderungsleistung, sondern eine (einheitliche) sonstige Leistung. Die Befreiungsvorschrift des § 4 Nr. 3 Buchst. a UStG und § 4 Nr. 1 UStG findet keine Anwendung.[1] Andere...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Allgemeiner Überblick über die Vorschrift

Rz. 23 § 4 Nr. 3 UStG betrifft bzw. befreit nur sonstige Leistungen. Die Vorschrift gilt nicht für Lieferungen[1], es sei denn, es handelt sich um eine unselbstständige Nebenleistung zu einer unter § 4 Nr. 3 UStG fallenden – steuerfreien – sonstigen Leistung. In diesem Fall teilt die Lieferung das Schicksal der sonstigen Leistung und ist ebenfalls steuerfrei (z. B. die Liefe...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 9.1 Belegnachweis

9.1.1 Leistungen nach § 4 Nr. 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa UStG Rz. 119 Nach § 20 Abs. 1 UStDV muss der Unternehmer bei einer Leistung i. S. d. § 4 Nr. 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa UStG durch Belege die Ausfuhr oder Wiederausfuhr des Gegenstands nachweisen. Die Voraussetzung muss sich aus den Belegen eindeutig und leicht nachprüfbar ergeben. Der Unternehmer muss die Nachweise...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2 Voraussetzungen der Steuerbefreiung

4.2.1 Leistung bezieht sich auf Gegenstände der Ausfuhr oder auf bestimmte eingeführte Gegenstände (§ 4 Nr. 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa UStG) Rz. 66 Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 3 Buchst. a UStG setzt im Doppelbuchstaben aa voraus, dass die Leistungen sich beziehen unmittelbar auf Gegenstände der Ausfuhr oder auf eingeführte Gegenstände, die im externen Versandverfahren in ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1 Begünstigte Leistungen

4.1.1 Grenzüberschreitende Beförderungen von Gegenständen Rz. 35 Nach § 4 Nr. 3 Buchst. a UStG sind u. a. grenzüberschreitende Beförderungen von Gegenständen unter den weiteren Voraussetzungen der Vorschrift steuerfrei. Die Regelung erstreckt sich insoweit jedoch nur auf die Beförderung von Gegenständen und nicht von Personen. Gegenstände sind alle körperlichen Gegenstände, w...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4 Nachweis der Steuerbefreiung

Rz. 27 Die Voraussetzungen der Steuerbefreiung müssen nach § 4 Nr. 3 S. 3 UStG vom Unternehmer nachgewiesen sein. Das BMF kann nach § 4 Nr. 3 S. 4 UStG mit Zustimmung des Bundesrats durch Rechtsverordnung bestimmen, wie der Unternehmer den Nachweis zu führen hat. Der BMF hat von dieser Ermächtigung durch die §§ 20 und 21 UStDV Gebrauch gemacht. Rz. 28 einstweilen freimehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Steuerfreie Umsätze

Rz. 24 Die fünf Tatbestände der Steuerbefreiung sind folgende: die grenzüberschreitenden Beförderungen von Gegenständen, die Beförderungen im internationalen Eisenbahnfrachtverkehr und andere sonstige Leistungen, wenn sich diese Leistungen (nach 1. bis. 3.) unmittelbar auf Gegenstände der Ausfuhr beziehen oder auf eingeführte Gegenstände beziehen, die im externen Versandverfahre...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1.4 Andere sonstige Leistungen

Rz. 63 Als andere sonstige Leistungen i. S. d. § 4 Nr. 3 Buchst. a UStG kommen insbesondere in Betracht: Güterbeförderungen, die nach vorangegangener grenzüberschreitender Beförderung oder Beförderung im internationalen Eisenbahnfrachtverkehr zu einem ersten innergemeinschaftlichen Bestimmungsort nach einem weiteren Bestimmungsort in der Gemeinschaft durchgeführt werden, z. B...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.1 Eingeführte Gegenstände unter Verfahren der zollamtlich vorübergehenden Verwendung

Rz. 104 Voraussetzung der Steuerbefreiung ist zum einen, dass sich die Leistungen unmittelbar auf eingeführte Gegenstände beziehen. Zum Begriff der Unmittelbarkeit vgl. Rz. 72ff. Die Gegenstände müssen bereits eingeführt sein, d. h. die Einfuhr i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 4 UStG hat bereits stattgefunden. Es handelt sich also nicht um Gegenstände der Einfuhr i. S. d. § 4 Nr. 3 B...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 9.2 Buchnachweis

Rz. 130 Der Buchnachweis ist neben dem Belegnachweis die zweite Voraussetzung für die Steuerbefreiung gem. § 4 Nr. 3 UStG. Nach § 21 Abs. 1 S. 1 UStDV ist bei einer Leistung, die sich auf einen Gegenstand der Ausfuhr, auf einen Gegenstand der Einfuhr in das Gemeinschaftsgebiet oder auf einen eingeführten Gegenstand bezieht, der im externen Versandverfahren in das Drittlandsg...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1.3 Beförderungen im internationalen Eisenbahnfrachtverkehr

Rz. 61 In § 4 Nr. 3 Buchst. a UStG wird ausdrücklich der internationale Eisenbahnverkehr angesprochen. Dies hat seinen Grund darin, dass das Schienennetz der nationalen Eisenbahnverwaltungen gewöhnlich an der Grenze des jeweiligen Hoheitsgebiets und damit des umsatzsteuerlichen Erhebungsgebiets endet, sodass von den Unternehmern im internationalen Eisenbahnverkehr grds. kein...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Unionsrecht

Rz. 18 § 4 Nr. 3 UStG beruht auf Art. 144, Art. 146 Abs. 1 Buchst. e und Art. 142 MwStSystRL. Rz. 19 Nach Art. 144 MwStSystRL befreien die Mitgliedstaaten Dienstleistungen, die sich auf die Einfuhr von Gegenständen beziehen und deren Wert gemäß Art. 86 Abs. 1 Buchst. b MwStSystRL in der Steuerbemessungsgrundlage enthalten ist. Rz. 20 Nach Art. 146 Abs. 1 Buchst. e MwStSystRL b...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Vorbemerkung

1.1 Allgemeines Rz. 1 Nach der Regelung des § 4 Nr. 3 UStG sind Dienstleistungen, insbesondere Güterbeförderungsleistungen, im Zusammenhang mit der Ausfuhr, Einfuhr und der Durchfuhr (externer Versand) von Gegenständen befreit. Einerseits ergänzt die Bestimmung damit die Regelungen über die Steuerbefreiung von Ausfuhrlieferungen und Lohnveredelungen an Gegenständen der Ausfuh...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1.2 Transportrecht

Rz. 57 Das Transportrecht ist ein Teilgebiet des Handelsrechts. Es umfasst die Regelungen über die "Beförderung" von Gütern. Die einzelnen Vertragstypen sind für das inländische Recht überwiegend im HGB geregelt: Frachtvertrag (§§ 407ff. HGB) – für Straßen-, Eisenbahn-, Flug- und Binnenschifftransporte Umzugsvertrag (§§ 451–451h HGB) Speditionsvertrag (§§ 453ff. HGB) Lagervertra...mehr

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Steuerliche Haftungsrisiken... / 4.1 Grundlagen

Nach § 370 Abgabenordnung (AO) wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe bestraft, wer den Finanzbehörden gegenüber insbesondere unrichtige steuerliche Angaben macht oder erforderliche steuerliche Angaben unterlässt und hierdurch Steuern verkürzt. Die Verkürzung kann darin bestehen, dass zu wenig Steuern festgesetzt werden, oder auch darin, dass die Steuern ni...mehr

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Einfuhrumsatzsteuer als abz... / aa) Reihengeschäfte

Zurechnung der Verfügungsmacht: Schließen mehrere Unternehmer über denselben Gegenstand Umsatzgeschäfte ab und gelangt dieser Gegenstand bei der Beförderung oder Versendung unmittelbar vom ersten Unternehmer an den letzten Abnehmer, liegt ein sog. Reihengeschäft vor. Endet die Warenbewegung in einem solchen Reihengeschäft im Inland und wird der Liefergegenstand hier eingefüh...mehr

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Einfuhrumsatzsteuer als abz... / c) Verfügungsmacht an dem eingeführten Gegenstand

Der Unternehmer muss im Zeitpunkt der Überführung in die Überlassung zum zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr die Verfügungsmacht über den Gegenstand besitzen.[15] Nicht entscheidend ist, wer die EUSt schuldet oder die Ware über die Grenze gebracht bzw. bei der Zollbehörde gestellt hat.[16] Die Frage, wer zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, entscheidet sich demnach nach d...mehr

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Einfuhrumsatzsteuer als abz... / 1. Zweck des Vorsteuerabzugs

Steuerliche Belastung entsprechend einer Inlandslieferung: Die Besteuerung der Einfuhr von Gegenständen aus dem Drittlandsgebiet im Inland mit der EUSt soll die aus dem Drittland eingeführten Gegenstände ebenso mit inländischer Steuer belasten, wie diese bei einer entsprechenden Inlandslieferung mit Umsatzsteuer belastet wären. Vorsteuerabzugsberechtigung nach § 15 Abs. 1 Nr....mehr

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Einfuhrumsatzsteuer als abz... / a) Einfuhr

Wann ist eine "Einfuhr" gegeben? Eine Definition der "Einfuhr" enthalten weder das UStG noch das Zollrecht.[5] Zollrechtlich ist eine Einfuhr ein Realakt, nämlich das endgültige oder vorübergehende Verbringen von Waren in das Zollgebiet der Union.[6] Der davon abweichende umsatzsteuerliche Begriff der Einfuhr lässt sich anhand der Art. 30, 60 f. und 70 f. MwStSystRL bestimmen....mehr

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Einfuhrumsatzsteuer als abz... / bb) Abzug der Einfuhrumsatzsteuer bei Annahmeverweigerung

Keine Lieferung: Nimmt der vorgesehene Abnehmer die Ware im Rahmen einer Beförderungs- oder Versendungslieferung i.S.d. § 3 Abs. 6 UStG, z.B. wegen offensichtlicher Mängel, verspäteter Lieferung oder fehlenden Lieferungsauftrags von vornherein nicht an, so ist eine Lieferung nicht zustande gekommen. In diesen Fällen ist der Absender (Lieferer) während des gesamten Zeitraums ...mehr

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Einfuhrumsatzsteuer als abz... / 4. Aufzeichnungen und Belege

Ebenso wie der Abzug der gesondert ausgewiesenen Umsatzsteuer ist auch der Abzug der EUSt als Vorsteuer nur zulässig, wenn der Unternehmer über die zum Abzug berechtigenden Vorgänge Aufzeichnungen macht, deren Grundlagen er durch Belege nachzuweisen hat. Nach § 22 Abs. 2 Nr. 6 UStG müssen sich aus den Aufzeichnungen die Bemessungsgrundlagen für die Einfuhr von Gegenständen (§...mehr

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Exportnation Deutschland? (... / 3. "Erklärung über die Versendereigenschaft"

Bestätigung des Kunden: Alternativ könnte sich F für jeden Transport von M.E. mitteilen lassen, ob diese "liefernder Unternehmer" ist oder nicht. Abschn. 4.3.4. Abs. 3 Satz 7 UStAE nennt ausdrücklich beispielhaft eine "beleghafte Erklärung über eine Versendereigenschaft".[44] Insbesondere bei festen Kundenbeziehungen könnten also die Kunden, die immer als "liefernde Unterneh...mehr

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Einfuhrumsatzsteuer als abz... / 3. Zeitpunkt des Abzugs der Einfuhrumsatzsteuer als Vorsteuer

Seit 2013[47] kann die entstandene EUSt als Vorsteuer in Abzug gebracht werden. Die vorherige Entrichtung ist seitdem keine tatbestandliche Voraussetzung mehr für den Vorsteuerabzug.[48] Zeitliches Auseinanderfallen möglich: Allerdings betreffen die Entstehung der EUSt und das Vorsteuerabzugsrecht nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 UStG unterschiedliche wirtschaftliche Sachverhalt...mehr