Fachbeiträge & Kommentare zu Umsatzsteuergesetz

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Einfuhrumsatzsteuer als abz... / 5. Zusammenfassung

Eine Einfuhr für das Unternehmen liegt vor, wenn der Unternehmer den eingeführten Gegenstand im Inland zur Überlassung zum zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr abfertigt und danach im Rahmen seiner unternehmerischen Tätigkeit zur Ausführung von Umsätzen einsetzt. Nur der im Zeitpunkt der Einfuhr Verfügungsberechtigte ist zum Abzug der EUSt als Vorsteuer berechtigt. Hierfü...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 3.3.3 Späterer Wegfall des rechtlichen Grunds (Abs. 2 S. 2)

Rz. 38 Nach Abs. 2 S. 2 steht es dem anfänglichen Fehlen des rechtlichen Grunds gleich, wenn der rechtliche Grund später wegfällt. Maßgeblich für die Ausfüllung des Tatbestandsmerkmals "später" ist der Zeitpunkt der Zahlung oder Rückzahlung. Nach der formellen Rechtsgrundtheorie fällt der rechtliche Grund weg, wenn der Steuerbescheid oder sonstige Verwaltungsakt i. S. v. § 2...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.3.2 Steuervergütungsanspruch

Rz. 11 Steuervergütungsanspruch ist der Anspruch des Vergütungsgläubigers gegen den Vergütungsschuldner auf Zahlung einer Steuervergütung. Der Begriff der Steuervergütung ist gesetzlich nicht definiert. Nach seiner ursprünglichen Bedeutung bezeichnet er die Rückzahlung einer mit Rechtsgrund erhobenen Steuer an denjenigen, der die Steuer – ohne selbst Steuerschuldner zu sein ...mehr

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Exportnation Deutschland? (... / IV. Umfasste Umsätze

Frachtführer und Beförderungsleistungen: Mit Blick auf Abschn. 4.3.4. Abs. 3 UStAE ist zunächst zu beachten, dass die hierin benutzten Begriffe irreführend sein können. In seinem Satz 1 wird nämlich von den Leistungen der Haupt- und Unterfrachtführer gesprochen. Ein Frachtführer ist gem. § 407 HGB eine Person, die verpflichtet ist, einen Gegenstand zum Bestimmungsort zu befö...mehr

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Exportnation Deutschland? (... / c) Schreiben vom 27.9.2021

Zweite Neuregelung: Nach 1 ½ jähriger Bedenkphase veröffentlichte das BMF dann mit Schreiben vom 27.9.2021 den nächsten Teil der geänderten Verwaltungsauffassung. Hiermit wurde zunächst einmal die Änderung in Abschn. 4.3.2. Abs. 4 UStAE wieder kassiert. Stattdessen wurden die neuen Regelungen nun – zumindest formell halbwegs zutreffend[18] – in Abschn. 4.3.4. UStAE eingefügt...mehr

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Einfuhrumsatzsteuer als abz... / b) Einfuhr für das Unternehmen

Definition der Einfuhr für das Unternehmen: Eine Einfuhr für das Unternehmen liegt vor, wenn der Unternehmer den eingeführten Gegenstand im Inland zur Überlassung zum zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr abfertigt und danach im Rahmen seiner unternehmerischen Tätigkeit zur Ausführung von Umsätzen einsetzt.[13] Der Vorsteuerabzug setzt voraus, dass der eingeführte Gegensta...mehr

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Einfuhrumsatzsteuer als abz... / [Ohne Titel]

RD Dr. Christian Sterzinger[*] Nach § 15 Abs. 1 Nr. 2 UStG kann der Unternehmer die entstandene Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) für Gegenstände, die für sein Unternehmen eingeführt worden sind, als Vorsteuer abziehen. Dieser Abzug setzt, wie beim Erwerb eines Gegenstands für sein Unternehmen nach § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG, eine Verwendung des Gegenstands im Rahmen seiner gewerblichen...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 3.6 Entstehung und Fälligkeit

Rz. 94 Der Erstattungsanspruch entsteht, sobald der Tatbestand verwirklicht ist, an den das Gesetz die Erstattungspflicht knüpft[1], d. h. zu dem Zeitpunkt, zu dem die Zahlung bzw. Rückzahlung ohne rechtlichen Grund bewirkt worden ist oder zu dem der rechtliche Grund für die Zahlung oder Rückzahlung später wegfällt.[2] Maßgeblich für den Entstehungszeitpunkt des Erstattungsa...mehr

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Exportnation Deutschland? (... / b) Deutsche Finanzverwaltung – Schreiben vom 6.2.2020

Erste Neuregelung: Die deutsche Finanzverwaltung überraschte die Fachwelt dann – leider ohne vorherige Anhörung der Praxis – am 6.2.2020 mit einer Änderung des UStAE, indem sie Abschn. 4.3.2. Abs. 4 UStAE neu fasste und dort einfügte, dass die Steuerbefreiung[12] grundsätzlich nur für die Leistung des Hauptfrachtführers, nicht aber für die Leistungen der Unterfrachtführer in...mehr

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Exportnation Deutschland? (... / 4. Gesetzliche Grundlage

Keine Einschränkung der Beweismittel: Abschließend verbleibt noch die Frage, welche gesetzliche Grundlage dem vorstehend dargestellten "Belegerfordernis" zugrunde liegen soll. Für den Nachweis der Ausfuhr gibt es zumindest die Regelungen in § 4 Nr. 3 Satz 4 UStG i.V.m. §§ 20 f. UStDV. Eine entsprechende Rechtsgrundlage ist für den "Belegnachweis" des Abschn. 4.3.4. Abs. 3 Sa...mehr

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Exportnation Deutschland? (... / 1. "Unmittelbarkeit" bei Art. 148 MwStSystRL

Keine klare Linie: Der EuGH hat sich verschiedentlich mit der Frage befasst, ob für die Steuerbefreiung des Art. 148 MwStSystRL (§ 4 Nr. 2 UStG) in Titel IX, Kapitel 7 (Steuerbefreiungen bei grenzüberschreitenden Beförderungen) der Richtlinie erforderlich ist, dass der jeweilige Umsatz "unmittelbar" an den Betreiber eines Seeschiffs/Luftfahrzeugs erbracht wird. Hierbei hat e...mehr

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Exportnation Deutschland? (... / 2. "Unmittelbarkeit" bei Art. 146 MwStSystRL

Bisher keine "Unmittelbarkeit": Im Zusammenhang mit der Steuerbefreiung des Art. 146 MwStSystRL (§ 4 Nr. 1 Buchst. a, § 4 Nr. 3 Satz 1 Buchst. a Doppelbuchst. aa und Buchst. c UStG etc.) in Titel IX, Kapitel 6 (Steuerbefreiungen bei der Ausfuhr) hat der EuGH bis vor wenigen Jahren ein wie auch immer geartetes Erfordernis der "Unmittelbarkeit" nicht gesehen. Sachverhalt EuGH-F...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 46... / 2.2 Betroffene Ansprüche

Rz. 20 § 46 AO gilt nur für die in Abs. 1 bezeichneten Ansprüche des Stpfl. gegen den Steuergläubiger, nicht für Ansprüche des Steuergläubigers gegen den Stpfl.[1] Unter Ansprüchen auf Erstattung von Steuern, Haftungsbeträgen und steuerlichen Nebenleistungen könnten zwar auch solche auf Rückgewähr der von dem Steuergläubiger auf solche Ansprüche geleisteten Erstattungen zu v...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.5.1.1 Wirksame Außenprüfung

Rz. 64 Eine Hemmung nach Abs. 4 tritt ein, wenn vor Ablauf der Festsetzungsfrist mit einer Außenprüfung begonnen wird. Damit setzt das Gesetz (ungeschrieben) voraus, dass überhaupt eine Außenprüfung erfolgt. Kommt es nicht zu einer Außenprüfung, kann die Außenprüfung nicht "begonnen" sein. Eine nur geplante, nicht erfolgte Außenprüfung hat die Wirkung der Ablaufhemmung nicht...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.7 Sonstige Ermittlungshandlungen, Abs. 6

Rz. 149 Ist eine Außenprüfung im Geltungsbereich der AO nicht durchführbar, etwa weil sich im Inland keine Unterlagen (mehr) befinden, wird der Ablauf der Festsetzungsfrist auch durch Ermittlungshandlungen i. S. d. § 92 AO gehemmt, wenn der Stpfl. vor Ablauf der Festsetzungsfrist auf den Beginn der Ermittlungshandlungen hingewiesen worden ist. Der Hinweis kann in jeder geeig...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.6.1.1 Tatbestand der Ablaufhemmung

Rz. 127 Eine Ablaufhemmung tritt ein, wenn vor Ablauf der Festsetzungsfrist mit einer Steuer- oder Zollfahndungsprüfung nach § 208 AO beim Stpfl. begonnen wird.[1] Die in der AO eingeführte Ablaufhemmung für Steuer- und Zollfahndungsprüfungen macht die ältere Rspr. des BFH[2] gegenstandslos, wonach für die Frage der Verjährung eine solche Prüfung als Betriebsprüfung anzusehe...mehr

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Mitwirkungspflichten / 2.1 Auskunfts- und Vorlagepflichten

Die Auskunft kann schriftlich, elektronisch, mündlich oder fernmündlich erteilt werden.[1] Die Finanzbehörde kann nach ihrem Ermessen eine schriftliche oder eine mündliche Auskunft an Amtsstelle verlangen.[2] Im Einspruchsverfahren kann sie den Steuerpflichtigen ebenfalls zu einer Erörterung laden.[3] Auskunftsersuchen sind auch im Vollstreckungsverfahren zulässig.[4] Die Fina...mehr

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Mitwirkungspflichten / 1 Anzeige- und ­Meldepflichten

Steuerpflichtige, die nicht natürliche Personen sind (insbesondere Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften), haben dem zuständigen Finanzamt und der für die Erhebung der Gewerbesteuer und Grundsteuer zuständigen Gemeinde insbesondere die Gründung, die Änderung der Rechtsform, die Verlegung der Geschäftsleitung oder des Sitzes und die Auflösung innerhalb eines Monats...mehr

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Mitwirkungspflichten / 4.1 Form der Steuererklärungen

Die Steuererklärungen sind nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck abzugeben, wenn keine elektronische Steuererklärung vorgeschrieben ist, nicht freiwillig eine gesetzliche oder amtlich zugelassene elektronische Steuererklärung abgegeben wird, keine mündliche oder konkludente Steuererklärung zugelassen ist und eine Aufnahme der Steuererklärung an Amtsstelle nach § 151 AO nicht in...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG § 12 Abs. 2 Nr. 9 [Schwimmbäder, Heilbäder, Kureinrichtungen]

1 Allgemeines Rz. 1 Die Steuerermäßigung nach § 12 Abs. 2 Nr. 9 UStG ergänzt die Steuervergünstigungen im Bereich der Gesundheitspflege (z. B. Steuerbefreiungen nach § 4 Nr. 14 bis Nr. 18 UStG und die Steuerermäßigungen nach Nrn. 51 und 52 der Anlage 2 zu § 12 Abs. 2 Nrn. 1 und 2 UStG). Zweck dieser Begünstigungsvorschrift ist es, den Betrieb von Schwimmbädern im Hinblick auf...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Heilbäder

Rz. 34 Der Heilbäderbegriff wird in Abschn. 12.11 Abs. 3 UStAE erläutert. Hier muss nach der Rechtslage bis 30.6.2015 und der Rechtslage ab 1.7.2015 unterschieden werden. Rz. 35 Nach Abschn. 12.11 Abs. 3 UStAE in der bis 30.6.2015 geltenden Fassung fielen unter die begünstigten Heilbäder Heilbäder aus anerkannten, natürlichen Heilquellen (Mineralquellen, Thermalquellen, Gasque...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.2 Unentgeltliche Wertabgaben

Rz. 17 Unter die Steuerermäßigung fallen auch die den entgeltlichen Umsätzen gleichgestellten unentgeltlichen Wertabgaben (insbesondere nach § 3 Abs. 9a UStG). Die Steuerermäßigung für unentgeltliche Wertabgaben kann m. E. aufgrund der Gleichstellungsfiktion in § 3 Abs. 1b UStG bzw. § 3 Abs. 9a UStG allerdings nicht auf die mit den Schwimmbädern eng verbundenen Umsätze begre...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Steuerermäßigung nach § 12 Abs. 2 Nr. 9 UStG ergänzt die Steuervergünstigungen im Bereich der Gesundheitspflege (z. B. Steuerbefreiungen nach § 4 Nr. 14 bis Nr. 18 UStG und die Steuerermäßigungen nach Nrn. 51 und 52 der Anlage 2 zu § 12 Abs. 2 Nrn. 1 und 2 UStG). Zweck dieser Begünstigungsvorschrift ist es, den Betrieb von Schwimmbädern im Hinblick auf ihre bedeuts...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3 Einzelfälle

Rz. 45 Die Rechtsfrage, ob und unter welchen Voraussetzungen die Inanspruchnahme von Saunaleistungen in einem Fitnessbetrieb aufgrund eines Kombinationsvertrags eine einheitliche, dem Regelsteuersatz unterliegende Leistung ist, ist bereits deshalb nicht klärungsbedürftig, weil in der Gestattung der Nutzung der Sauna selbst bei Vorliegen mehrerer Umsätze keine nach § 12 Abs. ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Schwimmbäder

Rz. 6 Der Zweck der Vorschrift besteht insbesondere darin, die entgeltliche Verschaffung einer Schwimmgelegenheit zu begünstigen. Vor diesem Hintergrund ist der Begriff des Schwimmbads eher eng auszulegen und von dem Begriff der Badeanstalt zu trennen. Eine weite Auslegung des Schwimmbadbegriffs ist nur dahingehend erlaubt, dass der Gesetzgeber einen weitgefassten gesundheit...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Nichtbegünstigte Umsätze

Rz. 27 Nicht unmittelbar mit dem Betrieb eines Schwimmbads verbunden und deshalb nicht steuerermäßigt sind Eintrittsgelder für Schwimmsportveranstaltungen, weil dadurch den Besuchern nicht die Gelegenheit zum Schwimmen, sondern nur zum Zuschauen bei einer Schwimmsportveranstaltung geboten wird. Für diese Eintrittsgelder kann aber die Steuerermäßigung nach § 12 Abs. 2 Nr. 8 U...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1 Bereitstellung von Kureinrichtungen

Rz. 54 Die Vorschrift des § 12 Abs. 2 Nr. 9 S. 2 UStG beruht auf Art. 98 Abs. 2 i. V. m. Anhang III Nr. 14 und 17 MwStSystRL. Danach können ermäßigte Steuersätze seit dem 1.1.1993 grundsätzlich nur noch auf die Güter und Dienstleistungen angewendet werden, die in Anhang III der MwStSystRL aufgeführt sind. In Anhang III der MwStSystRL ist die Möglichkeit der Anwendung des erm...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.3.1 Seebäder

Rz. 21 Wenn in Seebädern von dem Kurbetrieb neben einer Kurtaxe besondere Strandbenutzungsgebühren erhoben werden, welche die Benutzung eines konzessionierten Badestrands erlauben, handelt es sich ebenfalls um einen nach § 12 Abs. 2 Nr. 9 UStG steuerermäßigten Umsatz. Der unmittelbare Zusammenhang mit dem Betrieb eines Schwimmbads geht nicht dadurch verloren, dass die Schwim...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.3.3 Sport- und Freizeitzentren, Fitnessanlagen

Rz. 26 Der Betreiber eines Sport- und Freizeitzentrums, der seine Einrichtungen und Leistungen Clubmitgliedern gegen ein monatliches Pauschalentgelt – unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme der Einrichtungen – zur Verfügung stellt, erbringt keine unmittelbar mit dem Betrieb eines Schwimmbads verbundenen Umsätze, wenn zu der Anlage außer einem Schwimmbad und einer S...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Verabreichung von Heilbädern

3.1 Heilbäder Rz. 34 Der Heilbäderbegriff wird in Abschn. 12.11 Abs. 3 UStAE erläutert. Hier muss nach der Rechtslage bis 30.6.2015 und der Rechtslage ab 1.7.2015 unterschieden werden. Rz. 35 Nach Abschn. 12.11 Abs. 3 UStAE in der bis 30.6.2015 geltenden Fassung fielen unter die begünstigten Heilbäder Heilbäder aus anerkannten, natürlichen Heilquellen (Mineralquellen, Thermalqu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Bereitstellung von Kureinrichtungen gegen Kurtaxe

4.1 Bereitstellung von Kureinrichtungen Rz. 54 Die Vorschrift des § 12 Abs. 2 Nr. 9 S. 2 UStG beruht auf Art. 98 Abs. 2 i. V. m. Anhang III Nr. 14 und 17 MwStSystRL. Danach können ermäßigte Steuersätze seit dem 1.1.1993 grundsätzlich nur noch auf die Güter und Dienstleistungen angewendet werden, die in Anhang III der MwStSystRL aufgeführt sind. In Anhang III der MwStSystRL is...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Unmittelbar mit dem Betrieb von Schwimmbädern verbundene Umsätze

2.1 Schwimmbäder Rz. 6 Der Zweck der Vorschrift besteht insbesondere darin, die entgeltliche Verschaffung einer Schwimmgelegenheit zu begünstigen. Vor diesem Hintergrund ist der Begriff des Schwimmbads eher eng auszulegen und von dem Begriff der Badeanstalt zu trennen. Eine weite Auslegung des Schwimmbadbegriffs ist nur dahingehend erlaubt, dass der Gesetzgeber einen weitgefa...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.3 Einzelfälle

2.2.3.1 Seebäder Rz. 21 Wenn in Seebädern von dem Kurbetrieb neben einer Kurtaxe besondere Strandbenutzungsgebühren erhoben werden, welche die Benutzung eines konzessionierten Badestrands erlauben, handelt es sich ebenfalls um einen nach § 12 Abs. 2 Nr. 9 UStG steuerermäßigten Umsatz. Der unmittelbare Zusammenhang mit dem Betrieb eines Schwimmbads geht nicht dadurch verloren,...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.3.2 Hotelschwimmbäder

Rz. 22 Der Betrieb von Hotelschwimmbädern und vergleichbarer Einrichtungen fällt nur unter bestimmten Voraussetzungen unter die Steuerermäßigung. Beherbergungsbetriebe (z. B. Hotels, Ferienheime, sog. Feriendörfer u. a.) unterhalten oft Schwimmbäder (Hallenbäder oder Freibäder), die sowohl von Hausgästen als auch von fremden Personen benutzt werden können. Dabei sind folgend...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2 Kurtaxe als Entgelt

Rz. 55 Voraussetzung für die Steuerermäßigung ist, dass für die einheitliche Gesamtleistung als Entgelt eine Kurtaxe aufgrund einer besonderen gesetzlichen Regelung oder nach einer entsprechenden vertraglichen Vereinbarung erhoben wird. Es ist also unbeachtlich, ob die Kurtaxe als sog. Zwangskurtaxe oder als sog. Entgeltkurtaxe erhoben wird. Das Entgelt braucht nicht ausdrüc...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Unmittelbar verbundene Umsätze

Rz. 10 Bei den steuerermäßigten Umsätzen muss es sich um unmittelbar mit dem Betrieb der Schwimmbäder verbundene Umsätze handeln. "Betrieb der Schwimmbäder" bedeutet, der Unternehmer muss das Schwimmbad so führen, dass er damit selbst Gelegenheit zum Schwimmen bietet. Die mit dieser Leistungsart unmittelbar verbundenen Umsätze fallen dann ebenfalls unter die Steuerermäßigung...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4 Schwimmbad zusammen mit Sauna

Rz. 33 Ob es sich bei den neben der Gelegenheit zum Schwimmen angebotenen weiteren Leistungen (wie z. B. Nutzung von Sauna, Solarium oder Geräten zur Steigerung der Fitness) um selbstständige, getrennt zu beurteilende Leistungen oder – zusammen mit der Schwimmbadnutzung – um eine einheitliche Leistung handelt, ist nach den allgemeinen Regelungen zur Einheitlichkeit der Leist...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Verabreichung

Rz. 44 Der Begriff der Verabreichung von Heilbädern setzt eine Leistung (Abgabe) des Heilbads unmittelbar an den Kurgast voraus.[1] An dieser Voraussetzung fehlt es, wenn Kurbetriebe Heilwasser nicht an Kurgäste, sondern an Dritte – z. B. an Sozialversicherungsträger – liefern, die das Wasser zur Verabreichung von Heilbädern in ihren eigenen Sanatorien verwenden. Das Gleiche...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.1 Vermietung eines Schwimmbads

Rz. 12 Die Unmittelbarkeit liegt auch noch vor, wenn ein Schwimmbad oder ein abgegrenzter Teil (z. B. einzelne Schwimmbahnen) vermietet wird (z. B. an einen Schwimmverein oder an eine Schule). Gegenstand der Vermietungsleistung ist, dass den Mietern das Schwimmen ermöglicht wird, auch wenn die einzelnen Schwimmer nicht in jedem Fall Vertragspartner der Vermietungsleistung si...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.2.3.1 Rechtsgrund der Verpflichtung

Rz. 11 Besteht eine Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung, Steueranmeldung oder Anzeige, tritt eine Ablaufhemmung ein bis zur Erfüllung dieser Verpflichtung, höchstens aber bis zum Ablauf des dritten Jahres nach Entstehung der Steuer. Die Verpflichtung kann unmittelbar auf Gesetz beruhen oder auf einer behördlichen Anforderung aufgrund eines Gesetzes (hierzu näher R...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.2.3.3 Einzelne Verpflichtungen zur Abgabe einer Steuererklärung, Steueranmeldung oder Anzeige

Rz. 25 Eine Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung besteht nach § 25 Abs. 3 EStG für die ESt, § 31 KStG i. V. m. § 25 Abs. 3 S. 1 EStG für die KSt, § 14a GewStG für die GewSt, § 28 BewG für die Bewertung und § 18 Abs. 3 UStG für die USt. Für die ErbSt besteht nach § 31 ErbStG eine Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung, wenn das FA dazu auffordert. Über die Verweisu...mehr

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Buchführungspflichten von Taxiunternehmern

Leitsatz Ungeachtet der Art der Gewinnermittlung müssen alle Taxiunternehmer zur Erfüllung ihrer Buchführungspflicht die Schichtzettel physisch nach den Vorgaben des § 147 Abs. 1 AO aufbewahren. Die sich aus § 22 UStG in Verbindung mit §§ 63-68 UStDV ergebende Pflicht zur Einzelaufzeichnung wirkt unmittelbar auch hinsichtlich der Besteuerung nach dem EStG. Sachverhalt Streiti...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 9): Anteils... / III. Praxisfall

Beispiel Die X-GmbH unterhält einen Geschäftsbetrieb im Bereich des Pkw-Autohandels. Zudem ist sie alleinige Gesellschafterin der Y-GmbH, die einen Reparaturbetrieb für Pkw unterhält. Die X-GmbH verkauft sämtliche Anteile an der Y-GmbH an die Z-AG. Die Z-AG ihrerseits betreibt ebenfalls bereits einen Pkw-Handel und möchte den Reparaturbetrieb der Y-GmbH fortführen. Lösung: Sof...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 9): Anteils... / I. Einleitung

Geschäftsanteilsveräußerung und Umsatzsteuer (USt)? Nach dem jedenfalls in der Laiensphäre verbreiteten Verständnis schließt sich beides aus. Tatsächlich lohnt es sich, genauer hinzusehen. Im Ausgangspunkt stellt die Übertragung von Anteilen an einer Gesellschaft umsatzsteuerlich eine Lieferung dar. Wird Verfügungsmacht verschafft, ist die Lieferung ausgeführt. Wenn die Betei...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 9): Anteils... / 2. USt-Befreiung

Grundsatz: Wird die Veräußerung z.B. in den beschriebenen Konstellationen unternehmerisch durchgeführt, ist sie grundsätzlich gem. § 4 Nr. 8 Buchst. e UStG ("Wertpapiergeschäfte") oder § 4 Nr. 8 Buchst. f UStG ("Gesellschaftsanteile") umsatzsteuerbefreit. Ausnahme: Zu beachten ist aber, dass nicht zwingend alle Leistungen im Zusammenhang mit der Übertragung unter die Befreiungen...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 9): Anteils... / 3. Möglichkeit der Option zur USt-Pflicht

Ist die Anteilsübertragung von der USt befreit, besteht für den Verkäufer die Möglichkeit zur Option zur USt-Pflicht gem. § 9 Abs. 1 UStG . Voraussetzungen: Dies gilt aber nur, wenn die zu veräußernde Beteiligung vom veräußernden Gesellschafter in einem umsatzsteuerlichen Unternehmen mit umsatzsteuerpflichtigen Umsätzen gehalten wird. Außerdem muss die Übertragung der Beteili...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Vorsteuerabzug aufgrund von als Insolvenzverwalter an die Schuldnerin erbrachten Leistungen im Zusammenhang mit der Verwertung der Insolvenzmasse

Für den Vorsteuerabzug aus Rechnungen des Insolvenzverwalters kommt es darauf an, ob der Insolvenzverwalter den Betrieb des insolventen Unternehmens fortführt oder die Insolvenzmasse der Schuldnerin verwaltet, verwertet und verteilt und damit sein Handeln der Befriedigung der Insolvenzgläubiger dient. Führt der Insolvenzverwalter Lieferungen und sonstige Leistungen mittels Verw...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 9): Anteils... / 4. Umsätze im Rahmen einer Geschäftsveräußerung

Zu beachten ist ferner die Vorschrift des § 1 Abs. 1a UStG . Danach unterliegen Umsätze im Rahmen einer Geschäftsveräußerung nicht der USt – sind also nicht umsatzsteuerbar –, wenn sowohl der Verkäufer als auch der Käufer Unternehmer sind und der Erwerb für das Unternehmen des Käufers erfolgt. Beachten Sie: Allerdings ist die bloße Übertragung von Geschäftsanteilen grundsätzlich ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2.1 Der Festsetzungsverjährung unterliegende Ansprüche

Rz. 4 Das Gesetz unterscheidet zwischen der Verjährung der noch nicht festgesetzten Steuer[1] einerseits und der Verjährung des Zahlungsanspruchs[2] andererseits. Der Festsetzungsfrist nach §§ 169ff. AO unterliegen alle Besitz-, Verkehrs- und Realsteuern. Für die Realsteuern gelten die §§ 169ff. AO auch für das Zerlegungs- und Zuteilungsverfahren der §§ 185ff. AO, wobei für ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift des § 374 AO ist dem Hehlereitatbestand des § 259 StGB nachgebildet worden und stimmt im Wesentlichen wörtlich mit ihm überein.[1] § 374 AO soll ähnlich wie § 259 StGB den durch die Vortat eines anderen geschaffenen steuerrechtswidrigen oder bannwidrigen Zustand bekämpfen, der durch den Täter zum eigenen Nutzen aufrechterhalten und vertieft wird ("Perpet...mehr