Fachbeiträge & Kommentare zu Umsatzsteuergesetz

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Sonstige Leistungen – der E... / Zusammenfassung

Überblick Bei der Ausführung von sonstigen Leistungen können sich sowohl für den leistenden Unternehmer als auch für den Leistungsempfänger umsatzsteuerrechtliche Konsequenzen ergeben. Insbesondere bei grenzüberschreitend ausgeführten Leistungen muss gründlich geprüft werden, wo sich nach den umsatzsteuerrechtlichen Regelungen der Ort der Leistung befindet. Nur die im Inland...mehr

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Kleinunternehmer mit grenzü... / 3.1 Sachverhalt

Spielzeugwarenhändler S aus Stuttgart hat einen guten Kunden, der regelmäßig bei ihm Miniaturfahrzeuge (Sammlerstücke) kauft. Da der Kunde eine besondere Günthermann-Feuerwehr sucht, recherchiert S und findet nach langem Suchen ein ansprechendes Stück bei einem kleinen Unternehmer in Österreich. Es gelingt S, die Miniatur für 1.500 EUR zu erwerben. Der österreichische Händle...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Innergemeinschaftliche Lieferung trotz mangelhaften Belegnachweises umsatzsteuerfrei

Leitsatz Bei bloßer Benennung eines Bestimmungsmitgliedsstaates (ohne Ort/Gemeinde) oder bei fehlendem Ausstellungsdatum in der Gelangensbestätigung liegt ein hinreichender Belegnachweis nach § 17a UStDV vor. Sachverhalt Der antragstellende Kfz-Händler behandelte zwei innergemeinschaftliche Kfz-Lieferungen jeweils mit Barzahlung und Abholung durch vom Käufer beauftragte Abhol...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG § 4c UStG Steuervergütung für Leistungsbezüge europäischer Einrichtungen

1 Allgemeines Rz. 1 § 4c UStG wurde zum 1.1.2022 durch Art. 4 Nr. 3 des Gesetzes zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben im Umsatzsteuerrecht[1] neu in das UStG aufgenommen und trat am 1.1.2022 in Kraft.[2] Nach § 27 Abs. 35 UStG [3] ist § 4c UStG (rückwirkend) auf Leistungen anzuwenden, die nach dem 31.12.2020 bezogen werden. Die neue Vergütungsvorschrift geht zurück auf den ...mehr

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Änderung der Bemessungsgrun... / 3 Sonderfälle der Berichtigung der Bemessungsgrundlage nach § 17 Abs. 2 UStG

Neben der allgemeinen Anspruchsgrundlage zur Änderung der Bemessungsgrundlage hat der Gesetzgeber in § 17 Abs. 2 UStG weitere Fälle erfasst, bei denen wie bei einer Änderung der Bemessungsgrundlage zu verfahren ist. Wichtig Erfassung im Zeitpunkt der Änderung der Verhältnisse Die Gleichstellung der in § 17 Abs. 2 UStG aufgeführten Sonderfälle bedeutet insbesondere, dass die Ve...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 4c UStG wurde zum 1.1.2022 durch Art. 4 Nr. 3 des Gesetzes zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben im Umsatzsteuerrecht[1] neu in das UStG aufgenommen und trat am 1.1.2022 in Kraft.[2] Nach § 27 Abs. 35 UStG [3] ist § 4c UStG (rückwirkend) auf Leistungen anzuwenden, die nach dem 31.12.2020 bezogen werden. Die neue Vergütungsvorschrift geht zurück auf den Regierungsent...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Unionsrecht

Rz. 4 § 4c UStG beruht auf Art. 1 der RL (EU) 2021/1159[1] Allerdings geht die Vorschrift weiter und regelt darüber hinaus allgemein (nach der Gesetzesbegründung[2]"im Interesse der Rechtsklarheit") auch die Steuervergütung bei Leistungsbezügen für den Dienstbedarf einer begünstigten europäischen Einrichtung. Die RL (EU) 2021/1159 geht auf einen entsprechenden Vorschlag der E...mehr

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Änderung der Bemessungsgrun... / 2 Änderung der Bemessungsgrundlage nach § 17 Abs. 1 UStG

2.1 Anwendungsfälle § 17 Abs. 1 UStG bezieht sich auf steuerpflichtige Umsätze i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG (Lieferungen und sonstige Leistungen) und erfasst damit sowohl entgeltliche als auch unentgeltliche Ausgangsleistungen. Da bei unentgeltlichen Umsätzen[1] die Bemessungsgrundlage eindeutig durch § 10 Abs. 4 UStG definiert ist, werden sich bei solchen Umsätzen keine Än...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Vorsteuerabzug im Zusammenhang mit Steuerbefreiungen nach § 4 UStG

Rz. 11 Die Steuerbefreiungen nach § 4 UStG können danach unterschieden werden, ob sie zum Vorsteuerabzug berechtigen, ob die Umsätze den Vorsteuerabzug ausschließen oder ob die Umsätze zwar steuerfrei ohne Vorsteuerabzug sind, jedoch nach § 9 UStG die Option zur Steuerpflicht zulässig ist und somit der Vorsteuerabzug erhalten bleibt. Im Einzelnen ergibt sich dazu folgende Ta...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Europäische Einrichtungen als Begünstigte der Steuervergütung (§ 4c Abs. 2)

Rz. 11 § 4c Abs. 2 UStG zählt (abschließend) die Europäischen Einrichtungen auf, die vergütungsberechtigt i. S. d. § 4c Abs. 1 UStG sind. Diese sind: die Europäische Union, die Europäische Atomgemeinschaft, die Europäische Zentralbank und die Europäische Investitionsbank sowie die von der Europäischen Union geschaffenen Einrichtungen, auf die das dem Vertrag über die Europäis...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG § 4 Nr. 8 Buchst. c [Geldforderungen]

1 Vorbemerkung 1.1 Allgemeines Rz. 1 Nach § 4 Nr. 8 Buchst. c UStG sind die Umsätze im Geschäft mit Forderungen, Schecks und anderen Handelspapieren sowie die Vermittlung solcher Umsätze steuerfrei. Die Einziehung von Forderungen, z. B. durch Inkassobüros, ist ausdrücklich von der Steuerbefreiung ausgenommen. Eine andere Steuerbefreiungsvorschrift existiert für Forderungseinzi...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG § 4 Steuerbefreiungen bei Lieferungen und sonstigen Leistungen

1 Allgemeine Bedeutung von § 4 Rz. 1 Steuerbare Umsätze sind steuerpflichtig, soweit sie nicht ausdrücklich unter eine Steuerbefreiung oder eine sonstige Steuerentlastungsregelung fallen. Welche Umsätze steuerfrei sind, regelt das UStG abschließend. Man unterscheidet sog. echte Steuerbefreiungen, die den Vorsteuerabzug nicht ausschließen (Nullsatzumsätze) und sog. unechte Ste...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Vorsteuerabzug im Zusammenhang mit anderen Steuerbefreiungen/Steuerentlastungen

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Anwendungsbereich der Steuervergütung (§ 4c Abs. 1)

Rz. 9 Nach § 4c Abs. 1 UStG wird Europäischen Einrichtungen (als begünstigte Einrichtungen) die von dem Unternehmer für eine Leistung gesetzlich geschuldete und von der Einrichtung gezahlte Steuer[1] sowie die von der Einrichtung nach § 13b Abs. 5 UStG geschuldete und von ihr entrichtete Steuer[2] auf Antrag vergütet, sofern die Leistung nicht von der Steuer befreit werden kann...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3 Umfang der Vergütungen an Einrichtungen nach § 4c Abs. 2 Nr. 1 (§ 4c Abs. 3)

Rz. 20 Nach § 4c Abs. 3 UStG erfolgt die Vergütung an eine in § 4c Abs. 2 Nr. 1 UStG bezeichnete Einrichtung (begünstigte Einrichtungen nach Tz. 3.2.1) in den Grenzen und zu den Bedingungen, die in dem Vertrag über die Europäische Union und dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union beigefügten Protokoll (Nr. 7) über die Vorrechte und Befreiungen der Europäisch...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4 Umfang der Vergütung an Einrichtungen nach § 4c Abs. 2 Nr. 2 (§ 4c Abs. 4)

Rz. 24 Nach § 4c Abs. 4 UStG setzt die Vergütung an eine in § 4c Abs. 2 Nr. 2 UStG bezeichnete Einrichtung (Einrichtungen nach Tz. 3.2.2) voraus, dass die Leistung in Wahrnehmung der der Einrichtung durch das Unionsrecht übertragenen Aufgaben bezogen wurde, um auf die COVID-19-Pandemie zu reagieren, und nicht zur Ausführung einer eigenen entgeltlichen Leistung verwendet wird. ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Allgemeine Bedeutung von § 4

Rz. 1 Steuerbare Umsätze sind steuerpflichtig, soweit sie nicht ausdrücklich unter eine Steuerbefreiung oder eine sonstige Steuerentlastungsregelung fallen. Welche Umsätze steuerfrei sind, regelt das UStG abschließend. Man unterscheidet sog. echte Steuerbefreiungen, die den Vorsteuerabzug nicht ausschließen (Nullsatzumsätze) und sog. unechte Steuerbefreiungen, für die der Vo...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Steuervergütung

3.1 Anwendungsbereich der Steuervergütung (§ 4c Abs. 1) Rz. 9 Nach § 4c Abs. 1 UStG wird Europäischen Einrichtungen (als begünstigte Einrichtungen) die von dem Unternehmer für eine Leistung gesetzlich geschuldete und von der Einrichtung gezahlte Steuer[1] sowie die von der Einrichtung nach § 13b Abs. 5 UStG geschuldete und von ihr entrichtete Steuer[2] auf Antrag vergütet, sofer...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4.3 Anzeigepflicht bei Wegfall der Vergütungsvoraussetzungen

Rz. 28 Soweit die Voraussetzungen nach Antragstellung wegfallen, ist die Einrichtung nach § 4c Abs. 4 S. 2 UStG verpflichtet, dies dem BZSt innerhalb eines Monats anzuzeigen. Die Regelung beruht auf Art. 151 Abs. 3 MwStSystRL. Danach gilt: sind die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung gem. Art. 151 Abs. 1 Unterabs. 1 Buchst. ab MwStSystRL nicht mehr erfüllt, so unterricht...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5 Sonstige Einzelfälle

Rz. 29 Veräußert ein Bauunternehmer seine Werklohnforderung aus einem Bauvertrag an einen Dritten aufgrund eines gesonderten Forderungskauf- und Gewährleistungsübernahmevertrags, so sind dies keine Zahlungen des Dritten für die an den Bauherren erbrachten Bauleistungen. Es liegt eine Zahlung aufgrund einer eigenen Verpflichtung vor, die nach § 4 Nr. 8 Buchst. c UStG steuerfr...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Factoring

Rz. 18 Bei dem Kauf/Verkauf von Forderungen ist zwischen unechtem und echtem Factoring zu unterscheiden. Beim Factoring handelt es sich um den Ankauf von Forderungen durch einen spezialisierten Unternehmer (Factor, meist eine Bank oder ein sog. Factoring-Institut) von einem die Forderung besitzenden Unternehmer (sog. Anschlusskunde) gegen einen unter dem Nominalwert der Ford...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Gegenstand der Steuerbefreiung

Rz. 15 § 4 Nr. 8 Buchst. c UStG erfasst im Gegensatz zu den Inhaberpapieren nur die in den Order- bzw. Rektapapieren verbrieften Rechte. Bei den Inhaberpapieren ist der Eigentümer des Papiers jeweils Gläubiger der Forderung. Das Gläubigerrecht kann nur mit dem nach sachenrechtlichen Grundsätzen zu übertragenden Eigentum an der Urkunde auf einen anderen übergehen. Demzufolge ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Bedeutung von Befreiungsvorschriften

Rz. 4 Bei steuerfreien Transaktionen unterscheidet man zwischen steuerfreien Umsätzen, die den Vorsteuerabzug nicht ausschließen (sog. Nullsatz-Umsätze); für welche Umsätze im Einzelnen der Ausschluss vom Vorsteuerabzug nicht eintritt, ist in § 15 Abs. 3 UStG geregelt; steuerfreie Umsätze, die den Vorsteuerabzug ausschließen (sog. unechte Steuerbefreiungen); bei welchen Umsätz...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Unionsrechtliche Grundlagen

Rz. 12 § 4 UStG beruht auf den einschlägigen Bestimmungen der Art. 131ff. bzw. 146ff. sowie auf Übergangsregelungen nach Art. 371 MwStSystRL . Art. 132 bis 137 MwStSystRL enthalten die Steuerbefreiungen, die den Vorsteuerabzug grundsätzlich ausschließen. Art. 132 bis 134 MwStSystRL regeln abschließend die Steuerbefreiungen für bestimmte dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten. Ar...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Vermittlung von Umsätzen im Geschäft mit Forderungen

Rz. 39 Die Vermittlung der Umsätze von Forderungen und die Vermittlung von Optionsgeschäften mit Forderungen sind nach § 4 Nr. 8 Buchst. c UStG gleichfalls von der USt befreit. Darunter fallen z. B. der Verkauf von Reiseschecks in fremdem Namen und für fremde Rechnung sowie die Vermittlung der Devisen i. e. S. Der Begriff der Vermittlung ist im Übrigen identisch mit dem in §...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Allgemeines

Rz. 1 Nach § 4 Nr. 8 Buchst. c UStG sind die Umsätze im Geschäft mit Forderungen, Schecks und anderen Handelspapieren sowie die Vermittlung solcher Umsätze steuerfrei. Die Einziehung von Forderungen, z. B. durch Inkassobüros, ist ausdrücklich von der Steuerbefreiung ausgenommen. Eine andere Steuerbefreiungsvorschrift existiert für Forderungseinziehungen nicht, so dass diese ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4.1 Reaktion auf die COVID-19-Pandemie

Rz. 25 Der Leistungsbezug, der zur Vergütung der USt führt, muss zum einen daraus resultieren, dass die begünstigte Einrichtung durch den Leistungsbezug die ihr durch das Unionsrecht übertragenen Aufgaben wahrnimmt. Weiterhin muss die bezogene Leistung dazu verwendet werden, auf die COVID-19-Pandemie zu reagieren. Die Leistung muss somit in Wahrnehmung der der Einrichtung üb...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4.2 Leistungsbezug ohne Verwendung für eine entgeltliche Leistung

Rz. 27 Die begünstigte Leistung darf nicht zur Ausführung einer eigenen entgeltlichen (ggf. umsatzsteuerbaren) Leistung durch die begünstigte Einrichtung verwendet werden. D.h. die bezogene Leistung darf von der begünstigten Einrichtung entweder nicht unmittelbar weiter verkauft oder nicht als Leistungsbezug zum Zwecke einer eigenen entgeltlichen Ausgangsleistung verwendet w...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 4 Gegenüber der bis dahin geltenden Rechtslage war zum 1.1.1980 die Steuerfreiheit wegen des engen wirtschaftlichen Zusammenhangs auf die Vermittlung von Geldforderungen ausgedehnt worden. Rz. 5 In der Zeit v. 1.1.1987 bis zum 30.6.1990 waren nach § 4 Nr. 8 Buchst. c UStG ausdrücklich auch die Optionsgeschäfte mit Geldforderungen steuerfrei.[1] Diese Steuerbefreiung war d...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Unionsrecht

Rz. 8 § 4 Nr. 8 Buchst. c UStG beruht auf Art. 135 Abs. 1 Buchst. d MwStSystRL. Danach befreien die Mitgliedstaaten "Umsätze – einschließlich der Vermittlung – im Einlagengeschäft und Kontokorrentverkehr, im Zahlungs- und Überweisungsverkehr, im Geschäft mit Forderungen, Schecks und anderen Handelspapieren, mit Ausnahme der Einziehung von Forderungen". § 4 Nr. 8 Buchst. c US...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Ausnahme von der Steuerbefreiung: Einziehung von Forderungen

Rz. 40 Die Einziehung von Forderungen ist nach § 4 Nr. 8 Buchst. c UStG ausdrücklich nicht Gegenstand der Steuerbefreiung. Damit ist gemeint, dass die Tätigkeit sog. Inkassobüros und vergleichbarer Tätigkeiten anderer Unternehmer nicht unter die Steuerbefreiung fällt. Unter Einziehung von Forderungen ist der Einzug fremder Forderungen im Auftrag des Gläubigers zu verstehen. ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4.2 Warentermingeschäfte deutscher Kreditinstitute

Rz. 28 Zur Umsatzbesteuerung von Warentermingeschäften deutscher Kreditinstitute gilt nach dem BMF[1] Folgendes: Future-Kontrakte sind bis zum Zeitpunkt der tatsächlichen Liefer- bzw. Annahmeverpflichtung als Differenzgeschäft zu behandeln. Ein umsatzsteuerbarer Leistungsaustausch liegt nicht vor. Optionsgeschäfte auf Warenterminkontrakte sind steuerbar. Ein Differenzgeschäft...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4 Optionsgeschäfte mit Geldforderungen

Rz. 24 Zu den Umsätzen im Geschäft mit Forderungen gehören auch die Optionsgeschäfte mit Geldforderungen. Gegenstand dieser Optionsgeschäfte ist das Recht, bestimmte Geldforderungen innerhalb einer bestimmten Frist zu einem festen Kurs geltend zu machen oder veräußern zu können. Unter die Steuerbefreiung fallen auch die Optionsgeschäfte mit Devisen, die der Kurssicherung von...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4.1 Geschäfte der Warenterminbörse (WTB)

Rz. 27 Ein Termingeschäft ist ein Vertrag über die Lieferung oder Abnahme von Waren (Warentermingeschäft, Terminkontrakt etc.), der erst zu einem späteren Zeitpunkt erfüllt wird. Der dann zu entrichtende Gegenwert wird entweder bereits bei Vertragsabschluss vereinbart oder bestimmt sich aufgrund der börsenmäßig festgestellten Kurse. Terminmärkte enthalten ein ausgeprägtes sp...mehr

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Konsignationslager / 2.3 Lösung

Die A-GmbH und auch K sind beide Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG, die auch jeweils im Rahmen ihres Unternehmens handeln. Die A-GmbH unterhält bei K ein Konsignationslager. Hinweis Lager muss kein Gebäude sein Ein Lager i. S. d. § 6b UStG kann ein Konsignationslager, aber auch ein Auslieferungslager sein. Dies muss kein festes Lager (Grundstück oder Gebäude) sein, sondern kann...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.1 Einrichtungen nach § 4c Abs. 2 Nr. 1

Rz. 12 Die Europäische Union (EU) als vergütungsberechtigte Einrichtung ist die wirtschaftliche und politische Partnerschaft von derzeit 27 europäischen Staaten. Sie wurde 1958 zunächst als Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) von 6 Ländern gegründet (Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und die Niederlande). Seither sind weitere 22 Staaten hinzugekommen...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Umsätze im Geschäft mit Forderungen

2.1 Begriff der Forderungen Rz. 11 Eine Forderung gibt dem Gläubiger einen Anspruch gegen den Schuldner, kraft eines Schuldverhältnisses eine Leistung zu verlangen. Die Leistung kann auch in einem Tun oder Unterlassen bestehen.[1] Forderungen können nicht nur im Zivilrecht (z. B. Kaufpreisforderungen, Darlehensforderungen) begründet werden. Sie können ihren Rechtsgrund auch i...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Vorbemerkung

1.1 Allgemeines Rz. 1 Nach § 4 Nr. 8 Buchst. c UStG sind die Umsätze im Geschäft mit Forderungen, Schecks und anderen Handelspapieren sowie die Vermittlung solcher Umsätze steuerfrei. Die Einziehung von Forderungen, z. B. durch Inkassobüros, ist ausdrücklich von der Steuerbefreiung ausgenommen. Eine andere Steuerbefreiungsvorschrift existiert für Forderungseinziehungen nicht,...mehr

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Konsignationslager / 3.3 Lösung

U ist Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG, der selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht Umsätze tätigt. Er wird im Rahmen seines Unternehmens tätig. Im Januar 2022 versendet U die Bauteile zu einem feststehenden Kunden in die Niederlande. Nach dem Sachverhalt sind zu diesem Zeitpunkt sowohl Name, Anschrift als auch die zutreffende USt-IdNr. des vorgesehenen Le...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.2 Einrichtungen nach § 4c Abs. 2 Nr. 2

Rz. 18 Nach § 4c Abs. 2 Nr. 2 UStG sind begünstigte Einrichtungen die EU-Kommission sowie nach dem Unionsrecht geschaffene Agenturen und Einrichtungen. Die EU-Kommission [1] (als EU-Institution, Brüssel/Belgien) legt Gesetzesvorschläge vor, stellt die ordnungsgemäße Anwendung des EU-Rechts sicher und verwaltet die EU-Ausgabenprogramme. Die Verordnung (EG) Nr. 58/2003 des Rats ...mehr

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Änderung der Bemessungsgrun... / 3.4 Änderung bei Nachweis eines innergemeinschaftlichen Erwerbs

Realisiert ein Unternehmer einen innergemeinschaftlichen Erwerb, ist der Ort des Erwerbs grundsätzlich dort, wo sich der Gegenstand am Ende der Beförderung oder Versendung befindet.[1] Verwendet der Unternehmer aber eine USt-IdNr. aus einem anderen Mitgliedstaat als dem Staat, in dem sich der Gegenstand am Ende der Beförderung oder Versendung befindet, muss er auch in diesem...mehr

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Änderung der Bemessungsgrun... / 2.1 Anwendungsfälle

§ 17 Abs. 1 UStG bezieht sich auf steuerpflichtige Umsätze i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG (Lieferungen und sonstige Leistungen) und erfasst damit sowohl entgeltliche als auch unentgeltliche Ausgangsleistungen. Da bei unentgeltlichen Umsätzen[1] die Bemessungsgrundlage eindeutig durch § 10 Abs. 4 UStG definiert ist, werden sich bei solchen Umsätzen keine Änderungen der Bemess...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Beförderungsleistungen / 3.3 Güterbeförderung gegenüber einem Unternehmer

Wird die Güterbeförderungsleistung gegenüber einem Unternehmer für dessen Unternehmen oder gegenüber einer nichtunternehmerisch tätigen juristischen Person, der eine USt-IdNr. erteilt worden ist, ausgeführt, ist der Ort der Beförderungsleistung immer dort, wo der Leistungsempfänger sein Unternehmen betreibt oder die die Leistung empfangende Betriebsstätte unterhält.[1] Es ko...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bemessungsgrundlage / 3 Verbilligte Leistungen (Mindestbemessungsgrundlage)

Grundsätzlich ist es einem Unternehmer freigestellt, eine Leistung verbilligt, also auch unter seinen eigenen Kosten oder Ausgaben, am Markt anzubieten. Da das Umsatzsteuerrecht bei der Frage der Steuerbarkeit nur den Leistungstatbestand "entgeltliche Leistung" und den Leistungstatbestand "unentgeltliche Leistung" kennt, führt jeder Umsatz, für den der Unternehmer eine Gegen...mehr

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Konsignationslager / 1 Problematik

Befördert oder versendet ein Unternehmer einen Gegenstand von einem Mitgliedstaat in einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, ohne schon einem Käufer die Verfügungsmacht an dem Gegenstand zu verschaffen, können sich für ihn in beiden Mitgliedstaaten umsatzsteuerrechtliche Konsequenzen ergeben. Bis zum 31.12.2019 waren diese Konsequenzen in der Europäischen Union n...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Begriff der Forderungen

Rz. 11 Eine Forderung gibt dem Gläubiger einen Anspruch gegen den Schuldner, kraft eines Schuldverhältnisses eine Leistung zu verlangen. Die Leistung kann auch in einem Tun oder Unterlassen bestehen.[1] Forderungen können nicht nur im Zivilrecht (z. B. Kaufpreisforderungen, Darlehensforderungen) begründet werden. Sie können ihren Rechtsgrund auch im öffentlichen Recht haben ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bemessungsgrundlage / 4.2 Unentgeltliche sonstige Leistungen

Soweit eine steuerbare und steuerpflichtige unentgeltliche sonstige Leistung i. S. d. § 3 Abs. 9a UStG vorliegt, bestimmt sich die Bemessungsgrundlage nach § 10 Abs. 4 UStG. Dabei ist zu unterscheiden, ob es sich um eine Leistung nach § 3 Abs. 9a Nr. 1 UStG [1] oder um eine Leistung nach § 3 Abs. 9a Nr. 2 UStG [2] handelt: Es handelt sich um eine sonstige Leistung i. S. d. § 3 ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Beförderungsleistungen / 3.4.2 Grenzüberschreitende Beförderung im Drittlandsverkehr

Bei einer drittlandsgrenzüberschreitenden Güterbeförderung sowie einer Beförderung im internationalen Eisenbahnfrachtverkehr führt der inländische Teil der Beförderungsstrecke zu einem nach § 3b Abs. 1 UStG im Inland ausgeführten und damit nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG steuerbaren Umsatz. In Abhängigkeit von der Beförderungsrichtung unterliegt die inländische Beförderungsstreck...mehr

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Bemessungsgrundlage / 1 Anwendungsbereich

Führt ein Unternehmer im Inland einen steuerbaren und steuerpflichtigen Umsatz aus, entsteht für diesen Umsatz Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer berechnet sich dabei nach dem für den Umsatz maßgeblichen Steuersatz[1] sowie der Bemessungsgrundlage.[2] Bemessungsgrundlage ist alles, was den Wert der Gegenleistung bildet, die der leistende Unternehmer vom Leistungsempfänger oder v...mehr

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Änderung der Bemessungsgrun... / 1 Allgemeines

Die Neutralität des Umsatzsteuerrechts gebietet es, dass der entstehenden Umsatzsteuer beim vorsteuerabzugsberechtigten Leistungsempfänger immer eine gleich hohe Vorsteuerabzugsberechtigung gegenübersteht. Berechnungsgrundlage für die bei dem leistenden Unternehmer entstehende Umsatzsteuer und damit auch die Grundlage für den Vorsteuerabzug ist die Bemessungsgrundlage nach §...mehr