Fachbeiträge & Kommentare zu Umwandlung

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Sitzverlegung – ABC IntStR / 1 Systematische Einordnung

Verlegt eine Körperschaft ihren Sitz und/oder den Ort ihrer Geschäftsleitung aus Deutschland in das Ausland ("Sitzverlegung"), kann dadurch die unbeschränkte Stpfl. der Körperschaft in Deutschland enden. Nach deutschem Steuerrecht ergeben sich aus der bloßen Verlegung des Sitzes keine unmittelbaren steuerlichen Folgen. Abzustellen ist gem. § 12 KStG darauf, ob sich das Beste...mehr

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Hinzurechnungsbesteuerung –... / 2.2 Passive Einkünfte

Hinzugerechnet werden nur die passiven Einkünfte. Welche Einkünfte i. d. S. passiv sind, bestimmt sich nach dem Einkünftekatalog des § 8 Abs. 1 AStG. Danach sind zunächst alle Einkünfte passiv, es sei denn, sie sind in § 8 Abs. 1 AStG ausdrücklich aufgezählt und erfüllen die in dieser Regelung geforderten Aktivitätsvoraussetzungen. Dabei unterscheiden sich die einzelnen Vora...mehr

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Fusionsrichtlinie – ABC IntStR / 2 Inhalt

Eine grenzüberschreitende Umwandlung liegt nach der Definition der FRL vor, wenn die beteiligten Gesellschaften in 2 oder mehreren Mitgliedsstaaten der EU ansässig sind[1] oder der Sitz einer SE von einem Mitgliedstaat in einen anderen verlegt wird.[2] Die Richtlinie ist auf Fusionen, Spaltungen, Einbringungen und den Anteilstausch anwendbar. Diese Übertragungsvorgänge ähnel...mehr

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Fusionsrichtlinie – ABC IntStR / 1 Systematische Einordnung

Die Fusionsrichtlinie (FRL) dient dazu, steuerliche Hindernisse innerhalb der EU zu beseitigen. Sie regelt grenzüberschreitende Umwandlungen. Diese Umwandlungen sind Ausdruck des Binnenmarkts und dürfen durch steuerliche Regelungen nicht behindert werden. Auf rein innerstaatliche Umwandlungen ist sie – sofern sie nicht in nationales Recht umgesetzt worden ist – nicht anwendb...mehr

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Anzeigepflichten (Steuerges... / 2.2 Kennzeichen

Entsprechend der Richtlinie unterteilt auch das deutsche Recht in Kennzeichen mit (§ 138e Abs. 1 AO) und ohne (§ 138e Abs. 2 AO) sog. Relevanztest (§ 138d Abs. 2 Nr. 3 lit. a AO). Kennzeichen mit Relevanztest sind: Mandatsvereinbarungen mit Vertraulichkeitsklauseln, die die Offenlegung gegenüber anderen Beratern oder der Finanzverwaltung untersagen oder unter ein pauschales Z...mehr

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Veräußerungsgewinne – ABC I... / 2.3 Bestimmung des Veräußerungsgewinns

Der Begriff Gewinn ist weder im Rahmen der beschränkten Stpfl. noch in Zusammenhang mit den ausl. Einkünften noch im DBA definiert. Allgemein ist darunter der Unterschiedsbetrag zwischen dem Veräußerungspreis und dem Buchwert zu verstehen. Die abkommensrechtliche Regelung spricht nach ihrem Wortlaut nur von Gewinnen. Die Regelung erfasst allerdings auch Verluste aus der Verä...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Kennzeichen mit Motivtest (Abs. 1)

a) Vertraulichkeitsklausel „(1) Kennzeichen im Sinne des § 138d Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe a sind: 1. die Vereinbarung a) einer Vertraulichkeitsklausel, die dem Nutzer oder einem anderen an der Steuergestaltung Beteiligten eine Offenlegung, auf welche Weise aufgrund der Gestaltung ein steuerlicher Vorteil erlangt wird, gegenüber Intermediären oder den Finanzbehörden ver...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vor §§ 138d–k AO

Literaturverzeichnis: Adrian, Anzeigepflichten für (grenzüberschreitende) Steuergestaltungen, StuB 2019, 331; Anissimov, Die neue Mitteilungspflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen, FR 2020, 281; Asseburg-Wietfeldt/Chwalek, Das finale BMF-Schreiben zu DAC6 – Hinweise und Klarstellungen im Überblick, IWB 2021, 431; Bärsch/Engelen, Ausländische Safe-Harbour-Regelung...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 4. Kennzeichen ohne Motivtest (Abs. 2)

a) Vorbemerkung Rz. 161 [Autor/Stand] Kennzeichen ohne Motivtest. Die unter § 138e Abs. 2 AO genannten Kennzeichen führen jeweils unabhängig vom Main-Benefit-Test zu einer Mitteilungspflicht. Mit anderen Worten wird bei solchen Gestaltungen die steuerliche Motivation als gegeben unterstellt bzw. eine Mitteilung wird losgelöst von steuerlichen Motiven als erforderlich erachtet...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, AO § 138k AO Angabe der grenzüberschreitenden Steuergestaltung in der Steuererklärung

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Steuerberater Dr. Christian Engelen, Köln Literaturverzeichnis: Adrian, Anzeigepflichten für (grenzüberschreitende) Steuergestaltungen, StuB 2019, 331; Anissimov, Die neue Mitteilungspflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen, FR 2020, 281; Asseburg-Wietfeldt/Chwalek, Das finale BMF-Schreiben zu DAC6 – Hinweise und Klarstellun...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Drasdo, Die steuerliche Beurteilung von Geld- und Sachspenden zugunsten der caritativen Hilfsorganisationen als Ausgaben iSd § 10b EStG, DStR 1987, 327; Krome, Ertragsteuerliche Behandlung des Sponsoring – Hinweise für die Praxis, DB 1999, 2030; Rödel, Probleme und Gestaltungsmöglichkeiten beim Sponsoring, – Teil I, INF 1999, 716; Rödel, Probleme und Gestaltungsmöglichkeiten be...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, AO § 138f AO Verfahren zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen durch Intermediäre

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Steuerberater Dr. Christian Engelen, Köln Literaturverzeichnis: Adrian, Anzeigepflichten für (grenzüberschreitende) Steuergestaltungen, StuB 2019, 331; Anissimov, Die neue Mitteilungspflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen, FR 2020, 281; Asseburg-Wietfeldt/Chwalek, Das finale BMF-Schreiben zu DAC6 – Hinweise und Klarstellun...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, AO § 138h AO Mitteilungen bei marktfähigen grenzüberschreitenden Steuergestaltungen

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Steuerberater Dr. Christian Engelen, Köln Literaturverzeichnis: Adrian, Anzeigepflichten für (grenzüberschreitende) Steuergestaltungen, StuB 2019, 331; Anissimov, Die neue Mitteilungspflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen, FR 2020, 281; Asseburg-Wietfeldt/Chwalek, Das finale BMF-Schreiben zu DAC6 – Hinweise und Klarstellun...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Synopse der EU-Vorgaben und der Kennzeichen nach § 138e AO

Rz. 3 [Autor/Stand] Synopse. Die Kategorien gem. Anhang IV, Teil II der EU-Vorgaben korrespondieren wie folgt mit der innerstaatlichen Umsetzung:mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, AO § 138e AO Kennzeichen grenzüberschreitender Steuergestaltungen

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Steuerberater Dr. Christian Engelen, Köln Literaturverzeichnis: Adrian, Anzeigepflichten für (grenzüberschreitende) Steuergestaltungen, StuB 2019, 331; Anissimov, Die neue Mitteilungspflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen, FR 2020, 281; Asseburg-Wietfeldt/Chwalek, Das finale BMF-Schreiben zu DAC6 – Hinweise und Klarstellun...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ai) ABC der nicht steuerbaren Bezüge

Rn. 61 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Sofern nicht anders beim jeweiligen Stichwort vermerkt, gehören ua zu den nicht steuerbaren oder auch steuerfreien (im ESt-Recht ist diese Unterscheidung im Gegensatz zum USt-Recht bedeutungslos), da keiner Einkunftsart unterfallenden Bezügen: Arbeitnehmer-Sparzulage nach § 13 Abs 3 5. VermBG (H 2 EStH 2020) Ausgleichsflächenentschädigung Entsch...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, AO § 138j AO Auswertung der Mitteilungen grenzüberschreitender Steuergestaltungen

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Steuerberater Dr. Christian Engelen, Köln Literaturverzeichnis: Adrian, Anzeigepflichten für (grenzüberschreitende) Steuergestaltungen, StuB 2019, 331; Anissimov, Die neue Mitteilungspflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen, FR 2020, 281; Asseburg-Wietfeldt/Chwalek, Das finale BMF-Schreiben zu DAC6 – Hinweise und Klarstellun...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, AO § 138d AO Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Steuerberater Dr. Christian Engelen, Köln Literaturverzeichnis: Adrian, Anzeigepflichten für (grenzüberschreitende) Steuergestaltungen, StuB 2019, 331; Anissimov, Die neue Mitteilungspflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen, FR 2020, 281; Asseburg-Wietfeldt/Chwalek, Das finale BMF-Schreiben zu DAC6 – Hinweise und Klarstellun...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

Rn. 192 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Die "Mindestbesteuerung" in § 2 Abs 3 S 2–8 EStG aF (s Rn 200) wurde aufgehoben (Art 1 Nr 1, Art 8 Abs 1 des Gesetzes zur Umsetzung der Protokollerklärung der Bundesregierung zur Vermittlungsempfehlung zum SteuervergünstigungsabbauG (v 22.12.2003, BGBl I 2003, 2840). Im Gegenzug allerding wurde aber die Beschränkung des überperiodischen Ver...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, AO § 138i AO Information der Landesfinanzbehörden

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Steuerberater Dr. Christian Engelen, Köln Literaturverzeichnis: Adrian, Anzeigepflichten für (grenzüberschreitende) Steuergestaltungen, StuB 2019, 331; Anissimov, Die neue Mitteilungspflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen, FR 2020, 281; Asseburg-Wietfeldt/Chwalek, Das finale BMF-Schreiben zu DAC6 – Hinweise und Klarstellun...mehr

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ZErb 08/2022, Praxishandbuch Unternehmensnachfolge

Riedel 3. Auflage 2021 1128 Seiten, 119 EUR zerb verlag, ISBN 978-3-95661-112-4 Christopher Riedel hat – vier Jahre nach Erscheinen der Vorauflage – die 3. Auflage seines "Praxishandbuch Unternehmensnachfolge" vorgelegt. Zusammen mit 24 weiteren Autoren handelt der Herausgeber alle Themenbereiche der Unternehmensnachfolge ab. Das Werk knüpft dabei an die gelungenen Vorauflagen a...mehr

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Schuldzinsenabzug bei Einze... / 5.4 Einbringung in eine Kapitalgesellschaft

Auch die Folgen der Einbringung eines Einzelunternehmens, Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils in eine Kapitalgesellschaft für den Schuldzinsenabzug sind gesetzlich nicht geregelt. Das BMF[1] beschränkt sich insoweit auf den Hinweis, dass eine Entnahme i. H. d. gewählten Wertansatzes vorliegt, wenn im Gegenzug für die Einbringung gewährte Gesellschaftsanteile im ...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 557a lehnt sich eng an den bis zum 1.9.2011 geltenden § 10 Abs. 2 MHG über die Staffelmiete an. Wie bis zum 1.9.2001 § 10 MHG gilt auch § 557a nur für Wohnraummietverhältnisse, und zwar gem. § 28 Abs. 3 WoFG auch für ab 1.1.2002 geförderte Wohnungen, sodass auch für diese eine Staffelmiete vereinbart werden kann eine Staffelmiete, deren höchste Staffel die zum Zeitpu...mehr

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Unternehmensfinanzierung: R... / 2.4.3 Ausschöpfung aller Alternativen

Wichtig Wichtige Punkte bei der Prüfung der aktuellen Situation Bei der Prüfung der aktuellen Finanzsituation sollten folgende Punkte beachtet werden: Es gibt kurzfristige Kredite. Deren Umwandlung in langfristige Kredite wurde geprüft. Es sind ausreichend Sicherheiten für langfristige Kredite vorhanden. Alle nicht mehr benötigten Sicherheiten aus alten Kreditverträgen wurden vo...mehr

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Unternehmensfinanzierung: R... / 3.5 Das Kleingedruckte

Eine für Kreditnehmer positive Zinssituation kann also wesentliche Vorteile für die Unternehmensfinanzierung bringen. Wie gesehen, müssen auch bei der Nutzung dieser Vorteile einige Bedingungen berücksichtigt werden. Eine langfristige Zinsbindung stellt ein besonderes Hindernis dar, Vorfälligkeitsentschädigungen ein anderes. Das Thema Sicherheiten spielt auch in Niedrigzinsp...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / 4. Vorsorgeunterhalt wegen Krankheit und Pflege

Rz. 287 Während Beteiligte miteinander verheiratet sind, bleibt grundsätzlich die Mitversicherung der Ehegatten erhalten. Gleichwohl kann es sinnvoll sein, sich hinsichtlich des Vorsorgeunterhalts wegen Krankheit und Pflege auch während der Trennungszeit zu einigen. Rz. 288 In einer Vereinbarung ist dann klarzustellen, ob und aus welchem Grund ein Anspruch des unterhaltsberech...mehr

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§ 6 Die gleichgeschlechtlic... / B. Die Eingetragene Lebenspartnerschaft

Rz. 7 In allen denjenigen Fällen, in denen Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft nicht gem. § 20a LPartG die Umwandlung in eine Ehe vornehmen, bleibt es bei den Regeln des Gesetzes über Rz. 8 Hinweis Für die anwaltliche Beratung ist von großer Bedeutung, ob gleichgeschlechtliche Partner die Umwandlung der eingetragenen Lebensgemeinschaft in eine Ehe vorgenommen habe...mehr

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§ 6 Die gleichgeschlechtlic... / c) Unterhalt

Rz. 28 Das LPartG sah in der Ursprungsfassung für den nachpartnerschaftlichen Unterhalt keine Unterhaltstatbestände vor, die den Regelungen in §§ 1570–1573 BGB entsprechen; § 16 Abs. 1 LPartG a.F. sah nur eine einzige Anspruchsgrundlage vor. Danach konnte ein Lebenspartner, der nicht selbst für seinen Unterhalt sorgen konnte, nach Aufhebung der Lebenspartnerschaft von dem an...mehr

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§ 6 Die gleichgeschlechtlic... / II. Begründung der Lebenspartnerschaft

Rz. 19 Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung[27] für Personen gleichen Geschlechts ist die Begründung einer "eingetragenen Lebenspartnerschaft" nicht mehr möglich. Die Ehe auch für gleichgeschlechtliche Partner hat die eingetragene Lebenspartnerschaft ersetzt. Die Regeln der eingetragenen Lebenspartnerschaft gelten daher nur noch für denj...mehr

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§ 1 Das Scheidungsverfahren / a) Einbeziehung privater Lebensversicherungen und von Anrechten der betrieblichen Altersversorgung/Kapitalwahlrecht

Rz. 92 Nach der Definition des § 2 VersAusglG gehören private Lebensversicherungen, die der Absicherung im Alter oder bei Invalidität dienen und auf eine Rente gerichtet sind, in den Versorgungsausgleich, auch wenn ein sogenanntes Kapitalwahlrecht vereinbart worden ist. Der BGH hat allerdings seine (umstrittene) Rspr. zu früherem Recht auf das neue Recht ausgedehnt, wonach d...mehr

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Eigenkapital im Abschluss n... / 3.2 Eigenkapital i. S. des Körperschaftsteuerrechts

Rz. 38 Infolge der Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz ist die Gliederung des Eigenkapitals gemäß § 266 Abs. 3 HGB auch für die Steuerbilanz anzuwenden. Entsprechend der handelsrechtlichen Aufteilung in gezeichnetes Kapital (Nennkapital) und übriges Eigenkapital sowie Gewinne, Gewinnrücklagen und Einlagen besteht das steuerliche Eigenkapital einer Körpersch...mehr

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Geschäfts- oder Firmenwert ... / 2.1.3 Steuerrecht

Rz. 10 Bedingt durch § 5 Abs. 2 EStG ergeben sich steuerlich aus der Aufhebung des § 248 Abs. 2 HGB keine Konsequenzen. Steuerlich sind die Aufwendungen für einen originären Geschäfts- und Firmenwert aufwandswirksam zu erfassen, da steuerlich für immaterielle Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens weiterhin nur dann ein Aktivposten anzusetzen ist, wenn ein entgeltlicher Erwerb...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.3.3 Umfang der Ablaufhemmung

Rz. 34 Die Ablaufhemmung bezieht sich nur auf den jeweiligen Stpfl. und auf den Steuerfall, der durch den Antrag des Stpfl. in Streit gezogen wurde.[1] Keine Ablaufhemmung tritt ein hinsichtlich eines anderen Steueranspruchs (anderer Zeitraum, andere Steuerart, anderer Stpfl.), auch wenn es sich um ein gleichgelagertes "Parallelverfahren" gehandelt hat.[2] Rz. 35 Die Ablaufhe...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.4.3 Umfang der Ablaufhemmung

Rz. 54 Die Ablaufhemmung bezieht sich nur auf den Steuerfall, der durch den Rechtsbehelf des Stpfl. in Streit gezogen wurde.[1] Keine Ablaufhemmung tritt ein hinsichtlich eines anderen Steueranspruchs (anderer Zeitraum, andere Steuerart, anderer Stpfl.), auch wenn es sich um ein gleichgelagertes "Parallelverfahren" gehandelt hat.[2] Rz. 55 Die Ablaufhemmung wirkt nur für und ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.5.3.2 Persönlicher Umfang (erfasste Steuerpflichtige)

Rz. 119 Die Ablaufhemmung tritt grundsätzlich nur ein, wenn sich die Außenprüfung gegen den Stpfl. selbst richtet.[1] Gegen diese Person muss die Prüfungsanordnung wirksam ergangen sein. Richtet sich die Prüfung gegen mehrere Personen, muss allen, denen gegenüber Ablaufhemmung eintreten soll, die Prüfungsanordnung bekannt gegeben werden. Personen gegenüber, denen gegenüber d...mehr

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Nichtfinanzielle Erklärung / 2 Verpflichtete Unternehmen

Rz. 3 Mit Umsetzung der CSR-Richtlinie ist erneut eine neue Größenklasse im HGB notwendig geworden, nämlich die der großen Unternehmen von öffentlichem Interesse. Diese sind zunächst nach § 289b Abs. 1 HGB Kapitalgesellschaften und denen gleichgestellte Personenhandelsgesellschaften (§ 264a HGB), die als groß i. S. v. § 267 Abs. 3 Satz 1 HGB eingestuft und kapitalmarktorientie...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / 4. Umwandlung

a) Einbringungsgewinn II bei Formwechsel der GmbH in eine KG unmittelbar nach einem qualifizierten Tausch von GmbH-Anteilen Ein unmittelbar nach einem qualifizierten Tausch von GmbH-Anteilen i.S.d. § 21 Abs. 1 S. 2 UmwStG 2006 erfolgter Formwechsel der GmbH in eine KG ist ein "schädliche" Veräußerung und löst einen Einbringungsgewinn II aus. Eine teleologische Reduktion des §...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) Formwechsel KG in GmbH für Nutzung i.S.d. § 15a EStG verrechenbarer Verluste des Kommanditisten schädlich

Wird eine KG nach der Rechtslage vor dem SEStEG zum steuerrechtlichen Buchwert in eine GmbH formgewechselt (steuerliche Einbringung i.S.d. § 20 UmwStG 1995), mindern die am steuerlichen Übertragungsstichtag nach § 15a EStG festgestellten verrechenbaren Verluste des Kommanditisten nach § 15a EStG seinen Gewinn aus der späteren Veräußerung der einbringungsgeborenen GmbH-Anteil...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Einbringung eines Einzelunternehmens in eine GmbH: Maßgeblichkeit der Bilanzansätze bei der GmbH

Maßgeblichkeit der Bilanzansätze: Bringt ein Einzelunternehmer sein Unternehmen gegen Gewährung von neuen Anteilen in eine GmbH ein, so gilt nach § 20 Abs. 3 S. 1 UmwStG 2006 der Wert, mit dem die übernehmende Gesellschaft das eingebrachte Betriebsvermögen ansetzt, für den Einbringenden als Veräußerungspreis und als Anschaffungskosten der Gesellschaftsanteile. Drittanfechtung...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Einbringungsgewinn II bei Formwechsel der GmbH in eine KG unmittelbar nach einem qualifizierten Tausch von GmbH-Anteilen

Ein unmittelbar nach einem qualifizierten Tausch von GmbH-Anteilen i.S.d. § 21 Abs. 1 S. 2 UmwStG 2006 erfolgter Formwechsel der GmbH in eine KG ist ein "schädliche" Veräußerung und löst einen Einbringungsgewinn II aus. Eine teleologische Reduktion des § 22 Abs. 2 S. 1 UmwStG 2006 kommt nicht in Betracht. Für die auf einen solchen Gewinn beruhende Steuer kommt eine abweichend...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / d) Grenzüberschreitende innergemeinschaftlicher Aufwärtsverschmelzung

Bei grenzüberschreitenden innergemeinschaftlichen Aufwärtsverschmelzungen von Tochter-Kapitalgesellschaften auf ihre 100%ige inländische Mutter-Kapitalgesellschaft ist es mit den unionsrechtlichen Vorgaben in Art. 7 Abs. 1 der EU-Richtlinie 2009/133/EG v. 19.10.2009 (Fusionsrichtlinie) vereinbar, dass nach nationalem deutschen Umwandlungssteuerrecht die tatsächlich angefallen...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.8 Besonderheiten bei einheitlichen Zuwendungen

Rz. 49 Grundsätzlich stellt materiell-rechtlich jede freigebige Zuwendung einen eigenständigen steuerbegründenden Tatbestand dar. Rechtlich selbstständig zu beurteilende Zuwendungen liegen insbesondere vor, wenn die Zuwendungen nicht auf einem einheitlichen Schenkungsversprechen beruhen, den Zuwendungen kein obligatorisches Forderungsrecht zugrunde liegt, das ein Stammrecht ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 3.1.2.6 Persönlicher Regelungsbereich

Rz. 46 Die Verlängerung der Festsetzungsfrist tritt bei den Personen ein, die Steuerschuldner derjenigen Steuer sind, hinsichtlich derer Steuerhinterziehung oder leichtfertige Steuerverkürzung begangen wurde. Dabei ist es unbeachtlich, wer die Steuerhinterziehung begangen hat oder ob dem Stpfl. die Steuerhinterziehung bekannt war. Es kommt nur darauf an, dass es sich objekti...mehr

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Gesellschaft mit beschränkt... / 6.1 Geschäftsführer

Rz. 46 Die GmbH als juristische Person braucht Organe, um handeln zu können und vertreten zu werden. Gemäß § 6 Abs. 1 GmbHG muss die Gesellschaft daher einen oder mehrere Geschäftsführer haben.[1] Die Gesellschaft wird durch die Geschäftsführer gerichtlich und außergerichtlich vertreten (§ 35 Abs. 1 Satz 1 GmbHG). Die Geschäftsführer sind nach § 35 Abs. 2 Satz 1 GmbHG nur ge...mehr

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§ 10 Der Verwalter / II. Gesellschaften als Verwalter

Rz. 5 Die Rechtsprechung hat den Grundsatz aufgestellt, dass die Verwaltung aus Gründen der Klarheit der Verantwortlichkeit nur einer Person übertragen werden dürfe. Ein Beschluss, durch den z.B. "die Miteigentümer A und B" zum Verwalter bestellt werden, ist daher nichtig. Dasselbe gilt, wenn sich mehrere Personen zu einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) zusammengesch...mehr

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§ 2 Die Willensbildung der ... / V. Die Änderung des sachenrechtlichen Grundverhältnisses

Rz. 114 Soll der formelle Teil der Teilungserklärung (das sachenrechtliche Grundverhältnis) geändert werden, ist gem. § 4 Abs. 1, 2 WEG grundsätzlich die Zustimmung (Auflassung) und Bewilligung aller Miteigentümer in der Form notarieller Beurkundung, die Grundbucheintragung (je nach Fall unter Vorlage neuer Abgeschlossenheitsbescheinigungen) sowie die Zustimmung der dinglich...mehr

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§ 2 Die Willensbildung der ... / 1. Beschlusskompetenz

Rz. 1 Für die Willensbildung der Gemeinschaft stehen nur zwei Regelungsinstrumente zur Verfügung: Beschluss und Vereinbarung. Der Beschluss entspricht grundsätzlich dem Mehrheitsprinzip und ist, vereinfacht gesagt, das Mittel der Entscheidungsfindung im "laufenden Geschäft". Die Vereinbarung entspricht dem Einstimmigkeitsprinzip und dient, wiederum vereinfacht gesagt, der Fe...mehr

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§ 3 Rechte und Pflichten be... / 1. Grundlagen

Rz. 2 Weil die Nutzung des Sondereigentums gem. § 14 Abs. 1 Nr. 1 WEG unter Beachtung der für die Gemeinschaft geltenden Vereinbarungen erfolgen muss, ist insbesondere der Rahmen der Zweckbestimmung zu wahren. Ihre Zweckbestimmung wird den zum Sondereigentum gehörenden Räumen und Flächen in der Teilungserklärung bzw. in der Gemeinschaftsordnung zugewiesen. Beispiele: Zweckbe...mehr

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§ 10 Der Verwalter / IV. Delegation von Aufgaben

Rz. 14 Nachdem der BGH geklärt hat, dass die Verwalterstellung im Falle einer Umwandlung (oder eines Rechtsformwechsels) regelmäßig auf den übernehmenden Rechtsträger übergeht, ist der früher herrschende Auffassung von der Höchstpersönlichkeit des Amtes und die daraus abgeleitete Konsequenz, dass der Verwalter die geschuldete Tätigkeit in eigener Person erbringen müsse, über...mehr

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§ 2 Die Willensbildung der ... / 3. Die Änderungsbefugnis im Innenverhältnis und ihre Grenzen

Rz. 124 Ob der Bauträger zu nachträglichen Änderungen der Teilungserklärung oder der Bauausführung befugt ist, richtet sich im Verhältnis zu den Käufern nur nach dem Inhalt des Bauträgervertrags. Wie oben schon erwähnt, ist diese Frage unabhängig davon zu beurteilen, ob die entsprechende Änderungsvollmacht im Außenverhältnis (zum Grundbuchamt) wirksam ist; das Grundbuchamt p...mehr