Fachbeiträge & Kommentare zu Unfallversicherung

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2.1.1 Grundlagen

Rz. 10 Der Unfall muss sich gemäß Abs. 1 Satz 1 infolge einer versicherten Tätigkeit ereignet haben. Dabei handelt es sich im Kern nicht um einen Kausalzusammenhang, sondern um eine sachlich-rechtliche Beziehung zu der versicherten Tätigkeit, die in Rechtsprechung und Literatur ganz überwiegend als innerer (oder sachlicher) Zusammenhang bezeichnet wird. Die Unfallversicherun...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2.5 Fallgruppen in alphabetischer Reihenfolge

Rz. 33 Aus einer unüberschaubaren Vielzahl von Einzelfällen lassen sich Fallgruppen bilden. Ihnen liegen Konstellationen zugrunde, die im Arbeitsleben häufiger vorkommen. Es zeigen sich spezifische Abgrenzungsfragen, die zu einer für den Bereich der Unfallversicherung kennzeichnenden Kasuistik in der Rechtsprechung geführt haben. 2.2.5.1 Alkohol, Drogen oder Medikamente Rz. 3...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.3.1.3 Schutzzweck der Norm

Rz. 120b Der Versicherungstatbestand des Abs. 2 Nr. 1 trägt wie die die Wegeunfallversicherung einführende Regelung des § 545a RVO i. d. F. v. 14.7.1925 (RGBl. 1925 S. 97) allein den Gefahren Rechnung, die sich während der gezielten Fortbewegung im Verkehr aus eigenem, gegebenenfalls auch verbotswidrigem Verhalten, dem Verkehrshandeln anderer Verkehrsteilnehmer oder Einflüss...mehr

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Jung, SGB VII § 9 Berufskra... / 2.12 Mitwirkung der Unfallversicherungsträger in der Forschung (Abs. 8)

Rz. 110 Abs. 8 postuliert die Mitwirkung der Unfallversicherungsträger bei der wissenschaftlichen Forschung zur Gewinnung neuer medizinisch-wissenschaftlicher Erkenntnisse über schädigende Einwirkungen am Arbeitsplatz, über Expositionsbedingungen sowie über Zusammenhänge zwischen bestimmten Einwirkungen und einer Häufung von Erkrankungen in einer bestimmten Personengruppe. D...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Abs. 1 definiert den Versicherungsfall des Arbeitsunfalls in der Weise, dass Satz 1 auf die Versicherteneigenschaft und auf die versicherte Tätigkeit hinweist. Satz 2 normiert den von der Rechtsprechung entwickelten Unfallbegriff. Damit werden zugleich die im Unfallversicherungsrecht grundlegenden Begriffe des innen Zusammenhangs und des rechtlich wesentlichen Zusammen...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2.5.26 Hochschulsport

Rz. 86a Eine von der Hochschule den Studierenden angebotene und im Verantwortungsbereich der Hochschule durchgeführte sportliche Betätigung steht als studienbezogene Verrichtung unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn sie für die Studierenden zum Zweck der Erfüllung des gesetzlichen Auftrags der Sportförderung durch geführt wird (BSG, Urteil v. 27.11.2018,...mehr

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Jung, SGB VII § 9 Berufskra... / 2.1.1 Versicherte Tätigkeit

Rz. 15 Der Versicherungsschutz wird erst dann aktiviert, wenn die schädlichen Einwirkungen, denen der Versicherte ausgesetzt war, einem der Tatbestände zugeordnet werden können, die in §§ 2, 3 oder 6 aufgeführt sind. Allerdings umschreiben diese Vorschriften in aller Regel keine Tätigkeiten (Ausnahme: Rettungshandlung nach § 2 Abs. 1 Nr. 13a), sondern nur den versicherten Pe...mehr

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Jung, SGB VII § 9 Berufskra... / 2.6 Widerlegbare Kausalitätsvermutung (Abs. 3)

Rz. 78 Die Vermutungsregelung in Abs. 3 wurde mit dem SGB VII zum 1.1.1997 eingeführt. Sie betrifft die Anerkennung einer Berufskrankheit nach Abs. 1. Nach der Gesetzesbegründung (BR-Drs. 263/95) handelt es sich um einen Beweisgrundsatz, wonach der ursächliche Zusammenhang zwischen arbeitsplatzbezogenen Einwirkungen und einer in der Berufskrankheitenliste genannten Berufskra...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2.3 Kausalitätslehre von der rechtlich wesentlichen Bedingung

Rz. 17 Ebenso wie im Zivil- und Strafrecht hat auch die Kausalitätsbeurteilung im Sozialrecht und speziell in der gesetzlichen Unfallversicherung die Kausalität im naturwissenschaftlich-philosophischen Sinne als Ausgangspunkt. Danach besteht der Ursachenzusammenhang dann, wenn eine Ursache (die Bedingung) nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass die Wirkung (der Erfolg) en...mehr

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Jung, SGB VII § 9 Berufskra... / 2.13 Datenschutzregelungen (Abs. 9)

Rz. 111 Abs. 9 enthält die bereichsspezifische Ermächtigung zur Datenerhebung der für den Arbeitsschutz zuständigen Stellen. Entsprechend dem Präventionsauftrag der gesetzlichen Unfallversicherung dürfen die Daten auch zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren verarbeitet oder genutzt werden. Darüber hinaus ist insoweit die...mehr

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Jung, SGB VII § 9 Berufskra... / 2.1.7 Versicherungsfall und Leistungsfall

Rz. 36 Der Versicherungsfall einer Listen-Berufskrankheit kann nicht vor dem Zeitpunkt eintreten, zu dem ihre Aufnahme in die Anlage zur Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) in Kraft getreten ist. In den Stichtagsregelungen des § 6 BKV wird der Begriff des Versicherungsfalls nicht in seiner gemäß § 7 Abs. 1 SGB VII gesetzlichen Bedeutung, sondern untechnisch und gleichbedeuten...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.3.2.2 Fahrgemeinschaft (Abs. 2 Nr. 2b)

Rz. 149 Die Vorschrift entspricht § 550 Abs. 2 Nr. 2 RVO a. F. Versichert ist ein abweichender Weg, der dadurch bedingt ist, dass der Versicherte mit anderen Berufstätigen oder Versicherten gemeinsam ein Fahrzeug benutzt. Grundvoraussetzung ist somit, dass er sich zunächst auf einem nach Abs. 2 Nr. 1 versicherten Weg von oder nach dem Ort der Tätigkeit befand und sodann davo...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.3.1.2 Innerer Zusammenhang

Rz. 120 Nur der mit der versicherten Tätigkeit zusammenhängende Weg ist versichert. Somit muss ein innerer Zusammenhang zwischen dem Zurücklegen dieses Weges und der versicherten Tätigkeit bestehen. Bei der Feststellung des inneren Zusammenhangs zwischen dem zum Unfall führenden Verhalten und der Betriebstätigkeit geht es um die Ermittlung der Grenze, bis zu welcher der Vers...mehr

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Jung, SGB VII § 9 Berufskra... / 2.1.6.2 Unterlassungszwang – weggefallen

Rz. 34 Die bisher in Abs. 1 Satz 2 HS 2 2. Alternative vorgesehene Ermächtigung, in der Bezeichnung von Berufskrankheiten in der Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) die Aufgabe der schädigenden Tätigkeit als Anerkennungsvoraussetzung vorzusehen, wurde durch Art. 7 Nr. 3a des Siebten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (7. SGB IV-ÄndG)...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2.5.12 Bescheinigungen

Rz. 49 Das Einholen und die Abgabe von Bescheinigungen, die auf Veranlassung des Arbeitgebers erfolgen, sind versichert (BSG, Urteil v. 29.1.1986, 9b RU 76/84). Gleiches gilt, wenn ein ausländischer Arbeitnehmer auf betriebliche Anordnung sich zum Arbeitsamt begibt, um die Verlängerung der Arbeitserlaubnis zu beantragen (BSG, Urteil v. 20.10.1983, 2 RU 77/82). Betätigungen i...mehr

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Jung, SGB VII § 9 Berufskra... / 2.2.8 Normatives Ermessen

Rz. 51 Ist die Aufnahmeschwelle überschritten und sind die Ermächtigungsvoraussetzungen erfüllt, entscheidet der Verordnungsgeber nach seinem normativen Ermessen ("wird ermächtigt" und "kann dabei bestimmen"), ob er das Leiden in die Berufskrankheitenliste aufnimmt (Entschließungsermessen). Er hat dabei zu erwägen, ob sich die berufsbedingte Krankheit von Allgemeinerkrankung...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.3 Wegeunfall

Rz. 118 Der Versicherungsschutz für Unfälle auf dem Weg nach und von dem Ort der Tätigkeit wurde erstmals durch das Gesetz v. 14.7.1925 (RGBl. I S. 97) normiert. Damit ist der Gesetzgeber aus sozialpolitischen Gründen von dem Grundsatz der Haftungsersetzung abgewichen. Ursprünglich sollte die durch Beiträge der Unternehmer finanzierte Unfallversicherung dazu dienen, bei Arbe...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2.5.50 Vorbereitungshandlungen

Rz. 114 Verrichtungen zur Vorbereitung auf die versicherte Tätigkeit sind ihrerseits versichert, wenn sie der versicherten Tätigkeit zeitlich unmittelbar vorangehen. Ferner muss ein enger sachlicher und örtlicher Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit bestehen. Bei natürlicher Betrachtungsweise muss eine Einheit mit der versicherten Tätigkeit bestehen (BSG, Urteil v. 28...mehr

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Jung, SGB VII § 9 Berufskra... / 2.1.3 Einwirkungskausalität

Rz. 23 Bei der Prüfung, ob die versicherte Tätigkeit zu Einwirkungen von Belastungen, Schadstoffen oder ähnlichem auf den menschlichen Körper geführt hat (Einwirkungskausalität), ist zunächst die rein naturwissenschaftliche Verursachung zu klären (vgl. dazu Bieresborn, SGb 2016, 310, 311). Es muss hinreichend wahrscheinlich sein, dass die versicherte Tätigkeit nicht hinwegge...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2.5.43 Streit

Rz. 104 Körperschäden oder auch psychische Schäden infolge eines Streits, einer Tätlichkeit, eines Überfalls während der versicherten Tätigkeit oder auf einem versicherten Weg sind dann ihrerseits versichert, wenn sie in einem rechtlich wesentlichen – nicht allein zeitlichen – Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit stehen. Dabei kommt es auf die Ursache des Streits, das...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.3.1.9 Versicherte Tätigkeiten auf dem Weg nach Abs. 2 Nr. 1

Rz. 141 Tätigkeiten, die unmittelbar mit dem Antritt des Weges zusammenhängen, sind ebenso versichert wie der Weg selbst. Dazu gehört etwa das Warten an der Haltestelle auf das öffentliche Verkehrsmittel oder auf das Abholen mit dem Pkw (BSG, Urteil v. 19.10.1982, 2 RU 21/81). Der Versicherungsschutz wird nicht dadurch unterbrochen, dass sich der Schüler während der Wartezei...mehr

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Jung, SGB VII § 9 Berufskra... / 2.1.2 Listenmäßige Einwirkung(en)

Rz. 16 Einwirkungen sind alle Umstände, die die Gesundheit des Menschen von außen beeinflussen. Obwohl das Gesetz in Abs. 1 Satz 2 nur die Mehrzahl (Einwirkungen) benutzt, kann im Extremfall ein einmaliger Vorgang ausreichen (z. B. Infektion bei der BK 3101). Der Einwirkungsbegriff ist weit auszulegen (Becker, in: Brackmann, SGB VII, § 9 Rz. 49; Kater/Leube, SGB VII, § 9 Rz....mehr

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Jung, SGB VII § 9 Berufskra... / 2.2 Aufnahmeschwelle (Abs. 1 Satz 2 HS 1)

Rz. 37 Abs. 1 Satz 2 HS 1 ermächtigt den Verordnungsgeber, solche Erkrankungen in die Liste aufzunehmen, die nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft durch besondere Einwirkungen verursacht sind, denen bestimmte Personengruppen durch ihre Arbeit in erheblich höherem Grade als die übrige Bevölkerung ausgesetzt sind. Rz. 38 Dass nicht jedes beruflich (mit)bedingte ...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2.5.14 Betriebssport

Rz. 51 Unter bestimmten Voraussetzungen steht eine sportliche Betätigung im inneren Zusammenhang mit der betrieblichen Tätigkeit, obwohl Sport grundsätzlich der Privatsphäre zuzuordnen ist. Die körperliche Ertüchtigung und die Verbesserung der körperlichen Fitness stehen zunächst einmal im persönlichen Interesse. Jedenfalls der Ausgleichssport hat vielfältige positive Effekt...mehr

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Jung, SGB VII § 9 Berufskra... / 2.8.4 Mitwirkungspflichten der Versicherten

Rz. 98 Die in Abs. 4 Satz 3 normierten Mitwirkungspflichten der Versicherten sollen der Bekämpfung der in Satz 1 genannten Gefahr des Wiederauflebens oder der Verschlimmerung der Berufskrankheit dienen. Sie sollen mithin gewährleisten, dass die Gefahr durch andere geeignete Mittel beseitigt werden kann und dass es zur ultima ratio, der Aufgabe der gefährdenden Tätigkeit nich...mehr

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Jung, SGB VII § 9 Berufskra... / 2.2.6 Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft

Rz. 48 Der Verordnungsgeber darf nur solche Erkrankungen in die Liste aufnehmen, die nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft durch besondere Einwirkungen verursacht sind. Damit koppelt der Gesetzgeber die Rechtssetzungsbefugnis des Verordnungsgebers an einen außerrechtlichen Maßstab und betont damit gleichzeitig, dass die Bezeichnung einer Krankheit als Berufsk...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 3 Freibetrag für Hinterbliebene (Abs. 4)

Rz. 38 Nach § 33b Abs. 4 EStG erhalten Stpfl., die bestimmte Hinterbliebenenbezüge erhalten, auf Antrag einen Pauschbetrag i. H. v. 370 EUR (sog. Hinterbliebenen-Pauschbetrag). Seit Einfügung der Regelung in das Gesetz ist der Pauschbetrag unverändert geblieben. Der Gesetzgeber geht insoweit davon aus, dass der Regelung lediglich ein Billigkeitscharakter zukommt.[1] Eine Gewä...mehr

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Sauer, SGB III § 374 Verwal... / 2.4 Mitglieder und Stellvertreter im Verwaltungsausschuss

Rz. 18 Abs. 4 bestimmt, dass die Zahl der Mitglieder im Verwaltungsausschuss höchstens 15 betragen darf. Die zulässige Höchstzahl wird jedoch vom Verwaltungsrat festgesetzt. Diese ist für die Amtsperiode, die am 1.7.2022 begonnen hat, einheitlich für alle Agenturen für Arbeit auf regelmäßig 12 Mitglieder, im Ausnahmefall 15 Mitglieder festgesetzt worden. Damit trägt der Verw...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 2.3.3.2 Renten aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder andere laufende Bezüge (Abs. 2 Nr. 2 Buchst. a) a. F.)

Rz. 16 Gefordert wurde aufgrund der Behinderung eine nach gesetzlichen Vorschriften zustehende Renten oder andere laufende Bezüge. Hierunter fallen Zahlungen aufgrund des Bundesversorgungsgesetzes (insbesondere bei einer Kriegs- oder Wehrdienstbeschädigung) bzw. des Soldatenversorgungsgesetzes (§§ 80ff. SVG), Bezüge der gesetzlichen Unfallversicherung (§§ 56ff. SGB VII) sowi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 7.2 Alters- und Pflegeheime, betreutes Wohnen

Rz. 46 Aufwendungen für die Unterbringung in Altersheimen zählen generell zu den Aufwendungen des Existenzminimums, die durch den Grundfreibetrag abgegolten sind.[1] Dies gilt auch in Fällen, in denen ein Stpfl. zu seinem pflegebedürftigen Partner in ein Altersheim umzieht[2], ebenso wenn eine Behinderung Ursache der Pflegebedürftigkeit ist.[3] Ein Abzug als außergewöhnliche ...mehr

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Entgeltfortzahlung: Persönl... / 1.5 Umfang der Entgeltfortzahlung

§ 616 Satz 1 BGB enthält keine Aussage über den Umfang der Entgeltfortzahlung. Damit bleibt es insoweit bei der allgemeinen zivilrechtlichen Regel. Der Arbeitgeber hat dasjenige Arbeitsentgelt fortzuzahlen, das der Arbeitnehmer bei Arbeit in der Zeit der Verhinderung verdient hätte. Es gilt somit das Lohnausfallprinzip ebenso wie bei der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall....mehr

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Entgeltfortzahlung: Verschu... / 1 Forderungsübergang/Verschulden Dritter

Eine krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit kann auf Vorgängen – insbesondere auf Unfällen – beruhen, die andere Personen zum Schadensersatz gegenüber dem arbeitsunfähigen Arbeitnehmer verpflichten. Kann der Arbeitnehmer aufgrund gesetzlicher Vorschriften Schadensersatz wegen Verdienstausfalls verlangen, so geht dieser Anspruch mit der geleisteten Entgeltfortzahlung grundsätz...mehr

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Sommer, SGB V § 44a Kranken... / 2.3.3 Eintritt von gesundheitlichen Komplikationen wegen der Spende

Rz. 63 Der Anspruch auf das Krankengeld nach § 44a besteht solange, wie der Spender bei komplikationslosem Verlauf mit der Arbeit aussetzen muss und dadurch einen Verdienstausfall erleidet. Eine generelle Höchstanspruchsdauer ist nicht vorgesehen. Es stellt sich nun die Frage, ob der Spender bei langer spendenbedingter Arbeitsunfähigkeit evtl. wegen gesundheitlicher Komplikat...mehr

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Jung, SGB XII § 82 Begriff ... / 2.2.1 Einkunftsbegriff

Rz. 28 Nach der Systematik des § 82 ist das Einkommen nach Abs. 1 zunächst als Bruttogröße zu bestimmen, bevor nach Abs. 2 bestimmte Absetzbeträge zu subtrahieren sind. Die Differenz ist die Nettogröße, die als (Netto-)Einkommen einzusetzen ist. Unter Einkünften ist daher die Summe sämtlicher (Brutto-)Einnahmen zu verstehen, die dem Hilfebedürftigen im Bedarfszeitraum zuflie...mehr

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Jansen, SGB IV § 28f Aufzei... / 2.1 Aufzeichnungspflichten des Arbeitgebers (Abs. 1)

Rz. 13 Die Grundaussage zur Aufzeichnungspflicht trifft Abs. 1 Satz 1. Hiernach hat der Arbeitgeber für jeden Beschäftigten, getrennt nach Kalenderjahren, Entgeltunterlagen im Geltungsbereich dieses Gesetzes in deutscher Sprache zu führen und bis zum Ablauf des auf die letzte Prüfung (§ 28p) folgenden Kalenderjahres geordnet aufzubewahren. Hierdurch sollen die Versicherungst...mehr

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Jansen, SGB IV § 28h Einzug... / 2.3 Verwendung von Haushaltsschecks (Abs. 3 und Abs. 4)

Rz. 33 Für geringfügig entlohnte Beschäftigte in Privathaushalten (vgl. § 8a) ist anstelle der für die versicherungspflichtig Beschäftigten vorgesehenen Meldungen und Beitragsnachweise ein Haushaltsscheck zu verwenden. Die Einzelheiten dieses Verfahrens erläutern die Spitzenverbände im Gemeinsamen Rundschreiben"Haushaltsscheck-Verfahren" in der Fassung ab 1.10.2022 (https://...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 31... / 7 Verrechnung von mit dem Kindergeld vergleichbaren Leistungen (S. 6)

Rz. 49 Nach § 31 S. 6 EStG sind für den Fall des Abzugs der Freibeträge nach § 32 Abs. 6 EStG auch mit dem Kindergeld vergleichbare Leistungen in der Weise zu verrechnen (d. h. zurückzufordern), dass der entsprechende Anspruch der tariflichen ESt hinzugerechnet wird. Damit wird eine Doppelbegünstigung vermieden. Die Summe ergibt die festzusetzende ESt (§ 2 Abs. 6 S. 2 EStG)....mehr

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Sommer, SGB V § 44a Kranken... / 1 Allgemeines

Rz. 3 § 44a befasst sich mit dem Krankengeld, das der Lebensspender wegen einer spendenbedingten Arbeitsunfähigkeit beanspruchen kann. Erleidet nämlich ein Lebendspender von Körperorganen (z. B. Nieren, Teile der Leber oder andere nicht regenerierungsfähige Organe), Körpergeweben (z. B. Muskelgewebe, Knochenmark) oder Blut zur Separation von Blutstammzellen oder anderen Blutbes...mehr

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Sommer, SGB V § 44 Krankengeld / 2.1 Anspruch auf Krankengeld (Abs. 1)

Rz. 5 Das Krankengeld hat die Aufgabe, dem erwerbstätigen Versicherten für eine gewisse Dauer in einem bestimmten Umfang den Lebensstandard zu sichern, wenn er wegen Arbeitsunfähigkeit (vgl. Rz. 10 ff.) oder wegen einer zulasten einer gesetzlichen Krankenkasse (§ 4 Abs. 2) durchgeführten stationären Krankenhausbehandlung oder stationären medizinischen Vorsorge- oder Rehabilita...mehr

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Sommer, SGB V § 44a Kranken... / 2.5 Zahlungsweise des Krankengeldes

Rz. 73 Das Krankengeld i. S. d. § 44a hat bezüglich der Zahlungsweise im Vergleich zu dem "Krankengeld wegen Arbeitsunfähigkeit" keine Besonderheiten, weil § 44a keine Sonderregelungen vorsieht. Das bedeutet: Das Spender-Krankengeld ist für jeden Kalendertag der Arbeitsunfähigkeit zu gewähren; ist es für einen ganzen Kalendermonat zu zahlen, ist dieser ohne Rücksicht auf die...mehr

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Sommer, SGB V § 44a Kranken... / 2.1.2 Eintritt von Arbeitsunfähigkeit aus Anlass der Spende

Rz. 13 Der Spender kann das Krankengeld nach § 44a nur beanspruchen, wenn er seine Erwerbstätigkeit infolge der Auswirkungen der Spende nicht mehr ausüben kann – also "spendenbedingt arbeitsunfähig" ist. Die Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (Fundstelle: Rz. 82) ist durch die Ergänzung des § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 auch im Rahmen des § 44a zu be...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 82 Begriff ... / 2.4.3 Sonstige Versicherungsbeiträge und Altersvorsorgebeiträge (Abs. 2 Nr. 3)

Rz. 57 Beiträge zu öffentlichen oder privaten Versicherungen oder ähnlichen Einrichtungen sind vom Einkommen abzusetzen, wenn sie entweder gesetzlich vorgeschrieben oder nach Grund und Höhe angemessen sind. Hiermit will der Gesetzgeber einerseits gewährleisten, dass dem Leistungsberechtigten ausreichende Mittel für seinen Versicherungsschutz verbleiben, und andererseits verh...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 82 Begriff ... / 2.3 Ausnahmen vom Einkommensbegriff

Rz. 40 Abs. 1 stellt klar, dass Leistungen nach SGB XII oder die Renten und Beihilfen nach dem Bundesentschädigungsgesetz (BEG) für Schäden an Leben sowie an Körper oder Gesundheit bis zur Höhe der vergleichbaren Leistungen nach dem SGB XIV nicht zum Einkommen gehören. Durch das Außerkrafttreten des BVG und das Inkratfttreten des SGB XIV durch das Gesetz zur Regelung des Soz...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Betriebsinhaber

Rn. 194 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 In der Person des Betriebsinhabers begründete Risiken, wie das Risiko, zu erkranken oder Opfer eines Unfalls/Anschlags zu werden, stellen grds außerbetriebliche Risiken dar (BFH v 22.05.1969, IV R 144/68, BStBl II 1969, 489; BFH v 07.10.1982, IV R 32/80, BStBl II 1983, 101; BFH v 06.02.1992, IV R 30/91, BStBl II 1992, 653; BFH v 26.08.1993,...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

1Der zur Dienstleistung Verpflichtete wird des Anspruchs auf die Vergütung nicht dadurch verlustig, dass er für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert wird. 2Er muss sich jedoch den Betrag anrechnen lassen, welcher ihm für die Zeit der Verhinderung aus einer auf Grund ges...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Drittleistungen.

Rn 5 Ein dem Ersatzgläubiger zustehendes Sterbegeld (aus Unfallversicherung, Sozialhilfe oder Beamtenversorgung), das auch die Bestattungskosten decken soll, führt nicht zur Anrechnung auf den Anspruch, sondern zum Forderungsübergang auf den Sozialversicherer oder Dienstherrn, vgl § 249 Rn 81. Bei Fehlen einer Zessionsnorm wird eine Abtretungspflicht analog § 255 erwogen (Mü...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. ABC der BE

Rn. 1615 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Abfall s "Altgold" Abfindung Abfindungen sind als BE zu erfassen, wenn sie betrieblich veranlasst sind. Maßgeblich sind die Verhältnisse beim Empfänger der Abfindung. Sie müssen insoweit beim Empfänger betrieblich veranlasst sein. Auf die Verhältnisse des Zahlenden kommt es nicht an. Als Hilfsgeschäfte sind die Abfindungen zu berücksichtigen....mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Andere Personen

Rn. 197 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Versicherungen zugunsten anderer Personen als des Unternehmers gehören, auch soweit Risiken in deren Privatbereich abgedeckt werden (Unfallversicherungen, Berufsunfähigkeitsversicherungen, Invaliditätsversicherungen, Lebensversicherungen), zum BV, wenn die Versicherten ArbN sind und das Versicherungsverhältnis zum Zweck der Stärkung des bet...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / H. Einzelfälle von A–Z. Abschleppunternehmer.

Rn 82 Nach der Werkzeugtheorie (Rn 11) handelt es sich bei einem Abschleppunternehmer, der auf polizeilicher Veranlassung ein Fahrzeug abschleppt, um einen ›Beamten‹ iSd § 839 (BGHZ 49, 108; VersR 06, 807). Rn 83 Arzt, Amtshaftung. Unterlaufen einem beamteten Arzt Fehler, sind Amtshaftungsansprüche nur gegeben, wenn das Behandlungsverhältnis mit dem Geschädigten öffentlich-re...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Versicherungsleistungen.

Rn 86 Das zum Ersatz verpflichtende Ereignis kann auch zu Vorteilen aus Versicherungsleistungen führen. Wenn diese aus einer Schadensversicherung stammen, gilt ohnehin Nichtanrechnung wegen der Zession nach § 86 VVG (o Rn 81). Denkbar bleiben Summenversicherungen. Rn 87 Bei der Lebensversicherung hat die Rspr geschwankt: Bei der Risikolebensversicherung ist niemals angerechne...mehr