Fachbeiträge & Kommentare zu Unternehmen

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.13.5.2 Spenden eines Betriebs gewerblicher Art als verdeckte Gewinnausschüttung

Tz. 237 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Spenden, die von einer Sparkasse oder einem anderen BgA lfd (aufgr eigener Entsch-befugnis) – wie andere BA – geleistet werden (ebenso hierzu s Urt des BFH v 09.08.1989, BStBl II 1990, 237), und Spenden, die erst aus dem Jahresüberschuss geleistet werden, in den Fällen, in denen dem Gewährträger nicht von vornherein ges der Jahresüberschuss...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.6 Betriebe gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts (§ 1 Abs 1 Nr 6 KStG)

Tz. 52 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Im Gegensatz zur jur Pers des privaten Rechts leitet die jur Pers d öff Rechts ihre Rechtsfähigkeit aus dem öff Recht (zB der B-Rep oder eines Bundeslandes) her. Jur Pers d öff Rechts sind dabei zB die BRep, die Länder, Kreise und Gemeinden, Gemeindeverbände, bestimmte landesrechtlich festgelegte Religionsgemeinschaften, Landeszentralbanken,...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 4.6 Am besten geeignete Verrechnungspreismethode (§ 1 Abs. 3 S. 5 AStG)

Rz. 161 Am besten geeignete Methode: Im Gegensatz zur vorherigen Regelung vor der Einführung des AbzStEntModG werden im Gesetz keine spezifischen Methoden (bzw. ein Rangverhältnis untereinander) zur Festlegung von Verrechnungspreisen mehr benannt[1]. Stattdessen beschränkt sich der Gesetzestext auf die Feststellung, dass die "am besten geeignete Methode" zur Bestimmung des Fr...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2 Betrieb von Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen (§ 5 Abs 1 Nr 10 S 1 Buchstabe b KStG)

Tz. 9 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Nach § 5 Abs 1 Nr 10 S 1 Buchst b KStG ist in Zusammenhang mit einer Tätigkeit iSd Buchst a die Herstellung, der Erwerb und das Betreiben von Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen zulässig, wenn sie überwiegend für Mitglieder bestimmt sind und der Betrieb durch die Gen oder den Verein notwendig ist. Tz. 10 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Hier...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 2.4.1 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 145 § 8 Abs. 1 Nr. 3 AStG regelt die Einordnung von Einkünften aus dem "Betrieb von Versicherungsunternehmen, Kreditinstituten und Finanzdienstleistungsinstituten" in den Aktivkatalog. Ferner gilt die Norm für Einkünfte aus dem Betrieb von Finanzunternehmen i. S. d. KWG, an denen Kreditinstitute oder Finanzdienstleistungsinstitute unmittelbar oder mittelbar mehrheitlich ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 4.4 Vergleichbarkeitsanaylse (§ 1 Abs. 3 S. 3 AStG)

Rz. 147 Vergleichbarkeitsanalyse: Für die Bestimmung von Fremdvergleichspreisen ist eine gründliche Untersuchung der internen Geschäftsbeziehungen innerhalb einer Unternehmensgruppe notwendig. Diese umfasst die Bewertung von Lieferungen, Leistungen, Finanzierungen und weiteren transaktionalen Elementen. Die Funktions- und Risikoanalyse beleuchtet detailliert, welche Rollen di...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.13.5 Spendenabzug bei Betrieben gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts

Tz. 235 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Auch bei BgA von jur Pers d öff Rechts können Zuwendungen iRd § 9 Abs 1 Nr 2 KStG abgezogen werden. Dabei sind auch Spenden an die eigene Träger-Kö grds abzb (s R 9 Abs 7 KStR 2015). Dies ist deshalb gerechtfertigt, weil man den BgA und seine Träger-Kö als zwei vd St-Subjekte – wie die Kap-Ges und ihren AE – ansieht (s § 4 KStG Tz 175ff). Ge...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 4.3 Funktions- und Risikoanalyse (§ 1 Abs. 3 S. 2 AStG)

Rz. 132 Funktions- und Risikoanalyse: Die sog. Funktions- und Risikoanalyse nach Satz 2 ist ein zentraler Teil der Sachverhaltsermittlung und Verrechnungspreisanalyse. Satz 2 steht in enger Verbindung mit Satz 1 ("Insbesondere ist zu berücksichtigen"), wonach die tatsächlichen Verhältnisse zu identifizieren und bei der Verrechnungspreisbestimmung zugrunde zu legen sind. Rz. 1...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / IV. Angebot allen Arbeitnehmern zugänglich

Rz. 65 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Exklusive Programme etwa für die außertariflichen Angestellten oder den Leitungskreis schließt § 3 Nr 39 EStG von der Förderung aus. Deshalb muss sich das Angebot zur Beteiligung – mindestens – an alle dem Unternehmen angehörenden ArbN richten, die bereits ein Jahr lang oder länger beschäftigt sind (> Rz 67; vgl hierzu Hilbert, NWB 2009, 300...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 7 AS... / 2.8.3 § 7 Abs. 5 S. 2 AStG

Rz. 506 Basierend auf Artikel 7 Abs. 3 ATAD statuiert § 7 Abs. 5 S. 2 AStG eine Ausnahme vom Grundsatz des (partiellen) Vorrangs der Investmentbesteuerung, wenn die den Einkünften zugrundeliegenden Geschäfte zu mehr als einem Drittel mit dem Stpfl. oder ihm nahestehenden Personen betrieben werden (sog. Drittelregelung). In diesem Fall ist die reguläre Hinzurechnungsbesteueru...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.3 Natürliche Personen als Organträger

Tz. 116 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Bis zum VZ 2010 konnte eine natürliche Person nur dann OT sein, wenn sie unbeschr estpfl iSv § 1 EStG war, dh sie musste ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inl haben. Weitere Voraussetzung war bis zum VZ 2000, dass das gew Unternehmen des OT ein inl war, dh es musste im Inl betrieben werden. Im Zusammenhang mit dem Wegfall des so...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 4.2 Maßgeblichkeit der tatsächlichen Verhältnisse (§ 1 Abs. 3 S. 1 AStG)

Rz. 125 Die grundlegende Idee hinter der Bestimmung von Verrechnungspreisen anhand des Fremdvergleichsgrundsatzes und der damit verbundenen Besteuerung am Ort der Wertschöpfung zielt darauf ab, dass sich diese an der ökonomischen Realität orientieren sollen. Konkret bedeutet dies, dass die Besteuerung die tatsächliche wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der einzelnen Unterneh...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Unternehmensgröße und -alter

Rz. 110 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Die vorläufige Nichtbesteuerung ist nur zulässig, wenn es sich bei dem ArbG um ein kleines oder mittleres Unternehmen handelt. Zur Definition verweist das EStG auf die Empfehlung der Europäischen Kommission (> Europäische Union Rz 1/1) vom 06.05.2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehme...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Anwendungsbereich, Rechtsfolgen und Gestaltungsoptionen

Rn. 1591 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Die Aufzählung der Übertragungen in § 6 Abs 5 S 3 EStG ist abschließend. Sie umfasst folgende in der Skizze unter s Rn 1512 dargestellten "normalen" Übertragungswege einzelner WG (positiver und negativer WG): nach Nr 1 aus einem BV des Mitunternehmers in das Gesamthandsvermögen einer Mitunternehmerschaft und umgekehrt, nach Nr 2 aus dem Sond...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 13.4.3.3 Country-by-Country Report (CbCR)

Rz. 393 Der Begriff "CBCR" steht für Country-by-Country Reporting , eine Transparenzmaßnahme, die im Rahmen des BEPS (Base Erosion and Profit Shifting)-Projekts der OECD und der G20 eingeführt wurde, um gegen Gewinnverlagerung und Gewinnkürzung multinationaler Unternehmen vorzugehen. Das CBCR verpflichtet große multinationale Unternehmen, Informationen über die Verteilung ihr...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 11.4 Funktionsanalyse (§ 1 Abs. 5 S. 3 AStG)

Rz. 318 Allgemeines: Two Step Approach: Der Ausgangspunkt der Betriebsstättengewinnkorrektur ist der sog. "Two Step Approach", wie er sowohl von der OECD als auch in § 1 Abs. 5 Satz 3 und 4 AStG festgelegt wird. Der Grundgedanke besteht darin, das zivilrechtliche Einheitsunternehmen "aufzuteilen" in a) das Unternehmen im Ansässigkeitsstaat (Stammhaus) und b) in die Betriebsst...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 1.1 Vorwort, Aufbau und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 Vorwort: Vom ökonomischen Standpunkt aus gesehen, bildet ein multinationaler Konzern, trotz der (steuerrechtlichen) Unabhängigkeit seiner einzelnen Einheiten (z. B. Tochterkapitalgesellschaften), eine Gesamtheit. In diesem Rahmen fehlt es in einer verbundenen Unternehmensgruppe an dem natürlichen Interessengegensatz, der typischerweise bei Geschäftsbeziehungen zwischen ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 1.6.3 Verhältnis zum Unionsrecht

Rz. 71 Die Niederlassungsfreiheit gemäß Art. 49 AEUV, Art. 54 AEUV steht § 1 Abs. 1 AStG , also dem Fremdvergleichsgrundsatz, grundsätzlich nicht im Wege. Gleichwohl steht der in § 1 AStG normierte Fremdvergleichsgrundsatz hin und wieder auch aus unionsrechtlichen Gründen auf der Agenda der Höchstgerichte. Da § 1 AStG nur im grenzüberschreitenden Fall Anwendung findet, insinu...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 13.4.2 § 90 Abs. 3 AO

Rz. 374 Mit § 90 Abs. 3 Satz 1 AO ist der Steuerpflichtige nunmehr dazu verpflichtet, (Verrechnungspreis-)Dokumentationen bezüglich seiner grenzüberschreitenen Geschäftsbeziehungen mit nahestehenden Personen (§ 1 Abs. 4 AStG) anzufertigen. Die spezifischen Details hinsichtlich der Art, des Inhalts und des Umfangs dieser Aufzeichnungen sowie der generell notwendigen Dokumenta...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Zielsetzung

Rz. 1 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Die Beteiligung von ArbN am Unternehmenskapital wird seit Jahrzehnten gefördert (zur Rechtsentwicklung > Rz 5 ff), und zwar aktuell mit einem Steuerfreibetrag für eine vom ArbG unentgeltlich oder verbilligt überlassene Mitarbeiterkapitalbeteiligung (vgl § 3 Nr 39 EStG; > Rz 50 ff), durch die Möglichkeit, die Besteuerung des stpfl Teils des ge...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.6.6 Berichtigungspflicht erst nach Beanstandung durch die Finanzverwaltung

Tz. 522 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Weitere Voraussetzung für die Anwendung der in § 14 Abs 1 S 1 Nr 3 S 4, 5 KStG geregelten Durchführungsfiktion ist nach Buchst c des S 4, dass ein von der Fin-Verw (richtig müsste es "von dem zuständigen FA" heißen, s Jesse, FR 2013, 681, 685) beanstandeter Fehler spätestens in dem nächsten nach dem Zeitpunkt der Beanstandung des Fehlers au...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.5.2.5 Holdinggesellschaft in der Rechtsform einer Personengesellschaft

Tz. 149 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Eine Holding ist eine Person beliebiger Rechtsform, die Beteiligungen hält, daneben aber keine produktive Tätigkeit entwickelt. Beschränkt sie sich darauf, ihre Beteiligungen zu verwalten, ohne Einfluss auf das lfd Geschäft der Unternehmen, an denen sie beteiligt ist, zu nehmen, handelt es sich um eine vermögensverwaltende Holding. Nimmt si...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.8 Zeitliche Voraussetzungen der finanziellen Eingliederung; rückwirkende Begründung einer Organschaft in Umwandlungsfällen

Tz. 291 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 Nach § 14 Abs 1 Nr 1 S 1 KStG muss der OT an der OG vom Beginn ihres Wj an ununterbrochen beteiligt sein. Das bedeutet, dass die finanzielle Eingliederung während des ganzen Wj der OG ununterbrochen bestanden haben muss. Diese Vorschrift ist eng auszulegen, bereits eine kurze Unterbrechung der Eingliederung ist schädlich. Vorstehendes gilt ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.1 Geschäftsleitung

Tz. 22 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 § 10 AO definiert den Begriff "Geschäftsleitung" als "Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung". Damit gemeint ist der Ort, von dem aus das Unternehmen tats geleitet wird. Der stliche Begriff der Geschäftsleitung entspr dem zivilrechtlichen Begriff des Verwaltungssitzes (s Urt des BFH v 23.06.1992, BStBl II 1992, 972; Dötsch, DB 1989, 2296...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.7.2 Rechtslage bis zum Veranlagungszeitraum 2002

Tz. 233 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Mit der ges Normierung der Mehrmütterorganschaft wurde durch zwei Maßnahmen die Anwendung der in Tz 231 dargestellten BFH-Rspr von der mehrfachen Abhängigkeit bei der Mehrmütterorganschaft ausgeschlossen: Nach § 14 Abs 1 S 1 KStG muss die OG ihren Gewinn an ein einziges anderes gew Unternehmen abführen, nach § 14 Abs 2 S 2 KStG ist der PersGe...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.12.1.2 Einzelfälle der Leistung von Sachspenden

Tz. 199 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Zur Bewertung der Spende von (selbst geschaffenen oder gesammelten) Kunstwerken s Urt des BFH v 06.06.2001 (BFH/NV 2002, 28) und s Vfg der OFD Ffm v 17.07.2018 (DB 2018, 2468). Nach Baldauf (s ZKF 2017, 176) erhöhen die (vom Spender zu tragenden) Kosten für den Sachverständigen und sonstige notwendigen Nebenkosten (zB Transportkosten) den a...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 10.3 Anzunehmende schuldrechtliche Beziehung zu einer Betriebstätte (§ 1 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 AStG)

Rz. 289 Authorised OECD Approach (AOA): Ab dem Veranlagungszeitraum 2013 erweitert § 1 Abs. 4 Nr. 2 AStG den Anwendungsbereich des § 1 AStG explizit auf die Gewinnermittlung von Betriebsstätten (vgl. dazu auch § 1 Abs. 5 AStG, Punkt 11). Die Regelung wurde mit dem Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz[1] zur Umsetzung des Authorised OECD Approach (AOA) in das Gesetz aufgenomme...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Hoffmann, Die Beteiligung an Personenhandelsgesellschaften in der StB, BB 1991, 448; Sommer, Bilanzierung von Anteilen an PersGes in HB und StB 1996; Bürkle/Knebel, Bilanzierung von Beteiligungen an PersGes, DStR 1998, 1067; Reiss, Bilanzierung von Beteiligungen an PersGes, DStR 1998, 1887. Rn. 671 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 § 6 Abs 1 Nr 2 S 1 EStG regelt neben der Bewertung von...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.4.2 Vor- bzw Nachteile steuerlicher Art

Tz. 51 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Durch die Begr einer kstlichen (und gewstlichen) Organschaft können im Ergebnis der Fusion vergleichbare Wirkungen unter Beibehaltung der rechtlichen Selbständigkeit der beteiligten Unternehmen erreicht werden (ebenso hierzu s Walter, in B/W, § 14 KStG Rn 27). Die Organschaftsbesteuerung hat sich als "systemresistent" erwiesen. Sie hat im wes...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 11.1 Allgemeines

Rz. 298 Aus ökonomischer Perspektive operiert eine international agierende Unternehmensgruppe als "Ganzes". Juristisch gesehen sind die einzelnen verbundenen Konzernunternehmen (z. B. Tochterkapitalgesellschaften) jedoch eigenständige Rechtssubjekte, die mithin separat in den unterschiedlichen Steuerhoheitsgebieten besteuert werden. Entsprechend hat das Steuerhoheitsgebiet, ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.1 Einführung

Tz. 1 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Das dt StR geht im Grundsatz davon aus, dass jedes Rechtssubjekt eigenständig für sich stpfl ist. Eine Ausnahme gilt für die Besteuerung sog Organschaften bei der KSt, bei der GewSt und bei der USt. Durch das Rechtsinstitut der Organschaft wird das Einkommen einer TG (OG) dem Einkommen des Gesellschafter-Unternehmens (OT) zugerechnet und bei ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Mitarbeiterkapit... / 1.2 Einzubeziehende Arbeitnehmer (§ 3 Nummer 39 Satz 2 EStG)

Rz. 13 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Nach § 3 Nummer 39 Satz 2 EStG ist – unabhängig von der arbeitsrechtlichen Verpflichtung zur Gleichbehandlung – Voraussetzung für die Steuerfreiheit, dass die Vermögensbeteiligung mindestens all jenen Arbeitnehmern (§ 1 LStDV) offensteht, die bei Bekanntgabe des Angebots ein Jahr oder länger ununterbrochen in einem gegenwärtigen Dienstverhäl...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 8.3 Fremdüblichkeit der Höhe nach (§ 1 Abs. 3d S. 1 Nr. 2 AStG)

Rz. 252 Zugrundelegung des Unternehmensgruppenratings: Ist der dreistufige Fremdvergleichstest nach der Nr. 1 erfolgreich geführt worden, stellt sich regelmäßig die (Folge-)Frage nach der bestimmung der Höhe der fremdüblichen Zinsen. Bei der Festlegung der Vergütung (Zinssatz) für eine Kapitalüberlassung müssen verschiedene Faktoren berücksichtigt werden, wie bspw. der Zweck ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 4.5 Verhältnisse zum Zeitpunkt der Vereinbarung (§ 1 Abs. 3 S. 4 AStG)

Rz. 153 Maßgebender Zeitpunkt für den Fremdvergleich ist nach Satz 4 der Abschluss des Vertrags, d. h. nicht der Erfüllungszeitpunkt.[1] Hierfür hat der Steuerpflichtige alle zu diesem Zeitpunkt verfügbaren, zur Preisbestimmung notwendigen Informationen zu ermitteln und grds. nur diese zu berücksichtigen. Der Steuerpflichtige kann sich auf nachträglich bekannt gewordene exte...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ie) Unzureichende Veräußerungserlöse ("verlustfreie Bewertung"), sog retrograde Methode

Rn. 442 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Neben dem Beschaffungsmarkt treten auch die Verhältnisse am Absatzmarkt in das Visier einer möglichen bzw erforderlichen Teilwertabschreibung. Dies gilt umso mehr, je näher das betreffende WG dem Verkaufsakt steht. Demgemäß sind Rohmaterialien kaum aus der Sicht des Absatzmarktes zu beurteilen, umgekehrt fertige Erzeugnisse. Handelswaren be...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Küting/Kessler, Teilwertabschreibungen auf Beteiligungen unter besonderer Berücksichtigung der höchstrichterlichen Bilanzrechtsprechung, GmbHR 1995, 345, 353; Ammelung ua, Die Teilwertabschreibung für GmbH-Beteiligungen, GmbHR 1997, 108; Hoffmann, SteuersenkungsG: Die Bilanzierung von Beteiligungen an KapGes, DB 2000, 1931; Fichtelmann, Bestimmung des Teilwerts im Rahmen einer ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Die außerprozessualen S... / IV. Einholung weiterer Auskünfte

Rz. 69 Zugängliche Informationsquellen sollten, soweit sich daraus relevante Auskünfte ergeben können, in Anspruch genommen werden. Rz. 70 Beim Amtsgericht wird das Handelsregister, das Genossenschafts- und Partnerschaftsregister sowie das Vereinsregister geführt. In jedem Bundesland besteht die Möglichkeit, in das Grundbuch auf elektronischem Wege Einsicht zu nehmen, soweit ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.1 Nach inländischem Handelsrecht abgeschlossener Gewinnabführungsvertrag

Tz. 325 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Gem § 291 Abs 1 AktG ist der GAV ein Unternehmensvertrag, durch den sich eine SE, eine AG bzw eine KGaA verpflichtet, ihren ganzen Gewinn an ein anderes Unternehmen (beliebiger Rechtsform) abzuführen. Während eine OG in der Rechtsform einer AG beim Abschluss eines Unternehmensvertrags zwingend die strengen Satzungsregelungen des AktG beacht...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Art der Vermögensbeteiligung

Rz. 16 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Als Vermögensbeteiligung kommen nur solche am arbeitgebenden Unternehmen in Betracht (> Rz 55 ff). Welche Arten von Beteiligungen begünstigt sind, ergibt sich aus dem Verweis in § 3 Nr 39 Satz 1 EStG auf die in § 2 Abs 1 Nr 1 Buchst a, b, f bis l und Abs 2 bis 5 VermBG genannten Vermögensbeteiligungen. Das sind die folgenden:mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Zum 5. VermBG

Rz. 44 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Eine Förderung nach § 3 Nr 39 EStG und nach § 13des 5. VermBG mit ArbN-Sparzulage schließen einander wegen der unterschiedlichen Voraussetzungen aus. Dazu gehören ua:mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.1 In Betracht kommende Gesellschaften

Tz. 75 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 OG kann nach § 14 Abs 1 S 1 KStG nur eine Europäische Gesellschaft, eine AG oder KGaA sein. Europäische Gesellschaft ist sowohl die SE, die der AG vergleichbar ist, als auch die SCE (Europäische Genossenschaft). Da als OG nur eine Kap-Ges in Betracht kommt, kann mit der Erwähnung des § 14 Abs 1 S 1 KStG nur die SE gemeint sein (glA s Frotsch...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 13.4.3.2 Local File (Einzeldokumentation)

Rz. 390 Die Einzeldokumentation (Local File) ergänzt die konzernweite Stammdokumentation (Masterfile) und konzentriert sich auf die Darstellung, wie ein Unternehmen den Grundsatz des Fremdvergleichs in seinen wesentlichen grenzüberschreitenden Geschäftsvorfällen innerhalb eines bestimmten Landes berücksichtigt. Im Gegensatz zum Masterfile, der einen konzernübergreifenden Übe...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2 Bedeutung des § 1a KStG

Tz. 3 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Neben dem Optionsmodell gibt es für Personenunternehmen bereits die folgenden Regelungen, die ebenfalls einer sog rechtsformneutralen Besteuerung dienen sollen (s Schiffers/Jacobsen, DStZ 2021, 348, 350): Begünstigte Besteuerung nicht entnommener Gewinne nach § 34a EStG, Anrechnung der GewSt auf die ESt nach § 35 EStG sowie Möglichkeit des Recht...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 1.2.5 Anpassung des § 1 AStG durch das Amtshilferichtlinien-Umsetzungsgesetz

Rz. 13 Durch das Amtshilferichtlinien-Umsetzungsgesetz [1], welches am 26. Juni 2013 verabschiedet wurde, wurden die Absätze 5 und 6 in das Außensteuergesetz (AStG) eingefügt, die beide am 1. Januar 2013 in Kraft traten. § 1 Abs. 5 AStG erweitert die Anwendung der vorherigen Absätze auf Geschäftsbeziehungen zwischen einem inländischen Unternehmen (Stammhaus) und seiner auslän...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1 Allgemeines zur Zinsschrankenregelung in § 4h EStG iVm § 8a KStG

Tz. 67 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Durch das URefG 2008 ist in § 15 S 1 KStG eine Nr 3 eingefügt worden, die mit der Ersetzung der Gesellschafter-Fremdfinanzierung durch die Zinsschranke zusammenhängt. Nach § 15 S 1 Nr 3 S 1 KStG gilt die Bruttomethode auch für die Anwendung der Zinsschranke. Bei der Ermittlung des dem OT zuzurechnenden Organeinkommens sind § 8a KStG und § 4h ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Mitarbeiterkapit... / 1.1.2 Begünstigte Vermögensbeteiligungen

Rz. 4 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Die Vermögensbeteiligungen, deren Überlassung nach § 3 Nummer 39 EStG steuerfrei ist, sind in § 3 Nummer 39 Satz 1 EStG i. V. m. § 2 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a, b, f bis l und Absatz 2 bis 5 des Fünften Vermögensbildungsgesetzes (5. VermBG) abschließend aufgezählt. Weitere Informationen zu den begünstigten Vermögensbeteiligungen finden sic...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 1.5.6 Verhältnis zum Umsatzsteuerrecht und Zollrecht

Rz. 57 Da verrechnungspreisrelevante Transaktionen üblicherweise zwischen Unternehmen (§ 2 UStG) stattfinden, wurde umsatzsteuerlichen Aspekten aufgrund der (vermeintlichen) Neutralität bei voller Vorsteuerabzugsfähigkeit traditionell wenig Beachtung in der Rechtsprechung und Fachliteratur zu Verrechnungspreisen geschenkt. Jedoch gewinnt eine korrekte umsatzsteuerliche und z...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Übertragung durch den Arbeitgeber

Rz. 95 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Begünstigt ist nur die Übertragung durch den ArbG. Dieser muss Vermögensbeteiligungen an seinem Unternehmen übertragen. Mit Wirkung ab 01.01.2024 ist allerdings auch die Übertragung durch einen Gesellschafter des ArbG begünstigt, denn idR gehören die zu übertragenden Vermögensbeteiligungen nicht dem ArbG (der Kapitalgesellschaft), sondern de...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2 Mehrheit der Stimmrechte

Tz. 249 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Finanzielle Eingliederung bedeutet nach § 14 Abs 1 S 1 Nr 1 S 1 KStG, dass der OT an der OG in einem solchen Maße beteiligt sein muss, dass ihm die Mehrheit der Stimmrechte aus den Anteilen an der OG zusteht. Hiernach ist zunächst Voraussetzung, dass der OT an der OG beteiligt ist. Die Stimmrechte müssen dem OT selbst zuzurechnen sein; die ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 11.2 Der Fremdvergleichsgrundsatz in Betriebsstättenkonstellationen (§ 1 Abs. 5 S. 1 AStG)

Rz. 306 Gemäß den Bestimmungen in § 1 Abs. 5 AStG wird unter den in Satz 1 genannten Voraussetzungen die Anwendung von § 1 Abs. 1, 3–4 AStG , die normalerweise für verbundene Unternehmen gelten, auch auf interne, schuldrechtlich anzunehmende Beziehungen innerhalb eines Unternehmens ausgeweitet (Betriebsstättenkonstellationen). Dies ist notwendig, da eine Betriebsstätte rechtl...mehr