Fachbeiträge & Kommentare zu Unternehmen

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Einrichtung und Umset... / 6.3.3 Technische Voraussetzungen

Auch der Standort des Beschwerdeverfahrens beeinflusst die Zugänglichkeit. Dazu gehören vor allem die technischen Voraussetzungen und Gegebenheiten.[1] Ein Beschwerdeverfahren über das Internet ist für potenziell Betroffene nur dann zugänglich, wenn an ihrem Wohn- bzw. Arbeitsort die meisten Menschen Internet haben; telefonische Hotlines sind nur dann dienlich, wenn es Netza...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zinsschranke / 6 Gesonderte Feststellung des EBITDA- und Zinsvortrags

Der EBITDA- und Zinsvortrag ist gesondert festzustellen.[1] Die Vorschrift des § 10d Abs. 4 EStG zur gesonderten Feststellung von verbleibenden Verlustvorträgen ist hierbei sinngemäß anzuwenden.[2] Dies bedeutet, dass der EBITDA sowie der Zinsvortrag analog § 10d Abs. 4 Satz 1 EStG auf den Schluss eines Veranlagungszeitraums festzustellen ist. Entsprechend der Vorschrift des...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BR-Mitbestimmung: Mobile Ar... / 2 Begriff "Mobiles Arbeiten"

Eine Definition von "mobiler Arbeit" enthält das Gesetz nicht; auch in anderen Gesetzen ist diese Form der Arbeitsleistung bisher nicht definiert. Der umgangssprachliche Begriff des "Homeoffice" wird mit unterschiedlichen Bedeutungen verwendet und führt deshalb nicht weiter. Das mobile Arbeiten im Sinne der Nr. 14 muss gerade nicht von zu Hause aus erfolgen, sondern kann auc...mehr

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Betriebsrat / 15.2 Förderung der Integration ausländischer Arbeitnehmer sowie Maßnahmen zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit?

Nach dem neu gefassten § 80 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG kann der Betriebsrat Maßnahmen zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit im Betrieb beantragen. Die beantragten Maßnahmen müssen Bezug zum Betrieb haben. Erzwingen kann der Betriebsrat bestimmte Maßnahmen allerdings nicht. Bei Einstellungen und Versetzungen kann sich ein Zustimmungsverweigerungsrecht nach § 99 Abs. 2...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.3.4 Besondere Arbeits(zeit)formen

Rz. 39 Kann die Arbeitnehmerin die Arbeitszeit im Rahmen einer Gleitzeitregelung teilweise selbst festlegen, ist ihr einerseits eine größere Rücksichtnahme auf die betrieblichen Belange möglich. Andererseits kann ggf. auch für Stillzeiten außerhalb der Kernarbeitszeit Freistellung zu gewähren sein mit der Folge, dass diese Zeit nicht nachgearbeitet werden muss.[1] Rz. 40 Pra...mehr

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Betriebsrat / 18.3 Vereinfachtes Wahlverfahren für Kleinbetriebe

Für Kleinbetriebe mit in der Regel 5 bis zu 100 wahlberechtigten Arbeitnehmern sehen § 14a BetrVG und § 17a BetrVG ein vereinfachtes Wahlverfahren vor. Danach wird der Betriebsrat in zwei Betriebsversammlungen gewählt: Besteht kein Betriebsrat, findet gem. § 14a Abs. 1 BetrVG eine erste Wahlversammlung statt, zu der drei wahlberechtigte Arbeitnehmer des Betriebs oder eine im ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.3.3 Mindest- und Sollzeit

Rz. 33 § 7 Abs. 2 konkretisiert die Zeit, die zum Stillen gewährt werden muss. Danach ist stillenden Frauen mindestens eine Stunde täglich – zusammenhängend oder zweimal 30 Minuten – freizugeben. Diese Zeiten sieht das Gesetz jedenfalls bei einer Vollzeittätigkeit und einem Kind, das voll gestillt wird, als mindestens erforderliche Stillzeit an. Sofern während dieser Stillpa...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Betriebsrat / 18.1 Einbeziehung neuer Beschäftigungsformen

Nach § 5 BetrVG werden im Außendienst, mit Telearbeit beschäftigte Arbeitnehmer und Heimarbeiter in die Betriebsratswahl einbezogen. Voraussetzung ist aber weiterhin, dass es sich bei den genannten Gruppen um weisungsgebundene Arbeitnehmer handelt. Nicht betroffen ist also der selbstständige Handelsvertreter sowie der in freier Mitarbeit beschäftigte Telearbeiter. Nach § 7 Ab...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BR-Mitbestimmung: Mobile Ar... / 3 "Mittels Informations- und Kommunikationstechnologie"

Die mobile Arbeit muss mittels Informations- und Kommunikationstechnologie erbracht werden. Eine bloße Erbringung der Arbeitsleistung von zu Hause aus, beispielsweise durch Aktenstudium genügt nicht. Gerade aus der Verwendung des Begriffs der Kommunikationstechnologie ergibt sich, dass eine technische Verbindung zum Informationsaustausch mit dem Betrieb grundsätzlich bestehe...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Betriebsrat / 10.2 Zustimmungsverfahren nach § 103 BetrVG

Gem. § 103 Abs. 1 BetrVG bedarf die außerordentliche Kündigung der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung (Einverständnis) des Betriebsrats. Durch die Zustimmung des Betriebsrats soll verhindert werden, dass der Arbeitgeber durch eine willkürliche außerordentliche Kündigung eine geschützte Person aus dem Betrieb entfernt und diese nach längerer Verfahrensdauer dem Betrieb entf...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Entgelttransparenz / 8.4 Rechtsfolgen der erteilten Auskunft

Welchen Nutzen die erteilte Auskunft für den Arbeitnehmer hat, verrät das Gesetz nicht. Nach § 10 Abs. 1 EntgTranspG soll sie der Überprüfung der Einhaltung des Entgeltgleichheitsgebotes dienen. Hier ist zu unterscheiden, worüber die Auskunft erteilt worden ist. Durch die neuere Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes ist die Bedeutung der Auskunft jedoch ganz erheblich aufg...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Betriebsrat / 18 Änderungen beim Wahlverfahren

§ 14 BetrVG, der die Wahlgrundsätze für die Betriebsratswahl regelt, wurde durch das Gesetz zur Reform des Betriebsverfassungsgesetzes vom 23. Juli 2001 (BGBl. I S. 1852) wesentlich verändert. Bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes am 28.7.2001 unterschied das Betriebsverfassungsgesetz zwischen Arbeitern und Angestellten. Betriebsratswahlen fanden grundsätzlich – wenn nicht d...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Entgelttransparenz / 8.1.1 Betriebsgröße

Der Auskunftsanspruch besteht nur in Betrieben mit i. d. R. mehr als 200 Beschäftigten bei demselben Arbeitgeber (§ 12 Abs. 1 EntgTranspG). Für den öffentlichen Dienst, bei dem es keine Betriebe, sondern nur Dienststellen und Verwaltungen gibt, regelt § 16 EntgTranspG, dass der Anspruch in Dienststellen mit i. d. R. mehr als 200 Beschäftigten besteht. In einem Gemeinschaftsb...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Betriebsrat / 12.4 Übertragung von Aufgaben an Arbeitsgruppen

§ 28a BetrVG gibt in Betrieben mit mehr als 100 Arbeitnehmern die Möglichkeit, Betriebsratsaufgaben an Arbeitsgruppen zu übertragen, in denen auch andere, nicht zum Betriebsrat gehörende sachkundige Arbeitnehmer des Betriebs vertreten sein können. Mit der Vorschrift werden originäre Beteiligungsrechte auf nicht gewählte Arbeitnehmergruppen verlagert, die durch § 28a BetrVG be...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zinsschranke / 2 Ausnahmeregelungen

Der Schuldzinsenüberhang, der 30 % des nach dem oben dargestellten Schema ermittelten steuerlichen EBITDA übersteigt, ist zunächst steuerlich nicht abzugsfähig. Die Regelungen zur Zinsschranke ermöglichen jedoch weiterhin einen vollständigen Zinsabzug, wenn eine der folgenden drei Ausnahmeregelungen des § 4h Abs. 2 Satz 1 Buchst. a – c EStG eingreift: Der Betrag der Zinsaufwe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zinsschranke / Zusammenfassung

Begriff Die Zinsschranke ist in § 4h EStG geregelt und wurde ursprünglich mit dem Unternehmenssteuerreformgesetz 2008 eingeführt. § 4h EStG ist als Gewinnermittlungsvorschrift konzipiert, wobei der Abzug sämtlicher Zinsaufwendungen betroffen ist, unabhängig von der Rechtsform des Zinsschuldners, der Klassifizierung der zugrunde liegenden Verbindlichkeit als lang- oder kurzfr...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zinsschranke / 4.1 Begriff und Hintergrund

Mit dem Wachstumsbe­schleunigungsgesetz hat der Gesetzgeber einen sog. EBITDA-Vortrag eingeführt. Übersteigt das verrechenbare EBITDA eines Jahres die um die Zinserträge geminderten Zinsaufwendungen eines Betriebs, ist es gem. § 4h Abs. 1 Satz 3 Hs. 1 EStG in die folgenden 5 Wirtschaftsjahre vorzutragen (sog. EBITDA-Vortrag). Der EBITDA-Vortrag ist je Wirtschaftsjahr zu ermi...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Alter(n)sgerechte Arbeitsge... / 1 Grundlagen

Alternsgerechte Gestaltung der Arbeit bedeutet, dass Arbeitsinhalte, Arbeitsabläufe, Arbeitsmittel und Arbeitsplätze auf das jeweilige Alter, d. h. die Leistungsfähigkeit der Beschäftigten, angepasst werden. Eine alternsgerechte Gestaltung der Arbeit zielt darauf ab, die Anforderungen der Arbeit und die Fähigkeiten der Beschäftigten aufeinander abzustimmen. Der Prozess des Al...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Betriebsrat / 14.7 Initiativrechte

Eine gleichberechtigte Mitbestimmung des Betriebsrats ist erst dann gesichert, wenn er auch von sich aus Vorschläge machen und initiativ werden kann. Sonst könnte ein Arbeitgeber die Mitbestimmung dadurch ausschalten, dass er überhaupt keine Entscheidung trifft. Deshalb gibt es unterschiedliche Initiativrechte: Einführung einer Personalplanung, § 92 Abs. 2 BetrVG, Fragen der Be...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Entgelttransparenz / 11 Fazit

Das als „Papiertiger“ belächelte Entgelttransparenzgesetz bietet Beschäftigten in Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten durch den Auskunftsanspruch eine Möglichkeit, Entgeltgleichheitsklagen gegen den Arbeitgeber dann erfolgreich zu führen, wenn die Auskunft ergibt, dass der Median des Entgeltes der Arbeitnehmer mit Vergleichsfähigkeit höher ist als die eigene Vergütung. T...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BR-Mitbestimmung: Mobile Ar... / 4 Umfang des Mitbestimmungsrechts

Sowohl aus dem Wortlaut des § 87 Abs. 1 Nr. 14 BetrVG, als auch aus der Gesetzesbegründung ergibt sich eindeutig, dass das Mitbestimmungsrecht nur die Ausgestaltung der mobilen Arbeit betrifft. Die Ausgestaltung betrifft das "Wie" der mobilen Arbeit, nicht aber die Frage, ob diese Möglichkeit für Arbeitnehmer überhaupt geschaffen werden soll. Die Einführung der mobilen Arbei...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Betriebsrat / 1 Einleitung

Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) regelt die Zusammenarbeit zwischen dem Arbeitgeber und der Belegschaft im Betrieb. Die Belegschaft wird dabei durch den von ihr zu wählenden Betriebsrat repräsentiert. Grundanliegen des Betriebsverfassungsrechts ist es, den Betriebsrat (und damit die Belegschaft) bei betrieblichen Entscheidungen des Arbeitgebers zu beteiligen. Nicht der a...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Betriebsrat / 13.2 Hinzuziehung von sachkundigen Beratern

Nach § 80 Abs. 3 BetrVG kann der Betriebsrat bei der Durchführung seiner Aufgaben nach näherer Vereinbarung mit dem Arbeitgeber Sachverständige hinzuziehen, soweit dies zur ordnungsgemäßen Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist. Eine Sachverständigentätigkeit i. S. d. Gesetzes liegt vor, wenn dem Betriebsrat in einer konkreten, aktuellen Frage die erforderliche Hilfestel...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Alter(n)sgerechte Arbeitsge... / 1.1 Employability

Es wird unterschieden zwischen dem Alter, d. h. einer Lebensphase, und dem Altern, d. h. dem Alterungsprozess. Es ist nachgewiesen, dass der Alterungsprozess nicht mit einem generellen Verfall der Leistungsfähigkeit verbunden ist. In den westlichen Industrieländern orientierte man sich lange eher am chronologischen Alter und setzte das mit einem Verlust an Leistungsfähigkeit ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schenkung von Gesellschaftsanteilen an Minderjährige

Zusammenfassung Die Schenkung von Gesellschaftsanteilen an Minderjährige bedarf der Genehmigung des Familiengerichts, sofern die Gesellschaft ein Erwerbsgeschäft betreibt. Die Genehmigung wird erteilt, wenn die Schenkung für den Minderjährigen insgesamt vorteilhaft ist. Das ist anhand einer umfassenden Abwägung aller Vor- und Nachteile zu bewerten. Dabei können erhebliche wi...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.1.1 Obliegenheit und/oder Verpflichtung?

Rz. 3 § 15 Abs. 1 Satz 1 begründet keine gesetzlich zwingende und sanktionierte Pflicht der Arbeitnehmerin zur Offenbarung der Schwangerschaft, sondern lediglich eine entsprechende Obliegenheit. Die Formulierung als Sollvorschrift zeigt, dass es der Frau nur nachdrücklich empfohlen wird, im eigenen Interesse dem Arbeitgeber die Schwangerschaft zu offenbaren, sobald sie selbs...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Alter(n)sgerechte Arbeitsge... / 1.2 Leistungsfähigkeit und Alter

Es wurde bereits deutlich, dass die Abhängigkeit der Leistungsfähigkeit vom Alter differenziert betrachtet werden muss. Aussagen wie "ab 30 geht's bergab" oder "im Alter lässt alles nach" können nach dem Stand der Forschung nicht als allgemeingültig stehen bleiben. Die menschliche Leistungsfähigkeit muss differenziert betrachtet werden und es muss neben dem kalendarischen Al...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Alter(n)sgerechte Arbeitsge... / 2.2 Arbeitsbewältigungsindex

Als weiteres Analyseinstrument dient der Arbeitsbewältigungsindex (auch WAI – work ability index). Der WAI ist ein in Finnland entwickeltes Instrument, das auf dem Konzept der Arbeitsfähigkeit aufbaut. Im Kern besteht der WAI aus einem Fragebogen, der von den Beschäftigten ausgefüllt wird. Er bezieht sich u. a. auf Fragen nach der Bewältigung der psychischen und physischen An...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Betriebsrat / 11.4 Aufgaben und Befugnisse des Vorsitzenden und dessen Stellvertreters

Der Vorsitzende oder im Fall seiner Verhinderung dessen Stellvertreter vertritt den Betriebsrat im Rahmen der von ihm (dem Betriebsrat!) gefassten Beschlüsse. Zur Entgegennahme von Erklärungen, die dem Betriebsrat gegenüber abzugeben sind, ist der Vorsitzende oder im Fall seiner Verhinderung sein Stellvertreter berechtigt (§ 26 Abs. 3 BetrVG). Der Vorsitzende kann also nur im...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Entgelttransparenz / 2 Gesetzeszweck und Einordnung in die bestehende Rechtsordnung

Nach der Begründung des Regierungsentwurfs beträgt in Deutschland die statistische Entgeltlücke zwischen Frauen und Männern, bezogen auf das durchschnittliche Bruttostundenentgelt, immer noch rund 21 %. Allerdings sind diese Entgeltunterschiede keineswegs in erster Linie auf das Geschlecht zurückzuführen. Durch das Gesetz soll nach § 1 EntgTranspG das Gebot des gleichen Entg...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Entgelttransparenz / 12 Ausblick: Entgelttransparenzlichtlinie 2023

Am 6.6.2023 ist die Entgelttransparenzrichtlinie (EU) 2023/970 (vollständig: Richtlinie zur Stärkung der Anwendung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Männer und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit durch Lohntransparenz und Durchsetzungsmechanismen, Amtsblatt der Europäischen Union vom 10.5.2023, L 132/21) in Kraft getreten. Die Umsetzungsfrist für den deuts...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ergonomische Arbeitsplatzge... / 1 Begriffsbestimmungen

Bei der Arbeitsplatzgestaltung sind insbesondere die in § 2 Arbeitsstättenverordnung aufgeführten Begriffe von Bedeutung. Arbeitsplätze werden geplant (= einrichten) und benutzt (= betreiben). Arbeitsplätze sind Bereiche, in denen Beschäftigte im Rahmen ihrer Arbeit tätig sind. Arbeitsräume sind die Räume, in denen Arbeitsplätze innerhalb von Gebäuden dauerhaft eingerichtet si...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Betriebsrat / 10 Besonderer Kündigungsschutz

Wahlbewerber, Mitglieder des Wahlvorstands und Betriebsratsmitglieder unterliegen einem besonderen Kündigungsschutz (§§ 15 KSchG, 103 BetrVG). Nach § 15 Abs. 3a KSchG ist zudem die ordentliche Kündigung eines Arbeitnehmers unzulässig, der im vereinfachten Wahlverfahren nach § 14a KSchG oder im normalen Wahlverfahren zur Wahl eines Wahlvorstands zu einer Wahlversammlung bzw. B...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Betriebsrat / 4.4 Geheimhaltungspflicht des Betriebsrats

Nach der Grundnorm des § 79 BetrVG besteht Verschwiegenheitspflicht hinsichtlich der Tatsachen, die dem Betriebsratsmitglied wegen seiner Zugehörigkeit zum Betriebsrat bekannt geworden sind, bei denen es sich objektiv um Geschäftsgeheimnisse handelt und die der Arbeitgeber ausdrücklich als geheimhaltungspflichtig bezeichnet hat. Die Geheimhaltungspflicht besteht nicht gegenüb...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Betriebsrat / 14.6 Echte Mitbestimmungsrechte

Sie bilden die höchste Stufe der Beteiligungsrechte. Hier ist die Mitwirkung des Betriebsrats an Entscheidungen völlig gleichberechtigt, sie steht im Ermessen des Betriebsrats und kann auch nicht gerichtlich ersetzt werden. Dieses Ermessen kann der Betriebsrat nicht willkürlich ausüben, sondern er muss sich an dem "Wohl der Arbeitnehmer und des Betriebs" orientieren (§ 2 Abs....mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Entgelttransparenz / 8 Der individuelle Auskunftsanspruch

Der 2. Abschnitt des Gesetzes gibt dem Beschäftigten einen individuellen Auskunftsanspruch. Nach § 10 Abs. 1 EntgTranspG hat der Arbeitnehmer zur Überprüfung der Einhaltung des Entgeltgleichheitsgebotes einen Auskunftsanspruch, der im Einzelnen in den §§ 11–16 EntgTranspG geregelt ist. Dieser Auskunftsanspruch hat 2 Zielrichtungen (§ 11 Abs. 1 ­EntgTranspG): Angabe zu den Kri...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BR-Mitbestimmung: Mobile Ar... / 1.2 Individualrechtlicher Anspruch auf mobiles Arbeiten?

Das Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 14 BetrVG regelt nur die kollektivrechtlichen Fragen der Ausgestaltung von mobiler Arbeit. Es trifft keinerlei Aussage dazu, ob einerseits der Arbeitgeber mobile Arbeit anordnen kann und andererseits der Arbeitnehmer einen Anspruch auf die Ermöglichung von mobiler Arbeit hat. Beides ist grundsätzlich nicht der Fall.[1] Verschieden...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Betriebsrat / 5 Freistellung von der Arbeit

Mitglieder des Betriebsrats sind von ihrer beruflichen Tätigkeit ohne Minderung des Arbeitsentgelts zu befreien, wenn und soweit es nach Umfang und Art des Betriebs zur ordnungsgemäßen Durchführung ihrer Aufgaben erforderlich ist, § 37 Abs. 2 BetrVG.[1] Betriebsratsmitglieder haben wie alle Arbeitnehmer ihrer Verpflichtung zur Arbeitsleistung nachzukommen. Sie sind aber, wie ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zinsschranke / 5.1 Begriff und Hintergrund

Fallen auf Ebene eines Betriebs Zinsaufwendungen an, die nicht abgezogen werden dürfen, sind diese als Zinsvortrag in die folgenden Wirtschaftsjahre vorzutragen.[1] Sie erhöhen die Zinsaufwendungen dieser Wirtschaftsjahre, nicht aber den maßgeblichen Gewinn i. S. d. § 4h Abs. 1 Satz 1 EStG.[2] Dadurch wird erreicht, dass Zinsvorträge aus vorhergehenden Wirtschaftsjahren das ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Betriebsrat / 15.1 Förderung der Gleichstellung von Männern und Frauen, der Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Der Betriebsrat hat die Aufgabe, die tatsächliche Gleichstellung von Männern und Frauen im Betrieb durchzusetzen. Der Gleichstellungsgedanke soll im Rahmen der Personalplanung Berücksichtigung finden und mit dem Betriebsrat beraten werden (§ 92 Abs. 3 BetrVG). Gedacht ist hier an eine Gleichstellung von Männern und Frauen bei Beförderungen, Einkommensentwicklungen, Fortbildu...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.3.2 Stilltätigkeit

Rz. 30 Die Freistellung ist nur zu gewähren, wenn die Zeit tatsächlich – zumindest auch – zum Stillen genutzt wird. Kein Anspruch besteht, wenn die Mutter ihr Kind während der Arbeitszeit auf andere Weise füttern oder betreuen möchte, ohne es zu stillen. Rz. 31 Sofern gestillt wird, ist der Freistellungsanspruch nicht auf den reinen Stillvorgang beschränkt. Hinzu kommt die Ze...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Betriebsrat / 4.1 Amtszeit des Betriebsratsmitglieds

In der Regel ist die Amtszeit des einzelnen Betriebsratsmitglieds zwar identisch mit der Amtszeit des Betriebsrats. Sie endet auch spätestens mit dem Ende der Amtszeit des Betriebsrats. Sie kann aber auch später beginnen, z. B. durch Nachrücken eines Ersatzmitglieds für ein ausgeschiedenes Mitglied (§ 25 Abs. 1 Satz 1 BetrVG). Die Amtszeit kann auch früher enden, z. B. durch ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grunddienstbarkeit (WEMoG) / 3 Entstehen/Begründung

In aller Regel liegt der Begründung einer Grunddienstbarkeit eine rechtsgeschäftliche Bestellung zugrunde. Sie wird nach § 873 BGB durch dinglichen Vertrag bestellt, dessen Grundlage in aller Regel eine vertraglich vereinbarte schuldrechtliche Bestellungsverpflichtung darstellt. Ein häufiger, insbesondere im Bereich des Wohnungseigentums äußerst praxisrelevanter Fall, ist di...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Betriebsrat / 7 Benachteiligungsverbot

Der Schutz des Arbeitsplatzes und der beruflichen Weiterentwicklung, § 37 Abs. 4 und 5 BetrVG Die Mitglieder des Betriebsrats dürfen wegen ihrer Tätigkeit weder benachteiligt noch begünstigt werden (§ 78 Satz 2 BetrVG). Das Betriebsratsmitglied darf somit auch nicht von allgemein begünstigenden Regelungen ausgenommen werden. Praxis-Beispiel Die Arbeitnehmer erhalten wegen der ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.3 Umfang der Freistellungspflicht

Rz. 8 Das letzte Wort "sind" des § 7 Abs. 1 Satz 1 steht grammatisch fehlerhaft im Plural. Die Voraussetzung der Erforderlichkeit bezieht sich auf die Zeit, die für die Untersuchungen benötigt wird – und nicht auf die Untersuchungen selbst. Für welche Untersuchungen freizustellen ist, ergibt sich vielmehr aus § 24d SGB V . Danach besteht während der Schwangerschaft, bei und n...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Betriebsrat / 4.2 Ausschluss des einzelnen Betriebsratsmitglieds

Gem. § 23 Abs. 1 BetrVG kann mindestens ein Viertel der wahlberechtigten Arbeitnehmer, der Arbeitgeber oder eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft beim Arbeitsgericht den Ausschluss eines Mitglieds aus dem Betriebsrat (oder auch die Auflösung des Betriebsrats) wegen grober Verletzung seiner gesetzlichen Pflichten beantragen. Der Ausschluss eines Mitglieds kann auch vom Betr...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zinsschranke / 10 Ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Zinsschranke

In jüngster Vergangenheit äußerte die Steuergerichtsbarkeit vermehrt Zweifel hinsichtlich der Frage, inwieweit die Regelungen zur Zinsschranke im Einklang mit dem Grundgesetz stehen. So nahm der BFH zunächst in einem summarischen AdV-Beschluss v. 18.12.2013[1] Stellung und sah es als erwiesen an, dass gewichtige Gründe für eine verfassungsrechtlich relevante Ungleichbehandlu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zinsschranke / 7 Untergang des EBITDA- und Zinsvortrags

Beim EBITDA- und Zinsvortrag handelt es sich um eine betriebsbezogene und nicht um eine personenbezogene Größe. Damit entspricht der EBITDA- bzw. der Zinsvortrag eher dem gewerbesteuerlichen als dem einkommensteuerlichen oder körperschaftsteuerlichen Verlustvortrag. Bei Personengesellschaften und anderen Mitunternehmerschaften sind damit nicht die Mitunternehmer Träger des E...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Betriebsrat / 6 Ausgleich für Betriebsratstätigkeit außerhalb der Arbeitszeit

Zum Ausgleich für Betriebsratstätigkeit, die aus betriebsbedingten Gründen außerhalb der Arbeitszeit durchzuführen ist, hat das Betriebsratsmitglied Anspruch auf entsprechende Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts. Die Arbeitsbefreiung ist vor Ablauf eines Monats zu gewähren; ist dies aus betriebsbedingten Gründen nicht möglich, ist die aufgewendete Zeit wie...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ergonomische Arbeitsplatzge... / Zusammenfassung

Überblick Eine Gestaltung der Arbeitsplätze unter Berücksichtigung der Erkenntnisse der Ergonomie erfüllt die Anforderungen an Wirtschaftlichkeit und Humanität. Die menschliche Arbeitskraft wird entsprechend den jeweiligen Leistungsvoraussetzungen genutzt und Erschwernisse durch ungünstige Körperhaltungen und -bewegungen werden vermieden. Bei der nachfolgend beschriebenen er...mehr