Fachbeiträge & Kommentare zu Unternehmen

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / gg) Rechtsfolgen fehlender Mitwirkung eines Ergänzungspflegers

Rz. 12 Wird der Minderjährige bei der Gesellschaftsgründung trotz eines Vertretungsausschlusses von seinen Eltern (oder dem Vormund) vertreten, führt dies nicht zur Nichtigkeit des Rechtsgeschäfts. Vielmehr gelten die §§ 177 ff. BGB bis zur Genehmigung durch den Ergänzungspfleger oder durch den volljährig Gewordenen. Das Rechtsgeschäft ist also lediglich schwebend unwirksam....mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / B. Protokollierungspflicht

Rz. 5 Die historisch komplex geregelte Protokollierungspflicht wurde durch die Verordnung vom 10.2.1999[3] wesentlich vereinfacht, in § 83 Abs. 2 GBV wurden die Sätze 3–5 eingefügt, der bisherige Satz 3 wurde zu Satz 6, Abs. 3 S. 2 wurde eingefügt, der bisherige Satz 2 wurde Satz 3 mit ERVGBG von 2009.[4] Mit dem DaBaGG[5] wurden die Fristen für die Aufbewahrung von Protokol...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / ee) Notgeschäftsführung

Rz. 237 Eine Geschäftsführung kommt auch außerhalb der vertraglich vorgesehenen Befugnisse dann in Betracht, wenn zur Sicherung des Gesellschaftsvermögens oder der Gesellschaft selbst eine Geschäftsführungsmaßnahme durch einen nicht oder nicht in dieser Form zur Geschäftsführung berufenen Gesellschafter notwendig ist. Diese, gesellschaftsvertraglich nicht ausschließbare Notg...mehr

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§ 1 Allgemeine Vorfragen / I. Allgemeines

Rz. 41 Bei der Gestaltung einer Verfügung von Todes wegen ist sowohl der Notar als auch der Rechtsanwalt verpflichtet, den Willen der Beteiligten zu erforschen, den Sachverhalt zu klären, die Beteiligten über die rechtliche Tragweite und Bedeutung des Geschäfts zu belehren und ihre Erklärungen klar und unzweideutig in der Niederschrift wiederzugeben. Für die Notare ergibt si...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 6. Rechtsfolgen

Rz. 769 Vor der Eintragung des Vertrages im Handelsregister und vor der Zustimmung der Hauptversammlung ist der Nachgründungsvertrag schwebend unwirksam. Wird der Vertrag nicht schriftlich vereinbart, liegt ein zur Nichtigkeit nach § 125 BGB führender Formmangel vor.[2434] Gleiches gilt für die dinglichen Verfügungsgeschäfte nach § 52 Abs. 1 Satz 2 AktG.[2435] Werden die Vor...mehr

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§ 1 Kaufmannsbegriff / I. Allgemeines

Rz. 70 Die für Kaufleute geltenden Vorschriften finden gem. § 6 Abs. 1 HGB auch auf die Handelsgesellschaften Anwendung. Durch diese Vorschrift unterfallen die Handelsgesellschaften unmittelbar dem Kaufmannsrecht des HGB. Damit ist aber nicht ausgesagt, wann eine Handelsgesellschaft vorliegt. Nach allgemeiner Meinung sind unter Handelsgesellschaften die Gesellschaften zu ver...mehr

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Mit Business Model Canvas K... / 2.6 Baustein 6: Schlüsselressourcen

In Kanzleien sind die strategischen Ressourcen üblicherweise: Wissen & Problemlösekompetenz, Beziehungskompetenz und Reputation[1]. In Ihrem Kanzlei-Geschäftsmodell definieren Sie konkreter, welche Schlüsselressourcen für die operative Umsetzung nötig sind: "Welche Schlüsselressourcen benötigt unsere Wertschöpfung, welche unsere Vertriebskanäle, welche das Aufrechterhalten uns...mehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / c) Handelsmakler

Rz. 22 Sobald eine Vertriebsperson nur dann für den Unternehmer Geschäfte vermittelt, wenn sich eine Gelegenheit dazu bietet, fehlt es an dem gesetzlich normierten Merkmal des § 84 HGB der ständigen Betrauung. Diese Vertriebsperson wird als Handelsmakler bzw. Gelegenheitsagent bezeichnet. Sie steht im Gegensatz zum HV zwischen den Parteien des vermittelten Vertrages und ist ...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / c) Insolvenzspezifische Pflichten

Rz. 778 Der Geschäftsführer hat im Insolvenzeröffnungsverfahren die Auskunftspflichten nach §§ 20, 97, 101 InsO und, abhängig von der Stellung des vorläufigen Insolvenzverwalters ("starker" vorläufiger Verwalter, Zustimmungsvorbehalt), die Mitwirkungspflichten nach §§ 20, 22, 97, 101 InsO. Die Wahrnehmung dieser Pflichten kann nach § 98 InsO zwangsweise durchgesetzt werden. ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / c) Art. 12 EGBGB/Art. 13 Rom I-VO

Rz. 255 Die Abgrenzung von Art. 16 Abs. 1 und 2 (ggf. analog) EGBGB a.F. einerseits und Art. 12 EGBGB bzw. Art. 13 Rom I-VO andererseits ist, was die aus der Ehe resultierenden Beschränkungen der Geschäfts- bzw. Handlungsfähigkeit angeht, umstritten.[804] Wegen der geringeren Anforderungen an die Gutgläubigkeit in Art. 16 EGBGB a.F. gegenüber Art. 12 EGBGB bzw. Art. 13 Rom I...mehr

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§ 7 Baustofflieferung / I. Selbstständiger Beratungsvertrag

Rz. 76 Die Falschberatung kann Ansprüche des Käufers als Nebenpflichtverletzung oder wegen schuldhafter Verletzung eines selbstständigen Beratungsvertrages begründen. Letzteres ist häufig der Fall, da Hersteller durch Verkaufsberater, Vertriebsmitarbeiter u.Ä. Beratungsleistungen für Kunden ihres Großhändlers anbieten, somit der Kaufvertrag zwischen dem Gewerkeunternehmer un...mehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / b) Abtretung

Rz. 322 Das Ausführungsgeschäft schließt der Kommissionär im eigenen Namen ab, jedoch nach § 383 Abs. 1 HGB für Rechnung des Kommittenten. Um Forderungen aus dem Geschäft geltend machen zu können, bedarf es gem. § 392 Abs. 1 HGB der Abtretung an ihn. Nicht erfasst hiervon sind Nebengeschäfte, z.B. aus Fracht- oder Lagerverträgen, die der Kommissionär zur Erfüllung des Kommis...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / IV. Angabe des Gemeinschaftsverhältnisses im schuldrechtlichen Vertrag

Rz. 34 Die Angabe des Gemeinschaftsverhältnisses gehört zur dinglichen Einigung, ist diese dem GBA nicht zu unterbreiten, so muss die Eintragungsbewilligung das Gemeinschaftsverhältnis festlegen. Rz. 35 Die Angabe des Gemeinschaftsverhältnisses im schuldrechtlichen Vertrag (also insbesondere im Kaufvertrag) vermag die Angabe in der dinglichen Einigung oder in der Bewilligung ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Zuständigkeit für Abhilfeentscheidung

Rz. 10 Zur Entscheidung über die Abhilfe und zur Abänderung der Ausgangsentscheidung ist der derjenige befugt, der die Ausgangsentscheidung erlassen hat, mithin in Grundbuchsachen grundsätzlich der Rechtspfleger,[16] der Grundbuchrichter nur bei eigener Zuständigkeit nach §§ 5, 6 RPflG.[17] Nicht erforderlich ist eine Personenidentität, so dass die Abhilfeentscheidung auch v...mehr

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / (1) Allgemeines

Rz. 19 Gem. § 1644 Abs. 1 BGB erteilt das Familiengericht die Genehmigung, wenn das Rechtsgeschäft dem Wohl des Kindes unter Berücksichtigung der Grundsätze einer wirtschaftlichen Vermögensverwaltung nicht widerspricht. Die Genehmigung ist eine Ermessensentscheidung, sie ist jedoch zu erteilen, wenn keine begründete Besorgnis besteht, dass das Rechtsgeschäft dem Kindesintere...mehr

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§ 27 Kapitalmarktrecht / a) Art der Veröffentlichung

Rz. 139 Die Art der Veröffentlichung der Mitteilung richtet sich nach Art. 19 Abs. 3 Unterabs. 2 MMVO. Danach hat der Emittent für die Veröffentlichung auf Medien zurückzugreifen, bei denen vernünftigerweise davon ausgegangen werden kann, dass sie die Informationen tatsächlich an die Öffentlichkeit in der gesamten Union weiterleiten. Es ist grds. nicht ausreichend, die Infor...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / b) Liquidation

Rz. 1384 Mit der Auflösung der Partnerschaft tritt diese ins Liquidationsstadium ein. Zweck der Partnerschaft ist fortan nicht mehr die Ausübung des Freien Berufs in der Partnerschaft, sondern vielmehr nur noch deren Abwicklung. Was die Liquidation angeht, verweist das PartGG in § 10 Abs. 1 auf die §§ 143–152 HGB, hinsichtlich der Nachhaftung verweist § 10 Abs. 2 PartGG auf ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Formstatut

Rz. 352 Für Verfügungsgeschäfte schreibt Art. 11 Abs. 4 EGBGB die Einhaltung der Formerfordernisse des Geschäftsstatuts vor, so dass auch insoweit die Lex rei sitae maßgebend ist. Anders als beim schuldrechtlichen Geschäft scheidet hier die Form des Ortes, an dem das Rechtsgeschäft vorgenommen wird, aus. Das Eigentum an deutschem Grundbesitz kann deshalb nur in der durch § 9...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 2. Liquidation nach der gesetzlichen Rechtslage

Rz. 959 Die Liquidation der KG richtet sich nach den §§ 161 Abs. 2, 143 ff. HGB. Nach dem Gesetz sind sämtliche Gesellschafter Liquidatoren, auch solche, die vor der Auflösung keine Geschäftsführungsbefugnis und Vertretungsmacht hatten, also auch die Kommanditisten (§§ 161 Abs. 2, 144 Abs. 1 HGB).[1305] Doch kann sowohl durch den Gesellschaftsvertrag als auch einen ad hoc ge...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / (3) Anrechnung

Rz. 75 Gem. § 19 Abs. 4 Satz 3 GmbHG wird der Wert des eingebrachten Vermögensgegenstandes auf die verbleibende Geldeinlagepflicht angerechnet. Die Anrechnung erfolgt kraft Gesetzes und bedarf hierfür weder einer Willenserklärung des Inferenten noch der Zustimmung der anderen Gesellschafter.[292] Die verdeckte Sacheinlage kann aufgrund der Anrechnung (zumindest teilweise) be...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / aa) Anwendungsbereich der digitalen EU-Vollmacht

Rz. 2385 Die digitale EU-Vollmacht kann insbesondere für die Gründung einer Tochtergesellschaft, der Änderung ihres Errichtungsakts, die Eintragung einer Zweigniederlassung in einem anderen Mitgliedstaat genutzt werden sowie für grenzüberschreitende Umwandlungsmaßnahmen (Art. 16c Abs. 1 UAbs. 1 GesRRL-E). Der begrenzte Anwendungsbereich der digitalen EU-Vollmacht bedeutet, d...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / m) Stellvertreter von Vorstandsmitgliedern

Rz. 907 Nach § 105 Abs. 2 AktG kann der Aufsichtsrat einzelne seiner Mitglieder für eine bestimmte Zeit (höchstens ein Jahr) zu Stellvertretern von Vorstandsmitgliedern bestellen, wenn Vorstandmitglieder fehlen oder verhindert sind. Die Bestellung erfolgt durch Beschluss des Gesamtorgans Aufsichtsrats gem. § 108 AktG und ist unter Angabe der Dauer der Bestellung[2761] zur Ei...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / b) Partiarische Rechtsverhältnisse

Rz. 40 Schwieriger ist die Abgrenzung zu den sog. Partiarischen Rechtsverhältnissen. Partiarische Rechtsverhältnisse sind eine besondere Gruppe von Austauschverträgen, bei denen – ohne dass ein Gesellschaftsrechtsverhältnis gewollt ist – Gegenleistung für die erbrachte Leistung nicht ein festes Entgelt, sondern eine Beteiligung am Gewinn des Leistungsempfängers ist. Rz. 41 In...mehr

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§ 27 Kapitalmarktrecht / 5. Belehrungs- und Dokumentationspflichten

Rz. 141 Art. 19 Abs. 5 MMVO sieht Belehrungs- und Dokumentationspflichten in Bezug auf die Meldepflichten vor. Danach haben Emittenten die Personen, die bei ihnen Führungsaufgaben wahrnehmen, von ihren Verpflichtungen im Rahmen der Directors’ Dealings schriftlich in Kenntnis zu setzen.[304] Hierzu gehört auch die Pflicht der Führungspersonen, die mit ihnen in enger Beziehung...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Der Rechtspfleger

Rz. 18 Die nach den gesetzlichen Vorschriften vom Richter wahrzunehmenden Aufgaben des Amtsgerichts in Grundbuchsachen sind im vollen Umfang dem Rechtspfleger übertragen (§ 3 Nr. 1 Buchst. h RPflG).[54] Er erledigt somit alle Geschäfte, die vom Grundbuchamt nach den Verfahrensvorschriften mit Wirkung nach außen vorzunehmen sind und für die sich nicht aus § 12c GBO besondere Z...mehr

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§ 27 Kapitalmarktrecht / a) Ahndung als Ordnungswidrigkeit

Rz. 148 Vorsätzliche oder leichtfertige Verstöße gegen die von Art. 19 MMVO auferlegten Pflichten stellen Ordnungswidrigkeiten dar, die mit einem Bußgeld geahndet werden können. Gem. § 120 Abs. 15 Nr. 17–22 WpHG liegt eine Pflichtverletzung vor, wenn eine Mitteilung oder Veröffentlichung der Mitteilung nach Art. 19 MMVO nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in der vo...mehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / bb) Entgehende Provisionen

Rz. 178 Wie bereits ausgeführt, werden seit dem 5.8.2009 i.R.d. Billigkeitsprüfung die Provisionen berücksichtigt, die dem HV aus Geschäften mit seinen Kunden entgehen. Dieser Gesichtspunkt war bisher eine der drei Anspruchsvoraussetzungen. Deshalb konnte der Anspruch auch nicht höher als die erlittenen Provisionsverluste sein. Nachdem diese nun keine Anspruchsvoraussetzung ...mehr

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§ 4 Gemeinsamer Immobiliene... / VII. Vererblichstellung, Anwachsungsklausel

Rz. 44 Soll die Gesellschaft nicht durch den Tod eines Lebensgefährten aufgelöst werden (§ 727 BGB in der bis 31.12.2023 geltenden Fassung) bzw. soll die durch das MoPeG[65] ab 1.1.2024 eingeführte dispositive Ausscheidensfolge (§ 723 Abs. 1 Nr. 1 BGB idF des MoPeG) vermieden werden, müssen die Gesellschaftsanteile durch ausdrückliche Regelung im Gesellschaftsvertrag vererbl...mehr

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§ 27 Kapitalmarktrecht / IV. Marktsondierung

Rz. 150 Unter dem Begriff der Marktsondierung werden verschiedene Verhaltensweisen im Zusammenhang mit der Kommunikation zwischen Emittenten, Bietern und Anlegern verstanden. Seit Geltung der MMVO ist mit Art. 11 MMVO erstmals eine gesetzliche Regelung hierzu erfolgt.[324] Durch eine Marktsondierung soll das Interesse an einer Platzierung von Finanzinstrumenten bzw. an einem ...mehr

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§ 21 Schiedsgerichtsbarkeit / A. Einleitung

Rz. 1 Im Wirtschaftsverkehr, insb. bei internationalen Geschäften, ist das Schiedsverfahren eine weit verbreitete Streitbeilegungsmethode. Die Parteien schätzen hier v.a. die fehlende Verfahrensöffentlichkeit, die im Vergleich zu den Urteilen staatlicher Gerichte erhöhte internationale Verkehrsfähigkeit des Schiedsspruches und die Möglichkeit, Spezialisten als Entscheider be...mehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / 3. Checkliste: Anspruch auf Provisionsabrechnung und Buchauszug nach § 87c HGB

Rz. 331 Checkliste: Anspruch auf Provisionsabrechnung und Buchauszug nach § 87c HGBmehr

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§ 16 Internationales und eu... / 4. Haftung wegen Unterkapitalisierung

Rz. 52 Für die Haftung bei materieller Unterkapitalisierung wird verbreitet eine Sonderanknüpfung befürwortet. Zwar ergibt sich hier zunächst der Anschein, dass ein typischer Fall der Marktzugangsbeschränkung vorliegt. Denn diese Rechtsfigur schließt systematisch verschiedene Rechtsträger von der Aufnahme bestimmter Geschäfte aus – sofern diese nicht bereit sind, auf der Bas...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / aa) Gesellschaftsformen

Rz. 133 Als Parallele zur deutschen OHG kennt das portugiesische Recht die sociedade em nome colectivo (S.N.C.), die von den Geschäftsführern ("gerantes") vertreten wird. Deren Vertretungsbefugnis kann durch den Gesellschaftszweck oder durch Gesellschaftsvertrag begrenzt werden.[455] Hatte der Dritte von der Überschreitung dieser Befugnisse keine Kenntnis, kann er das Rechts...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / bb) Durchführung der Berechnung

Rz. 289 Ebenso wie bei der stillen Gesellschaft ist auch bei der Unterbeteiligungsgesellschaft bislang nicht vollständig geklärt, wie sich die Ergebnisbeteiligung des Unterbeteiligten im Einzelnen errechnet. Im Ergebnis herrscht Uneinigkeit, ob und ggf. welche Korrekturen im Hinblick auf die Handels- bzw. Steuerbilanz vorzunehmen sind. In Betracht kommt eine Korrektur nach d...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / a) Geschäftsführer

Rz. 1451 Die Geschäfte der Vereinigung werden von einer oder mehreren natürlichen Personen geführt, die durch den Gründungsvertrag oder durch Beschluss der Mitglieder bestellt werden (Art. 19 Abs. 1 EWIV-VO). Die Anzahl der Geschäftsführer ist nicht begrenzt. Die Geschäftsführer können, müssen aber nicht selbst Mitglieder der Vereinigung sein (Fremdorganschaft). Das Recht de...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / (1) Gesetzliches Regelungsmodell

Rz. 1121 Die GmbH & Co. KG wird durch die persönlich haftenden Gesellschafter vertreten (§§ 124 ff. HGB). Der Kommanditist ist als solcher nicht befugt, die Gesellschaft zu vertreten (§ 170 Abs. 1 HGB).[1493] Durch die Formulierung "als solcher" wird durch das MoPeG klargestellt, dass sich das Vertretungsverbot des Kommanditisten auf die organschaftliche Vertretung der Gesel...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / d) Rechtsfolgen eines Verstoßes

Rz. 313 Bzgl. des konkreten wettbewerbswidrigen Verhaltens des Gesellschafters steht der Gesellschaft zunächst ein Unterlassungsanspruch zu. Hinsichtlich der bereits entstandenen Beeinträchtigungen trifft den Gesellschafter ein Schadensersatzanspruch. Daneben hat die Gesellschaft in entsprechender Anwendung des § 118 HGB n.F. das Recht, das Geschäft an sich zu ziehen, sog. E...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / b) Haftung der Gründer in der Vor-AG

Rz. 746 Nach Feststellung der Satzung und der Übernahme aller Aktien durch die Gründer im Gründungsprotokoll entsteht[2362] die sog. Vor-AG oder auch Gründungsgesellschaft genannt (AG i.G.). Bis zur Eintragung im Handelsregister ergeben sich vielfältige Haftungsrisiken für die Gründer, wenn die Vor-AG ihre Geschäftstätigkeit bereits aufgenommen hat. Zwar gehen die Rechte und...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / aa) Geschäftsführungsangelegenheiten

Rz. 260 Beschlussfassungen in Geschäftsführungsangelegenheiten können sowohl dann zu fällen sein, wenn sich die Gesellschaft eine Gesamtgeschäftsführung mit Mehrheitsprinzip gegeben hat, als auch dann, wenn sie die Beschlussfassung über bestimmte, regelmäßig in besonderer Art hervorgehobene Geschäftsführungsangelegenheiten allen Gesellschaftern vorbehalten hat. Von letzterer...mehr

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§ 22 Beurkundungsfragen im ... / 4. Allgemeine Empfehlungen bei Beurkundungen in der Schweiz

Rz. 106 Soll eine Beurkundung in der Schweiz durchgeführt werden, empfiehlt sich in jedem Fall die Beachtung folgender Verfahrensgrundsätze:mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / dd) Rechenschaft ggü. den Mitgliedern

Rz. 1467 Jedes Mitglied hat das Recht, von den Geschäftsführern Auskünfte über die Geschäfte der Vereinigung zu erhalten und in die Bücher und Geschäftsunterlagen Einsicht zu nehmen (Art. 18 EWIV-VO). Die entsprechenden deutschen nationalen Vorschriften finden sich in § 51a GmbHG und in § 118 HGB.mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / H. Kosten

Rz. 55 Wird die Beschwerde als unzulässig verworfen oder als unbegründet zurückgewiesen, so wird die volle Gerichtsgebühr von 1,0, höchstens aber ein Betrag von 800 EUR erhoben (Nr. 14510 KV GNotKG). Wird die Beschwerde vor einer Entscheidung zurückgenommen, ist die Hälfte der vollen Gerichtsgebühr zu zahlen, höchstens aber ein Betrag von 400 EUR (Nr. 14511 KV GNotKG). Eine ...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / III. Geschäftsführung und Vertretung

Rz. 509 Die Unterscheidung zwischen Geschäftsführungsbefugnis und Vertretungsmacht der Gesellschafter entspricht dem zwischen Außen- und Innenverhältnis der OHG. In beiden Bereichen kann die OHG ausschließlich durch ihre Organe handeln. Als Personengesellschaft gilt für sie das Prinzip der Selbstorganschaft bzw. das sog. Abspaltungsverbot; die Gesellschafter selbst führen di...mehr

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KEHE Grundbuchrecht / 2. Registratur und Statistik

a) Für die Erfassung der Geschäfte in Grundbuchsachen gilt § 3 der Geschäftsübersichten nach Ziffer II Nummer 2 der VwV Geschäftsstatistik der ordentlichen Gerichte und Staatsanwaltschaften vom 19. Dezember 2022 (SächsJMBl. 2023 S. 66), in der jeweils geltenden Fassung. Zur Erfassung ist von der Geschäftsstelle die Eingangsliste im Fachverfahren SolumSTAR (Liste 10) zu führe...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / aa) Systematik

Rz. 155 Rückstellungen werden zwischen Eigenkapital und Verbindlichkeiten eingeordnet (vgl. § 266 Abs. 3 HGB). Ihr theoretisches Verständnis ist davon geprägt, ob man der statischen oder dynamischen Bilanzauffassung zuneigt.[314] Nach statischer Auffassung dienen Rückstellungen der zutreffenden Erfassung (rechtlicher) Verbindlichkeiten, während die dynamische Auffassung dara...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Liquidator

Rz. 23 Beim Liquidator ist zu beachten, dass er nach dem Gesetz nur Vertretungsmacht für seinen Geschäftskreis hat (§§ 149, 161 HGB, 37 Abs. 2, 70, 71 Abs. 2 GmbHG, 268 Abs. 1 und 2, 269 AktG, 27 Abs. 2, 88, 89 GenG und 49 BGB). Damit ein von dem Liquidator einer Personengesellschaft vorgenommenes einzelnes Geschäft ein nach § 149 HGB zulässiges Abwicklungsgeschäft ist, muss...mehr

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§ 7 Handelsgeschäft / 2. Entgeltlichkeit kaufmännischen Handelns (§§ 352 ff. HGB)

Rz. 86 Nach § 354 Abs. 1 HGB hat ein Kaufmann, der in Ausübung seines Handelsgewerbes einem anderen Geschäfte besorgt oder Dienste leistet, stets Anspruch auf Vergütung (wie z.B. Provision, Lagergeld o.Ä.), auch wenn dies nicht vereinbart worden ist. Zu den von § 354 Abs. 1 HGB erfassten Geschäftsbesorgungen oder Dienstleistungen zählt jede selbstständige Tätigkeit wirtschaf...mehr

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§ 22 Beurkundungsfragen im ... / 4. Rechtsfolgen bei Nichtbeurkundung; Heilung

Rz. 51 Ein Verstoß gegen die Formvorschrift des § 15 Abs. 4 GmbHG führt zur Nichtigkeit des Verpflichtungsvertrages nach § 125 Satz 1 BGB. Rz. 52 Ein formnichtiges schuldrechtliches Geschäft wird allerdings nach § 15 Abs. 4 Satz 2 GmbHG geheilt, sobald das dingliche Vollzugsgeschäft der Anteilsübertragung wirksam wird. Auch Änderungen des schuldrechtlichen Vertrages, die nach...mehr

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§ 27 Kapitalmarktrecht / a) Herkunft der Mitteilungspflicht und Rechtsrahmen

Rz. 109 Seit Inkrafttreten des Vierten Finanzmarktförderungsgesetzes[251] sind die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats einer börsennotierten Gesellschaft verpflichtet, von ihnen vorgenommene Wertpapiergeschäfte, die sich auf Aktien der eigenen Gesellschaft beziehen, der Gesellschaft und der BaFin mitzuteilen. Eine solche Mitteilungspflicht läuft international unte...mehr

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§ 22 Beurkundungsfragen im ... / II. Ausgangspunkt: Art. 11 Abs. 1 EGBGB

Rz. 89 Den rechtlichen Ausgangspunkt für die Frage nach der Wirksamkeit von Auslandsbeurkundungen bildet Art. 11 Abs. 1 EGBGB. Danach ist ein Rechtsgeschäft formgültig, wenn es die Formerfordernisse des auf das Rechtsgeschäft anwendbaren Rechts ("Geschäftsform" bzw. "Wirkungsstatut")[113] oder des Rechts des Staates erfüllt, in dem es vorgenommen wird ("Ortsform"). Grds. bes...mehr