Fachbeiträge & Kommentare zu Untersuchungshaft

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H / Hauptverhandlungshaft [Rdn 2070]

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N / Netzfahndung/Datenspeicherung [Rdn 3223]

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E / Europäischer Haftbefehl [Rdn 2390]

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P / Pflichtverteidiger, Beiordnung nach § 140 Abs. 1 [Rdn 3392]

Rdn 3393 Literaturhinweise: Böß, Das Gesetz zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung, NStZ 2020, 185 ­Deutscher, Neue Regelungen zum Opferschutz und zur Stärkung der Beschuldigtenrechte im Strafverfahren, StRR 2013, 324 Eisenberg, Referentenentwurf des BMJ "Gesetz zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs (StORMG)" 2010, HRRS 2011, 65 R. Hamm, Notw...mehr

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M / Maßnahmen ohne Wissen des Betroffenen, Allgemeines [Rdn 3051]

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V / Verteidiger, Allgemeines [Rdn 4802]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 4803 Literaturhinweise: Al...mehr

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S / Strafbefehlsverfahren [Rdn 4204]

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6 Anhänge / 6.1 KSVG (Auszug)

Gesetz über die Sozialversicherung der selbständigen Künstler und Publizisten Vom 27. Juli 1981 (BGBl. I 1981, S. 705) Zuletzt geändert durch: Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen und zur Änderung anderer Gesetze vom 16. Juli 2021 (BGBl I 2021, S. 29...mehr

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A / Ablehnungsgründe, Befangenheit, Verhalten/Äußerungen des Richters [Rdn 34]

Rdn 35 Literaturhinweise: S.a. die Hinw. bei → Ablehnung eines Richters, Allgemeines, Teil A Rdn 2, und bei → Ablehnungsgründe, Befangenheit, Allgemeines, Teil A Rdn 17. Rdn 36 1. Das (bisherige) Verhalten des Richters oder (früher gemachte) Äußerungen können die Ablehnung begründen, wenn deshalb die Besorgnis begründet ist, dass er nicht unvoreingenommen an die Sache herange...mehr

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S / Steuerstrafverfahren, Besonderheiten [Rdn 4155]

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B / Blutproben vom Beschuldigten [Rdn 1483]

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B / Bußgeldverfahren, Besonderheiten, Allgemeines [Rdn 1558]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 1559 Literaturhinweise: Beck/Berr/Schäpe, OWi-Sachen im St...mehr

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P / Pflichtverteidiger, Bestellung in der Hauptverhandlung [Rdn 2376]

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J

Jugendgerichtsverfahren, Besonderheiten der Hauptverhandlung [Rdn 2134][Autor] Das Wichtigste in Kürze:mehr

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R / Revision, Allgemeines [Rdn 2661]

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V / Verteidiger, Allgemeines [Rdn 3736]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 3737 Literaturhinweise: Al...mehr

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A / Akteneinsicht, Rechtsmittel bei Ablehnung [Rdn 464]

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S / Staatsanwaltschaftliche Ermittlungen [Rdn 4118]

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V / Vorläufige Sicherstellung von Vermögenswerten, Vermögensarrest [Rdn 5344]

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B / Beschleunigtes Verfahren [Rdn 874]

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D / DNA-Untersuchung, Allgemeines [Rdn 1651]

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P / Polizeiliche Ermittlungen [Rdn 3695]

Rdn 3696 Literaturhinweise: Ambos/Rackow/Schork, Die Europäische Ermittlungsanordnung aus Verteidigersicht – Zugleich erste Erkenntnisse aus einem EU-Projekt –, StV 2021, 126 Arzt, Verbunddateien des Bundeskriminalamts – Zeitgerechte Flurbereinigung, NJW 2011, 351 Bader, Zum Einsatz von Verdeckten Mitarbeitern und von Vertrauensleuten auf der Grundlage der neu geschaffenen §§ ...mehr

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K / Kontaktaufnahme des Verteidigers zum inhaftierten Mandanten [Rdn 2846]

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P / Plädoyer des Verteidigers [Rdn 2447]

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O / Observation durch die Polizei [Rdn 3239]

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Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Kindergeld für ein langfristig erkranktes Kind bei fortbestehendem Ausbildungsverhältnis

Leitsatz 1. Eine kindergeldrechtliche Berücksichtigung wegen Berufsausbildung scheidet aus, wenn Ausbildungsmaßnahmen im Rahmen des fortbestehenden Ausbildungsverhältnisses wegen einer nicht vorübergehenden Erkrankung unterbleiben. In Betracht kommt dann eine Berücksichtigung wegen Behinderung (§ 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG). 2. Eine Krankheit ist nicht vorübergehend, wenn mi...mehr

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AGS 12/2021, Nicht auf frei... / III. Haft im Ausland reicht

Hierfür sei – so der BGH – grds. ausreichend, dass sich der Beschuldigte im nämlichen Ermittlungsverfahren in Untersuchungshaft (§§ 112, 127b StPO) oder in einer einstweiligen Unterbringung befinde (§ 126a StPO; vgl. BGH NStZ-RR 2012, 16), nach weitergehender Ansicht solle sogar Haft in anderer Sache ausreichen (vgl. etwa LR/Jahn, 27. Aufl., § 147 Rn 206 f. m.w.N.; Tsambikak...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Schweiz

Rz. 1 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Die Schweizerische Eidgenossenschaft (Regierungssitz: Bern; Amtssprachen: Deutsch, Französisch, Italienisch, Rätoromanisch) ist ein Binnenstaat in Mitteleuropa im Alpenraum. Er grenzt als Nachbarstaat im Norden an Deutschland, im Osten an > Österreich und > Lichtenstein, im Süden an > Italien und im Westen an > Frankreich. Es gilt das DBA vom ...mehr

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§ 3 Schnittstellen des Inte... / 1. Eröffnungszuständigkeit für Hauptverfahren

Rz. 113 Für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens sind gem. Art. 3 Abs. 1 EuInsVO die Gerichte des Mitgliedstaates zuständig, in dessen Hoheitsgebiet der Schuldner den Mittelpunkt seiner hauptsächlichen Interessen ( center of main interest – COMI) hat. Wie mittlerweile nicht mehr nur in ErwG 13 EuInsVO 2000 umschrieben, sondern in Art. 3 Abs. 1 UAbs. 1 S. 2 EuInsVO kod...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, VwZ... / 2.2 Ersatzzustellung in der Wohnung (§ 3 Abs. 2 S. 1 VwZG i. V. m. § 178 Abs. 1 Nr. 1 ZPO)

Rz. 13 § 178 ZPO regelt, wem das zuzustellende Schriftstück ausgehändigt werden kann, wenn der Empfänger in der Wohnung, seinen Geschäftsräumen bzw. einer Gemeinschaftseinrichtung nicht angetroffen wird. In diesen Fällen kann die Zustellung dadurch erfolgen, dass das zuzustellende Schriftstück einer anderen Person (Ersatzperson für den Zustellungsempfänger) übergeben wird (E...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 7. Selbstanzeige an wen?

Rz. 883 [Autor/Stand] Es empfiehlt sich die persönliche Übergabe der Selbstanzeige beim zuständigen FA. Wenn möglich, sollte die Selbstanzeige bei der für die Verwaltung der Steuer zuständigen jeweiligen FinB eingereicht werden. Innerhalb der Behörde kann das, je nach Bedeutung des Falles, der Sachbearbeiter, der Sachgebietsleiter oder der Vorsteher sein. Ist zu befürchten, ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Adressat der Berichtigungserklärung

Rz. 269 [Autor/Stand] Nach dem Gesetzeswortlaut ist straffrei, wer "... unrichtige oder unvollständige Angaben bei der Finanzbehörde berichtigt oder ergänzt oder unterlassene Angaben nachholt". Insoweit kann fraglich sein, welche Behörde, ggf. welcher Amtsträger, zur Entgegennahme der Selbstanzeige zuständig ist. Die Beantwortung dieser strittigen Frage entscheidet darüber, o...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Ausschlussgründe

a) Keine anderweitige Anhängigkeit oder Rechtshängigkeit Rz. 34 [Autor/Stand] Ist wegen derselben Tat i.S.d. § 264 StPO (s. dazu § 385 Rz. 1315 ff.) bereits anderweitig Anklage erhoben (§ 151 StPO) oder der Erlass eines Strafbefehls beantragt worden (§ 407 Abs. 1 StPO), ist das Strafverfahren in dieser Sache bei Gericht anhängig mit der Folge des Übergangs der Verfahrensherrs...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Zulässige Rechtsfolgen

a) Allgemeines Rz. 63 [Autor/Stand] Gemäß § 407 Abs. 2 StPO können im Strafbefehlsverfahren – allein oder nebeneinander – nur ganz bestimmte Sanktionen beantragt und vom Richter verhängt werden. Im Bereich des Steuerstrafrechts kommen die folgenden in Betracht: gem. § 407 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 StPO Geldstrafe (§ 40 StGB, s. Rz. 65 ff.); Verwarnung mit Strafvorbehalt (§ 59 StGB, s....mehr

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AGS 09/2021, Ausschlussfris... / I. Sachverhalt

Der ehemalige Beschuldigte/Kläger hat beim LG die Bewilligung von Prozesskostenhilfe (PKH) für das Betragsverfahren nach dem StrEG zur Geltendmachung einer Entschädigung wegen erlittener Untersuchungshaft beantragt. Der Kläger befand sich vom 10.8.2018 bis 3.1.2019 in Untersuchungshaft. Das AG hat ihn mit Urt. v. 22.5.2019 von dem Strafvorwurf freigesprochen und zugleich fes...mehr

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AGS 09/2021, Ausschlussfris... / II. Ausschlussfrist ist versäumt

Das LG hat den Antrag auf Bewilligung von PKH zurückgewiesen, weil die beabsichtigte Rechtsverfolgung keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet (§ 114 ZPO). Der Anspruch auf Entschädigung für die Untersuchungshaft sei nach § 12 StrEG ausgeschlossen, nachdem der Kläger ihn nicht binnen Jahresfrist ab Rechtskraft der Entscheidung über die Entschädigung dem Grunde nach gelt...mehr

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AGS 09/2021, Terminsgebühr ... / III. Argumente

1. Wortlaut der Nr. 6102 VV Nach dem Wortlaut der Nr. 6102 VV entstehe in Auslieferungssachen im gerichtlichen Verfahren je Verhandlungstag eine Terminsgebühr. Da das IRG den Begriff "Verhandlung" ausschließlich in Vorschriften verwendet, die das Verfahren vor OLG betreffen, wie z.B. §§ 30 Abs. 3, 31 sowie § 33 Abs. 3 IRG, nicht aber in denen, die die Termine vor dem Amtsgeri...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Verdacht einer Steuerstraftat

Schrifttum: Ebert, Der Tatverdacht im Strafverfahren, 2000; Kammann, Der Anfangsverdacht, 2003; Schulz, Normiertes Misstrauen, 2001; Haas, Vorermittlungen und Anfangsverdacht, 2003. Ergänzender Hinweis: Nr. 14, 26 AStBV (St) 2020 (s. AStBV Rz. 14, 26) Rz. 5 [Autor/Stand] Voraussetzung ist das Vorliegen eines sog. Anfangsverdachts. Es genügt ein "einfacher" Verdacht, der von dem...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Kindergeld; Berücksichtigung eines Kindes nach krankheitsbedingtem Ausbildungsabbruch

Leitsatz 1. Eine kindergeldrechtliche Berücksichtigung wegen Berufsausbildung i.S. des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG scheidet aus, sobald ein Kind sein Ausbildungsverhältnis krankheitsbedingt nicht nur unterbrochen, sondern – z.B. durch Abmeldung von der (Hoch‐)Schule oder Kündigung des Ausbildungsverhältnisses – abgebrochen hat. 2. Ist ein Kind krankheitsbedingt ni...mehr

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§ 41 Strafrecht / 1. Ausgestaltung der Untersuchungshaft

a) Typischer Sachverhalt Rz. 229 In der Regel erhalten die Untersuchungsgefangenen bei der Aufnahme in die JVA ein Merkblatt über die Haftbedingungen und die Hausordnung. Oftmals stimmen diese Regeln aber mit den Anforderungen, die die OLG-Rechtsprechung in dem entsprechenden Bezirk an die Ausgestaltung der Untersuchungshaft stellt, nicht überein. Daher sollte regelmäßig die ...mehr

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§ 41 Strafrecht / I. Voraussetzungen der Untersuchungshaft (§§ 112, 112a StPO)

1. Allgemeines zur Untersuchungshaft Rz. 154 Nach der Rechtsprechung des BVerfG darf die Untersuchungshaft[68] nur angeordnet werden, wenn und soweit der legitime Anspruch der staatlichen Gemeinschaft auf vollständige Aufklärung der Tat und auf rasche Bestrafung des Täters nicht anders gesichert werden kann als durch die vorläufige Inhaftierung eines Verdächtigen. Hier wird d...mehr

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§ 41 Strafrecht / c) Muster: Antrag zur Ausgestaltung der Untersuchungshaft

Rz. 232 Muster 41.31: Antrag zur Ausgestaltung der Untersuchungshaft Muster 41.31: Antrag zur Ausgestaltung der Untersuchungshaft An das Amtsgericht _____ Az. _____ In der Strafsache/Haftsache gegen _____ wegen _____ stelle ich den Antrag, die Ausgestaltung der Untersuchungshaft in folgender Weise zu erweitern bzw. zu ändern:mehr

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§ 41 Strafrecht / 1. Allgemeines zur Untersuchungshaft

Rz. 154 Nach der Rechtsprechung des BVerfG darf die Untersuchungshaft[68] nur angeordnet werden, wenn und soweit der legitime Anspruch der staatlichen Gemeinschaft auf vollständige Aufklärung der Tat und auf rasche Bestrafung des Täters nicht anders gesichert werden kann als durch die vorläufige Inhaftierung eines Verdächtigen. Hier wird das Spannungsverhältnis zwischen dem ...mehr

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§ 41 Strafrecht / C. Untersuchungshaft

I. Voraussetzungen der Untersuchungshaft (§§ 112, 112a StPO) 1. Allgemeines zur Untersuchungshaft Rz. 154 Nach der Rechtsprechung des BVerfG darf die Untersuchungshaft[68] nur angeordnet werden, wenn und soweit der legitime Anspruch der staatlichen Gemeinschaft auf vollständige Aufklärung der Tat und auf rasche Bestrafung des Täters nicht anders gesichert werden kann als durch...mehr

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§ 41 Strafrecht / f) Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (§ 112 Abs. 1 S. 2 StPO)

Rz. 180 Die Untersuchungshaft darf gem. § 112 Abs. 1 S. 2 StPO nicht angeordnet werden, wenn sie zu der Bedeutung der Sache und der zu erwartenden Strafe oder Maßregel der Besserung und Sicherung außer Verhältnis steht. Die Verhältnismäßigkeit ist nach h.M. keine Haftvoraussetzung, die Unverhältnismäßigkeit ist vielmehr ein Haftausschließungsgrund.[84] Gemäß § 120 Abs. 1 S. ...mehr

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§ 41 Strafrecht / 3. Muster: Stellungnahme mit Antrag auf Aufhebung des Haftbefehls zum Haftfortdauerverfahren (§§ 121, 122 StPO)

Rz. 223 Muster 41.30: Stellungnahme mit Antrag auf Aufhebung des Haftbefehls zum Haftfortdauerverfahren (§§ 121, 122 StPO) Muster 41.30: Stellungnahme mit Antrag auf Aufhebung des Haftbefehls zum Haftfortdauerverfahren (§§ 121, 122 StPO) An das OLG / den BGH _____ Az. _____ Im Strafverfahren gegen _____ wegen _____ gebe ich zur Frage der Haftfortdauer über sechs (neun, zwölf) Mo...mehr

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§ 41 Strafrecht / c) Muster: Antrag auf Unterbringung in einer Einzelzelle

Rz. 241 Muster 41.34: Antrag auf Unterbringung in einer Einzelzelle Muster 41.34: Antrag auf Unterbringung in einer Einzelzelle An das Amtsgericht _____ Az. _____ In der Strafsache/Haftsache gegen _____ wegen _____ wird beantragt, anzuordnen, dass _____ unverzüglich in einer Einzelzelle unterzubringen ist. Begründung: _____ ist zurzeit mit zwei anderen Gefangenen in einer Zelle un...mehr

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§ 41 Strafrecht / 3. Haftgründe des § 112 Abs. 2 StPO

Rz. 159 Die Untersuchungshaft darf nur angeordnet werden, wenn ein Haftgrund vorliegt, der die Durchführung eines geordneten Strafverfahrens gewährleisten und die spätere Strafvollstreckung sicherstellen soll. Die in §§ 112, 112a StPO genannten Haftgründe sind abschließend. Sie dürfen nur aufgrund bestimmter Tatsachen bejaht werden. Dies hat zur Folge, dass subjektive Vermut...mehr

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§ 41 Strafrecht / b) Fluchtgefahr (§ 112 Abs. 2 Nr. 2 StPO)

Rz. 162 Fluchtgefahr ist gegeben, wenn aufgrund bestimmter Tatsachen, die voll bewiesen sein müssen, die hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass sich der Beschuldigte – zumindest für eine gewisse Zeit – dem Verfahren entziehen werde, in welchem die Anordnung von Untersuchungshaft erwogen wird. Die Beurteilung der Wahrscheinlichkeit erfordert die Berücksichtigung aller Umstände...mehr

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§ 41 Strafrecht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 219 Herr A befindet sich inzwischen schon seit sechs Monaten in Untersuchungshaft, ohne dass das Hauptverfahren gegen ihn eröffnet wurde.mehr