Fachbeiträge & Kommentare zu Untersuchungshaft

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§ 41 Strafrecht / a) Typischer Sachverhalt

Rz. 229 In der Regel erhalten die Untersuchungsgefangenen bei der Aufnahme in die JVA ein Merkblatt über die Haftbedingungen und die Hausordnung. Oftmals stimmen diese Regeln aber mit den Anforderungen, die die OLG-Rechtsprechung in dem entsprechenden Bezirk an die Ausgestaltung der Untersuchungshaft stellt, nicht überein. Daher sollte regelmäßig die aktuelle einschlägige OL...mehr

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§ 41 Strafrecht / 2. Antrag auf schriftliche Haftprüfung

Rz. 204 Gemäß § 117 StPO kann der Beschuldigte, solange er in Untersuchungshaft ist, jederzeit die gerichtliche Prüfung beantragen, ob der Haftbefehl aufzuheben oder dessen Vollzug nach § 116 StPO auszusetzen ist. Ist die Untersuchungshaft nach mündlicher Verhandlung aufrechterhalten worden, hat der Beschuldigte einen Anspruch auf eine weitere mündliche Verhandlung nur, wenn...mehr

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§ 41 Strafrecht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 189 Gegen Herrn A wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft Untersuchungshaft angeordnet. Von der JVA aus nimmt er mit Rechtsanwalt R Kontakt auf. Dieser will Herrn A alsbald in der JVA aufsuchen und wird dazu vorher mit der JVA einen Besuchstermin vereinbaren.mehr

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§ 41 Strafrecht / 4. Apokryphe Haftgründe

Rz. 185 Die Würdigung des Einzelfalles[87] und die Risikoabwägung sind nicht nur grundsätzlich ein schwieriges Unterfangen, da dies psychologisches Einfühlungsvermögen voraussetzt, sie stehen auch, wie jede Haftentscheidung, im Spannungsverhältnis von Eilbedürftigkeit und Sorgfaltspflicht. Rz. 186 Da wesentliche Punkte im Rahmen der Prüfung von der meist nicht einsehbaren inn...mehr

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§ 41 Strafrecht / d) Anmerkungen zum Muster

Rz. 233 Die Zuständigkeit des anzurufenden Gerichts richtet sich nach § 119 Abs. 6 i.V.m. § 126 StPO.mehr

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§ 41 Strafrecht / d) Haftgrund der Tatschwere (§ 112 Abs. 3 StPO)

Rz. 173 Bei bestimmten Straftaten der Schwerkriminalität ermöglicht § 112 Abs. 3 StPO die Anordnung von Untersuchungshaft, auch wenn an sich kein Haftgrund nach Abs. 2 vorliegt. § 112 Abs. 3 StPO ist aber verfassungskonform dahingehend auszulegen, dass der Erlass des Haftbefehls nur dann verhältnismäßig ist, wenn Umstände vorliegen, welche die Gefahr begründen, dass ohne Fes...mehr

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§ 41 Strafrecht / 3. Muster: Weitere Beschwerde gem. § 310 StPO

Rz. 217 Muster 41.29: Weitere Beschwerde gem. § 310 StPO Muster 41.29: Weitere Beschwerde gem. § 310 StPO An das Landgericht _____ Az. _____ In dem Ermittlungsverfahren gegen _____ wegen _____ lege ich gegen den Beschluss des Landgerichts _____ vom _____ weitere Beschwerde ein und beantrage unter Aufhebung der angegriffenen Entscheidung,mehr

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§ 41 Strafrecht / 5. Die Hauptverhandlungshaft gem. § 127b StPO

Rz. 225 § 127b Abs. 1 Nr. 1 StPO ermöglicht die vorläufige Festnahme eines auf frischer Tat Betroffenen oder Verfolgten durch die Staatsanwaltschaft oder ihre Hilfsbeamten, wenn eine unverzügliche Entscheidung im beschleunigten Verfahren wahrscheinlich ist. Der Haftbefehl darf aus diesen Gründen indes nur ergehen, wenn der Beschuldigte der Tat dringend verdächtig ist und die ...mehr

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§ 41 Strafrecht / b) Rechtliche Grundlagen

Rz. 230 Gesetzliche Regelungen zu den Haftbedingungen fanden sich früher allein in § 119 StPO, der nach ständiger Rechtsprechung des BVerfG eine verfassungsrechtlich ausreichende gesetzliche Grundlage für Einschränkungen grundrechtlicher Freiheiten des Untersuchungsgefangenen bildete.[104] § 119 StPO ist zwischenzeitlich grundlegend verändert worden und regelt nunmehr die ha...mehr

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§ 41 Strafrecht / a) Typischer Sachverhalt

Rz. 239 Rechtsanwalt R hat jeweils für Herrn A und Herrn B in verschiedenen Verfahren das Mandat übernommen. Beide befinden sich in Untersuchungshaft. Während Herr A sich in seiner Einzelzelle langweilt, muss sich Herr B den ganzen Tag mit seinem lautstarken Zellengenossen Z herumärgern. Herr A bittet seinen Rechtsanwalt, sich darum zu kümmern, dass er so schnell wie möglich...mehr

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§ 41 Strafrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 214 Grundsätzlich können Entscheidungen des Beschwerdegerichts gem. § 310 Abs. 2 StPO nicht weiter angefochten werden. Eine wesentliche Ausnahme aber gilt für Haftsachen gem. § 310 Abs. 1 StPO. Sofern Beschlüsse des Landgerichts Verhaftungen, die einstweilige Unterbringung oder einen Vermögensarrest über einen Betrag von mehr als 20.000 EUR betreffen, können sie durch di...mehr

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§ 41 Strafrecht / 4. Anmerkungen zum Muster

Rz. 224 Gemäß § 51 Abs. 1 S. 1 StGB ist die Untersuchungshaft auf die erkannte Freiheitsstrafe anzurechnen. Daher verändert sich die verfassungsrechtliche Abwägung zwischen Strafverfolgungspflicht des Staates und dem Freiheitsanspruch des Beschuldigten, je länger die U-Haft währt.mehr

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§ 41 Strafrecht / IV. Haftbeschwerde

1. Haftbeschwerde gegen eine Haftfortdauerentscheidung wegen fehlenden Haftgrundes a) Typischer Sachverhalt Rz. 205 Herr A hatte aus drei Personenkraftwagen Autoradios bzw. Navigationsgeräte entwendet. Kurz danach nahm ihn die Polizei vor seiner Wohnung mitsamt der Beute fest. Der Amtsrichter erließ Haftbefehl. Die daraufhin beantragte und durchgeführte Haftprüfung blieb ohne ...mehr

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§ 41 Strafrecht / VII. Haftbedingungen

1. Ausgestaltung der Untersuchungshaft a) Typischer Sachverhalt Rz. 229 In der Regel erhalten die Untersuchungsgefangenen bei der Aufnahme in die JVA ein Merkblatt über die Haftbedingungen und die Hausordnung. Oftmals stimmen diese Regeln aber mit den Anforderungen, die die OLG-Rechtsprechung in dem entsprechenden Bezirk an die Ausgestaltung der Untersuchungshaft stellt, nicht...mehr

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§ 41 Strafrecht / 2. Dringender Tatverdacht

Rz. 156 Der Begriff des dringenden Tatverdachts ist schwer zu fassen und wird allgemein dann angenommen, wenn eine hohe oder große Wahrscheinlichkeit besteht, dass der Beschuldigte Täter oder Teilnehmer einer Straftat ist.[69] Bei der gerichtlichen Überprüfung im Wege der Haftprüfung, Haftbeschwerde oder weiteren Haftbeschwerde ist die jeweils aktuelle Verfahrens- und Beweis...mehr

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§ 41 Strafrecht / 3. Einzelhaft (§ 119 StPO)

a) Typischer Sachverhalt Rz. 239 Rechtsanwalt R hat jeweils für Herrn A und Herrn B in verschiedenen Verfahren das Mandat übernommen. Beide befinden sich in Untersuchungshaft. Während Herr A sich in seiner Einzelzelle langweilt, muss sich Herr B den ganzen Tag mit seinem lautstarken Zellengenossen Z herumärgern. Herr A bittet seinen Rechtsanwalt, sich darum zu kümmern, dass e...mehr

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§ 41 Strafrecht / b) Rechtliche Grundlagen

Rz. 240 Der Vollzug der Untersuchungshaft basiert auf dem Grundsatz der Einzelhaft, vgl. etwa § 8 JVollzGB II BW. Der sog. Trennungsgrundsatz kann durch Antrag bzw. mit Zustimmung des Inhaftierten aufgehoben werden, wobei sich eine Einschränkung aus dem nach Haftzwecken differenzierten Vollzug ergeben kann. Demnach ist eine Trennung anzuordnen, um einen Kontakt zwischen Gefa...mehr

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§ 41 Strafrecht / a) Rechtliche Grundlagen

Rz. 193 Nach Annahme des Mandats lässt sich der Rechtsanwalt eine schriftliche Vollmacht erteilen. In seltenen Fällen kann es ratsam sein, die Mitteilung der Mandatsübernahme dem Gericht oder der Staatsanwaltschaft gegenüber zu unterlassen und die Verteidigung zunächst auf das Innenverhältnis zu beschränken.[91] In der Regel wird die Mandatsübernahme aber sofort gegenüber de...mehr

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§ 41 Strafrecht / 1. Antrag auf mündliche Haftprüfung

a) Typischer Sachverhalt Rz. 201 Herr A befindet sich in Untersuchungshaft. Ihm wird vorgeworfen, 1 kg Haschisch nach Deutschland verbracht zu haben, um dieses gewinnbringend zu veräußern. Dies ergebe sich aus der Aussage eines anderen Beschuldigten Herrn B, der von A 50 g Haschisch bezogen haben will. Es bestehe der Haftgrund der Fluchtgefahr, da der beschuldigte Herr A ledi...mehr

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§ 41 Strafrecht / VI. Haftfortdauer (§§ 121, 122 StPO)

1. Typischer Sachverhalt Rz. 219 Herr A befindet sich inzwischen schon seit sechs Monaten in Untersuchungshaft, ohne dass das Hauptverfahren gegen ihn eröffnet wurde. 2. Rechtliche Grundlagen Rz. 220 Eine zeitliche Obergrenze für die Dauer der Untersuchungshaft findet sich in der StPO mit Ausnahme des § 122a StPO nicht, so dass die Untersuchungshaft bis zum rechtskräftigen Absc...mehr

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§ 41 Strafrecht / II. Verkehr mit dem Mandanten

1. Typischer Sachverhalt Rz. 189 Gegen Herrn A wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft Untersuchungshaft angeordnet. Von der JVA aus nimmt er mit Rechtsanwalt R Kontakt auf. Dieser will Herrn A alsbald in der JVA aufsuchen und wird dazu vorher mit der JVA einen Besuchstermin vereinbaren. 2. Einzelsprechschein a) Rechtliche Grundlagen Rz. 190 Bei einem schon bestehenden Mandatsve...mehr

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§ 41 Strafrecht / a) Flucht (§ 112 Abs. 2 Nr. 1 StPO)

Rz. 160 Der Haftgrund besteht, wenn der Beschuldigte flüchtig ist oder sich verborgen hält. Dem Beschuldigten muss es darauf ankommen, sich wegen der zu erwartenden Strafvollstreckung dem Strafverfahren dauernd oder zumindest für längere Zeit zu entziehen. Da wegen der subjektiven Komponente sichere Feststellungen über die Flucht eigentlich erst dann möglich sind, wenn der B...mehr

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§ 41 Strafrecht / V. Weitere Beschwerde gem. § 310 StPO

1. Typischer Sachverhalt Rz. 213 In Ergänzung des Sachverhalts (siehe Rdn 211): Die Beschwerdekammer beim Landgericht hat den Haftbefehl aufrecht und in Vollzug gelassen. Die Staatsanwaltschaft hatte mitgeteilt, dass an der Glaubwürdigkeit des Tatopfers auch aufgrund des Verletzungsbildes keinerlei Zweifel gehegt werden könnten. An der Verzögerung des Verfahrens treffe die St...mehr

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§ 41 Strafrecht / 2. Einzelsprechschein

a) Rechtliche Grundlagen Rz. 190 Bei einem schon bestehenden Mandatsverhältnis gilt der Grundsatz des ungehinderten Verkehrs zwischen Verteidiger und Mandanten. Gespräche zwischen diesen beiden und deren Korrespondenz untereinander dürfen nicht überwacht und kontrolliert werden. Der Nachweis der Verteidigerbestellung in Form einer Vollmacht oder Pflichtverteidigerbestellung i...mehr

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§ 41 Strafrecht / 4. Mandatsannahme/Verteidigerpost

a) Typischer Sachverhalt Rz. 196 Rechtsanwalt R hat bei dem Anbahnungsgespräch in der JVA mit Herrn A noch kein Mandatsverhältnis begründet, weil er prüfen will, ob er an der Übernahme des Mandats durch eine Kollision gehindert ist. Nach negativer Überprüfung entschließt er sich, das Mandat zu übernehmen und teilt dies Herrn A schriftlich mit. b) Rechtliche Grundlagen Rz. 197 M...mehr

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§ 41 Strafrecht / III. Antrag auf Haftprüfung

1. Antrag auf mündliche Haftprüfung a) Typischer Sachverhalt Rz. 201 Herr A befindet sich in Untersuchungshaft. Ihm wird vorgeworfen, 1 kg Haschisch nach Deutschland verbracht zu haben, um dieses gewinnbringend zu veräußern. Dies ergebe sich aus der Aussage eines anderen Beschuldigten Herrn B, der von A 50 g Haschisch bezogen haben will. Es bestehe der Haftgrund der Fluchtgefa...mehr

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§ 41 Strafrecht / a) Typischer Sachverhalt

Rz. 201 Herr A befindet sich in Untersuchungshaft. Ihm wird vorgeworfen, 1 kg Haschisch nach Deutschland verbracht zu haben, um dieses gewinnbringend zu veräußern. Dies ergebe sich aus der Aussage eines anderen Beschuldigten Herrn B, der von A 50 g Haschisch bezogen haben will. Es bestehe der Haftgrund der Fluchtgefahr, da der beschuldigte Herr A ledig und ohne Arbeit sei un...mehr

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§ 41 Strafrecht / 4. Herausgabe aus der Habe

a) Typischer Sachverhalt Rz. 244 Nach Einlieferung in die Haftanstalt wurden Herrn A sämtliche Gegenstände, die er bei der Festnahme bei sich trug, abgenommen. Die Anstaltsleitung teilt ihm mit, dass er die Sachen nicht in seiner Zelle aufbewahren darf, weil die Gefahr zu groß sei, dass einige Dinge gestohlen werden, oder dass mit wertvollen Gegenständen ein unzulässiger Taus...mehr

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§ 41 Strafrecht / Literaturtipps

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§ 41 Strafrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 220 Eine zeitliche Obergrenze für die Dauer der Untersuchungshaft findet sich in der StPO mit Ausnahme des § 122a StPO nicht, so dass die Untersuchungshaft bis zum rechtskräftigen Abschluss des Strafverfahrens aufrechterhalten werden kann.[98] Dabei ist aber zu beachten, dass die Grenzen, die das Grundgesetz und die Menschenrechtskonvention aufzeigen, nicht überschritten...mehr

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§ 41 Strafrecht / 1. Haftbeschwerde gegen eine Haftfortdauerentscheidung wegen fehlenden Haftgrundes

a) Typischer Sachverhalt Rz. 205 Herr A hatte aus drei Personenkraftwagen Autoradios bzw. Navigationsgeräte entwendet. Kurz danach nahm ihn die Polizei vor seiner Wohnung mitsamt der Beute fest. Der Amtsrichter erließ Haftbefehl. Die daraufhin beantragte und durchgeführte Haftprüfung blieb ohne Erfolg. Rechtsanwalt R erwägt nun, dagegen Haftbeschwerde zu führen. b) Rechtliche ...mehr

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§ 41 Strafrecht / d) Muster: Antrag auf Unterbringung mit anderen Gefangenen

Rz. 242 Muster 41.35: Antrag auf Unterbringung mit anderen Gefangenen Muster 41.35: Antrag auf Unterbringung mit anderen Gefangenen An das Amtsgericht_____ Az. _____ In der Strafsache/Haftsache gegen _____ wegen _____ stelle ich im Namen meines Mandanten den Antrag, _____ mit anderen Untersuchungsgefangenen in einem Raum unterzubringen. Es ist ausdrücklicher Wunsch meines Mandan...mehr

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§ 41 Strafrecht / 2. Besuchsregelung

a) Rechtliche Grundlagen Rz. 234 Besuche des Untersuchungsgefangenen durch Freunde und Verwandte etc. sind in bestimmten zeitlichen Abständen gestattet.[106] Jeder Besucher benötigt eine Besuchserlaubnis, die bei der Staatsanwaltschaft bzw. dem Haftrichter zu beantragen ist. Bei der Beantragung ist eine Kopie des Lichtbildausweises oder Vergleichbares beizufügen. Jeder Unters...mehr

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§ 41 Strafrecht / 3. Mitteilung der Mandatsübernahme

a) Rechtliche Grundlagen Rz. 193 Nach Annahme des Mandats lässt sich der Rechtsanwalt eine schriftliche Vollmacht erteilen. In seltenen Fällen kann es ratsam sein, die Mitteilung der Mandatsübernahme dem Gericht oder der Staatsanwaltschaft gegenüber zu unterlassen und die Verteidigung zunächst auf das Innenverhältnis zu beschränken.[91] In der Regel wird die Mandatsübernahme ...mehr

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§ 41 Strafrecht / c) Verdunkelungsgefahr (§ 112 Abs. 2 Nr. 3 StPO)

Rz. 169 Der Haftgrund der Verdunkelungsgefahr besteht, wenn das Verhalten des Beschuldigten den dringenden Verdacht begründet, dass durch bestimmte Handlungen auf sachliche oder persönliche Beweismittel eingewirkt und damit die Ermittlung der Wahrheit erschwert werden wird. Für die Annahme der Verdunkelungsgefahr genügt allein die lediglich erweisliche Gelegenheit zu Verdunk...mehr

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§ 41 Strafrecht / c) Muster: Haftbeschwerde

Rz. 209 Muster 41.27: Haftbeschwerde Muster 41.27: Haftbeschwerde An das Amtsgericht _____ Az. _____ In dem Ermittlungsverfahren gegen _____ wegen _____ lege ich gegen den Haftfortdauerbeschluss des Amtsgerichts _____ vom _____ Beschwerde ein und beantrage, ohne mündliche Verhandlung durch das Beschwerdegerichtmehr

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§ 41 Strafrecht / e) Anmerkungen zum Muster

Rz. 243 Die Zuständigkeit für den Antrag richtet sich nach § 119 Abs. 6 i.V.m. § 126 StPO.mehr

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§ 41 Strafrecht / e) Wiederholungsgefahr (§ 112a StPO)

Rz. 175 Voraussetzung der Sicherungshaft nach § 112a StPO ist der dringende Tatverdacht bezüglich einer Straftat des abschließenden und nicht analogiefähigen Kataloges in § 112a Abs. 1 Nr. 1 oder 2 StPO. Dazu kommt, dass bestimmte Tatsachen die Gefahr begründen müssen, dass der Beschuldigte weitere erhebliche Straftaten gleicher Art begehen wird, die Haft zur Abwendung der G...mehr

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§ 41 Strafrecht / 2. Beschwerde gegen die Ablehnung der Aufhebung des Haftbefehls wegen Verstoßes gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz

a) Typischer Sachverhalt Rz. 211 Herrn A wird vorgeworfen, einen versuchten Totschlag begangen zu haben. Seit mehr als drei Monaten hat Herr A nichts mehr über neue Ermittlungsergebnisse gehört, obwohl er in der mündlichen Haftprüfung einen Zeugen benannt hatte, der bezeugen könne, dass er in Notwehr und damit gerechtfertigt gehandelt habe. Der Haftrichter hatte Haftfortdauer...mehr

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§ 41 Strafrecht / 4. Anmerkungen zum Muster

Rz. 218 Zur Durchführung der fürsorglich beantragten mündlichen Verhandlung ist das OLG ebenso wenig verpflichtet wie das LG.mehr

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§ 41 Strafrecht / d) Anmerkungen zum Muster

Rz. 200 Es erscheint zweckmäßig, sich zwei Strafprozessvollmachten unterzeichnen zu lassen – eine für die Vertretungsanzeige gegenüber Staatsanwaltschaft bzw. Gericht, eine für die Handakte zur jederzeitigen Legitimation.mehr

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§ 41 Strafrecht / b) Muster: Antrag auf mündliche Haftprüfung

Rz. 202 Muster 41.26: Antrag auf mündliche Haftprüfung Muster 41.26: Antrag auf mündliche Haftprüfung An das Amtsgericht _____ Az. _____ In dem Ermittlungsverfahren gegen _____ wegen _____ stelle ich den Antrag, Termin zur mündlichen Haftprüfung zu bestimmen und vor Durchführung der Haftprüfung Akteneinsicht zu gewähren. Im Haftprüfungstermin werde ich beantragen,mehr

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§ 41 Strafrecht / a) Typischer Sachverhalt

Rz. 244 Nach Einlieferung in die Haftanstalt wurden Herrn A sämtliche Gegenstände, die er bei der Festnahme bei sich trug, abgenommen. Die Anstaltsleitung teilt ihm mit, dass er die Sachen nicht in seiner Zelle aufbewahren darf, weil die Gefahr zu groß sei, dass einige Dinge gestohlen werden, oder dass mit wertvollen Gegenständen ein unzulässiger Tauschhandel vorgenommen wir...mehr

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§ 41 Strafrecht / a) Typischer Sachverhalt

Rz. 205 Herr A hatte aus drei Personenkraftwagen Autoradios bzw. Navigationsgeräte entwendet. Kurz danach nahm ihn die Polizei vor seiner Wohnung mitsamt der Beute fest. Der Amtsrichter erließ Haftbefehl. Die daraufhin beantragte und durchgeführte Haftprüfung blieb ohne Erfolg. Rechtsanwalt R erwägt nun, dagegen Haftbeschwerde zu führen.mehr

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§ 41 Strafrecht / b) Muster: Antrag auf Erteilung eines Einzelsprechscheins

Rz. 192 Muster 41.23: Antrag auf Erteilung eines Einzelsprechscheins Muster 41.23: Antrag auf Erteilung eines Einzelsprechscheins An die Staatsanwaltschaft/Amtsgericht _____ Az. _____ In der Strafsache gegen _____ wegen _____ stelle ich den Antrag, mir einen auf mich lautenden Einzelsprechschein zu erteilen, damit ich prüfen und entscheiden kann, ob ich das mir angetragene Manda...mehr

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§ 41 Strafrecht / c) Anmerkungen zum Muster

Rz. 237 Zur Ablehnung einer Besuchserlaubnis vgl. Meyer-Goßner/Schmitt, § 119 StPO Rn 9 ff.mehr

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Rz. 196 Rechtsanwalt R hat bei dem Anbahnungsgespräch in der JVA mit Herrn A noch kein Mandatsverhältnis begründet, weil er prüfen will, ob er an der Übernahme des Mandats durch eine Kollision gehindert ist. Nach negativer Überprüfung entschließt er sich, das Mandat zu übernehmen und teilt dies Herrn A schriftlich mit.mehr

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§ 41 Strafrecht / c) Muster: Mandatsannahme/Verteidigerpost

Rz. 199 Muster 41.25: Mandatsannahme/Verteidigerpost Muster 41.25: Mandatsannahme/Verteidigerpost Verteidigerpost Herrn/Frau _____ Justizvollzugsanstalt _____ Unter Bezugnahme auf unser in der JVA geführtes Gespräch teile ich Ihnen mit, dass ich bereit und rechtlich nicht gehindert bin, Ihre Verteidigung zu übernehmen. Bitte senden Sie die beigefügten Vollmachtsformulare unterze...mehr

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§ 41 Strafrecht / a) Rechtliche Grundlagen

Rz. 234 Besuche des Untersuchungsgefangenen durch Freunde und Verwandte etc. sind in bestimmten zeitlichen Abständen gestattet.[106] Jeder Besucher benötigt eine Besuchserlaubnis, die bei der Staatsanwaltschaft bzw. dem Haftrichter zu beantragen ist. Bei der Beantragung ist eine Kopie des Lichtbildausweises oder Vergleichbares beizufügen. Jeder Untersuchungsgefangene darf in...mehr

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§ 41 Strafrecht / d) Muster: Beschwerde gegen die Versagung einer Besuchserlaubnis

Rz. 238 Muster 41.33: Beschwerde gegen die Versagung einer Besuchserlaubnis Muster 41.33: Beschwerde gegen die Versagung einer Besuchserlaubnis An das Amtsgericht _____ Az. _____ In der Strafsache gegen _____ wegen _____ wird gegen die Versagung einer Besuchserlaubnis für _____ durch das Amtsgericht _____ Beschwerde eingelegt. Begründung: Mit Schreiben des Amtsgerichts _____ (Anla...mehr