Fachbeiträge & Kommentare zu Urteil

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Jung, SGB VII § 11 Mittelba... / 2.6.6 Angeordnete Untersuchung (Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 25 In der Nr. 3, der zur Aufklärung des Sachverhalts eines Versicherungsfalls angeordneten Untersuchung, wird die Feststellung, ob ein Versicherungsfall vorliegt und welche Folgen eingetreten sind, unter Versicherungsschutz gestellt (BSG, Urteil v. 12.5.1981, 2 RU 107/79; Mehrtens, in: Bereiter/Hahn, SGB VII, § 11 Rz. 10). Untersuchung i. S. d. § 11 ist nicht nur eine Ma...mehr

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Jung, SGB VII § 3 Versicher... / 2.8.2 Satzungsrechtlicher Umfang

Rz. 32 Im Einzelfall gibt die konkrete Ausgestaltung der Satzung den Ausschlag. Üblich ist eine Beschränkung sowohl im Hinblick auf den Personenkreis als auch die Art des Aufenthalts der Personen auf der Stätte des Unternehmens. Im Fall der auf bestimmte Verrichtungen beschränkten Versicherungspflicht gelten die allgemeinen Grundsätze zur Betriebsbezogenheit der Tätigkeit, d...mehr

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Jung, SGB VII § 6 Freiwilli... / 2.2 Unternehmerähnliche Personen (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 16 Die Norm räumt auch Personen, die in Kapital- oder Personenhandelsgesellschaften regelmäßig wie Unternehmer selbständig tätig sind, das Antragsrecht zur freiwilligen Versicherung ein. Der Gesetzgeber hat die Rechtsprechung des BSG übernommen (vgl. BT-Drs. 12/405 S. 150 und BSG, Urteil v. 28.2.1986, 2 RU 21/85). Er schließt damit eine Lücke im Versicherungsschutz, insb...mehr

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Jung, SGB VII § 12 Versiche... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 17 Becker, Gesetzliche Unfallversicherung – Die Versicherungsfälle, BG 2011, 339. Hamacher, Unfallversicherungsschutz für die Leibesfrucht, BG 1981, 150. Heilmann, Ursächlicher Zusammenhang zwischen einer während der Schwangerschaft erlittenen Berufskrankheit und der Schädigung der Leibesfrucht durch fortgesetzte Einwirkung von Halothan, SGb 1994, 41. Jahnke , Mittelbare Bet...mehr

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Jung, SGB VII § 6 Freiwilli... / 2.1.6 Sachlicher Geltungsbereich

Rz. 11 In sachlicher Hinsicht ist der Geltungsbereich der freiwilligen Versicherung tätigkeitsbezogen ausgestaltet. Versichert sind alle Tätigkeiten, die mit dem Unternehmen in wesentlichem Zusammenhang stehen. Nicht umfasst ist der private Bereich, ebenso wenig Tätigkeiten für andere Unternehmen (vgl. Komm. zu § 3). Rz. 12 Ob und inwieweit die Grundsätze zum Versicherungssch...mehr

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Jung, SGB VII § 11 Mittelba... / 2.6.1 Durchführung einer Heilbehandlung (Abs. 1 Nr. 1 1. Alternative)

Rz. 16 Zur versicherten Heilbehandlung gehören alle Maßnahmen nach § 27 (vgl. BSG, Urteil v. 24.6.1981, 2 RU 87/80). Erfasst sind daher diagnostische Eingriffe (BSG, Urteil v. 27.6.1982, 2 RU 20/78) und ärztliche oder zahnärztliche Behandlungen, gleich ob diese ambulant oder stationär in einem Krankenhaus oder einer Spezialeinrichtung erfolgen, weiterhin vom Arzt angeordnete...mehr

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Jung, SGB VII § 4 Versicher... / 2.5.6 Umfang der Versicherungsfreiheit

Rz. 41 Der Umfang der Versicherungsfreiheit umfasst alle Tätigkeiten, die der selbständigen beruflichen Existenz zugehören (vgl. Komm. zu § 6). Deshalb sind sowohl die polizeilich angeordnete Blutentnahme, die nur durch einen Arzt durchgeführt werden darf (vgl. BSG, Urteil v. 22.2.1973, 2 RU 110/71), als auch die Hilfe bei Unglücksfällen (§ 2 Abs. 1 Nr. 13), unabhängig davon...mehr

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Jung, SGB VII § 11 Mittelba... / 2.5 Kausalität

Rz. 14 Wie bei den Versicherungsfällen Arbeitsunfall und Berufskrankheit hat der Gesetzgeber den Wortlaut "infolge" gewählt. Er bringt damit zum Ausdruck, dass auch bei § 11 ein kausaler Zusammenhang zwischen den einzelnen Verrichtungen, Heilbehandlung, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben etc. und dem Unfall gefordert wird, man kann von der haftungsbegründenden Kausalitä...mehr

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Jung, SGB VII § 3 Versicher... / 2.15 Formalversicherung

Rz. 62 Ausnahmsweise kann unter den Voraussetzungen einer sog. Formalversicherung ein (formal-rechtliches) Versicherungsverhältnis bestehen oder über das Ende der Tätigkeit hinaus andauern, ohne dass die Tatbestandsmerkmale der Versicherungspflicht (BSG, Urteil v. 14.12.1994, 2 RU 41/94) gegeben sind. Sinn und Zweck der Formalversicherung ist der Vertrauensschutz, der gleich...mehr

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Jung, SGB VII § 3 Versicher... / 2.1.1 Unionsrechtliche und verfassungsrechtliche Zulässigkeit

Rz. 6 Mit Beschluss v. 15.7.1999 (B 2 U 117/98 B) hatte der 2. Senat des BSG im Anschluss an das BVerfG (Beschluss v. 30.7.1985,1 BvR 282/85) die bisherige ständige Rechtsprechung (BSG, Urteil v. 9.12.1993, 2 RU 49/92) klargestellt, dass die Vorläufervorschrift des § 543 RVO a. F. eine ausreichende Rechtsgrundlage für die Versicherungspflicht zur gesetzlichen Unfallversicher...mehr

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Jung, SGB VII § 11 Mittelba... / 2.6.7 Notwendige Wege

Rz. 28 Versichert sind auch alle Wege, die der Verletzte im Rahmen der in § 11 durchgeführten oder angeordneten Maßnahmen zurücklegt. Für die Frage, welcher Weg notwendig ist, um den Ort der Heilbehandlung zu erreichen bzw. von dort wieder nach Hause zu gelangen, gelten die zum Wegeunfall (§ 8 Abs. 2) entwickelten Grundsätze. Nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil v. 24.3.1...mehr

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Jung, SGB VII § 7 Begriff / 2.3 Verbotswidriges Handeln

Rz. 6 Abs. 2 stellt klar, dass der Verstoß gegen Verbote aller Art nicht (jedenfalls nicht ohne Weiteres) zum Leistungsausschluss führt. Gemeint sind sowohl gesetzliche als auch behördliche Verbote, Regelungen in Unfallverhütungsvorschriften und Verbote des Unternehmers. Die Regelung steht im Zusammenhang damit, dass fahrlässiges Verhalten weder ganz noch teilweise zum Verlu...mehr

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Jung, SGB VII § 3 Versicher... / 2.2 Versicherte Unternehmer

Rz. 11 Der versicherte Personenkreis ergibt sich aus der Satzung des zuständigen Unfallversicherungsträgers. Er ist gemäß Abs. 1 Nr. 1 auf Unternehmer und ihre im Unternehmen mitarbeitenden Ehegatten oder Lebenspartner begrenzt. Unternehmerähnliche Personen können angesichts der Systematik der §§ 3 und 6 nicht in die Satzungsversicherung einbezogen werden (vgl. BSG, Urteil v...mehr

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Jung, SGB VII § 4 Versicher... / 2.1.2 Sachlicher Geltungsbereich

Rz. 9 Die Versicherungsfreiheit ist tätigkeitsbezogen (Wiester, in: Brackmann, SGB VII, § 4 Rz. 33; Schmitt, SGBVII, § 4 Rz. 7; Riebel, in: Hauck, SGB VII, § 4 Rz. 19). § 4 erfasst nur Tätigkeiten, die zugleich sowohl versorgungsrechtliche als auch unfallversicherungsrechtliche Ansprüche auslösen. Durch den Wortlaut "soweit für sie die beamtenrechtlichen Unfallfürsorgevorsch...mehr

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Jung, SGB VII § 12 Versiche... / 2.7 Kausalität

Rz. 15 Zuletzt muss die Ursächlichkeit des während der Schwangerschaft eingetretenen Versicherungsfalles der Mutter für die Schädigung der Leibesfrucht nachgewiesen sein. Es gilt die Theorie der rechtlich wesentlichen Mitbedingung (vgl. BSG, Urteil v. 30.4.1985, 2 RU 44/84). Beispiele: Nach § 12 versichert: Eine Kraftfahrerin verunglückt auf einem Arbeitsweg. Aufgrund der Verl...mehr

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Jung, SGB VII § 4 Versicher... / 2.3.1 Satzungsmäßige Mitglieder geistlicher Genossenschaften u. a.

Rz. 15 Die Versicherungsfreiheit für Mitglieder von Gemeinschaften mit gemeinnütziger Zielsetzung wurde im Wortlaut an § 5 Abs. 1 Nr. 3 SGB VI angepasst (BT-Drs. 13/2204 S. 76 zu § 4). Versicherungsfrei sind satzungsmäßige Mitglieder geistlicher Genossenschaften, Diakonissen und Angehörige ähnlicher Gemeinschaften. Zu den geistlichen Genossenschaften gehören die katholischen...mehr

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Jung, SGB VII § 6 Freiwilli... / 2.6 Antrag und Versicherungsbeginn

Rz. 28 Die Versicherung bedarf eines schriftlichen oder elektronischen Antrags des jeweiligen Versicherungsberechtigten (Wietfeld, in: BeckOK SozR, 72. Ed. 1.3.2024, SGB VII, § 6 Rz. 7; Angermaier, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VII, 3. Aufl., § 6 Rz. 7). D.h., der Unternehmer, der mitarbeitende Ehegatte, der mitarbeitende Lebenspartner nach dem LPartG oder die ehrenamtli...mehr

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Jung, SGB VII § 7 Begriff / 2.2.2 Voraussetzungen für den Eintritt eines Versicherungsfalles

Rz. 5a Zur Feststellung eines Versicherungsfalls sind in mehrerlei Hinsicht Zusammenhangsfragen zu klären. Zunächst muss der innere (sachliche) Zusammenhang zwischen dem konkreten unfallbringenden Verhalten (beim Arbeitsunfall) bzw. der schädigenden beruflichen Einwirkung (bei der Berufskrankheit) und einer versicherten Tätigkeit bestehen. Anders ausgedrückt: Die unfallbring...mehr

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Jung, SGB VII § 6 Freiwilli... / 2.7 Versicherungsende

Rz. 30 Der Versicherungsschutz kann auf 7 Arten enden: Durch Kündigung des versicherten Unternehmers, des versicherten Ehegatten, des versicherten Lebenspartners nach dem LPartG oder der ehrenamtlich Tätigen endet die Versicherung zu dem in der Satzung genannten Zeitpunkt, zumeist ist dies das Monats- oder Jahresende. Wenn der Beitrag oder Beitragsvorschuss nicht innerhalb von...mehr

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Jung, SGB VII § 11 Mittelba... / 2.2 Überblick über die mittelbaren Schäden

Rz. 6 Systematisch regelt § 11 nur eine Fallgruppe mittelbarer Schäden. Ein sog. mittelbarer Schaden liegt vor, wenn zu einer ersten Gesundheitsstörung eine weitere hinzutritt, die rechtlich wesentlich durch die anerkannte Unfallfolge mit verursacht ist. Im Gegensatz zur Verschlimmerung eines Schadens, die unproblematisch dem Erstunfall zugehört, tritt ein zweites Unfallerei...mehr

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Jung, SGB VII § 3 Versicher... / 2.1.3 Einzelregelungen

Rz. 9 Die Satzung kann angesichts des Normzwecks Unternehmer mit besonderem sozialen Schutzbedürfnis, insbesondere wirtschaftlich schwache Unternehmer und vor allem Kleinunternehmer, schützen (vgl. BVerfG, Beschluss v. 30.7.1985, 1 BvR 282/85, SozR 2200 § 543 Nr. 6), unter Beachtung des sozialen Schutzbedürfnisses in typisierender Weise auch die Voraussetzungen des Versicher...mehr

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Jung, SGB VII § 3 Versicher... / 2.3 Im Unternehmen mitarbeitende Ehegatten

Rz. 14 Ehegatte des Unternehmers ist diejenige Person, die nach den bürgerlich-rechtlichen Vorschriften in rechtsgültiger Ehe mit dem Unternehmer lebt (§§ 1310 ff. BGB). Die Ehe endet erst mit der Rechtskraft des Urteils (§ 1313 Satz 2 BGB). Rz. 15 Die Versicherungspflicht des im Unternehmen mitarbeitenden Ehegatten tritt ein, wenn die folgenden 4 Voraussetzungen kumulativ vo...mehr

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Jung, SGB VII § 11 Mittelba... / 2.1 Inkrafttreten

Rz. 5 § 11 gilt nur für Versicherungsfälle, die nach dem 1.1.1997 eintreten, § 212 (vgl. LSG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil v. 10.6.1999, L 5 U 68/98). Problematisch ist, ob unter dem Begriff des Versicherungsfalls der Erst- oder der Zweitunfall zu verstehen ist. Entscheidend für die Anwendung des § 11 ist der Zeitpunkt des Eintritts des Zweit­unfalls, nicht derjenige des Er...mehr

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Jung, SGB VII § 4 Versicher... / 2.5.3 Heilpraktiker

Rz. 37 Nach der Rechtsprechung des BVerwG ist die Beschränkung der Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz auf die Ausübung der Psychotherapie zulässig (BVerwG, Urteil v. 21.3.1993, 3 C 34/90). Die Gruppe der Heilpraktiker umfasst deshalb für die gesetzliche Unfallversicherung auch nichtärztliche Psychotherapeuten, die nach dem Heilpraktikergesetz tätig sind (BVerwG, Urteil v...mehr

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Jung, SGB VII § 5 Versicher... / 2.2.4 Befreiung von der Versicherungspflicht nach § 2 Abs. 1 Nr. 5

Rz. 9 Die Befreiung beschränkt sich auf die Versicherungspflicht des landwirtschaftlichen Unternehmers, dessen Ehegatten nach § 2 Abs. 1 Nr. 5 oder Lebenspartners nach dem LPartG. Die Befreiungsmöglichkeit ist tätigkeitsbezogen. Sie stellt nur diejenigen Tätigkeiten von der Versicherungspflicht frei, die mit dem landwirtschaftlichen Unternehmen in wesentlichem Zusammenhang st...mehr

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Jung, SGB VII § 12 Versiche... / 2.4 Einwirkungen mit genereller Eignung, Berufskrankheiten hervorzurufen

Rz. 7 Wird allein die Leibesfrucht geschädigt, die Schwangere hingegen nicht, so ist der Versicherungsfall der Schwangeren ebenfalls gegeben (allg. Ansicht: Ricke, in: BeckOGK, Stand: 15.2.2024, SGB VII, § 12 Rz. 14 und 19; Schmitt, SGB VII, § 12 Rz. 7). Satz 2 erweitert den Versicherungsfall der Mutter in Bezug auf Berufskrankheiten. Für den Versicherungsfall der Berufskran...mehr

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Jung, SGB VII § 4 Versicher... / 2.4.1 Fischerei- und Jagdgäste

Rz. 23 Abs. 2 Nr. 1 stellt die grundsätzlich nach § 2 Abs. 1 Nr. 5 versicherungspflichtigen Jagd- oder Fischereigäste versicherungsfrei (vgl. § 3; zuletzt: LSG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 17.02.2010, L 3 U 137/09; LSG Niedersachsen, Urteil v. 24.11.2009, L 3 U 168/08).mehr

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Jung, SGB VII § 6 Freiwilli... / 2.8 Neuantrag bei Beitragsrückstand

Rz. 32 Ist die Versicherung wegen rückständigem Beitrag erloschen, müssen zuerst die Rückstände beglichen werden, bevor eine Neuanmeldung möglich ist. § 6 Abs. 2 Satz 3 enthält 3 Regelungen: Zuerst stellt er klar, dass bei Erlöschen der Versicherung wegen rückständiger Beitrags-/Beitragsvorschusszahlungen ein Neuantrag erforderlich ist. Zum Schutz der Unfallversicherung wird d...mehr

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Jung, SGB VII § 3 Versicher... / 2.14.2 Ende der Versicherung

Rz. 59 Die Versicherung endet mit der Einstellung der versicherten Tätigkeit (BSG, Urteil v. 9.12.1993, 2 RU 49/92; umfassend auch: Benz, Die Unternehmerversicherung in der Unfallversicherung 1978 S. 48), bei Ehegatten oder Lebenspartnern nach dem LPartG auch mit der Rechtskraft des ehe- bzw partnerschaftsauflösenden Urteils. Eine Ausnahme bildet die Formalversicherung. Weder...mehr

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Jung, SGB VII § 12 Versiche... / 2.3 Versicherungsfall der Mutter

Rz. 5 Voraussetzung des Versicherungsfalles der Leibesfrucht ist, dass er die ursächliche Folge eines Versicherungsfalles der Mutter ist. Rechtssystematisch handelt es sich um einen gesetzlich geregelten Fall eines Folge-/Zweitschadens nach einem Unfall der Mutter (vgl. LSG Saarland, Urteil v. 5.5.1992, L 2 U 3/91), wie sich aus der Stellung im ersten Kapitel des 3. Abschnit...mehr

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Jung, SGB VII § 11 Mittelba... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift beschreibt einen besonderen Fall der gesetzlichen Zurechnung eines zweiten Unfalls als mittelbare Schadensfolge des Erstunfalls. Vorausgesetzt wird allerdings, dass der Zweitunfall bei den im Einzelnen aufgezählten Verrichtungen eingetreten ist (vgl. Rapp, in: LPK-SGB VII, § 11 Rz. 2; Schmitt, SGB VII, § 11 Rz. 3). Die Zurechnung zum ersten Versicherungs...mehr

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Jung, SGB VII § 11 Mittelba... / 2.7 Konkurrenz

Rz. 29 § 11 hat Vorrang, wenn ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit vorliegt und ein Krankenhausunfall zugleich den Tatbestand des § 2 Abs. 1 Nr. 15a erfüllt (einvernehmliche Auffassung der Spitzenverbände der Krankenkassen und der Unfallversicherungsträger v. 18./19.9.1985). Beispiele: Nach einem vorausgegangenen Arbeitsunfall wird der Versicherte kassenärztlich statio...mehr

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Jung, SGB VII § 3 Versicher... / 2.4 Im Unternehmen mitarbeitende nichteheliche Lebenspartner

Rz. 16 Auf nichteheliche Lebensgemeinschaften findet die Vorschrift keine entsprechende Anwendung, da weder Art. 6 Abs. 1 GG, der nur rechtsgültig geschlossene Ehen schützt, noch der allgemeine Gleichbehandlungsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG und ebenso wenig Art. 2 Abs. 1 GG die Gleichstellung eines (hinterbliebenen) Partners einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft mit Witwe...mehr

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Jung, SGB VII § 10 Erweiter... / 2.2.3 Territorialer Geltungsbereich

Rz. 6 Die gesetzliche Unfallversicherung gilt für Seeleute mit Ausnahme der Lotsen, die an Bord von Seeschiffen unter deutscher Flagge beschäftigt sind, wobei der Aufenthalt in fremden Hoheitsgewässern nicht schadet, weil das Schiff als "schwimmender Gebietsteil seines Heimatlandes" gilt (Flaggenstaatsprinzip), § 13 Abs. 1 und 2 SGB IV (vgl. BSG, Urteil v. 25.10.1988, 12 RK ...mehr

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Jung, SGB VII § 3 Versicher... / 2.11 Ausbildungsveranstaltungen

Rz. 48 Ausbildungsveranstaltungen müssen "für" die ehrenamtliche Tätigkeit bestimmt sein. Sie müssen sich gezielt auf sie beziehen. Die Rechtsprechung hat dies in der Vergangenheit bejaht, wenn sie von der jeweiligen Institu­tion, der die ehrenamtliche Tätigkeiten dient, getragen wird und autorisiert ist. Versichert ist auch bereits vorbereitende Ausbildung vor Übernahme des...mehr

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Jung, SGB VII § 3 Versicher... / 2.8.1 Gesetzlicher Umfang

Rz. 26 Entspricht die Satzungsregelung dem Gesetzeswortlaut, umfasst sie alle betriebsfremden Personen, die sich erlaubtermaßen auf dem Gelände des Unternehmens aufhalten. Im Gegensatz zu allen anderen die Versicherungspflicht begründenden Vorschriften kommt es auf einen besonderen betrieblichen Zweck des Aufenthaltes nicht an, so dass die körperliche Anwesenheit allein ausr...mehr

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Jung, SGB VII § 3 Versicher... / 2.14.3 Verfahren

Rz. 60 Bereits aus dem Wortlaut des § 3 und dem Vergleich mit § 6 ergibt sich, dass wie bei der Versicherung kraft Gesetzes weder ein Antrag noch ein konstitutiver Aufnahmeakt durch die Unfallversicherungsträger erforderlich ist. Die Bestimmungen, die das Anmeldungsverfahren in der Satzung regeln, sind bloße Ordnungsvorschriften für den Versicherungsträger, die keine konstit...mehr

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Jung, SGB VII § 7 Begriff / 2.2.1 Begriffsinhalt und Abgrenzung

Rz. 4 Der Begriff des Versicherungsfalles wird im Gesetz nicht definiert. Allgemein wird darunter die Umschreibung des Versicherungswagnisses verstanden. Der Eintritt eines Versicherungsfalles ist – von vorbeugenden Leistungen abgesehen – zwingende Voraussetzung für den Eintritt eines Leistungsfalles; er darf jedoch nicht mit dem Leistungsfall gleichgesetzt werden (BSG, Urte...mehr

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Jung, SGB VII § 6 Freiwilli... / 2.10 Territorialer Geltungsbereich

Rz. 34 Der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung ist, soweit er eine Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit voraussetzt, mit Ausnahme der Ausstrahlung = Entsendung nach § 4 Abs. 1 SGB IV, auf das Staatsgebiet der BRD (den Geltungsbereich dieses Gesetzes) beschränkt (vgl. § 3 Nr. 1 SGB IV). Eine Ausnahme von § 3 Nr. 1 SGB IV bildet Art. 14a EWGV 1408/71 v. 14.6.1971, ...mehr

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Jung, SGB VII § 5 Versicher... / 2.2.1 Landwirtschaftliche Unternehmer i. S. d. § 123 Abs. 1 Nr. 1 und ihre Ehegatten

Rz. 6 In sachlicher Hinsicht muss ein landwirtschaftliches Unternehmen mit Bodenbewirtschaftung nach § 123 Abs. 1 Nr. 1 vorliegen, wozu 3 Voraussetzungen erforderlich sind:mehr

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Jung, SGB VII § 12 Versiche... / 2.5 Versicherungsfall während der Schwangerschaft

Rz. 10 Als zweites Merkmal verlangt § 12, dass der Versicherungsfall oder im Fall des § 11 "der mittelbare Schaden der Mutter" während der Schwangerschaft eingetreten ist. Der Versicherungsschutz beginnt mit der Zeugung und endet mit der Vollendung der Geburt, weshalb eine Schädigung während der Geburt noch eine Schädigung als Leibesfrucht ist (Ricke, in: BeckOGK, Stand: 15....mehr

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Jansen, SGB X § 77 Übermitt... / 2.2 Übermittlung in Drittstaaten auf der Grundlage eines Angemessenheitsbeschlusses nach Art. 45 DSGVO (Abs. 2)

Rz. 16 Abs. 2 erweitert den Adressatenkreis des Abs. 1 (Rz. 11 bis 14) um Personen und Stellen in einem Drittstaat und internationale Organisationen, sofern diese über ein angemessenes Datenschutzniveau verfügen, das durch einen Angemessenheitsbeschluss i. S. v. Art. 45 DSGVO festgestellt wurde. Das bedeutet, dass auch dortigen Personen oder Stellen Sozialdaten unter den Vor...mehr

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Jung, SGB VII § 6 Freiwilli... / 2.9 Formalversicherung

Rz. 33 Wie bei der Versicherung kraft Satzung nach § 3 dargestellt (vgl. Komm. dort), gibt es auch bei der freiwilligen Versicherung aus Vertrauensschutzgründen eine Formalversicherung, wenn der Unfallversicherungsträger von der Zulässigkeit der freiwilligen Unternehmerversicherung ausgeht und Beiträge erhebt (BSG, Urteil v. 14.12.1995, 2 RU 41/94).mehr

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Jung, SGB VII § 4 Versicher... / 2.1.1 Personeller Geltungsbereich

Rz. 6 Versicherungsfrei sind Personen, soweit für sie beamtenrechtliche Unfallfürsorgevorschriften gelten. Einschlägige Unfallfürsorgevorschriften sind die §§ 30 ff. BeamtVG. Sie gelten für alle Beamten im staatsrechtlichen Sinne. Für die Beamten der Länder, der Gemeinden, der Gemeindeverbände sowie der sonstigen der Aufsicht eines Landes unterstehenden Körperschaften, Ansta...mehr

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Jung, SGB VII § 5 Versicher... / 2.4.3 Antragsverfahren

Rz. 15 Mit der Antragstellung wird das gesetzlich eingeräumte Wahlrecht ausgeübt, auf den Schutz der Pflichtversicherung zu verzichten, um die damit verbundene Kostenbelastung zu vermeiden (vgl. BT-Drs. 15/4228 S. 29 zu Art. 6 Nr. 2). Ein Befreiungsantrag des Unternehmers muss nicht ausdrücklich auf die gesetzliche Regelung Bezug nehmen. Der Antragsteller muss allerdings für...mehr

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Jung, SGB VII § 10 Erweiter... / 2.5 Dem Hafen- oder Liegeplatz eines Fahrzeugs eigentümliche Gefahren (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 16 Versicherungsschutz nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 besteht unter 3 Voraussetzungen: Es besteht eine hafeneigentümliche Gefahr oder dem Liegeplatz des Fahrzeugs eigentümliche Gefahr, welche durch die Tätigkeit an Bord bedingt ist und örtlich auf den Hafen oder den Liegeplatz begrenzt ist. Rz. 17 Hafeneigentümliche Gefahren ergeben sich aus der typischen Häufung von Gefahrenmomente...mehr

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Jung, SGB VII § 5 Versicher... / 2.1 Keine flächenbezogene Unfallversicherungspflichtgrenze landwirtschaftlicher Unternehmen

Rz. 4 Die Befreiungsmöglichkeit nach § 5 setzt die Versicherungspflicht und damit das Vorliegen eines landwirtschaftlichen Unternehmens in Abgrenzung zu Kleingärten, privater Gartennutzung und Hobby voraus. Die Rechtsprechung zur RVO hatte bisher keine Mindestgröße landwirtschaftlicher Unternehmen anerkannt, aber eine Bagatellgrenze bejaht, wenn der Umfang der Bodenbewirtsch...mehr

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Jung, SGB VII § 3 Versicher... / 2.8 Personen, die sich auf der Unternehmensstätte aufhalten

Rz. 25 Abs. 1 Nr. 2 entspricht dem bis zum 31.12.1996 geltenden Recht des § 544 Nr. 1 RVO. Ihm liegt der Gedanke zugrunde, dass betriebsfremde Personen denselben betrieblichen Gefahren ausgesetzt sind, wenn sie sich auf dem Betriebsgelände aufhalten, und deshalb zugunsten des Unternehmers die Haftungsablösung der Unfallversicherung nach § 104 gerechtfertigt erscheint. Da die...mehr

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Jung, SGB VII § 10 Erweiter... / 2.4 Elementarereignisse (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 13 Die Regelung ist als Ausnahmevorschrift zu den Grundsätzen der allgemein wirkenden Gefahren anzusehen. Sie stellt Unfälle bei eigenwirtschaftlichen, sonst unversicherten Tätigkeiten unter Versicherungsschutz, die sich infolge Sturms, Hochwassers, Erd-/Seebebens und ähnlicher Naturgewalten an Bord oder in räumlicher Nähe zum Hafen ereignen, weil auf Schiffen tätige Ver...mehr

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Jung, SGB VII § 4 Versicher... / 2.3.3 Versorgungsanwartschaft nach den Regeln der Gemeinschaft

Rz. 20 Grundvoraussetzung der Versicherungsfreiheit ist die lebenslange Versorgung bei Arbeitsunfall oder Berufskrankheit. Der Umfang der Versorgung wird nach der Rechtsprechung des BSG durch die Üblichkeit in der Gemeinschaft bestimmt. Sie muss den Leistungen der Unfallversicherung nicht entsprechen (vgl. Bereiter/Hahn, § 4 Rz. 9), mindestens aber eine ausreichende Versorgu...mehr