Fachbeiträge & Kommentare zu Veräußerungsgewinn

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 255 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Wie dargelegt, wird der Gewinn zum Zeitpunkt des Übergangs des wirtschaftlichen Eigentums der Anteile von dem Veräußerer auf den Erwerber ermittelt (Gewinnermittlung eigener Art), s Rn 161. Es handelt sich um ein punktuelles Ereignis, bei welchem nachträgliche Änderungen nicht bei der laufenden Einkünfteermittlung in einem späteren VZ berüc...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 381 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Neben der Auflösung und der Kapitalherabsetzung stellt die Auskehrung aus dem steuerlichen Einlagekonto die dritte Fiktion des § 17 Abs 4 EStG dar, welche der Veräußerung iSd § 17 EStG gleichgestellt wird. Einlagen von Vermögensteilen des Gesellschafters, welche vorher im steuerlichen Einlagekonto iSd § 27 KStG festgestellt wurden, können v...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Gehaltsverzicht

Rn. 213 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Unter gewissen Bedingungen kann auch der Verzicht eines Gesellschafter-Geschäftsführers auf sein Geschäftsführergehalt bei der Berechnung der AK Berücksichtigung finden. Nachträgliche AK entstehen grds immer dann, wenn ein Gesellschafter seiner KapGes außerhalb der gesellschaftsrechtlichen Einlagen Vermögensvorteile zuwendet, welche ihre Ur...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Teilentgeltlicher Erwerb

Rn. 117 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Teilentgeltlicher Erwerb liegt zB bei einer gemischten Schenkung vor oder beim Anteilserwerb im Rahmen einer Kapitalerhöhung, wenn der Gesellschafter eine Einlage leistet, die niedriger ist als der Wert der jungen Aktien. Beim teilentgeltlichen Erwerb sind die Anteile in einen entgeltlich und in einen unentgeltlich erworbenen Teil aufzuteile...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / h) Pensionsverzicht

Rn. 215 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Nach der Rspr des GrS führt der Verzicht eines Gesellschafter-Geschäftsführers auf die ihm zugesagte Pensionsverpflichtung zur nachträglichen Veränderung der AK der Beteiligung. Zum einen bewirkt der Verzicht eine verdeckte Einlage in das Vermögen der Gesellschaft und korrespondierend dazu zum anderen zu einem Zufluss beim Gesellschafter (B...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / k) Stammeinlage

Rn. 220 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Haftet ein wesentlich beteiligter Gesellschafter gesellschaftsvertraglich für die nichterbrachte Zahlung der Stammeinlage eines Mitgesellschafters und wird er hierfür später im Rahmen eines Gesamtvollstreckungsverfahrens über das Vermögen der GmbH in Anspruch genommen, führt dies nach dem FG Thüringen nicht zu nachträglichen AK. Dies soll a...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / l) Steuerschuldenhaftung

Rn. 221 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Wird ein geschäftsführender Gesellschafter für Steuerschulden der KapGes in Anspruch genommen, so ist dies grds für die nachträglichen AK unbeachtlich. Dies ist damit zu begründen, dass die Zahlung aufgrund des Haftungsbescheids (§§ 34, 69 AO) auf dem Fehlverhalten des Geschäftsführers beruht und nicht auf das Gesellschaftsverhältnis zurück...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Dienstleistungen/Nutzungsüberlassungen

Rn. 207 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Mangels Zuwendung eines einlagefähigen Vermögensgegenstandes führen unentgeltliche Nutzungsüberlassungen und Dienstleistungen nicht zu nachträglichen AK der Beteiligung (BFH vom 26.10.1987, GrS 2/86, BStBl II 1988, 348; Pung/Werner in D/P/M, § 17 EStG Rz 360). Einlagefähig und zu nachträglichen AK führt hingegen der nachträgliche Verzicht au...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Grunderwerbsteuer

Rn. 254 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Die aufgrund einer Anteilsvereinigung (§ 1 Abs 3 GrEStG) resultierende GrESt führt zu sofort abzugsfähigem Aufwand auf Ebene der KapGes (BFH vom 20.04.2011, I R 2/10, BStBl II 2011, 761; FinBeh Ha vom 21.08.2015, S 2171–2014/001–52; Gosch in Kirchhof/Seer, § 17 EStG Rz 106 (22. Aufl)). Folglich handelt es sich hierbei nicht um AK auf Ebene ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Kommanditgesellschaft auf Aktien

Rn. 67 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Bei der KGaA gemäß § 278 Abs 1 AktG ist zwischen dem unbeschränkt haftenden Komplementär und den übrigen Kommanditaktionären, die an dem in Aktien zerlegten Grundkapital beteiligt sind, zu unterscheiden. Der Gewinn aus der Veräußerung des gesamten Anteiles eines Komplementärs einer KGaA wird dem Gewinn aus der Veräußerung des ganzen Gewerbeb...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Nachträgliche Veränderungen der AK

Rn. 266 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Nachträgliche Veränderungen von AK können naturgemäß nur dann ein rückwirkendes Ereignis darstellen, soweit sie nach dem Veräußerungsvorgang eingetreten sind. Bei der Rückwirkung der AK muss daher genau differenziert werden, ob zum Zeitpunkt der Veräußerung der Gesellschafter schon ernsthaft mit den weiteren AK rechnen konnte. Die zur Passi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Anschaffungsnebenkosten

Rn. 199 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Bei einem Erwerb der Anteile durch Kaufvertrag macht grundsätzlich der Kaufpreis den größten Teil der AK aus. Darüber hinaus sind aber auch Anschaffungsnebenkosten in die AK mit einzubeziehen. Maßgebend ist, dass diese Kosten in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Erwerb der Anteile stehen, ausschließlich durch die Anschaffung veranlasst sin...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Sachleistung

Rn. 178 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Die Gegenleistung kann neben Geld auch in Sach- und Dienstleistungen sowie Rechten bestehen. Es handelt sich um ein Tauschgeschäft (§ 6 Abs 6 EStG ist insoweit anwendbar). Dieses ist grundsätzlich mit dem gemeinen Wert iSd § 9 BewG der empfangenen WG zum Zeitpunkt der wirtschaftlichen Übertragung anzusetzen (BFH vom 06.12.2016, IX R 7/16, B...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Vorbemerkung

Rn. 269 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Historisch betrachtet waren Verluste erstmals seit dem StÄndG 1965 nach den damaligen Grundsätzen abziehbar und ausgleichsfähig. Das bedeutete im Ergebnis einen uneingeschränkten Ausgleich von Verlusten aus der Veräußerung im PV gehaltener Beteiligungen mit anderen positiven Einkünften. Diese Berücksichtigung von Verlusten wurde aber mit Ei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / i) Rückabwicklung/Rückgewähr einer vGA

Rn. 217 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Sofern eine vGA zurückgewährt wird, ist dies steuerrechtlich aus Sicht der Gesellschaft wie auch aus der Sicht des Gesellschafters wie eine verdeckte Einlage zu behandeln (BFH vom 29.04.1987, I R 176/83, BStBl II 1987, 733; BFH vom 14.03.1989, BStBl II 1989, 741). Dies gilt ebenso in den Fällen, in denen eine ordentliche Gewinnausschüttung ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) Nachschüsse

Rn. 214 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Auch Nachschüsse an die Gesellschaft (§§ 26–28 GmbHG) stellen nachträgliche AK der Beteiligung dar (BFH vom 08.04.1998, VIII R 31/94, BStBl II 1998, 660). Dies gilt auch für die Fälle, in denen die Nachschüsse erst nach Auflösung der KapGes beschlossen wurden, da auch hier eine gesellschaftsrechtliche Veranlassung besteht.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Leipzig, Die Auslegungsprobleme des § 17 Abs 2 S 6 EStG – Keine Lösung in Sicht?, DB 2007, 1159; Bahns, Steuerlich rückwirkende Ereignisse auf Grund von Steuerklauseln in Kaufverträgen über KapGes-Anteile, Ubg 2008, 762; Blumers/Elicker, Realisierungszeitpunkt und Bewertung beim Anteilstausch iRd Einkünfte des § 17 EStG, BB 2009, 1156; Bode, Nachträgliche AK beim Ausfall von Ge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Forderungsausfall

Rn. 176 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Fällt die Kaufpreisforderung des Veräußerers nachträglich aus und wird uneinbringlich, so stellt dies ein steuerliches Ereignis dar, welches zu einer entsprechenden Rückwirkung auf den Zeitpunkt der Veräußerung führt (BFH vom 19.07.1993, GrS 2/92, BStBl II 1993, 897); zum rückwirkenden Ereignis s Rn 256ff. Der BFH ist damit von seiner frühe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Ausscheiden oder Austritt des Gesellschafters/Einziehung von Anteilen

Rn. 169 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Beim Ausscheiden oder beim Austritt eines Gesellschafters kommt es korrespondierend zur tatsächlichen Veräußerung auf den tatsächlichen Vollzug des Austritts durch Abtretung oder Einziehung der Anteile an (Schmidt in H/H/R, § 17 EStG Rz 163 (August 2018)). Dieser bemisst sich nach der zivilrechtlichen Wirksamkeit. Die Einziehung von Aktien ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / m) Verschleierte Sachgründung

Rn. 222 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Bei einer verschleierten Sachgründung stellt sich die Frage, inwieweit hier eine verdeckte Einlage vorliegt. Dies wurde für die Rechtslage vor dem MoMiG vom FG Münster verneint. Der KapGes sei kein Vermögensvorteil entstanden, da durch die verschleierte Sachgründung gleichzeitig ein Rückforderungsanspruch durch den Gesellschafter an die Kap...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Beendigung der Zugewinngemeinschaft

Rn. 156 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Bei der Beendigung des Güterstandes der Zugewinngemeinschaft besteht grundsätzlich ein Ausgleichsanspruch. In diesem Wege kann ein Ehegatte dem anderen Ehegatten im Rahmen dieses zustehenden Ausgleichsanspruchs auch eine maßgebliche Beteiligung an einer KapGes iSd § 17 EStG übertragen. Dieser Vorgang ist als Veräußerung anzusehen (Vogt in B...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Einkünfte aus KapVerm nach § 20 EStG

Rn. 32 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Bei Anteilen an KapGes erfolgt eine Besteuerung auf zwei verschiedenen Ebenen, nämlich der Vermögensebene und der Ertragsebene. Insoweit besteht grundsätzlich eine "scharfe Trennlinie" ( Pung in D/P/M, § 17 EStG Rz 18). Die laufenden Einkünfte aus der Beteiligung an der KapGes – offene oder vGA nach § 20 Abs 1 Nr 1 EStG – fallen auf der Ertra...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / j) Schuldzinsen/Refinanzierungskosten

Rn. 218 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Wird zum Erwerb von Anteilen an einer KapGes ein Darlehen aufgenommen und werden damit verbunden Schuldzinsen gezahlt, sind diese nicht in die AK mit einzubeziehen. Diese Kreditkosten stellen WK dar, welche bei den Einkünften aus KapVerm zu berücksichtigen sind (BFH vom 08.10.1985, VIII R 234/84, BStBl II 1986, 596). Nur wenn langfristig mit...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Stundung/Ratenzahlung

Rn. 179 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Da das Zuflussprinzip des § 11 EStG keine Anwendung findet, ist der Kaufpreis auch bei zinsloser Stundung oder Ratenzahlung grundsätzlich mit dem Nennbetrag anzusetzen, sofern der Stundungszeitraum ein Jahr nicht überschreitet. Beträgt der Zeitraum mehr als ein Jahr, muss eine Abzinsung im iSd § 12 Abs 3 BewG vorgenommen werden (Strahl in K...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Nachträgliche Änderung des Veräußerungspreises

Rn. 177 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Eine Rückabwicklung des Geschäfts fällt nicht erneut unter die Tatbestandsmerkmale des § 17 EStG. Dies gilt allerdings nur, insoweit die Gründe für die Rückabwicklung im ursprünglichen Vertrag bereits verankert waren. Ist dies nicht der Fall, wird der Tatbestand des § 17 EStG abermals verwirklicht (ausführlich s Rn 255ff).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) AK bei Erwerb

Rn. 190 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Wenn die Anteile hingegen entgeltlich durch Kauf erworben wurden, ist der Nennwert des vereinbarten Kaufpreises der Anschaffungspreis. Analog zur Sacheinlage (s Rn 190) wird bei einem Tausch der gemeine Wert der entsprechenden WG als AK angesetzt (BFH vom 07.07.1992, VIII R 24/90, BStBl II 1993, 331). Behält sich der Veräußerer das Recht auf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Erbschaft-/Schenkungsteuer

Rn. 253 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Nach dem FG Nbg sind Erbschaft-/Schenkungsteuern keine AK; eine Billigkeitsmaßnahme aufgrund einer übermäßigen Belastung mit ErbSt und ESt sei lediglich in atypischen Einzelfällen denkbar (FG Nbg vom 12.01.2016, 1 K 1589/15, ErbStB 2016, 141 rkr). Begründet wird dieses Ergebnis ua damit, dass aufgrund des unentgeltlichen Erwerbs gemäß § 17 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Nachträgliche Veränderungen der Veräußerungskosten

Rn. 267 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Auch nachträgliche Veränderungen der Veräußerungskosten können ein rückwirkendes Ereignis iSd § 175 Abs 1 S 1 Nr 2 AO darstellen (Schneider in K/S/M, § 17 EStG Rz C20). Die oben genannten Grundsätze gelten entsprechend.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) AK bei Gründung

Rn. 189 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 AK setzen idR eine Anschaffung im Rahmen eines entgeltlichen Erwerbs eines bereits bestehenden WG voraus (BFH vom 13.01.1993, X R 53/91, BStBl II 1993, 346). Darauf basierend ist eine Entnahme der Anteile aus dem BV eines Einzelunternehmens keine Anschaffung, da hier kein Rechtsträgerwechsel stattfindet. Die Entnahme der Anteile aus dem BV ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Veranlagung

Rn. 59 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Die Erfassung von Veräußerungsgewinnen nach § 17 EStG findet iRd ESt-Veranlagung des Anteilseigners statt und ist eine Besteuerungsgrundlage des ESt-Bescheides. Veräußerungsgewinne können aufgrund der Bruchteilsbetrachtung nicht Gegenstand einer einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellung gemäß §§ 179 Abs 1 und 2, 180 Abs 1 Nr 2 Buchst ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Gestaltungen

Rn. 118 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Nach der Ansicht von Pung können Einzelgeschäfte steuerlich gemäß § 42 AO zu einem einheitlichen Geschäft zusammengefasst werden, wenn ein wirtschaftlich einheitliches Anschaffungs- oder Veräußerungsgeschäft in mehrere Teilgeschäfte zerlegt wird, um die stpfl Veräußerung einer nach § 17 EStG steuerverhafteten Beteiligung zu vermeiden ( Pung,...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 9. Missbrauch von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten gemäß § 42AO

Rn. 40 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Systematisch ist § 42 AO vorrangig zu § 17 EStG anzuwenden; dieser Vorrang ist jedoch inhaltlich an der Vorschrift des § 17 EStG und ihrer Entwicklung zu messen (BFH vom 18.07.2001, I R 48/97, BFHE 196, 128). Folglich ist § 42 AO stets im Lichte des § 17 EStG zu prüfen; dies gilt insbesondere für spezielle Missbrauchsverhinderungsnormen wie ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Options- und Umwandlungsrechte

Rn. 84 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Zu den Anwartschaften gehören auch Options- und Umwandlungsrechte, da sie dem Gläubiger (Rechtsinhaber) das Recht auf Bezug von Aktien bzw auf Umwandlung einer Forderung oder stillen Beteiligung in eine Beteiligung gewähren (§ 221 Abs 1 S 1 AktG, § 272 Abs 2 Nr 2 HGB). Nach der hM sind auch Optionsanleihen Anwartschaften iSd § 17 Abs 1 S 3 ES...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Verlustabzugsverbot für entgeltlich erworbene Anteile (§ 17 Abs 2 S 6 Buchst b EStG)

Rn. 281 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Bei einem entgeltlichen Erwerb iSd § 17 Abs 2 S 6 Buchst b EStG ist zu prüfen, ob die Beteiligung schon mindestens fünf Jahre ununterbrochen in Höhe von mindestens 1 % vorlag. Ist dies der Fall, sind die Verluste komplett zu berücksichtigen. Andernfalls ist eine Verlustberücksichtigung nur möglich, wenn eine der Rückausnahmen greift. Insowe...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Finanzierungsleasing

Rn. 139 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Der Leasinggeber aktiviert zu Beginn der Vertragslaufzeit eine Forderung in Höhe des Nettoinvestitionswerts des Leasinggegenstands zzgl. seiner Anlaufkosten (vgl. IFRS 16.67; IFRS 16.69). Für die Ermittlung des Nettoinvestitionswerts ist der dem Leasingverhältnis zugrunde liegende interne Zinssatz (interest rate implicit in the lease) maßgeb...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Nachträgliche Anschaffungskosten

Rn. 200 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Aufgrund der weiten Auslegung des AK-Begriffs (s Rn 185) ist auch eine Berücksichtigung von nachträglichen Aufwendungen als AK möglich. Maßgebend ist, dass diese durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst wurden. Ein zeitlicher Zusammenhang mit der ursprünglichen Anschaffung ist nicht nötig. Zu den nachträglichen AK gehört insbesondere die...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Historische Anschaffungskosten

Rn. 191 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Neben dem entgeltlichen Erwerb durch Kaufvertrag ist auch ein unentgeltlicher Erwerb der Anteile, bspw im Wege einer Rechtsnachfolge aufgrund eines Erbfalls oder einer Schenkung, möglich. Da bei der unentgeltlichen Übertragung keine stillen Reserven aufgedeckt werden, sind die AK der Anteile beim Rechtsnachfolger mit den Werten des Rechtsvo...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / db) Einziehung von GmbH-Anteilen gegen Entgelt

Rn. 142 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Bei der entgeltlichen Einziehung von GmbH-Anteilen soll nach der herrschenden Lehre in der Literatur eine Veräußerung iSd § 17 Abs 1 EStG vorliegen (Pung in D/P/M, § 17 EStG Rz 150; Frotscher/Moritz/Strohm in Frotscher/Geurts, § 17 EStG Rz 142 (April 2021); Vogt in Brandis/Heuermann, § 17 EStG Rz 400 (Dezember 2022); Schmidt in H/H/R, § 17 ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.5.1 Einkunftsart und Verfahren

Tz. 141 Stand: EL 87 – ET: 08/2016 Der durch die Einbringung iSd § 24 Abs 1 UmwStG entstandene Veräußerungsgewinn gehört der Einkunftsart an, nach der auch das eingebrachte Vermögen (Eink aus L + F, Gew oder selbständiger Arbeit) besteuert worden ist. IRd einheitlichen und gesonderten Feststellung des Gewinns der aufnehmenden Pers-Ges ist der Einbringungsgewinn nicht zu erfass...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Neuregelung nach Inkrafttreten des MoMiG vom 23.10.2008 bis zum 31.07.2019

Rn. 239a Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Unabhängig davon, ob eine Bürgschaft "krisenbestimmt" oder in der Krise der Gesellschaft übernommen worden ist, führten Aufwendungen aus der Inanspruchnahme aus einer Gesellschafterbürgschaft nicht mehr zu nachträglichen AK bei den Anteilen gemäß § 17 EStG (BFH vom 11.07.2017, IX R 36/15, BStBl II 2019, 208). Für die Zwischenzeit bis zum I...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Erwerb von Anteilen zu unterschiedlichen AK

Rn. 251 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Werden die Anteile an derselben Gesellschaft in mehreren Erwerbsvorgängen zu verschiedenen Zeitpunkten und AK erworben, so behalten die Anteile ihre rechtliche Selbstständigkeit, soweit die Identität der Anteile ermittelbar ist (BFH vom 29.07.1997, VIII R 80/94, BStBl II 1997, 727). Das führt dazu, dass der Veräußerer faktisch ein Wahlrecht...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 7. AK nach Zuzug gemäß § 17 Abs 2 S 3 und 4 EStG

Rn. 240 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 In § 17 Abs 2 S 3 und 4 EStG ist eine besondere Regelung normiert, um StPfl, die aus dem Ausland ins Inland zugezogen sind, nicht einer Doppelbesteuerung zu unterwerfen. Erfolgt bereits eine Wegzugsbesteuerung der Anteile an der KapGes aufgrund ausländischen Rechts, so wird als AK bei einer Veräußerung in Deutschland die Bemessungsgrundlage...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Veräußerungskosten

Rn. 182 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Die Veräußerungskosten sind neben den AK vom Veräußerungspreis abzuziehen. Zu diesen zählen alle Aufwendungen, welche zum einen in unmittelbarer sachlicher Beziehung mit dem Veräußerungsgeschäft stehen (BFH vom 18.08.1992, VIII R 13/90, BStBl II 1993, 34; BFH vom 01.12.1992, VIII R 43/90, BFH/NV 1993, 520; BFH vom 17.04.1997, VIII R 47/95, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Verlustabzugsverbot für unentgeltlich erworbene Anteile (§ 17 Abs 2 S 6 Buchst a EStG)

Rn. 278 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Bei einem unentgeltlichen Erwerb wurde durch das SEStEG mit Wirkung ab dem VZ 1999 eine Sperrfrist von 5 Jahren eingeführt, durch welche der Verlust, der auf die unentgeltlich erworbenen Anteile entfällt, nicht steuerlich berücksichtigt werden kann. Im Ergebnis wird so verhindert, dass ein nicht relevant Beteiligter seine Anteile an einen r...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Anschaffungskosten

Rn. 184 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Die AK, bestehend aus dem Anschaffungspreis, den Anschaffungsnebenkosten, den vorweggenommenen vergeblichen, den nachträglichen und den negativen AK (Kapitalrückzahlungen) sind zusammen mit den Veräußerungskosten vom Veräußerungspreis abzuziehen. Grundsätzlich lehnt sich der Begriff der AK an § 6 EStG an. Dem zugrunde liegend sind AK nach § ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Unterbeteiligungen

Rn. 93 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Bei der atypisch stillen Unterbeteiligung sind die der Beteiligungsquote entsprechenden Anteile zuzurechnen, wenn der Unterbeteiligte am Ertrag und an der Substanz der KapGes beteiligt ist und er die Verwaltungsrechte ausüben kann. Die 1 %-Grenze ist jeweils für den Hauptbeteiligten auf seinen "Restanteil" und den Unterbeteiligten getrennt z...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Allgemeines

Rn. 270 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Grundsätzlich sind Verluste, die iRd § 17 EStG erzielt werden, von anderen Einkünften abziehbar (BFH vom 29.06.1995, VIII R 68/93, BStBl II 1995, 722, 725). Eine Veräußerung mit Verlust ist grundsätzlich nicht missbräuchlich, weil die Saldierung von Verlusten mit positiven Einkünften zur Verwirklichung des Leistungsfähigkeitsprinzips erford...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.3.4 Gedachter Gewinn aus der Veräußerung der eingebrachten Anteile beim Einbringenden nicht nach § 8b Abs 2 KStG steuerbefreit

Tz. 247 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Der Einbringende muss zu dem Personenkreis gehören, der aus der St-Freistellung des § 8b Abs 2 KStG ausgeschlossen ist. Dies sind in erster Linie natürliche Pers und inl und ausl Pers-Ges, soweit natürliche Pers (unmittelbar oder über weitere Pers-Ges) beteiligt sind (ebenso s UmwSt-Erl 2011, Rn 24.24 iVm Rn 22.12). Im Fall der Einbringung v...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Alte Rechtslage vor Inkrafttreten des MoMiG vom 23.10.2008

Rn. 223 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Zur Vertrauensschutzregelung des BFH auch über den vorstehenden Zeitpunkt hinaus s Rn 235a. Zu § 17 Abs 2a EStG, mit dem die Rechtslage vor MoMiG im Wesentlichen wiederhergestellt wurde, s Rn 281aff. Ein Darlehen ist noch nach den Vorschriften vor Inkrafttreten des MoMiG zu behandeln, wenn das Insolvenzverfahren bei einer GmbH vor dem 01.11....mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Alte Rechtslage vor Inkrafttreten des MoMiG vom 23.10.2008

Rn. 237 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Auch Verbindlichkeiten eines Gesellschafters aus einer Bürgschaft können zu nachträglichen AK führen. Die Beurteilung, ob die Inanspruchnahme durch Bürgschaft zu AK führt, erfolgt stark angelehnt an die Kriterien für die Berücksichtigung von AK durch einen Ausfall von Gesellschafterdarlehen (s Rn 224ff). Folglich führt die Inanspruchnahme d...mehr