Fachbeiträge & Kommentare zu Veräußerungsgewinn

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine Auflösung der für die Altgesellschafter anlässlich des Eintritts eines Neugesellschafters gebildeten negativen Ergänzungsbilanzen bei nachfolgendem entgeltlichen Ausscheiden des neu Eingetretenen

Leitsatz Die negativen Ergänzungsbilanzen, die anlässlich des Eintritts eines neuen Gesellschafters in eine bestehende Personengesellschaft für die Altgesellschafter nach § 24 UmwStG zum Zweck der Buchwertfortführung gebildet worden sind, sind nicht aufzulösen, wenn der neu eingetretene Gesellschafter nachfolgend gegen Geldabfindung unter dann gebotener Auflösung der für ihn...mehr

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Umlaufvermögen / 6.2 Strukturwandel zur Liebhaberei

Der Strukturwandel zur Liebhaberei stellt keine gewinnrealisierende Betriebsaufgabe dar. Die weiterhin in dem – nun nicht mehr einkommensteuerrelevanten – Betrieb genutzten Wirtschaftsgüter (Anlage- und Umlaufvermögen) bleiben Betriebsvermögen. Wertänderungen dieses Betriebsvermögens, die während der Zeit der Liebhaberei eintreten, bleiben einkommensteuerrechtlich grundsätzl...mehr

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Umlaufvermögen / 6.1 Betriebsaufgabe oder Betriebsveräußerung

Gewinne aus der Veräußerung von zum Umlaufvermögen gehörenden Wirtschaftsgütern während oder nach einer Betriebsaufgabe sind als laufender Gewinn zu behandeln[1] und unterliegen ggf. der Gewerbesteuer.[2] Sie sind nicht nach §§ 16, 34 EStG begünstigt, wenn mit den Wirtschaftsgütern die bisherige unternehmerische Tätigkeit fortgesetzt wird. Die Veräußerung von Wirtschaftsgüte...mehr

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ABC der wichtigsten materie... / Mobilheim

Bei einem Mobilheim handelt es sich regelmäßig nicht um ein – bebautes – Grundstück, sondern um ein Gebäude auf fremdem Grund und Boden. Im Zusammenhang mit der Frage der Besteuerung des Verkaufs eines Mobilheims als privates Veräußerungsgeschäft hat der BFH entschieden, dass es sich bei dem Mobilheim um ein "anderes Wirtschaftsgut" i. S. des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG ha...mehr

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ABC der wichtigsten materie... / Außenanlagen

Außenanlagen wie Einfriedungen (Zaun und Tor) bei Betriebsgrundstücken sind Bestandteile des Grund und Bodens. Schutzgitter innerhalb des Betriebsgeländes sowie Platzbefestigungen, die der Wartung betrieblicher Anlagen dienen, wie z. B. Schalterstraßen, Trafostraßen, Umkehrplätze, sind Betriebsvorrichtungen.[1] Hofbefestigungen, Straßenzufahrten und Umzäunungen sind mit dem G...mehr

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Steuererklärungs-, Mitwirku... / c) Typische Fallgruppen rechtlich zweifelhafter Sachverhalte

Folgende Fallgruppen sind aus unserer Sicht im Zusammenhang mit der Besteuerung von Gewinnen aus virtuellen Währungen und sonstigen Token besonders praxisrelevant: Hält der Steuerpflichtige im konkreten Fall bereits die Steuerpflicht dem Grunde nach für nicht gegeben, weil er die Wirtschaftsguteigenschaft der von ihm gehandelten virtuellen Währung ablehnt, ist die Bemessungsg...mehr

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Steuererklärungs-, Mitwirku... / 4. Weitere Vorteile überobligatorischer Tatsachendarstellung

Insb. bei umfangreicheren Handelsaktivitäten wird eine entsprechend detaillierte und lückenlose Dokumentation notwendig sein, um auszuschließen, dass die Finanzverwaltung die abgegebene Steuererklärung im Nachhinein als unrichtig beurteilt, etwa weil doch (weitere) steuerpflichtige Veräußerungsvorgänge getätigt wurden. Damit besteht in vielen Fällen die Notwendigkeit einer u...mehr

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Steuererklärungs-, Mitwirku... / III. Umgang mit Schätzungen wegen vermeintlicher Verstöße gegen (vermeintliche) Mitwirkungspflichten

Beanstandung von Schätzungen: Der BMF-Entwurf birgt für den Steuerpflichtigen das Risiko, dass die Finanzbehörde vorschnell einen Verstoß gegen Mitwirkungspflichten annimmt und die Besteuerungsgrundlagen für Einkünfte aus § 23 EStG (oder ggf. aus § 15 EStG im Falle gewerblicher Einkünfte) gem. § 162 AO schätzt. Nicht jede Schätzung ist jedoch berechtigt und sollte unbeanstan...mehr

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Kraftfahrzeug: steuerliche ... / 3 Veräußerung betrieblicher Kraftfahrzeuge

Rz. 68 Bei einem zu 100 % betrieblich genutzten Kfz berechnet sich der Veräußerungsgewinn (bzw. -verlust) wie bei allen anderen abnutzbaren Vermögensgegenständen des Anlagevermögens: Veräußerungserlös abzüglich aktueller Buchwert. Rz. 69 Wird ein zum Betriebsvermögen gehörendes Kfz, das auch privat genutzt wurde, veräußert, so errechnet sich der Veräußerungsgewinn ebenso aus ...mehr

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Kraftfahrzeug: steuerliche ... / 1.2 Ansatz: BV-Zugehörigkeit

Rz. 2 Handelsrechtlich sind diejenigen Anlagegüter im Anlagevermögen zu aktivieren, die bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen.[1] Steuerrechtlich gilt grundsätzlich dieselbe Ansatzvorschrift.[2] Zur Differenzierung zwischen notwendigem Betriebsvermögen und gewillkürtem Betriebsvermögen sowie notwendigem Privatvermögen bestehen im Steuerrecht darüber hinaus det...mehr

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Kraftfahrzeug: steuerliche ... / 2.2 Sonderfall: Unfallkosten als außergewöhnliche Kfz-Kosten – Aufdeckung stiller Reserven bei Untergang während Nutzungsentnahme?

Rz. 17 Von der Aufteilung der Kosten eines sowohl betrieblich oder beruflich als auch privat genutzten Kfz ausgenommen sind Aufwendungen, die anlässlich eines Unfalles mit dem Kfz entstehen.[1] Sie sind stets voll dem betrieblichen/beruflichen oder dem privaten Bereich zuzuordnen, in dem sie angefallen sind. Sie teilen steuerrechtlich das Schicksal der Fahrt, auf der sie ent...mehr

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Anrechnung ausländischer Steuer nach § 34c EStG

Leitsatz 1. Höchstbetrag für die Anrechnung einer ausländischen Steuer auf die inländische Steuer nach § 34c EStG ist die festgesetzte und gezahlte ausländische Steuer; dabei gilt eine zeitliche und sachliche Begrenzung, so dass nur die Steuer anrechenbar ist, die auf die im Veranlagungszeitraum bezogenen und in die inländische Veranlagung als "ausländische Einkünfte" i.S. d...mehr

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Einlagen und Entnahmen / 3.2.2.2 Bewertung der Entnahme mit dem Teilwert

Rz. 35 Entnahmen sind nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG mit dem Teilwert, bei der fiktiven Entnahme nach § 4 Abs. 1 Satz 3 EStG mit dem gemeinen Wert anzusetzen. Dies gilt aber nur für bilanzierungsfähige Wirtschaftsgüter, nicht für Nutzungsentnahmen.[1] Teilwert ist nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG der Betrag, den ein Erwerber des ganzen Betriebs im Rahmen des Gesamtkaufpreises fü...mehr

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Bodenschatz im Abschluss na... / 3.2.3 Kaufvertrag über Bodenschätze

Rz. 62 Bodenschätze können nur Gegenstand eines Kaufvertrages sein, wenn es sich um eine einmalige Lieferung einer fest begrenzten Menge eines vom Steuerpflichtigen gehobenen Bodenschatzes handelt oder wenn der Bodenschatz zusammen mit dem Grund und Boden veräußert wird.[1] Rz. 63 Finanzgericht und Bundesfinanzhof haben den im BFH-Urteil v. 6.5.2003[2] vorliegenden Sandausbeu...mehr

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Einheitliche und gesonderte... / 7 Folgen bei Aufhebung/Änderung des Feststellungsbescheids

Nach § 175 Abs. 1 Nr. 1 AO ist ein Steuerbescheid (als Folgebescheid) zu ändern, soweit ein Grundlagenbescheid aufgehoben oder geändert wird, dem Bindungswirkung für diesen Steuerbescheid zukommt. Diese spezielle Berichtigungsnorm dient zum einen dazu, die vom Grundlagenbescheid ausgehende Bindungswirkung[1] verfahrensrechtlich zur Geltung zu bringen, zum anderen trägt sie d...mehr

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Einheitliche und gesonderte... / 8.1 Einkommensteuer- und körperschaftsteuerpflichtige Einkünfte

Die Erklärung zur gesonderten Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung (ESt 1 D) dient u. a. der Identifizierung des Unternehmens. Zur Erklärung gehören der Hauptvordruck (ESt 1 B) – dient im Wesentlichen dazu, allgemeine Informationen abzufragen, um die gesonderte und einheitliche Feststellung durchführbar zu machen – sowie zusätzlich für die verschiedenen ...mehr

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Einlagen und Entnahmen / 3.2.2.1 Allgemeines

Rz. 33 Durch die Entnahme scheidet das Wirtschaftsgut aus dem Betriebsvermögen aus und ist daher beim Betriebsvermögensvergleich nicht mehr zu berücksichtigen. Die Buchung der Entnahme ist in Höhe des Buchwertes gewinnneutral. Durch den Ansatz des Teilwertes [1] oder gemeinen Werts[2] werden die stillen Reserven realisiert und sind zu versteuern. Einnahmen und Ausgaben, die du...mehr

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Einlagen und Entnahmen / 3.2.1.2 Entnahmehandlung und Entnahmewille

Rz. 14 Die Wirtschaftsgüter müssen entnommen werden. Die Entnahme ist regelmäßig ein tatsächlicher Vorgang,[1] der eine ausdrückliche oder schlüssige Entnahmehandlung voraussetzt, die von einem Entnahmewillen getragen ist.[2] Entnahmehandlung Rz. 15 Der Steuerpflichtige entscheidet im Rahmen seiner Willensfreiheit, welche Wirtschaftsgüter er für seinen Betrieb nutzen (Einlage)...mehr

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Neuregelung von Abführungsd... / 3. Bisherige Regelung

Bis einschließlich Veranlagungszeitraum (VZ) 2021 wurden in organschaftlicher Zeit verursachte Abführungsdivergenzen wie folgt behandelt (vgl. § 14 Abs. 4 KStG a.F.): In Höhe der Abführungsdivergenz war auf Ebene des OT bei einer Minderabführung ein aktiver Ausgleichsposten und bei einer Mehrabführung ein passiver Ausgleichsposten zu bilden. Bei der Beteiligung von Minderheit...mehr

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Neuregelung von Abführungsd... / 4. Neuregelung (Einlagemodell)

Mit der ab VZ 2022 geltenden – durch das JStG 2022 nochmals modifizierten – Neufassung des § 14 Abs. 4 KStG wurde die bisherige Ausgleichspostenregelung durch eine "einfache Einlagelösung" ersetzt – und zwar dahingehend, dass Minderabführungen als Einlage und Mehrabführungen als Einlagenrückgewähr zu behandeln sind. Zur Klarstellung: Das Einlagemodell betrifft ausschließlich in ...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 13): Ausfal... / II. Darlehensausfall als nachträgliche AK (§ 17 Abs. 2a EStG)

Gemäß § 17 Abs. 2a EStG gehören auch die nachträglichen AK zu den AK bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns. Als nachträgliche AK zu erfassen sind insbesondere offene oder verdeckte Einlagen, Darlehensverluste, soweit die Gewährung des Darlehens oder das Stehenlassen des Darlehens in der Krise der Gesellschaft gesellschaftsrechtlich veranlasst war, und Ausfälle von Bürgscha...mehr

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Wohnungsunternehmen – Eine ... / 2. Enge Auslegung durch die Rechtsprechung

Der BFH legt den Anwendungsbereich der Vorschrift insb. in der jüngeren Vergangenheit sehr eng aus. In älteren Entscheidungen beurteilte der BFH die Vermietung an einen Gesellschafter als unschädlich, wenn dieser nur mittelbar über eine andere Kapitalgesellschaft beteiligt war. Dies wurde mit der Abschirmwirkung der Kapitalgesellschaft begründet (daher kein Fall des § 9 Nr. ...mehr

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Wohnungsunternehmen – Eine ... / 1. Gesetzliche Regelung und Entwicklung der erweiterten Grundstückskürzung

Die Kürzungsvorschrift des § 9 Nr. 1 GewStG existiert bereits seit Einführung des GewStG im Jahr 1936 (vgl. Burbaum/Wessels, NWB MAAAH-50170 [Stand: 1.12.2022] Rz. 6 m.w.N.). Zweck der Kürzungsvorschrift nach § 9 Nr. 1 Satz 1 GewStG ist nach wie vor die Vermeidung der doppelten Besteuerung von betrieblichem Grundbesitz mit Grundsteuer und Gewerbesteuer. Zweck der Kürzungsvor...mehr

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§ 4 Österreich als Zuzugsstaat / II. Gewinne aus der tatsächlichen Veräußerung von Kapitalgesellschaftsanteilen

Rz. 54 Art. 13 DBA Österreich/Deutschland unterscheidet bei der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften zwischen Gesellschaften, deren Aktivvermögen überwiegend aus unbeweglichem Vermögen besteht, und anderen Gesellschaften. Die Höhe des Aktivvermögens orientiert sich nach Nr. 4 des Protokolls zum DBA Österreich/Deutschland vom 24.8.2000 an der letzten, vor der Ver...mehr

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§ 4 Österreich als Zuzugsstaat / III. Einkünfte aus der Veräußerung unbeweglichen Vermögens

Rz. 58 Das in Art. 6 DBA Österreich/Deutschland zum Ausdruck kommende Belegenheitsprinzip für laufende Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen hat nach Art. 13 Abs. 1 DBA Österreich/Deutschland auch Bestand im Falle der Veräußerung von Immobilien, sodass das Besteuerungsrecht im Grundsatz stets dem Belegenheitsstaat zusteht. Ist die Immobilie Teil einer Betriebsstätte, so wird s...mehr

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§ 2 Deutschland als Wegzugs... / a) ATAD-Umsetzungsgesetz

Rz. 70 Im Hinblick auf den persönlichen Anwendungsbereich der Norm hat sich im Vergleich zur alten Fassung die Dauer der unbeschränkten Einkommensteuerpflicht geändert: Erfasst werden nach § 6 Abs. 1 S. 1 AStG n.F. natürliche Personen, die insgesamt mindestens sieben Jahre in den letzten 12 Jahren nach § 1 Abs. 1 EStG unbeschränkt steuerpflichtig waren. Die bisherige starre ...mehr

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Anhang / I. Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen

Rz. 1 (Vom 11.8.1971, einschließlich Änderungsprotokoll vom 30.11.1990, einschließlich Revisionsprotokoll vom 21.12.1992 und einschließlich Revisionsprotokoll vom 8.2.2003; Fundstellen: BStBl 1972 I S. 518, BGBl 1972 II S. 1021, BStBl 1990 I S. 409, BGBl 1990 II S. 766, BStBl 1993 I S. 927, BGBl 1993 II S. 1886. Neueste Fassung vom 8.2.2003 zu finden unter juris, Dokumentnum...mehr

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§ 2 Deutschland als Wegzugs... / 3. EuGH-Rechtsprechung in der Rechtssache DMC

Rz. 128 Der EuGH hat in dem insgesamt nur schwer nachzuvollziehenden[140] Urteil in der Rechtssache DMC [141] zur deutschen gegenständlichen Entstrickungsbesteuerung festgehalten, dass die deutsche Entstrickungsbesteuerung nach § 4 Abs. 1 S. 3, 4 EStG europarechtskonform ist. In dem vom FG Hamburg vorgelegten Fall wurden Kommanditanteile rückwirkend (zum 31.12.2000) in die Kom...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2 Übernehmende Körperschaft

Tz. 6 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Nach § 19 Abs 1 S 1 iVm § 12 Abs 2 UmwStG bleibt ein Übernahmegewinn/-verlust auch für Zwecke der Ermittlung des Gewerbeertrags außer Ansatz. Das gilt allerdings nicht für den gem § 12 Abs 2 S 2 UmwStG iVm § 8b KStG sich aus der 5 %-Pauschalierung der nabzb Ausgaben sich ergebenden Gewinn. Der Übernahmegewinn qualifiziert insoweit als Veräuße...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.1 Grundsatz

Tz. 80 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Beim einlegenden AE erhöhen sich durch die verdeckte Einlage die AK der Beteiligung. Die nachträglichen AK führen bei der späteren Veräußerung der Beteiligung zu einem niedrigeren Veräußerungsgewinn oder zu einem höheren Veräußerungsverlust. UU kann sich aus den nachträglichen AK auch eine Begr für eine Tw-Abschr auf die Beteiligung ergeben....mehr

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§ 2 Deutschland als Wegzugs... / 3. Entsprechensklausel

Rz. 157 § 21 Abs. 1 S. 1 ErbStG verlangt für die Anrechnung, dass die ausländische Steuer der deutschen Erbschaftsteuer entspricht, sog. Entsprechensklausel. Insbesondere bei Nachlasssteuern, also Steuern, die am gesamten Nachlass und nicht wie die deutsche Erbanfallsteuer am Erwerb des Einzelnen anknüpfen, ist fraglich, ob die Entsprechung gewahrt ist. Der BFH[168] hat hier...mehr

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§ 6 Fazit

Rz. 1 Im Vergleich zu den Vorauflagen aus 2004 und 2009 haben sich einige Rahmendaten stark verändert. So wurde etwa die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG in Deutschland komplett reformiert und am 1.1.2009 trat eine Abgeltungssteuer in Deutschland in Kraft, die zumindest in den Grundzügen und stark vereinfachend gesagt mit dem österreichischen Modell übereinstimmt. Zudem fand...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1.3 Bewertung auf Ebene der Empfängerkörperschaft

Tz. 58 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Bei der Empfänger-Kö erfolgt die Bewertung einer verdeckten Einlage nach § 6 Abs 1 Nr 5 EStG grds mit dem Tw. Grds sind die in Buchst a) bis c) dieser Vorschrift genannten Ausnahmetatbestände (Bewertung höchstens mit den ggf fortgeführten AK) auch für verdeckte Einlagen anwendbar. Es ist allerdings zu beachten, dass sich daraus uU das Proble...mehr

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§ 3 Die Schweiz als Zuzugss... / II. Besteuerung von Kapitalgewinnen aus der Veräußerung von wesentlichen Beteiligungen

Rz. 55 Das DBA Schweiz/Deutschland folgt in Art. 13 Abs. 3 zunächst dem Grundsatz der Besteuerung von Veräußerungsgewinnen im Wohnsitzstaat des Veräußerers. Jedoch bestimmt Art. 13 Abs. 4 DBA Schweiz/Deutschland, dass die bei einer vollständigen oder teilweisen Veräußerung wesentlicher Beteiligungen[73] erzielten Gewinne auch im Ansässigkeitsstaat der Gesellschaft besteuert ...mehr

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§ 5 Italien als Zuzugsstaat / f) Sonstige Einkünfte (redditi diversi), Art. 67 ff. TUIR

Rz. 41 Die sonstigen Einkünfte werden in den Art. 67 ff. TUIR aufgelistet. Einkünfte, die den anderen fünf Einkunftsarten nicht zugeordnet werden können, werden unter die sonstigen Einkünfte subsummiert. Zur besseren Übersichtlichkeit werden an dieser Stelle nur einzelne sonstige Einkünfte dargestellt, welche von besonderer Bedeutung für Personen sind, die nach Italien ziehe...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1.4 Bewertung eines Forderungsverzichts

Tz. 60 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Auch verdeckte Einlagen iRe Forderungsverzichts sind auf Ebene der Empfänger-Kö mit dem Tw zu bewerten. Auf den Nennbetrag kommt es nicht an. Maßgeblich ist der Tw der Forderung im Verzichtszeitpunkt; s Beschl des GrS des BFH v 09.06.1997 (BStBl II 1998, 307); s Urt des BFH v 29.07.1997 (BStBl II 1998, 652); und s Urt des BFH v 16.05.2001 (B...mehr

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§ 3 Die Schweiz als Zuzugss... / III. Einkünfte aus der Veräußerung unbeweglichen Vermögens

Rz. 69 Das Recht zur Besteuerung des Veräußerungsgewinnes einer Immobilie wird nach Art. 13 Abs. 1 DBA Schweiz/Deutschland dem Staat des Belegenheitsortes zugewiesen. Die durch einer Veräußerung von in Deutschland belegenen Grundstücken entstandenen Gewinne werden gem. §§ 1 Abs. 4, 49 Abs. 1 Nr. 2 lit. f, 15 EStG besteuert, wenn – bei Abwesenheit einer Betriebsstätte oder ei...mehr

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Anhang / IV. Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Italienischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und zur Verhinderung der Steuerverkürzung (DBA Italien)

Rz. 4 (Vom 18.10.1989, BGBl 1990 II S. 742; BStBl 1990 I S. 396. Das Abkommen trat am 27.12.1992, gleichzeitig mit dem Austausch der Ratifikationsurkunden, in Kraft.) Artikel 1 Persönlicher Geltungsbereich Dieses Abkommen gilt für Personen, die in einem Vertragsstaat oder in beiden Vertragsstaaten ansässig sind. Artikel 2 Unter das Abkommen fallende Steuern (1) Dieses Abkommen g...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anhang / III. Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen

Rz. 3 (BStBl I 2002, S. 584 ff, S. 958. Das Abkommen trat am 21.8.2002 einen Monat nach Austausch der Ratifikationsurkunden in Kraft. Es ist nach Art. 31 Abs. 2 DBA Österreich/Deutschland ab dem 1.1.2003 anwendbar.) Artikel 1 Persönlicher Geltungsbereich Dieses Abkommen gilt für Personen, die in einem Vertragsstaat oder in beiden Vertragsstaaten ansässig sind. Artikel 2 Unter d...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Das häusliche Arbeitszimmer... / 1 Arbeitszimmer als Betriebsvermögen

Steuernachteil Bei Gewerbetreibenden oder freiberuflich Tätigen kann ein häusliches Arbeitszimmer auch steuerliche Nachteile haben. Beträgt der anteilige Wert des Arbeitsraums mehr als 20 % des ganzen Grundstücks oder mehr als 20.500 EUR, so ist dieser Teil des Grundstücks notwendiges Betriebsvermögen (§ 8 EStDV). Das bedeutet, dass bei einer Veräußerung des betreffenden Grun...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gestaltungsmodell zur Kfz-P... / 2. "Bisheriges Gestaltungsmodell": Vermeidung stiller Reserven bei einer Kfz-Veräußerung

Die steuerliche "Entstrickung" des Veräußerungserlöses aus dem betrieblichen Bereich durch vorgeschaltete Vermietung kann beachtliche Steuervorteile generieren. Hierbei wird auf die bisherigen Gestaltungsüberlegungen zur Steueroptimierung durch ertragsteuerliche Vermeidung der Versteuerung stiller Reserven bei einer Kfz-Veräußerung durch vorherige Vermietung Bezug genommen[8...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Haftung nach Bestimmungen d... / 7.1.1 Gegenstände

Im Zivilrecht wird der Begriff des Gegenstands als Oberbegriff für Sachen und Rechte definiert. Der Begriff des Gegenstands i. S. d. § 74 AO ist jedoch nach der früheren Ansicht der Verwaltung und eines Teils der Literatur nur auf körperliche Wirtschaftsgüter beschränkt.[1] Dies hat also zur Folge, dass der Inhaber von Rechten, die immaterielle Wirtschaftsgüter darstellen, n...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gebäude / 10 Veräußerung eines Gebäudes

Der Gewinn aus der Veräußerung eines Grundstücks im Privatvermögen unterliegt der Einkommensteuer, wenn es innerhalb eines Zeitraums von 10 Jahren nach der Anschaffung wieder veräußert wird. Gebäude, selbstständige Gebäudeteile und Außenanlagen sind einzubeziehen, soweit sie innerhalb dieses Zeitraums errichtet, ausgebaut oder erweitert werden; dies gilt entsprechend für Geb...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Allgemeine Grundsätze für eine Tarifermäßigung (§ 34 Abs 1 und 2 EStG)

Rz. 1 Stand: EL 133 – ET: 03/2023 Für bestimmte außerordentliche Einkünfte (> Rz 4) wird die Steuer mit einem besonderen, einem niedrigeren Steuersatz bemessen. Das hat seinen Grund in dem im Wesentlichen progressiv ansteigenden Einkommensteuertarif (vgl § 32a EStG; > Lohnsteuertarif Rz 4–11/1). Anders als bei einem gleichbleibenden (proportionalen) Tarif, bei dem die Steuer ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Rechtsentwicklung

Rz. 5 Stand: EL 133 – ET: 03/2023 Bereits § 34 Abs 3 Satz 2 EStG idF bis 1998 berechnete die Steuerermäßigung nach einem sog Multiplikatormodell (sog Drittelung); die Tarifermäßigung war für die Fälle des § 34 Abs 1 und 3 EStG unterschiedlich. § 34 Abs 1 EStG gewährte im Prinzip den halben durchschnittlichen Steuersatz für die in § 34 Abs 2 EStG genannten Entschädigungen iSv ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Tarifermäßigung bei der Veranlagung durch das Finanzamt

Rz. 120 Stand: EL 133 – ET: 03/2023 Die ESt auf Einkünfte iSv § 34 Abs 2 EStG, die zusammengeballt zufließen und deshalb außerordentlich sind (> Rz 95 ff), beträgt das Fünffache des Unterschiedsbetrags zwischen der ESt für das um diese Einkünfte verminderte zu versteuernde Einkommen (verbleibendes zvE) und der ESt für das verbleibende zvE zuzüglich eines Fünftels dieser Einkü...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Gewerbesteuerlicher Gewinn bei doppelstöckiger Personengesellschaft

Leitsatz Wird bei einer doppelstöckigen Personengesellschaft ein Mitunternehmeranteil der Obergesellschaft veräußert, gehört zum Gewerbeertrag der Obergesellschaft auch der Veräußerungsgewinn soweit er aus stillen Reserven der Untergesellschaft resultiert. Sachverhalt Die A-KG war an der K-KG als Kommanditistin beteiligt. Die K-KG war als Reederei wiederum an Schifffahrtsgese...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Steuerbarkeit von Gewinnen aus der Veräußerung von verschiedenen Krypto­währungen (Bitcoin, Ether, Monero)

Leitsatz 1. Zu den (anderen) Wirtschaftsgütern, die Gegenstand eines privaten Veräußerungsgeschäfts i.S. des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG sein können, gehören auch virtuelle Währungen in der Gestalt von Currency Token. Diese werden i.S. von § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG angeschafft, wenn sie im Tausch gegen Euro, gegen eine Fremdwährung oder gegen andere virtuelle Währungen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitszimmer / 8 Aufzeichnungspflichten

Soweit die (strengen) Voraussetzungen zum Abzug der Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer vorliegen, ist zwingend darauf zu achten, dass der Aufwand nach § 4 Abs. 7 EStG bei der Gewinnermittlung nur berücksichtigt werden darf, wenn er besonders aufgezeichnet ist. Es bestehen keine Bedenken, wenn die auf das Arbeitszimmer anteilig entfallenden Finanzierungskosten im Weg...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
§ 17 Abs. 1 EStG: Relevante Beteiligung an einer "Corporation" nach US-amerika­nischem Recht (Delaware)

Leitsatz 1. Anteile an einer "Corporation" nach US-amerikanischem Recht gehören zu den ähnlichen Beteiligungen i.S. des § 17 Abs. 1 Satz 3 EStG. 2. § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG knüpft typisierend an die Höhe der nominellen Beteiligung am Grund- oder Stammkapital der (inländischen) Kapitalgesellschaft an; bei Auslandskapitalgesellschaften ist auf eine entsprechende Bezugsgröße abzu...mehr