Fachbeiträge & Kommentare zu Verbraucherschutz

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Rechtsgeschäftsähnliches und vorvertragliches Handeln.

Rn 12 Über den Wortlaut des § 13 hinaus ist eine natürliche Person auch dann Verbraucher, wenn ihr ggü rechtsgeschäftsähnlich gehandelt wird (vgl §§ 241a, 661a) oder zu ihren Gunsten im Vorfeld eines Vertragsschlusses Informationspflichten seitens des Unternehmers bestehen (vgl §§ 312c, 482, 502). Die Ratio des Verbraucherschutzes gebietet die analoge Anwendung der Norm in d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Bedeutung.

Rn 1 Die Vorschrift wurde durch das am 4.8.09 in Kraft getretene Gesetz zur Bekämpfung unlauterer Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen als § 312f neu geschaffen. Durch das FernabsAnpG vom 27.7.11 (BGBl I 1600), in Kraft getreten am 4.8.11 (Vor §§ 312 ff Rn 2) wurde die Vorschrift zu § 312h. Durch das VRRL-UG wurden die §§...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Angemessene Vertragsstrafe.

Rn 3 Die abzugebende Unterlassungsverpflichtung soll gem § 13 I UWG mit einer angemessenen Vertragsstrafe bewehrt werden. Für die Höhe sind nun die Regeln des § 13a UWG anzuwenden. In der Praxis galten bisher Beträge ab 2.500 EUR als üblich und angemessen (Ulmer/Brandner/Hensen/Witt Rz 5), im Hinblick auf eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung auch 10.000 EUR und bei einem groß...mehr

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AGS 06/2023, Alexander, Lauterkeitsrecht - mit Schutz von Geschäftsgeheimnissen

Von Christian Alexander. 3. Aufl., 2022, Carl Heymanns Verlag, Köln. XXXII, 678 S., 79 EUR Die Neuauflage berücksichtigt die zwischenzeitlich erfolgten bedeutsamen Änderungen des UWG durch das Gesetz zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Wettbewerbs- und Gewerberecht, das Gesetz für faire Verbrauchverträge sowie das Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs. Darüber hinaus...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Umgehung, I 2.

Rn 6 Auch das Umgehungsverbot des I 2 gehört zum ständigen Repertoire des Verbraucherschutzes. Dabei versteht man unter einer Gesetzesumgehung ein Verhalten, das zwar nicht gegen den Wortlaut des Gesetzes verstößt, wohl aber gegen seinen Sinn. Das Umgehungsverbot ist also unnötig für Verhaltensweisen, die schon durch Auslegung unter das Gesetz gebracht werden können. Da die ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, MediationsG § 8 MediationsG – Evaluierung.

Gesetzestext (1) Die Bundesregierung berichtet dem Deutschen Bundestag bis zum 26. Juli 2017, auch unter Berücksichtigung der kostenrechtlichen Länderöffnungsklauseln, über die Auswirkungen dieses Gesetzes auf die Entwicklung der Mediation in Deutschland und über die Situation der Aus- und Fortbildung der Mediatoren. In dem Bericht ist insbesondere zu untersuchen und zu bew...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Form bei Verbraucherbeteiligung (Abs 5).

Rn 9 Ist iRe Schiedsvertrags eine Partei als Verbraucher iSd § 13 BGB anzusehen, so gilt für die Form Abs 5. Dieser grenzt aus Gründen des Verbraucherschutzes die Formvorschriften von den jeweiligen Formerleichterungen des geschäftlichen Verkehrs deutlich ab. Verbraucher ist dabei jede natürliche Person, die das der Schiedsvereinbarung zu Grunde liegende Rechtsgeschäft zu ei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Privatautonomie.

Rn 18 Auf der Basis einer bürgerlich-liberalen Grundhaltung und einem sehr individualistischen Menschenbild hat sich das BGB ganz selbstverständlich für die Privatautonomie als Grundprinzip der Privatrechtsordnung entschieden. Das BVerfG bezeichnet die Privatautonomie als ›Strukturelement einer freiheitlichen Gesellschaftsordnung‹ (BVerfGE 81, 242, 254). Wesentliche Ausprägu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32004R0805 Art. 5 EuVTVO – Abschaffung des Vollstreckbarerklärungsverfahrens.

Gesetzestext Eine Entscheidung, die im Ursprungsmitgliedstaat als Europäischer Vollstreckungstitel bestätigt worden ist, wird in den anderen Mitgliedstaaten anerkannt und vollstreckt, ohne dass es einer Vollstreckbarerklärung bedarf und ohne dass die Anerkennung angefochten werden kann. Rn 1 Die Vorschrift beschreibt den mit der EuVTVO eingeleiteten Systemwechsel im europäis...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB A

Paragraphen ohne Gesetzesbezeichnung sind solche des BGB. 3D-Druck 2 ProdHaftG 2 Abänderung gerichtlicher Entscheidungen 1696 1 Abänderungsklage 1575 6 Abänderungsverfahren s. Versorgungsausgleich Abbedingung des Minderungsrechts Wohnraummiete 536d 1 Abbitte 249 20 Abdingbarkeit 573 53 Abfall 2 ProdHaftG 2 Abfindung 23 VersAusglG 1 Zumutbarkeit 10 AGG 16, 18; 23 VersAusglG 2; 1376 10; ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB V

Valorismus 245 11 Varianten der Geschlechtsentwicklung 1631e 1 Vater biologischer 1747 2 Vaterschaft 1592 2; Art 19 EGBGB 16 Adoption 1747 2; 1748 10 nichteheliche ~ 1748 10 Vaterschaft; Leibliche ~ 1686a 1 Vaterschaftsanerkennung 1594 1; 1963 6 Drittanerkennung 1599 8 Form, Widerruf 1597 1 Unwirksamkeit 1598 1 Verbot missbräuchlicher Anerkennung 1597a 1 Zustimmung der Mutter 1595 1 Zustim...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / e) Venire contra factum proprium.

Rn 55 Die Rechtsordnung verlangt von den Teilnehmern am Rechtsverkehr keine Widerspruchsfreiheit des eigenen Handelns. Diese dürfen insbes ihre eigene Rechtsauffassung ändern (BGH NJW 05, 1354, 1356 [BGH 17.02.2005 - III ZR 172/04]; BAG AP Nr 32 zu § 1 TVG Vorruhestand; BVerwG BeckRS 14, 58444 Rz 31) und dies auch noch nach Beginn eines Rechtsstreits (Grüneberg/Grüneberg § 2...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck und Anwendungsbereich.

Rn 1 Die Vorschriften (bis 2015: ex-Art 15–17) sind als Abweichung vom Prinzip des Beklagtengerichtsstands nicht über ihren eigentlichen Anwendungsbereich ausdehnbar (EuGH Slg 93, I-139). Maßgebend ist eine autonome Auslegung (EuGH Slg 99, I-2277 Rz 26). Art 17 legt den Anwendungsbereich des zuständigkeitsrechtlichen Verbraucherschutzes fest. Art 18 konkretisiert den Gericht...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Rechtsgutsverletzung.

Rn 3 Die durch das ProdHaftG geschützten Rechtsgüter sind in § 1 I 1 abschließend aufgezählt; insb haftet der Hersteller nicht für primäre Vermögensschäden (s nur Staud/Oechsler § 1 Rz 6; MüKo/Wagner § 1 Rz 3, beide mwN; NK-BGB/Katzenmeier § 1 Rz 8; Grüneberg/Sprau § 1 Rz 8; Frankf EuZW 22, 384, 387). Rn 4 Die Haftung nach § 1 I greift – in Parallele zu § 823 I BGB – bei eine...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB, 32008R0593 Art 27 ROM I – Überprüfungsklausel.

Gesetzestext (1) Die Kommission legt dem Europäischen Parlament, dem Rat und dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss bis spätestens 17. Juni 2013 einen Bericht über die Anwendung dieser Verordnung vor. Diesem Bericht werden gegebenenfalls Vorschläge zur Änderung der Verordnung beigefügt. Der Bericht umfasst:mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Berechnung (I 2).

Rn 5 Wie bei § 638 III ist der Reisepreis bei Vorliegen eines Mangels in dem Verhältnis herabzusetzen, in dem der tatsächliche Wert der mangelbehafteten Reise zu dem wirklichen Wert gestanden hätte (§ 638 Rn 3, 5). Die Minderung des Preises der Pauschalreise hat dem Wert der vertragswidrigen Reiseleistungen zu entsprechen. Maßgeblich ist der Umfang der im konkreten Pauschalr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Wer in anderer Weise als durch Verwendung oder Empfehlung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen Vorschriften zuwiderhandelt, die dem Schutz der Verbraucher dienen (Verbraucherschutzgesetze), kann im Interesse des Verbraucherschutzes auf Unterlassung und Beseitigung in Anspruch genommen werden. 2Werden die Zuwiderhandlungen in einem Unternehmen von einem Mitarbeiter oder...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Entgelt für bestimmte telefonische Auskünfte, V.

Rn 9 Durch V soll erreicht werden, dass der Verbraucher den telefonischen Kontakt zum Unternehmer nicht deshalb meidet, weil ihm hierdurch Kosten entstehen, die über die Inanspruchnahme der Telekommunikationsdienstleistung als solche hinausgehen (BTDrs 17/12637, 52). Die Formulierung in V 1 ist missverständlich, lässt sie doch den Schluss zu, dass ein Entgelt durch den Unter...mehr

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Winzer (Professiogramm) / Zusammenfassung

Überblick Der Winzer bzw. Weinbauer ist ein sehr vielseitiger Beruf, der sowohl landwirtschaftliche als auch gärtnerische Fähigkeiten erfordert. Der gesamte Produktionsprozess von der Kultivierung des Bodens, über das Setzen der Jungpflanzen bzw. Weinstöcke, die ständige Pflege einschließlich Schutz der Pflanzen und Bekämpfung von Schädlingen bis zur Weinlese, d. h. der Ernt...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltigkeitsbezogene Pro... / 3.1.6 nachhaltig

"Nachhaltig" gemäß des Leitbildes für nachhaltige Entwicklung bezeichnet eine Ressourcennutzung, die eine Bedürfnisbefriedigung heutiger und zukünftiger Generationen gewährleistet und die Belastbarkeitsgrenzen der Erde und die damit verbundenen sensiblen Ökosysteme nicht gefährden. Soziale, ökologische und ökonomische Aspekte werden somit berücksichtigt.[1]mehr

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Sicherungsgrundschuld: Beso... / 2.2 Verbraucherschutz

2.2.1 Widerrufsrecht Zusage des Eigentümers widerrufbar? "Pacta sunt servanda" – Verträge müssen grundsätzlich eingehalten werden. Eine Widerrufsmöglichkeit könnte für den Schuldner und Sicherungsgeber bei sog. Haustürgeschäften oder Verbraucherdarlehen[1] bestehen. Die Grundschuldbestellung kommt von vornherein nicht als Vertrag über eine entgeltliche Leistung i. S. d. § 312 B...mehr

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Wasserrechtliche Sicherheit... / 5 TÜV-Prüfungen durch Sachverständige

Die in § 1 Abs. 2 Satz 3 BVAwS vorgeschriebenen TÜV-Prüfungen von Heizöltankanlagen dürfen nur von zugelassenen Sachverständigen bzw. Sachverständigenorganisationen durchgeführt werden. Praxis-Tipp Zentrale Liste Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV NRW) führt als Servicefunktion für alle Bundesländer eine Liste der anerkannten Sachv...mehr

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Baufertigstellungs-Versiche... / 2.2.5 Vorteile der Deckung

Als Vorteil der Deckung werden von dem Versicherer genannt: Liquidität durch eine Sicherungsform, die den Liquiditätsspielraum nicht einschränkt und so zusätzliches Investitionspotenzial schafft. Verbesserung der Bauqualität durch eine gutachterliche Begleitung. Rechtsschutz durch die Abwehr unberechtigter Ansprüche. Verbraucherschutz durch die Absicherung des Bauherrn in For...mehr

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Sicherungsgrundschuld: Beso... / 2.2.1 Widerrufsrecht

Zusage des Eigentümers widerrufbar? "Pacta sunt servanda" – Verträge müssen grundsätzlich eingehalten werden. Eine Widerrufsmöglichkeit könnte für den Schuldner und Sicherungsgeber bei sog. Haustürgeschäften oder Verbraucherdarlehen[1] bestehen. Die Grundschuldbestellung kommt von vornherein nicht als Vertrag über eine entgeltliche Leistung i. S. d. § 312 BGB in Betracht[2], s...mehr

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Sicherungsgrundschuld: Beso... / 2.2.2 Sittenwidrigkeit

Die Bestellung einer Grundschuld durch einen im Übrigen einkommens- und vermögenslosen Sicherungsgeber verstößt nicht gegen die guten Sitten.[1] Jedoch kann eine Sicherungsabrede unter dem Gesichtspunkt einer ursprünglichen Übersicherung gemäß § 138 Abs. 1 BGB wegen Sittenwidrigkeit unwirksam sein. Das setzt ein grobes Missverhältnis zwischen dem Sicherungswert und dem Siche...mehr

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Außergerichtliche Streitbei... / 6 Universalschlichtungsstellen der Länder

Da das Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz die Arbeit einer ausgewählten und bundesweit tätigen Allgemeinen Verbraucherschlichtungsstelle[1] bis zum 31.12.2019 fördert[2], sind die Regelungen der §§ 29 bis 31 VSBG zur Einrichtung von ländereigenen Universalschlichtungsstellen bis zu diesem Zeitpunkt nicht relevant.[3] Hinweis Allgemeine Verbraucherschlichtungss...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Außergerichtliche Streitbei... / 5.1 Allgemeine Hinweispflicht

Ein Unternehmer, der eine Webseite unterhält oder Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) verwendet, hat den Verbraucher seit 1.2.2017 leicht zugänglich, klar und verständlich auf folgende Umstände hinzuweisen: Inwieweit der Unternehmer bereit oder verpflichtet ist, am Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.[1] Eine Verpflichtung kann fol...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Tierhaltung im Nachbarrecht / 1.1.2.1 Wann gilt ein Hund als gefährlich?

Als "gefährlich" werden Hunde in den einschlägigen Landesvorschriften eingestuft, wenn sie zum Hetzen oder Reißen von Wild und Vieh neigen, bissig sind, in aggressiver oder gefahrdrohender Weise Menschen anspringen oder schließlich durch Zucht, Haltung oder Ausbildung eine erhöhte Aggressivität entwickelt haben und aus diesem Grund Menschen oder Tiere angreifen. Die Definitio...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Allgemeine Geschäftsbedingu... / 2.2.2 Geschäftsbedingung

Anders verhält es sich, wenn die Vereinbarung als Geschäftsbedingung zu qualifizieren ist, da in diesem Fall die Wirksamkeit anhand der §§ 305 ff. BGB zu prüfen ist. Danach ist eine Klausel nicht nur nach den erwähnten allgemeinen Regeln, sondern bereits dann unwirksam, wenn sie den Vertragspartner i. S. v. § 307 BGB "unangemessen benachteiligt". Eine unangemessene Benachteil...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 4. Gemeinnützige Zwecke

Rz. 29 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Welche Zwecke gemeinnützig sind, bestimmt § 52 AO. Eine Körperschaft verfolgt gemeinnützige Zwecke, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern. Zur Selbstlosigkeit vgl ausführlich AEAO zu § 55. § 10b EStG begünstigt alle in § 52 AO aufgeführten gemeinnütz...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rabatte und Zugaben / Zusammenfassung

Überblick Rabatte und Zugaben gehören u. a. zu den Marketinginstrumenten der Unternehmen, um Kunden für sich zu gewinnen. Die restriktiven Regelungen des Rabattgesetzes und der Zugabeverordnung sind lange (2001) abgeschafft, was weitestgehend Freiraum für Unternehmen geschaffen hat. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Die wichtigsten gesetzlichen Regelungen finden sich i...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 2.2 Ergänzende Vertragsauslegung

Rz. 9 Lediglich ausnahmsweise darf eine ergänzende Vertragsauslegung nach §§ 133, 157 BGB erfolgen. Das ist ausschließlich der Fall, wenn der ersatzlose Wegfall der unwirksamen Klausel oder die Anwendung dispositiven Rechts nicht sachgerecht wären.[1] Die Möglichkeit einer ergänzenden Vertragsauslegung wurde mittlerweile auch vom EuGH in den Fällen anerkannt, in denen der Ver...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Corporate Social Responsibi... / 3.1 Überblick

Nachfolgend werden einige der wichtigen, branchenübergreifend anwendbaren Dokumente (Normen, Standards, Leitlinien) mit Bezug zu CSR vorgestellt, die bereits von zahlreichen Unternehmen beachtet oder angewendet werden. Themenübergreifendmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 05/2023, Inkassodienstleistung im Spiegel der Wissenschaft

Charlotte Marie Flory Grenzen inkassodienstlicher Rechtsdienstleistungen Dissertation, 1. Aufl. 2022 295 Seiten, 84,00 EUR ISBN 978-3-8487-8951-1 Die Dissertation ist als Band 100 in der Schriftenreihe des Instituts für Anwaltsrecht erschienen. Sie nimmt eine aktuelle Diskussion in Gesetzgebung und Rechtsprechung auf und verdient schon allein deshalb einen aufmerksamen Blick....mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 1 Einleitung und Genesis ... / A. Zielsetzung des Verordnungsgebers

Rz. 1 Das Formular für den Auftrag an Gerichtsvollzieher zur Zwangsvollstreckung von Geldforderungen nach der GVFV 2015 und die Formulare für den Antrag auf Erlass einer richterlichen Durchsuchungsanordnung und auf Erlass eines Pfändungs- oder Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses nach der ZVFV 2012 mussten aufgrund einer Vielzahl von gesetzlichen Änderungen seit 2012 bzw. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuersatz / 12 Gemeinnützige Körperschaften – § 12 Abs. 2 Nr. 8 UStG

Der Steuerermäßigung unterliegen auch die Leistungen der Körperschaften, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen. Das gilt ebenso für die Leistungen der nichtrechtsfähigen Personenvereinigungen und Gemeinschaften der Körperschaften, wenn diese Leistungen, falls die Körperschaften sie anteilig selbst ausführten, insgesamt ermäßigt besteuert würden. Nach...mehr

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Deutsche Rechnungslegungs S... / 1 Grundsachverhalte

Rz. 1 Die Formulierung von Rechnungslegungsnormen erfolgt bei den inzwischen weltweit anerkannten IFRS ebenso wie bei den US-GAAP über ein Standardsetting. Hier erarbeitet eine privatwirtschaftlich organisierte Institution unter Beteiligung von Personen aus der Rechnungslegung, Prüfung, weiteren Praxis und der Theorie unter Nutzung von Rückkopplungen in die interessierte Öff...mehr

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Digitaler Produktpass: Tran... / 8 Literaturangaben

k. Industrie, "Digitaler Produktpass – Informationen entlang der Wertschöpfung", https://beschaffung-aktuell.industrie.de/news/der-digitale-produktpass/. dehst.de, "Nationalen Emissionshandel verstehen", https://www.dehst.de/DE/Nationaler-Emissionshandel/nEHS-verstehen/nehs-verstehen_node.html P. D. N. Lin-Hi, "Corporate Social Responsibility", https://wirtschaftslexikon.gable...mehr

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Digitaler Produktpass: Tran... / 1.1 Transparenz über den gesamten Produktlebenszyklus

In einem Digitalen Produktpass (DPP) wird ein Produkt über den gesamten Produktlebenszyklus transparent beschrieben. Damit kann die Kreislaufwirtschaft in Zukunft elementar im Nutzungs- und Recyclingprozess auf dem Weg zum Klima- und Umweltschutz begleitet werden. Durch Informationen zur Zusammensetzung der Komponenten, Materialen und chemischen Substanzen aber auch Informat...mehr

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Digitaler Produktpass: Tran... / 2.1.2 Umweltpolitische Digitalagenda (2020)

Dem Green Deal folgt die umweltpolitische Digitalagenda des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV), welche sich explizit der Digitalisierung im Dienst von Umwelt, Klima und Natur widmet und mit 4 Maßnahmenpaketen strategische Grundsätze und Ziele zur Verankerung des Umweltschutzes in der Digitalpolitik zusammenfasst. Das ...mehr

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§ 1 Einführung / A. Historie

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§ 4 Anhang / III. Gesetz über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter (Pflichtversicherungsgesetz)

Rz. 3 Vom 7.11.1939, BGBl. I S. 2223, BGBl. III 925–1. In der Fassung der Bekanntmachung vom 5.4.1965, BGBl. I S. 213. Zuletzt geändert durch Gesetz vom 12.7.2021 (BGBl. I S. 3108). – Auszug – § 4 (1) Um einen dem Zweck dieses Gesetzes gerecht werdenden Schutz sicherzustellen, bestimmt das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz unter Beachtung gemeinschaftsrechtl...mehr

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§ 2 Die Gesellschaft bürger... / 6. Verordnungsermächtigung

Rz. 109 Die am 18.8.2021 bereits in Kraft getretene Neuregelung des § 707d BGB (Verordnungsermächtigung) hat folgenden Wortlaut: (1) Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung nähere Bestimmungen über die elektronische Führung des Gesellschaftsregisters, die elektronische Anmeldung, die elektronische Einreichung von Dokumenten sowie deren Aufbewahrung zu...mehr

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§ 1 Einführung / 4. Einrichtung und Führung des Gesellschaftsregisters

Rz. 66 Die Bundesländer sind zuständig für die Einrichtung des besonderen Gesellschaftsregisters für die GbR – das neben die bereits bestehenden Register (Handels-, Genossenschafts-, Partnerschafts- und Vereinsregister) tritt. Rz. 67 Um den Bundesländern hinreichend Vorlaufzeit für die Einrichtung entsprechender Register zu verschaffen, tritt das MoPeG nach dessen Art. 137 S....mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5 Zuständigkeiten und Modalitäten zur Erteilung der Bescheinigung

Rz. 68 Die Modalitäten über die Ausstellung der Bescheinigungen und die Zuständigkeit hierfür sind in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt. I. d. R. ist für jeden Einrichtungsbereich eine zuständige Landesbehörde bestimmt. In Baden-Württemberg sind die Zuständigkeiten z. B. wie folgt geregelt.[1] Für die Erteilung der Bescheinigungen nach § 4 Nr. 20 UStG sind...mehr

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§ 18 Unfälle im Ausland / B.4. Kraftfahrzeughaftpflicht-Richtlinie

Rz. 2 Der Bundestag hat mit Wirkung zum 1.1.2003 die 4. Kraftfahrzeughaftpflicht-Richtlinie (4. KH-Richtlinie) der Europäischen Union in nationales Recht umgesetzt. Diese Richtlinie soll zu einer Erleichterung der Abwicklung von Unfallschäden im Ausland beitragen[2] und im Interesse des Verbraucherschutzes Schwierigkeiten nach einem Verkehrsunfall im Ausland minimieren.[3] R...mehr

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Forderungsmanagement: Der r... / 1 Was Unternehmer beim Abschluss ihrer Geschäfte mit Kunden beachten müssen

Es ist nicht allein die schlechte wirtschaftliche Lage, die Unternehmer in Liquiditätsschwierigkeiten bringen kann und im Ernstfall vor das Insolvenzgericht. Vor allem das Zahlungsverhalten privater und gewerblicher Schuldner, bedingt durch deren eigene Überschuldung, ist ein wesentlicher Grund für Liquiditätsprobleme von Unternehmern. Allerdings sind es auch die Unternehmer s...mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / II. Dynamisierung der Pfändungsfreigrenzen

Rz. 6 Mit Wirkung zum 1.1.2002 wurde in § 850c Abs. 2a ZPO eine Dynamisierung eingefügt. Durch das Gesetz zur Fortentwicklung des Rechts des Pfändungsschutzkontos und zur Änderung von Vorschriften des Pfändungsschutzes (Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz – PKoFoG) vom 22.11.2020[2] wurden die seit dem 1.7.2019 geltenden Werte (Bekanntmachung zu § 850c ZPO – Pfändung...mehr