Fachbeiträge & Kommentare zu Verdeckte Gewinnausschüttung

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GmbH: Steuerliche Behandlung / 2.3.3 Gesellschaftsrechtliche Vorgänge

Hingegen sind Geschäftsvorfälle, die auf gesellschaftsrechtlicher Grundlage beruhen, ohne Einfluss auf die Höhe des steuerlichen Einkommens. Dies sind insbesondere: Kapitaleinlage bei Gründung der GmbH, Kapitalerhöhung bzw. Nachschüsse, verdeckte Einlagen, Kapitalrückzahlungen, Gewinnverteilung (Ausschüttung), Auskehrungen bei Liquidation, Gewinnabführung bei Organschaft, Verlustaus...mehr

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GmbH: Steuerliche Behandlung / 2.3.1 Grundlagen

Die GmbH und ihre Gesellschafter sind jeweils selbstständige Rechts- und Steuersubjekte. Damit sind diese in der Lage, zivilrechtlich wirksame, eigenständige schuldrechtliche Verträge miteinander zu schließen. Gleichzeitig besteht zwischen ihnen auch ein gesellschaftsrechtliches Verhältnis. Daraus entspringt ein gewisses Spannungsverhältnis, das steuerrechtlich relevant werd...mehr

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GmbH: Steuerliche Behandlung / Zusammenfassung

Überblick Die Besteuerung einer GmbH bringt eine Reihe von Besonderheiten mit sich. Werden diese nicht oder nicht rechtzeitig beachtet, sind oftmals steuerlich nachteilige Folgen nicht mehr zu vermeiden. Dazu gehört insbesondere der Ansatz einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA), durch welchen ein vorhergehender Betriebsausgabenabzug im Rahmen der steuerlichen Einkommenser...mehr

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GmbH: Steuerliche Behandlung / 1.2 Gründungskosten

Zwar fallen die Kosten für die Gründung einer GmbH zwangsläufig an, jedoch sind diese dennoch dem Grunde nach Aufwendungen der Gründungsgesellschafter. Übernimmt die GmbH diese Aufwendungen, liegt grundsätzlich eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) vor.[1] Es ist allerdings zivilrechtlich möglich, den zu tragenden Aufwand der GmbH aufzubürden. Dazu ist jedoch eine entsprec...mehr

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GmbH: Steuerliche Behandlung / 2.5.3 Grenzfälle

Erfolgt trotz Verbots eine stetige private Nutzung – sog. nachhaltige vertragswidrige private Nutzung, liegt der Schluss nahe, dass das Nutzungsverbot nicht ernstlich gewollt, sondern nur rein formal vereinbart worden ist.[1] Dies hätte zur Folge, dass keine vGA, sondern nach den Gesamtumständen des Einzelfalls ggf. auch eine mündliche oder konkludent getroffene Nutzungsvere...mehr

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GmbH: Steuerliche Behandlung / 2.3.2 Schuldrechtliche Vorgänge

Zu den grundsätzlich auch steuerlich anzuerkennenden schuldrechtlichen Vertragsverhältnissen gehören z. B. ein: Anstellungsvertrag des Geschäftsführers, Darlehensvertrag, Miet- oder Pachtvertrag, Kaufvertrag. Die sich daraus ergebenden Aufwendungen oder Erträge sind dem Grunde nach auch steuerlich als Betriebsausgaben oder Betriebseinnahmen zu werten.mehr

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GmbH: Steuerliche Behandlung / 2.5 Private Kfz-Nutzung

Ein nahezu bei jeder GmbH gegebener Sachverhalt ist die private (Mit-)Nutzung eines im Betriebsvermögen der GmbH befindlichen Pkw durch einen Gesellschafter bzw. den Gesellschafter-Geschäftsführer. Der daraus dem Nutzenden entstehende Vorteil kann steuerrechtlich als sog. geldwerter Vorteil als Arbeitslohn oder als verdeckte Gewinnausschüttung zu berücksichtigen sein. 2.5.1 Sachl...mehr

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GmbH: Steuerliche Behandlung / 2.4.1 Grundsätze

Die Vergütung eines Gesellschafter-Geschäftsführers setzt sich regelmäßig aus mehreren Bestandteilen zusammen. Dies sind insbesondere: das Fest- bzw. Grundgehalt, ein Weihnachtsgeld (13. Monatsgehalt) bzw. Urlaubsgeld, variable Bestandteile, wie z. B. Tantiemen, eine Altersversorgung (Pensionszusage), Sachbezüge, z. B. die private Pkw-Nutzung. Die Finanzverwaltung[1] prüft die Ges...mehr

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GmbH: Steuerliche Behandlung / 2.4.4 Tantieme

Grundsätzlich können Gewinntantiemen als Vergütungsbestandteil steuerlich anerkannt werden. Für umsatzabhängige Tantiemen hat dies der BFH auf Ausnahmefälle beschränkt.[1] Die Vereinbarung muss so klar gefasst sein, dass die Tantieme nur noch durch rechnerische Schritte zu ermitteln ist. Auch sollte eine klare Definition der Bemessungsgrundlagen erfolgen, z. B. was gilt als J...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH: Steuerliche Behandlung / 2.4.3 Überstundenvergütungen und Zuschläge

Zuschläge zum Arbeitslohn eines Gesellschafter-Geschäftsführers wegen geleisteter Überstunden oder Arbeitszeiten bei Nacht bzw. an Sonn- und Feiertagen sind i. d. R. unüblich und als vGA anzusehen. Ein Geschäftsführer schuldet seine gesamte Arbeitskraft, weshalb auch vom BFH hier ein strenger Maßstab angelegt wird.[1] Dies gilt insbesondere, wenn der Geschäftsführer auch ein...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Einräumung einer wertlosen Position gegen eine werthaltige Gegenleistung als vGA

Eine verdeckte Gewinnausschüttung liegt vor, wenn sich ein an einer GmbH (GmbH 1) mit 50,1 % beteiligter Gesellschafter entschuldet, indem er einer anderen GmbH (GmbH 2), die er mittelbar beherrscht, eine als Vorkaufsrecht bezeichnete, nicht werthaltige Position im Zusammenhang mit einem ihm gehörenden Grundstück zurechnet, die die GmbH 2 dadurch "bezahlt", dass sie insbeson...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Miet- und Pachtverhältnisse... / 4.4.1 Inhalt der Pachtverträge

Rz. 81 Erst durch den Abschluss der Miet- oder Pachtverträge wird die steuerrechtliche Verknüpfung zwischen Besitz- und Betriebsunternehmen hergestellt. Um den steuerlichen Problemen der verdeckten Gewinnausschüttung aus der Betriebs-GmbH zu entgehen, müssen die verpachteten Gegenstände unbedingt genau bezeichnet werden. Dazu kann als Anlage zum Mietvertrag ein besonderes Ve...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Wettbewerbsverbote und Nebe... / 2 Befreiung vom Wettbewerbsverbot

Eine Befreiung vom Wettbewerbsverbot ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung möglich. Sie ist nur in Ausnahmefällen zu empfehlen, z. B. wenn ein Geschäftsführer eines Konkurrenzunternehmens eingestellt werden soll, um eine Kooperation zwischen den eigentlich konkurrierenden Unternehmen in die Wege zu leiten. Die Voraussetzungen der Befreiung im Einzelnen sind umstr...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Miet- und Pachtverhältnisse... / 4.4.2 Berechnung angemessener Pachtzinsen

Rz. 83 Eines der schwierigsten Probleme der Betriebsaufspaltung ist die Ermittlung einer richtigen Pachthöhe. Zahlt die GmbH eine unangemessen hohe Pacht, so liegt eine verdeckte Gewinnausschüttung vor. Der Pachtzins muss aus der Sicht des Verpächters vor allem 2 Elemente enthalten: Eine Vergütung für die Abnutzung der überlassenen Gegenstände. Hierfür werden regelmäßig die s...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Aufmerksamkeiten für Untern... / 3.1 Wann und für welche Zuwendungen die Steuer pauschal berechnet werden kann

Die Einkommensteuer auf Sachzuwendungen an Arbeitnehmer oder Nichtarbeitnehmer kann gem. § 37 b EStG mit einem Steuersatz von 30 % pauschal übernommen und abgeführt werden. Bemessungsgrundlage der pauschalen Steuer sind die Aufwendungen, einschließlich Umsatzsteuer. Die Pauschalierung der Einkommensteuer setzt voraus, dass die Sachzuwendungen steuerpflichtig sind. Das BMF[1]...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Land- und Forstwirtschaft / 2 Liebhaberei

Ein Betrieb setzt voraus, dass er mit Gewinnerzielungsabsicht wirtschaftet.[1] Das bedeutet, dass neben den laufenden Betriebsergebnissen unter Einschluss realisierter und nicht realisierter Wertsteigerungen des Betriebsvermögens ein positiver Totalgewinn objektiv möglich ist. Totalgewinne sind nur Erträge, die tatsächlich der Besteuerung zugrunde ­gelegt werden. Bei § 13a ES...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bilanzpolitik in der Untern... / 6.6.2 Gestaltungen im Verhältnis der Gesellschafter zur GmbH

Rz. 48 Eine Verlust-GmbH kann mit ihren Verlusten mangels Verrechnungsmöglichkeiten mit Gewinnen steuerlich zunächst nichts anfangen. Die GmbH-Gesellschafter hingegen unterliegen mit ihren u. U. hohen Einkünften der vollen Einkommensteuerbelastung. Ein unmittelbarer Transfer der Verluste auf Ebene der Gesellschafter ist indes nicht möglich. Denkbar wären in diesem Zusammenha...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Betrieb gewerblicher Art (BgA) gemäß § 4 Abs. 1 KStG – Einnahmeerzielungsabsicht

Leitsatz 1. An der auch bei sogenannten Kurbetrieben zur Annahme eines BgA erforderlichen Einnahmeerzielungsabsicht im Sinne von § 4 Abs. 1 Satz 1 KStG kann es bei Einrichtungen, die – wie beispielsweise einem Park – der Öffentlichkeit zugänglich sind, ohne dass der Zugang mit dem Zweck der Erhebung eines Nutzungsentgelts kontrolliert wird, fehlen. 2. Die Übergangsregelung de...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.1 Gefahr einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA)

Für inländische Vertriebsgesellschaften eines ausländischen Konzerns prüfte man bei einer Änderung der Funktion bereits vor Inkrafttreten der gesetzlichen Neuregelung vorrangig, ob eine vGA wegen nicht geltend gemachter Ausgleichsansprüche besteht. Eine vGA kommt regelmäßig in Betracht, wenn die Vertriebsgesellschaft in die vorzeitige unentgeltliche Auflösung eines seit Jahre...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internationales Steuerrecht... / 2.2.1 Verrechnungspreismethode – Systematik und Begrifflichkeit des hypothetischen Fremdvergleich

Die ab 2008 § 1 AStG normierte Verrechnungspreissystematik sieht grundsätzlich die Verwendung der 3 Standartmethoden vor: Preisvergleichsmethode Wiederverkaufspreismethode und Kostenaufschlagsmethode Als Ausnahmeregelung bestimmt jedoch § 1 Abs. 3 Satz 5 AStG, dass in den Fällen, in denen weder ein uneingeschränkter Vergleich (z. B. Preisvergleichsmethode) noch ein eingeschränkt...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Privatnutzung eines betrieb... / 6.3 Besonderheiten bei Gesellschafter-Geschäftsführern einer GmbH

Überlassung eines betrieblichen Pkw als lohnsteuerpflichtiger Vorteil Angestellte Gesellschafter-Geschäftsführer werden grundsätzlich wie Arbeitnehmer behandelt, auch wenn sich durch ihre Beteiligung an der Gesellschaft, insbesondere als beherrschender Gesellschafter, faktisch eine Art von Unternehmerstellung ergibt. Entsprechend gilt die Überlassung eines betrieblichen PKW d...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Todesfall / 4.3 Was beim Tod des Gesellschafter-Geschäftsführers für Todesanzeigen und Trauerbriefe gilt

Beim Tod des Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH können z. B. die von der Gesellschaft getragenen Kosten für Todesanzeigen, von Trauerbriefen und von Kränzen als Betriebsausgaben abzugsfähig sein. Nicht dazu gehören aber die eigentlichen Beerdigungskosten, welche von den Erben zu tragen sind. Wenn die GmbH auch derartige Aufwendungen übernimmt, liegen in aller Regel ve...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Schmiergelder / 6 Verschärfung der Abzugsfähigkeit

Gemäß § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 10 EStG sind Zuwendungen von Vorteilen schon dann vom Betriebsausgabenabzug ausgeschlossen, wenn diese eine rechtswidrige Tat darstellen, die den Tatbestand eines Strafgesetzes oder eines Gesetzes verwirklichen, das die Ahndung mit einer Geldbuße zulässt. Ein Vorteil in diesem Sinne ist jede Leistung des Zuwendenden, auf die der Empfänger keinen re...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Sonderabschreibung: Vorauss... / 5.2 Für die ausschließliche betriebliche Nutzung sind die ersten beiden Jahre entscheidend

Die (fast) ausschließliche betriebliche Nutzung muss – anders als beim Investitionsabzugsbetrag – unbedingt in jedem der ersten beiden Jahre vorliegen, also im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und im darauffolgenden Wirtschaftsjahr. Die beiden ersten Jahre sind somit entscheidend. Es nutzt nichts, wenn die private Nutzung im 1. Jahr über 10 % liegt und diese erst im 2. Jahr...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Darlehen / 1 Darlehen der GmbH an den Gesellschafter (Gesellschaftsdarlehen)

Die Vermögenssphäre der GmbH als juristisch selbstständiger Person ist strikt von der Vermögenssphäre ihrer Gesellschafter zu trennen. Daher steht es der GmbH frei, sowohl ihren Gesellschaftern als auch Drittpersonen Darlehen zu gewähren, genauso wie sie umgekehrt Darlehen von diesen erhalten kann. Bei der Darlehensgewährung an Gesellschafter muss Folgendes beachtet werden: D...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 22 ... / 2.2.1.2 Angemessenheitsprüfung

Rz. 22 In der Literatur ist umstritten, ob neben den in § 22 KStG aufgeführten Voraussetzungen die Abzugsfähigkeit der Rückvergütung zusätzlich davon abhängt, dass sie "angemessen" ist. Liegen die Voraussetzungen des § 22 KStG nicht vor (z. B. durch Verstoß gegen die Anforderungen des § 22 Abs. 2 Satz 1 KStG oder durch Vorliegen eines Preisnachlasses, s. Rz. 24ff.), kann es ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 21 ... / 1.2 Normzweck

Rz. 5 Für § 21 KStG werden unterschiedliche Zwecke angeführt. Als Abzugsbeschränkung sollte sie die im Jahr 1976 abgeschaffte pauschale Mindestbesteuerung von Versicherungsunternehmen ersetzen[1] und bei Lebensversicherungen zugleich sicherstellen, dass nur steuererhöhend erfasste Beitragseinnahmen später als Beitragsrückerstattungen steuermindernd abgezogen werden können. R...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Darlehen / 2 Darlehen des Gesellschafters an die GmbH (Gesellschafterdarlehen)

Neben Krediten von Banken, Darlehen von Dritten kann der Gesellschafter-Geschäftsführer die GmbH auch selbst mit Darlehen finanzieren, dem sog. Gesellschafterdarlehen. Bei Betriebsprüfungen werden Darlehensvereinbarungen zwischen den Gesellschaftern und der GmbH besonders kritisch geprüft. Das Gesellschafterdarlehen muss so ausgestaltet sein, wie es auch zwischen Fremden/Drit...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 22 ... / 3.3 Höchstgrenze (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 52 Das sich aus der Überschussberechnung ermittelte Ergebnis (Rz. 37) bildet die obere Grenze für den Abzug der Rückvergütung als Betriebsausgabe (§ 22 Abs. 1 Satz 3 KStG). Unterschreitet die tatsächliche Rückvergütung den Höchstbetrag, sieht § 22 KStG keine Vortragsmöglichkeit vor. Überschreitet sie den Höchstbetrag, handelt es sich bei dem darüber hinausgehenden Betrag...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 22 ... / 5 Behandlung der Rückvergütung bei den Mitgliedern

Rz. 63 Die Behandlung der Rückvergütung bei den Mitgliedern der Genossenschaft hängt davon ab, wie die Genossenschaftsanteile bei den Mitgliedern behandelt werden. Handelt es sich um land- und forstwirtschaftliches oder gewerbliches Betriebsvermögen, sind die Rückvergütungen Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft oder Gewerbebetrieb. Bei Körperschaften als Empfänger der Rüc...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 8d ... / 4.2.7 Übertragung von Wirtschaftsgütern

Rz. 127 Als schädliches Ereignis wird (vorbehaltlich stiller Reserven) ebenfalls angesehen, wenn auf die Körperschaft Wirtschaftsgüter zu einem geringeren als ihrem gemeinen Wert übertragen werden. Die Vorschrift soll verhindern, dass stille Reserven auf den Stpfl. übertragen werden und diese dann durch Veräußerung des fraglichen Wirtschaftsguts realisiert und damit die Verl...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 22 ... / 2.2.1.1 Allgemeines

Rz. 20 § 22 KStG ist nur auf Rückvergütungen anzuwenden. Hierbei geht es um die Verteilung des Jahresgewinns der Genossenschaft an ihre Mitglieder. Dabei handelt sich nicht um eine Gewinnverteilung i. S. d. § 19 GenG ("Gewinn- und Verlustverteilung"), sondern dem Charakter nach um eine verdeckte Gewinnausschüttung i. S. d. § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG, deren Rechtsgrundsätze aber ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 22 ... / 3.1.3.2 Nebengeschäft

Rz. 34 Gewinne außerhalb von Zweck-, Gegen- und Hilfsgeschäften sind Nebengeschäfte und nicht rückvergütungsfähig. [1] Rückvergütungen an Mitglieder aus derartigen oder vergleichbaren Quellen sind offene oder verdeckte Gewinnausschüttungen nach § 8 Abs. 3 KStG, die den steuerlichen Gewinn nicht mindern dürfen. Rz. 35 Der Gewinn aus den Nebengeschäften ist i. d. R. mit den sich...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 22 ... / 2.2.3 Preisnachlässe (Rabatte, Boni, Skonti)

Rz. 24 An Mitglieder gewährte Preisnachlässe (Rabatte, Boni, Skonti)[1] werden wegen der formalen Voraussetzungen des § 22 Abs. 2 Satz 1 KStG wohl weniger häufig originäre Rückvergütungen i. S. d. § 22 Abs. 1 KStG darstellen, können aber die Voraussetzungen der Nach- und Rückzahlungen i. S. d. § 22 Abs. 2 Satz 2 KStG erfüllen (Rz. 62). Sie werden dann den Rückvergütungen gle...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Beweislast für das Vorliegen einer vGA

Die Beweislast (objektive Feststellungslast) für das Vorliegen einer vGA trägt das Finanzamt. Bei einem Gesellschafter-Verrechnungskonto handelt es sich um nichts anderes als um ein Darlehen der Gesellschaft an den Gesellschafter, welches – vergleichbar einem Girokonto bei einer Bank – geführt wird. Aus hohen Bar-Rückführungen auf dem Gesellschafter-Verrechnungskonto kann jed...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) VGA: Anschaffungsnebenkosten und überhöhter Kaufpreis

Streitig ist, ob Anschaffungskosten und überhöhter Kaufpreis für ein Grundstück eine vGA darstellen und ob, da Gesellschafterin der GmbH eine Ltd mit Sitz in Zypern ist, die Sperrwirkung nach Art. 9 Abs. 1 DBA Zypern einen Ansatz der vGA ausschließt. Anschaffungsnebenkosten: Der Bilanzansatz eines Grundstücks ist um Anschaffungsnebenkosten zu mindern, die auf Leistungen eines...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / d) VGA: Aufwendungen für ein TV-Abo und einen vom Gesellschafter-GF privat genutzten Oldtimer

Finanziert eine GmbH auch, die privaten Interessen ihres Gesellschafter-GF berührende Aufwendungen, so ist die für eine vGA ausreichende private Mitveranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis regelmäßig gegeben, wenn bei vergleichbaren Aufwendungen eines sonstigen Unternehmers § 12 Nr. 1 S. 2 EStG eingreifen würde. TV-Abo: Aufgrund der privaten Konsumnähe eines TV-Abonneme...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
XI Anhang II: Die GmbH & Co... / 2.1.1 Motive

Rz. 810 Motive der Umwandlung einer GmbH in eine GmbH & Co. KG können sein: a) betriebswirtschaftliche Auswirkungen der Unternehmensteuerreform;[1] b) höheres steuerliches Risiko aufgrund verdeckter Gewinnausschüttungen.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) VGA durch entgeltliche Einräumung eines nicht werthaltigen Vorkaufsrechtes

Werden im Gegenzug für die Einräumung eines Vorkaufsrechtes an einem im Eigentum des mittelbaren Alleingesellschafters einer GmbH stehenden Grundstücks Schulden des Gesellschafters übernommen, ist dem Gesellschafter eine vGA in Höhe der übernommenen Verbindlichkeiten hinzuzurechnen, wenn seitens der GmbH kein betriebliches Interesse an dem Zugriff auf dieses Grundstück beste...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.2.2.5.2 Schädliche Verwendung der weiter eingebrachten Anteile (§ 22 Abs. 1 S. 6 Nr. 4 UmwStG)

Rz. 176 Durch § 22 Abs. 1 S. 6 Nr. 4 UmwStG stellt der Gesetzgeber sicher, dass es zu einer rückwirkenden Besteuerung des Einbringungsgewinns I kommt, soweit die weiter eingebrachten Anteile nach der Weitereinbringung veräußert werden i. S. d. § 22 Abs. 1 S. 1 UmwStG; es sei denn die Veräußerung erfüllt nachweislich den Ausnahmetatbestand des § 22 Abs. 1 S. 6 Nr. 2 Hs. 2 UmwS...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Corona-Sonderzahlung / 1.4 Begünstigte Arbeitnehmer

Als Höchstbetrag für eine steuerfreie Beihilfe oder Unterstützung i. S. d. § 3 Nr. 11a EStG galt pro Arbeitnehmer der Betrag von 1.500 EUR. Unerheblich war, ob bei Zahlung der Corona-Sonderzahlung der Arbeitnehmer in Voll- oder Teilzeit beschäftigt war oder ob es sich um einen geringfügig entlohnten Beschäftigten (sog. Minijobber) gehandelt hat. Im Fall eines Ehegatten-Arbei...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 6. Sachliche Bindung

Rz. 45 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Die Bindung des FA an die Anrufungsauskunft beschränkt sich aber auf das Lohnsteuer-Abzugsverfahren. Sie erstreckt sich nicht auf die Festsetzung der ESt im Rahmen der Veranlagung (BFH 244, 572 = BStBl 2014 II, 894; BFH 250, 159 = BStBl 2016 II, 751). Dies gilt auch dann, wenn der ArbN selbst (> Rz 14) diese Auskunft eingeholt hat. Das ergib...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Verbindliche Auskunft nach § 89 Abs 2 bis 7 AO

Rz. 55 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Mit § 89 Abs 2 AO wurde eine allgemeine verbindliche Auskunft für das Besteuerungsverfahren (> Rz 56) eingeführt (Gesetz vom 05.09.2006, BGBl 2006 I, 2098 = BStBl 2006 I, 506; Bruschke, DStZ 2007, 267; Dißars/Bürkle, StB 2007 54; Brühl/Süß, DStR 2016, 2617; Dannecker/Werder, BB 2017, 284; grundlegend zB Horst, Die verbindliche Auskunft nach ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 7.2.2.6 Weiterübertragung zum gemeinen Wert

Rz. 173 Unschädlich für die Noch-Zugehörigkeit zum Betriebsvermögen ist es jedoch, wenn die Weiterübertragung zum gemeinen Wert erfolgte. In diesem Fall kommt es dann statt der Aufstockung zu einem sofort abzugsfähigen Aufwand im entsprechenden Übertragungsjahr.[1] Rz. 174 Eine Weiterübertragung zum gemeinen Wert liegt vor, wenn alle stillen Reserven aufgedeckt wurden.[2] Rz. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 6.13 Konnte ein Gesellschafter-Geschäftsführer die Steuerfreiheit ebenfalls in Anspruch nehmen?

Bei einem Gesellschafter-Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft konnte die Zahlung von steuerfreien Beihilfen und Unterstützungen im Sinne des § 3 Nummer 11a des Einkommensteuergesetzes zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. In diesem Fall wurde die Steuerfreiheit nicht gewährt. Eine verdeckte Gewinnausschüttung lag vor, wenn für die Zahlung keine überzeugenden be...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.8 Sonstige Einzelfälle (Fall-ABC)

Rz. 150 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Abfälle, werthaltige Beauftragt ein Abfallerzeuger oder -besitzer einen Dritten mit der ordnungsgemäßen Entsorgung seines Abfalls, erbringt der Dritte mit der Übernahme und Erfüllung der Entsorgungspflicht eine sonstige Leistung, sofern der Entsorgung eine eigenständige wirtschaftliche Bedeutung zukommt; hiervon ist insbesondere auszugehen, w...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Inhalt und Bedeutung

Rn. 1 Stand: EL 146 – ET: Die Vorschrift regelt die Entrichtung der KapSt und bestimmt dafür den Steuerschuldner, die Entstehung der KapSt, den KapSt-Abzug und die Haftung des Entrichtungspflichtigen. Neu aufgenommen wurden ergänzende Bestimmungen durch das StÄndG 2015 vom 02.11.2015 (BGBl I 2015, 1834), durch das InvestmentsteuerreformG (InvStRefG) vom 19.07.2016 (BGBl I 2016, ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Haftungsbescheid

Rn. 37 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Regelverfahren zur Inanspruchnahme des Entrichtungspflichtigen als Haftungsschuldner ist der Haftungsbescheid nach § 191 AO . Dieser darf generell nur ergehen, solange der KapSt-Anspruch noch besteht, weil die Haftung einen bestehenden Steueranspruch voraussetzt. Rn. 38 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Der Haftungsbescheid muss innerhalb der Festset...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Verstärkte Einbeziehung des Steuerschuldners

Rn. 15 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Die Einbehaltung und Abführung der KapSt stößt auf Schwierigkeiten, wenn die KapErtr nicht in Geld bestehen; zB bei einer vGA durch Unterpreisverkauf an den Anteilseigner. Letztlich wird es bei allen Erträgen, die nicht in Geld bestehen, erforderlich sein, den Marktpreis zu ermitteln. Rn. 16 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Reicht der in Geld gelei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Sonderregelung für KapSt nach § 43 Abs 1 S 1 Nr 7c EStG (§ 44 Abs 6 EStG)

Rn. 44 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Bei der KapSt auf nicht zur Rücklagenbildung verwandte Gewinne eines BgA ohne eigene Rechtspersönlichkeit oder eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs einer unbeschränkt kstpfl, aber steuerbefreiten Körperschaft fingiert § 44 Abs 6 S 1 EStG die Trägerkörperschaft als Gläubiger und den Betrieb oder Geschäftsbetrieb als Schuldner der KapErtr;...mehr