Fachbeiträge & Kommentare zu Verdeckte Gewinnausschüttung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Systematik, Funktion, Begriffsinhalte

Rn. 200 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Korrektur-/Neutralisationsfunktion: Die Gewinndefinition (§ 4 Abs 1 S 1 EStG) weist den Regelungen über Entnahmen und Einlagen (§ 4 Abs 1 S 2–5 EStG) eine Korrektur- und Neutralisationsfunktion im Rahmen der Gewinnermittlung durch BV-Vergleich zu (s Rn 5). Entnahmen und Einlagen stellen in spiegelbildlicher Verbundenheit notwendige Bestandt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 1707 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Nicht abziehbar sind nach § 4 Abs 5 S 1 Nr 4 EStG die Aufwendungen für die Ausübung einer Jagd oder einer Fischerei, für das Halten oder Benutzen von Segeljachten oder Motorjachten sowie für ähnliche Zwecke und für die hiermit zusammenhängenden Bewirtungen. Durch die mit dem EStG 1960 eingeführte Vorschrift sollen Aufwendungen, die typisch...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Mayer-Wegelin, Der Teilwert von unverzinslichen … Darlehen, BB 1990, 23; Groh, Unverzinsliche Darlehen in der HB u StB, StuW 1991, 297; Blümich/Schreiber, § 5 EStG Rz 480ff. Rn. 1210 Stand: EL 91 – ET: 05/2011 Forderungen erscheinen in der handelsrechtlichen Gliederungssystematik des § 266 HGB sowohl im AV als auch im UV. Im AV handelt es sich idR um Ausleihungen, im UV um Forde...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Ermessensspielräume, Schätzerfordernisse

Rn. 21 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Die Objektivierbarkeit der Gewinnermittlung findet ihre Grenze, insoweit Ermessens- u Schätzspielräume bestehen, die auf der Grundlage von Wahrscheinlichkeitsüberlegungen ausgefüllt werden müssen. Diese bestehen sowohl auf der Ansatz- als auch insb auf der Bewertungsebene. Praxis-Beispiel Bilanzierungsfall einer ‹Krisen-GmbH›: Momentaufnahme v...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. ABC der BE

Rn. 1615 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Abfall s "Altgold" Abfindung Abfindungen sind als BE zu erfassen, wenn sie betrieblich veranlasst sind. Maßgeblich sind die Verhältnisse beim Empfänger der Abfindung. Sie müssen insoweit beim Empfänger betrieblich veranlasst sein. Auf die Verhältnisse des Zahlenden kommt es nicht an. Als Hilfsgeschäfte sind die Abfindungen zu berücksichtigen....mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / J. ABC des Bilanzansatzes

Rn. 1499 Stand: EL 134 – ET: 02/2019 Abbaurecht s Rn 1405ff Abbruchkosten s § 6 Rn 591ff (Dräger/Dorn/Hoffmann) Abbruchverpflichtung s Rn 885 Abfallentsorgung s Rn 884ff Abfindung Beispiele aus der BFH-Rspr zur Behandlung beim Leistenden:mehr

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Anhang nach HGB / 5.3.4 Allgemeine Angaben zu Bilanzierung, Bewertung, Währungsumrechnung und Konsolidierung

Rz. 266 Unter den "Allgemeinen Angaben zu Bilanzierung, Bewertung, Währungsumrechnung und Konsolidierung" werden eine Reihe den Jahres- und mittelbar auch Konzernabschluss umfassender Anhangangaben subsumiert. Im Einzelnen verlangt die Kerntaxonomie bei freiwilliger Befüllung dieses Moduls Angaben zu folgenden Bereichen (Kerntaxonomie 6.7, Zeilen 4807–5036):mehr

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Gesellschaft: Wahl der Rech... / 6.2 Kapitalgesellschaften

Vorteilhafter ist eine Leistungsbeziehung bei Kapitalgesellschaften. Hier bleibt es beim gebuchten Betriebsausgabenabzug; es erfolgt keine steuerrechtliche Korrektur bei der Gewinnermittlung. Die Auswirkungen von vertraglichen Vergütungen werden für die Besteuerung beachtet. Dies gilt auch und gerade für die Gewerbesteuer, welche damit durch die Zahlung von Vergütungen an di...mehr

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Familiengesellschaft / 1.2 Geteilter Gewinn

Typisch für eine Gesellschaft ist nicht nur das geteilte Risiko, sondern dementsprechend auch ein zu teilender Gewinn. Doch gerade dies kann bei einer Familiengesellschaft ganz gezielt steuerlich vorteilhaft genutzt werden. Meist weisen Familienangehörige, z. B. Kinder oder Großeltern, einen deutlich geringeren persönlichen Steuersatz auf. Damit wird eine Teilung des Gewinns...mehr

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Zwei-Konten-Modell / 6 Personen- und Kapitalgesellschaften

Die dargestellten Grundsätze gelten unverändert auch für Personengesellschaften, z. B. eine gewerblich tätige KG oder eine Freiberuflersozietät. Die Gesellschafter können sämtliche Betriebseinnahmen über das betriebliche Guthabenkonto entnehmen und sämtliche Betriebsausgaben mit Kredit finanzieren. Auch hier sind die Einschränkungen des § 4 Abs. 4a EStG zu beachten, soweit e...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 2.1.2 Bedingungen

Rz. 7 Rechtsgeschäfte, die einen Steuertatbestand verwirklichen, können von einer Bedingung, d. h. einem zukünftigen ungewissen Ereignis, abhängig gemacht werden. Bei einer aufschiebenden Bedingung tritt die von der Bedingung abhängig gemachte Wirkung des Rechtsgeschäfts erst mit dem Eintritt der Bedingung ein.[1] Bei einer auflösenden Bedingung endigt die Wirkung des Rechts...mehr

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Offenlegung und Hinterlegun... / 16.3 Änderung der Aussagekraft von Jahresabschlüssen

Rz. 98 Schließlich besteht die Möglichkeit, durch Verlagerung von Ertragspotenzialen die Aussagekraft von Jahresabschlüssen zu verändern. Zu diesem Zweck können z. B. über den Einsatz konzerninterner Verrechnungspreise Ergebnisanteile auf Schwestergesellschaften oder Auslandsgesellschaften transferiert werden, um so die Ertragskraft des publizitätspflichtigen Unternehmens zu...mehr

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Offenlegung und Hinterlegun... / 15 Sanktionen bei Verletzung der Offenlegungs- und Hinterlegungspflichten

Rz. 81 Werden die publizitätspflichtigen Unterlagen nicht oder nicht rechtzeitig offengelegt bzw. nach § 326 Abs. 2 HGB hinterlegt, ist dies weder ein Grund zur Anfechtung des Jahresabschlusses noch ein Nichtigkeitsgrund z. B. nach § 256 AktG.[1] Bei Verletzung der Offenlegungspflicht sieht das Gesetz aber Sanktionen gegen die vertretungsberechtigten Organe der Gesellschaft ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 3.4 Ausschüttungen von Körperschaften, Nr. 4

Rz. 64 § 32d Abs. 2 Nr. 4 Halbs. 1 EStG bestimmt, dass für Kapitalerträge i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 und 9 EStG nicht der proportionale Sondertarif i. S. d. § 32d Abs. 1 EStG, sondern der progressive Normaltarif i. S. d. § 32a Abs. 1 EStG zur Anwendung kommt, soweit sie das Einkommen der leistenden Körperschaft gemindert haben. Dies gilt nach § 32d Abs. 2 Nr. 4 Halbs. 2 EStG...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 1.5 Rechtsentwicklung

Rz. 11 § 32d EStG wurde im Rahmen der Einführung der Abgeltungsteuer für private Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne mit dem Unternehmensteuerreformgesetz 2008 v. 14.8.2007[1] ins Gesetz aufgenommen. Nach § 52a Abs. 15 EStG i. d. F. d. Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 v. 14.8.2007 war der neu eingeführte § 32d EStG erstmals für den Vz 2009 anzuwenden. Rz. 12 Durch das ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 3.1.1.1 Nahestehen von Gläubiger und Schuldner

Rz. 34 § 32d Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a) EStG erläutert nicht, was unter einer nahestehenden Person zu verstehen ist, obwohl es sich hierbei um den zentralen Begriff der Regelung handelt. Unbestritten ist lediglich, dass die Voraussetzungen des Nahestehens im Zeitpunkt des Zuflusses der Kapitalerträge i. S. d. § 11 Abs. 1 EStG erfüllt sein müssen. Im Übrigen finden sich im Schri...mehr

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Zinsschranke / 1.2 EBITDA bei Kapitalgesellschaften

Bei Kapitalgesellschaften tritt an die Stelle des maßgeblichen Gewinns das maßgebliche Einkommen.[1] Demnach erhöhen z. B. verdeckte Gewinnausschüttungen und Spenden das Einkommen. Dividenden und Veräußerungsgewinne nach § 8b KStG vermindern dieses entsprechend. Das steuerliche EBITDA für Kapitalgesellschaften ermittelt sich somit wie folgt:[2]mehr

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Zinsschranke / 3.2.1 Zinsaufwand

Nach § 4h Abs. 3 Satz 2 EStG i. d. F. vor Inkrafttreten des Kreditzweitmarktförderungsgesetz waren Zinsaufwendungen definiert als Vergütungen für Fremdkapital, die den maßgeblichen Gewinn gemindert haben. Nach dem BMF-Schreiben zählen zum Fremdkapital alle als Verbindlichkeit passivierungspflichtigen Kapitalzuführungen in Geld, die nach steuerlichen Kriterien nicht zum Eigenk...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Zinsen für Gesellschafterda... / 3.5 Überhöhte Zinsen sind verdeckte Gewinnausschüttungen

Bei einem Gesellschafterdarlehen sollte der vereinbarte Zinssatz einem Vergleich mit dem fremdüblichen Zinssatz standhalten. Ansonsten führt die überhöhte Verzinsung regelmäßig zu einer verdeckten Gewinnausschüttung. Das hat das Finanzgericht Köln mit Urteil vom 29.6.2017 festgestellt.[1] Im entschiedenen Fall erwarb die X-GmbH sämtliche Anteile an der Y-GmbH. Zur Finanzieru...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) VGA: Privatnutzung eines Pkw trotz vertraglichen Nutzungsverbots

Anscheinsbeweis: Aufgrund der allgemeinen Lebenserfahrung spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass ein Alleingesellschafter-Geschäftsführer (GF) einen ihm zur Verfügung stehenden betrieblichen Pkw – unabhängig von einem mit der ebenfalls von ihm vertretenen Gesellschaft vereinbarten Nutzungsverbot – auch für private Fahrten nutzt, da nicht zu erwarten ist, dass ei...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / d) VGA: Als Anschaffungsnebenkosten eines Grundstücks zu beurteilende Leistungen eines beherrschenden Gesellschafters

Der Bilanzansatz eines erworbenen Grundstücks ist auch dann um den Betrag der vGA zu mindern, wenn es bei als Anschaffungsnebenkosten zu beurteilenden Leistungen eines beherrschenden Gesellschafters an einer klaren und eindeutigen, im Voraus getroffenen, zivilrechtlich wirksamen und tatsächlich durchgeführten Vereinbarung fehlt. Der Auffassung, auch ein überhöhter Kaufpreis s...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Zinsen für Gesellschafterda... / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Zinszahlung für ein Darlehen an den Gesellschafter

Hans Groß und Wolfgang Müller sind Gesellschafter der G&W oHG. Hans Groß hat der G&W oHG ein Darlehen von 200.000 EUR zum Zinssatz von 5 % gewährt. Die Überweisung der Darlehenszinsen (10.000 EUR jährlich) erfolgt quartalsmäßig. Buchungsvorschlag:mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) VGA: Vorzeitige Ablösung einer rückgedeckten Pensionszusage

Die Kapitalabfindung einer gegenüber dem beherrschenden Gesellschafter-GF bestehenden Pensionszusage stellt bei betrieblicher Veranlassung – hier im Fall der wirtschaftlichen Krise der Gesellschaft – keine vGA dar, wenn es eine klare, im Voraus getroffene, zivilrechtlich wirksame und tatsächliche Vereinbarung zwischen dem Gesellschafter-GF und der Gesellschaft gibt. Im Streit...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Haftung infolge unterlassener Berichtigung der vom früheren GF erstellten Steuererklärungen

Mangelnde Sachverhaltsaufklärung: Um eine fehlerfreie Ermessensentscheidung bei der Inanspruchnahme eines Haftungsschuldners treffen zu können, ist es seitens der Finanzbehörde erforderlich, den Sachverhalt umfassend und einwandfrei zu ermitteln. Mangelt es an Sachverhaltsermittlungen, die den Beitrag eines Haftungsschuldners zur eingetretenen Steuerverkürzung betreffen und ...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / f) Steuerliche Anerkennung eines Gewinngemeinschaftsvertrages zwischen konzernzugehörigen Schwesterkapitalgesellschaften

Die mit der Begründung einer Gewinngemeinschaft verbundene Ergebnispoolung zwischen Schwesterkapitalgesellschaften kann steuerlich insbesondere nur dann anerkannt werden, wenn diesbezüglich jeweils eine hinreichende eigenbetriebliche Veranlassung der beteiligten Gesellschaften vorliegt. Waren für den Abschluss bzw. die Durchführung des Vertrags gesellschaftsrechtliche Gründe...mehr

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Nachhaltige Geschäftsmodell... / 2.8 Business Case für Nachhaltigkeit

Für den Grundsatzbeschluss über die Weiterentwicklung zu nachhaltigen Geschäftsmodellen sollten neben den qualitativen Vorteilen für das Kundenunternehmen auch der quantitative Nutzen dargestellt werden. Neben der Vorstellung einer Fallstudie bietet sich für die Begründung auch die Verwendung einer Wirtschaftlichkeitsrechnung an. Liegt eine positive Wirtschaftlichkeit vor, s...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 9 A... / 3.8.3 Zuwendungen als verdeckte Gewinnausschüttungen

Rz. 76 Nach § 8 Abs. 3 KStG darf das Einkommen nicht um verdeckte Gewinnausschüttungen gemindert werden. Erfüllt eine Zuwendung zugleich den Tatbestand der Zuwendung und den Tatbestand der verdeckten Gewinnausschüttung, hat das in § 8 Abs. 3 KStG begründete Abzugsverbot für verdeckte Gewinnausschüttungen nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG Vorrang vor der Abziehbarkeit der Zuwendunge...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 10 ... / 3.4.2 Umsatzsteuer auf Entnahmen und verdeckte Gewinnausschüttungen

Rz. 34 Das Abzugsverbot der USt für Umsätze, die Entnahmen sind, bezieht sich m. E. ausschließlich auf § 3 Abs. 1b Nr. 1 UStG. Es handelt sich dabei um Fälle der Entnahme eines Gegenstands durch einen Unternehmer aus seinem Unternehmen für Zwecke, die außerhalb des Unternehmens liegen. Sie werden umsatzsteuerlich als fiktive Lieferungen behandelt. § 3 Abs. 1b Nrn. 2, 3 UStG ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 9 A... / 3.8.2 Zuwendungen von wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben und von Betrieben gewerblicher Art an ihre Träger

Rz. 74 Stellt ein steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb seiner Körperschaft für deren steuerbegünstigte Zwecke Beträge zur Verfügung, liegt eine als Entnahme anzusehende Gewinnverwendung für eigene Zwecke vor, weil der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb kein eigenes Steuersubjekt ist. Ein Zuwendungsabzug ist in diesen Fällen nicht möglich.[1] Dagegen sind Zuwendu...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 9 A... / 2 Gewinnanteile des persönlich haftenden Gesellschafters einer KGaA oder vergleichbaren Kapitalgesellschaft (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 9 Nach § 278 Abs. 1 AktG ist die KGaA eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, bei der mindestens ein Gesellschafter den Gesellschaftsgläubigern unbeschränkt haftet und die übrigen Gesellschafter mit Einlagen auf das in Aktien zerlegte Grundkapital beteiligt sind, ohne persönlich für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft zu haften (Kommanditaktionäre). Der pe...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 9 A... / 3.1.1 Körperschaften als Spender

Rz. 21 Rechtspolitisch war die Regelung, dass nicht nur natürliche Personen, sondern auch Körperschaften begünstigte Zuwendungen (Spenden und Mitgliedsbeiträge) mit steuerlicher Wirkung leisten können, stets umstritten. Die Problematik besteht darin, dass Spenden freiwillige und fremdnützige Aufwendungen sind, mit denen über den Förderungszweck hinaus kein Ziel verfolgt, ins...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 9 A... / 1.2.2 Verhältnis zu den Vorschriften des KStG

Rz. 8c § 8 Abs. 3 Satz 1 KStG: § 9 Abs. 1 Nr. 1 KStG bildet eine Ausnahmevorschrift zu § 8 Abs. 3 Satz 1 KStG, wonach Ausschüttungen, die der Einkommensverwendung zugeordnet werden, den Gewinn der Gesellschaft grds. nicht mindern dürfen.[1] § 8 Abs. 3 Satz 1 KStG soll verhindern, dass Gewinn der Besteuerung entzogen wird, im Falle des § 9 Abs. 1 Nr. 1 KStG wird er aber nur e...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 10 ... / 1.2 Verhältnis zu einkommensteuerlichen Vorschriften

Rz. 5 Die Frage, welche Aufwendungen bzw. Ausgaben bei der Ermittlung des körperschaftsteuerlichen Einkommens nicht abziehbar sind, richtet sich nach dem in § 8 Abs. 1 KStG enthaltenen Verweis grundsätzlich nach den Vorschriften des EStG. Bedingt durch die Besonderheiten der juristischen Personen gibt es bei Körperschaften Aufwendungen, die bei natürlichen Personen nicht vor...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 10 ... / 3.4.1 Allgemeines

Rz. 33 Das Gesetz v. 24.3.1999[1] passte den Wortlaut des § 10 Nr. 2 KStG an die umsatzsteuerlichen Änderungen an, die dieses Gesetz vorsah. Bei der USt wurde der Eigenverbrauch als selbstständiger Besteuerungstatbestand abgeschafft und ersetzt durch die Regelungen zur unentgeltlichen Wertabgabe.[2] Dem folgend bestimmt § 10 Nr. 2 KStG, dass die USt für Umsätze, die Entnahme...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 10 ... / 5.1 Allgemeines

Rz. 67 Das Abzugsverbot für Aufsichtsratsvergütungen war seit Inkrafttreten des KStG 1934 in § 12 Nr. 3 KStG enthalten. Hiernach waren Aufsichtsratsvergütungen in voller Höhe nicht abziehbar, obwohl es sich eindeutig um Betriebsausgaben handelte. Zurückzuführen ist das Abzugsverbot auf das alte KSt-System, das die Doppelbelastung mit KSt und ESt wollte und durch das Abzugsve...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 9 A... / 3.1.2 Zur Systematik des Abzugs von Zuwendungen im Körperschaftsteuerrecht

Rz. 23 Die in Abs. 1 Nr. 2 getroffenen Regelungen zum Abzug von Zuwendungen (Spenden und Mitgliedsbeiträge) im Bereich des KSt-Rechts entsprechen weitgehend den in § 10b EStG für das ESt-Recht getroffenen Regelungen. Aus diesem Grund gilt § 50 EStDV für Zuwendungen nach dem 31.12.2007 im KSt-Recht entsprechend.[1] R 32 Abs. 1 Nr. 2 KStR sieht § 50 EStDV als von der Generalver...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 10 ... / 3.5.2 Nichtabziehbare steuerliche Nebenleistungen

Rz. 40 Zu den nichtabziehbaren steuerlichen Nebenleistungen gehören insbesondere: Säumniszuschläge nach § 240 AO [1]; Verspätungszuschläge nach § 152 AO; sie sind nur dann nichtabziehbar, wenn sie wegen einer Personensteuer einer Körperschaft erhoben werden. Die KapErSt ist für die ausschüttende Körperschaft keine Personensteuer (Rz. 28); daher ist ein Verspätungszuschlag wegen...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 9 A... / 3.2.2 Der Begriff der Mitgliedsbeiträge

Rz. 30 Unter den Begriff der Zuwendungen fallen nicht nur Spenden, sondern auch Mitgliedsbeiträge. In Betracht kommen Mitgliedsbeiträge nur bei Körperschaften, die ihrer Natur nach Mitgliedsbeiträge erheben, insbes. Vereinen, nicht bei steuerbegünstigten Kapitalgesellschaften. Mitgliedsbeiträge sind Zuwendungen von Mitgliedern der Körperschaft, die aufgrund der Satzung von d...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 10 ... / 3.1 Allgemeines

Rz. 25 Die Vorschrift entspricht der Regelung des § 12 Nr. 3 EStG, wonach Personensteuern sich ausnahmslos nicht steuermindernd auswirken dürfen, sondern Einkommensverwendung darstellen. Ebenso wie bei der ESt ist es auch bei der KSt nicht gerechtfertigt, für einzelne Personensteuern eine Ausnahme vom Abzugsverbot zu machen. Dies gilt auch für ausländische Steuern.[1] Der Be...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 10 ... / 2.4 Verhältnis zu Betriebsausgaben, Werbungskosten und Zuwendungen (Spenden und Mitgliedsbeiträgen)

Rz. 21 Sind Aufwendungen zur Erfüllung satzungsmäßiger Zwecke gleichzeitig Betriebsausgaben, tritt das Abzugsverbot des § 10 Nr. 1 KStG hinter den Betriebsausgabenabzug des § 4 Abs. 4 EStG zurück, weil § 10 Nr. 1 KStG lediglich verhindern soll, dass Aufwendungen, die eine Einkommensverwendung darstellen, abziehbar sind.[1] Der Abzug von Aufwendungen, die der Einkommenserziel...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines, Begriff und Rechtsfolgen der vGA

Rn. 286 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Bei Pensionszusagen an beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer sind nicht nur die Regelungen des § 6a EStG zu berücksichtigen, vielmehr ist auch noch die Vorschrift des § 8 Abs 3 S 2 KStG zu beachten. So wird eine Pensionszusage steuerlich nicht anerkannt, wenn die Pensionsrückstellungen und Pensionsleistungen als "verdeckte Gewinnauss...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Verdeckte Gewinnausschüttung (§ 8 Abs 3 S 2 KStG)

a) Allgemeines, Begriff und Rechtsfolgen der vGA Rn. 286 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Bei Pensionszusagen an beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer sind nicht nur die Regelungen des § 6a EStG zu berücksichtigen, vielmehr ist auch noch die Vorschrift des § 8 Abs 3 S 2 KStG zu beachten. So wird eine Pensionszusage steuerlich nicht anerkannt, wenn die Pensionsrückstellungen ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Klare und zivilrechtlich wirksame Pensionszusage

Rn. 289 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Nach st Rspr des BFH (zB BFH vom 24.03.1999, BFH/NV 1999, 1643) liegt bei einem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer eine vGA grds dann vor, wenn die KapGes eine Leistung an ihn erbringt, für die es an einer klaren, im Voraus getroffenen, zivilrechtlich wirksamen und tatsächlich durchgeführten Vereinbarung fehlt. Dieser Grundsatz g...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / de) Frühestes Pensionsalter

Rn. 300 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Ein Indiz dafür, dass die Pensionszusage an den beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer als vGA einzustufen ist, liegt nach Auffassung der Rspr (BFH vom 28.04.1982, BStBl II 1982, 612; BFH vom 23.01.1991, BStBl II 1991, 379) und der FinVerw (H 38 KStH 2008 "Altersgrenze bei beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern") dann vor, we...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Nachzahlungsverbot

Rn. 292 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Eine vGA wird auch dann angenommen, wenn die Pensionszusagen zwischen der KapGes und dem beherrschenden Gesellschafter nicht rechtzeitig abgeschlossen wurde. Das Gebot der rechtzeitigen Vereinbarung (sog Nachzahlungsverbot) soll vermeiden, dass der Gesellschafter erst bei der Feststellung des Jahresgewinns nachträglich BA schafft, um den Ge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Erdienbarkeit, Entgeltumwandlung

Rn. 303 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Eine Veranlassung der Zusageerteilung durch das Gesellschaftsverhältnis und somit eine vGA nehmen Rspr (BFH vom 10.11.1993, BFH/NV 1994, 827) und FinVerw (BMF vom 09.12.2002, IV A 2 – S 2742–68/02, BetrAV 2003, 60) auch dann an, wenn die Pensionszusage nicht rechtzeitig vor dem Erreichen des Pensionsalters erteilt wurde, also bis zum Pensio...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / df) Finanzierbarkeit

Rn. 301 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Eine unübliche Pensionszusage ist auch dann anzunehmen, wenn sie nicht finanzierbar ist. Von einer nicht finanzierbaren Pensionszusage ist nach der Rspr des BFH vom 07.11.2001, DB 2002, 123 nicht schon dann auszugehen, wenn im ungünstigsten Fall – zB beim Eintritt von Invalidität – die zu bildende Pensionsrückstellung auf einen Wert aufgest...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mehrfachbeschäftigung: Ausw... / 4.6 Sonderfall: Mehrfachbeschäftigung eines Gesellschafter-Geschäftsführers

Bei einer Mehrfachbeschäftigung eines Gesellschafter-Geschäftsführers für mehrere von ihm beherrschte Gesellschaften sind hinsichtlich der Höhe der Gesamtausstattung mit Bezügen und damit bezüglich des Vorliegens einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) Besonderheiten zu beachten. So ist dieser Umstand bei der Bestimmung des angemessenen Gehalts i. d. R. mindernd zu berücks...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Betriebliche Veranlassung

Rn. 22 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Aus Sicht des Vorteilsgewährenden muss mithin zunächst eine betriebliche Veranlassung gegeben sein. Betrieblich veranlasste Zuwendungen iSd § 37b Abs 1 S 1 Nr 1 EStG und § 37b Abs 2 EStG sind nur solche Zuwendungen, die durch einen Betrieb des StPfl veranlasst sind. Nicht nur der Wortlaut, sondern auch die Materialien dazu thematisieren eige...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) § 3 Nr 40 S 1 Buchst d EStG (Bezüge iSd § 20 Abs 1 Nr 1 EStG und Einnahmen iSd § 20 Abs 1 Nr 9 EStG)

Rn. 1370 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 40 S 1 Buchst d EStG ist im Bereich des Teileinkünfteverfahrens die wohl praktisch am wichtigsten. Rn. 1370a Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Aufgrund der Einführung der AbgSt für nicht-betriebliche KapErtr iSd § 20 Abs 1 Nr 1 EStG (insbesondere Dividenden) und § 20 Abs 1 Nr 9 EStG ergibt sich ab VZ 2009 Folgendes:mehr