Fachbeiträge & Kommentare zu Verkehrsrecht

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Verkehrsrecht / aa) Muster: 1. Stufe (Reparaturschaden)

Rz. 23 Muster 5.11: 1. Stufe (Reparaturschaden) Muster 5.11: 1. Stufe (Reparaturschaden) _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, der Sachverständige hat einen Reparaturschaden Ihres Fahrzeugs festgestellt. Sie haben folgende Regulierungsmöglichkeiten:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Verkehrsrecht / 2. Erläuterungen

Rz. 2 Die Wiedererteilung richtet sich nach § 20 FeV. Soweit sich Anhaltspunkte für Eignungszweifel im Sinne einer Alkoholproblematik ergeben, sollte der Mandant möglichst frühzeitig auf das Erfordernis eines Abstinenznachweises im Rahmen einer MPU hingewiesen werden [vgl. § 13 FEV, Anlage 4 (zu den §§ 11, 13, und 14) i.V.m Ziffer 3.13 Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahrei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Verkehrsrecht / bb) Erläuterungen

Rz. 26 Bewegt sich der kalkulierte Reparaturaufwand oberhalb des Wiederbeschaffungsaufwandes und unterhalb des Wiederbeschaffungswertes (= 100 %-Bereich), richtet sich die Erstattung der Reparaturkosten gemäß Gutachten danach, ob das Fahrzeug nach dem Unfall verkehrssicher war[13] oder in einen verkehrssicheren Zustand versetzt wurde[14] und anschließend mind. sechs Monate w...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Verkehrsrecht / 1. Muster: Beginn Fahrverbot (Verkehrs-Owi)

Rz. 3 Muster 5.2: Beginn Fahrverbot (Verkehrs-Owi) Muster 5.2: Beginn Fahrverbot (Verkehrs-Owi) _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, das Fahrverbot wird mit Rechtskraft des Bußgeldbescheids bzw. Urteils wirksam. Rechtskraft tritt einmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Verkehrsrecht / bb) Erläuterungen

Rz. 30 Bewegt sich der kalkulierte Reparaturaufwand oberhalb 130 % des Wiederbeschaffungswertes, wird grundsätzlich nur der Wiederbeschaffungsaufwand erstattet.[22] Gelingt es jedoch dem Geschädigten unter Vorlage einer Werkstattrechnung vollständig und fachgerecht, bspw. unter Verwendung von Gebrauchtteilen, bis zum Wiederbeschaffungswert zu reparieren und nutzt er anschließ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Verkehrsrecht / 3. Erläuterungen

Rz. 45 In der Kraftfahrthaftpflichtversicherung ergeben sich die vor dem Versicherungsfall zu erfüllenden vertraglichen Obliegenheiten vor allem aus Abschnitt D Muster-AKB-KH 2008. Hierbei können die fünf Obliegenheiten gem. § 5 Kfz-PflichtversicherungsV (Verwendung, Schwarzfahrt, Führerschein, Rennveranstaltung, Fahruntüchtigkeit) vereinbart werden. Die nach dem Versicherung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Verkehrsrecht / 3. Muster Beginn Fahrverbot (Verkehrsstrafrecht)

Rz. 5 Muster 5.3: Beginn Fahrverbot (Verkehrsstrafrecht) Muster 5.3: Beginn Fahrverbot (Verkehrsstrafrecht) _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, das Fahrverbot wird wirksam, wenn der Führerschein nach Rechtskraft des Urteils bzw. Strafbefehls in amtliche Verwahrung gelangt, spätestens jedoch mit Ablauf von einem Monat seit Eint...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Verkehrsrecht / 2. Erläuterungen

Rz. 16 Bei der Bemessung des Schmerzensgeldes ist in erster Linie dessen Ausgleichsfunktion zu berücksichtigen. Dabei kommt es auf die Höhe und das Maß der Lebensbeeinträchtigung an. Maßgeblich sind Größe, Heftigkeit und Dauer der Schmerzen, Leiden, Entstellungen und psychische Beeinträchtigungen, wobei Leiden und Schmerzen wiederum durch die Art der Primärverletzung, die Za...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Verkehrsrecht / 1. Muster: Restwertangebot

Rz. 31 Muster 5.15: Restwertangebot Muster 5.15: Restwertangebot _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, die gegnerische Haftpflichtversicherung übermittelt Ihnen anliegend ein Restwertangebot. Falls Sie das beschädigte bzw. zerstörte Fahrzeug noch nicht zu dem Restwert, den Ihr Gutachter ermittelt hat, verkauft haben, dann setzen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Verkehrsrecht / 2. Muster Quotenvorrecht

Rz. 34 Muster 5.17: Quotenvorrecht Muster 5.17: Quotenvorrecht _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, die Gegenseite hält Ihnen eine Mithaftung von _________________________ % entgegen. Wir empfehlen Ihnen, den Schaden über Ihre Vollkaskoversicherung zu regulieren. Reichen Sie bitte Ihre Unterlagen mit einer entsprechenden Schaden...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Verkehrsrecht / 2. Erläuterungen

Rz. 4 Beginn des Fahrverbots ist in § 25 Abs. 2, Abs. 2a StVG geregelt. Der Mandant sollte insbesondere darüber belehrt werden, dass das Fahrverbot grundsätzlich bereits mit Rechtskraft der Entscheidung wirksam wird, und zwar unabhängig davon, wann der Führerschein in amtliche Verwahrung gelangt (Ausnahme: "4-Monatsfrist"). "Entscheidung" kann auch ein Beschluss gem. § 72 OW...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Verkehrsrecht / 1. Muster: Stundenverrechnungssätze

Rz. 41 Muster 5.21: Stundenverrechnungssätze Muster 5.21: Stundenverrechnungssätze _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, die gegnerische Haftpflichtversicherung will für den Fall, dass Sie keine Werkstattrechnung vorlegen, lediglich die Reparaturkosten nach den Stundenverrechnungssätzen von günstigen Alternativwerkstätten erstat...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Verkehrsrecht / 2. Muster: Schadensermittlung

Rz. 19 Muster 5.10: Schadensermittlung Muster 5.10: Schadensermittlung _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, reichen Sie uns bitte für die Ermittlung der Schadenshöhe ein Sachverständigengutachten wegen der voraussichtlichen Höhe der Reparatur- bzw. Wiederbeschaffungskosten oder bei Schäden bis rund 850 EUR einen Kostenvoranschl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Verkehrsrecht / 1. Muster: Obliegenheitsverletzung vor Versicherungsfall

Rz. 43 Muster 5.22: Obliegenheitsverletzung vor Versicherungsfall Muster 5.22: Obliegenheitsverletzung vor Versicherungsfall _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, gegen Sie wird der Vorwurf _________________________ erhoben. Beachten Sie bitte in versicherungsrechtlicher Hinsicht, dass es sich hierbei um einen Verstoß gegen Obli...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Verkehrsrecht / IV. Muster: Anwaltskosten im Bußgeldverfahren (Geldbuße unter 60 EUR)

Rz. 9 Muster 5.5: Anwaltskosten im Bußgeldverfahren (Geldbuße unter 60 EUR) Muster 5.5: Anwaltskosten im Bußgeldverfahren (Geldbuße unter 60 EUR) _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, die Kosten für unsere Tätigkeit in Ihrem Bußgeldverfahren berechnen sich voraussichtlich wie folgt: Die Berechnung erfolgt nach Durchschnittsgebühr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Verkehrsrecht / 1. Muster: Schmerzensgeld

Rz. 15 Muster 5.9: Schmerzensgeld Muster 5.9: Schmerzensgeld _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, informieren Sie uns bitte, wenn Ihre unfallbedingte Heilbehandlung abgeschlossen ist. Übersenden Sie uns bitte am Ende Ihrer Heilbehandlung folgende Unterlagen (= Verletzungstagebuch):mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Verkehrsrecht / 2. Erläuterungen

Rz. 38 Kann der Geschädigte wegen des schädigenden Ereignisses die Sache nicht nutzen, hat ihm der Schädiger die erforderlichen Kosten für die Anmietung einer gleichwertigen Sache zu erstatten. Dabei sind gem. § 249 Abs. 2 S. 1 BGB nur die Kosten zu erstatten, die ein verständiger, wirtschaftlich denkender Mensch in der Lage des Geschädigten zum Ausgleich des Gebrauchsentzug...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Verkehrsrecht / 1. Muster: Anwaltskosten im Bußgeldverfahren (Geldbuße von 40 EUR bis 5.000 EUR)

Rz. 10 Muster 5.6: Anwaltskosten im Bußgeldverfahren (Geldbuße von 60 EUR bis 5.000 EUR) Muster 5.6: Anwaltskosten im Bußgeldverfahren (Geldbuße von 60 EUR bis 5.000 EUR) _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, die Kosten für unsere Tätigkeit in Ihrem Bußgeldverfahren berechnen sich voraussichtlich wie folgt: Die Berechnung erfolgt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Verkehrsrecht / 2. Erläuterungen

Rz. 14 Bei einem Verkehrsunfall zwischen Kraftfahrzeugen richtet sich die Haftung untereinander nach § 17 StVG. Danach hängt die Pflicht zum Schadensersatz insbesondere davon ab, inwieweit der Schaden vorwiegend von dem einen oder dem anderen Teil verursacht worden ist. Maßgeblich ist die jeweils von den unfallbeteiligten Fahrzeugen ausgehende Betriebsgefahr, die zunächst gl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Verkehrsrecht / bb) Erläuterungen

Rz. 24 Bewegen sich die kalkulierten Brutto-Reparaturkosten unterhalb des Wiederbeschaffungsaufwandes (Wiederbeschaffungswert ./. Restwert), werden die Reparaturkosten gemäß Gutachten[10] oder die konkreten Reparaturkosten gemäß Rechnung erstattet. Für den Geschädigten bestehen keine Bindungen, wie er anschließend mit dem Fahrzeug umzugehen hat. Es kann zunächst nach Gutacht...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Verkehrsrecht / 2. Erläuterungen

Rz. 42 Soweit auf Grundlage des Schadensgutachtens abgerechnet wird, sind grundsätzlich die Reparaturkosten nach den Tarifen einer markengebundenen Vertragswerkstatt zu erstatten. Bei technischer Gleichwertigkeit kann der Geschädigte aber gem. § 254 Abs. 2 S. 2 BGB auf eine freie Werkstatt verwiesen werden, wenn dies zumutbar ist. Die Zumutbarkeit ist zu verneinen, wenn das ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Verkehrsrecht / aa) Muster: 2. Stufe (Reparaturschaden, 100%-Fall)

Rz. 25 Muster 5.12: 2. Stufe (Reparaturschaden, 100 %-Fall) Muster 5.12: 2. Stufe (Reparaturschaden, 100 %-Fall) _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, der Sachverständige hat festgestellt, dass der Reparaturaufwand (= Bruttoreparaturkosten + Minderwert) den Wiederbeschaffungsaufwand (=Wiederbeschaffungswert. Restwert) übersteigt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Verkehrsrecht / aa) Muster: 4. Stufe (Totalschaden, über 130%)

Rz. 29 Muster 5.14: 4. Stufe (Totalschaden, über 130%) Muster 5.14: 4. Stufe (Totalschaden, über 130%) _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, der Sachverständige hat festgestellt, dass der Reparaturaufwand (= Bruttoreparaturkosten + Minderwert) den Wiederbeschaffungsaufwand (= Wiederbeschaffungswert ./. Restwert) übersteigt, soda...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Verkehrsrecht / aa) Muster: 3. Stufe (Totalschaden, 130 %-Fall)

Rz. 27 Muster 5.13: 3. Stufe (Totalschaden, 130 %-Fall) Muster 5.13: 3. Stufe (Totalschaden, 130 %-Fall) _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, der Sachverständige hat festgestellt, dass der Reparaturaufwand (= Bruttoreparaturkosten + Minderwert) den Wiederbeschaffungswert übersteigt, sodass ein Totalschaden Ihres Fahrzeugs vorli...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Verkehrsrecht / 1. Muster: Mietwagenkosten/Nutzungsausfall

Rz. 37 Muster 5.19: Mietwagenkosten/Nutzungsausfall Muster 5.19: Mietwagenkosten/Nutzungsausfall _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, Mietwagenkosten und/oder Nutzungsausfall werden nur dann erstattet, wenn Sie das Fahrzeug während des Ausfalls hätten tatsächlich nutzen können. Wenn Sie sich also nach dem Unfall dazu entscheide...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 09/2023, Onlineseminare

Onlineseminar Aktuelles zum Verkehrsrecht – 2. Halbjahr 2023 Kostenfreie FAO-Fortbildung für AG-Mitglieder Online, 29. November 2023 (5,0 Std. FAO) Präsenzseminare Der gar nicht so einfache Verkehrsunfall – Fehler vermeiden, Ansprüche erfolgreich durchsetzen Gießen, 22. November 2023 (5,0 Std. FAO) Die Rechtsprechung des Kammergerichts zum Verkehrsrecht und ausgewählte Probleme der...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Autoren

Esthersine Böhmer (bis 2. Aufl.) ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Verwaltungsrecht in der Kanzlei Böhmer & Lotz, Rechtsanwälte in Bochum. Schwerpunktmäßig befasst sie sich mit dem Verwaltungsrecht, insbesondere mit dem Bauordnungs- und Bauplanungs-, Beamten- und Schulrecht. Zugleich kennt sie Behördenarbeit auch von innen, denn sie blickt auf elf Jahre Erfahrung in ein...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 09/2023, Über die Beson... / 1. Einführung

Über die Pfingstferien verbrachte ich mit meiner Ehefrau und meinen Kindern zehn Tage auf Zypern, der Insel im östlichen Mittelmeer. Zypern ist erst seit 1960 unabhängig vom Vereinigten Königreich. Seit 2004 ist der Staat in der EU. Es war mein allererster Aufenthalt dort. Dabei schenkte ich als Autofahrer vor Ort wiederum den Besonderheiten im Straßenverkehr Beachtung. Währ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 09/2023, Volle Haftung beim Reißverschlussverfahren

Hinweis Zutreffend ist, dass im Reißverschlussverfahren kein Anspruch desjenigen, dessen Spur endet, dahingehend besteht, ihm den Wechsel in die weiterführende Spur zu gewähren. Zu beachten ist dabei auch, dass auch in den Fällen des Spurwechsels, wenn die Spur endet, es sich um ein Geschehen handelt, welches typischerweise eine erhöhte Gefährlichkeit aufweist. Daher greift ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 09/2023, Über die Beson... / 10. Fazit

Zusammenfassend verwundert es doch immer noch sehr, derart unterschiedliche Standards im Straßenverkehr innerhalb der EU anzutreffen. Obwohl der Eindruck als Verkehrsteilnehmer während der Urlaubsreise nur zeitlich begrenzt war, glaubte man an vielen Stellen, im Straßenverkehr außerhalb Europas unterwegs zu sein. Hierbei ist vor allem die Pflege der Straßen (Standspur) und f...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 09/2023, Europäische Verkehrsrechtstage

Bereits zum 22. Mal werden dieses Jahr die Europäischen Verkehrsrechtstage stattfinden. Nachdem diese letztes Jahr erstmal wieder in Präsenz in Berlin stattgefunden haben, geht es dieses Jahr nach Prag. Das Spektrum deckt auch dieses Jahr wieder Themen ab, die derzeit in der europäischen Verkehrspolitik diskutiert werden. Eines der zentralen Themen ist das Internationale Forde...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bearbeiterverzeichnis

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anhang: Die Richtlinien der... / 1

Von Syndikusanwältin Ursula Weigel, München[1]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Standardisierte Messver... / A. Anforderungen

Rz. 1 Bußgeldsachen im Straßenverkehr treten in der Praxis massenhaft auf, weshalb die Gerichte sich in erheblichem Umfang mit ihnen befassen.[1] Um die Funktionstüchtigkeit der Rechtspflege gewährleisten zu können, hat die Rechtsprechungspraxis daher bei standardisierten Messverfahren den Verfahrensgang vereinfacht. Aufgrund des geringeren Unrechtsgehalts von Ordnungswidrig...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Ablauf des Bußgeldverfa... / 4. Weitere Maßnahmen zur Fahrerermittlung

Rz. 18 Stellt die Polizei insbesondere fest, dass der Betroffene sein Aussehen gegenüber dem bei dem Verkehrsverstoß aufgenommenen Foto verändert hat, so soll zur weiteren Aufklärung die Einholung der Kopie eines Ausweisbildes bei der Passbehörde durch § 22 Abs. 2 S. 2 Nr. 3 PassG und auch durch § 25 Abs. 2 des PAuswG gedeckt sein.[30] Trotzdem bestehen erhebliche Bedenken d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vorwort

Zitat "Der Deutsche fährt nicht wie andere Menschen. Er fährt, um Recht zu haben." Kurt Tucholsky In verkehrsrechtlichen Bußgeldverfahren gibt es zahlreiche widerstreitende Interessen. Dem Massencharakter geschuldet kommen sich viele Betroffene[1] bereits durch den Formalismus des Verfahrens und durch die begrenzte Nachvollziehbarkeit der Messung ungerecht behandelt vor. Die Be...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Lichtschrankenmessgeräte / 5. Rechtliche Bewertung

Rz. 161 Ebenso wie das Messverfahren ES3.0 ist deshalb auch dieses Messgerät grundsätzlich als standardisiertes Messverfahren anzuerkennen.[42] Formale Abweichungen bei den erforderlichen Angaben im Messprotokoll führen nicht per se dazu, das Verfahren nicht mehr als standardisiert anzusehen. Vielmehr muss das Gericht zuvor immer noch überprüfen, zu welchem Zweck die Angabe e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 08/2023, Der Wert eines Kraftfahrzeugs als strafrechtliches Problem1 Dieser Beitrag ist zur Pflichtfortbildung für Fachanwälte mit Lernerfolgskontrolle (§ 15 Abs. 4 FAO) geeignet. Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht können hierzu online unter www.faocampus.de Multiple-Choice-Fragen beantworten und erhalten bei Erfolg eine Bescheinigung über insgesamt 1,5 Std. Fortbildung.

A. Einleitung Der Wert der Sache, spezifisch des Kraftfahrzeugs, begegnet den Rechtsanwendern gleich in mehreren Normen als Problem des materiellen und des prozessualen Strafrechts. Manche Fallgestaltungen sind diesbezüglich offensichtlich mit einer Verknüpfung zwischen dem Wert des Kraftfahrzeugs und dem Tatbestand der Norm versehen, andere Normen haben hinsichtlich des Wert...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 08/2023, Onlineseminare

Onlineseminar Aktuelles zum Verkehrsrecht – 2. Halbjahr 2023 Kostenfreie FAO-Fortbildung für AG-Mitglieder Online, 29. November 2023 (5,0 Std. FAO) Präsenzseminare Praktikerseminar Geschwindigkeitsmessgeräte ESO 3.0, Handlaser und andere im Praxistest unter sachverständiger Einweisung mit Fahrsicherheitstraining Linthe, 15. September 2023 (8,0 Std. FAO) Der gar nicht so einfache Ve...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 08/2023, Punktekompensation durch freiwillige verkehrspsychologische Schulung?

Anmerkung: Wir alle wissen, dass Punkte, anders als das Fahrverbot, nicht isoliert angegriffen werden können. Gleichwohl haben sich nach der Empfehlung des AK I des Verkehrsgerichtstages in 08/2022 immer mehr Gerichte bereit gefunden, zum Teil auch erhebliche Geldbußen auf einen Wert unterhalb der Eintragungsgrenze herabzusetzen. Damit sich diese Praxis weiter durchsetzt, sol...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 08/2023, Die Kostenentscheidung nach § 47 Abs. 2 OWiG - eine neue Waffe der Amtsrichter?

Ziel einer Verteidigung ist natürlich in erster Linie ein Freispruch. Gleichwohl sind Verteidigung und Mandant in der Regel mit einer Einstellung ebenso zufrieden, insbesondere wenn eine Rechtsschutzversicherung im Hintergrund die Kosten abfängt. Ärgerlich wird das Ganze immer dann, wenn die Einstellung in der Hauptverhandlung bei erwiesener Unschuld und einem unmittelbar be...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Abkürzungsverzeichnis

mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 3.6.2 Verkehrsrecht

Rz. 42 Zur Sicherung der Beratungspflicht steht dem Verteidiger ein uneingeschränktes Verkehrsrecht mit dem Beschuldigten zu.[1] Dies gilt für schriftliche und mündliche Kontakte und ist auch unabhängig davon, ob sich der Beschuldigte auf freiem Fuß befindet oder inhaftiert worden ist.[2] Der Schriftverkehr mit dem in Haft befindlichen Mandanten darf nicht kontrolliert werde...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Die verschiedenen Verkehrsarten

Rz. 39 Nach § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG sind die folgenden Verkehrsarten steuerermäßigt: Personenbeförderungen im Schienenbahnverkehr; Personenbeförderungen im Verkehr mit Oberleitungsomnibussen; Personenbeförderungen im genehmigten Linienverkehr mit Kfz; Personenbeförderungen im Verkehr mit Taxen; Personenbeförderungen mit Drahtseilbahnen und sonstigen mechanischen Aufstiegshilfen a...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 07/2023, Reform des § 142 StGB

Der Straftatbestand des Unerlaubten Entfernens vom Unfallort steht schon seit geraumer Zeit immer wieder in der Kritik. Diese reicht von der Frage, ab wann man von einem bedeutenden Schaden spricht bis hin zu der Frage der Verfassungsmäßigkeit der Norm. Die Ampel-Koalition hat sich nun unter anderem zur Aufgabe gemacht, das Strafrecht von überflüssigen Straftatbeständen zu b...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 07/2023, Onlineseminare

Onlineseminar Aktuelles zum Verkehrsrecht – 2. Halbjahr 2023 Kostenfreie FAO-Fortbildung für AG-Mitglieder Online, 29. November 2023 (5,0 Std. FAO) Tagung 12. DAV-VerkehrsAnwaltsTag 2024 Köln/Online, 19./20. April 2024 (10,0 Std. FAO) Weitere Informationen und Buchung unter www.vf-seminare.de. Ansprechpartner: VF Seminare Marko Böhme Tel.: 030 5130312-30 / email: kontakt@vf-seminare.de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 07/2023, Zeitschriften aktuell

Rechtsanwalt Herbert Schons, The never ending story: Das anwaltliche Erfolgshonorar, AnwBl. 2023, 289 In seinem Beitrag berichtet der Autor zunächst über die Entwicklung des nunmehr in § 4a RVG geregelten und unter bestimmten Voraussetzungen zulässigen Erfolgshonorars. Viele Jahrzehnte war die Vereinbarung eines Erfolgshonorars schlechthin verboten. Erst das BVerfG hat dieses...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 07/2023, Vertrauen auf verkehrsgerechtes Verhalten eines Fußgängers (nach BGH, Urt. v. 4.4.2023 - VI ZR 11/21)

Hinweis Meine Mandantin hatte als Fußgängerin die Fahrbahn bereits betreten, als das Fahrzeug von ihr aus gesehen von rechts kommend angefahren kam. Obwohl sie als Fußgängerin erkennbar war und ebenso ihre Absicht, die Straße zu überqueren, reagierte der Fahrer nicht. Sie überquerte zunächst die von Ihrem VN aus gesehen linke Fahrbahn schnellen Schrittes. Nachdem sie die Mit...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 06/2023, Der Vorsatzvorwurf bei Geschwindigkeitsordnungswidrigkeiten in der amtsgerichtlichen Rechtsprechungspraxis 1 Dieser Beitrag ist zur Pflichtfortbildung für Fachanwälte mit Lernerfolgskontrolle (§ 15 Abs. 4 FAO) geeignet. Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht können hierzu online unter www.faocampus.de Multiple-Choice-Fragen beantworten und erhalten bei Erfolg eine Bescheinigung über insgesamt 1,5 Std. Fortbildung.

A. Vorbemerkungen § 10 OWiG regelt, dass grundsätzlich nur vorsätzliches Handeln als Ordnungswidrigkeit geahndet werden kann, es sei denn, dass das Gesetz ausdrücklich auch fahrlässiges Handeln mit Geldbuße bedroht. Die Bußgeldkatalogverordnung (BKatV) gründet auf der Annahme von "gewöhnlichen" Tatumständen, die bei fahrlässiger Begehung im Abschnitt I (Nr. 1 bis 243) und bei...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Verfahrensmangel.

Rn 12 Erforderlich ist ein Mangel im Verfahren, nicht ein Mangel in der Rechtsfindung (›error in procedendo‹, nicht ›error in iudicando‹). Mängel in der Anwendung des materiellen Rechts können auch dann nicht zu einer Zurückverweisung führen, wenn es sich um besonders grobe Fehler handelt, die für die Sachprüfung vorgreiflich sind und die gebotene Sachaufklärung vollständig ...mehr