Fachbeiträge & Kommentare zu Verletztengeld

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Sommer, SGB V § 49 Ruhen de... / 3 Materialien und Rechtsprechung

Rz. 35 Gemeinsames Rundschreiben vom 3.12.2020 zum Krankengeld nach § 44 SGB V und zum Verletztengeld nach § 45 SGB VII: veröffentlicht im Internet unter https://www.informationsportal.de/wp-content/uploads/document__3982__2020-12-03-GR-KG-VG.pdf. Rz. 36 Die Beantwortung der formularmäßigen Anfrage der Krankenkasse bei Fortbestehen der Arbeitsunfähigkeit durch den Vertragsarz...mehr

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Jansen, SGB VI § 21 Höhe un... / 2.5.2 Höhe des Übergangsgeldes

Rz. 24 Das Übergangsgeld wird in Höhe des bei Krankheit zu erbringenden Krankengeldes (§ 21 Abs. 4) gezahlt. Dieses wiederum wird gemäß § 47b SGB V in Höhe des Betrages gezahlt, den die Arbeitsagentur zuletzt als Arbeitslosengeld zahlte. Bei ruhendem Arbeitslosengeld vgl. Rz. 21. Der Austausch der Entgeltdaten (z. B. Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes) erfolgt zwis...mehr

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Jansen, SGB VI § 21 Höhe un... / 2.3 Berechnung bei freiwillig Rentenversicherten oder selbständig Tätigen (Abs. 2)

Rz. 8 § 21 Abs. 2 regelt die Ermittlung der Übergangsgeldberechnungsgrundlage für Versicherte, die zuletzt vor Beginn der Teilhabeleistung (Leistungen nach §§ 14, 15, 16, 17 oder § 31 Abs. 1 Nr. 2) waren (= letzter rentenversicherter Status). Es genügt, dass die Versicherten in diesen Fälle...mehr

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Jansen, SGB VI § 21 Höhe un... / 2.2 Berechnung bei rentenversicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmern (Abs. 1)

Rz. 7 § 21 Abs. 1 regelt für den Personenkreis der rentenversicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmer die Berechnung des Übergangsgeldes, indem die Vorschrift bei diesem Personenkreis auf die §§ 66 bis 72 SGB IX verweist. Das Übergangsgeld berechnet sich bei diesem Personenkreis gemäß § 21 Abs. 1 SGB VI i. V. m. den §§ 66 ff. SGB IX nach folgendem Schema (dazu passendes ...mehr

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Jansen, SGB VI § 21 Höhe un... / 2.3.2.2 Auswirkungen von beitragspflichtigen Entgeltersatzleistungen, Kindererziehungs- oder Pflegezeiten im Bemessungszeitraum

Rz. 16 Falls während des Bemessungszeitraums aufgrund des Bezuges einer rentenversicherungspflichtigen Entgeltersatzleistung (Krankengeld, Übergangsgeld, Verletztengeld, Versorgungskrankengeld bzw. ab 1.1.2024 Krankengeld der Sozialen Entschädigung, Arbeitslosengeld I) Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt wurden (vgl. § 3 Satz 1 Nr. 3 und 3a), sind die dieser Entgeltersat...mehr

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Jansen, SGB VI § 21 Höhe un... / 2.1.1 Überblick

Rz. 3 Der Ausgangswert bzw. die Formeln für die Berechnung des Übergangsgeldes richten sich nach dem letzten rentenversicherungsrechtlichen Versicherungsstatus unmittelbar vor Beginn der vom Rentenversicherungsträger durchzuführenden Teilhabeleistung (= letzter Tag vor Beginn der Teilhabeleistung). Als Teilhabeleistungen gelten die unter Rz. 2 aufgeführten Leistungen des Ren...mehr

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Sommer, SGB V § 48 Dauer de... / 2.1 Grundsätzliches

Rz. 6 Krankengeld wird während der Mitgliedschaft zeitlich unbegrenzt gezahlt, für den Fall der Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit jedoch für längstens 546 Kalendertage innerhalb von je 3 Jahren. Durch diese Begrenzung des Krankengeldanspruchs soll das Krankengeld den Lebensunterhalt nur während einer vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit sichern. Das Krankengeld dien...mehr

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Sommer, SGB V § 49 Ruhen de... / 2.4 Bezug von Übergangsgeld, Versorgungskrankengeld/Krankengeld der Sozialen Entschädigung und Kurzarbeitergeld (Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 21 Gemäß § 49 Abs. 1 Nr. 3 ruht der Anspruch auf Krankengeld, wenn der Versicherte für den gleichen Tag eine der folgenden Leistungen erhält: Versorgungskrankengeld bzw. ab 1.1.2024 Krankengeld der Sozialen Entschädigung (§§ 16 ff. BVG, § 83 SVG; ab 1.1.2024 vgl. § 47 SGB XIV), das zulasten der Agentur für Arbeit, der Rentenversicherung oder der gesetzlichen Unfallversiche...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zuschüsse / 3.7.1 Lohnsteuer

Erhält ein Arbeitnehmer eine Lohnersatzleistung, z. B. Krankengeld Mutterschaftsgeld oder Verletztengeld ist diese grundsätzlich lohnsteuerfrei, sie unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Zuschüsse zum Krankengeld sowie zum Verletztengeld sind hingegen lohnsteuerpflichtig [1], während Zuschüsse zum Mutterschaftsgeld nach dem Mutterschutzgesetz lohnsteuerfrei bleiben.[2] Hinterg...mehr

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Sommer, SGB V § 47 Höhe und... / 2.7.2 Zahlungsweise bei einem Leistungsanspruch, der für einen vollen Kalendermonat besteht (Abs. 1 Satz 7)

Rz. 74 Das Krankengeld ist aufgrund § 47 Abs. 1 Satz 7 ohne Rücksicht auf die tatsächlichen Tage eines Kalendermonats für 30 Tage zu zahlen, wenn für jeden Tag des Kalendermonats mindestens 0,01 EUR Krankengeld zu zahlen ist. Ruht der Anspruch auf Krankengeld für einen Teil des Monats im vollen Umfang (z. B. Entgeltfortzahlung, vollständiges Versagen des Krankengeldes, Einst...mehr

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Sommer, SGB V § 47 Höhe und... / 2.3.4.3 Arbeitnehmende, deren Arbeitsentgelt von dem Ergebnis der Arbeitsleistung abhängig ist ("Stück"- und "Akkordlöhner")

Rz. 44 Ist eine Berechnung des Regelentgelts über Stunden nicht möglich und erhält der Arbeitnehmende auch keine monatlich feste Grundvergütung, ist das im letzten, vom Arbeitgeber vor der Arbeitsunfähigkeit abgerechneten Kalendermonat (= Entgeltabrechnungszeitraum) erzielte Arbeitsentgelt durch 30 zu teilen (Abs. 2 Satz 3). Bezüglich des Bemessungszeitraums und der Definiti...mehr

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Sommer, SGB V § 44b Kranken... / 3 Literatur

Rz. 48 Gemeinsames Rundschreiben vom 7. 9.2022 zum Krankengeld nach § 44 SGB V, § 44b SGB V und zum Verletztengeld nach § 45 SGB VII: https://www.gkv-datenaustausch.de/media/dokumente/arbeitgeber/eel/gem_rs_kg/2022_09_07_NS_FLB_TOP_01_44SGBV44bSGBV47SGBV47SGBVII_Aktualisierung_des_GR_KG-VG_Anl.pdf, zuletzt abgerufen am 25.5.2023. Besprechungsergebnis "Versicherungs-, beitrags...mehr

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Sommer, SGB V § 47 Höhe und... / 3 Literatur

Rz. 78 Gemeinsames Rundschreiben vom 7.9.2022 zum Krankengeld nach § 44 SGB V, §44b SGB V und zum Verletztengeld nach § 45 SGB VI: https://www.gkv-datenaustausch.de/media/dokumente/arbeitgeber/eel/gem_rs_kg/2022_09_07_NS_FLB_TOP_01_44SGBV44bSGBV47SGBV47SGBVII_Aktualisierung_des_GR_KG-VG_Anl.pdf, zuletzt abgerufen am 25.5.2023. Gemeinsames Rundschreiben der Rentenversicherungs...mehr

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Sommer, SGB V § 47 Höhe und... / 2.3.5.2 Berechnung des 12-Monats-Zeitraums

Rz. 49 Maßgebend für die Ermittlung des Brutto-Hinzurechnungsbetrags ist der individuell ermittelte beitragspflichtige Teil der Einmalzahlungen aus den letzten 12 Monaten. Der 12-Monats-Zeitraum endet mit dem letzten Tag des für die Berechnung des Krankengeldes zugrunde liegenden Entgeltabrechnungszeitraums. Eine Berücksichtigung von Einmalzahlungen, die für außerhalb der ma...mehr

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Sommer, SGB V § 44b Kranken... / 2.3 Zeitraum für die Zahlung des Krankengeldes (einschließlich Ruhenstatbestände)

Rz. 31 Der Anspruch auf Krankengeld i. S. d. § 44b besteht, wenn alle Anspruchsvoraussetzungen (vgl. Rz. 9 ff. und Rz 24 ff.) erfüllt sind. Das Krankengeld ist dann bereits ab dem 1. Tag, an dem die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind, zu zahlen. Der Anspruch endet an dem Tag, an dem die Mitaufnahme/Begleitung nicht mehr erforderlich ist oder an dem die übrigen Anspruchsvo...mehr

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Sommer, SGB V § 47 Höhe und... / 2.3.1 Bemessungszeitraum

Rz. 9 Für alle Arbeitnehmenden gilt zwecks Berechnung des Krankengeldes als Bemessungszeitraum der letzte vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit abgerechnete Entgeltabrechnungszeitraum (Abs. 2 Satz 1). Abgerechnet ist ein Entgeltabrechnungszeitraum, wenn der Arbeitgeber die Entgeltberechnung (Lohn- bzw. Gehaltsabrechnung) für diesen Zeitraum abgeschlossen hat. Das ist dann der Fa...mehr

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Sommer, SGB V § 47 Höhe und... / 2.4.2 Künstler und Publizisten

Rz. 58 Das Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) regelt die Sozialversicherung von freiberuflichen Künstlern und Publizisten. Die nach dem KSVG versicherten Künstler und Publizisten erzielen wie andere selbstständig Tätige Arbeitseinkommen. Gemäß Abs. 4 Satz 2 wäre deshalb als Regelentgelt – wie bei den anderen selbstständig Tätigen – grundsätzlich der Betrag zugrunde zu ...mehr

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Sommer, SGB V § 47 Höhe und... / 2.3.4.1.3 Berechnung der wöchentlichen Arbeitszeit

Rz. 30 Wie bereits unter Rz. 28 erwähnt, ist der errechnete Stundenlohn mit der Zahl der sich aus dem Inhalt des Arbeitsverhältnisses ergebenden regelmäßigen wöchentlichen Arbeitsstunden zu vervielfachen und durch 7 zu teilen. Die Anzahl der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitsstunden ergibt sich in der Regel aus dem Arbeitsvertrag oder der Tarif- oder Betriebsvereinbarung. Wir...mehr

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Sommer, SGB V § 47 Höhe und... / 2.3.4.2.3 Formeln zur Berechnung des Regelentgelts

Rz. 41 Monatlich gleichbleibendes Arbeitsentgelt (keine zusätzlichen "laufenden" Entgeltbestandteile) Hier handelt es sich um Arbeitnehmende, die für ihre Arbeitsleistung jeden Kalendermonat eine gleichbleibende Vergütung erhalten. Die Zahlung von einmaligem Arbeitsentgelt (z. B. Urlaubs- oder Weihnachtsgeld) ist bei der Berechnung des Regelentgelts i. S. d. § 47 Abs. 2 Satz ...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 19. Versicherungsleistungen (§ 3 Nr 1 EStG)

Rz. 220 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Nach § 3 Nr 1 EStG sind steuerfrei die Zahlungen aus einer Krankenversicherung, der Pflegeversicherung, einer gesetzlichen Unfallversicherung, Sachleistungen aus der GRV, Übergangsgelder sowie das Mutterschaftsgeld und vergleichbare Leistungen. Rz. 221 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Zum Begriff der Krankenversicherung siehe BFH 95, 447 = BStBl 1...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Steuerklassenwahl

Merkblatt zur Steuerklassenwahl für das Jahr 2023 bei Ehegatten oder Lebenspartnern, die beide Arbeitnehmer sind[1] Stand: EL 134 – ET: 06/2023 (aktualisierte Fassung vor dem Hintergrund der Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2022) Ehegatten oder Lebenspartner, die beide unbeschränkt steuerpflichtig sind und nicht dauernd getrennt leben, können bekanntlich für den Lohnsteu...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Vermögenswirksame Leistungen / 3.5 Vermögenswirksame Leistungen und Entgeltfortzahlung

§ 21 Satz 1 TVöD bestimmt, dass in den Fällen der Entgeltfortzahlung nach § 6 Abs. 3 Satz 1, § 22 Abs. 1, § 26, § 27 und § 29 das Tabellenentgelt sowie die sonstigen in Monatsbeträgen festgelegten Entgeltbestandteile weitergezahlt werden. Bei den vermögenswirksamen Leistungen handelt es sich um einen in einem Monatsbetrag festgelegten Entgeltbestandteil. Im Übrigen haben die...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsunfall / 2 Entgeltfortzahlung, Verletztengeld

Generell zahlt der Arbeitgeber bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen auch bei einem Arbeitsunfall für die Dauer von 6 Wochen das Arbeitsentgelt fort.[1] Ist der Arbeitnehmer aufgrund eines Arbeitsunfalls arbeitsunfähig erkrankt, hat der Arbeitnehmer unter den Voraussetzungen der §§ 45 ff. SGB VII Anspruch auf Verletztengeld. Dieses wird von der Berufsgenossenschaft bzw....mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsunfall / 1 Arbeitsunfall

Arbeitsunfälle sind Unfälle von Versicherten infolge einer den Versicherungsschutz nach §§ 2, 3 oder 6 SGB VII begründenden Tätigkeit (versicherte Tätigkeit).[1] Unfälle sind zeitlich begrenzte, von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse, die zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führen (Unfallereignis).[2] Ein Arbeitsunfall erfordert, dass der Versicherte zum Kreis der...mehr

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Jung, SGB VII § 47 Höhe des... / 2.3 Verletztengeld bei Beziehern von Sozialleistungen

Rz. 18 Eine erste Sonderregelung sieht Abs. 2 für die Berechnung des Verletztengeldes von Versicherten vor, die Arbeitslosengeld, Unterhaltsgeld oder Kurzarbeitergeld, und nicht nur Leistungen für Erstausstattungen für Bekleidungen bei Schwangerschaft und Geburt nach dem SGB II, Unterhaltsgeld oder Kurzarbeitergeld bezogen haben. Sie erhalten Verletztengeld in Höhe des Krank...mehr

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Jung, SGB VII § 47 Höhe des... / 2.5 Verletztengeld während eines Freiheitsentzuges

Rz. 21 Eine weitere Sonderregelung trifft Abs. 6 für einen Versicherungsfall, der sich während einer aufgrund eines Gesetzes angeordneten Freiheitsentziehung ereignet. Das Verletztengeld von Strafgefangenen ist auf der Basis des während ihrer Beschäftigung im Strafvollzug erlangten Arbeitsentgelts zu berechnen. Sofern das für sie günstiger ist, erhalten sie nach ihrer Entlas...mehr

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Jung, SGB VII § 47 Höhe des... / 2.6 Verletztengeld bei Unternehmern, Ehepartnern etc. (Abs. 5)

Rz. 22 Gemäß Abs. 5 erhalten Versicherte, die den Versicherungsfall infolge einer Tätigkeit als Unternehmer, mitarbeitender Ehegatte oder Lebenspartner oder den Unternehmern nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 Gleichgestellte erlitten haben, Verletztengeld je Kalendertag in Höhe des 450. Teils des Jahresarbeitsverdienstes. Der persönliche Anwendungsbereich des Abs. 5 umfasst daher die kra...mehr

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Jung, SGB VII § 45 Voraussetzungen für das Verletztengeld

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist Nachfolgenorm des § 560 Abs. 1 Satz 1 und 5, Abs. 2 RVO und wurde zum 1.1.1997 durch das Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz (UVEG) v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254) in das SGB VII eingeordnet. Eine Anpassung an das neue SGB IX erfuhr Abs. 2 zum 1.7.2001 durch das SGB IX v. 19.6.2001 (BGBl. I S. 1046). Durch das Vierte Gesetz für mode...mehr

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Jung, SGB VII § 47 Höhe des... / 2.2 Höhe des Verletztengeldes

Rz. 17 Das Verletztengeld beläuft sich gemäß Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 auf 80 % des Regelentgelts und weicht damit der Höhe nach vom Krankengeld ab, das gemäß § 47 Abs. 1 Satz 1 SGB V nur 70 % des Regelentgelts beträgt. Es darf das bei Anwendung des § 47 Abs. 1 und 2 SGB V berechnete Nettoeinkommen nicht übersteigen. Bei der Berechnung dieser Obergrenze i. S. d. § 47 Abs. 1 Satz 4...mehr

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Jung, SGB VII § 45 Vorausse... / 1.1 Inhalt

Rz. 2 Die Vorschrift normiert die Voraussetzungen für den Anspruch auf Verletztengeld bei einer Ersterkrankung in verschiedenen Konstellationen. Abs. 1 regelt die Anforderungen an einen Bezug von Verletztengeld während der Arbeitsunfähigkeit oder einer Heilbehandlung, die eine ganztägige Erwerbstätigkeit ausschließt. Abs. 2 stellt die Voraussetzungen für den Bezug von Verletzt...mehr

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Jung, SGB VII § 45 Vorausse... / 3 Literatur

Rz. 20 Benz, Die Neuregelung des Rechts der beruflichen (Teilhabe am Arbeitsleben und sozialen (Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft) Rehabilitation durch das SGB IX, BG 2001 S. 551. ders., Arbeitsunfähigkeit und Dauer des Verletztengeldanspruchs bei ungelernten Arbeitnehmern, WzS 1999 S. 104. Krasney, Verletztengeld bei Erkrankung des Kindes, SGb 2017 S. 669. Molkentin, Geset...mehr

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Jung, SGB VII § 45 Vorausse... / 1.2 Funktion

Rz. 3 Das Verletztengeld hat die Funktion, den infolge des Versicherungsfalls eingetretenen Verlust von Bezügen aus der versicherten Tätigkeit oder von bestimmten Transferleistungen auszugleichen. Es wird während einer Arbeitsunfähigkeit oder neben den Leistungen zur Heilbehandlung und zur Teilhabe am Arbeitsleben gewährt. Der Anspruch auf Verletztengeld entsteht daher unmit...mehr

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Jung, SGB VII § 47 Höhe des... / 2.7 Anpassung des Verletztengeldes

Rz. 23 Gemäß § 70 SGB IX wird das Verletztengeld dynamisiert. Die dem Verletztengeld zugrunde liegende Berechnungsgrundlage ist jeweils nach Ablauf eines Jahres seit dem Ende des Bemessungszeitraums entsprechend der Veränderung der Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer (§ 68 Abs. 2 Satz 1 SGB VI) vom vorvergangenen zum vergangenen Kalenderjahr an die Entwicklung der Brut...mehr

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Jung, SGB VII § 45 Vorausse... / 1.3 Abgrenzung zum Krankengeld nach § 44 SGB V

Rz. 4 Das Verletztengeld ist vom Krankengeld nach § 44 SGB V abzugrenzen, das ebenfalls Entgeltersatzfunktion hat und an einen ähnlichen Sachverhalt anknüpft. In der Regel liegen die Voraussetzungen für den Bezug des Krankengeldes gleichzeitig vor. Eine Konkurrenzsituation entsteht indes nur, wenn zugleich eine Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht und...mehr

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Jung, SGB VII § 45 Vorausse... / 2.8 Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege eines verletzten Kindes (Abs. 4)

Rz. 17 Wenn durch einen Versicherungsfall ein versichertes Kind verletzt wird und dieses von einem Elternteil beaufsichtigt, betreut oder gepflegt wird, hat dieser für die Zeit Anspruch auf Kinderpflege-Verletztengeld nach Abs. 4 i. V. m. § 45 SGB V (Rechtsgrundverweisung). Es gleicht den infolge der Pflege etc. des Kindes entstandenen Verdienstausfall aus (vgl. § 126 SGB II...mehr

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Jung, SGB VII § 45 Vorausse... / 2.3 Kausalität

Rz. 9 Die Arbeitsunfähigkeit und die Heilbehandlungsmaßnahmen, wegen derer der Versicherte an einer ganztägigen Erwerbstätigkeit gehindert ist, müssen jeweils infolge des Versicherungsfalls eintreten (§ 45 Abs. 1 Nr. 1; vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 8.8.2012, L 17 U 41/09; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 7.2.2013, L 3 U 205/09). Versicherungsfälle sind Arbeitsunf...mehr

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Jung, SGB VII § 45 Vorausse... / 2.7 Zusammentreffen von Maßnahmen der Heilbehandlung mit berufsfördernden Maßnahmen (Abs. 3)

Rz. 16 Wenn in einer Einrichtung an Versicherte gleichzeitig Maßnahmen zur Heilbehandlung und Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erbracht werden, besteht Anspruch auf Verletztengeld. Die Regelung löst den Widerspruch zwischen § 45 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 2, nach dem bei Maßnahmen zur Heilbehandlung Verletztengeld zu zahlen ist, und § 49, der bei Leistungen zur Teilhabe am Arb...mehr

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Jung, SGB VII § 45 Vorausse... / 2.4 Vorheriger Anspruch auf Arbeitseinkommen, Arbeitsentgelt oder andere Bezüge (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 10 In Abs. 1 Nr. 2 kommt die Entgeltersatzfunktion des Verletztengeldes zum Ausdruck. Unmittelbar vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit oder der Heilbehandlung muss ein Anspruch auf Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen, Krankengeld, Pflegeunterstützungsgeld, Verletztengeld, Übergangsgeld, Unterhaltsgeld, Kurzarbeitergeld, Arbeitslosengeld, nicht nur darlehensweise gewährtes Bürg...mehr

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Jung, SGB VII § 47 Höhe des... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Norm regelt die Höhe des Verletztengeldes. Es beträgt 80 % des Regelentgelts, das aus dem regelmäßigen Arbeitseinkommen und -entgelt (Regelentgelt) zu berechnen ist. Versicherte, die zuvor andere Leistungen bezogen haben (z. B. Arbeitslosengeld), erhalten Verletztengeld in voller Höhe dieser vorherigen Bezüge. Rz. 3 Die einzelnen Absätze der Vorschrift regeln die Be...mehr

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Jung, SGB VII § 45 Vorausse... / 2.1 Arbeitsunfähigkeit infolge eines Versicherungsfalls (Abs. 1 Nr. 1 Alt. 1)

Rz. 6 Der Anspruch auf Verletztengeld setzt in der ersten Variante des Abs. 1 Nr. 1 Arbeitsunfähigkeit infolge eines Versicherungsfalls (§§ 8, 9) voraus. Arbeitsunfähigkeit infolge eines Versicherungsfalles liegt anknüpfend an die Rechtsprechung zum Begriff der Arbeitsunfähigkeit in der gesetzlichen Krankenversicherung vor, wenn ein Versicherter aufgrund der Folgen eines Ver...mehr

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Jung, SGB VII § 45 Vorausse... / 2.2 Eingeschränkte Erwerbstätigkeit wegen einer Maßnahme der Heilbehandlung (Abs. 1 Nr. 1 Alt. 2)

Rz. 8 Durch Abs. 1 Nr. 1 Alt. 2 werden den arbeitsunfähigen Versicherten solche Personen gleichgestellt, die wegen einer Maßnahme der Heilbehandlung eine ganztägige Erwerbstätigkeit nicht ausüben können. Soweit bereits Arbeitsunfähigkeit vorliegt, ist Abs. 2 bedeutungslos. Verletztengeld erhält, wer infolge eines Versicherungsfalls während der Arbeitszeit zur Behandlung den ...mehr

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Jung, SGB VII § 45 Vorausse... / 2.6 Durchführung einer Maßnahme der Berufsfindung und Arbeitserprobung (Abs. 2 Satz 3)

Rz. 15 Ein Anspruch auf Verletztengeld besteht auch bis zum Beginn und während der Durchführung einer Maßnahme der Berufsfindung und Arbeitserprobung. Aus der systematischen Stellung dieser Leistungen in § 33 Abs. 4 SGB IX ergibt sich, dass sie keine Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sind, sondern Maßnahmen des Verwaltungsverfahrens im Zusammenhang mit der Auswahl der ...mehr

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Jung, SGB VII § 47 Höhe des... / 3 Literatur

Rz. 26 Angermaier, Berechnung des Übergangsgeldes bei einem in der gesetzlichen Unfallversicherung versicherten Unternehmer, juris-PR-SozR 17/2009 Anm. 4. Benz, Das Verletztengeld bei kurzfristigen Beschäftigungen, WzS 1998 S. 213. Dahm, Das Gesetz zur Vereinfachung der Verwaltungsverfahren – seine Auswirkungen für die gesetzliche Unfallversicherung und das Soziale Entschädigu...mehr

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Jung, SGB VII § 47 Höhe des Verletztengeldes

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Norm wurde durch das Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz (UVEG) v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254) zum 1.1.1997 in das SGB VII eingefügt. Kurz darauf folgte eine Neufassung des Abs. 1 Satz 1 durch das Gesetz zur sozialrechtlichen Behandlung von einmalig gezahltem Arbeitsentgelt v. 12.12.1996 (BGBl. I S. 1859). Eine Entscheidung des BVerfG zur Behand...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 45 Vorausse... / 1 Allgemeines

1.1 Inhalt Rz. 2 Die Vorschrift normiert die Voraussetzungen für den Anspruch auf Verletztengeld bei einer Ersterkrankung in verschiedenen Konstellationen. Abs. 1 regelt die Anforderungen an einen Bezug von Verletztengeld während der Arbeitsunfähigkeit oder einer Heilbehandlung, die eine ganztägige Erwerbstätigkeit ausschließt. Abs. 2 stellt die Voraussetzungen für den Bezug vo...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 45 Vorausse... / 2 Rechtspraxis

2.1 Arbeitsunfähigkeit infolge eines Versicherungsfalls (Abs. 1 Nr. 1 Alt. 1) Rz. 6 Der Anspruch auf Verletztengeld setzt in der ersten Variante des Abs. 1 Nr. 1 Arbeitsunfähigkeit infolge eines Versicherungsfalls (§§ 8, 9) voraus. Arbeitsunfähigkeit infolge eines Versicherungsfalles liegt anknüpfend an die Rechtsprechung zum Begriff der Arbeitsunfähigkeit in der gesetzlichen...mehr

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Jung, SGB VII § 45 Vorausse... / 2.5 Wartezeit bis zur Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben (Abs. 2 Satz 1 und 2)

Rz. 13 Der Anspruch auf Verletztengeld besteht weiter, wenn der Versicherte nach Abschluss der Heilbehandlung auf erforderliche Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben i. S. d. § 35 Satz 1 i. V. m. § 33 SGB IX warten muss. Die Erforderlichkeit gemäß Abs. 2 Nr. 1 muss bei Abschluss der Maßnahmen zur Heilbehandlung objektiv feststehen. Das Verletztengeld wird bis zum Beginn de...mehr

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Jung, SGB VII § 47 Höhe des... / 2.4 Entwicklungshelfer

Rz. 20 Der Höhe ihrer vorhergehenden Bezüge entspricht auch das Verletztengeld von Entwicklungshelfern, die zuvor Unterhaltsleistungen nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 Entwicklungshelfer-Gesetz bezogen haben (vgl. Abs. 3).mehr

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Jung, SGB VII § 47 Höhe des... / 2.1.1 Definitionen

Rz. 6 Das Regelentgelt ist aus dem Gesamtbetrag des regelmäßigen Arbeitsentgelts und des Arbeitseinkommens zu berechnen. Da das Verletztengeld entsprechend § 47 Abs. 1 Satz 6 SGB V kalendertäglich gezahlt wird, ist das regelmäßige Arbeitsentgelt und -einkommen bis zu einem Betrag in Höhe des 360. Teils des Höchstjahresarbeitsverdienstes zu berücksichtigen. Demgegenüber richt...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 47 Höhe des... / 2.1.4.2 Nicht kontinuierliche Vergütung

Rz. 15 Für die Fälle nicht kontinuierlicher Arbeitsverrichtung und -vergütung ermächtigt § 47 Abs. 1 Satz 3 den Unfallversicherungsträger, abweichende Bestimmungen zur Zahlung und Berechnung des Verletztengeldes vorzusehen, die sicherstellen, dass das Verletztengeld seine Entgeltersatzfunktion erfüllt. Die Vorschrift ist indes nicht anwendbar, wenn ein Versicherter kontinuie...mehr