Fachbeiträge & Kommentare zu Verlust

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 7.2 § 36a EStG und im Privatvermögen erzielte Kapitaleinkünfte

Rz. 19 § 36a EStG ist bei natürlichen Personen, die in ihrem Privatvermögen Kapitaleinkünfte erzielen, nicht anwendbar.[1] Nach Ansicht der Finanzverwaltung gilt dies sogar für die Ausnahmefälle, dass eine Anrechnung im Rahmen der Veranlagung (Wahlveranlagung oder Günstigerprüfung) begehrt wird oder dass vom Steuerabzug Abstand genommen oder der Steuerabzug erstattet wurde. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 8.6.3 Beginn und Ende der tatsächlichen Haltedauer

Rz. 37 Beginn der tatsächlichen Haltedauer ist der Tag, an dem das wirtschaftliche Eigentum erworben wird. Ende der tatsächlichen Haltedauer ist der Tag des Verlustes des wirtschaftlichen Eigentums. Rz. 38 Nach dem Anwendungsschreiben zu § 36a EStG beanstandet es die Finanzverwaltung nicht, wenn für die Zwecke der Ermittlung der tatsächlichen Haltedauer bei Geschäften mit bis...mehr

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Steuerliche Anerkennung von... / 5.5 Mietverträge zwischen Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft

Keine Angehörige Der Partner der nichtehelichen Lebensgemeinschaft gehört nicht zu den Angehörigen. Deshalb können die für Mietverhältnisse zwischen Angehörigen geltenden Grundsätze nicht auf Mietverträge zwischen Lebensgefährten übertragen werden. Achtung Kein Mietverhältnis bei gemeinsamer Nutzung Gemeinsame Wohnung Wenn der Eigentümer eines Einfamilienhauses (einer Eigentumsw...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 1.2 Definition von sog. "Cum/Cum-Geschäften"

Rz. 3 "Cum/Cum-Geschäfte" werden nach der Entwurfsbegründung zu § 36a EStG als ein Sachverhalt definiert, in dem durch den Verkauf der Aktien vor dem Dividendenstichtag und eine gleichzeitige Rückveräußerung nach dem Dividendenstichtag (durch Termingeschäft) oder durch eine Wertpapierleihe ein Steuerausländer oder eine inländische Körperschaft die Besteuerung der Dividenden ...mehr

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Feststellungserklärung 2020 / 1.1 Erklärungspflicht

Erklärungspflichtig sind Personen, die entweder als Einzelunternehmer die Voraussetzungen für eine gesonderte Feststellung erfüllen oder zusammen mit anderen Personen Einkünfte erzielen, die ihnen gemeinschaftlich zuzurechnen sind. Eine Erklärung zur gesonderten Feststellung ist abzugeben von Einzelunternehmern mit Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder...mehr

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Feststellungserklärung 2020 / 6.8 Anlage FE-VM

Die Anlage FE-VM betrifft ausschließlich Kommanditisten und Beteiligte einer Personengesellschaft/Gemeinschaft, deren Haftung der eines Kommanditisten vergleichbar ist. Hier greift die Verlustausgleichs- und Abzugsbeschränkung des § 15a EStG. Um ermitteln zu können, ob sich ggf. ein nur verrechenbarer Verlust ergibt, sind die dortigen Angaben erforderlich. Außerdem betrifft ...mehr

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Feststellungserklärung 2020 / 6.5 Anlagen FE-KAP 1, FE-KAP 2 und FE-KAP-INV

Gemeinschaftlich erzielte Einkünfte aus Kapitalvermögen sowie die in diesem Zusammenhang anfallenden anrechenbaren Steuern (Kapitalertragsteuer, Zinsabschlag, ausländische Steuern, fiktive ausländische Quellensteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag) sind ausschließlich mit der Anlage FE-KAP 1 zu erklären . Dabei ist zwischen Kapitalerträgen, die dem inländischen Kapitale...mehr

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Feststellungserklärung 2020 / 5.3 Gewinne aus Ergänzungsbilanzen (Zeile 6)

In Zeile 6 sind Gewinne und Verluste aus evtl. für einzelne Gesellschafter geführten Ergänzungsbilanzen zu erfassen (Summenspalte) und den jeweiligen Gesellschaftern (Gesellschafterspalten) zuzurechnen. Sofern hier der Fall eintritt, dass bei der Veräußerung oder Entnahme von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft das Teileinkünfteverfahren[1] oder (bei beteiligten Kapitalges...mehr

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Feststellungserklärung 2020 / 2.2 Anlage FG

Die Anlage FG dient der Ermittlung der festzustellenden Einkünfte sowie sonstiger Besteuerungsgrundlagen. In den Zeilen 4–24 werden die laufenden Einkünfte, die sich nach den jeweiligen Gewinnermittlungen (Einnahme-Überschussrechnung oder Bestandsvergleich) ergeben, unter Berücksichtigung der Besonderheiten beim Teileinkünfteverfahren (Zeilen 5 und 6), bei Erträgen aus Investme...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage ZVE / 16.9 Zeile 41

Die Zeilen 41, 42 nehmen die Werte zur Minderung des Verlustes bei Sanierung auf. Zur Sanierung vgl. Erl. zu Zeilen 29–31 sowie zur Anlage SAN. Nach § 3a Abs. 3 Satz 2 Nr. 8 EStG ist der Verlust des zu sanierenden Unternehmens des Sanierungsjahres nicht abzugsfähig, soweit er mit dem Sanierungsertrag verrechnet werden kann. Da nur der Verlust des zu sanierenden Unternehmens b...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage ZVE / 17.1 Vor Zeilen 47–51

§ 2 Abs. 4 Satz 3, 4 UmwStG soll Gestaltungen verhindern, durch die unter Ausnutzung der Rückwirkung bei Umwandlungen (§ 2 Abs. 1 UmwG) und Einbringungen (§ 20 Abs. 6 UmwStG) bei dem übernehmenden Rechtsträger ein erweiterter Verlustabzug erreicht werden kann. Wird eine Verluste ausweisende Gesellschaft auf eine Ertrag bringende Gesellschaft umgewandelt, gehen die Verluste d...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage ZVE / 18.3 Zeile 58

Zeile 58 enthält den Verlustrücktrag aus dem Jahr 2021 auf 2020. Der Verlustrücktrag ist antragsabhängig, d. h., der Stpfl. kann sowohl wählen, ob ein Verlustrücktrag durchgeführt werden soll, als auch, im Rahmen der angefallenen Verluste, in welcher Höhe der Verlustrücktrag erfolgen soll. Das Wahlrecht wird in Zeile 20 des Vordrucks Verluste für das Verlustentstehungsjahr a...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage ZVE / 16.5 Zeile 37

In dieser Zeile ist ein Verlust des laufenden Jahrs hinzuzurechnen, der nach § 8c KStG nicht abzugsfähig ist. Dieser Verlust hat den Jahresüberschuss in Zeile 11 der Anlage GK vermindert bzw. den Jahresfehlbetrag erhöht und wird daher in Zeile 37 zur Neutralisierung der steuerlichen Auswirkungen in der Anlage ZVE hinzugerechnet. Ein Verlustvor- oder -rücktrag ist in dieser Z...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage ZVE / 17.6 Zeile 51

In dieser Zeile ergibt sich als Resultat der Betrag der Einkünfte der steuerpflichtigen Körperschaft nach Abzug der Gewinne der übertragenden Körperschaften im Rückwirkungszeitraum. Ist der Betrag negativ, ist er als Positivbetrag in die Hauptspalte zu übertragen. Es handelt sich dann um den nach § 2 Abs. 4 Satz 3, 4 UmwStG nicht ausgleichsfähigen Verlust, der daher bei der ...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage ZVE / 8.5 Zeilen 16–16c

Eintragungen haben Körperschaften nach § 1 Abs. 1 Nr. 4, 5 KStG und beschränkt steuerpflichtige Körperschaften vorzunehmen. Hat bei einer Körperschaft i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1–3 KStG im Vz ein Wechsel zwischen unbeschränkter und beschränkter Steuerpflicht stattgefunden, sind hier die während der Zeit der beschränkten Steuerpflicht erzielten Ergebnisse aus Leistungen einzutr...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage ZVE / 16.8 Zeile 40

In Zeile 40 sind im Fall einer Abspaltung die Einkünfte der übertragenden Körperschaft um den Teil des laufenden Verlusts zu erhöhen, der durch die Abspaltung nicht abzugsfähig wird. Dieser Verlust geht nicht auf die übernehmende Körperschaft über, sondern geht steuerlich verloren. Bei der Abspaltung geht nur ein Teil des Vermögens der übertragenden Körperschaft auf die über...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage ZVE / 18.4 Zeile 59

Die Zeile ist nur von Kapitalgesellschaften auszufüllen, an denen unmittelbar oder mittelbar eine oder mehrere juristische Personen des öffentlichen Rechts die Mehrheit der Stimmrechte halten (Eigengesellschaften). Zudem müssen diese juristischen Personen des öffentlichen Rechts nachweislich als Anteilseigner der Kapitalgesellschaft ausschließlich die Verluste aus Dauerverlu...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage ZVE / 18.1 Zeile 56

In dieser Zeile ist der Verlustabzug einzutragen, der im Vz 2020 geltend gemacht werden kann. Diese Zeile sowie Zeile 58 sind nur auszufüllen, wenn der Betrag in Zeile 53 positiv ist. Der Verlustabzug setzt sich zusammen aus dem verbleibenden Verlustvortrag der Veranlagungszeiträume 1985–2019; dem nach § 57 Abs. 4 EStG zu berücksichtigenden Verlust aus der ehemaligen DDR und B...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage ZVE / 8.4 Zeilen 15–15c

In Zeile 15 sind die Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften i. S. d. § 23 EStG einzutragen.[1] Es handelt sich um: Veräußerungsgeschäfte über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte, bei denen der Zeitraum zwischen der Anschaffung bzw. Herstellung und der Veräußerung nicht mehr als 10 Jahre beträgt; Veräußerungsgeschäfte über andere Wirtschaftsgüter, bei denen der Zei...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage ZVE / 17.8 Zeile 53

In diese Zeile ist als Zwischensumme der Gesamtbetrag der Einkünfte einzutragen. Ist der Betrag in Zeile 53 negativ, handelt es sich um den steuerlichen Verlust des Jahres (negatives Einkommen des Vz). Zur Ermittlung des verbleibenden Verlustvortrags ist der negative Betrag in Zeile 19 der Anlage Verluste zu übertragen.mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage ZVE / 2.1 Vor Zeile 1

In den Zeilen 1 ff. sind die Einkünfte im steuerlichen Sinne einzutragen. Dazu gehören der Berichtigungsbetrag nach § 1 AStG und der Hinzurechnungsbetrag nach den §§ 7 ff. AStG. In den Zeilen 1 ff. sind daher nicht die Gewinne anzugeben, sondern, soweit nicht anders vermerkt, die aus den Gewinnen entwickelten steuerpflichtigen Einkünfte. Soweit es sich um Einkünfte aus Gewer...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage ZVE / 16.10 Zeile 42

In dieser Zeile sind bei Körperschaften nach § 1 Abs. 1 Nr. 4, 5 KStG und bei beschränkt steuerpflichtigen Körperschaften die Verluste aus anderen Einkunftsarten des Sanierungsjahres hinzuzurechnen, die nach § 3a Abs. 3 Satz 2 Nr. 9 EStG wegen Verrechnung mit dem Sanierungsertrag nicht abzugsfähig werden. Der Betrag ergibt sich aus Zeile 19 der Anlage SAN. Ist bei einer Kapi...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage ZVE / 16.3 Zeile 35

In dieser Zeile ist die Hinzurechnung nach § 2a Abs. 3, 4 EStG einzutragen, wenn in den Jahren bis 1998 Verluste ausländischer Betriebsstätten auf Antrag abgezogen worden sind, die nach dem anzuwendenden DBA steuerlich nicht zu berücksichtigen waren. Folge des Abzugs dieser Verluste ist, dass spätere Gewinne der Betriebsstätte trotz Freistellung nach dem DBA bis zur Höhe der...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage ZVE / 17.9 Zeile 54

Zeile 54 betrifft nur Eigengesellschaften der öffentlichen Hand, die Dauerverlustgeschäfte i. S. d. § 8 Abs. 7 Satz 1 Nr. 2 Satz 2 KStG betreiben, sowie Betriebe gewerblicher Art, die Organträger solcher Eigengesellschaften sind.[1] Eigengesellschaften i. d. S. sind nur Kapitalgesellschaften, an denen unmittelbar oder mittelbar eine oder mehrere juristische Personen des öffen...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage ZVE / 14.4 Zeile 31

In dieser Zeile sind den Aufwendungen nach Zeile 30 entsprechende Aufwendungen des laufenden Vz bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens hinzuzurechnen, die mit einem in einem anderen Vz entstandenen Sanierungsertrag zusammenhängen und nicht in einem festgestellten Verlustvortrag enthalten sind. Sind diese Beträge im folgenden Vz entstanden, sind sie hinzuzurechnen...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage ZVE / 17.10 Zeile 55

In dieser Zeile ist der Gesamtbetrag der Einkünfte einer Kapitalgesellschaft einzutragen, an der juristische Personen des öffentlichen Rechts die Mehrheit der Stimmrechte besitzen (Eigengesellschaft) und nachweislich die Verluste aus den Dauerverlustgeschäften der Kapitalgesellschaft tragen. Zeile 55 zeigt den steuerlich zu berücksichtigenden Gesamtbetrag der Einkünfte nach ...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage ZVE / 17.7 Zeile 52

§ 2 Abs. 4 Satz 3, 4 UmwStG ist bei Eigengesellschaften und Betrieben gewerblicher Art, die Organträger sind, spartengerecht anzuwenden. Es ist also bei einer Verschmelzung oder Einbringung je Sparte festzustellen, ob die Rückwirkung den Ausgleich von Gewinnen des übertragenden Rechtsträgers mit Verlusten des übernehmenden Rechtsträgers je Sparte ermöglicht. Dies wird in den...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage ZVE / 17.2 Zeile 47

Als Ausgangswert für die Berechnung ist in der Vorspalte von Zeile 47 der Betrag der Einkünfte laut Zeile 46 einzutragen. In diesem Betrag sind die Gewinne der übertragenden Körperschaft während des Rückwirkungszeitraums enthalten, da sie dem übernehmenden Rechtsträger steuerlich zugerechnet worden sind. Verluste des übertragenden Rechtsträgers während des Rückwirkungszeitra...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage ZVE / 4.1 Zeile 2

In dieser Zeile werden die laufenden Einkünfte aus Gewerbebetrieb, die in der Anlage GK ermittelt worden sind, eingetragen. Es ist dies der Betrag aus Zeile 180 der Anlage GK. Hierin sind Effekte aus der Beteiligung an Personengesellschaften (Zeilen 13–15 der Anlage GK), Verlustabzugsbeschränkungen (Zeilen 29–39 der Anlage GK), Effekte aus § 8b KStG (Zeilen 83 ff. der Anlage...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage ZVE / 17.5 Zeile 50

Diese Zeile berücksichtigt den Fall, dass übernehmender Rechtsträger der Umwandlung oder Einbringung eine Organgesellschaft der steuerpflichtigen Körperschaft ist. Dann sind der Körperschaft die positiven Einkünfte der übertragenden Körperschaft über die Zurechnung des Einkommens der Organgesellschaft zuzurechnen, dürfen aber nicht mit eigenen Verlusten bzw. mit Verlusten de...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage ZVE / 18.2 Zeile 57

Diese Zeile ist nur von Kapitalgesellschaften auszufüllen, an denen unmittelbar oder mittelbar eine oder mehrere juristische Personen des öffentlichen Rechts die Mehrheit der Stimmrechte halten ("Eigengesellschaften"). Zudem müssen diese juristischen Personen des öffentlichen Rechts nachweislich als Anteilseigner der Kapitalgesellschaft ausschließlich die Verluste aus Dauerv...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2.2 Ausgleich bei Änderungen der Steuerbarkeit oder der Steuerpflicht

Rz. 61 Wird ein Umsatz aufgrund einer Änderung des Gesetzes steuerbar oder steuerpflichtig oder entfällt die Steuerbarkeit oder die Steuerpflicht, können sich dadurch auch Auswirkungen auf die Vorsteuerabzugsberechtigung des leistenden Unternehmers ergeben. Dadurch sind grundsätzlich die folgenden Auswirkungen denkbar: Dem jetzt steuerpflichtigen Umsatz steht eine Vorsteuerab...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage Zin... / 6.1 Vor Zeilen 50–102

In den Zeilen 50–102 werden das für das laufende Wirtschaftsjahr anzusetzende EBITDA und der EBITDA-Vortrag ermittelt. Nach § 4h EStG sind 2 Begriffe zu unterscheiden: der des EBITDA und der des verrechenbaren EBITDA (EBITDA = Earnings before interests, taxes, depreciation and amortisation). In das Formular einzutragen ist nur das "verrechenbare EBITDA", das 30 % des EBITDA b...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage ZVE / 17.4 Zeile 49

In Zeile 49 wird der Fall erfasst, dass übernehmender Rechtsträger eine Personengesellschaft ist, an der die steuerpflichtige Körperschaft beteiligt ist. Dann sind der Körperschaft die auf sie anteilig entfallenden positiven Einkünfte der übertragenden Körperschaft im Rückwirkungszeitraum zuzurechnen, dürfen aber mit eigenen Verlusten nicht ausgeglichen werden. Der maßgebend...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage ZVE / 5.3 Zeile 11

Zeile 11 ist nur von Körperschaften i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 4, 5 KStG und von beschränkt steuerpflichtigen Körperschaften auszufüllen. Die Körperschaften nach § 1 Abs. 1 Nr. 1-3 und 6 KStG erfassen Kapitaleinkünfte, die zu einem inländischen Betrieb gehören, in Zeilen 2 ff., nicht in Zeile 11. Hat bei einer Körperschaft i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1–3 KStG im Vz ein Wechsel zwis...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage ZVE / 16.11 Zeile 43

Diese Zeile ergibt als Zwischensumme die Einkünfte nach Zurechnung des nicht abziehbaren Teils des laufenden Verlusts der übertragenden Körperschaft bei der Abspaltung und bei Verrechnung mit Sanierungserträgen. Ist der Stpfl. eine Organgesellschaft, ist dieser Betrag das Einkommen vor Zurechnung an den Organträger. Das Einkommen des Organträgers in Zeile 43 enthält aufgrund ...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage ZVE / 11.2 Zeile 27

In dieser Zeile sind Verluste nach § 2a Abs. 1 Satz 1 EStG einzutragen, die im laufenden Vz nach § 2a Abs. 1 Satz 3 EStG von Gewinnen der gleichen Art und aus dem gleichen Staat abgezogen werden können. Die Beträge ergeben sich als Summe der Zeilen 15 aller Anlagen AEV. Zur Durchführung der Abzugsbeschränkung nach § 2a Abs. 1 EStG ist die Anlage AEV jeweils gesondert für die...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage Zin... / 4.3 Zeile 29

In Zeile 29 ist der Betrag aus Zeile 28 (fortführungsgebundener Zinsvortrag aus dem vorangehenden Vz) um den Betrag zu mindern, der aufgrund eines schädlichen Ereignisses i. S. d. § 8d Abs. 2 KStG wegfällt. Ein schädliches Ereignis kann die Einstellung, die Ruhend-Stellung, die Änderung der Zweckbestimmung des Geschäftsbetriebs, die Aufnahme eines weiteren Geschäftsbetriebs,...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage ZVE / 5.4 Zeile 11a

In dieser Zeile sind Kapitaleinkünfte einzutragen, für die die pauschale Steuer nach § 32d Abs. 1 EStG nicht gilt. Nach § 32d Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 EStG ist dies der Fall, wenn Gläubiger und Schuldner nahe stehende Personen sind bzw. ein Dritter, der die Kapitalerträge schuldet, auf eine nahe stehende Person des Steuerpflichtigen zurückgreifen kann. Außerdem sind die Ka...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage Zin... / 4.5 Zeile 31

In dieser Zeile sind weitere Tatbestände zu berücksichtigen, die den fortführungsgebundenen Zinsvortrag aus Zeile 30 mindern. Dabei handelt es sich um Sachverhalte, die bereits bei der Ermittlung der Zinsvorträge berücksichtigt worden sind, aber auch den fortführungsgebundenen Zinsvortrag verringern. Grundsätzlich wird, sofern ein Antrag gem. § 8d KStG gestellt wird, der ges...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage ZVE / 6.1 Zeile 12

Zeile 12 ist nur von Körperschaften i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 4, 5 KStG und von beschränkt steuerpflichtigen Körperschaften auszufüllen. Hat bei einer Körperschaft i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1–3 KStG im Vz ein Wechsel zwischen unbeschränkter und beschränkter Steuerpflicht stattgefunden, sind hier die während der Zeit der beschränkten Steuerpflicht erzielten Einkünfte aus Vermietu...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage ZVE / 10.1 Zeile 20

In dieser Zeile sind die ausländischen Steuern einzutragen, für die nach § 26 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 KStG i. V. m. § 34c Abs. 2 EStG statt der Anrechnung der Abzug von der Bemessungsgrundlage beantragt wird. Der erforderliche Antrag wird in Zeile 41 der Anlage AESt gestellt. Die Beträge sind nicht auf die Einkunftsarten aufzuteilen, sondern in dieser Zeile in einer Summe bei der...mehr

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zfs 02/2021, Grundsätzlich ... / 2 Aus den Gründen:

"…" [10] 1. Keinen Erfolg hat die Revision der Bekl., soweit sie sich gegen die Verurteilung der Bekl. zur Erstattung des von der Kl. gezahlten, um die Nutzungsvorteile verminderten Kaufpreises wendet. Dem BG sind insoweit keine Rechtsfehler zum Nachteil der Bekl. unterlaufen. [11] a) Wie der erkennende Senat mit Urt. v. 25.5.2020 (NJW 2020, 1962 Rn 16 ff.) bereits entschiede...mehr

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zfs 02/2021, Zeitpunkt der ... / Sachverhalt

Die Kl. schloss für ihren am 6.11.1995 geborenen Sohn (im Folgenden Versicherter) mit der Bekl. zwei Unfallversicherungsverträge ab, in denen die Zahlung einer Unfallrente bei einem Invaliditätsgrad ab 50 % i.H.v. 615 EUR und 250 EUR jeweils monatlich vereinbart worden war. Den Verträgen liegen die AUB 2008 der Bekl. zugrunde, die u.a. folgende Regelungen enthalten: "2.1.1 Vo...mehr

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zfs 02/2021, Arglistige Täu... / 2 Aus den Gründen:

"… Das LG hat die Klage zu Recht abgewiesen. Der Kl. stehen keine Leistungsansprüche aus der streitgegenständlichen Pflegetagegeldversicherung zu, weil diese durch die Bekl. gem. § 22 VVG i.V.m. § 123 Abs. 1 BGB wegen arglistiger Täuschung wirksam angefochten wurde. Dementsprechend haben auch die Feststellungsbegehren und der auf den Ersatz vorgerichtlicher Rechtsanwaltskost...mehr

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AGS 02/2021, Mittelgebühr i... / II. Allgemeine Überlegungen

Nach Auffassung des LG bewegt sich die Gebührenbestimmung des Verteidigers nicht innerhalb der gem. § 14 Abs. 1 RVG zuzubilligenden Toleranzgrenze von 20 % und sei daher unverbindlich. Nach ständiger Rspr. der Kammer komme als angemessene Gebühr für die Verteidigung eines Betroffenen, dem eine durchschnittliche Verkehrsordnungswidrigkeit mit geringer Bedeutung zur Last geleg...mehr

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FF 02/2021, Erwerbstätigenbonus und Halbteilung

I. Anfang des vergangenen Jahres löste der Beschl. v. 13.11.2019 nicht nur in der Anwaltschaft, sondern auch innerhalb der Amts- und Oberlandesgerichte eine lebhafte Diskussion aus, weil der BGH die Süddeutschen Leitlinien insoweit übernommen zu haben schien, als er sich für einen Erwerbstätigenbonus von 1/10 neben dem Abzug pauschalierter berufsbedingter Aufwendungen ausges...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Besondere Erläuterungspflicht des Vorstands

Rn. 7 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Gemäß § 176 Abs. 1 Satz 3 AktG soll der Vorstand bei Erläuterung seiner Vorlagen (vgl. HdR-E, AktG § 176, Rn. 3) auch zu einem Jahresfehlbetrag (vgl. § 275 Abs. 2 Nr. 17 bzw. Abs. 3 Nr. 16) oder einem Verlust Stellung nehmen, der das Jahresergebnis wesentlich beeinträchtigt hat. Diese erweiterte Erläuterungspflicht wurde durch das sog. Bilanzr...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Einführung

Rn. 1 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 § 176 AktG regelt die Behandlung der Vorlagen des Vorstands und des AR in der ordentlichen HV. Abs. 1 bestimmt dabei die Vorlage- und Erläuterungspflicht von Vorstand und AR und verfügt darüber hinaus, dass der Vorstand zu einem Jahresfehlbetrag oder einem Verlust, der das Jahresergebnis wesentlich beeinträchtigt hat, Stellung nehmen soll. Abs...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Gewinnvortrag (Nr. 4)

Rn. 15 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Ein Gewinnvortrag (vgl. § 174 Abs. 2 Nr. 4 AktG) entsteht, wenn ein Bilanzgewinn nicht im vollen Umfang zugeführt wird. I.d.R. handelt es sich beim G...mehr