Fachbeiträge & Kommentare zu Verlustabzug

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Groh, Eigenkapitalersatz in der Bilanz, BB 1993, 1882; Groh, Genussrechtskapital und Maßgeblichkeitsgrundsatz, BB 1995, 559; Schulze zur Wiesche in FS Budde, München 1995, 579; Blaurock, Handbuch der stillen Gesellschaft, 5. Aufl, Köln 1998 § 13; Behrens/Karkowski, Verlustabzug auf Ebene des stillen Gesellschafters auch ohne voraussichtlich dauernde Wertminderung seiner im BV ge...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 10 A... / 2.3.5.2 Möglichkeiten der Verlustverrechnung

Rz. 329 Die Möglichkeit, positive und negative Einkünfte auf Ebene einer Zwischengesellschaft auszugleichen, besteht stets nur für Zwischeneinkünfte, d. h. für passive Einkünfte, die einer niedrigen Besteuerung unterliegen. Auf Ebene der Zwischengesellschaft sind zunächst positive und negative Zwischeneinkünfte innerhalb eines Jahres auszugleichen. Ein Verlustausgleich zwisc...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dc) Alternative Sanierungstechniken: Gestaltungspotenzial

Rn. 711 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Zu weiteren Wertungswidersprüchen des vorstehend dargestellten Regelungszusammenhangs zwischen dem Beschluss BFH BStBl II 1998, 307 (Einlagebeschluss) einerseits und der Gesetzesneufassung ab 1999 andererseits kommt es bei Vergleich des Forderungsverzichtes (auf eine wertlose Forderung) des Gesellschafters mit anderen Gestaltungen zur Errei...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.1.1.1.5 Verlustvortrag

Rz. 250 Erzielt die ausländische Gesellschaft negative Zwischeneinkünfte, so werden diese nicht dem Stpfl. hinzugerechnet.[1] Nach § 10 Abs. 3 S. 5 f. AStG i. V. m. § 10d EStG werden diese negativen Einkünfte vielmehr auf Ebene der ausländischen Gesellschaft vorgetragen. Ein Verlustrücktrag ist nicht mehr zulässig.[2] Rz. 251 Diese vorzutragenden negativen Einkünfte werden im...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1 Allgemeines zur Zinsschrankenregelung in § 4h EStG iVm § 8a KStG

Tz. 67 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Durch das URefG 2008 ist in § 15 S 1 KStG eine Nr 3 eingefügt worden, die mit der Ersetzung der Gesellschafter-Fremdfinanzierung durch die Zinsschranke zusammenhängt. Nach § 15 S 1 Nr 3 S 1 KStG gilt die Bruttomethode auch für die Anwendung der Zinsschranke. Bei der Ermittlung des dem OT zuzurechnenden Organeinkommens sind § 8a KStG und § 4h ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.3 Hinausgeschobener Beginn des Gewinnabführungsvertrags auf Grund aufschiebender Bedingung

Tz. 351 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Als Laufzeitbeginn des GAV kann auch ein Zeitpunkt nach der Eintragung in das HReg festgelegt werden. Sofern dieser Zeitpunkt bestimmt oder zumindest hinreichend bestimmbar ist, sollte eine Eintragung in das HReg auch schon vorher möglich sein (s Hahn, DStR 2009, 589, 591 und s Scheifele/Marx, DStR 2014, 1793, 1796). Da die Organschaftswirk...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Ruppert, Die genaue Berechnung von GewSt-Umlagen im Organkreis mit GAV seit dem KStG 1977 unter Berücksichtigung interdependenter Tatbestände, FR 1981, 53, 77; Palitsch, Konzern-St-Umlagen im Blickwinkel der neueren Rspr, BB 1983, 432; Schulze, Ertragstliche Behandlung von umsatzabhängigen Konzernumlagen, FR 1983, 92; Bullinger, Der Ausweis von St-Umlagen in der GuV von Kap-Ges...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2.4.1 Nicht eingegliederte Organgesellschaft

Tz. 412 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Bei einer nicht gem § 319 AktG eingegliederten OG dürfen – anders als bei einer eingegliederten OG (dazu s Tz 419) – vororganschaftliche (Gewinn- und uE auch Kap-) Rücklagen nicht während der Dauer der Organschaft aufgelöst und als Gewinn an den OT abgeführt werden (so auch s Beschl des BFH v 19.10.2020, BFH/NV 2021, 536). Das gilt auch für...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2 Form und Frist des Antrags

Tz. 22 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Nach § 8d Abs 1 S 5 KStG ist der Antrag in der St-Erklärung für den VZ zu stellen, in den der schädliche Beteiligungserwerb fällt; das ist der VZ, in dem das Wj des schädlichen Beteiligungserwerbs endet. Hierdurch wird klargestellt, dass für den Antrag nach § 8d KStG die Formvorschriften für die St-Erklärung insbes auch bei elektronischer Er...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 10 A... / 2.3.5.1 Begriffsverständnis des Verlusts

Rz. 315 Nach § 10 Abs. 3 S. 5 AStG sind Verluste in entsprechender Anwendung des § 10d EStG abzuziehen, wenn sie die nach § 9 AStG außer Ansatz zu lassenden Einkünfte übersteigen und bei Einkünften entstanden sind, für die die ausländische Gesellschaft Zwischengesellschaft ist. Die gesonderte Vorschrift zum Verlustabzug ist erforderlich, da § 10d EStG eine Einkommensermittlu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.2.5 Außerorganschaftliche Verursachung: Regelt § 14 Abs 3 und 4 KStG die möglichen Fallgruppen abschließend?

Tz. 941 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Besondere Probleme bereitet auch nach Inkrafttreten des durch das KöMoG neugefassten § 14 Abs 4 KStG die Abgrenzung zwischen vororganschaftlicher und organschaftlicher Verursachung in Fällen, in denen die während der organschaftlichen Zeit erfolgte Mehr- bzw Minderabführung außerorganschaftlich verursacht ist (dazu s Tz 942, 943, 984, 1477,...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.1 Allgemeines

Tz. 18a Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Durch das Ges gegen schädliche StPraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen v 27.06.2017 (BGBl I 2017, 2074) wurde § 15 S 1 Nr 1 KStG um die S 2 und 3 erweitert. Die neuen S 2 und 3 hängen mit der Einfügung eines § 3a EStG und der Erweiterung des § 3c EStG um einen Abs 4 zusammen, die gem § 8 Abs 1 KStG auch bei der KSt zu beachten s...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5 Bei Sanierung Untergang eines laufenden Verlusts der Organgesellschaft und eines vororganschaftlichen Verlustvortrags nach § 3a EStG (15 S 1 Nr 1 S 2, 3 KStG)

Literaturhinweis: Suchanek/Schaaf/Hannweber, Interpersoneller Verlustuntergang gemäß der Neuregelung der Sanierungsgewinnbesteuerung, Wpg 2017, 909. 2.5.1 Allgemeines Tz. 18a Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Durch das Ges gegen schädliche StPraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen v 27.06.2017 (BGBl I 2017, 2074) wurde § 15 S 1 Nr 1 KStG um die S 2 und 3 erweitert. Die neuen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.9.2.3 Steuerlich wichtiger Grund

Tz. 615 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 Nach § 14 Abs 1 S 1 Nr 3 S 2 KStG ist eine vorzeitige Beendigung des GAV durch Kündigung stlich unschädlich, wenn ein wichtiger Grund die Kündigung rechtfertigt. Die stlich wichtigen Kündigungsgründe sind in R 14.5 Abs 6 KStR 2022 bzw im UmwSt-Erl 2011 (s UmwSt-Erl 2011 Rn Org 12 und 26) definiert. Der BFH (s Urt des BFH v 13.11.2013, BStBl ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.4 Verhältnis des § 8d KStG zur Mindestgewinnbesteuerung

Tz. 46 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 § 8d Abs 1 S 7 KStG verweist nur auf § 10d Abs 4 EStG und nicht auch auf die Regelungen zur Mindestgewinnbesteuerung in § 10d Abs 2 EStG. Nach dem Ges-Wortlaut kann uE daher (ungewollt?) der fortführungsgebundene Verlustvortrag unbegrenzt vorgetragen und neben dem Verlustvortrag nach § 10d Abs 2 EStG unter Ausschöpfung der darin genannten Hö...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 18.3 Exkurs: Finale Verluste einer EU-/EWR-ausländischen Betriebsstätte

Tz. 1646 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 Der EuGH hat in der Rs Lidl Belgium entschieden (s Urt des EuGH v 15.05.2008, BStBl II 2009, 692), dass es eine Beschränkung der Niederlassungsfreiheit darstellt, wenn ein Stpfl Verluste einer inl BetrSt abziehen kann, Verluste einer in einem anderen Mitgliedsstaat belegenen BetrSt dagegen nicht. Eine solche Beschränkung könne zwar grds zu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2 Gesonderte Feststellung des fortführungsgebundenen Verlustvortrags (§ 8d Abs 1 S 7 KStG)

Tz. 43 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Der verbleibende Verlustvortrag zum Ende des VZ, in den der schädliche Beteiligungserwerb fällt, wird zum fortführungsgebundenen Verlustvortrag (§ 8d Abs 1 S 6 KStG, s Tz 40ff). Dieser wird nach § 8d Abs 1 S 7 KStG erstmals auf den Schluss dieses VZ gesondert ausgewiesen und festgestellt. Hierauf sollen die formellen Regelungen des § 10d Abs...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9 Erstmalige Anwendung des § 2 Abs 4 und des § 20 Abs 6 S 4 UmwStG idF des JStG 2009 (§ 27 Abs 9 UmwStG)

Tz. 26 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Die Neuregelungen des § 2 Abs 4 sowie des § 20 Abs 6 S 4 UmwStG sollen die "Rettung" von zB durch Anteilsübertragungen vom Untergang bedrohten Verlustabzügen, nicht ausgeglichenen negativen Eink und eines Zinsvortrags durch rückwirkende Umwandlungen auf einen Zeitpunkt vor dem schädlichen Ereignis verhindern. Wegen Einzelheiten s § 2 UmwStG T...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Grotherr, Organschaftsfragen bei Ausl-Beziehungen, FS Flick (1997), 757; Förster/Ottersbach, Nachgeschaltete Ausl-Beteiligungen von inl BetrSt beschr stpfl Kö, IStR 1998, 521; Pyszka, Kstliche Organschaft bei einer OG mit BetrSt oder Beteiligungen an Pers-Ges im Ausl: Überlegungen zum Ort der Geschäftsleitung (§ 10 AO), IStR 1998, 333; Walter/Stümper, Neue Organschaftsfalle bei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2.2 Geringere Gewinnabführung wegen des Ausgleichs vororganschaftlicher Verluste der Organgesellschaft; nachträgliche Heilung möglich?

Tz. 390 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach § 301 AktG darf eine nicht iSd §§ 319ff AktG eingegliederte OG als Gewinn den ohne die Gewinnabführung sich ergebenden Jahresüberschuss, vermindert um einen Verlustvortrag aus dem Vorjahr (s § 158 Abs 1 Nr 1 AktG), um den Betrag, der nach § 300 AktG in die ges Rücklage einzustellen ist, und um den nach § 268 Abs 8 HGB ausschüttungsgesp...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 13 A... / 2.1.4.1 Anwendungsausschluss der erweiterten Hinzurechnungsbesteuerung

Rz. 79 Durch § 13 Abs. 1 S. 3 AStG kommt es zu einem Anwendungsausschluss der erweiterten Hinzurechnungsbesteuerung nach § 13 Abs. 1 S. 1 AStG, wenn die Einkünfte mit Kapitalanlagecharakter nicht mehr als 10 % der gesamten Einkünfte, für die die ausländische Gesellschaft Zwischengesellschaft ist, betragen (relative Freigrenze) und die bei einer Zwischengesellschaft oder bei ...mehr

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Verluste/Verlustabzug / 4.1 Verlustabzug bei Unterbrechung der (un)beschränkten Steuerpflicht

Steuerpflichtigen, die weder unbeschränkt noch beschränkt einkommensteuerpflichtig sind, steht der Verlustabzug in den betreffenden VZ nicht zur Verfügung. Werden sie in späteren Jahren wieder unbeschränkt oder beschränkt steuerpflichtig und erzielen positive Einkünfte, lebt die Abzugsmöglichkeit wieder auf. Hierzu enthalten die EStR eine Regelung, wonach die auf den Schluss...mehr

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Verluste/Verlustabzug / 4 Verlustabzug

Wie beim Verlustausgleich ist die Verlustverrechnung mit Verlusten aus Einkunftsarten, die einer besonderen Verlustverrechnungsbeschränkung unterliegen, nur begrenzt zulässig.[1] Es ist zu unterscheiden zwischen dem Verlustrücktrag [2] in den vorangegangenen VZ (ab VZ 2022 in die beiden vorangegangenen VZ) und dem Verlustvortrag [3] in nachfolgende VZ. Dabei hat der Verlustrüc...mehr

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Verluste/Verlustabzug / 7.2 Verlustabzug im Erbfall

7.2.1 Grundsatz Im Gegensatz zu dem allgemeinen Verlustabzug nach § 10d EStG unterliegt der Verlustabzug im Rahmen von Verlustausgleichs- und -abzugsbeschränkungen anderen Regeln. Im Rahmen der nachfolgend dargestellten Besonderheiten in der Behandlung von bestimmten Einkunftsarten liegt regelmäßig eine objekt- und einkunftsbezogene Konzeption vor, sodass Verluste oder negati...mehr

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Verluste/Verlustabzug / 4.2 Verlustverrechnung im Erbfall

4.2.1 Grundsatz Mit dem Tod einer Person (Erblasser) erlischt deren Einkommensteuerpflicht. Der letztmalig durchzuführenden Veranlagung wird das vom Jahresbeginn bis zum Tod bezogene Einkommen zugrunde gelegt (abgekürzter Erhebungszeitraum). Der Erbe kann einen vom Erblasser nicht ausgenutzten Verlustausgleich oder Verlustabzug grundsätzlich nicht bei seiner eigenen Veranlagu...mehr

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Verluste/Verlustabzug / 7.1.3 Verlustabzug

Handelt es sich um die Verlustverrechnung im Wege des Verlustrücktrags, kann der Steuerpflichtige durch entsprechenden Antrag diesen Rücktrag ausschließen. Ausgeschlossen ist ein solcher Verzicht beim Verlustvortrag, der – wie der Verlustausgleich – zwingend vorzunehmen ist. Zu beachten ist, dass die Verlustverrechnung innerhalb der den besonderen Beschränkungen unterliegende...mehr

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Verluste/Verlustabzug / 7.10.6 Verlustabzug

Anders als bei § 2b EStG a. F. oder bei § 15 Abs. 4 EStG ist für die Verrechnung mit späteren Gewinnen § 10d EStG nicht anzuwenden. Die Verluste sind vielmehr unbeschränkt bis zur Höhe des Gewinns aus der nämlichen Einkunftsquelle verrechenbar. Verluste nach § 15b EStG sind im Erbfall übertragbar.[1] Einen Verlustrücktrag sieht § 15b EStG nicht vor. Er würde auch keinen Sinn ...mehr

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Verluste/Verlustabzug / 4.6.4 Erklärung zur Feststellung eines verbleibenden Verlustabzugs

Ein verbleibender Verlustvortrag kann zum Zweck der gesonderten Feststellung erklärt werden. Eine solche Erklärung ist nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck abzugeben.[1] Der für die Einkommensteuererklärung vorgesehene Vordruck ist zugleich Vordruck für eine Erklärung des verbleibenden Verlustvortrags. Die Erklärung muss alle für die Ermittlung erforderlichen Angaben entha...mehr

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Verluste/Verlustabzug

Zusammenfassung Überblick Verlust ist das Gegenteil von Gewinn und bezeichnet einen Fehlbetrag. Die Summe der Betriebsausgaben oder Werbungskosten ist größer als die der Betriebseinnahmen oder Einnahmen. Man spricht auch von negativen Einkünften oder von Unterschuss. Im Rahmen der einkommensteuerrechtlichen Abschnittsbesteuerung gibt es 2 Arten der Verlustverrechnung, und zwar...mehr

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Verluste/Verlustabzug / 7.2.1 Grundsatz

Im Gegensatz zu dem allgemeinen Verlustabzug nach § 10d EStG unterliegt der Verlustabzug im Rahmen von Verlustausgleichs- und -abzugsbeschränkungen anderen Regeln. Im Rahmen der nachfolgend dargestellten Besonderheiten in der Behandlung von bestimmten Einkunftsarten liegt regelmäßig eine objekt- und einkunftsbezogene Konzeption vor, sodass Verluste oder negative Einkünfte de...mehr

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Verluste/Verlustabzug / 4.2.2 Ehegatten/Lebenspartner

4.2.2.1 Veranlagungsart Ehegatten und Lebenspartner können zwischen der Einzelveranlagung[1] und der Zusammenveranlagung[2] wählen.[3] 4.2.2.2 Todesjahr und vorangegangenes Jahr – Zusammenveranlagung Verluste des verstorbenen Ehegatten oder Lebenspartners werden mit seinen positiven Einkünften sowie denjenigen des hinterbliebenen Ehegatten oder Lebenspartners verrechnet (Verlus...mehr

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Verluste/Verlustabzug / 4.6.6 Änderung des Feststellungsbescheids

Wirkt sich die Änderung eines Verlustrück- oder -vortrags auf den Verlustvortrag aus, der am Schluss eines VZ verbleibt[1], sind die betroffenen Feststellungsbescheide zu ändern.[2]mehr

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Verluste/Verlustabzug / 4.2.2.1 Veranlagungsart

Ehegatten und Lebenspartner können zwischen der Einzelveranlagung[1] und der Zusammenveranlagung[2] wählen.[3]mehr

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Verluste/Verlustabzug / 7 Verlustverrechnungsbeschränkungen

Bei bestimmten Einkunftsarten dürfen Verluste nur mit positiven Einkünften aus der nämlichen Einkunftsquelle verrechnet werden. Das gilt sowohl beim Verlustausgleich als auch beim Verlustabzug. Man spricht von besonderen Verrechnungskreisen.[1] 7.1 Gemeinsame Regelungen 7.1.1 Grundregel Besondere Verlustverrechnungsbeschränkungen ergeben sich aus § 2b EStG a. F. i. V. m. § 52 A...mehr

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Verluste/Verlustabzug / 4.2.2.6 Kein Verlustvortrag

Die gesonderte Feststellung eines verbleibenden Verlustvortrags für Verluste, die der Erblasser erlitten hat und die bei der Veranlagung, ggf. einschließlich Rücktrag in das Vorjahr (ab VZ 2022 in die beiden Vorjahre), nicht ausgeglichen oder abgezogen werden konnten, erübrigt sich, da kein weiterer Abzug mehr möglich ist.mehr

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Verluste/Verlustabzug / 4.6 Gesonderte Feststellung

4.6.1 Grundsatz Verluste, die weder im Rahmen des Verlustausgleichs noch durch einen Verlustrücktrag verrechnet werden können und deshalb für einen Verlustabzug in späteren VZ zur Verfügung stehen, werden als "verbleibender Verlustvortrag" bezeichnet. Über die Frage, welche Verluste gesondert festzustellen sind, ist im Verfahren nach § 10d EStG zu entscheiden.[1] Dieses Verfa...mehr

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Verluste/Verlustabzug / 4.6.5 Anfechtung des Feststellungsbescheids

Über einen (höheren) Verlustabzug kann nur im Verfahren über die Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs entschieden werden.[1] Die Höhe des auszugleichenden Verlusts im Entstehungsjahr stellt einen unselbstständigen Teil der Einkommensteuerfestsetzung dar und ist nicht selbstständig anfechtbar. Hält der Steuerpflichtige bei einer Einkommensteuerfestsetzung auf 0 EUR en...mehr

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Verluste/Verlustabzug / 4.5 Zusammentreffen von Verlustvor- und -rücktrag in einem Veranlagungszeitraum (VZ)

Beim Zusammentreffen in einem VZ sind zunächst die Verluste aus vorangegangenen VZ im Wege des Verlustvortrags und danach die Verluste aus dem nachfolgenden VZ im Wege des Verlustrücktrags zu berücksichtigen. Dieses Vorgehen entspricht ständiger Praxis. Dem Steuerpflichtigen geht durch diese Abzugsreihenfolge nichts verloren. Die Regelung des Vorrangs des Verlustvortrags vor...mehr

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Verluste/Verlustabzug / 4.3.1 Höchstbetrag

Die Betragsbegrenzung gilt personenbezogen für alle Verluste des einzelnen Steuerpflichtigen, nicht pro Einkunftsart. Das gilt auch bei Personengesellschaften oder -gemeinschaften. Daher gilt in solchen Fällen der Höchstbetrag für jeden Beteiligten. Der Anteil des einzelnen Beteiligten an dem Verlust ergibt sich aus der einheitlichen und gesonderten Feststellung für die Gese...mehr

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Verluste/Verlustabzug / 7.3 Negative Einkünfte mit Bezug zu Drittstaaten

Negative Einkünfte sowie Gewinnminderungen mit Bezug zu Drittstaaten dürfen grundsätzlich nur mit positiven Einkünften der jeweils selben Art aus demselben Staat verrechnet werden.[1] Sie dürfen nicht nach § 10d EStG abgezogen werden.[2] Ein allgemeiner Verlustabzug von positiven Einkünften aus anderen Einkunftsarten und -quellen ist damit nicht zulässig. Soweit ein Verlustau...mehr

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Verluste/Verlustabzug / 4.6.3 Feststellung von Amts wegen

Die gesonderte Feststellung des am Schluss eines VZ verbleibenden Verlustabzugs erfolgt von Amts wegen.[1] Das gilt auch dann, wenn eine Verpflichtung zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung nicht besteht und kein Antrag auf Veranlagung zur Einkommensteuer gestellt wird.[2] Verluste sind auch in solche VZ vorzutragen, in denen der Steuerpflichtige ein Einkommen unterhalb d...mehr

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Verluste/Verlustabzug / 7.12 Einkünfte aus Leistungen

Der Betrag, um den die Werbungskosten die Einnahmen nach § 22 Nr. 3 EStG bei der Ermittlung von Einkünften aus Leistungen übersteigt, soweit diese weder zu anderen Einkunftsarten noch zu den Einkünften i. S. d. § 22 Nr. 1, 1a, 2 oder 4 EStG gehören, darf bei der Ermittlung des Einkommens nicht ausgeglichen werden. Ein Verlustabzug von anderen Einkünften ist ebenfalls ausgesc...mehr

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Verluste/Verlustabzug / 4.2.1 Grundsatz

Mit dem Tod einer Person (Erblasser) erlischt deren Einkommensteuerpflicht. Der letztmalig durchzuführenden Veranlagung wird das vom Jahresbeginn bis zum Tod bezogene Einkommen zugrunde gelegt (abgekürzter Erhebungszeitraum). Der Erbe kann einen vom Erblasser nicht ausgenutzten Verlustausgleich oder Verlustabzug grundsätzlich nicht bei seiner eigenen Veranlagung geltend mach...mehr

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Verluste/Verlustabzug / 4.6.1 Grundsatz

Verluste, die weder im Rahmen des Verlustausgleichs noch durch einen Verlustrücktrag verrechnet werden können und deshalb für einen Verlustabzug in späteren VZ zur Verfügung stehen, werden als "verbleibender Verlustvortrag" bezeichnet. Über die Frage, welche Verluste gesondert festzustellen sind, ist im Verfahren nach § 10d EStG zu entscheiden.[1] Dieses Verfahren ist binden...mehr

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Verluste/Verlustabzug / 7.1.1 Grundregel

Besondere Verlustverrechnungsbeschränkungen ergeben sich aus § 2b EStG a. F. i. V. m. § 52 Abs. 3 EStG, § 15 Abs. 4 Sätze 1 und 2, Sätze 3 bis 5 und Sätze 6 bis 8 EStG, § 15b EStG, § 20 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 i. V. m. § 15 Abs. 4 Sätze 6 bis 8, § 20 Abs. 6 EStG, § 20 Abs. 7 i. V. m. § 15b EStG, § 22 Nr. 2, 3 und § 23 EStG. Verluste oder negative Einkünfte dürfen danach nur mit ...mehr

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Verluste/Verlustabzug / 5.1 Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung

Nach § 56 Satz 2 EStDV ist ein Steuerpflichtiger zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet, wenn zum Schluss des vorangegangenen VZ ein verbleibender Verlustabzug festgestellt worden ist. Diese Verpflichtung gilt nur für den unmittelbar auf den festgestellten Verlustabzug folgenden VZ.[1]mehr

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Verluste/Verlustabzug / 5.4 Besonderheiten bei Arbeitnehmern

5.4.1 Antragsveranlagung/Erklärungspflicht 5.4.1.1 Antragsveranlagung Eine Veranlagung zur Einkommensteuer ist in Fällen, in denen das Einkommen ganz oder teilweise aus Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit besteht, von denen ein Steuerabzug vorgenommen worden ist, nur durchzuführen, wenn die vom Steuerpflichtigen erzielten anderen positiven Einkünfte mehr als 410 EUR betra...mehr

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Verluste/Verlustabzug / 7.7 Betriebliche Termingeschäfte

7.7.1 Regelung Die Berücksichtigung von Verlusten aus Termingeschäften, wie z. B. Waren- und Devisentermingeschäfte mit Differenzausgleich[1], unterliegt den gleichen Beschränkungen wie diejenige von Verlusten aus gewerblicher Tierzucht oder Tierhaltung.[2] Außerdem unterliegen diese Verluste ähnlichen Verrechnungsbeschränkungen wie Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäfte...mehr

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Verluste/Verlustabzug / 5.2.3 Zusammenveranlagung

Bei Zusammenveranlagung [1] ist der Verlustabzug auch für Verluste derjenigen VZ möglich, in denen die Ehegatten oder Lebenspartner einzeln[2] veranlagt worden sind. Für VZ ab 2013 gilt, dass ein Ehegatte oder Lebenspartner auch Verluste aus VZ geltend machen kann, in denen die Ehegatten oder Lebenspartner getrennt oder besonders[3] veranlagt worden sind. Das hat nur noch Bed...mehr

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Verluste/Verlustabzug / 7.14 Beispiel

Ein Ehepaar wird zusammenveranlagt. Es erzielt 2023 Einkünfte aus mehreren Einkunftsarten. Dabei bezieht es seine Einkünfte aus Kapitalvermögen in die Veranlagung mit ein.[1] Darüber hinaus hat das Finanzamt aus dem VZ 2022 einen verbleibenden Verlustvortrag aus nicht Verrechnungsbeschränkungen ­unterliegenden "normalen" Einkünften i. H. v. ./. 2.200.000 EUR sowie aus Einkün...mehr